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    2. Deutscher Bundestag — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. März 1955 4091 75. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4094 C, 4144 A Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 4149 A Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 4094 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 157 (Drucksachen 1207, 1291) . 4094 D Nächste Fragestunde 4094 C Fragestunde (Drucksache 1279): 1. betr. Beschlagnahme von Schriften aus der sogenannten DDR an den Kontrollstellen bei Überschreitung der Zonengrenze in Richtung Ost—West: Welke (SPD) 4094 D, 4095 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4095 A, B 2. betr. Jagden auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Munster-Nord: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 4095 B, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4095 B, D 3. betr. Berufung sogenannter „anderer Bewerber" in das Beamtenverhältnis: Burgemeister (CDU/CSU) 4095 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4095 D 4. betr. Bezug von Kindergeld für Angehörige der deutschen Dienstgruppen: Frau Korspeter (SPD) 4096 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4096 A 5. betr. Verwendung von Motiven aus Mittel- und Ostdeutschland bei Drucksachen, Plakaten, Briefmarken usw.: Miller (CDU/CSU) 4096 C Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 4096 C 6. betr. versicherungsmathematische BiTanz der deutschen Rentenversicherung: Dr. Schellenberg (SPD) 4097 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 4097 A, B 7. betr. Zahlungen an die Rentenversicherung in Schuldbuchverschreibungen: Dr. Schellenberg (SPD) 4097 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4097 C, D 8. betr. Bearbeitungszeit von Rentenanträgen bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Rudoll (SPD) 4098 A Storch, Bundesminister für Arbeit . 4098 A 9. betr. Stellungnahme des Bundestags und seiner Ausschüsse zur Frage der Kalenderreform: Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4098 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4098 B 10. betr. Beschwerde der Oberpostdirektion Hannover bei der Rechtsanwaltskammer Celle über den Verteidiger eines Postangestellten wegen Kritisierung der Einleitung eines Strafverfahrens: Dr. Stammberger (FDP) . 4098 C, D, 4099 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4098 C, 4099 A 11. betr. Vorlage eines Abschlußgesetzes zur Wertpapierbereinigung zwecks Beseitigung von Härten wegen unverschuldeter Nichtwahrnehmung der Anmeldefristen: Lenz (Brühl) (CDU/CSU) 4099 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4099 A 12. betr. Großschiffahrtsweg von Basel bis zum Bodensee: Dr. Werber (CDU/CSU) 4099 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 4099 C 13. betr. Berufungen von Beamten des höheren Dienstes in das Bundesministerium der Justiz: Rehs (SPD) 4099 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 4100 A 14. betr. Altersfreibetrag nach § 41 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes: Frau Keilhack (SPD) 4100 B, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4100 C, 4101 A 15. betr. Ablehnung des Agréments für den Ministerialdirigenten von Trützschler durch die Jugoslawische Regierung: Dr. Lütkens (SPD) 4101 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 4101 B 16. betr. Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Frage der Auskunftspflicht der Behörden: Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4101 B, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 4101 C, D 17. betr. Unzumutbare Verhältnisse bei den Rentenauszahlungen durch die Post in Lübeck: Bock (CDU/CSU) 4102 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . . 4102 A 18. betr. Ruhen bzw. Wiedereinrichtung des Zugverkehrs auf der Strecke WulftenDuderstadt an Sonn- und Feiertagen: Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4102 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 4102 B, C 19. betr. Durchführung von Abtauschwohnungsbauvorhaben für Besatzungsverdrängte und Rückführung dieser in ihre Wohnungen: Koenen (Lippstadt) (SPD) . 4102 C, 4103 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4102 C, 4103 D 20. bis 26. wegen Zeitablaufs der Fragestunde abgesetzt 4104 A Feststellung zu einem Schreiben des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes betr. Zwischenruf bei Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der 68. Sitzung 4104 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1289, Umdrucke 335 bis 345) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann u. Gen. betr. Übernahme der betriebsfremden Lasten der Bundesbahn durch den Bund (Drucksache 1092) . . . 