Rede:
ID0208004000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2080

  • date_rangeDatum: 5. Mai 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955 4399 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Mai 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4400 D, 4449 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4457 Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über die Bauhilfe für die Stadt Kehl (Drucksache 1371) 4400 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Anleihen der Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (Drucksache 1168) 4401 A Dr. Kather (GB/BHE), Anfragender 4401 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4403 D Ohlig (SPD) 4404 C Unterbrechung der Sitzung . 4407 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . 4407 A, 4412 B Dr. Gille (GB/BHE) 4409 D Miller (CDU/CSU) 4411 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksachen 1073, 217) 4412 B, 4458 Peters (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4458 Beschlußfassung 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Artillerie-Arsenals und des ehem. Scheibenhofs in Kiel- Friedrichsort (Drucksache 1322) . . . . 4412 C Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von reichseigenen Grundstücken des ehem. Truppenübungsplatzes Harksheide, Kreis Stormarn (Holstein) (Drucksache 1341) . . . 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Leweck-Kaserne in Oldenburg- Kreyenbrück an die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft (AEG) (Drucksache 1342) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von Teilflächen der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen, Geismarlandstraße 33, an die Gothaer Lebensversicherung a. G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Druck sache 1343) 4412 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 4412 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung der Halle 15 nebst einer Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamts in Wiesbaden-Kastel an die Firma Elster & Co. in Wiesbaden-Kastel (Drucksache 1350) 4413 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des reichseigenen Grundstücks in Münster, Aegidiikaserne, im Wege des Tausches an die Stadt Münster (Drucksachen 1323, 1113) 4413 A Beschlußfassung 4413 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksachen 1324, 1160) 4413 B Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter 4413 B Beschlußfassung 4413 D Unterbrechung der Sitzung . 4413 D Verkündung eines Schreibens des Bundeskanzlers über Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden des Vertragswerks von London und Paris, über Inkrafttreten der Verträge und über die Beendigung des Besatzungsregimes: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 4414 A Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. von Brentano (CDU/CSU) . . 4414 B Ollenhauer (SPD) 4415 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 4415 A Seiboth (GB/BHE) 4415 B Dr. von Merkatz (DP) 4415 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 4416 A Unterbrechung der Sitzung . 4416 C Beratung des Entwurfs einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1334) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4146 C Beratung des Entwurfs einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1335) 4416 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4416 D Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Maxsein, Dr. Krone u. Gen. betr. Ausgelagerte Buchbestände der ehemaligen Preußischen Staatsbibliothek (Drucksache 1353) 4416 D Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 4416 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik 4417 D Erste Beratung des von den Abg. Stücklen, Griem, Schmücker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 1329) 4417 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Rechtsausschuß . . 4418 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1274) 4418 A Storch, Bundesminister für Arbeit 4418 A, 4431 C Sabel (CDU/CSU) 4420 C Odenthal (SPD) 4424 A Hübner (FDP) 4432 A Kutschera (GB/BHE) 4433 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4434 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 4436 D Scheppmann (CDU/CSU) 4438 C Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4439 B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4439 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) (Drucksache 1234) . . . . 