Rede:
ID0208004600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2080

  • date_rangeDatum: 5. Mai 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Bleyler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem der Frauenberufsarbeit ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Es hat mich aufrichtig


    (Frau Dr. Bleyler [Freiburg])

    gefreut, daß doch offensichtlich von allen Seiten ihre Bedeutung eindeutig betont und damit auch der Vorschlag des Bundesrates zurückgewiesen wurde. Sie wissen, daß der Bundesrat vorgeschlagen hat, den Paragraphen, der festlegt, daß die Berufsberatung, die Lehrstellenvermittlung und die Arbeitsvermittlung für Frauen grundsätzlich nur von Frauen durchgeführt und daß nach Möglichkeit auch eigene Abteilungen unter weiblicher Leitung geschaffen werden sollen, zu streichen. Der Bundesrat hat sich dahin ausgesprochen, daß hier eine rein organisatorische Frage vorliege. Ich bin nicht der Ansicht, daß es hier nur um eine organisatorische Frage geht. Es handelt sich hier um eine Frage, die aus dem inneren Gefüge des Aufgabengebiets heraus gewachsen ist.

    (Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

    Nicht nur die Tatsache, daß die Frauenarbeit heute eine wachsende Bedeutung hat und daß die weiblichen Beschäftigten heute ungefähr ein Drittel aller Berufstätigen ausmachen, also nicht allein der Umfang der Frauenarbeit ist das Entscheidende, sondern die Eigenart der Frauenarbeit. Gerade um dieser Eigenart willen brauchen wir auch die eigene weibliche Vermittlung und Berufsberatung, besonders aber auch die weiblichen Führungskräfte.
    Ich darf vielleicht aus der Statistik von 1950 eine Zahl herausgreifen, die Ihnen schlagartig beleuchtet, was es heißt, daß die Frauenarbeit ihre eigenen Wege geht. Nach der Statistik von 1950 sind 42 % aller Arbeitnehmerinnen bis zu 25 Jahren, weitere 42 % sind 25 bis 45 Jahre alt, und nur noch 16 % sind im Alter von über 45 Jahren berufstätig, davon sogar nur 6 %, die verheiratet sind. In einem Alter von 45 Jahren, in dem der Mann oft genug die beste Leistung seines Berufslebens zeigt, sind 84 % aller Frauen schon aus dem Berufsleben ausgeschieden.
    Das persönliche Lebensschicksal der Frauen beeinflußt eben den Berufsweg grundlegend. Ob die Frauen verheiratet sind, wie sie verheiratet sind, ob sie Kinder haben, wie lange die Ehe dauert, das alles ist entscheidend für den Berufsweg der Frau. Daher ist die Aufgabe der Berufsberaterin eine ganz andere als die des Berufsberaters, die Aufgabe der Vermittlerin eine ganz andere als die des Vermittlers. Sie hat mit anderen Problemen und Schwierigkeiten zu rechnen. Die Berufsberaterin hat das Mädchen vor sich, das sich auf einen doppelten Beruf vorbereiten muß, das einmal Ehefrau und Mutter werden will, auf der anderen Seite aber gleichzeitig einen außerhäuslichen Beruf sucht. Daher sind auch die Berufswünsche der Jugendlichen schwankend, die Berufsziele oft unsicher. Es ist nun die Aufgabe, hier eine gewisse Festigung, eine Hinführung zum Beruf zu erzielen, im jungen Menschen den Aufstiegswillen zu stärken, dafür zu sorgen, daß das Mädchen auch wirklich eine Berufsausbildung durchmacht, die seinen Fähigkeiten entspricht, manchmal auch dafür, das Unverständnis der Eltern, die nicht bereit sind, Geld für eine Berufsausbildung auszugeben, zu besiegen.
    Sie wissen, daß der Berufsraum der Frau wesentlich eingeengter ist als der des Mannes. Wir haben eine große Streuung von Lehrstellen für männliche Jugendliche und eigentlich nur relativ wenige Möglichkeiten für die Frauen. Wenn sie an die spezifischen Frauenberufe, wie wir sie manchmal nennen, denken, so spüren Sie sofort, welche Schwierigkeiten dahinterstecken, hier eine gute Vermittlung durchzuführen. Die Frauenberufe in der Land_ und Hauswirtschaft, die spezifischen Frauenberufe im Krankenhaus, im Kindergarten, im Heim erfordern ja ein ganz anderes Einfühlen, verlangen ein Eingehen auf persönliche Verhältnisse, charakterliche Eigenart und Kontaktfähigkeit mit anderen Menschen. Darum muß die Arbeitsvermittlung für die Frauen auch besonders individuell ausgerichtet sein. Sie erfordert fast in jedem Fall besonderes Verständnis für die persönlichen, familiären Verhältnisse und setzt häufig genug eine ausgesprochene Arbeitsberatung voraus. Denken Sie an die vielen berufsungewohnten und berufsentwöhnten Frauen, die Witwen oder die geschiedenen oder in Scheidung lebenden Frauen, die zum Arbeitsamt kommen und nun eine Hilfe, einen Rat brauchen, wo und wie sie ihre Arbeitskraft am besten einsetzen können. Neben dem großen Heer der ungelernten Frauen gibt es viel zu wenig Facharbeiterinnen und voll ausgebildete Kräfte der gehobenen Berufe, viel zu wenig Aufstiegsmöglichkeiten, aber auch Aufstiegswillen. Überlegen Sie auch einmal, was gerade die verheirateten Frauen der Vermittlerin an Sonderaufgaben stellen!
    Das ganze Problem der Halbtagsarbeit für die verheirateten Frauen taucht hier auf, die Aufgabe, in einem 'erhöhten Maße Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, ohne den Bestand der Familie anzutasten und die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit der Frau zu überfordern.
    Oder denken Sie an das Problem der arbeitslosen Frau. Die arbeitslose Frau hat sich vielleicht leichter daran gewöhnt, sich dem Beruf zu entziehen,
    wenn sie ihr Arbeitslosengeld oder ihre Arbeitslosenunterstützung erhält. Welche Arbeiten kann man ihr zumuten? Wie soll man ihren Arbeitswillen prüfen? Wann kann man eine Sperrfrist androhen? Es ist für eine Vermittlerin gar nicht immer so einfach, sich dazu durchzuringen, eine Sperrfrist, die sie für gerechtfertigt und nötig hält, zu verhängen. Dann kann es passieren, daß die Frau zu ihrem Vorgesetzten geht und die Vermittlerin feststellen muß: Tränen einer Frau rühren das Männerherz sehr viel mehr als ein Frauenherz. Auch in der sachlichen Welt der Arbeit spielt nämlich das Individuelle der Frau eine besondere Rolle. Es kommt gar nicht immer entscheidend darauf an, ob eine weibliche Arbeitskraft besonders tüchtig ist und sehr viele Berufskenntnisse hat, sondern manchmal sehr viel mehr darauf, wie sie dem Mann gefällt. Wir können das ganz offen sagen: es kann so weit gehen, daß in Einzelfällen daraus sogar eine Gefährdung des jungen Mädchens erwächst. Es ist auch eine Aufgabe der Berufsberaterin, der Jugendlichenvermittlerin, zu verhüten, daß ein Mädchen in eine solche Lehrstelle oder auf einen solchen Arbeitsplatz vermittelt wird, wo ihm diese Gefahren drohen können.
    Es ist darum eine Selbstverständlichkeit, die gar nicht bestritten werden kann, daß die weiblichen Jugendlichen, auch die Schulabgängerinnen der höheren Schulen, die Abiturientinnen, in erster Linie von Frauen beraten werden und daß Frauen, die Arbeit suchen, von Frauen vermittelt werden müssen.
    Es geht nicht allein darum, daß wir weibliche Fachkräfte haben, sondern es geht auch darum,


