Rede von
Fritz
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesinnenminister hat zu Anfang seiner Begründung des Entwurfs der Regierung ausgeführt, es komme entscheidend darauf an, den Ruf der deutschen Apotheke, wie er sich in den Jahrhunderten entwickelt habe, zu erhalten. Genau das ist das Anliegen auch der Fraktion der Deutschen Partei. Aber man muß doch einmal fragen: Was hat denn eigentlich zu diesem Ruf der deutschen Apotheke beigetragen? Oder anders ausgedrückt — erst seit 60 Jahren gibt es das System der Personalkonzession! —: Sind es nicht die schon seit Jahrhunderten vererbbaren und übertragbaren Apotheken gewesen, die den Ruf der deutschen Apotheke begründet haben, und hat sich dieser Ruf
der deutschen Apotheke in den letzten Jahrzehnten nicht trotz ¡der Personalkonzession erhalten? Die Apotheker, die mit einer Personalkonzession betraut worden sind, haben leider, weil sie rechtlich gebunden waren, zu diesem Ruf der deutschen Apotheke nicht das beitragen können, was sie hätten tun können, wenn wir dieses System der Personalkonzession gar nicht erst gehabt hätten. Darum scheint es mir — es sind hier schon harte Worte gegen den Regierungsentwurf gefallen — einfach unverständlich, daß die Regierung jetzt, da nach jahrzehntelangem Ringen, nachdem sowohl die Öffentlichkeit wie die Apothekerschaft sich um ein einheitliches Apothekenrecht bemüht haben, endlich die Gelegenheit gegeben warden ist, ein solches Recht zu schaffen, rein Apothekengesetz vorlegt, das zwar regional gesehen im ganzen Bundesgebiet einheitliches Recht schaffen soll, das in seiner Substanzaber ein gespaltenes Recht ist.
Der Herr Bundesinnenminister hat im weiteren Verlauf seiner Begründung ausgeführt, mit dem Prinzip des geschützten Wettbewerbs sei es nicht vereinbar, daß sämtliche Betriebsrechte vererbbar und verkäuflich seien. Dazu muß ich den Herrn Bundesinnenminister doch fragen: Ist denn mit dem Prinzip des sogenannten geschützten Wettbewerbs etwa vereinbar, daß ein Teil der Apotheken vererbbar und verkäuflich ist und der andere Teil der Apotheken nicht? Die Regelung, die der Regierungsentwurf vorsieht, ist doch noch viel weniger mit dem sogenannten Prinzip des geschützten Wettbewerbs vereinbar.
Der Herr Bundesinnenminister hat weiter gesagt, die allgemeine Veräußerung der Betriebsrechte der Apotheken würde das Wesen der Apotheken verändern. Ich möchte gerade im Gegenteil sagen: wenn erreicht werden könnte, daß die Betriebsrechte der Apotheken allgemein veräußerlich, vererbbar oder auf den gewünschten Nachfolger übertragbar sind, dann wäre das eigentliche Wesen der Apotheken wiederhergestellt.
Sehr verehrte Frau Dr. Steinbiß, Sie haben mit Recht gesagt, die Apotheken hätten in erster Linie Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit. Aber man muß doch einmal fragen: Wodurch ist denn eigentlich die wirtschaftliche Problematik in diese Sache hineingetragen worden? Der Grund ist doch einfach der, daß diese Apotheken nach verschiedenen Rechten geführt werden. Daraus hat sich eben ein verschiedener ökonomischer Wert für die einzelnen Apothekenbetriebsrechte entwickelt, der gar nicht in der Leistung des einzelnen Apothekers begründet ist, sondern in der verschiedenen Rechtslage.
Die Fraktion der Deutschen Partei hält einmütig das Prinzip der gelenkten Niederlassungsfreiheit für das richtige. Wir halten es auch für richtig, daß der Platner-Entwurf zur Grundlage der Beratungen gemacht wird. Im wesentlichen ist an dem Platner-Entwurf, der auch meine Unterschrift trägt, bisher nur der § 3 Abs. b kritisiert worden. Mein Herr Vorredner, der Kollege Stegner, hat schon ausgeführt, daß es an sich nicht die Absicht und der Sinn auch des Entwurfs Platners gewesen ist, eine schrankenlose Niederlassungsfreiheit einzuführen. Dieser § 3 Abs. b soll gerade der schrankenlosen Niederlassungsfreiheit entgegenstehen. Sollten diese Bestimmungen nicht ausreichen, wie jetzt von verschiedenen Seiten dargelegt worden ist, dann ist es gar kein Problem, dafür zu sorgen, daß dieser § 3 Abs. b eine stärkere Kontur und Be-
grenzung erfährt. Selbstverständlich ist es auch möglich, durch einige wenige zusätzliche Sätze festzulegen, daß im Durchschnitt auf 7000 Bewohner eine Apotheke zuzulassen ist, oder ähnliche Bestimmungen zu treffen, wodurch dann die eventuell die Erlaubnis versagende Behörde von vornherein in die Lage versetzt wird, die richtige Entscheidung zu fällen.
Im übrigen aber glaube ich, daß der Entwurf Drucksache 1083 eine viel klarere und bessere Grundlage für die Beratungen abgibt als der sehr umständliche, gespaltenes Recht schaffende Entwurf der Bundesregierung, Drucksache 1233.
Ich will zum Schluß kommen. Die verschiedenen Ausführungen, die hier gemacht worden sind, die Begründung des Herrn Bundesinnenministers, die Begründung, die Herr Platner seinem Entwurf gegeben hat, und auch die Ausführungen verschiedener anderer Kollegen haben es deutlich gemacht, daß die eigentliche Problematik eine Rechtsproblematik Darum halte ich es für meine Person für richtig, daß diese Gesetzentwürfe dem Rechtsausschuß als federführendem Ausschuß und zur Mitberatung dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß und dem ,Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens überwiesen werden.