4439 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4439 C, 4448 B Dr. Franz (CDU/CSU) 4441 A Dr. Schellenberg (SPD) . . 4442 C, 4455 C Dr. Hammer (FDP) 4450 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . 4452 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4449 D, 4454 A Horn (CDU/CSU) 4454 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens . . . 4456 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Drucksache 1340) 4456 C Even (CDU/CSU) 4456 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 4456 D Nächste Sitzung, zur Tagesordnung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier 4456 B, C, D Dr. Moerchel (CDU/CSU) 4456 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4457 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 1073) 4458 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 15. Mai Eberhard 15. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 10. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Diel 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Held 6. Mai Frau Dr. Jochmus 6. Mai Neuburger 6. Mai Unertl 6. Mai Dr. Welskop 6. Mai Dr. Wellhausen 6. Mai Dr. Schild (Düsseldorf) 6. Mai Mensing 6. Mai Lulay 6. Mai Bals 5. Mai Blachstein 5. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Kühlthau 5. Mai Leibfried 5. Mai Dr. Lindrath 5. Mai Frau Meyer-Laule 5. Mai Meyer-Ronnenberg 5. Mai Dr. Miessner 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Schloß 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Scheel 5. Mai Graf von Spreti 5. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Blank (Oberhausen) 18. Mai Dr. Deist 18. Mai Dr. Eckardt 18. Mai Dr. Kopf 18. Mai Dr. Kreyssig 18. Mai Lenz (Brühl) 18. Mai Dr. Oesterle 18. Mai 011enhauer 18. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. Mai Dr. Dr. h. c. Pünder 18. Mai Sabaß 18. Mai Anlage 2 Drucksache 1073 (Vgl. S. 4412) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren im Reiseverkehr (Drucksache 217) Berichterstatter: Abgeordneter Peters Der Antrag der Fraktion der FDP — Drucksache 217 — zielt auf eine Erhöhung der Freigrenze für Tabakwaren für die von Auslandsreisen zurückkehrenden Deutschen im Rahmen des Reisebedarfs von bisher 25 Zigaretten, 10 Zigarren, 50 g Feinschnitt und 50 g Pfeifentabak auf 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 100 g Feinschnitt und 100 g Pfeifentabak. Dieser Antrag wurde in der 14. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1954 dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Bearbeitung überwiesen. Durch eine am 9. März 1954 im Ältestenrat erzielte Übereinstimmung wurde jedoch festgelegt, daß der Antrag federführend im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, mitberatend im Ausschuß für Außenhandelsfragen zu bearbeiten sei. Demgemäß wurde verfahren. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 11. März 1954 einstimmig zu. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß die anderen europäischen Nationen bei Grenzübertritten sich weit großzügiger bei der abgabefreien Einfuhr von Tabakwaren verhalten. Eine solche großzügigere Handhabung liege im Interesse des Fremdenverkehrs, zudem würden Außenhandelsinteressen nicht geschädigt. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen kam im Gegensatz dazu am 16. März 1954 zu einer ablehnenden Stellungnahme. Diese gegensätzliche Beschlußfassung der beiden beteiligten Ausschüsse gab Veranlassung, daß das Plenum des Deutschen Bundestages am 28. Mai 1954 den Mündlichen Bericht (Drucksache 335) ablehnte und den Antrag (Drucksache 217) erneut an die Ausschüsse verwies. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam bei der erneuten Beratung wieder zu einer Befürwortung des Antrages, während der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bei seiner Ablehnung verblieb. Diese Ablehnung fußt auf folgender Überlegung: Zur Zeit können deutschen Reisenden bei der Wiedereinreise aus dem Ausland die vorgesehenen Höchstmengen an Tabakwaren in den meisten Fällen unbedenklich als Reisebedarf freigelassen werden. Dagegen würden die beantragten größeren Mengen für aus dem Ausland zurückkehrende Deutsche kaum je als Reisebedarf anerkannt werden können. Wenn es nicht immer wieder zu unerfreulichen Auseinandersetzungen an der Grenze über den Bedarf an Tabakwaren