    (Frau Dr. Bleyler [Freiburg])

    daß diese weiblichen Fachkräfte durch weibliche Abteilungsleiterinnen und weibliche Führungskräfte bis in die höchsten Stellen hinein gestützt und gefördert werden. Ich darf vielleicht hier eine Zahl anführen, um zu zeigen, wieviel hier noch zu tun ist. In der Bundesanstalt gibt es zur Zeit 2591 Beamte; davon sind 81 weibliche Beamte. Sie können sich selbst ausrechnen, was das bedeutet, wie schwer sich der kleine Prozentsatz der weiblichen Führungskräfte .durchsetzen kann. Im höheren Dienst sind es nur 13 Beamtinnen. Es ist also wirklich ein Anliegen von uns Frauen, daß die Aufstiegsmöglichkeiten der weiblichen Fachkräfte innerhalb der Arbeitsverwaltung wesentlich ausgebaut und daß die Führungskräfte der Frauen wesentlich verstärkt werden, und zwar nicht um dieser Arbeitskräfte willen, sondern weil es das Anliegen von Millionen Frauen ist, die hier Rat, Hilfe und Zuflucht suchen.
    Darüber hinaus darf ich noch ein Wort über die Frage sagen, wie die Fachkräfte innerhalb der Berufsberatung und -vermittlung von der Bundesanstalt betreut werden. Wir hoffen, daß diese immerhin doch junge und neu errichtete Anstalt in dieser Beziehung manches nachholt, was, wie mir scheint, noch nicht vollendet da ist. Wir brauchen einen Stamm von gut en Berufsberatern, männlichen und weiblichen. Wir brauchen einen Stamm von gut en Vermittlern.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!)

