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ID0207914500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1955 4333 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1955. Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Lockmann 4335 C Geschäftliche Mitteilungen . . . 4335 C, 4391 C, D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4392 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 145 und 165 (Drucksachen 1143, 1359; 1303, 1360) 4335 C Mitteilung über Vorlage eines Berichtes über Maßnahmen zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens (Drucksache 1356) und eines Berichts über Bemühungen der Bundesregierung zur Freigabe der mit Manöverrechten belegten Gebiete in der Lüneburger Heide und Verwendung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord für Panzerübungen (Drucksache 1361) . . . . 4335 C Zur Geschäftsordnung, — Antrag auf Aufsetzung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Viermächteverhandlungen (Drucksache 1355) auf die Tagesordnung: Wehner (SPD) 4335 D Kiesinger (CDU/CSU) 4336 D Aufsetzung abgelehnt 4337 B Fragestunde (Drucksache 1357): 1. betr. Besatzungskosten für außerdienstliche Aufwendungen der Besatzungsangehörigen: Arnholz (SPD) 4337 B, 4338 B, C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4337 C, 4338 C 2. betr. deutsche Originalakten im Besitz ausländischer Regierungen: Arnholz (SPD) 4338D, 4339 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . 4338 D, 4339 B 3. betr. Wiedereröffnung der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen: Platner (CDU/CSU) 4339 B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4339 B 4. betr. Rückgabe der verlagerten Bestände der früheren Preußischen Staatsbibliothek in Berlin: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 4339 C, 4340 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4339 D, 4340 A 5. betr. Anstalten zur klinischen Beobachtung oder Behandlung von Heimkehrern mit Leberschäden usw.: Dr. Hammer (FDP) 4340 A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4340 B 6. betr. Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 34 Abs.4 des Kindergeldgesetzes: Dr. Stammberger (FDP) 4340 C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4340 D 7. betr. Aufhebung des Chlorierungszwangs von Trinkwasser in mit Truppen belegten Städten: Dr. Menzel (SPD) 4340 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4341 A 8. betr. Pauschalgebühren für gemeindeöffentliche Fernsprechstellen: Dr. Dittrich (CDU/CSU) 4341 A, C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4341 B 9. betr. „Wetterstation" der französischen Luftwaffe auf der Hornisgrinde bei Achern (Baden): Dr. Schranz (DP) 4341 C Blank, Beauftragter des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen 4341 D 10. betr. interne Weisungen zur Durchführung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung: Jaksch (SPD) 4342 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4342 B 11. betr. Berufungs- und Abstimmungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: Dr. Arndt (SPD) . . . . 4342 C, 4343 A, B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4342 C, 4343 A, B 12. betr. Bildung einer ständigen Kommission zur Vorbereitung von Viermächteverhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands: Dr. Lütkens (SPD) 4343 B, C, D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 4343 C, D 13. betr. Denkschrift des Obersten a. D. von Bonin 4343 D 14. betr. Kontrolle der im Lager Grafenwöhr beschäftigten Arbeiter außerhalb des Lagers durch die deutsche Zollbehörde: Müller (Erbendorf) (SPD) 4344 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4344 A 15. betr. zahlenmäßiges Mißverhältnis zwischen den vom Handel abgesetzten und den bei der Post gemeldeten Fernsehapparaten: Blachstein (SPD) 4344 C, D Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4344 C 16. betr. Altersfreibetrag nach § 32 b des Einkommensteuergesetzes für Verwitwete über 70 Jahre: Seidel (Fürth) (SPD) 4344 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4345 A 17. betr. Villa Massimo in Rom: Dr. Arndt (SPD) 4345 B, C, D Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 4345 B, C, D 18. betr. Verfahren bei Ausstellung der Flüchtlingsausweise C bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG . . 4345 D 19. betr. Maßnahmen bei Differenzen zwischen den Arbeitsämtern und den Familienausgleichskassen hinsichtlich der Zahlung von Kindergeld: Bock (CDU/CSU) 4345 D, 4346 B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . 4346 A 20. betr. Beschlagnahme von Büchern durch Zollbeamte bei der Einreise aus der sowjetisch besetzten Zone in die Bundesrepublik Deutschland: Dr. Arndt (SPD) 4346 B, 4347 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4346 C 4347 A, B 21. betr. Verteilung von Flugblättern durch Postbedienstete in Dienstkleidung in Lörrach: Kramel (CDU/CSU) 4347 B Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4347 B Wahl des Abgeordneten Sabaß zum Mitglied der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 4347 C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 967) . . 4347 D Dannemann (FDP): als Berichterstatter 4347 D als Abgeordneter 4352 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) 4348 C, 4356 B Elsner (GB/BHE) 4351 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 4354 B Varelmann (CDU/CSU) 4355 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4355 B Namentliche Abstimmung . . . . 