Rede:
ID0209302300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2093

  • date_rangeDatum: 28. Juni 1955

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 93. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 28. Juni 1955 5223 93. Sitzung Bonn, Dienstag, den 28. Juni 1955. Beurlaubte Abgeordnete (Anlage) . . . . 5303 A Eintritt des Abg. Berg in den Bundestag . 5223 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen in den Streitkräften (Freiwilligengesetz) (Drucksachen 1467, 1499) 5223 C Zur Sache: Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 5223 C, 5230 B Erler (SPD) 5230 A, 5281 D, 5284 D, 5291 C, 5297 A, 5301 C Ollenhauer (SPD) 5231 B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5236 A von Manteuffel (Neuß) (FDP) . . 5237 B Feller (GB/BHE) 5244 B Matthes (DP) 5247 C Berendsen (CDU/CSU) 5252 B Unterbrechung der Sitzung . 5255 B Dr. Arndt (SPD) . . . 5255 B, 5273 C, D Blank, Bundesminister für Verteidigung 5263 C Dr. Kliesing (CDU/CSU) 5264 B Heye (CDU/CSU) 5267 C Dr. Mende (FDP) . . . 5272 B, 5273 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 5284 C Kiesinger (CDU/CSU) . . .. 5291 B, C, D, 5.300 C, 5301 C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 5291 D Unterbrechung der Sitzung . . 5301 D Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 5302 A Stücklen (CDU/CSU) 5302 A, C Überweisung an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit, an den Ausschuß für Beamtenrecht und den Rechtsausschuß 5302 B Beschlußfassung über den Antrag Druck- sache 1499 5302 C, D Nächste Sitzung 5302 D Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 89. Sitzung 5302 B Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5303 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den I Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 89. Sitzung Seite 4973 B Zeile 12 ist zu lesen: Frau Kalinke (DP) 4981 B Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Jentzsch 23. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Schuler 9. Juli Griem 2. Juli Held 2. Juli Margulies 2. Juli Scheel 2. Juli Eberhard 1. Juli Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. Juli Berlin 30. Juni Elsner 30. Juni Dr. Gille 30. Juni Frau Kalinke 30. Juni Frau Keilhack 30. Juni Mühlenberg 30. Juni Müller (Wehdel) 30. Juni Neuburger 30. Juni Rademacher 30. Juni Schulze-Pellengahr 30. Juni Müller (Erbendorf) 29. Juni Dannemann 28. Juni Dr. Eckhardt 28. Juni Dr. Friedensburg 28. Juni Dr. Gleissner (München) 28. Juni Heiland 28. Juni Frau Dr. Jochmus 28. Juni Dr. Kather 28. Juni Klingelhöfer 28. Juni Kunz (Schwalbach) 28. Juni Dr. Leiske 28. Juni Lemmer 28. Juni Meyer-Ronnenberg 28. Juni Frau Dr. Maxsein 28. Juni Müser 28. Juni Raestrup 28. Juni Schloß 28. Juni Schmidt (Hamburg) 28. Juni Schoettle 28. Juni Dr. Starke 28. Juni Wehking 28. Juni Zühlke 28 Juni b) Urlaubsanträge Dr. Dresbach vom 4. bis zum 16. Juli
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Berendsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank, Herr Präsident! Ich lese Ihnen wohl zu schnell? Ich werde etwas langsamer lesen; aber Sie kommen dann später zum Essen.
    Ich möchte mich also hier nicht auf Einzelheiten einlassen. Erwähnt sei lediglich die Forderung des Bundesrats, für diese beabsichtigte Übergangsregelung zustimmungsberechtigt zu sein. Angesichts der wenigen Tausende von durch das Freiwilligengesetz Betroffenen und des zeitlich begrenzten Verwendungszwecks der Freiwilligen erscheint mir diese Forderung, die aus der Mitwirkung der Länderregierungen bei der Ausführung der Gesetze abgeleitet wird, nicht stichhaltig. Man kann für wenige tausend Menschen nicht eine von oben nach unten durchorganisierte Verwaltung aufbauen. Ich meine vielmehr, daß die hier vom Bundesrat angeschnittene Frage zweckmäßigerweise erst bei der Beratung der eigentlichen Wehrgesetzgebung, insbesondere bei dem Soldatengesetz und dem Wehrpflichtgesetz, behandelt werden sollte.
    Abschließend darf ich zu der Frage der Besoldung zusammenfassend folgendes sagen. Da Laufbahn und Aufstiegsmöglichkeiten des Berufssoldaten sich weitgehend von denen eines Beamten unterscheiden, kann der im Gesetz angestrebte und für eine kurze Übergangszeit tragbare Status der Beamtenbesoldung nicht als Endlösung betrachtet werden.
    Ich bitte zu bedenken, daß bei einer starren Anpassung der Soldatenbesoldung an die Beamtenbesoldung die Gefahr besteht, daß gerade die befähigten und für den Aufbau erwünschten Kräfte, die sich nach dem Zusammenbruch von 1945 gute und gesicherte wirtschaftliche Positionen im zivilen Leben erarbeitet haben, abgestoßen werden. Ich möchte daher die Anregung geben, daß die Bundesregierung möglichst bald ihre Absicht zu erkennen gibt, die Besonderheiten der soldatischen Laufbahn auch schon in diesem provisorischen Freiwilligengesetz zu berücksichtigen.
    Noch einmal darf ich betonen, daß es nicht Sinn dieser ersten Lesung sein kann, ins einzelne gehende Vorschläge zu unterbreiten. Dargetan werden sollte lediglich die allgemeine Auffassung meiner politischen Freunde zu diesem Punkt.
    Ein weiterer sehr wichtiger Punkt scheint mir zu sein, daß die Sicherung der bisher erworbenen Lebensstellung der sich meldenden Freiwilligen, sei es im öffentlichen oder privaten Dienst, während der Probezeit sowie nach einer etwaigen Ablehnung am Ende dieser Zeit im Freiwilligengesetz nicht angeschnitten ist. Ich weiß, daß diese Fragen in dem hier nicht zur Debatte stehenden Eignungsübungsgesetz behandelt sind. Ich darf aber darauf hinweisen, daß das Freiwilligengesetz ohne gleichzeitige Verabschiedung des Eignungsübungsgesetzes wahrscheinlich den Zustrom der von uns erwarteten hochqualifizierten Freiwilligen nicht in genügendem Umfang bringen wird. Dies trifft besonders für Personen zu, die aus der Privatwirtschaft kommen. Auch für den begeistertsten Soldaten ist das zu übernehmende Risiko dann zu groß.
    Für Freiwillige, die aus einer öffentlich-rechtlichen Dienststelle kommen, gilt nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes der Satz, daß ein Beamter kraft Gesetzes entlassen ist, wenn er in den Dienst eines anderen öffentlichen Dienstherrn tritt. Da dies auch für Beamte auf Probe gilt, sollte erwogen werden, hier dahingehend Vorsorge zu treffen, daß „Beamte auf Probe", die auf Grund dieses Freiwilligengesetzes eine Eignungsübung machen, in ihre alte Dienststellung ohne Schmälerung ihrer Rechte zurückkehren können, wenn sie den militärischen Anforderungen nicht genügen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gleich am Ende. Ich habe versucht, vom Standpunkt des zukünftigen Freiwilligen aus das vorliegende Gesetz einer kritischen Beurteilung zu unterziehen. Ich hielt es für zweckmäßig, gerade in dieser ersten Lesung dem Hohen Hause diese sehr nüchternen und realistischen Gedanken vorzutragen. Was nütz es, wenn wir uns im hohen Gedankenfluge über die allgemeinen politischen Auswirkungen dieses


