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    2. Deutscher Bundestag — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1955 4919 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1955. Gedenken der Opfer des Bergwerksunglücks der Grube Heinitz bei Saarbrücken 4920 B Geschäftliche Mitteilungen 4920 C, 4924 C, 4929 A Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4965 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1449) . . . 4920 C Dr. Dresbach (CDU/CSU) 4920 C Seuffert (SPD) 4922 D Dr. Wellhausen (FDP) 4924 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4925 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4928 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Aktien der Howaldtswerke Hamburg AG (Drucksache 1433) 4928 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 4928 A Schoettle (SPD) 4928 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" 4928 B Nachruf auf den verstorbenen Abg. Wirths 4934 B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksachen 1100, 1500 bis 1530) 4928 B Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1509, zu 1509, Umdrucke 415, 432) 4928 C, 4965 D Dr. Vogel (CDU/CSU): als Berichterstatter 4928 C Schriftlicher Bericht . 4968 als Abgeordneter . 4930 D Naegel (CDU/CSU) 4928 C Schoettle (SPD) 4929 A Samwer (GB/BHE) . . . . 4929 B, 4934 C Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 4930 B Kurlbaum (SPD) . 4931 C, 4948 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . 4935 A, 4947 D Birkelbach (SPD) 4939 A Dr. Atzenroth (FDP) 4942 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 4942 D, 4947 D Abstimmungen . . . . 4929 B, 4931 B, 4948 B Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1510, zu 1510, Umdrucke 382, 398, 402, 414, 416, 433) 4948 B Brese (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 4948 C, 4971 Frau Strobel (SPD) 4948 C Dr. Conring (CDU/CSU) 4951 A Frau Dr. Jochmus (CDU/CSU) . . . 4952 C Dr. Gleissner (München) (CDU/CSU) 4954 A Ritzel (SPD) 4954 D Niederalt (CDU/CSU) 4955 A Friese (CDU/CSU) 4955 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4955 B, 4956 C Diekmann (SPD) 4955 C Giencke (CDU/CSU) 4956 B Dr. Vogel (CDU/CSU) 4956 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4956 D, 4957 A Kunz (Schwalbach) (GB/BHE) . . . 4957 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4957 D Abstimmungen 4952 B, 4953 D, 4955 A, C, 4956 D, 4963 B Einzelplan 13 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1513) . . 4963 B Diekmann (SPD) 4963 B, 4965 A Weiterberatung vertagt 4965 C Nächste Sitzung 4965 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4965 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 415) 4965 D Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Naegel u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 432) 4965 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Dr. Gleissner (München) u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 382) . . 4966 B Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 398) 4966 D Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 402) 4966 D Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Frau Dr. Jochmus zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 414 [neu]) 4967 A Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 416) 4967 C Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Friese u. Gen. zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 433) 4967 C Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache zu 1509) . . 4968 Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache zu 1510) 4971 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschl. Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 1.6. Juli Schuler 9. Juli Wirths 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 5. Juli Griem 2. Juli Scheel 2. Juli Berlin 30. Juni Elsner 30. Juni Dr. Graf Henckel 30. Juni Frau Keilhack 30. Juni Mühlenberg 30. Juni Müller (Wehdel) 30. Juni Neuburger 30. Juni Schulze-Pellengahr 30. Juni Frau Ackermann 25. Juni Eberhard 25. Juni Frehsee 25. Juni Gefeller 25. Juni Dr. Gülich 25. Juni Held 25. Juni Dr. Lindenberg 25. Juni Onnen 25. Juni Richter 25. Juni Dr. Hellwig 22. Juni Hufnagel 20. Juni Höhne 18. Juni Dr. Jentzsch 18. Juni Dr. Lütkens 18. Juni Keuning 18. Juni Seither 18. Juni Jahn (Frankfurt) 17. Juni Dr. Bartram 16. Juni Brandt (Berlin) 16. Juni Brockmann (Rinkerode) 16. Juni Dannemann 16. Juni Eickhoff 16. Juni Dr. Friedensburg 16. Juni Huth 16. Juni Kahn 16. Juni Kühltau 16. Juni Dr. Maier (Stuttgart) 16. Juni Dr. Pohle (Düsseldorf) 16. Juni Scheuren 16. Juni Dr. Schild (Düsseldorf) 16. Juni Frau Schroeder (Berlin) 16. Juni Seidl (Dorfen) 16. Juni Mißmahl 16. Juni Stiller 16. Juni Dr. Welskop 16. Juni Hahn 16. Juni Scheppmann 16. Juni Wiedeck 16. Juni Frau Wolff (Berlin) 16. Juni Ziegler 16. Juni Schneider (Hamburg) 16. Juni Brookmann (Kiel) 16. Juni Schloß 16. Juni Dr. Bucerius 16. Juni Stümer (SPD) 16. Juni Dr. Dollinger 16. Juni Anlage 2 Umdruck 415 (Vgl. S. 4929 B, 4931 B) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1100, 1509): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 09 02 wird der Ansatz in Tit. 610 - Maßnahmen zur Förderung des Handels - um 1 000 000 DM auf 2 000 000 DM erhöht. 2. In Kap. 09 04 - Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin - wird der Ansatz in Tit. 101 um 1 500 DM erhöht und im Stellenplan unter „Feste Gehälter" hinter „Präsident" eingesetzt: „Der Präsident erhalt eine Dienstaufwandsentschädigung von jährlich 1 500 DM." 3. In Kap. A 09 01 wird der Ansatz in Tit. 610 - Unterstützung der Industrieforschung - um 2 100 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. Bonn, den 14. Juni 1955 Samwer Seiboth und Fraktion Anlage 3 Umdruck 432 (Vgl. S. 4928 C, 4929 B) Änderungsantrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Kreyssig, Dr. Hoffmann, Samwer, Dr. Elbrächter und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- wurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1100, 1509): Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 09 02 Tit. 305 den Sperrvermerk „Davon sind 300 000 DM gesperrt" zu streichen. Bonn, den 15. Juni 1955 Naegel Dr. Kreyssig Dr. Hoffmann Samwer Dr. Elbrächter Kurlbaum Hansen (Köln) Dr. Bleiß Dr. Höck Schmücker Kirchhoff Bock Griem Graf von Spreti Meyer-Ronnenberg Berendsen Mensing Stücklen Dr. Schild (Düsseldorf) Koops Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Sabaß Friese Dr. Bürkel Holla Dr. Leverkuehn Leonhard Anlage 4 Umdruck 382 (Vgl. S. 4954 A, 4955 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Dr. Vogel, Frühwald, Dr. Keller, Dr. Schild (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 651 — Zuschüsse zur Absatzwerbung für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse im Ausland — wird der Betrag von 300 000 DM um 150 000 DM auf 450 000 DM erhöht zugunsten der Errichtung eines Demonstrations- und Mustergutes in der Türkei. Bonn, den 10. Juni 1955 Dr. Gleissner (München) Dr. Vogel Bauer (Wasserburg) Bauereisen Brese Dr. Dollinger Dr. Franz Fuchs Höcherl Dr. Horlacher Kahn Karpf Klausner Frau Dr. Kuchtner Knobloch Lermer Leukert Lücker (München) Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Niederalt von Manteuffel (Neuß) Dr. Oesterle Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schwarz Seidl (Dorfen) Solke Spies (Emmenhausen) Spörl Struve Stücklen Unertl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Wittmann Frühwald Dr. Blank (Oberhausen) Dannemann Dr. Keller Bender Elsner Kunz (Schwalbach) Dr. Schild (Düsseldorf) Müller (Wehdel) Anlage 5 Umdruck 398 (Vgl. S. 4956 D) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung; Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 10 02 werden die folgenden neuen Titel „Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung 45 500 000 DM" und „Beihilfen zur Förderung der ländlichen Siedlung 22 600 000 DM" eingefügt. Bonn, den 13. Juni 1955 Elsner Seiboth und Fraktion Anlage 6 Umdruck 402 (Vgl. S. 4948 C, 4952 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955 Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 wird der Ansatz in Tit. 615 von 10 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 2. In Kap. 10 02 wird der Ansatz in Tit. 630 durch folgenden Tit. 630 a ergänzt: „Tit. 630 a Schulmilchspeisung 50 000 000 DM". Bonn, den 13. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 414 (neu) (Vgl. S. 4952 C, 4953 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Strobel, Fassbender, Kunz (Schwalbach), Dr. Elbrächter und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510) : Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 634 Zuschüsse an ernährungswirtschaftliche Forschungseinrichtungen — a) wird der Ansatz um 50 000 DM erhöht, b) wird in den Erläuterungen unter I, 7 — Deutsche Gesellschaft für Ernährung in Frankfurt (Main) — der Betrag um 20 000 DM und unter II, 3 — Ernährungswissenschaftliche Gemeinschaftsforschung — der Betrag um 30 000 DM erhöht. Bonn, den 16. Juni 1955 Frau Dr. Jochmus Frau Strobel Fassbender Kunz (Schwalbach) Dr. Elbrächter Sabel Lücker (München) Bauknecht Dr. Gleissner (München) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Dr. Steinbiß Frau Dietz Siebel Meyer (Oppertshofen) Gedat Seiboth Kriedemann Frau Keilhack Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Frau Friese-Korn Frau Kalinke Müller (Wehdel) Anlage 8 Umdruck 416 (Vgl. S. 4955 C, 4956 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 10 02 wird ein neuer Tit. 530 mit einem Ansatz von 1 500 000 DM und der Zweckbestimmung „Förderung der Kutter- und Küstenfischerei" eingefügt. Bonn, den 14. Juni 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 433 (Vgl. S. 4955 A, C) Änderungsantrag der Abgeordneten Friese, Dr. Gleissner (München), Dr. Schild (Düsseldorf) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1955, Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1100, 1510): Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 Tit. 956 wird in der Erläuterung unter Nummer 6 hinter den Worten „einschließlich Landarbeiterwohnungsbau" nach einem Komma das Wort „Landhandwerkerwohnungsbau" eingefügt. Bonn, den 15. Juni 1955 Friese Dr. Gleissner (München) Dr. Schild (Düsseldorf) Günther Holla Oetzel Stücklen Schmücker Dr. Glasmeyer Becker (Pirmasens) Griem Giencke Dr. Keller Dr. Preiß Meyer-Ronnenberg Heiland Blöcker Dr. Sornik Gemein Dr. Reichstein Dr. Klötzer Dr. Bucher Fassbender Anlage 10 zu Drucksache 1509 (Vgl. S. 4928 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier: Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel Durch eine Reihe von neu eingesetzten Titeln, die im wesentlichen durchlaufende Posten enthalten, ist der Gesamtzuschuß für den Einzelplan 09 gegenüber der gedruckten Regierungsvorlage von 48 112 300 DM auf 67 636 600 DM gewachsen, davon entfielen auf Personalausgaben 31,2 Millionen DM, Sachausgaben 7,1 Millionen DM, Allgemeine Ausgaben 16,7 Millionen DM und einmalige Ausgaben 18,0 Millionen DM. Die bereits im Vorjahr mit Befriedigung wahrgenommene Zucht in der Begrenzung der Planstellen des Ministeriums selbst hat auch in dem vorliegenden Einzelplan zu einem Festhalten an 495 Planstellen geführt und bei den Angestellten und Arbeitern sogar zu einer Verminderung von 886 auf 877 Stellen. Insgesamt brachte die Umwandlung der „Bundesstelle für den Warenverkehr" mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 in das „Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft" trotz erheblicher Aufstockungen bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig eine Minderung der Gesamtzahl der Bediensteten beim Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen um fast 200 Bedienstete. Ein Wermutstropfen fällt allerdings sofort in den Becher bei der wohl unvermeidlichen Aussicht auf neue Stellenanforderungen sowohl beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft wie bei der Bundesanstalt in Braunschweig und der „Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung" in Berlin, die seit 1. April 1954 erst auf den Bund übernommen worden ist und deswegen eine Personalausstattung erst erfahren muß. Aus den Ausführungen des Bundeswirtschaftsministers selbst vor dem Ausschuß über die kommenden Aufgaben seines Hauses im Hinblick auf die Rüstungswirtschaft, die Aufgaben des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, die Pariser Verhandlungen über einen Rüstungspool innerhalb der Westeuropäischen Union verdient festgehalten zu werden, daß nach einer Verständigung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und der Dienststelle Blank vom 2. November 1954 das Bundeswirtschaftsministerium die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Bedarfsprogramms des Verteidigungsressorts prüft und das Beschaffungsprogramm im Einvernehmen mit ihm aufgestellt wird. Für das „Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft" wird die Einschaltung in die Vergabe von Rüstungsaufträgen entschieden abgelehnt. Es bleibt dort bei der Aufteilung nach 4 sachlichen Arbeitsbereichen. Der Minister sprach sich gegen eine supranationale neue Rüstungsbehörde oder ein internationales Rüstungskartell aus. Die in der Gründung befindliche mit der finanziellen Unterstützung des Hauses aufzubauende Deutsch-Französische Handelskammer werde im Zeichen der Wirtschaftsannäherung zwischen der Bundesrepublik und Frankreich einen betont politischen Charakter im Gegensatz zu ähnlichen Kammern haben. Die im Haushaltsausschuß in der Vergangenheit wiederholt diskutierte Frage einer klaren Kompetenzabgrenzung und einer schnellen, reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der handelspolitischen Abteilung im Bundeswirtschaftsministerium und der aus ihr hervorgegangenen gleichen Abteilung im Auswärtigen Amt hat noch immer keine befriedigende Lösung gefunden. Der Ausschuß hörte hierzu einen besonderen Bericht des Leiters der Handelspolitischen Abteilung, der die Richtlinien erläuterte, die bei der Errichtung der Handelspolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt zwischen den beiden Abteilungsleitern ausgearbeitet wurden. Sie sind leider bis zur Stunde noch nicht durch die verantwortlichen Minister gebilligt worden. Der Haushaltsausschuß fordert hier möglichst bald eine definitive und zweckentsprechende Vereinbarung zwischen den beiden Ressorts, um vor allem eine Begrenzung der zahlenmäßigen Stärke der deutschen Verhandlungsdelegationen herbeizuführen und den Dienstverkehr zwischen den Wirtschaftsabteilungen der Auslandsmissionen und dem Bundeswirtschaftsministerium zweckdienlich zu beschleunigen. In der Verfolgung einer 'einheitlichen Linie gegenüber der in der Ergänzungsliste zum Haushaltsplan — Drucksache 1260— angeforderten neuen Ministerialdirigentenstelle für die Abteilung Geld und Kredit lehnte der Ausschuß diese Vermehrung ab. Die Zahl der Planstellen bleibt mit 495 unverändert, die der Leerstellen steigt von 3 auf 5, die Zahl der Angestellten und Arbeiter vermindert sich von 886 auf 877. Allerdings erfährt das Haus einen Zugang an 5 Assessoren als Nachwuchskräfte unter den beamteten Hilfskräften. In den Sachausgaben brauchte der Ausschuß erfreulicherweise nur an zwei Titeln zu Kürzungen zu schreiten, da das Ministerium selbst für Einschränkungen gegenüber den Vorjahresansätzen gesorgt hatte. Dies geschah sogar bei den Reisekosten trotz der starken Inanspruchnahme gerade dieses Titels durch die große in ihren Auswirkungen als sehr erfolgreich