für die weitere Reise kommen soll, müßten wohl auch die beantragten erhöhten Freimengen abgabefrei hereingelassen werden. Damit würde aber den Bevölkerungskreisen, die Auslandsreisen zu machen in der Lage sind, bei der Versorgung mit billigen Auslandstabakwaren ungerechtfertigte Vorteile gegenüber denjenigen gewährt werden, die ihre Tabakwaren versteuert im Bundesgebiet kaufen müssen. Eine solche Bevorzugung erscheint nicht gerechtfertigt. Zum Vergleich können auch nicht die höheren Freimengen herangezogen werden, die ausländischen Reisenden auf Grund eines OEEC-Beschlusses zustehen. Ihre Reisen enden in der Regel nicht wie die der deutschen Reisenden an einem bestimmten Ort im Inland. Sie sollen durch die höheren Freimengen in die Lage versetzt werden, für ihre Aufenthalte im Inland Tabakwaren abgabe frei mitzubringen, die sie geschmacklich gewöhrt sind. Von Bedeutung ist auch der Ausfall an Tabaksteuer, der durch die mit dem Antrag erstrebte Rechtsänderung eintreten würde. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im großen Reiseverkehr — außer dem kleinen Grenzverkehr — im Laufe eines Jahres über 14 Millionen deutsche Reisende von Auslandsreisen zurückgekommen. Würde ihnen statt der bisherigen Freimenge von 25 Zigaretten eine Freimenge von 100 Zigaretten gewährt werden, so würde dies theoretisch eine zusätzliche Einfuhr von 75 mal 14 Millionen über 1 Milliarde Zigaretten zur Folge haben können, die dem inländischen Zigarettenabsatz verlorengehen würde. Diese Menge würde einen Ausfall von über 51 Millionen DM Tabaksteuer nach sich ziehen. Nach Ansicht des Finanzausschusses würde ein solcher Steuerausfall die beantragte Vergünstigung der deutschen Reisenden als zur Zeit nicht tragbar erscheinen lassen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Auswirkungen auf den inländischen Absatz von Tabakwaren nicht nur fiskalischer Art sind, vielmehr würden vor allem auch die kleinen und mittleren Tabakwarenhersteller hierdurch fühlbar getroffen. Die Lage dieser Hersteller ist zur Zeit schon verzweifelt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der handelspolitisch nicht erwünschten Zurückgewöhnung deutscher Raucher auf Virginia-sorten. Bonn, den 13. Dezember 1954 Peters Berichterstatter
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    Rede von Karl Hübner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, in ausführlichen Darlegungen auf die Einzelheiten dieses umfangreichen Novellenwerkes einzugehen, wie es meine Herren Vorredner getan haben. Ich befinde mich dabei in Übereinstimmung mit den Freunden meiner Fraktion, der FDP, die die Beratungen in der ersten Lesung möglichst begrenzt wissen wollen und, wenn irgend denkbar, überhaupt von einer Diskussion Abstand nehmen möchten.
    Lassen Sie mich deshalb nur auf einzelne Punkte. die mir grundsätzlich erscheinen, eingehen. Zunächst darf ich zu einer Ausführung des Kollegen Sabel Stellung nehmen. Sie sagten, Herr Kollege Sabel, diese Novelle sei ein Teilstück der erwarteten Sozialreform. Dieser Auffassung kann ich mich bei aller Würdigung der Notwendigkeit der Novelle doch nicht anschließen. Ich bin zwar der Ansicht, daß sie notwendig und zweckmäßig ist, aber ich glaube, wir kommen der richtigen Wertung dieser Novelle nur dann nahe, wenn wir sie als eine notwendige Verbesserung hinstellen.

    (Abg. Sabel: Was verstehen Sie denn sonst unter „Reform", wenn nicht eine Verbesserung?)

    — Das will ich Ihnen sagen! Unter „Reform" verstehe ich unter anderem das, was Herr Kollege Odenthal schon angeschnitten hat; auch wir wollen eine klare Scheidung zwischen Versorgung, Versicherung und Fürsorge. In dieser Beziehung vermischen sich im AVAVG die Prinzipien doch immer noch etwas.
    Wir sind der Auffassung, daß dieses Gesetz — das ist eine Erkenntnis, die die Regierung teilt — nicht auf sich selbst gestellt, allein existieren kann, daß es vielmehr seine Existenzkraft gewissermaßen aus den Erfolgen einer guten Wirtschaftspolitik zieht, und daß die Wirtschaftspolitik es ist, die die Arbeitsplätze zu schaffen hat und auch geschaffen hat, und daß damit dem Gesetz lediglich eine wichtige, aber doch nur zusätzliche Aufgabe zufällt, nämlich die Vermittlung der richtigen Arbeitskräfte auf die richtigen Arbeitsplätze zu ermöglichen. Auch wir meinen, daß die Versicherungsleistung von zweitrangiger Bedeutung bei diesem Gesetz ist.
    Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich dank der erfolgreichen Wirtschaftspolitik nun so verändert, daß künftig die wesentliche Arbeit, die auf Grund dieses Gesetzes zu leisten sein wird, darin besteht, genügend Arbeitskräfte und vor allem geeignete Arbeitskräfte herbeizuschaffen. In Ausführung dieser Aufgabe kann noch viel getan werden. In erster Linie begrüßen wir hierbei, daß die Regierung in § 62 die Vorschrift geschaffen hat, nach der die Vermittlung von weiblichen
    Arbeitskräften, auch die Berufsberatung und die Lehrstellenvermittlung, durch Frauen erfolgen soll. Künftig muß auf das Reservoir der weiblichen Arbeitskräfte, wenn wir den Anforderungen gerecht werden wollen, in ganz anderem Ausmaß zurückgegriffen werden, als es bisher geschehen ist. Hier muß man die bisherige Einstellung gegenüber weiblichen Arbeitnehmern erheblich auflockern. Man sollte die positiven Beispiele, die sich an gewissen Stellen herauskristallisiert haben, weiter verwerten und den Frauen Arbeitsgebiete erschließen, die ihnen bisher verschlossen waren. Man geht allzu leicht von den Erfahrungen der Kriegsjahre aus, in denen die Frauen doch nur eine provisorische Ausbildung erhalten haben, dann aber voll leistungsfähig auf den einzelnen Arbeitsplätzen, j a Facharbeitsplätzen eingesetzt werden sollten. Das bisweilen negative Ergebnis solcher Versuche darf kein Maßstab für unser Vorhaben in der Zukunft sein. Es liegen Beispiele dafür vor, daß die Frauen in diesen Fällen auf den Arbeitsplätzen durchaus „ihren Mann stellen". Ich hatte Gelegenheit, schon aus einem anderen Anlaß hierzu einiges zu sagen, und möchte noch darauf hinweisen, daß wir damit tatsächlich auch die Krisenfestigkeit der Ehe fördern helfen, weil in Fällen der Arbeitslosigkeit des Mannes immerhin die Frau noch einspringen kann, und vor allen Dingen, weil bei Selbständigen eine Frau, die fachkundig ist, eine gute Ergänzung ihres Mannes im Beruf darzustellen vermag.
    Um zu diesem Ziel zu gelangen, ist es aber auch nötig, die weiblichen Kräfte in den Arbeitsämtern einer ausreichenden Ausbildung zu unterziehen, die sie in die Lage versetzt, die Berufsmöglichkeiten, die noch nicht ausgenutzt sind, zu erkennen und weibliche Kräfte richtig zu vermitteln.
    Auf demselben Feld liegt die Sorge um die hinreichende Ausbildung jugendlicher Arbeitsloser oder Jugendlicher überhaupt und die Überführung dieser Jugendlichen in Lehrstellen. Es darf künftighin nicht so sein, daß nach wie vor ein großer Teil dieser Jugendlichen keine Lehrstellen findet und wir in absehbarer Zeit etwa genötigt sein könnten, ausländische Facharbeiter hereinzunehmen, denen wir dann inländische, aber ungelernte Jugendliche zur Verfügung stellen müßten. Das wäre eine sehr unerwünschte Entwicklung, der wir wirklich sorgsam begegnen sollten.
