Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2080

  • date_rangeDatum: 5. Mai 1955

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im Jahre 1941 unter der Herrschaft des Nationalsozialismus eingeführte Krankenversicherung der Rentner hat die Mängel, die einer im Kriege entstandenen Regelung anhaften. Anstatt die Rentner in die Versicherungsgemeinschaft der Krankenkassen einzufügen und ihnen damit solidarisch gleichwertigen Schutz für den Fall der Krankheit zu geben, belastete man, weil dieser Weg damals gangbar war, ohne weitere Prüfung die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten unter völliger Entlastung der Fürsorge mit sozialen Verpflichtungen, die sich heute für die Rentenversicherungen mit Hinblick auf ihre Hauptaufgaben als nicht tragbar erweisen. Denn wesentliche Aufgabe der Rentenversicherungsträger ist, den Versicherten eine ausreichende Invaliditäts- und Altersrente zu gewähren.
    Im Krieg und in den ersten Nachkriegszeiten hat sich die Auswirkung dieser Neuordnung in Grenzen gehalten, die tragbar waren. Infolge des Mangels an Krankenhausbetten und an Arzneimitteln mußte bei der Gewährung der Leistungen zunächst äußerste Sparsamkeit eingehalten werden. Für jede Rente war den Krankenversicherungskassen ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von 3,30 Mark zugesprochen worden. Hiervon trug der Rentner selbst 1 Mark. Ich weiß aus meinen Besprechungen aus der ersten Zeit nach dem Krieg, als ich die sozialpolitische Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leitete, daß die verantwortlichen Leute aus den Ortskrankenkassen, wie sie mir erklärten, das Geschäft der Rentenversicherung nicht abgeben wollten, weil sie mit diesen 3,30 Mark Beitrag noch ein Geschäft machten.
    In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, daß mit diesem Beitrag die Aufgaben der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt werden können. Dieser Satz mußte mehrfach erhöht werden, zu-


    (Bundesminister Storch)

