Rede von
Dr.
Wilhelm
Gülich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil es sich hierbei um einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die bundestagsaktenkundig gemacht werden sollen, bitte ich, ein paar kurze Bemerkungen machen zu dürfen.
Die Muna in Mölln liegt in einem über 200 ha großen Waldgelände, welches 1935 enteignet wurde. Wie bei solchen Munas üblich, waren eingeerdete und überwaldete Bunker zur Munitionsherstellung und -abpackung erbaut worden. Nach dem Zusammenbruch gelang es 1948 nach langwierigen Verhandlungen, die Muna gegen die Verpflichtung freizubekommen, die Bunker zu entmilitarisieren und zu enterden. Das ist geschehen. Eine neue Industrie und Wohnstadt entstand.
Dann ist der interessante Versuch gemacht worden, aus den Munitionsbunkern Wohnhäuser zu machen. In jeden Bunker wurden vier schöne Wohnungen eingebaut, die damit wesentlich billiger hergestellt werden konnten als sonst Häuser und Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau.
Nun bemüht sich die Industrie- und Wohngelände GmbH in Mölln seit vier Jahren um die Bestellung des Erbbaurechtes, weil sie auf die 41 Munitionsbunker mit 164 Wohnungen noch weitere 41 mal 4 Wohnungen aufstocken will, was an zwei Bunkern bereits probeweise und erfolgreich vorgenommen worden ist. Sie braucht die Bestellung des Erbbaurechtes ausschließlich, um den Kredit für diese 164 Wohnungen, der seit Jahren bereitsteht, in Anspruch nehmen zu können.
Das Bundesfinanzministerium ging bei der Bewertung der Bunker — bei einem 1949 festgestellten Einheitswert von 113 160 DM — von einem Gegenwartswert von 565 200 DM aus, wofür die Gesellschaft — gegenüber einem bisherigen Pachtzins von 5280 DM — jetzt einen Erbbauzins und Grundsteuer von jährlich 19 614 DM bezahlen muß. Da aber der höhere Pachtzins nicht auf die alten Wohnungen umgelegt werden kann, ergibt sieh die frappierende Tatsache, daß die neuen Wohnungen im ersten Stock mit monatlich 7,50 DM mehr belastet werden als die alten Wohnungen im Erdgeschoß. Die Industrie- und Wohngelände GmbH hat aber, weil ihr der Betrag für die Kredite seit Jahren zur Verfügung steht, trotz dieser zunächst unlösbaren Schwierigkeiten den Erbbauvertrag mit dem Bundesfinanzministerium abgeschlossen.
Im Haushaltsausschuß wurde dabei erörtert, daß hier ein Problem in der Bewertung von Grundvermögen vorliegt, das zweckmäßigerweise bei dem demnächst wohl das Kabinett passierenden neuen Bewertungsgesetz behandelt wird. Denn der Baukostenindex vom Jahre 1954 kann unmöglich für Bauten zugrunde gelegt werden, die 20 Jahre vorher zu ganz anderen, nämlich militärischen Zwecken errichtet worden sind.
Die Erörterungen, die der Haushaltsausschuß über ,die vorliegenden Probleme angestellt hat, hindern ihn aber nicht — um die Sache nicht zu verzögern —, das Haus jetzt zu bitten, dem Antrag, der auf Drucksache 1160 im einzelnen dargestellt worden ist, gemäß Drucksache 1324 die Zustimmung zu geben.