4356 D, 4394 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 213); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1306; Umdrucke 350, 353) 4357 A, 4392 C Struve (CDU/CSU): als Berichterstatter 4357 A als Abgeordneter 4359 D, 4360 C, 4361 B, 4362 D, 4363 D Frau Keilhack (SPD) 4359 C, 4360 A, 4361 A, 4362 B, 4363 B Dr. Conring (CDU/CSU) 4361 C Kriedemann (SPD) 4364 B Krammig (CDU/CSU) 4365 B Abstimmungen 4359 C, 4360 B, C, 4362 A, 4363 A, 4364 C, 4365 B Mündliche Berichterstattung des Ausschusses für Petitionen gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 .der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Beratung der Übersicht 11 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen nach dem Stand vom 15. April 1955 (Drucksache 1338) . . 4365 C Dr. Stammberger (FDP), Berichterstatter 4365 C Arnholz (SPD) 4368 C Beschlußfassung 4368 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksachen 1328, 702) 4368 D Rückverweisung an den Ausschuß . . . 4368 D Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223) 4368 D Geiger (München) (CDU/CSU), Antragsteller 4368 D Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 4372 A Ruhnke (SPD) 4372 B Jacobi (SPD) 4373 C Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen, Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Haushaltsausschuß 4373 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bannmeilengesetzes (Drucksache 1049); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 1310; Umdruck 352) . 4373 D, 4393 C Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4373 D Kortmann (CDU/CSU) 4374 B Kahn-Ackermann (SPD) 4374 D Abstimmungen 4375 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Arndt, Merten, Dr. Preller ú. Gen. betr. Kurhessische Kupferschiefer-Bergbau GmbH in Sontra (Drucksache 1212) 4375 D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 4375 D, 4387 B Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 4379 A Euler (FDP) 4380 C, 4390 B Sabaß (CDU/CSU) 4383 A Samwer (GB/BHE) 4384 D Sabel (CDU/CSU): zur Sache 4386 B zur Abstimmung 4390 D Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4390 C, D Abstimmungen 4390 C, D Nächste Sitzung 4391 C, D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4392 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf betr. Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Umdruck 350) 4392 C Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Struve u. Gen. zum Gesetzentwurf betr. Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Umdruck 353) 4392 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Bannmeilengesetzes (Umdruck 352) 4393 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Art. 1, 2, 3 und Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes nach Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 697) 4394 Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Graf Henckel 31. Mai Pelster 28. Mai Kemmer (Bamberg) 28. Mai Frau Strobel 23. Mai Josten 20. Mai Berendsen 20. Mai Dr. Jaeger 20. Mai Dr. Kliesing 20. Mai Erler 20. Mai Eschmann 20. Mai Paul 20. Mai von Manteuffel (Neuß) 20. Mai Kalbitzer 16. Mai Hufnagel 15. Mai Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Dr. Greve 14. Mai Arndgen 11. Mai Jahn (Stuttgart) 11. Mai Lang (München) 11. Mai Meyer (Wanne-Eickel) 11. Mai Heide 11. Mai Becker (Hamburg) 11. Mai Feller 10. Mai Dr. Bucher 10. Mai Dr. Furler 10. Mai Dr. Rinke 10. Mai Neumann 10. Mai Heiland 10. Mai Dr. Friedensburg 8. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Frühwald 7. Mai Lücke 7. Mai Mißmahl 7. Mai Dr. Orth 7. Mai Baur (Augsburg) 7. Mai Scheuren 7. Mai Frau Welter (Aachen) 7. Mai Frau Ackermann 6. Mai Brandt (Berlin) 6. Mai Dr. Bucerius 6. Mai Diel 6. Mai Donhauser 6. Mai Dr. Löhr 6. Mai Morgenthaler 6. Mai Schrader 6. Mai Schuler 6. Mai Frau Dr. Steinbiß 6. Mai Wagner (Ludwigshafen) 6. Mai Cillien 5. Mai Dr. Hellwig 5. Mai Koenen (Lippstadt) 5. Mai Dr. Mocker 5. Mai Dr. Schmid (Frankfurt) 5. Mai Schwann 5. Mai Bender 4. Mai Bergmeyer 4. Mai Brockmann (Rinkerode) 4. Mai Engell 4. Mai Häussler 4. Mai Holla 4. Mai Huth 4. Mai Kemper (Trier) 4. Mai Mensing 4. Mai Dr. Mommer 4. Mai Dr. Oesterle 4. Mai Dr. Weber (Koblenz) 4. Mai Dr. Pohle (Düsseldorf) 4. Mai b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Frau Korspeter 28. Mai Onnen 28. Mai Eberhard 15. Mai Anlage 2 Umdruck 350 (Vgl. S. 4359 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes .über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksachen 1306, 213): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen: Solche Vereinbarungen sind an den Seefischmärkten in geeigneter Weise bekanntzugeben. 2. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird der letzte Satz gestrichen. 3. In § 9 erhält Abs. 1 folgende Fassung: (1) Zur Steigerung der Erzeugung, der Güte und des Absatzes von Erzeugnissen der Fischwirtschaft erläßt der Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Qualitätsüberwachung, über die Be- und Verarbeitung, über die Art und Dauer der Lagerung und Beförderung von Fischwaren sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen, Behältnissen und Einrichtungen, in denen Fische aufbewahrt, befördert oder be- und verarbeitet werden. 4. In § 13 Abs. 1 ist folgende neue Nr. 5 anzufügen: 5. getroffene Vereinbarungen nach § 2 Abs. 2 nicht bekannt gibt. Bonn, den 4. Mai 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 353 (Vgl. S. 4360 C ff.) Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Kriedemann, Dannemann, Elsner, Müller (Wehdel) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksachen 1306, 213): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „oder die Anlandungen in einzelnen Küstenbezirken oder Häfen" gestrichen und folgender neuer Satz 3 angefügt: Die obersten Landesbehörden können die Zahlstellen bestimmen und Anlandungen in einzelnen Küstenbezirken oder Häfen außer in Seefischmärkten von der Abgabepflicht ausnehmen, soweit es sich nicht um Anlandungen der Hochseefischerei handelt. 2. § 4 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Bundesminister verwendet die Beiträge nach Anhören des Beirates (§ 5) ausschließlich zum Zwecke der Marktstützung, und zwar bis zu einem Betrage von 1,25 Millionen Deutsche Mark, auch soweit sich diese Marktstützung auf die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht. 3. § 5 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: 3. vier Vertretern der obersten Landesbehörden der übrigen Länder, die der Bundesrat bestimmt, 4. In § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird der letzte Satz gestrichen. 5. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 a werden die Worte „auf den Seefischmärkten" gestrichen. 6. In § 6 Abs. 3 werden nach den Worten „§ 4 Abs. 2 Satz 2" die Worte „und 3" eingefügt. 7. In § 8 Abs. 1 Nr. 5 werden hinter dem Wort „Krabbenfischerei" die Worte eingefügt: und deren Erhebungen über die Erstabnehmer. Bonn, den 4. Mai 1955 Struve Kriedemann Dannemann Elsner Müller (Wehdel) Schneider (Bremerhaven) Anlage 4 Umdruck 352 (Vgl. S. 4374 B, 4375 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Bannmeilengesetzes (Drucksachen 1310, 1049): Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 ist in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. 2. § 2 a wird gestrichen. 3. In § 3 wird Satz 2 gestrichen. 4. § 4 ist in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 4. Mai 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Namentliche Abstimmung über Art. 1, Art. 2, Art. 3 und Einleitung und Überschrift des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) (Vgl. S. 4351 D, 4356 D) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt Fuchs Nein Dr. Adenauer Nein Funk Nein Albers Nein Dr. Furler beurlaubt Arndgen beurlaubt Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . Nein Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . — Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen beurlaubt Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer beurlaubt Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . — Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz beurlaubt (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum Nein Bock Nein Dr. Graf Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Nein Frau Brauksiepe . . beurlaubt Häussler beurlaubt Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein Brese Nein Harnischfeger enthalten Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Nein Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig beurlaubt Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel . beurlaubt Brück Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius beurlaubt Heye Nein Dr. von Buchka . . . enthalten Hilbert Nein Dr. Bürkel Nein Höcherl Nein Burgemeister Nein Dr. Höck Nein Caspers enthalten Höfler Nein Cillien beurlaubt Holla beurlaubt Dr. Conring Nein Hoogen Nein Dr. Czaja beurlaubt Dr. Horlacher Nein Demmelmeier Nein Horn Nein Diedrichsen Nein Huth beurlaubt Frau Dietz Nein Illerhaus Nein Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger beurlaubt Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . beurlaubt Donhauser beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein Dr. Dresbach beurlaubt Josten beurlaubt Eckstein Nein Kahn Nein Ehren Nein Kaiser — Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . — Kemmer (Bamberg) . . beurlaubt Etzenbach . Nein Kemper (Trier) beurlaubt Even beurlaubt Kiesinger Nein Feldmann . Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh Nein Kirchhoff .. . Nein Dr. Franz Nein Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing beurlaubt Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler Nein Dr. Rinke beurlaubt Koops — Frau Rösch Nein Dr. Kopf Nein Rösing Nein Kortmann Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig Ja Sabaß Nein Kroll Nein Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer — Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Scheppmann enthalten Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . Nein Lang (München) . . . . beurlaubt Schlick Nein Leibfried — Schmücker Nein Dr. Leiske Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader beurlaubt Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lenze (Attendorn) . . . beurlaubt Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer — Schütz Nein Leukert Nein Schuler beurlaubt Dr. Leverkuehn Nein Schulze-Pellengahr . Nein Dr. Lindenberg. . Nein Schwarz Nein Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt — Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin Nein Lotze Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. h. c. Lübke Lücke beurlaubt Dr. Serres Nein Lücker (München) . Nein Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Solke — Majonica Nein Spies (Brücken. . Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti Nein Maucher . .. Nein Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) Nein Frau Dr. Steinbiß . beurlaubt Menke Nein Stiller Nein Mensing beurlaubt Storch — Nein Dr. Storm Meyer (Oppertshofen) . Nein Strauß Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Struve Nein Miller Nein Stücklen Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler beurlaubt Teriete enthalten Muckermann Nein Unertl Nein Mühlenberg Nein Varelmann Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . Nein Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel — Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) • • Nein Neuburger — Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Frau Dr. Weber (Aachen) — Dr. Oesterle beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . beurlaubt Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth beurlaubt Dr. Welskop Nein Pelster beurlaubt Frau Welter (Aachen) . beurlaubt Dr. Pferdmenges . .. Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz Nein Wiedeck Nein Platner.. . Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Willeke Nein Frau Praetorius . . enthalten Winkelheide beurlaubt Frau Dr. Probst . .. Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder Nein Wolf (Stuttgart) . . enthalten Raestrup Nein Dr. Wuermeling. . . . — Rasner Nein Wullenhaupt enthalten Frau Dr. Rehling . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . — Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . beurlaubt Dr. Baade Ja Frau Korspeter . beurlaubt Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . beurlaubt Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann • . • Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies . . Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . beurlaubt Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . beurlaubt Dr. Deist Ja Mißmahl beurlaubt Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer beurlaubt Diel beurlaubt Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . Ja Erler beurlaubt Frau Nadig Ja Eschmann beurlaubt Odenthal — Faller Ja Ohlig Ja Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul beurlaubt Frenzel Ja Peters — Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna . Ja Priebe Ja Dr. Greve beurlaubt Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) Ja Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide beurlaubt Reitz Ja Heiland beurlaubt Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf. Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker Ja Ruhnke Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hufnagel beurlaubt Scheuren beurlaubt Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja Kalbitzer beurlaubt Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert Ja Stahl Nein Stierle Ja Dr. Stammberger . . . Nein Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel beurlaubt Dr. Wellhausen . . . . Nein Stümer Ja Wirths — Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . Ja Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt GB/BHE Wehner Ja Wehr Ja Bender beurlaubt Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak beurlaubt Dr. r. Wenzel . . Ja Dr. Eckhardt — Wienand Ja Elsner Nein Wittrock Ja Engell beurlaubt Ziegler Ja Feller beurlaubt Zühlke Ja Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . . Nein Gemein . Nein Dr. Gille Nein Haasler Nein FDP Dr. Kather Nein Dr. Keller enthalten Dr. Atzenroth . — Dr. Klötzer Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . — Körner Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein Kunz (Schwalbach) . Dr. h. c. Blücher . . . . Dr. Bucher beurlaubt Kutschera Nein Dannemann Nein Dr. Mocker beurlaubt Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Petersen Nein Eberhard beurlaubt Dr. Reichstein Nein Euler Nein Samwer Nein ,Fassbender — Seiboth Nein Frau Friese-Korn. . Nein Dr. Sornik Nein Frühwald Nein Srock Nein Gaul Nein Dr. Strosche Nein Dr. Hammer Nein Held Nein Hepp Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein DP Dr. Jentzsch -- Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) . . . beurlaubt Lahr Nein Dr. Brühler Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein wenstein Ja Hellwege — Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . — Dr. von Merkatz . . . Nein von Manteuffel (Neuß) . beurlaubt Müller (Wehdel) . . Nein Margulies Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Mende Nein Dr. Schranz Nein Dr. Miessner Nein Dr.-Ing. Seebohm . — Neumayer — Walter Nein Onnen beurlaubt Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Rademacher — Dr. Schäfer Nein Scheel beurlaubt Fraktionslos Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) Nein Brockmann (Rinkerode) beurlaubt Schwann beurlaubt Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 374 Davon: Ja 132 Nein 233 Stimmenthaltung . 9 Zusammen wie oben . . 374 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . beurlaubt Neubauer beurlaubt Neumann Dr. Krone beurlaubt Dr. Schellenberg . Ja Lemmer Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Frau Dr. Maxsein Nein Schröter (Wilmersdorf) Ja Stingl beurlaubt Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns — FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin). . beurlaubt Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 16 Davon : Ja 9 Nein 7 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit wird auf eine weitere Einzelberatung verzichtet.
    Ich komme zur Abstimmung und rufe nach § 83 der Geschäftsordnung zur namentlichen Abstimmung zusammen auf: Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift des Antrags auf Drucksache 697. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