    In demselben Rahmen erscheint uns auch wichtig, der Umschulung von Angestellten die angemessene Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Es genügt hier ebenfalls nicht, nur dafür zu sorgen, im Rahmen der Notstandsarbeiten oder der Gemeinschaftswerke etwa der Berufsentwöhnung vorzubeugen, sondern hier gilt es, psychologische Fesseln dieser Menschen zu lösen, um sie auf einen neuen Beruf vorzubereiten, eine gewiß nicht einfache Arbeit, die aber meines Erachtens durchaus zum Erfolg führen muß, wenn sie mit dem gebotenen Feingefühl in Angriff genommen wird.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf eines hinweisen. Es ist doch nicht so, daß die Bedingungen, die sich aus dem AVAVG ergeben, lediglich Zustimmung finden, sondern es gibt weite Kreis& der Angestellten und Arbeiter, die sich irgendwie benachteiligt fühlen. Ich denke hierbei besonders an diejenigen, die als Dauerbeschäftigte zu gelten haben. Ich halte den Standpunkt


    (Hübner)

    für falsch, daß diese Menschen nun ein unverdientes Glück hätten, wenn sie auf diesen Arbeitsplätzen sitzen. In den meisten Fällen ist es doch so, daß sie ein gut Teil eigenen Verdienstes daran haben, diese Arbeitsplätze zu halten, und auch zum großen Teil Opfer bringen, um auf dem Arbeitsplatz zu bleiben, der ihnen inzwischen natürlich lieb geworden ist. Ich frage mich nun, ob es nicht richtig ist, die Tendenz zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen zu begünstigen, ähnlich wie man es ja in der Novelle für Arbeiter in der Landwirtschaft getan hat. Man sollte sich doch einmal überlegen — ich mißbrauche hier, das weiß ich durchaus, ein Wort, will es nur zum Vergleich anführen, um mich verständlich zu machen —, ob man diese Begünstigung nicht in einer Art von Prämienrückvergütung wirksam werden lassen sollte. Es gibt da natürlich noch ganz andere Wege; darüber bin ich mir klar. Ich wollte ja auch nur ein Stichwort gegeben haben.

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt wieder den Vorsitz.)

    Meine Damen und Herren, wir sind uns allerdings auch darüber klar, daß in dem Gesetz und auch in dieser Novelle starke Reizstoffe für den Mißbrauch liegen, und die machen uns besorgt. Sie machen uns um so mehr besorgt, als ia Zahlenmaterial darüber vorliegt, welcher Aufwand getrieben werden muß, um diesem Mißbrauch zu steuern. Es ist immerhin ein nicht geringer Apparat dazu nötige Im Jahre 1953 — dieses Jahr wurde hier als Meßjahr angenommen — wurden 3,4 Millionen Überprüfungen vorgenommen und sind 161 000 Sperrfristen verhängt worden. Diese Ergebnisse zeigen, daß starke Reizstoffe gegen die Arbeitsmoral vorhanden sind. Ich glaube, wir dürfen diesen Tatbestand nicht außer acht lassen.
    In jedem Falle sehen wir in dieser Novelle eine Notwendigkeit. Die Novelle wird allerdings nur dann zum Erfolg führen, wenn wir nicht außer acht lassen, daß dieses AVAVG nur bei einer erfolgreichen Marktwirtschaft, einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik wirksam ist.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Kutschera.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kutschera


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle begrüßen wir deshalb, weil sie uns die Möglichkeit gibt, auf bundeseinheitlicher Ebene Fragen aufzugreifen und zu behandeln, die schon sehr, sehr lange zur Behandlung fällig waren und in der Luft lagen. Ich werde aus dieser Novelle nur zwei, drei Punkte herausgreifen, die unseres Erachtens besonders wert sind, angesprochen zu werden.
    Ich denke daran — das wurde des öfteren gesagt —, daß die Novelle die Hauptaufgabe hat, Arbeit zu vermitteln und Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Gestatten Sie mir also, gerade diese Punkte aufzugreifen.