dargestellte Südamerikareise des Bundeswirtschaftsministers und die langwierigen GATT-Verhandlungen im Ausland. Neu erscheint der Tit. 305 mit 42 500 DM der Bezüge des stellvertretenden Direktors bei der Weltbank, den die Bundesrepublik stellt. Der vor drei Jahren bei der vom Bundestag (Dr. Vogel) beschlossenen Umsiedlung der Außenhandelsabteilung binnen 100 Tagen erstellte Bau des Hauses V in der ehemaligen Gallwitz-Kaserne führte jetzt bereits zu notwendigen Reparaturen in Höhe von 105 000 DM im Rahmen des von 264 000 DM auf 224 000 DM herabgesetzten Tit. 713. Unter den Allgemeinen Bewilligungen tritt bei den Einnahmen unter dem neuen Tit. 96 ein Ertragsüberschuß des Industrie-Kredit-Bank-Sondervermögens Investitionshilfe in Höhe von 4, 8 Millionen DM neu in Erscheinung. Nach eingehender Aussprache billigte der Ausschuß zwar den von 0,9 auf 1,2 Millionen DM erhöhten Ansatz unter Tit. 305 Pauschbeträge zur Abgeltung von Sonderaufträgen an wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute, sperrte jedoch den Mehrbetrag von 300 000 DM. Die Ausschußmehrheit steht nach wie vor auf dem Standpunkt, es solle nicht zu einer Zementierung der Pauschbeträge an die einzelnen Forschungsinstitute kommen, sondern bei einer freien Vergütung von Leistungen und Sonderaufträgen bleiben. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Verdoppelung des Ansatzes des Tit. 601, Maßnahmen zur Förderung von Handwerksfragen, im ordentlichen Haushalt von 1 auf 2 Millionen DM, während gleichzeitig im a. o. Haushalt nach einer eingehenden Aussprache eine Empfehlung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, den gleichlautenden Tit. 613 von 2 auf 4 Millionen DM zu erhöhen, mit sehr großer Mehrheit beschlossen wurde. Dieser Wille des Haushaltsausschusses, zentrale Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität des Handwerks entschlossen zu fördern, findet seine Ergänzung in dem neuen Tit. 610: 1 Million DM neu für Maßnahmen zur Förderung des Handels und in einem gleichlautenden Tit. 614 im a. o. Haushalt in Höhe von einer weiteren Million DM. Eine kräftige Steigerung von 690 000 DM im Vorjahr auf 2,5 Millionen DM erfuhr der Ansatz Tit. 602, Beiträge zu den Kosten der deutschen Beteiligung an ausländischen Messen. Das Ist für 1954 lag ohnehin bereits bei 1,3 Millionen DM. Die Bundesregierung beteiligt sich jetzt an insgesamt 24 Auslandsmessen. Die nachgewiesenen Erfolge einer solchen Investition überzeugten den Ausschuß von der Notwendigkeit einer Erhöhung. Er vermochte dagegen nicht der Bitte des Deutschen Industrie- und Handelstags, beim Tit. 606 für die Wiedereinrichtung von Handelskammern im Ausland den Betrag von 250 000 auf 480 000 DM zu erhöhen, zu entsprechen. Einem Vorschlag .des Berichterstatters, eine solche Titelerhöhung durch entsprechende Einsparungen bei den Wirtschaftsabteilungen derjenigen Auslandsmissionen, deren Personal durch neuerrichtete Auslandshandelskammern eine starke Arbeitsentlastung erfährt, auszugleichen, schloß sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht an. Es legt umgekehrt Wert auf eine Verstärkung des Personals bei den Wirtschaftsabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen. Der Sperrvermerk beim Tit. 606 wurde gestrichen. Der Berichterstatter glaubt es sich ersparen zu können, auf die sehr eingehende Debatte über den Antrag Dr. Arndt und Gen. auf Erhöhung des Tit. 609, Zuschuß an die Kurhessischer Kupferschiefer Bergbau GmbH, Sontra, an dieser Stelle einzugehen, da vor dem Hohen Hause die gleichen Argumente noch ausführlicher in der Debatte vom 4. Mai 1955 über die Drucksache 1212 und den Umdruck 360 vorgetragen wurden. Der Haushaltsausschuß beschloß, es bei der Regierungsvorlage von 4,6 Millionen DM und den Erläuterungen zu belassen, zumal ohnehin im Einzelplan 60 Kap. 02 Tit. 533 ein neuer Betrag: Darlehen an das Land Hessen für Zwecke der Industrieansiedlung im Raume Sontra-Eschwege in Höhe von nicht weniger als 7,12 Millionen DM neu erscheint und damit der Nachweis geführt wird, daß die Bundesregierung ganz außerordentliche Anstrengungen zur Unterbringung der Arbeitskräfte des stillzulegenden Bergwerks mit Erfolg unternommen hat. Eine sehr bemerkenswerte Ausweitung erfährt das Gesamtvolumen des ordentlichen Haushalts dieses Einzelplans durch die neuen Tit. 950, 951, 952, 953. Unter Tit. 950 tritt das Äquivalent zu dem Einnahmeposten Tit. 692 mit 4,8 Millionen DM in Erscheinung. Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten. Tit. 952 = 7,367 Millionen DM „Betriebsbeihilfe für versteuertes Gasöl an gewerbliche und sonstige Betriebe der allgemeinen Wirtschaft" ist eine sinngemäße Auswirkung des Verkehrsfinanzgesetzes. Bei Tit. 953 handelt es sich um Rückerstattungen an die Länder RheinlandPfalz und Baden-Württemberg aus dem Vertrieb von Mineralöl in den Jahren 1949 und 1950 im Zuge einer sehr erfreulichen Bereinigung gegenseitiger Forderungen von Bund und Ländern. Ich darf hier den außerordentlichen Haushalt gleich anschließend vortragen. Die Verminderung des Ansatzes zu Tit. 610, Unterstützung der Industrieforschung, von 15 auf 2,9 Millionen DM führte im Zusammenhang mit einem Antrag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses auf Erhöhung des Titels zu einer ausführlichen Debatte. Das Bundesfinanzministerium überzeugte durch den Hinweis, von den 15 Millionen DM des Vorjahransatzes seien überhaupt erst 5,3 Millionen DM verplant. Der Ausschuß hielt infolgedessen eine Erhöhung des diesjährigen Ansatzes von 2,9 Millionen DM nicht für notwendig. Auf den erhöhten Zuschuß zur Handwerksförderung von 4 Millionen DM und den neuen Tit. 614: 1 Million DM zur Handelsförderung wurde bereits eingegangen. Der Ausschuß sah sich nicht in der Lage, einem Wunsche des Bundesrates zu entsprechen, im außerordentlichen Haushalt einen neuen Tit. 535 zur Finanzierung überseeischer Niederlassungen des Außenhandels in Höhe von 5 Millionen DM zu entsprechen, da er hier der Bundesregierung folgte, die durch Bundesbürgschaften diesem Bedürfnis gerecht zu werden glaubt. Kap. 09 03 Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig Dem Haushaltsausschuß lag für die Beratung dieses umfangreichen Kapitels eine vollständige Neufassung vervielfältigt vor. Sie enthält das Ergebnis der Überprüfung der Bundesanstalt durch den Bundesrechnungshof in personeller und sachlicher Hinsicht. Die Einnahmen aus Gebühren Tit. 3 zeigen eine erfreuliche Steigerung von 1,15 auf 3,26 Millionen DM. Sie sind hauptsächlich in Höhe von 2,6 Millionen DM aus den Gebühren für die Spezialprüfung von Spielgeräten erwachsen. Die neuen Stellenanforderungen: 17 Planstellen und 85 Angestellten- und Arbeiterstellen in den jetzt gemeinsam in einem Einzelplan auftretenden Anstalten in Braunschweig und Berlin — zusammen mehr gegenüber dem Vorjahr —, führten zu einer sehr kritischen Aussprache. Es wurde eingehend überlegt, ob man die Bedürfnisse der Anstalt nicht durch eine Vermehrung der Zahl der Angestellten befriedigen könnte. Die Ausschußmehrheit lehrfite Streichungsanträge der Opposition hier ab und bewilligte diese erheblichen Mehr- (Dr. Vogel) anforderungen in der ausdrücklich ausgesprochenen Erwartung, daß im kommenden Haushalt 1956 keine neuen Stellen mehr angefordert werden. Nach dem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs erschienen die Mehranforderungen infolge des ständig wachsenden Volumens der Industrieproduktion, der ständigen Weiterentwicklung völlig neuer Arbeitsgebiete und der Anpassung der Meß- und Kontrollgeräte an diese Entwicklung gerechtfertigt. Bei voller Würdigung der großen Bedeutung der Dienststelle in Braunschweig für den Export und die Weltgeltung der Qualität deutscher Erzeugnisse und in Würdigung der Ansprüche, die die deutsche Wirtschaft