4104 B, 4137 A ff. Zur Geschäftsordnung: Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4104 B Allgemeine Aussprache: Jahn (Frankfurt) (SPD) 4104 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 4107 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 4116 B Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 4122 D Körner (GB/BHE) 4125 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4127 C Dr. Wellhausen (FDP) 4132 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) 4133 B Donhauser (CDU/CSU) 4133 D Glüsing (CDU/CSU) 4136 D Einzelberatung: Stücklen (CDU/CSU) 4137 A Feldmann (CDU/CSU) 4137 B Kriedemann (SPD) 4138 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 4138 D, 4141 C, 4142 B, 4142 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4139 B Müller (Worms) (SPD) 4139 C Unertl (CDU/CSU) 4140 A Krammig (CDU/CSU) 4140 C Dr. Willeke (CDU/CSU) 4141 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU) . . 4141 B Struve (CDU/CSU) 4141 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) 4142 B Friese (CDU/CSU) 4142 C Dr. Bleiß (SPD) 4143 C Held (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 4153 A Abstimmungen . 4137 B, 4140 D, 4142 D, 4143 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1294) 4144 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 4144 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4145 A Schriftliche Erklärung der Abg. Nae- gel u. Gen. zur Abstimmung . . 4153 A Abstimmungen 4145 A Dritte Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksachen 1263, 1053); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksache 1290) . . . 4145 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 4145 C, 4146 C Krammig (CDU/CSU) 4146 A Beschlußfassung 4146 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 531) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1267) 4146 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 4146 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 1214) . . . 4146 D Odenthal (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4154 Beschlußfassung 4146 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes (Drucksache 1050) 4147 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 4147 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Leistungen zur Unterbringung von Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlings-Notleistungsgesetz) (Drucksache 1210) 4147 A Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 4147 B Erste Beratung der Entwürfe der Gesetze über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung a) auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der ) Gewerbesteuern und der Grundsteuern, b) auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (Drucksache 1218) 4147 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 4147 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. August 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1236) 4147 B Schlick (CDU/CSU): als Berichterstatter 4147 C Schriftlicher Bericht 4155 Beschlußfassung 4147 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1228, 1104) 4147 D Frenzel (SPD, Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4158 Beschlußfassung 4148 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1229, 1105) 4148 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . . 4148 A Beschlußfassung 4148 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1230, 1106) 4148 B Dr. Löhr, (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 4158 B Beschlußfassung 4148 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 1232, 1120) . . . 4148 B Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 4159 Beschlußfassung 4148 C Beratung des Entwurfs einer Dreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1250) 4148 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 4148 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken des ehem. Heeresverpflegungsamtes Flensburg-Harrislee (Drucksache 1225) 4148 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 4148 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Abkommen vom 7. November 1952 zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial (Drucksache 1112); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1231) 4148 C Beschlußfassung 4148 D Nächste Sitzung 4148 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4149 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 341) 4149 B Anlage 3: Änderungsantrag der Abg. Stücklen u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 343) . . . 