    Zur Arbeitsvermittlung im allgemeinen: Wir sind der Überzeugung, daß die Arbeitsvermittlung gerade da sehr sorgfältig ansetzen muß, wo es sich um Neulinge auf dem Arbeitsmarkt handelt. Ich denke also an unsere jungen Menschen, die eine sehr sorgfältige Beratung brauchen und bei denen es nicht genügt, daß irgendein Vermittler angesetzt wird. Die Berufsberatung, die einer Vermittlung ja vorausgehen muß, muß also so umfassend sein, daß der junge Mensch einmal von sich aus das Gefühl hat, daß er ordentlich beraten wird, und daß auf der anderen Seite die Berufsberatung von sich aus weiß: der junge Mensch, der auf Grund unserer Ratschläge diesen oder jenen Beruf ergreift, wird diesem Beruf auf die Dauer treu bleiben. Wir haben so oft die Erfahrung machen müssen, daß junge Menschen infolge schlechter Beratung sehr häufig die Berufe wechseln. Das ist die erste Voraussetzung dafür, daß der junge Mensch in den Arbeitsprozeß nicht richtig eingereiht wird und der Arbeitslosigkeit geradezu zuneigt. Wir müssen also darauf achten, daß die Berufsberatung individuell erfolgt, daß man sich dafür Zeit genug nimmt. Eine Berufsberatung kann nicht in wenigen Stunden erledigt werden, sondern man muß die Menschen nahezu ein Jahr lang beobachten, 'um ihre fachliche, körperliche und geistige Eignung kennenzulernen und ihnen dann den richtigen Beruf empfehlen zu können.
    Weiter müssen wir dem bevorstehenden großen Mangel .an Facharbeitern steuern. Es ist aber allerhöchste Zeit, dafür zu sorgen, daß wir einen Facharbeiternachwuchs bekommen, der die immer stärker aufklaffende Lücke schließt. Der Facharbeiternachwuchs ist ungeheuer schwer zu bekommen, weil man sich zuviel von Gesichtspunkten leiten läßt, die dem Augenblick entsprechen.
    Die Probleme des jungen Menschen, der heute noch ohne Lehrstelle ist, müssen hier sehr deutlich angesprochen werden. Wir brauchen echte Berufsausbildungsstellen, die gut ausgewählt werden müssen, damit ,die Menschen in gute Hände kommen und ihre Berufe einmal voll ausfüllen können.
    Eine Berufsberatung ist natürlich nur in engster Zusammenarbeit mit den Eltern möglich. Die Eltern, die das Leben des Kindes kennen, müssen durch ihre Erfahrungen den weiteren beruflichen Weg des jungen Menschen bauen helfen.
    Der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und der Lehrstellenvermittlung der Frauen muß besondere Sorgfalt zugewandt werden. Unsere Frauen und Mädchen müssen die Möglichkeit haben, über ihre zukünftigen Berufe vertraulich mit ihresgleichen zu sprechen, damit sie das Gefühl bekommen, in verständigen Händen zu sein. Wir wissen, daß gerade die Anforderungen an unsere Frauen ungeheuer groß sind. Für die genaue Überprüfung der Schwierigkeiten, die durch Mutterschaft und alle mit der Familie zusammenhängenden Fragen entstehen, können nur Frauen zuständig sein.
    Die Lehrstellenvermittlung bedarf außerdem —das ist hier in der Novelle sehr deutlich aufgezeigt, und darüber sind wir froh — nicht nur der vorbereitenden, sondern auch der begleitenden und nachgehenden Förderung des beruflichen Nachwuchses. Das ist ein Aufgabengebiet, ,das in .dieser Deutlichkeit das erstemal angesprochen wurde, aber besonders wichtig ist, einmal wieder für den jungen Menschen, aber auch für den, der nach langer Arbeitslosigkeit endlich wieder in den Beruf kommen kann. Ich denke an die Vertriebenen, ich denke besonders an die Sowjetzonenflüchtlinge, die zum großen Teil lange in der Luft hingen und nun wieder an den Beruf herangeführt, auf ihn vorbereitet werden müssen. Aber auch in der nachfolgenden Betreuung müssen sie beobachtet wer-


    (Kutschera)

    den, muß ihnen geholfen werden, solange die Gefahr besteht, daß sie ihren Beruf wieder verlieren könnten.