an diese Anstalt stellen muß und kann, wünscht jedoch der Ausschuß die Grenzen der Ausweitung der Anstalt sichtbar werden zu sehen, nachdem der Bund so erhebliche Mittel in den Neuaufbau in Braunschweig und neuerdings in Berlin investiert hat. Die Sachtitel haben sich gegenüber den Vorjahransätzen nur unwesentlich geändert. Für die Beschaffung von Meßgeräten und Ausstattungsgegenständen sind 510 000 DM (im Vorjahr 660 000 DM) angesetzt, für den Neubau von Gebäuden und Einrichtungen als Schlußrate 792 400 DM. Sie ist infolge von Änderungen und Ergänzungen des Bauplans sowie von Preissteigerungen notwendig geworden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen in Berlin werden mit 1,2 Millionen DM beziffert, wovon in diesem Rechnungsjahr nur 443 300 DM in Erscheinung treten. Unter den einmaligen Ausgaben ragt Tit. 873, Erstmalige Anschaffung von technischen Sonder-Einrichtungen, 240 000 DM besonders hervor. Die Zusammenfassung der früheren Einzelkapitel für Braunschweig und Berlin in einem einzigen Kapitel fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses. Kap. 09 04 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin Das Amt deckt seine Unkosten im wesentlichen aus der Erstattung von 9/10oder Kosten durch gebührenpflichtige Einnahmen der beaufsichtigten Unternehmungen in Höhe von 3 071 200 DM. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die ausgewiesenen 100 Planstellen und die Zahl von 161 Angestellten und Arbeitern nicht verändert. Wesentliche Änderungen in den Sachausgaben sind mit Ausnahme der von 110 000 auf 150 000 DM gestiegenen Reisekosten Tit. 215 nicht zu verzeichnen. Ein Antrag, den Bediensteten in Berlin eine steuerfreie Fachaufsichtszulage zuzubilligen (s. die entsprechenden Eingaben des Betriebsrats), konnte schon im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Folgen für ähnliche Institutionen vom Ausschuß nicht bewilligt werden. Kap. 09 05 Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft Das aus der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft hervorgegangene neue Bundesamt umfaßt 67 Planstellen, 5 beamtete Hilfskräfte, 283 Angestellte, 49 Arbeiter zusammen 404 Bedienstete an Stelle von 704 Bediensteten vorher. Die Umgründung war also mit einer sehr erheblichen Einsparung von Stellen begleitet. Bei der in Abwicklung befindlichen Bundesstelle, die gleichfalls in einer Neufassung im Kap. 09 05 a ausgewiesen wird, wird dieser Abbau an Kräften zahlenmäßig ausführlich dargestellt. Der neue Haushalt des Bundesamtes weist zunächst nur 44 400 DM an Einnahmen auf. Der Haushaltsausschuß verweist hier ausdrücklich auf die noch ausstehende Regelung der Gebührenfrage in dem Gesetz für die Errichtung des Bundesamtes. Der Haushaltsausschuß fordert nach wie vor eine Erhebung von Gebühren. Das Bundeskabinett wird sich noch mit einer entsprechenden Ergänzungsvorlage des Bundesfinanzministers befassen. Bei 3,3 Millionen DM Personalausgaben und 1,26 Millionen DM Sachausgaben erfordert das neue Amt einen Zuschuß von 4 521 400 DM. Der Haushaltsausschuß nahm dieses Kapitel en bloc an. Er verfuhr ebenso bei dem Kap. 09 05 a der Bundesstelle für den Warenverkehr in Abwicklung, deren Tätigkeit nach einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums spätestens am 30. Juni 1955 eingestellt werden wird. Auf eine Anfrage im Ausschuß hin erklärte das Bundeswirtschaftsministerium, daß der Tit. 110, Abfindungen und Übergangsgelder, in Höhe von 200 000 DM unbedingt erforderlich sei für alle diejenigen Bediensteten, die in der Privatindustrie untergebracht wurden und die bis jetzt noch keine Stellung gefunden haben. Kap. 09 06 Bundesstelle für Außenhandelsinformationen in Köln Weder bei den 12 Planstellen noch bei den 100 nichtbeamteten Kräften ist gegenüber dem Vorjahr eine wesentliche Änderung festzustellen. Der Zuschuß hat sich sogar um 3 000 DM gegenüber dem Vorjahr auf 1 770 300 DM verringert. Der Haushaltsausschuß konnte dieses Kapitel en bloc gleichfalls verabschieden. hap. 09 07 Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung in Berlin Diese Bundesanstalt ist der Nachfolger des ehemaligen staatlichen „Materialprüfungsamtes" in Berlin-Dahlem und der ehemaligen „Chemischtechnischen Reichsanstalt" in Berlin-Plötzensee. Mit Wirkung vom 1. April 1954 ist das bis dahin vom Land Berlin betreute Amt unter dem jetzigen Titel auf den Bund übernommen worden. Es dient vor allem der Prüfung der technischen Werkstoffe und Werkstoffkonstruktionen, der Untersuchung, Erprobung und Begutachtung aller Werkstoffarten, der Aufklärung von Schadensfällen und der Überwachung der Erzeugnisse der Industrie und des Gewerbes. Die Gebühren der Anstalt haben sich erfreulicherweise durch eine wesentlich gesteigerte Tätigkeit von 520 000 auf 850 000 DM erhöht. Die 60 Planstellen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei den nichtbeamteten Kräften willigte der Ausschuß in eine Erhöhung der Zahl der Lehrlinge von 8 auf 22 ein, so daß sich hier eine Vermehrung von 254 auf 268 Stellen ergibt. Für die Beseitigung von Kriegsschäden werden gegenüber einem Vorjahransatz von 300 000 DM in diesem Jahr 646 600 DM eingesetzt, auch der Tit. 871, Erstmalige Anschaffung von Meßgeräten, Aufbau von Prüfständen, ist von 150 000 DM auf 200 000 DM gewachsen. Der Ausschuß billigte auch dieses Kapitel ohne besondere Diskussion. ich habe die Ehre, dem Hohen Hause den Antrag des Haushaltsausschusses zu unterbreiten, den vorgetragenen Einzelplan 09, Bundesministerium für Wirtschaft, in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Form zu genehmigen. Bonn, den 10. Juni 1955 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 11 zu Drucksache 1510 (Vgl. S. 4948 C) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) hier: Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Berichterstatter: Abgeordneter Brese 1. Der Haushalt 1955 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist dadurch gekennzeichnet, daß sich infolge günstiger Entwicklung der Einnahmeseite der Einnahmeseite der Zuschußbedarf wiederum, und zwar um etwa 15 Mio DM auf 258,6 Mio DM vermindert hat. Dabei ist jedoch erneut auch das Ausgabevolumen größer geworden. Es hat sich, wenn man die Beschlüsse des Haushaltsausschusses zugrunde legt und bei dem Haushalt 1954 die 4%ige Kürzung nicht berücksichtigt, im ordentlichen Haushalt um 112,2 Mio DM auf 603,6 Mio DM erhöht und im außerordentlichen Haushalt um 8,3 Mio DM auf 67,7 Mio DM vermindert, also insgesamt um 103,9 Mio DM auf 671,3 Mio DM erhöht. 2. Die Entwicklung auf der Einnahmeseite wird im wesentlichen durch die Abschöpfungsbeträge bei Getreide und Zucker (Kap. 10 02 Tit. 67) bestimmt, die auf Grund der Marktordnungsgesetze bei der Einfuhr von Lebensmitteln erhoben werden, um die Auslandspreise an die Inlandspreise anzupassen. Die Regierungsvorlage hat für 1955 einen Betrag von 383 Mio DM — gegenüber dem Vorjahresbetrag von 225,8 Mio DM — eingesetzt. Der Haushaltsausschuß hat diesen Ansatz, der von nur schwer voraussehbaren Entwicklungen — insbesondere der Weltmarktpreise und der Erntemengen — abhängig ist, nicht geändert. 