4149 D Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Kriedemann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 336) 4150 A Anlage 5: Änderungsantrag der Abg. Feldmann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 337) 4150 B Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 338) 4150 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Unertl u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 344) . . . 4150 D Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Willeke u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 335) 4151 A Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 340) 4151 B Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Dr Atzenroth u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 345) 4152 A Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 339) 4152 B Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 342) 4152 C Anlage 13: Schriftliche Erklärung des Abg Held zur Abstimmung zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 4153 A Anlage 14: Schriftliche Erklärung der Abg Naegel u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 4153 A Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit zum Entwurf eines Gesetzes über das Zweite Abkommen mit der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1214) . . . 4154 A Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1236) 4155 Anlage 17: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1228) 4158 A Anlage 18: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1230) 4158 B Anlage 19: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1232) 4149 Die Sitzung wird um 14 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten al Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henckel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 2±. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Erler 23. März Wirths 23. März Leibfried 23. März Huth 23. März Daum 23. März Höcker 23. März Dr. Gille 23. März Häussler 23. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Berendsen vom 4. April bis 20. Mai Dr. Jaeger vom 4. April bis 20. Mai Dr. Kliesing vom 4. April bis 20. Mai Erler vom 4. April bis 20. Mai Eschmann vom 4. April bis 20. Mai Paul vom 4. April bis 20. Mai von Manteuffel (Neuß) vom 4. April bis 20. Mai Anlage 2 Umdruck 341 (Vgl. S. 4137 A, B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - In Art. 1 Nr. 4 wird § 11 Abs. 1 a Ziffer 2 wie folgt gefaßt: 2. um 50 vom Hundert des Betrages, der sich nach Absatz 1 Ziffer 4 ergibt, a) für Kraftfahrzeug-Anhänger, für die Ausnahmen von der Vorschrift des § 34 der Straßenverkehrszulassungsordnung genehmigt worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug auch zu Fahrten benutzt wird, für die es der bezeichneten Ausnahmegenehmigung nicht bedarf, und wenn die Steuer, die sich in diesem Falle ergibt, höher ist als die Steuer nach Satz 1; b) für Lastkraftwagen, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen zur Beförderung von Abraum und Baumaterial innerhalb von Baustellen geeignet und bestimmt sind; dies gilt nicht, wenn das Kraftfahrzeug widerrechtlich benutzt wird. Die Steuerermäßigung entfällt für die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte, wenn das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße zur Beförderung der bezeichneten Güter innerhalb eines Umkreises von einem Kilometer, von der Baustelle gerechnet, oder zur Beförderung von anderen als den bezeichneten Gütern benutzt wird. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Anlage 3 Umdruck 343 (Vgl. S. 4137 A, B) Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Jacobi, Unertl und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - In Art. 1 Nr. 3 wird dem § 10 folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) Bei Kraftfahrzeugen, die elektrisch angetrieben werden und nicht den Fahrstrom einer Fahrleitung entnehmen, ist die Steuer von dem Gewicht zu berechnen, das sich ergibt, wenn das Gesamtgewicht um das Gewicht der Batterien oder anderer Speicheraggregate vermindert wird. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann an Stelle des Gewichts der Batterien oder der anderen Speicheraggregate ein Durchschnittsgewicht vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs abgezogen werden. Als Durchschnittsgewicht sind anzusetzen: bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis zu 2 000 kg 200 kg bis zu 3 000 kg 400 kg bis zu 4 000 kg 600 kg bis zu 5 000 kg 800 kg bis zu 6 000 kg 1 200 kg bis zu 7 000 kg 1 600 kg bis zu 10 000 kg 2 200 kg über 10 000 kg 2 600 kg Bonn, den 23. März 1955 Stücklen Unertl Dr. Franz Bauer (Wasserburg) Gumrum Höcherl Wieninger Dr. Willeke Fuchs Dr. Czaja Spies (Emmenhausen) Kramel Demmelmeier Seidl (Dorfen) Jacobi Berlin Anlage 4 Umdruck 336 (Vgl. S. 4136 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Kriedemann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I— Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Schlachtvieh, f) Nahrungsfette, Bonn, den 