    (Abg. Dr. Menzel: Es wird doch über das Gesetz abgestimmt?)

    — Meine Damen und Herren, zur Präzisierung wiederhole ich: Ich lasse abstimmen über Art. 1, Art. 2, Art. 3 des Entwurfs eines Gesetzes auf Drucksache 697, also nicht über den Ausschuß-


    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

    antrag, sondern nach den Grundsätzen der zweiten Lesung über die Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift, Drucksache 697.

    (Einsammeln der Abstimmungskarten.)

    Haben alle Mitglieder dieses Hauses ihre Stimmkarten abgegeben? — Die Abstimmung ist . geschlossen.

    (Auszählen der Abstimmungskarten.)

    Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekannt. Abgegebene Stimmen insgesamt 374. Mit Ja haben gestimmt 132, mit Nein haben gestimmt 233, enthalten haben sich 9 Abgeordnete. Berliner Abgeordnete: Abgegebene Stimmen insgesamt 16, mit Ja 9, 7 mit Nein. Damit ist der Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Fischen und Fisch-
    waren (Fischgesetz) (Drucksache 213); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Auschuß) (Drucksache 1306, Umdrucke 350, 353).

    (Erste Beratung: 14. Sitzung.)

    Das Wort zur mündlichen Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Struve.


Rede von Detlef Struve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits seit dem Jahre 1950 ist ein Fischgesetzentwurf in Bearbeitung. Eine große Anzahl von Entwürfen wurde seit dieser Zeit erstellt und beraten, und alle wurden verworfen. Der Ernährungsausschuß des 1. Bundestages hat sich bereits eingehend mit dieser Materie befaßt. Der für die Bearbeitung des Fischgesetzentwurfs eingesetzte Unterausschuß des Ernährungsausschusses ist für mehrere Tage an die Küste gereist, hat 'die vier Seefischmärkte besucht und mit Vertretern aller Sparten der Fischwirtschaft die Probleme besprochen. Sein Bericht hat im Ernährungsausschuß nicht mehr behandelt werden können, da die Legislaturperiode auslief. Der vom Unterausschuß Fischwirtschaft des Ernährungsausschusses erarbeitete Entwurf ist, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, von den Koalitionsparteien des 2. Bundestages als Initiativantrag eingebracht worden. Er ist nach erster Lesung an den Ernährungsausschuß und an den mitberatenden Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen worden.
Ein Marktordnungsgesetz für die Fischwirtschaft zu schaffen war deshalb sehr schwierig, weil der Fang, aber auch der Absatz der Fische noch mehr von der Natur, von Wind und Wetter abhängig sind als andere Produkte der Ernährungswirtschaft. Stürme behindern oder beeinträchtigen den Fang, warmes Wetter den Absatz. Die Fischwirtschaft ist außerdem noch verhältnismäßig jung, und die Gegensätzlichkeiten in den einzelnen Sparten sind groß, so daß eine einheitliche Auffassung zu dem Problem in der Fischwirtschaft im allgemeinen nicht vorhanden ist. Es war deshalb notwendig, bei dem Entwurf des Gesetzes den Rahmen nicht zu weit zu ziehen, weil dadurch unter Umständen eine zu starre Regelung geschaffen worden wäre, die es unmöglich gemacht hätte, sich den wechselnden Gegebenheiten anzupassen.
Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 4394.
Der Entwurf des Gesetzes hat sich deshalb bewußt auf die Regelung der wesentlichen Punkte beschränkt. Wir sind uns darüber klar, daß der Entwurf keine Ideallösung darstellt und mit Mängeln behaftet ist. Es ist aber zu hoffen, daß Ergänzungen zu dem Gesetz vorgenommen werden können, wenn Erfahrungen in seiner Anwendung vorliegen.
Mit dem Gesetz sollen folgende Dinge besonders geregelt werden:
1. Die Aufstellung eines Versorgungsplanes.
2. Festsetzung eines Mindestsatzes und Stützungsbetrages.
3. Erhebung eines Beitrages für Förderungszwecke.
4. Anerkennung eines Bundesmarktverbandes.
5. Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Erlaß von Bestimmungen zur Steigerung der Erzeugung, der Güte und des Absatzes von Fischen und Fischwaren.
6. Festsetzung von Meldepflichten für Betriebe der Fischwirtschaft.
Zu den 'einzelnen Bestimmung en ist folgendes zu sagen.
§ 1 bringt Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich. Hervorzuheben ist hierbei, daß das Gesetz nicht für Fänge aus deutschen Binnengewässern gilt.
§ 2 Abs. 1 bestimmt, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit den obersten Landesbehörden der Küstenländer für jedes Wirtschaftsjahr einen Versorgungsplan aufstellt und dabei feststellt, welche Mengen von Fischen voraussichtlich aus Eigenanlandungen zur Verfügung stehen und welche Mengen einzuführen sind.
Abs. 2 hat lange Beratungen erfordert. Die Fischwirtschaft wünschte die Möglichkeit zu erhalten, Liefervereinbarungen zwischen den Erzeugern und der ersten und der zweiten Abnehmerstufe zu treffen. Der Ernährungsausschuß glaubte, das im Hinblick auf die Kartellgesetzgebung nicht zubilligen zu können, hielt aber Liefervereinbarungen zwischen Erzeugern und Erstabnehmern im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung und besseren Qualität für wünschenswert. — Dem Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, daß solche Vereinbarungen in geeigneter Weise bekanntzumachen seien, konnte die Mehrheit des Ernährungsausschusses nicht folgen. Einen so weitgehenden Eingriff in die private Sphäre hielt der Ausschuß nicht für vertretbar. Die Durchführung einer solchen Bestimmung in der Praxis würde obendrein Strafbestimmungen notwendig machen, zu denen sich der Ausschuß nicht entschließen konnte.
Abs. 3 sieht die Möglichkeit vor, die Einfuhr bestimmter Fische und Fischwaren auf bestimmte Zeiten zu beschränken. Das geschieht praktisch heute schon. Die isländischen Frischfischanlandungen liegen in der Regel in der Zeit, in der die deutsche Flotte überwiegend auf Heringsfang ist und deutsche Frischfischanlandungen knapp sind.
§ 3 ist wohl die wichtigste Bestimmung des Gesetzentwurfs. Er gibt dem Bundesminister für Landwirtschaft die Möglichkeit, im Benehmen mit den obersten Landesbehörden der Küstenländer die schon erwähnten Stützungsbeträge für den