    Besonders zur Ausbildungsbeihilfe ist ein Wort zu sagen. Wir begrüßen dabei, daß in der Novelle besonders festgelegt ist, daß man einen Anspruch auf Vergütung der Kosten hat, die mit einer Berufswahl oder Berufsfindung verbunden sind und die sich zusammensetzen aus Reisekosten, der Trennungsbeihilfe und anderen Spesen.
    Sehr erfreut sind wir darüber, daß unser Gesetzesvorschlag zur Unterbringung älterer Angestellter mit dazu beigetragen hat, daß die Vergütung und Bezuschussung bei langfristiger ,Arbeitslosigkeit in der Novelle verankert sind. Die Überbrückung zur Einarbeitung ist gerade für unsere älteren Angestellten von entscheidender Wichtigkeit. Es ist einfach nicht möglich, nach jahrelanger Arbeitslosigkeit so ohne weiteres und ohne Schwierigkeit in einen neuen Beruf einzusteigen, auch wenn er in 'dem erlernten Fachgebiet liegt. Hier muß man durch Zuschüsse die Einarbeitung in den neuen Beruf möglich machen. Ob man bereits nach 26 Wochen die Zahlung des Überbrückungsgeldes einstellen soll, ist eine Frage, die man natürlich noch im Ausschuß behandeln muß und die einer ernstlichen Diskussion bedarf.
    Zum Arbeitslosengeld nur folgendes. Die Bezeichnung „Arbeitslosengeld" ist deswegen für uns so wichtig, weil man daraus sehr deutlich erkennt, daß es sich dabei nicht um Beträge handelt, die irgendwer spendet oder zur Verfügung stellt, sondern daß der Anspruch auf das Arbeitslosengeld ein gesetzlicher Anspruch ist, der aus der Versicherung entsteht. Das ist gerade für die Menschen, die ohne Arbeit sind und gezwungen sind, aufs Arbeitsamt zu gehen, auch rein psychisch sehr wertvoll. Sie sind damit endlich einmal das Gefühl los, sie müßten irgendwo Almosen empfangen und man spende ihnen etwas. Gerade aus dem Wort „Arbeitslosengeld" ergibt sich, daß sie einen echten Anspruch haben, um den sie nicht zu bitten und zu betteln brauchen, sondern der ihnen zusteht.
    Zur Gemeinschaftsarbeit wäre noch einiges zu sagen. Der Begriff „Gemeinschaftsarbeit" soll nach unserer Vorstellung die Maßnahmen umfassen, die dazu dienen, den Menschen für den weiteren Beruf vorzubereiten, ihn also berufsfähig zu machen. Anders soll dieser Begriff „Gemeinschaftsarbeit" sicherlich nicht verstanden werden. Wir möchten, daß durch die Gemeinschaftsarbeit jene Menschen, die aus irgendwelchen Gründen vielleicht auch in der Arbeitsmoral nachgelassen haben, wieder zur Arbeit angeregt werden und damit — auch zu ihrem eigenen Wohl — leichter wieder in den Beruf zurückfinden.
    Ich möchte abschließen mit dem Wunsche, daß es durch die vorliegende Novelle gelingt, zur Entrümpelung der Gesetzgebung auf dem Gebiet beizutragen, das wir heute behandeln. Es muß gelingen, gerade dem Arbeitnehmer, der in Gefahr kommt, arbeitslos zu werden, einen Gesetzestext in die Hand zu geben, den er selbst mühelos und ohne große Auslegung versteht, mit dem er etwas anzufangen weiß und für dessen Auslegung er nicht erst einen Sachverständigen braucht. Wir glauben durch Klarheit und Übersichtlichkeit allein dazu beitragen zu können, daß diese Novelle für die Menschen, die es angeht, also für die Arbeitenden und diejenigen, die in Gefahr sind, einmal ihre Arbeitsstelle zu verlieren, eine echte Hilfe darstellt.

    (Beifall beim GB/BHE.)