    (Berendsen)

    ersten Schrittes zur Verwirklichung der Pariser Verträge zu weit von denen entfernen, die von diesen Schritt erfaßt werden sollen: von den ersten deutschen Soldaten seit dem Zusammenbruch im Jahre 1945? Sicherlich sind noch eine ganze Reihe von Fragen nicht gelöst. Die Ausschußberatungen werden hier vermutlich in Kürze Klarheit bringen.
    Erlauben Sie mir zum Schluß die Feststellung, daß auch die größte Klarheit und Exaktheit in der Abfassung dieses und der zukünftigen militärischen Gesetze mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht zum gewünschten Erfolg führen, wenn der die neuen Streitkräfte beseelende Geist nicht in völliger Übereinstimmung mit dem steht, was alle Angehörigen dieses Hohen Hauses unter Demokratie und politischer Führung aller Lebensregungen des deutschen Volkes einschließlich der neuen Wehrmacht verstehen. Es ist viel die Rede gewesen von Kontrolle, von Vorbeugungsmitteln und -maßnahmen gegen die Wiederkehr des militärischen Übergewichts in unserem Staatsleben. Bei voller Berücksichtigung dieser Gefühle und Gedanken darf ich Ihnen jedoch zurufen: Hüten wir uns davor, vor lauter Gedanken an Kontrolle und Ausdruck unseres Mißtrauens in das was kommen kann, das Vertrauen in uns selbst als oberste gesetzgebende Körperschaft unserer Bundesrepublik zu verlieren sowie das Vertrauen zu jenen Männern, die demnächst die oberen militärischen Führungsstellen besetzen sollen. Sorgen wir dafür, daß durch Vorschalten des so oft erwähnten Personalgutachterausschusses nur diejenigen Kräfte oben und unten in die neue Wehrmacht Eingang finden, die wir alle haben wollen. Die Aufgabe, vor der wir stehen, ist einmalig; die Verantwortung, die wir auf uns nehmen, ist ungeheuer schwer. Wir hoffen, daß wir sie tragen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich erinnere daran, daß um 13 Uhr die Sitzung des Ältestenrates stattfindet.
Verabredungsgemäß unterbreche ich die Sitzung bis 14 Uhr; nicht bis 15 Uhr, nur bis 14 Uhr!

(Unterbrechung der Sitzung: 13 Uhr 2 Minuten.)

Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider wieder eröffnet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Arndt.