3. Auf der Ausgabeseite ist hervorzuheben, daß der Haushaltsausschuß in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage als 1. Rate für den Bau eines dritten Fischereischutzbootes 1,2 Mio DM (Kap. 10 01 Tit. 951) neu eingesetzt und die Mittel für die Zinsverbilligungsaktion (Kap. 10 02 Tit. 956) um 16,8 Mio DM aufgestockt hat. Das letztere bedeutet, daß die Zinsverbilligung im Rechnungsjahr 1955 in etwa dem gleichen Umfange wie 1954 fortgesetzt werden kann. Nur intern ist bei der Aufteilung der Mittel eine Verschiebung eingetreten. Schon die Regierungsvorlage sah eine Berücksichtigung des Neubaues von Loggern, Kuttern sowie kombinierten Fang- und Fabrikschiffen vor; der Haushaltsausschuß hat darüber hinaus auch noch den Neubau von Fahrzeugen der Hochseefischerei einbezogen, so daß nunmehr die Flotte der gesamten Seefischerei von der Zinsverbilligungsaktion erfaßt werden kann. Neben der Zinsverbilligung hat auch eine andere wesentliche Position, die in den Rahmen des Programms zur Verbesserung der Agrarstruktur gehört, eine wesentliche Erhöhung erfahren, nämlich die Flurbereinigung (Kap. 10 02 Tit. 532 und 663). Die Regierungsvorlage brachte anstatt des Vorjahresbetrages von insgesamt 50 Mio DM für Beihilfen und Darlehen einen Gesamtansatz von 65 Mio DM, der bei den Verhandlungen im Haushaltsausschuß eine Zurückführung auf 60 Mio DM erfahren hat. Eine ausführliche Erörterung hat im Haushaltsausschuß auch über die Kosten für die Vorratshaltung (Kap. 10 02 Tit. 620) stattgefunden. Der Vorjahresansatz von 171,2 Mio DM hat in der Regierungsvorlage eine Erhöhung auf 190,9 Mio DM erfahren, was im wesentlichen durch eine Erhöhung der Brotgetreidereserven von 1,2 auf 1,8 Mio t zurückzuführen ist. Der Haushaltsausschuß glaubte aber gleichwohl auf Grund des Ergebnisses seiner Verhandlungen den Ansatz um 7,3 Mio DM senken zu können. Was die auch in diesem Zusammenhang zu erwähnende Roggenlieferprämie (Kap. 10 02 Tit. 951) angeht, so konnte dieser Ansatz um 8,9 Mio DM ermäßigt werden, aber nicht aus der Sache als solcher heraus, sondern weil entsprechende Reste aus dem Vorjahre verfügbar geblieben sind. Zu beachten ist aber dabei, daß der Ansatz für die Roggenlieferprämie für das Getreidewirtschaftsjahr 1955/56, die durch das in diesem Hohen Hause bereits behandelte Getreidepreisgesetz für das genannte Wirtschaftsjahr beschlossen worden ist, in dem ausgeworfenen Betrag noch nicht enthalten ist. 4. Von den übrigen Änderungen auf der Ausgabeseite, die der Haushaltsausschuß vorgenommen hat, sind noch die folgenden bemerkenswert. In erster Linie ist die Erhöhung des Fonds für die Tierseuchenbekämpfung (Kap. 10 02 Tit. 615) hervorzuheben, wobei durch eine Erhöhung um 2 Mio DM der Vorjahresansatz von 10 Mio DM wiederhergestellt worden ist; die Mittel dienen fast gänzlich der wichtigen Bekämpfung der Rindertuberkulose. Ebenso wiederhergestellt wurde der Vorjahresansatz bei den folgenden Ausgabetiteln: Förderung des Weinbaues (Kap. 10 02 Tit. 607) durch Erhöhung um 200 000 DM, Förderung der Milchwirtschaft (Kap. 10 02 Tit. 630) durch Erhöhung um 100 000 DM, Absatzwerbung im Ausland (Kap. 10 02 Tit. 651) um ebenfalls 100 000 DM und schließlich Ausbau von Schweinemastprüfungsanstalten und einer Schafmastver- (Brese) suchsstation (Kap. 10 02 Tit. 957) durch Einsetzung von wiederum 190 000 DM. 5. Einen breiten Raum hat in den Verhandlungen des Haushaltsausschusses der sogenannte „Küstenplan" eingenommen, der schon vorher eingehend durch einen besonderen Unterausschuß behandelt worden war. Der Küstenplan erstreckt sich auf die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Hansestädte Bremen und Hamburg, die sich auch an den Kosten angemessen zu beteiligen haben. Der Küstenplan will weitere Erzeugungsreserven dadurch erschließen, daß er im Tidegebiet der Nordseeküste den Schutz und die Verbesserung der hinter den Deichen gelegenen Ländereien im weitaus stärkeren Umfange, als es bisher geschehen konnte, fördert. Zu seiner Durchführung entschloß sich schließlich der Haushaltsausschuß, den im ordentlichen Haushalt befindlichen Bundeswasserwirtschaftsfonds (Kap. 10 02 Tit. 618) um 15 Mio DM zu verstärken und im außerordentlichen Haushalt die für den Küstenschutz in der Regierungsvorlage veranschlagten Mittel in Höhe von 24 Mio DM (Kap. A 10 02 Tit. 600) über den Vorjahresansatz von 30 Mio DM hinaus auf 31 Mio DM zu erhöhen. Die Deckung für die Erhöhung im außerordentlichen Haushalt wurde dadurch herbeigeführt, daß die Mittel für die Erhöhung des Grundkapitals der Siedlungsbank (Kap. A 10 02 Tit. 890) von 6 auf 3 Mio DM und die Betriebsmittelzuweisungen an die Einfuhr- und Vorratsstellen (Kap. A 10 02 Tit. 950) von 10 auf 6 Mio DM gesenkt wurden. Der bereits erwähnte Bundeswasserwirtschaftsfonds (Kap. 10 02 Tit. 618) wurde um weitere 3 Mio DM erhöht, um im Alpenbereich die notwendigen Maßnahmen für einen wirksamen Hochwasserschutz von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Siedlungen und Verkehrswegen und im Voralpenland die erforderliche Sanierung von Flußgebieten und Verbauung von Wildbächen durchführen zu können. 6. Schließlich ist auf der Ausgabeseite noch die Auswirkung des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. April 1955 zu erwähnen. Sie führte dazu, daß die Ansätze zur Dieselkraftstoffverbilligung für die Fischerei (Kap. 10 02 Tit. 952) um 1,2 auf 3,4 Mio DM und zur Dieselkraftstoffverbilligung für die Landwirtschaft (Kap. 10 02 Tit. 953) um 25 auf 45 Mio DM zu erhöhen waren. Dabei ist hinzuzufügen, daß diese Mehrausgaben aus dem Aufkommen, das sich aus dem Verkehrsfinanzgesetz ergibt, gedeckt werden sollen. 7. Die übrigen Änderungen auf der Einnahmeseite und Ausgabeseite sind nur geringfügiger Natur und brauchen im einzelnen nicht erwähnt zu werden. Insgesamt gesehen konnte durch die vorgenommene Änderung erreicht werden, daß für alle Mehrausgaben, die sich während der Beratungen im Haushaltsausschuß ergaben, volle Deckung im Rahmen des Einzelplans 10 gefunden werden konnte, wobei sich darüber hinaus noch eine geringe Ermäßigung um rd. 200 000 DM ergeben hat. Bei dieser Bilanz sind allerdings die Mehrausgaben für die Dieselkraftstoffverbilligung nicht berücksichtigt, da sie ja, wie bereits erwähnt, ihre finanzielle Deckung durch das Aufkommen auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes finden. 8. Was die Organisation des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen anbelangt, so sind Änderungen von Bedeutung nicht zu verzeichnen. Hinsichtlich der Personalbesetzung hat der Haushaltsausschuß für das Ministerium einer geringfügigen Vermehrung um 7 Stellen zugestimmt; die Anforderungen in der besonderen Ergänzungsvorlage der Bundesregierung auf diesem Gebiet wurden wie bei allen anderen Ressorts abgelehnt. Auch bei den nachgeordneten Dienststellen ist eine bemerkenswerte Personalvermehrung nur insofern eingetreten, als bei der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg 25 neue Stellen ausgebracht worden sind; sie finden aber ihre besondere Begründung durch die wiedererrichtete Biologische Anstalt auf Helgoland. Auf der anderen Seite sind bei der dem Ministerium nachgeordneten Außenhandelsstelle die Dienstkräfte um 37 vermindert worden. Faßt man die Personalveränderungen im Rahmen des gesamten Einzelplans 10 zusammen, so ist erfreulicherweise festzustellen, daß insgesamt sich nur ein Mehr von 5 Stellen ergibt. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß die Forschungsanstalten im großen und ganzen gesehen mit etwa den gleichen Mitteln ausgestattet wurden wie im Vorjahre. 9. Die Ergebnisse der Beratungen im Haushaltsausschuß über den Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen in der Drucksache 1510 vor. Soweit die Empfehlungen des Haushaltsausschusses von besonderer Bedeutung sind, habe ich sie in meinen vorangegangenen Ausführungen erwähnt. Ich darf namens des Haushaltsausschusses bitten, den Anträgen in Drucksache 1510 zuzustimmen. Bonn, den 13. Juni 1955 Brese Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich noch der Waldbauernbub war, habe ich manchmal dem Rindvieh beim Wiederkäuen zugeschaut und habe den Eindruck gehabt, daß diese Tätigkeit vom ,lieben Vieh als ein Ausdruck des Wohlbehagens empfunden wurde. Bei dem jährlichen Wiederkäuen des Inanspruchnahmegesetzes kann ich bei mir nicht einen Zustand des Wohlbehagens feststellen!