    letzt im August 1953 auf 5,85 Mark monatlich. Trotzdem hat sich gezeigt, daß auch dieser Betrag nicht ausreicht. Bei der Zugrundelegung dieses Betrags für die Durchführung der Rentnerkrankenversicherung bei den Ortskrankenkassen ist im Jahre 1954 ein Fehlbetrag von etwa 100 Millionen Mark aufgelaufen. Durch die willkürliche Regelung sind die Rentenversicherungsträger mit Verpflichtungen belastet, die in der Invalidenversicherung beinahe ein Zehntel des gesamten Beitragsaufkommens verbrauchen. Ich bin persönlich der Meinung, daß kein ordentlich gewähltes Parlament eine derartige Belastung der Rentenversicherungsträger festgelegt hätte. Wenn wir zu einer wirklichen Neuordnung der sozialen Leistungen kommen wollen, dann müssen wir die den Rentenversicherungsträgern willkürlich auferlegten Verpflichtungen auf ein tragbares Maß zurückführen. Ferner müssen wir die Rentner durch Aufnahme in die solidarische Gemeinschaft mit den beschäftigten Versicherten in ein Verhältnis des vollen Schutzes dieser Gemeinschaft bringen. Deshalb haben wir nach langen Besprechungen mit den maßgebenden Vertretern der Rentenversicherungsträger und der Krankenkassenverbände den vorliegenden Gesetzentwurf ausgearbeitet und legen ihn hiermit dem Hohen Hause vor. Eine ausführliche Begründung der einzelnen Bestimmungen finden Sie in der schriftlichen Begründung.
    Die Gesetzesvorlage bringt eine reinliche Scheidung zwischen den Aufgaben der verschiedenen Trägern der Sozialversicherung. Es wird eine klare Abgrenzung zwischen der Krankenversicherung einerseits und der Invaliditäts- und Altersversicherung andererseits vorgenommen. Dabei sind wir uns völlig im klaren darüber, daß die Träger der Rentenversicherung auch künftig einen wesentlichen Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner aufbringen sollen. Die im Gesetz vorgesehenen Leistungen der Rentenversicherungsträger an die Träger der Krankenversicherung sind eingehend mit den Vertretern der beiden Versicherungszweige erörtert worden. Ich glaube, daß die vorgesehene Regelung im Grundsatz den berechtigten Belangen der beiden Gruppen sehr nahe kommt.
    Wir wollen auch, daß in der Zukunft nicht nur eine Kassenart — wie zur Zeit die Ortskrankenkassen — die Aufgaben der Rentnerkrankenversicherung durchführt. Vielmehr sieht das Gesetz vor, daß der arbeitende Mensch, wenn er Rentner wird, in der Krankenversicherungsgemeinschaft verbleibt, der er in seinem Arbeitsleben angehört hat. Der Rentenempfänger soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Krankenversicherung grundsätzlich dieselben Rechte haben, wie der Arbeitende sie hat.
    Diese Eingliederung in die allgemeine Krankenversicherung bringt für die Rentner wesentliche Leistungsverbesserungen. Abgesehen davon, daß der Rentner in seiner Versichertengemeinschaft verbleibt, wird er künftig Zuschüsse zum Zahnersatz und zu den größeren Heilmitteln sowie ein Sterbegeld nach den gleichen Grundsätzen erhalten, wie sie für die beschäftigten Versicherten gelten. Damit werden langgehegte Wünsche der Rentner erfüllt.
    Außerdem wird durch die Vorlage die Lücke im Versicherungsschutz beseitigt, die bisher zwischen der Beendigung des Arbeitslebens und der Feststellung der Rente bestand. Bisher schieden die
    Versicherten mit der Beendigung des Arbeitslebens aus dem Schutz der Krankenversicherung aus, und der Schutz der Krankenversicherung der Rentner griff erst ein, wenn der Rentenbescheid zugestellt war. Sie waren in der Zwischenzeit auf die Fürsorge oder auf eine freiwillige Versicherung für diese Zeit angewiesen. Nunmehr ist gesichert, daß der Krankenversicherungsschutz keine Unterbrechung erleidet.
    Ich halte es für erforderlich, daß diese Leistungsverbesserungen aufmerksam geprüft werden; diese wichtigen Maßnahmen haben in den Auseinandersetzungen um die Rentnerkrankenversicherung nicht genügend Beachtung gefunden. Es geht hier nicht nur um eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Versicherungsträgern, sondern es geht um den Menschen selbst und um die Verbesserung der Leistungen für ihn.
    Zug um Zug mit diesen Leistungsverbesserungen müssen im Interesse der Versichertengemeinschaften gewisse Mißbräuche, die sich in unserer sozialen Krankenversicherung entwickelt haben, beseitigt werden. Ärzte und Krankenversicherungsträger legen mit Recht Wert darauf, daß die Ärzte nicht mit allerlei Bagatellfällen beschäftigt werden, damit sie sich dem ernstlich Erkrankten viel umfangreicher widmen können.
    Wir haben deshalb in diesem Gesetz für alle Krankenversicherten eine gewisse, als minimal zu bezeichnende Selbstbeteiligung vorgesehen:
    1. Die bisher schon in Teilen des Bundesgebietes bestehende Krankenscheingebühr wird in Höhe von —,50 DM für das ganze Bundesgebiet vorgesehen.
    2. Der Versicherte wird in geringem Maße an den Arzneikosten beteiligt. Die Beteiligung beträgt ein Zehntel für den aktiv Versicherten und ein Zwanzigstel für den Rentner, wobei ein Höchstbetrag für den Aktiven von 3 DM und für den Rentner von 1,50 DM vorgesehen ist.
    3. Das Gesetz sieht ferner vor, daß der Rentner, wenn er in ein Krankenhaus eingeliefert wird, einen gewissen Teil seiner Rente zur Deckung der Lebensunterhaltskosten im Krankenhaus mitverwendet. Ich glaube, daß diese Beteiligung gerechtfertigt ist, weil die Rente in der Zukunft ja den Lebensunterhalt sichern soll und weil für die Zeit des Krankenhausaufenthalts die Sicherung des Lebensunterhalts weitgehend im Zusammenhang mit der Unterbringung im Krankenhaus gewährt wird.
    Wir kennen eine Selbstbeteiligung der Versicherten an den Leistungen der Krankenversicherung auch in den anderen europäischen Staaten. Die Anteile der Versicherten an den Arzneikosten betragen in Frankreich 20 %, in Belgien 25 %, in Luxemburg zwischen 10 und 20 %, in der Schweiz 10 bis 25 %. In Dänemark wird im allgemeinen für Arzneileistungen die 100%ige Bezahlung verlangt, während für lebenswichtige, listenmäßig genau erfaßte Präparate Zuschüsse von 25 bis 75 % gezahlt werden müssen.
    Bei den Krankenhauskosten liegen die Dinge in den anderen Ländern folgendermaßen. In Frankreich hat der Versicherte zu den Krankenhausaufenthaltskosten 20 % zuzuzahlen. In Belgien ist hier keine einheitliche Regelung gegeben, sondern die Satzungen der einzelnen Kassen bestimmen den Prozentsatz. In Luxemburg ist dieser Betrag 25 %


