Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte noch um ein paar Minuten Gehör. Ich werde mich bemühen, dem Wunsch des Präsidenten entsprechend mich kurz zu fassen.
Der Gesetzentwurf, der von der Regierung vorgelegt worden ist, geht in seiner Begründung davon aus, daß er die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung sicherstellen will. Wenn dem so wäre, dann müßte man nach meiner Überzeugung ein Arzneimittelgesetz vorlegen, das darüber Verbindliches aussagt. Das ist aber im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf nicht geschehen. Man wird sich also möglicherweise noch einmal darüber unterhalten müssen, wie dieses Problem zu lösen ist.
Obwohl der Gesetzentwurf von dieser Begründung ausgeht — die Begründung wäre in Ordnung, wenn ein Arzneimittelgesetz da wäre, das den heutigen Voraussetzungen entspräche —, werden in ihm eine Reihe von Rechtsfragen behandelt, ausgehend von den Fragen der Betriebsrechtsform, in der die Apotheken betrieben werden. Ich will mich dazu im Augenblick nicht weiter äußern.
Darüber hinaus wird aber auch, da ja das Apothekenstoppgesetz abläuft, der Versuch unternommen, das ganze Apothekenwesen jetzt bundeseinheitlich neu zu regeln. Damit wirkt der Regierungsentwurf, der sich in seiner Begründung auf die Heilberufe bezieht, auch für alle anderen Heilberufe präjudizierend. Er wirkt ferner im gewerberechtlichen Sinne präjudizierend, so daß wir auch einen ganz wesentlichen Anteil wirtschaftspolitischer Fragen in diesem Gesetzentwurf enthalten sehen.
Die Frage dabei ist, ob es hier, wie der Gesetzentwurf vorsieht, dabei bleiben soll, daß Stadt und Land rechtlich unterschiedlich behandelt werden, daß man möglicherweise den Versuch macht, doppelten Schutz zu schaffen. Bitte, hier wird das Problem der Altersversorgung mit berührt; im Regierungsentwurf nicht in So ausgedehnter Form wie im Platnerschen Entwurf. Wir müssen uns dann fragen: Welche Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit einer Alterssicherung für das Selbständigwerden von Nachwuchskräften gegeben? Diese Fragen tauchen auf.
Aus all diesen Erwägungen heraus, die sich aus den Fragen der Betriebsrechtsform, den gewerberechtlichen Fragen, dann im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Zusammenhänge und auf den Zusammenhang mit der Alterssicherung ergeben, glauben wir — ich betone das noch einmal —, ein starkes Interesse auch wirtschaftspolitischer Art an diesem Gesetz haben zu sollen. Es ist in seiner gegenwärtigen Form kein ausschließlich gesundheitspolitisches Gesetz. Das Gesundheitspolitische soll und muß natürlich aber auch im Zusammenhang mit dem noch nicht vorhandenen Arzneimittelgesetz im Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens geprüft werden; das ist gar keine Frage. Und dann stellt sich für uns die Frage: Will man die Arzneimittelversorgung — ich will nicht fragen, ob sie heute ausreichend oder unzulänglich ist; ich will das nicht untersuchen, wenn ich an das Angebot denke— staatlich lenken, oder wie will man die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen? Und dann sind wir wieder in der Problematik, die ich eben angedeutet habe.
Mehr möchte ich heute zu diesem ganzen Problem nicht sagen. Es wird die Aufgabe der Ausschüsse sein, es eingehend zu erörtern. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die heute geführte Kartelldebatte verweisen, weil darin einige Gesichtspunkte stecken, die uns auch hier berühren. Wir müssen uns in den Ausschüssen — gleichgültig, weiche Ausschüsse federführend oder mitberatend beteiligt werden — diese Probleme mit allem Ernst vornehmen und sie mit allem Nachdruck und aller Entschiedenheit zu einer Lösung führen, durch ,die wir uns nicht irgendwelche Hindernisse der künftigen Gestaltung des Gewerberechts, des Berufsausübungsrechts aufbauen — das Berufswahlrecht wird ja nicht betroffen; Grundgesetz Art. 12 Abs. 1: Berufswahl frei, nur Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden —, die wir dann nicht übersteigen können. Wir müssen also zu einer Lösung gelangen, durch die nicht gewisse Schwierigkeiten entstehen, weil man sagen könnte: „Bitte, ihr habt ja damals schon solche Lösungen herbeigeführt; jetzt müßt ihr auch uns ähnliche Lösungen zugestehen." Diese Fragen, die von d e r Seite her an uns herankommen, sollten wir mit aller Sorgfalt prüfen.
Deshalb komme ich jetzt noch einmal mit einer anderen Bitte, als sie hier schon vorgetragen worden ist, und ich frage diejenigen, die vorher beantragt haben, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß als federführendem Ausschuß zu überweisen, ob sie einer solchen Bitte entsprechen können. Meiner Meinung nach ist es wegen der gewerbepolitischen Konsequenzen, die sich aus diesem Gesetz für andere Dinge ergeben können, notwendig, den Gesetzentwurf dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß als federführendem Ausschuß und zur Mitberatung dem Gesundheitsausschuß und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen.
— Verzeihung! — Nun, winken Sie doch bitte nicht so ab! Der Herr Bundesminister des Innern, Herr Kollege Weber, hat selber hier mit außerordentlichem Nachdruck vorgetragen, die Apotheke sei ein Gewerbebetrieb, aber besonderer Art, wenn ich richtig gehört habe.
— Über die Volksgesundheit wollen wir uns ja auch unterhalten; und wenn wir das als den tragenden Gesichtspunkt ansehen, dann sage ich: Bitte, Arzneimittelgesetz! Und dann wollen wir weiter sehen, wie der Vertrieb nach dem Arzneimittelgesetz erforderlich ist. Das ist ja das Problem, das dann für uns ansteht. Deshalb noch einmal meine Bitte: federführend ,der Wirtschaftspolitische Ausschuß, mitberatend der Gesundheitspolitische Ausschuß und der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.