    (Große Heiterkeit.)

    Nun wollten wir ja diese Prozedur des Wiederkäuens in einem längeren Zeitraum von zwei oder gar drei Jahren vornehmen. Das sollte geschehen in einem Finanzverfassungsgesetz als Ausführungsgesetz zum Art. 107 des Grundgesetzes. Aber bei diesem Versuch hat unser starker, meines Erachtens allzu starker Bruder in der Bonner Legislative, der hohe Bundesrat, nicht mitgemacht. Und nun stehen wir vor der Aufgabe, wieder ein Ausführungsgesetz nach geltendem Verfassungsrecht aufzustellen. Der liebe Gott — ich darf ihn wohl hier auf diesem guten Wege anrufen — möge uns segnen.

    (Abg. Mellies: Seien Sie vorsichtig, Herr Dresbach! — Weiterer Zuruf: Sie kriegen wieder einen Prozeß! — Heiterkeit.)

    — Ach, ich bin christlicher Demokrat; ich kann mir das erlauben!

    (Schallende Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren! Vier Grundsätze darf ich hier vorführen.
    Das Inanspruchnahmegesetz ist ein Bestandteil des Haushalts, ein echtes Deckungsmittel des Bundeshaushaltsplans. Wie will man eigentlich den Einzelplan 60 verabschieden, wenn man keine Vorstellung von dem wichtigen Einnahmeposten hat, der durch den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer dargestellt wird?


    (Dr. Dresbach)

    Gewiß, es gibt mancherlei Unsicherheitsfaktoren. Wir haben noch nicht ganz gesehen — wir konnten es auch nicht —, wie die Auswirkungen der Steuerreform sind, obschon der Steuertermin vom 10. dieses Monats vielleicht mehr Klarheit geschaffen hat, als vorher war. Wir haben sehr starkes Auseinanderweichen der Steuerschätzungen, wobei die Länder und die Wirtschaft in ihrem Optimismus fast gleichkommen. Aber, meine Damen und Herren, wenn der Berichterstatter im Bundesrat, der hessische Finanzminister Troeger, in der Bundesratssitzung vom 10. dieses Monats gesagt hat — ich darf die Stelle mit Erlaubnis ides Präsidenten hier zitieren —:
    Der gelegentliche Hinweis darauf, daß es ein unmäglicher, ein verfassungs- und gesetzwidriger Zustand wäre, wenn der Bund nicht schon bei Beschlußfassung über den Haushalt den gesetzlich festgelegten Anteil an dem Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer kennt, kann, glaube ich, keine durchschlagende Wirkung haben. In den vergangenen Jahren ist es immer so gewesen, und das ist dem Bund bis jetzt außerordentlich gut bekommen.,
    so scheint mir diese Musik doch etwas sehr stark abgestellt zu sein auf den Refrain des Kölner Karnevalsliedes: „Et hät noch immer, immer alles jod jejange". Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie, daß ich mit rheinischem Dialekt aufwarte. Aber nachdem sich die meisten Herren das Bayrisch angewöhnt haben, können wir ja auch das benachbarte Kölsch mal zur Umgangssprache machen.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Drucksache 1449 in ihrer Stellungnahme zum Beschluß des Bundesrates folgendes ausgeführt — ich darf es wiederum mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren —:
    Es ist ein allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Haushaltsrechts, daß die Haushaltspläne vor Beginn dies Rechnungsjahres zu verabschieden sind (vgl. Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG), obwohl alle Haushalte mit der Ungewißheit über die tatsächliche Höhe der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, somit auch mit dem natürlichen Risiko der Entwicklung des Steueraufkommens belastet sind.
    Die nachträgliche Festsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer würde dieses Risiko der Haushaltsplanung einseitig für die Länder ausschalten, für den Bund dagegen das zusätzliche Risiko bedeuten, daß Nachzahlungen, die sich auf Grund des späteren Inanspruchnahmegesetzes ergäben, von einzelnen Ländern nicht oder nur schwer eingezogen werden können.
    Satz 2: Vereinbarungen über die Höhe des Bundesanteils zwischen der Bundesregierung und den Länderregierungen sind ungesetzlich. Wir haben den klaren Wortlautdes Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach der Bundesanteil durch ein Bundesgesetz und nicht nur durch vertragsähnliche Abmachungen festgestellt wird, und das Bundesgesetz ist selbstverständlich ein Zustimmungsgesetz. Aber was wir bisher erlebt haben, reicht ungefähr an den Tatbestand heran, daß durch solche Vereinbarungen die Legislative lausgeschaltet werden sollte. Im letzten Haushaltsj ahr haben wir es erlebt daß der Bundesrat am 31. März dieses Jahres
    seine Zustimmung erklärt hat. Genau genommen ist das Budgetrecht des Bundes im Jahre 1954/55 nur an einem Tage unter gesetzlicher Flagge gesegelt. Ich möchte sagen: der gegenwärtige Zustand, daß die Haushaltsdirektoren der Länderfinanzministerien den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer nach ihrem Ermessen festsetzen, d. h. wie sie den Finanzbedarf des Bundes bemessen, ist eine Außerkraftsetzung des Grundgesetzes.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, wie wäre es eigentlich, wenn der einfache Zensit, also der Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen August Dresbach, der gerade vor Ihnen steht, auf den Gedanken käme, zu sagen, daß der Finanzbedarf seines Vaterlandes Nordrhein-Westfalen und auch des partizipierenden Bundes zu hoch angesetzt sei, und wenn er dann eigenmächtig daran ginge, seine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer herabzusetzen?

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Was uns die Herren Haushaltsdirektoren und der von ihnen auf die Bundesratsmitglieder transferierte Beamtenhochmut besorgt haben, könnte in Deutschland eigentlich eine Poujade-Bewegung hervorrufen.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Für mich steht jedenfalls nach diesen Dingen fest, daß der Bund wieder die Hebekassengewalt über seine Steuern und auch über seinen Steueranteil in die Hand bekommen muß.

    (Zustimmung links und rechts.)

    Punkt 3: Meines Erachtens ist es gesetzwidrig, wenn stillschweigend hingenommen wird, daß ein in Kraft gesetztes Gesetz nicht durchgeführt wird. Es handelt sich hier, ganz deutlich gesprochen, um das Vierte Überleitungsgesetz, das zuerst als Finanzanpassungsgesetz in die Gesetzgebungssprache eingegangen war. Meine Damen und Herren, die Verlautbarungen des Bundesfinanzministeriums, dem ich sonst mit außerordentlicher Liebe gegenüberstehe, sind mir unklar. Mir scheint, die Länder bemessen den Bundesanteil erstmals nach dem Finanzbedarf des Bundes, wie sie ihn schätzen, dann aber unter Abzug der Zahlungen des Bundes an sie, die ja nach dem Vierten Überleitungsgesetz wegfallen sollten; das sind vornehmlich die Steuerverwaltungskosten des Bundes für die Länder.
    Die Bundesregierung hat. in ihrer Replik an den Bundestag klar und deutlich ausgesprochen, daß sich der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht nach den Vorteilen des Bundes aus dem Vierten Überleitungsgesetz bemißt, sondern nach dem Finanzbedarf des Bundes, der aus sonstigen Mitteln nicht zu decken ist. Das entspricht dem klaren Wortlaut des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes, und darüber, meine Damen und Herren, sind wir uns doch wohl klar, daß der Finanzbedarf des Bundes im Zeichen der Rüstung, dargestellt durch die Person und den Namen meines Freundes Theodor Blank, erheblich ansteigen wird. Die Bundesregierung sagt in ihrer Erwiderung, meines Erachtens mit vollem Recht, daß nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge der Haushalt des Bundes nicht auf der Annahme aufgebaut werden kann, daß sich auf dem Gebiet der Verteidigungsausgaben ähnliche Einsparungen wie in der Vergangenheit ergeben würden. Wer zur


    (Dr. Dresbach)