    Das Schicksal vieler Menschen ist ihnen anvertraut. Denken Sie daran, welche entscheidende Bedeutung heute die Berufsberatung vielleicht für das ganze Leben eines Menschen hat. Deshalb müssen wir fordern, daß sowohl die Berufsberatung wie die Arbeitsvermittlung möglichst gute Fachkräfte haben, daß eine möglichst gute Auswahl erfolgt, daß man ihnen aber .auch Raum läßt, richtig und gut zu arbeiten. Es wurde vorhin schon darauf hingewiesen, daß die Berufsberater Zeit haben müssen. Die Berufsberatung, die eine so entscheidende Bedeutung in der heutigen Zeit hat, muß doch die Fähigkeit, die Zeit und ,die Möglichkeit haben, den jungen Menschen in seinen Fähigkeiten, seinen Neigungen, seiner sozialen Lage kennenzulernen, um ihm gut raten zu können, um ihm helfen zu können. Es freut mich, daß ,der neue Entwurf nach dieser Richtung hin eine wertvolle Ausweitung der Aufgaben der Berufsberatung bringt, besagt doch der § 59, daß .auch die Förderung, die vorbereitende, begleitende und nachgehende Betreuung des beruflichen Nachwuchses ein Ziel ist. Die Berufsberatung ist zwar in dem ganzen Gesetz nur in vier Paragraphen erwähnt.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen]: Hört! Hört!)

    Ich möchte nicht annehmen, daß jemand daraus den Schluß zieht, ,daß sie nur eine geringe Bedeutung habe. Wir brauchen die Berufsberatung ja nicht nur für den jugendlichen Nachwuchs, der uns in den kommenden Jahren viel Sorge bereiten wird, sondern wir brauchen sie auch für alle Älteren, die umgeschult werden, für alle Beschädigten, die sich umstellen müssen, für alle Heimkehrer, die einen neuen Arbeitsplatz brauchen, auch für alle Frauen, die in späteren Jahren vielleicht an das Arbeitsamt kommen und erstmalig oder wieder einen Beruf suchen und einen guten Rat benötigen.
    Wir brauchen wahrscheinlich auch eine Verstärkung des Personals, eine besondere Auslese und Betreuung der Fachkräfte. Die Bundesanstalt, die die Sorge für die Arbeitskraft der deutschen Bevölkerung zur Aufgabe hat, müßte auch in vorbildlicher Weise dafür Sorge tragen, daß die Auswahl von Fachkräften vorhanden ist, der man sich wirklich anvertrauen kann, damit sie in den kommenden Jahren die großen Aufgaben, die ihr gestellt sind, auch gut erfüllen kann.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Scheppmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Scheppmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister für Arbeit und auch der Kollege Sabel haben bei ihren Ausführungen zu dem vorliegenden Entwurf die Frage der Beitragsfreiheit für den Bergbau erwähnt. Herr Kollege Sabel wies darauf hin, daß dieser Zustand unerfreulich und daß die Meinung darüber sehr geteilt sei. Er sagte mit Recht: Ein Leistungsanspruch kann nur dann bestehen, wenn er durch echte Beitragszahlung erdient ist. Ich wäre sehr dankbar dafür gewesen und hätte mir meine Ausführungen ersparen können, wenn man zugleich darauf hingewiesen hätte, wie es dazu gekommen ist, daß der Bergbau in der heutigen Zeit von der Beitragsleistung befreit ist. Wenn man keine solche Erklärung dazu gibt, kann sehr leicht der Eindruck entstehen, daß für die gesamte Bergbauindustrie etwas Besonderes getan und daß diesem Industriezweig der Beitrag geschenkt werde. Ich sehe mich daher veranlaßt, zu dieser Frage einiges zu sagen, und möchte auf die Entwicklung in der zurückliegenden Zeit kurz eingehen, um dem Hohen Hause darzulegen, welche Gründe hierfür maßgebend sind.
    Schon im Jahre 1931 war der Bergbau vorübergehend von dieser Beitragsverpflichtung befreit. Aber die wesentlichen Änderungen kamen durch das Wiederaufbaugesetz vom 21. Dezember 1937. In diesem Gesetz wurde folgendes festgelegt und mit Wirkung vom 1. Januar 1938 durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlten alle im Bergbau Beschäftigten wie auch die Unternehmungen den gleichen Beitrag wie alle übrigen Beschäftigten von je 3,25 %. Durch dieses Gesetz kam für den Bergbau insofern eine Regelung, als die im Untertagebetrieb beschäftigten Arbeiter und technischen Angestellten sowie die übertage beschäftigten Arbeiter von der Zahlung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung teilweise befreit wurden, indem dieser Beitrag von 3,25 auf 0,5 % herabgesetzt wurde. Der Anteil der Unternehmungen von 3,25 % blieb nach wie vor bestehen.
    Die Verordnung vom 4. Oktober 1942 unterzog sowohl die Beitragsregelung wie den gesamten Aufbau der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung einer grundlegenden Änderung insofern, als es nur eine einheitliche Kranken- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte für den Bergbau mit Wirkung vom 1. Januar 1943 an gab. Diese Verordnung verfügte in § 16 Abs. 2 weiterhin, daß die Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung, also der Anteil von 0,5 % für die Beschäftigten und von 3,25 % für die Unternehmungen, zusammen zur knappschaftlichen Rentenversicherung verlagert wurde. Es entstand also praktisch keine Entlastung, sondern dieser Bei-


