So? Dann nehme ich das wieder zurück,
weil ich ja ,auch so höflich bin. Man soll sich das Leben nicht gegenseitig saurer machen, als es sowieso schon ist.
In der Begründung lesen Sie nach — ich will das im einzelnen nicht wiederholen —, was da gesagt wird über Marktaufsicht bei unvollständigem Wettbewerb, was da alles ausgeführt ist über den Markt, wenn der Wettbewerb vollständig in Ordnung ist. Das ist alles in der Begründung enthalten, viel besser, als ich es hier noch einmal wiederholen kann.
Es gibt ganze mittelständische Gruppen, die nicht über den vollständigen Wettbewerb verfügen. Zu diesen Gruppen gehören Teile des Mittelstandes, und zum Mittelstand gehört auch die Landwirtschaft.
Was hier bezüglich der Landwirtschaft ausgeführt ist, entspricht in vollem Umfange der Wirklichkeit. Nur hat der Gesetzgeber nicht mehr die Schlüsse daraus gezogen, die früher daraus gezogen worden sind. Es wäre seine Aufgabe, dafür zu sorgen, daß diese Schlüsse auch jetzt gezogen werden.
Ich darf hier nur betonen, daß die Landwirtschaft ja eine besondere Marktstellung hat. Das kann kein Mensch leugnen. Sie kann sich nicht übermäßig ausdehnen, sie kann sich nicht gleichzeitig nach der Konjunkturlage einschränken. Sie muß die Lage, die ihr die Naturbedingungen geben, so hinnehmen, wie sie ist. Sie muß eine Überproduktion hinnehmen, sie kann sie auch nicht regulieren; denn in der Landwirtschaft hängt alles von den gottgegebenen Naturbedingungen ab. Sie kann sich nicht beliebig verlagern, sie kann sich nicht beliebig verändern, sie kann nicht beliebig Betriebszusammenlegungen oder -umlegungen vornehmen. Sie kann ihre Produktionsart nicht beliebig ändern. Sie ist auch in ihrem Absatz an bestimmte Verhältnisse gebunden. Sie hat keinen regulären jährlich fortlaufenden Absatz der Produkte; auf Teilgebieten schon, nicht auf allen Gebieten. Wenn Sie die Getreideernte oder die Zukkerrübenernte und auch andere Gebiete betrachten, dann sehen Sie, ,daß hier der Begriff der Saison, des saisonmäßigen Absatzes eine Rolle spielt. Und der saisonmäßige Absatz der Landwirtschaft hat sich gegenüber früher sogar verstärkt. Ich erinnere nur an den Mähdrescher und die Verhältnisse, die dadurch herangewachsen sind. Der Landwirt heute neigt nicht so wie früher dazu, in den Winter hinein zu dreschen, sondern dazu, möglichst viel Getreide bis zum Monat Oktober, November, vor der Frostperiode, zu verkaufen. Das sind also ganz andere Verhältnisse als ehedem; und da muß jemand da sein, der das aufnimmt. Der Landwirt allein hat einen unvollständigen Wettbewerb. Denn die Millionen der Kleinbauern und Mittelbauern, die hier im Marktgeschehen drinstehen, sind vollständig Objekte des Marktgeschehens, wenn sie nicht von sich aus etwas unternehmen, um sich in den Wirtschaftsverkehr einschalten zu können.
— Doch! Da haben Sie das Gesetz nicht ganz gelesen. Wenn Sie den alten Entwurf in Erinnerung haben, stimmt es; wenn Sie den neuen Entwurf meinen, dann stimmt es nicht. Aber ich zeige Ihnen das.
Da ist nämlich die Sache so, daß die unteren Organe der landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen nach dem neuen 'Gesetzentwurf herausgenommen sind, aber die oberen Gebilde nicht, und in der Begründung zum alten Gesetzentwurf seitens des Bundesrates ist genau dargestellt, aus welchen Gründen diese oberen Gebilde der Abwehr und der Selbsthilfe notwendig sind. Deswegen möchten wir haben, daß diese Frage eingehend erörtert wird.
Ich habe also die Gesichtspunkte, auf die es ankommt, herausgestellt und möchte das jetzt nicht vertiefen. Es ist wichtig, daß hier in vernunftgemäßer Weise zusammengearbeitet wird, um dem Gesetz eine Gestalt zu geben, damit es erstens der Gesamtbevölkerung dient, zweitens keine Störung in den Wirtschaftsaufstieg Deutschlands hereinträgt, drittens keine übermäßige Verbürokratisierung hervorruft und viertens dazu beiträgt, die Freiheit und Existenz jedes einzelnen deutschen Staatsbürgers in der deutschen Bundesrepublik sicherzustellen. Mit diesem Wunsche möchte ich hoffen, daß wir an die Beratung dieses Gesetzes herangehen.