    (Bundesminister Storch)

    der Kosten. In der Schweiz schwankt er zwischen 10 und 25 %; dort wird dieser Betrag in den einzelnen Kantonen festgelegt. Auch in England trägt der Kranke ab 1. Juni 1952 einen Schilling — das sind 60 Pfennige — an jeder Verordnung.
    Wir haben bei dem Entwurf schließlich auch Wert darauf gelegt, daß die bestehende Rechtszersplitterung bei den im Gesetz geregelten Fragen beseitigt und damit auf diesem Teilgebiet die Rechtseinheit wieder hergestellt wird.
    Meine Damen und Herren! Wenn wir das Problem der Rentnerkrankenversicherung genau ansehen, dann müssen wir doch anerkennen, daß es nicht von Sozialpolitikern gemacht worden ist, denen das Wohlergehen der Versicherten vor Augen gestanden hat. In der nationalsozialistischen Zeit, das wissen wir doch, hat man das Geld zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben überall dort genommen, wo welches vorhanden war; auch die Deckungskapitalien der Rentenversicherungsträger, die für die zukünftigen Renten bestimmt waren, haben solchen Zwecken gedient. Ich glaube, daß die Väter des damaligen Gesetzes davon ausgegangen sind, daß sie in einer normalen Zeit das Monstrum ihres Gesetzes vor den Versicherten selbst nicht zu vertreten brauchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Herrn Ministers gehört. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Franz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Franz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Reform der Krankenversicherung der Rentner ist ein erster, konstruktiver Teil der geplanten großen Reform der Sozialversicherung.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Aha!)