    Adenauerschen Außenpolitik A sagt, muß zur Schäfferschen Finanzpolitik B sagen!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das betrifft nicht Sie, meine Herren von der Opposition.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Sie wären ja eigentlich geneigt, zu B ja zu sagen, aber nicht zu A. Aber das betrifft unsere Freunde von der CDU im Bundesrat; und, Herr Wellhausen, sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Freunde Frank aus Baden-Württemberg, der hat einen vollkommen konträren Standpunkt zu Ihnen. Nun will ich hier nicht auf das Kontokorrent eingehen, das die Bundesregierung aufgemacht hat.
    Vierter Punkt. Ich bin der Meinung, daß es nicht möglich ist, den Bundesanteil in einer Zahl festzulegen, wozu der Herr Bundesfinanzminister neigt; er sagt nämlich: Ich brauche im Jahre 1955/ 1956 soundso viel Milliarden an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Wenn nun aber der Anteil von 40 %, den er beansprucht, mehr erbringen sollte, dann sollen das die Länder behalten können. Meine Damen und Herren, dieses Plafond-Einziehen bedeutet praktisch das Abhängen des Bundesanteils von den Steuerarten Einkommen- und Körperschaftsteuer und bedeutet faktisch einen Übergang zum System der Finanzzuweisungen, wie es der Nationalsozialismus seinerzeit im Verhältnis Reich zu Ländern und Reich zu den Gemeinden geschaffen hat. Dabei stehen wir auf einem anderen Gebiet gerade in der umgekehrten Entwicklung. Wir haben bisher im Verhältnis von Land zu Gemeinden das System der Finanzzuweisungen, also die Zuteilung von Geld ohne Rücksicht auf die Steuerarten. Die Gemeinden und Gemeindeverbände streben einen Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer des Landes an. Sie sehen also, dort ist gerade der umgekehrte Marsch im Gange. Ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister doch einmal auf eine Darlegung in den Ausführungen des Berichterstatters im Bundesrat hinweisen, wo meines Erachtens der hessische Finanzminister Dr. Troeger im Systematischen mehr Wahrer der Bundesinteressen ist als der Herr Bundesfinanzminister.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Mit gütiger Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich diesen Absatz aus der Troegerschen Rede im Bundesrat zitieren:
    Um nun diesen angeblich unfruchtbaren Streit über die Richtigkeit der Schätzung des Aufkommens für 1955 zu beseitigen, wird von Bundesseite vorgeschlagen, daß sich der Bund im Rechnungsjahr 1955 damit einverstanden erklären wird, wenn er zwar 40 % des Aufkommens erhält, aber nicht mehr als die 4280 Millionen DM, die er in seinen Haushaltsplan eingesetzt hat. Ich meine, daß dies kein Ausweg ist, schon weil es auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Auf diese Weise würde der Bundesanteil zu einem Matrikularbeitrag, und das soll er doch nach Art. 106 GG eben nicht sein. Dieses Bedenken wird deswegen nicht geringer, wenn man glaubt, diesen Ausweg nur für ein Jahr beschreiten zu sollen.
    Ich möchte mich dieser Besorgnis des hessischen
    Finanzministers Dr. Troeger unbedingt anschließen. Sie entspricht jedenfalls meinem systematischen Denken, und ich möchte wirklich nicht, daß das System der Finanzzuweisungen oder einer Franckensteinschen Klausel von hinten herum hier Platz greift.
    Eine Frage noch zur Aufklärung. Im § 4 des Gesetzentwurfs heißt es, daß das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten soll. Aber dann heißt es im § 1, daß das Gesetz für das Rechnungsjahr 1955 gültig sein soll. Wir wissen doch, daß bei diesen Überweisungen das Kassenprinzip herrscht, d. h. daß das Finanzamt täglich den entsprechenden Beitrag an die Bundesfinanzkasse abzuliefern hat. Das läßt sich ja vielleicht nachher durch den Herrn Minister aufklären.
    Ich möchte jedenfalls grundsätzlich feststellen: die bisherige Haltung der Länder, d. h. die Herbeiführung gesetzloser Zustände im öffentlichen Haushaltswesen, sollte von uns als ein Fanal gesehen werden. Es geht im Zeichen der Rüstung vielleicht ohne eine volle Bundeswehrverwaltung. Mein alter Freund von Buchka, der letzte königlich-preußische Landrat in diesem Hause und seinerzeit noch Vorsitzender einer Musterungskommission, wird uns vielleicht einmal demonstrieren, wie man das auch auf zivile Art und Weise machen kann.

    (Heiterkeit.)

    Aber ich bin der Meinung, es geht nicht ohne eine vollzügige Bundesfinanzverwaltung, d. h. der Bund muß für seine Steuern und Steueranteile die unmittelbare Hebekassengewalt haben. Soll denn vielleicht der Zustand eintreten, daß der Haushaltsdirektor im Vaterlande, na, sagen wir einmal: des eigenen Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt, daß Herr Blank den und den Satz Maschinengewehre oder sonst einige Artikel zu hoch eingesetzt habe, daß er sie unter Umständen im Vaterlande Nordrhein-Westfalen billiger kaufen könne als im Vaterlande Baden-Württemberg, und dann danach den Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer bemißt? Meine Damen und Herren, machen wir uns doch nicht lächerlich!

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann viel von den Ausführungen unseres Freundes Dresbach übernehmen. Leider kann ich Ihnen nichts bieten, was seinem unnachahmlichen Redestil gleichkäme. Ich kann ihn gleich zitieren, indem ich sage: auch für uns, die sozialdemokratische Fraktion, ist dieses Gesetz ein entscheidender Teil und eine entscheidende Stütze des Haushalts. Da wir den Haushalt, nicht gerade zu Ihrer Überraschung, aus Gründen, die wir in der dritten Lesung noch darlegen werden, ablehnen werden, werden wir aus denselben Gründen auch dieses Gesetz ablehnen.
    Die Summe, die hier in Anspruch genommen worden ist, ist ein Saldo aus den verschiedenen Posten des Haushalts. Da uns einige der Ausgaben, die hier eingesetzt sind, durchaus verfehlt und andere Posten falsch errechnet und im Haushalt nicht richtig angesetzt erscheinen, werden wir dieses Gesetz schon aus diesen Gründen ablehnen müssen. Im übrigen ist zur speziellen Kritik der Zahlen, die hier zu Grunde liegen, einiges zu sa-


    (Seuffert)

    gen. Sicher ist nach den Steuerergebnissen des ersten Vierteljahres 1955 — lesen Sie es im Bulletin vom 28. April nach —, daß das Steueraufkommen 1954 vom Bundesfinanzministerium, was Bundessteueraufkommen anlangt, insgesamt um 6- bis 700 Millionen DM und die Einkommen- und Körperschaftsteuer um annähernd 500 Millionen DM zu niedrig geschätzt worden war. Auf diesen Steuerschätzungen 1954 beruhen auch die Steuerschätzungen 1955 über die Auswirkung der Steuerreform. Es ließe sich also in der Tat über die Zahlen einiges sagen. Aber die Gründe, die für uns gegen den Haushalt sprechen, genügen uns auch, gegen dieses Gesetz zu sprechen.
    Wenn wir das Gesetz ablehnen, so bedeutet das aber nicht, daß wir in der Kontroverse zwischen Bundesregierung und Bundesrat dem Standpunkt des Bundesrates beitreten. Keineswegs! Wir geben der Regierung und dem Herrn Bundesfinanzminister vollkommen recht, wenn sie den Vorschlag des Bundesrates zurückgewiesen haben, dieses Gesetz bis nach Verabschiedung und weiterer Erprobung des Haushalts zurückzustellen. Das ist ein völlig unmöglicher Zustand, weil, wie ich schon sagte, ein solches Gesetz ein unentbehrlicher und ausschlaggebender Bestandteil des Haushalts selbst ist. Ebenso hatten sie recht, wenn sie das Ansinnen zurückwiesen, vorläufig zur Verfügung gestellte Überweisungen der Länder entgegenzunehmen und auf diese Art und Weise auf Ermessensentscheidungen, womöglich nicht einmal der Länderregierungen, sondern Länderverwaltungen, den Haushalt des Bundes aufzubauen. Das hat Freund Dresbach soeben mit Recht kritisiert. Bei diesem Hinausschieben der Entscheidungen und Zustimmungen hat man nachgerade das Gefühl, als komme es den Ländern, den Länderfinanzministern in diesem alljährlichen Tauziehen und Ringkampf, der sich unerfreulicherweise immer wieder abspielt, darauf an, möglichst lange die Hand an der Gurgel des Bundes zu halten.

    (Abg. Dr. Willeke: Sehr richtig!)