(Struve)

Fisch zu zahlen, der auf den Auktionen nicht für den menschlichen Verzehr zu einem Mindestsatz abgesetzt werden kann und deshalb zu Fischmehl verarbeitet werden muß. Wesentlich ist, daß der Bundesminister die Gewährung der Stützungsbeträge von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen kann. Dadurch, daß er einzelne Fischarten allgemein oder mit Rücksicht auf Größe und Beschaffenheit oder die eine festgesetzte Menge übersteigende Anlandung von der Gewährung von Stützungsbeträgen ausschließen kann, kann er marktregulierend in dem Sinne wirken, daß die Reeder ein den Wünschen der Verbraucher angemessenes Sortiment anlanden.
Stützungsbeträge dürfen nur an die Reeder gezahlt werden, die ihre Schiffe mit Art und Menge des Fanges 48 Stunden vorher an dem Ort der Anlandung angemeldet haben. Diese Bestimmung, die im übrigen einer Anregung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses entspringt, wurde aufgenommen, weil die nachfolgenden Sparten Küstengroßhandel und Fischindustrie ihre Dispositionen nach der Anzahl der am Seefischmarkt gemeldeten Schiffe und der damit zu erwartenden Menge des Fanges treffen und große Verluste erleiden können, wenn ein Reeder das angekündigte Schiff umdisponiert.
Der Bundesmarktverband ist gemäß Abs. 3 bei Festsetzung der Voraussetzungen, unter denen der Stützungsbetrag gewährt werden soll, zu hören.
Die Festsetzung des Mindestsatzes soll nach Abs. 2 durch den Bundesminister für Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister erfolgen. Der Mindestsatz soll unter den Gestehungskosten liegen. Damit soll der Reeder keinen Anreiz haben, den Fisch in großen Mengen, aber schlechter Qualität anzulanden, weil er etwa durch den Stützungsbetrag doch auf seine Kosten käme. Fischmehlrohstoffpreis und Stützungsbetrag dürfen zusammen den Mindestsatz nicht überschreiten. Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung des Stützungsbetrages hat der Reeder nach diesem Gesetz nicht.
Im § 4 wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Ausgleichsabgabe geschaffen. Die Fänge der Logger werden meist nicht an den Seefischmärkten angelandet. Die Loggerfischereien werden zu Marktstützungsbeiträgen nur insoweit herangezogen, als sie die Seefischmärkte beschicken. Der Beitrag ist der Höhe nach auf 2 DM je 100 kg Seefische und Fischwaren begrenzt. Ich darf dem Hohen Hause mitteilen, daß im Augenblick 0,90 DM für 100 kg Fische gezahlt werden. Der Bundesminister kann einzelne Fischarten und Fischwaren oder die Anlandungen in einzelnen Küstenbezirken oder Häfen von der Abgabepflicht ausnehmen.
Die Absätze 3, 4 und 5 enthalten Bestimmungen über die Beitreibung und über die Verwendung der Beiträge. Hier ist festgelegt, daß die Beiträge ausschließlich zum Zwecke der Marktstützung verwendet werden dürfen. Eine derartige Bestimmung erscheint notwendig, um sicherzustellen, daß die Mittel, die nur von den Reedern aufgebracht werden, nicht für andere Zwecke der Fischwirtschaft Verwendung finden. Vor Verwendung der Mittel ist der im § 5 geschaffene Beirat zu hören.
Der Beirat nach § 5 hat beschließende und beratende Mitglieder. Beschließende Mitglieder sind je ein Vertreter der obersten Landesbehörden der Küstenländer, zwei Vertreter der obersten Landes-