    Daß gerade dieser Fragenkomplex zeitlich vorgezogen wurde, ist auf die außergewöhnlich große und ständig steigende finanzielle Belastung zurückzuführen, die gerade die Krankenversicherung der Rentner in den letzten Jahren für die Krankenkassen mit sich gebracht hat. Es ist nach meiner Auffassung müßig, heute darüber zu diskutieren, aus welchen letzten Motiven heraus die Nationalsozialisten im Jahre 1941 die Krankenversicherung der Rentner so gestaltet haben, wie wir sie heute vor uns sehen. Es ist durchaus möglich, daß man damals bereits die Unzulänglichkeit der Renten, die sich aus niedrigen Löhnen und Beiträgen früherer Jahre und Jahrzehnte errechneten, erkannte und sie durch die Gewährung einer kostenlosen Krankenversicherung echt strecken wollte, wobei man, der Linie des geringsten Widerstandes — wie gewohnt — folgend, die Mittel der Träger der sozialen Rentenversicherung in Anspruch nahm. Gewiß dachte man auch ein erstes Teilstück der für die Zeit nach dem „Endsieg" geplanten umfassenden Staatsbürgerversorgung zu verwirklichen. Auf diese Planung glauben wir die gefährliche Unsystematik der Regelung zurückführen zu müssen, die jetzt neben der Finanzmisere der Krankenkassen zur unabdingbaren Notwendigkeit einer Reform geführt haben.
    Nachdem durch die Währungsreform die Ehrlichkeit des Geldes wiederhergestellt worden war, zeigte sich alsbald die Unhaltbarkeit der Situation.
    Heute stehen wir vor der Tatsache, daß die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kassen für alle sichtbar als das oberste soziale Gebot im Raume steht.
    Es ist in diesem rein materiellen Zusammenhang auch von Bedeutung, daß die bisherige Unsystematik der Regelung der Rentnerkrankenversicherung beseitigt wird. Wir stellen im Rahmen der Reform der Sozialversicherung den Gedanken der Versichertengemeinschaft erneut besonders in den Vordergrund. Daher ist es zu begrüßen, wenn die Krankenversicherung der Rentner eine legitime Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung wird und keine Auftragsangelegenheit der Krankenkassen, die sie für die Rentenversicherung erledigen.
    Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie bei der Diskussion um die zukünftige Gestaltung des § 178 der Reichsversicherungsordnung, die etwa vor einem Jahr in erneuter Heftigkeit entbrannte, von den einzelnen Kassen in besonderer Weise die enge Verbundenheit der Versicherten mit ihren Kassen hervorgehoben worden ist. Diese Schicksalsgemeinschaft kann sich nun in der Solidarität mit den Versicherten, auch wenn sie Rentner geworden sind, bewähren. Auf diesem Wege werden wir wohl gemeinsam in den kommenden Ausschußberatungen eine erste Möglichkeit suchen müssen, um die Probleme zu lösen, die uns die Krankenversicherung der Rentner stellt.
    Ich habe in der kurzen Auseinandersetzung mit den Motiven, die die Nationalsozialisten zur gegenwärtig gültigen Regelung geführt haben mögen, betont, daß wir auch in der Krankenversicherung die Staatsbürgerversorgung ablehnen. Die Anhänger dieses Systems mißtrauen dem Willen und der Fähigkeit des einzelnen, seine Probleme zu lösen, sei es allein, sei es in Verbindung mit Menschen des gleichen Schicksals.
    Der Schutz dieser Gemeinschaft kann aber nur denen zugebilligt werden, die während ihres Arbeitslebens Mitglied dieser Gemeinschaft gewesen sind. Daher haben wir gegen die Einschränkung der Mitgliedschaft in der Rentnerkrankenversicherung auf die Kreise, die in den letzten 5 Jahren vor Stellung des Rentenantrags mindestens 52 Wochen, sei es freiwillig, sei es pflichtversichert, in der Krankenversicherung gewesen sind, keine grundsätzlichen Bedenken.
    Es ist heute in diesem Hohen Hause schon mehrmals die Rede davon gewesen, daß wir wieder danach streben müssen, die Selbsthilfe im Rahmen der natürlichen Lebensgemeinschaft der Familie zu stärken und zu beleben. Deshalb habe ich persönlich auch keine Bedenken dagegen, daß eine Krankenversicherung der Familie einem Krankenschutz aus einer eigenen Rente vorgezogen wird.
    Die Fraktion der CDU/CSU ist, wie ich ausdrücklich betonen möchte, nicht glücklich darüber, daß im Rahmen der Neuordnung der Rentnerkrankenversicherung an eine Beteiligung der Rentner an den Kosten gedacht werden muß, so angestrengt auch in gemeinsamer Arbeit nach einem Ausweg aus der finanziellen Misere gesucht worden ist.
    Krankenscheingebühr und Arzneikostenbeteiligung scheinen uns dabei durchaus wert, ernsthaft durchdiskutiert zu werden. Ich denke, daß auch in diesem Hohen Hause mancher zittern müßte, wenn er gehalten wäre, das, was er auf Grund früherer


    (Dr. Franz)