    (Scheppmann)

    trag wurde zur knappschaftlichen Rentenversicherung überwiesen. Dieser Zustand ist bis heute geblieben.
    Ich darf nun einmal darauf hinweisen, wie sich die Belastungen des Bergbaues einerseits zu denen der Industriezweige in der übrigen gewerblichen Wirtschaft andererseits heute verhalten. Der Bergbau hat heute für die Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Unfallversicherung eine Belastung von 38,5 %, in der übrigen gewerblichen Wirtschaft beträgt diese Belastung 21,7 %. Ich möchte Ihnen auch darlegen, wie sich das zusammensetzt: Der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 22,5 %, der Beitrag zur Krankenkasse 6 % — das sind 28,5 % —, hinzu kommt der Beitrag zu der Unfallversicherung, also zur Bergbauberufsgenossenschaft, von 10 %. Demgegenüber stellt man fest, daß der Beitrag zu den übrigen Berufsgenossenschaften außerhalb des Bergbaues im Schnitt bei 1,7 % liegt. Das liegt natürlich an den besonders gelagerten Verhältnissen im Bergbau, an den größeren Unfallgefahrenquellen und dergleichen mehr, was ich hier nicht näher aufzuzeigen brauche, weil ich glaube, daß es im allgemeinen bekannt ist, daß gerade der Bergbau wesentlich höhere Unfallziffern hat und somit auch einen höheren Beitrag zur Unfallversicherung zahlen muß.
    Wir stellen also fest, daß zur Zeit eine Beitragsleistung von 38,5 % des Bruttolohns zu erfolgen hat und daß dem in der übrigen gewerblichen Wirtschaft 21,7 % gegenüberstehen. Legte man dem Bergbau jetzt noch einen neuen Beitrag auf, dann würde das bedeuten, daß man über 40 % hinauskäme. Das wäre bei der Lage im Bergbau einfach nicht tragbar. Ich glaube, daß diese Erklärung zu der Frage, die von meinem Kollegen Sabel angeschnitten worden ist, notwendig war, um hier auch darüber Klarheit zu schaffen, wie das Verhältnis ist.
    Ich bin der Meinung, wenn man ernstlich die Absicht hat, einen Beitrag leisten zu lassen, dann kann es nur so sein, daß man die Beitragsleistung zur Rentenversicherung in Höhe von 22,5 % uni diesen Beitrag kürzt. Dann wird sich erweisen, daß man in der Rentenversicherung den notwendigen Zuschuß zahlen muß; denn die Renten müssen schließlich in dieser Weise weiter gewährt werden.
    Ich hielt mich für verpflichtet, weil heute schon im Grundsatz über diese Vorlage gesprochen worden ist, diese Ausführungen zu machen, damit diese Dinge auch in dem zuständigen Ausschuß berücksichtigt werden. Ich bitte sehr darum, diese Beitragsregelung für den Bergbau sehr ernstlich zu überlegen und es so zu belassen, wie es zur Zeit ist. Sonst müßte ebenfalls in der Rentenversicherung eine Änderung herbeigeführt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)