behörden der übrigen Länder, die der Bundesrat bestimmt, sechs Vertreter der Fischerei und zwei Vertreter der Fischdampferbesatzungen. Beratende Stimme haben die Vertreter der Fischindustrie, des Großhandels und des Einzelhandels, die beiden Vertreter der Verbraucher und der Vertreter des Bundesministers für Landwirtschaft und Ernährung, der den Vorsitz in diesem Beirat führt. Der Ernährungsausschuß ist hier der Anregung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik gefolgt und hat den Beirat erweitert. Im Behinderungsfalle sollen Stellvertreter für die Mitglieder des Beirats tätig sein.
Wie eingangs gesagt, werden auch Beiträge zur Förderung des Fischabsatzes erhoben. § 6 bestimmt, daß die Betriebe der Reeder beitragspflichtig sind, und nimmt dabei die Loggerbetriebe aus, soweit sie nicht an den Seefischmärkten anlanden. Die Loggerfischereien haben eine eigene Absatzorganisation und eigene Werbung für den Logger-Salzhering. Der Unterausschuß „Fischwirtschaft" des Ernährungsausschusses des 1. Bundestages hat sich bei seiner bereits erwähnten Reise an die Küste davon überzeugt, daß den Loggerbetrieben ihre Eigenwerbung belassen werden sollte. Beitragspflichtig sind ferner die Erstabnehmer und die Importeure. Der Beitrag darf 0,20 DM je 100 kg Fische und Fischwaren nicht übersteigen.
Durch Verweisung auf § 4 Abs. 2 ist sichergestellt, daß der Bundesminister einzelne Fischarten und Fischwaren von der Erhebung der Beiträge ausnehmen kann. Vor Erlaß einer Rechtsverordnung ist der Bundesmarktverband zu hören. Die Mittel sollen zur Förderung des Fischabsatzes im weiteren Sinne verwandt werden. Gedacht ist nicht nur an Werbemaßnahmen, sondern auch je nach der Höhe des Beitragsaufkommens an Kredite, wie Kredithilfen für die Errichtung neuer Fischfachgeschäfte oder für den ambulanten Fischhandel. Die obersten Landesbehörden der Küstenländer bestimmen gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsminister die Verwendung der Mittel. Der Bundesmarktverband ist auch hier vorher zu hören.
Der im § 7 behandelte Marktverband besteht, wie bereits gesagt, seit geraumer Zeit. Abs. 1 Ziffer 1 enthält die Voraussetzungen, unter denen der Verband anerkannt werden kann. Abs. 2 spricht von weiteren Aufgaben, die der Verband sich satzungsgemäß geben kann. Hoheitliche Aufgaben dürfen dem Marktverband nicht übertragen werden. Im Abs. 4 ist festgelegt, worauf die Aufsicht des Bundesministers sich erstrecken soll.
§ 8 war Gegenstand langwieriger Beratungen. An der Krabbenfischerei sind lediglich die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein interessiert. Es handelt sich hier aber um eine Gruppe von zahlreichen kleinen Existenzen. Der Ausschuß glaubte deshalb, die abschließende Regelung den Küstenländern überlassen zu können. Er hat daher in dem Entwurf des Fischgesetzes lediglich eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen aufgenommen. Er hofft, mit der vorliegenden Fassung den Ländern die notwendige Handhabe gegeben zu haben, um Rechtsverordnungen zur Marktregelung der Krabben zu erlassen, die dem Bedürfnis der Krabbenfischer gerecht werden.
Eine wichtige Bestimmung, die zur Verbesserung der Qualität von Fischen und Fischwaren erforderlich ist, enthält der § 9. Hiernach hat der