    ärztlicher Verordnung heute noch unverbraucht in seinem Nachtschränkchen liegen hat, auf einmal zu verzehren. Wir wollen hier keinerlei Anklage gegen Ärzte erheben, die angesichts der prekären Situation der Kassenärzte gegenüber einer unbilligen Forderung der Patienten, auch eines Rentners, einmal schwach geworden sind.
    Wir weisen auch den Gedanken, die aufgeblähte Propaganda der Arzneimittelfabrikanten einzuschränken, als unrealistisch und undurchführbar weit von uns.
    Wir sind nicht der Ansicht, daß der vorliegende Gesetzentwurf in diesem Punkte nicht primär sozialpädagogische Ziele verfolgt, aber wir halten es für möglich, daß mit der Krankenscheingebühr und dem Arzneikostenanteil der Trägheitskoeffizient mit dem Ziele eines Rückgangs der beängstigend gestiegenen Ausgaben der Kassen in Erscheinung treten könnte. Ich kann in diesem Zusammenhang nicht auf die oft beschworene Gefahr eingehen, daß kleiner Unkosten wegen die rechtzeitige Behandlung eines schweren Leidens verhindert und so in der Folgezeit weitaus größere Kosten verursacht werden könnten.
    Ich glaube, es ist gestattet, in diesem Punkt an das Verantwortungsbewußtsein des einzelnen gegenüber seiner Familie und der größeren Gemeinschaft zu erinnern; er wird sich auch durch eine Krankenscheingebühr von 50 Pfennig für den Beschäftigten und 25 Pfennig für den Rentner nicht vom rechtzeitigen Gang zum Arzt abhalten lassen. Was aber im Ausschuß ernsthaft geprüft werden muß, ist die Frage, ob diese Kostenbeteiligungen und Gebühren wirtschaftlich so zugunsten einer Besserung der Lage der Kassen ins Gewicht fallen, daß der Verwaltungsaufwand und die effektive Belastung der Rentner gerechtfertigt erscheinen.
    Ich darf nicht verschweigen, daß in der Fraktion der CDU/CSU größte Bedenken bestehen gegen die in dem Gesetzentwurf verankerte Beteiligung der Rentner an den Kosten des Krankenhausaufenthalts vom 11. Tage an in der Höhe von 40 % des auf den Tag entfallenden Teils der Rente. Das Argument, daß die Rentner im Krankenhaus ja voll versorgt werden, können wir nur mit größter Einschränkung zur Kenntnis nehmen. Eine ganze Reihe fixer Ausgaben, die auch während des Krankenhausaufenthalts weiterlaufen, fallen bei der bekannten und oft beklagten geringen Höhe der Rente schon ins Gewicht. Nicht übersehen sein soll auch das Schicksal verheirateter Rentner, deren einer Teil allzu häufig durch den Krankenhausaufenthalt des anderen in bittere Not und akute gesundheitliche Gefährdung gerät. Die Beteiligung der Rentner an den Kosten des Krankenhausaufenthalts muß im Ausschuß mit besonderem Ernst geprüft werden.
    Die Kosten der Rentnerkrankenversicherung werden auch künftig wesentlich durch die Beiträge der Rentenversicherungsträger gedeckt werden. Die Regelung, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Gegensatz zur bisherigen Lösung vorsieht, ergibt nach sorgfältigen Berechnungen einen Betrag, der zwischen 6 und 7 DM liegt, also ungefähr auf der Höhe, die die berechtigten Forderungen der Ortskrankenkassen in Kürze erreichen würden, wenn die seit 1941 gültige Regelung Gesetz bleiben sollte. Daraus geht ganz klar und deutlich hervor, daß neben der Neufestsetzung der Beiträge trotz aller sozialer Bedenken Mittel und
    Wege gesucht werden müssen, um die bereits an- geschnittene Kardinalaufgabe zu lösen, nämlich die Kassen finanziell gesund und leistungsfähig zu erhalten.
    Eine Würdigung, die weit über den Rahmen des im Gesetzentwurf Festgelegten hinausgeht, erfordert die Regelung der Übergangsverhältnisse. Es dürfte wohl untragbar sein, Rentnern den Schutz der Krankenversicherung nach alter Regelung, den sie heute genießen, angesichts der niedrigen Renten wegzunehmen. Wir sind auch der Ansicht, daß trotz der versicherungsmathematisch zu geringen Beiträge für die bisher mögliche Zusatzsterbeversicherung diese Beiträge keine befriedigende Würdigung finden und die Wahrung des Besitzstandes bewirkt werden muß.
    Es gibt eine ganze Reihe wichtiger Einzelfragen, die in den Ausschußberatungen geklärt werden müssen. Daß die Zeit bei der schweren finanziellen Situation der Kassen drängt, soll nicht dazu führen, daß dieses erste Teilstück der großen Reform der Sozialversicherung ungenügend durchgearbeitet wird.
    Ich beantrage, den Entwurf der Regierung an den Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte.)