23. März 1955 Kriedemann Frehsee Franke Höhne Frau Keilhack Dr. Menzel Müller (Worms) Ohlig Regling Frau Renger Frau Schanzenbach Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Frau Strobel Wienand Wittrock Anlage 5 Umdruck 337 (Vgl. S. 4137 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Feldmann, Menke, Frau Niggemeyer, Raestrup, Dr. Weber (Koblenz) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Baustoffen, die aus Steinen oder Erden hergestellt werden, Bonn, den 23. März 1955 Feldmann Menke Frau Niggemeyer Raestrup Dr. Weber (Koblenz) Barlage Dr. Bergmeyer von Bodelschwingh Eckstein Dr. Graf Hilbert Lemmer Lenz (Brühl) Muckermann Wieninger Anlage 6 Umdruck 338 (Vgl. S. 4138 A, 4141 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Müller (Worms) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: (1 Zu Abschnitt 11 —Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten, wenn sich die Beförderung nicht über 150 Kilometer vom Standort aus erstreckt, Bonn, den 23. März 1955 Dr. Horlacher Müller (Worms) Kriedemann Dr. Schmidt (Gellersen) Seither Wagner (Ludwigshafen) Miller Dr. Graf Sassnick Frau Schanzenbach Unertl Kahn Gumrum Dr.-Ing. E. h. Schuberth Dr. Gleissner (München) Anlage 7 Umdruck 344 (Vgl. S. 4137 B, 4140 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Unertl, Dr. Horlacher, Lermer und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 ?die Ziffer 1 folgende Ergänzung: e) Schlacht- und Nutzvieh in Spezialfahrzeugen, Bonn, den 23. März 1955 Unertl Dr. Horlacher Lermer Wieninger Dr.-Ing. E. h. Schuberth Koops Demmelmeier Dr. Franz Bauer (Wasserburg) Mensing Wacher (Hof) Dr. Siemer Gumrum Fuchs Kahn Seidl (Dorfen) Anlage 8 Umdruck 335 (Vgl. S. 4141 A, 4143 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Willeke, Könen (Düsseldorf), Dr. Schranz und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III— Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Nr. 5 angefügt: 5. Inhaber von Betrieben der öffentlichen Wasserversorgung für ,das Gasöl, das zum Antrieb von Maschinen zur Wasserförderung verwendet wird. Bonn, den 23. März 1955 Dr. Willeke Dr. von Buchka Dr. Czaja Krammig Dr. Leiske Lücke Lulay Müller-Hermann Rösing Spies (Emmenhausen) Stauch Dr. Storm Könen (Düsseldorf) Ladebeck Koenen (Lippstadt) Weltner (Rinteln) Dr. Schranz Anlage 9 Umdruck 340 (Vgl. S. 4141 A, 4142 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I I I -- Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Art. 4 erhält folgende neue Fassung: Artikel 4 (1) Eine Betriebsbeihilfe für versteuertes Gasöl wird gewährt an Inhaber von 1. Betrieben der Landwirtschaft, des Garten- und des Weinbaus für das Gasöl, das zum Betrieb von standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen oder von landwirtschaftlichen Schleppern verwendet wird, 2. Betrieben des Bergbaus sowie von Torf, Steine und Erden fördernden Betrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen verwendet wird, 3. Verkehrsbetrieben für das Gasöl, das zum Betrieb von schienengebundenen Fahrzeugen verwendet wird, 4. Betrieben aller Art für das Gasöl, das zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung verwendet wird. (2) Eine Betriebsbeihilfe nach Absatz 1 Ziff. 1 wird nicht gewährt: 1. für Transportarbeiten von landwirtschaftlichen Genossenschaften, die im Rahmen ihrer Handelstätigkeit liegen, 2. für Lohntransporte, 3. für die Milchabfuhr durch landwirtschaftliche Genossenschaften, es sei denn, daß diese durch Schleppergenossenschaften oder -gemeinschaften im Auftrage von Milcherzeugern ausgeführt wird. (3) Die Mittel für Betriebsbeihilfen werden für jedes Rechnungsjahr in den Bundeshaushaltsplan eingestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Haushaltsmittel ist der Verbrauch der begünstigten Verbrauchergruppen an Gasöl für die begünstigten Zwecke im vorangegangenen Kalenderjahr. Dabei werden für je 100 kg des Verbrauchs 1. im Falle des Absatzes 1 Ziff. 1 18,05 DM 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 11,75 DM angesetzt. (4) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1. die Abgrenzung der Betriebe im Sinne des Absatzes 1 und der Ausnahmen im Sinne des Absatzes 2, 2. die Verteilung der Mittel und die Berechnung der Beihilfen sowie 3. das Verfahren. Dabei können die Festsetzung der Betriebsbeihilfen und das weitere Verfahren auch Selbstverwaltungsorganen, z. B. Berufsgenossenschaften, übertragen werden. (5) Unberührt bleibt die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften zur Verbilligung von Dieselkraftstoff zum Betriebe von Schiffsmotoren in der Binnen-, Küsten- und Hochseefischerei und in der Binnen-, Küsten- und Hochseeschiffahrt, die der Bundesregierung oder dem Bundesminister der Finanzen durch § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 371) erteilt ist. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 345 (Vgl. S. 4141 A, 4143 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Eberhard und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III —Änderung des Mineralölsteuergesetzes — In Art, 4 Abs. 1 erhält die Ziffer 4 folgende Fassung: 4. Inhaber von Betrieben aller Art für das Gasöl, das zum Antrieb von stationären Maschinen verwendet wird. Bonn, den 23. März 1955 Dr. Atzenroth Eberhard Dannemann Gaul Schwann Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Kühn (Bonn) Hübner Frau Dr. Ilk Held Margulies Frau Friese-Korn von Manteuffel (Neuß) Dr. Stammberger Fassbender Dr. Preiß Mauk Stahl Eckstein Dr. Orth Moll Anlage 11 Umdruck 339 (Vgl. S. 4143 B) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer A b -schnitt I V c eingefügt: Abschnitt IV c Sicherung der Finanzierung des Ausbaues der Bundesstraßen (1) Das Mehraufkommen an Steuern, das aus diesem Gesetz dem Bunde zufließt, soll, soweit darüber nicht durch Abschnitt III Artikel 4, Abschnitt IV Artikel 2, Abschnitt IV a Artikel 2 und Abschnitt IV b Artikel 3 verfügt ist, auf die Dauer von zehn Rechnungsjahren für den Ausbau von Bundesstraßen nach § 1 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 903) verwendet werden. (2) Die Verwendung der Mittel regelt der Bundeshaushaltsplan. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 12 Umdruck 342 (Vgl. S. 4143 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1289, 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Unter B. .Antrag des Ausschusses — Drucksache 12F, Seite 12 — wird die Entschließung unter Nr. 5 Buchstabe b wie folgt geändert: b) Die Bundesregierung wird ersucht, in Ausführung von Abschnitt IV c des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 einen Zehnjahresplan zum Ausbau der Bundesstraßen aufzustellen. Mindestens 25 vom Hundert dieser zur Verfügung gestellten Mittel sind für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen zu verwenden. Der Bundestag erwartet, daß die Regierungen der Länder das ihnen aus dem Verkehrsfinanzgesetz zugewiesene Mehraufkommen an Kraftfahrzeugsteuer zusätzlich für den Straßenbau verwenden und dabei auch den Straßenbau der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen. Bonn, den 23. März 1955 Cillien und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 13 (Vgl. S. 4143 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Held zur Abstimmung über den Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 In dem Entwurf des Verkehrsfinanzgesetzes sehe ich keine gerechte Lastenverteilung. Vor allem glaube ich, daß man der allgemeinen wirtschaftspolitischen Auffassung des Bundes, der Länder und der Gemeinden, nämlich dem Bemühen einer Dezentralisierung der Wirtschaft, nicht genügend Rechnung getragen hat. Im Gegenteil, die Hauptlast der Steuererhöhung wird von den Unternehmungen zu tragen sein, die sich auf Bemühen der einzelnen Kreise und Gemeinden bereit erklärt haben, den Arbeitern der wirtschaftsarmen Gebiete Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, wobei diese Gemeinden zur Heranziehung von Betrieben schon manche Opfer gebracht haben. Die Frage der Wanderarbeiter wird dadurch verschärft und wird für viele Gebiete unserer Bundesrepublik eine große wirtschaftspolitische Gefahr werden. Der Art. 3 des Gesetzes bietet demgegenüber keine • ausreichende Gewähr zur Beseitigung von Härtefällen. Es ist aus der Vorlage nicht ersichtlich, welche Stelle der Bundesregierung über derartige Ausnahme-Anträge entscheiden soll. Es müßte meines Erachtens schon in dem Gesetz Vorsorge getroffen werden, daß derartige Anträge nicht durch mehrere Instanzen nacheinander laufen müssen, um vielleicht nach einem Jahr oder später an der entscheidenden Stelle behandelt zu werden. Deshalb muß ich das Gesetz ablehnen. Bonn, 23. März 1955 Fritz Held Anlage 14 (Vgl. S. 4145 B) Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Naegel und Genossen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes Die unterzeichneten Abgeordneten haben zu Punkt 4 der Tagesordnung gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes — Drucksache 1244 — gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: Das Gesetz ist in einer Zeit entstanden, in der aus Mangel an Kohle und aus Mangel an Kapazitäten der Energiebedarf nicht voll gedeckt werden konnte. Für den Fall der eintretenden Mangellage sollte das Gesetz eine Rechtsgrundlage zur Einschränkung des Verbrauchs darstellen. Auf Grund dieses Gesetzes wurden a) für die Elektrizitätsversorgung zum letzten Male im Winter 1951/52 und