(Struve)

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Pflicht, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über die Be- und Verarbeitung, die Art und Dauer der Lagerung und Beförderung von Fischen und Fischwaren sowie die Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen und Einrichtungen, in denen Fische aufbewahrt oder be- und verarbeitet werden. Es hat sich herausgestellt, daß das Handelsklassengesetz als Rechtsgrundlage für die Verbesserung der Qualität des frischen Fisches nicht geeignet ist. Das Handelsklassengesetz geht von bestimmten Eigenschaften aus, die die Ware besitzen muß. Für den frischen Fisch gibt es bisher keinen objektiven Beurteilungsmaßstab. Selbst wenn ein solcher Maßstab gefunden wäre und der Fisch in eine bestimmte Handelsstufe eingruppiert werden könnte, wäre damit nicht sichergestellt, daß der Fisch in dieser Handelsstufe den Verbraucher erreicht. Das leichtverderbliche Lebensmittel Fisch kann bereits nach kurzer Zeit nicht mehr die Eigenschaften aufwe sen, in der es beim Verkauf auf den Auktionen eingestuft war. Eine Verbesserung der Qualität läßt sich nach Auffassung des Ausschusses aber dann erreichen, wenn Bestimmungen darüber getroffen werden, wie der Fisch nach dem Fang zu behandeln und zu lagern ist. Diesem Ziel dient die Bestimmung des § 9.
Im zweiten Abschnitt des Entwurfs ist der § 10 wichtig, der die Rechtsgrundlage für den Erlaß von Meldebestimmungen gibt. Für die Aufstellung des Versorgungsplanes und andere marktregelnde Maßnahmen sind gewisse Unterlagen notwendig.
Bei § 11 ist der Ernährungsausschuß den Anregungen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses wiederum gefolgt. Er hat für die Auskunftspflicht das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke zugrunde gelegt.
Die §§ 12, 13, 14 und 15 entsprechen den Bestimmungen der übrigen Marktordnungsgesetze. Sie sind zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmt.
Zusammenfassend ist zu sagen: Die Fischwirtschaft benötigt zur Verbesserung ihrer Lage eine Steigerung des Verbrauchs. Diese ist nur zu erreichen durch erstens bessere Qualität, zweitens gleichmäßigere Marktbeschickung und drittens gleichmäßigere Preise. Der Ausschuß hat sich bemüht, diesen Erfordernissen im vorliegenden Entwurf gerecht zu werden. Bessere Qualität soll einmal durch marktregelnde Maßnahmen auf Grund des § 3 auf dem Wege über die Festsetzung von Voraussetzungen für die Gewährung von Stützungsbeträgen, zum andern durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 9 erreicht werden. Auch die Förderungsbeiträge auf Grund des § 6 können zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Die gleichmäßigere Marktbeschickung soll mit Hilfe der Liefervereinbarungen auf Grund des § 2 Abs. 2 durch den Versorgungsplan und gleichfalls durch marktregelnde Maßnahmen auf Grund des § 2 erreicht werden. Dem Ziel, gleichmäßigere Preise zu erhalten, gelten die Marktstützung des § 3 und ebenfalls die Aufstellung eines Versorgungsplanes.
Abschließend darf ich nochmals betonen, daß das Fischgesetz nicht vollkommen ist und nicht vollkommen sein kann. Es bedarf einmal der Ausfüllung durch die vorgesehenen Rechtsverordnungen.
Es bedarf zum anderen einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Fischwirtschaft und denen der Bundes- und Landesdienststellen. Die Praxis muß ergeben, ob und inwieweit später Ergänzungen notwendig sind. Der Ausschuß glaubt, bei den in der Fischwirtschaft bestehenden Verhältnissen für den gegenwärtigen Zeitpunkt mit diesem Entwurf das Bestmögliche getan zu haben. Namens des Ernährungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu geben.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht.
    Ich eröffne damit die Einzelberatung der zweiten Lesung. Ich rufe auf § 1. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem § 1 in der vorliegenden Fassung auf Drucksache 1306 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen.
    Zu § 2 eröffne ich die Einzelberatung und mache auf den Änderungsantrag, der auf Umdruck 350*) vorliegt, aufmerksam. Wird das Wort zur Einzelberatung des § 2 gewünscht? — Zur Begründung des Änderungsantrags Frau Abgeordnete Keilhack!