    Um so bedauerlicher ist es, daß man sich von seiten der Bundesregierung, von seiten des Bundesfinanzministers durch die auch von meinem Vorredner mit Recht kritisierten Versuche zu Vereinbarungen auf derartige Dinge einläßt, die in Wirklichkeit außerhalb des Gesetzes sind. Um so bedauerlicher ist es, daß man Vorschläge macht wie den einer fixen Summe für die Abgeltung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer; der Kritik, die mein Freund Troeger und unser Freund Dresbach dazu vorgetragen haben, schließe ich mich vollständig an. Auch bin ich der Ansicht, daß der Herr Bundesfinanzminister in der Tat noch einige Aufklärung über die Durchführung des Vierten Überleitungsgesetzes schuldig ist. Die Vorhaltungen, die ihm gemacht worden sind, sind nicht mit der recht unklaren Erklärung abgetan, die er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 27. Mai zur Verfügung gestellt hat und in der er sagt, daß die Belastungen der Länder „im Überweisungsverkehr berücksichtigt werden". Was das heißen soll, ist nicht klargeworden.
    Die Bundesregierung hat auch recht, wenn sie rügt, daß der Bundesrat sich bei seiner Ablehnung des Gesetzes einfach auf die Bemerkung beschränkt hat, die Auswirkungen seien für die Länder untragbar, ohne sich überhaupt damit zu beschäftigen, ob das Geld für den Bundeshaushalt gebraucht wird. Die Prüfung dieser Frage ist eine
    Verantwortlichkeit auch der Länder, des Bundesrates, der ja schließlich ein Organ des Bundes und keine Interessenvertretung von Ländern und Länderkassen ist. Die einfache Bemerkung, eine Summe sei für die Länder untragbar, genügt hier nicht, um so weniger als sie, wie Sie der Drucksache entnehmen können, einfach auf die Abrechnung zweier Posten gestützt wird: die Einkommen- und Körperschaftsteuer und die Steuerverwaltungskosten. Das sind zwei Posten, deren Saldo errechnet wird, und dieser Saldo wird nicht akzeptiert. Es gibt aber eine ganze Menge anderer Steuerposten, die insgesamt zu berücksichtigen wären: die Entwicklung der Vermögensteuer, die Schonung, die dem Vermögensteueranteil der Länder bei der jetzt hoffentlich zustande gekommenen Lastenausgleichsregelung zuteil geworden ist, die Entwicklung z. B. der Kraftfahrzeugsteuer und andere Dinge mehr. Wenn schon, dann muß man alle Posten in Betracht ziehen, und dieses gegenseitige Aufrechnen mit den Ziffern, die einem gerade im Augenblick passen, sollte aufhören, auch auf seiten des Bundesrates. dem man allerdings zugeben muß, daß er das beim Herrn Bundesfinanzminister gelernt hat; ich erinnere an die Rechnung, die der Herr Bundesfinanzminister und zum Notopfer soeben aufgemacht hat. Der Herr Bundesfinanzminister steht auf dem Standpunkt, daß das Notopfer Berlin ein allgemeines Deckungsmittel des Haushalts ist und nicht für Berlin reserviert ist. Wenn aber allseitig, auch von ihm und einstimmig vom Bundestag, als notwendig anerkannte Steuerpräferenzen für Berlin zu geben sind, dann können solche Steuerpräferenzen nach Ansicht des Herrn Bundesfinanzministers auf gar keine andere Weise ais durch Erhöhung des Notopfers gedeckt werden. Da stehen auf einmal zwei isolierte Posten im Haushalt gegeneinander, und das allgemeine Deckungsmittel hat sich in etwas ganz anderes verwandelt.
    Die Länder können bei der Untersuchung, die mit einem solchen Gesetz verbunden ist, auch nicht so weit, wie sie das immer tun, von der Verantwortung für ihre eigenen Ausgaben abrücken. Wenn die Länder schon den Bundeshaushalt in Einnahme und Ausgabe sehr genau durchsehen — und durchsehen sollen —, so wird in dem Streit zwischen den gegenseitigen Behauptungen über Untragbarkeit der Belastungen vielleicht auch einmal ein Wort über die Länderhaushalte zu sagen sein.
    Beiderseits ist die fiskalische Einstellung in diesen Vorgängen, die sich ja jedes Jahr wiederholen und die unser Freund Dresbach als „Wiederkäuen" bezeichnet hat, aufs tiefste zu bedauern. Das Trauerspiel der Finanzverfassung sollte, ich glaube, dem letzten die Augen geöffnet haben, daß hier etwas anders werden muß. Wir hatten hier im Bundestag mit großer Mehrheit etwas angeboten, was wir nun wirklich als Minimalprogramm der Finanzverfassungsreform und überhaupt des Anfangs einer brauchbaren Finanzverfassung ansehen. Wir hatten hier auch eine Definition der Maßstäbe vorgeschlagen, nach denen die gegenseitigen Bedürfnisse der Länder und des Bundes abgewogen werden sollten. Wir hatten vorgeschlagen, dieses Tauziehen, diesen Freistilringkampf um die Bundesanteile doch wenigstens — wir hatten zuerst gemeint, alle drei Jahre — alle zwei Jahre statt jährlich stattfinden zu lassen. Wir hatten immerhin geglaubt, den Ansatz zur Bereini-


    (Seuffert)

    gung einiger Steuern, kleinerer und dringend reformbedürftiger Steuern, machen zu müssen. Es ist bisher zu nichts gekommen. Ob aus dem Vermittlungsausschuß noch etwas herauskommen kann, bleibt einstweilen abzuwarten. Das ist der eine Fall.
    Ich erinnere an viele Parallelfälle: die Verschleppung, die nachgerade unerträgliche Verschleppung der vierten Lastenausgleichsnovelle durch eben dieselben Auseinandersetzungen, die erstickten Steuerreformen, die von Jahr zu Jahr steckengebliebenen Steuerreformen. Ja, es kommt jetzt, wie man hört, schon so weit, daß Gesetze, die als notwendig anerkannt werden, die als dringlich empfunden werden, von der Bundesregierung nicht eingebracht werden, weil man es wegen der Auseinandersetzungen mit den Ländern im Augenblick für inopportun hält, Bundessteuern zu senken. Ich gebe dem Herrn Bundesfinanzminister bloß das Stichwort Tabaksteuer, Rauchtabakbesteuerung. So weit ist es schon gekommen! Meine Damen und Herren, hier muß einmal ein letzter Appell an beide Seiten gerichtet werden, statt dieser fiskalischen Zänkereien etwas mehr reformatorischen Geist aufzubringen. Beiden Seiten muß einmal zugerufen werden, daß die Wähler in der Tat dieses Gezänk zwischen den öffentlichen Kassen satt haben,

    (Beifall im ganzen Hause)

    daß sie diese kostspieligen Streitigkeiten ablehnen. Ich glaube, die Länder und ihre Minister müssen einmal daran erinnert werden, daß sie im Bundesrat als Bundesorgane und als Organe der Bundesverfassung zu agieren haben.

    (Abg. Niederalt: Sehr richtig!)

    Den Herren, die sich auf so kostspielige und so zeitraubende Weise vor ihre Kasse stellen, muß einmal gesagt werden, daß alle diese öffentlichen Kassen doch letzten Endes einem Herrn, nämlich dem Volke, gehören. Insbesondere die Jugend, der ja nun im Kriege und nach dem Kriege zwangsweise eine große Freizügigkeit beigebracht worden ist, hat, glaube ich, kein Organ mehr für die feinen Unterscheidungen zwischen bayerischem und nordrhein-westfälischem Geld. Der guten Sache, die ein echter Föderalismus ist, tut man, glaube ich, einen sehr schlechten Dienst, wenn man mit diesen Dingen fortfährt.
    Es muß aber auch gesagt werden, daß der Herr Bundesfinanzminister in diesen Dingen eine klare Stellung einnehmen sollte, auch wenn das in heimatlichen Wahlkreisen und heimatlichen Partei-

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    verbänden nicht so ganz populär erscheinen sollte. Auch der Herr Bundesfinanzminister sollte sich einmal entschließen, davon abzugehen, immer wieder von Fall zu Fall mit dem einen oder anderen Mittelchen bis zum nächsten Tag durchzukommen. Dieses Haus hat mehr als einmal bewiesen, daß sich für eine wirkliche Finanzreform und auch für eine Steuerreform eine breite Mehrheit in ihm findet. Auch die Opposition hat bewiesen, daß sie ohne Rücksicht auf Empfindlichkeiten — die ihr bei der Behandlung, die sie in diesem Hause sonst erfährt, durchaus zugestanden werden müßten — bereit ist, hier mitzuarbeiten. Aber man kommt nicht weiter, wenn man das Ministerium immer mitzerren und mitschleppen muß, statt daß das Ministerium, auf der großen Unterstützung fußend, die es in diesem Hause haben könnte, sich in diesen Dingen nun endlich einmal zu etwas Reformatorischem entschließt. Aber so, wie es jetzt ist, werden wir noch lange zu keiner Finanzreform und zu keiner Steuerreform kommen.
    Das, meine Damen und Herren, waren die Bemerkungen, die ich der Ablehnung dieses Gesetzes durch meine Fraktion beizufügen hatte.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)