b) für die Gasversorgung zum letzten Male im Winter 1953/54 kurzfristige Verbrauchsbeschränkungen angeordnet. Der heutige Stand sowohl des Ausbaues der Kapazitäten als auch der Kohlenförderung läßt eine Mangellage vermeidbar erscheinen, wenn eine genügende Kohlebevorratung der einzelnen Gaswerke erfolgt. Die Sicherstellung dieser Bevorratungen aber kann mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreicht werden. Wenn das Gesetz seinem Titel nach auch speziell begrenzt ist auf die Verteilung der bei einer Mangellage in ungenügendem Umfang zur Verfügung stehenden Energiemengen, so ist doch zu beachten, daß die Absicht des Gesetzgebers darüber hinaus auch in der Vermeidung solcher Mangellagen liegt. Dieses Ziel wird aber mit dem Gesetz nicht erreicht. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, daß im Schutze dieses Gesetzes notwendige Maßnahmen zur Förderung der Energieversorgung unterbleiben, die geeignet wären, eine Mangellage zu vermeiden. Die unterzeichneten Abgeordneten halten deshalb auf Grund der bisherigen Erfahrungen das Gesetz für ungeeignet, um eine positive Wirkung zu erzielen. Sie glauben, daß ohne ein solches Gesetz die an der Energieversorgung beteiligten Unternehmen aus eigener Verantwortung zu Lösungen, auch vertraglicher Art, kommen werden, die die auftretenden akuten Mangellagen vermeidbar werden lassen. Aus diesen Gründen lehnen sie den Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes ab. Bonn, den 23. März 1955 Naegel Dr. Lindenberg Dr. Atzenroth Dr. Wellhausen Scheel Dr. Bergmeyer Dr. Löhr Dr. Pohle (Düsseldorf) Brand (Remscheid) Lenz (Trossingen) Samwer Dr. Hoffmann Anlage 15 Drucksache 1214 (Vgl. S. 4146 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) Berichterstatter: Abgeordneter Odenthal 1. Vorbemerkung Am 19. Mai 1951 wurde in Innsbruck das „Erste Abkommen" über Arbeitslosenversicherung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich abgeschlossen. In diesem Abkommen war die Einbeziehung des Landes Berlin einer Zusatzvereinbarung der beiden Vertragsstaaten im Einvernehmen mit dem Land Berlin vorbehalten worden, weil die durch die Besatzung bedingten staatsrechtlichen Verhältnisse in Österreich die sofortige Einbeziehung des Landes Berlin damals nicht zuließen. Diese Hinderungsgründe sind nunmehr entfallen. Am 31. Oktober 1953 wurde in Nürnberg das vorliegende „Zweite Abkommen" über Arbeitslosenversicherung unterzeichnet. Es beinhaltet die EinBeziehung des Landes Berlin in das Erste Abkommen und darüber hinaus die notwendig gewordenen Änderungen und Ergänzungen einiger seiner Bestimmungen. 2. Einbeziehung des Landes Berlin Art. I hat die Erstreckung des Geltungsbereichs des Ersten Abkommens sowie die Ergänzung, Abänderung und Durchführung durch das Zweite Abkommen auf das Land Berlin zum Inhalt. Der Senat des Landes Berlin und die Alliierte Kommandantur haben sich bereits damit einverstanden erklärt. Berlin wird nach Verkündung des Gesetzes ein entsprechendes Anwendungsgesetz erlassen. 3. Abänderung des Ersten Abkommens Das Erste Abkommen erfaßt nicht die Fälle, in denen Personen ohne Arbeitslosmeldung in den anderen Vertragsstaat zur Aufnahme einer Arbeit übersiedeln, dort bald arbeitslos werden und eine Anwartschaft nur unter Einbeziehung einer im ersten Vertragsstaat schon zurückgelegten anwartschaftsbegründeten Beschäftigung nachweisen können. Soweit schon ein Teil der Bezugsdauer zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen im anderen Vertragsstaat verbraucht war, konnten die Zeiten dieses Leistungsbezuges auf die Gesamtunterstützungsdauer in dem Staate nicht angerechnet werden, in dem die letzte Beschäftigung ausgeübt wurde. — Diese Lücke wurde durch das Zweite Abkommen geschlossen. Ähnlich stellt das Zweite Abkommen auch die Angehörigen beider Vertragsstaaten hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gleich. Schließlich erstreckt sich nunmehr auch die Vorschrift über die Krankenversicherung der Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (in der Fassung des Zweiten Abkommens über Sozialversicherung vom 11. Juli 1953) ausdrücklich auf die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung. Der Ausschuß für Arbeit beriet in seiner Sitzung vom 2. Dezember 1954 den vorliegenden Gesetzentwurf und beschloß einstimmig, dem Bundestag die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 16. Februar 1955 Odenthal Berichterstatter Anlage 16 Drucksache 1236 (Vgl. S. 4147 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. August 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004) Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom 18. August 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1004) vorgelegt. Da der Vertrag sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht, ist nach Art. 59 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 105 Abs. 3 GG die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates zu den getroffenen Vereinbarungen erforderlich. Das Abkommen ist in Großbritannien bereits vom Parlament gebilligt worden. Nachdem die britische Regierung Anfang des Jahres 1951 einen Vertragsentwurf übermittelt hatte, wurden die Verhandlungen über das Abkommen im Juli 1952 in London, im November/Dezember 1952 in Bonn und im Februar 1953 wieder in London geführt; sie wurden mit einer Einigung über alle wesentlichen Fragen des materiellen Inhaltes abgeschlossen. Sie lagen also zeitlich vor den Besprechungen über ein deutschamerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen, die im März 1953 begannen. Die Unterzeichnung des Abkommens verzögerte sich aber, weil die Vertragstaaten sich noch über einige staatsrechtliche und redaktionelle Fragen einigen mußten, so daß das Abkommen erst am 18. August 1954 — nach dem am 22. Juli 1954 geschlossenen Abkommen mit den Vereinigten Staaten (Drucksache 894) — unterzeichnet werden konnte. Mit Großbritannien hat bisher kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen bestanden. Die deutsch-englischen Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Schiffahrtsunternehmungen vom 17. Januar 1928 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 31 von 1928) und über die Befreiung der Einkünfte aus Luftverkehrsbetrieb von der Einkommensteuer vom 10. November 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 266 von 1937) sind nach dem Kriege nicht mehr angewandt worden. Auch im Verhältnis zu Großbritannien konnte wie gegenüber den Vereinigten Staaten kein Vertragsmuster in der Art der von dem früheren Deutschen Reich geschlossenen Abkommen verwendet werden, da das Steuerrecht und die Praxis der Doppelbesteuerungsabkommen in beiden Staaten verschieden sind. Der dem Abkommen zugrunde liegende Entwurf entspricht einem Vertragsmuster, das von Großbritannien ausgearbeitet und im Verhältnis zu einigen anderen Staaten bereits erprobt worden ist; es waren aber wesentliche Abänderungen und Ergänzungen notwendig, um diesen Entwurf in gewissem Umfange dem deutschen Steuerrecht und der deutschen Vertragspraxis anzupassen. Im äußeren Aufbau und in seiner sprachlichen Fassung sowie hinsichtlich des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs ist das Abkommen dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ähnlich. Das Abkommen soll nach seinem Inkrafttreten in der Bundesrepublik und im Land Berlin erstmalig für die Steuern vom Einkommen gelten, die für den Veranlagungszeitraum 1953 erhoben werden (Art. XXI Abs. 3 Buchstabe b). Steuern vom Einkommen sind in der Bundesrepublik die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und das Notopfer Berlin; im Land Berlin die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und das bis zum 31. März 1953 erhobene Währungsnotopfer. In Großbritannien soll das Abkommen bei der Einkommensteuer (income tax) erstmalig für das am 6. April 1953 beginnende Steuerjahr, bei der Übersteuer (surtax) erstmalig für das am 6. April 1952 beginnende Steuerjahr gelten. Für die erstmalige Anwendung des Abkommens bei der Gewinnsteuer (profits tax) und der bis Ende 1953 erhobenen Übergewinnsteuer (excess profits levy) gibt Art. XXI noch besondere Regelungen. Das Abkommen ist auch auf andere Steuern anzuwenden, die im wesentlichen ähnlich geartet sind und nach seiner Unterzeichnung in einem der Vertragstaaten eingeführt werden. Für Steuern vom Vermögen, Realsteuern — zu denen vor allem die Gewerbesteuer gehört — sowie die indirekten Steuern vom Verkehr und Verbrauch gilt es nicht; eine Ausnahme bildet nur der Art. XVIII, der die Wirkung einer steuerlichen Meistbegünstigungsklausel hat und sich auf Steuern jeder Art bezieht. Der persönliche Anwendungsbereich des Abkommens ist gegenüber den früher vom Deutschen Reich geschlossenen Abkommen erweitert. Das Abkommen gilt nicht nur für Staatsangehörige der beiden Vertragstaaten, sondern für alle natürlichen Personen, die in der Bundesrepublik oder im Land Berlin ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Vereinigten Königreich ansässig (resident) sind, sowie für juristische Personen oder steuerlich den juristischen Personen gleichgestellte Rechtsträger, die den Ort ihrer Geschäftsleitung in einem der Vertragstaaten haben. Die Staatsangehörigkeit einer Person spielt bei der (Schlick) Anwendung des Abkommens nur noch eine unbedeutende Rolle; sie ist von Bedeutung in Art. IX (Besteuerung von Bezügen aus öffentlichen Kassen) und in Art. XVIII (Verbot der steuerlichen Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit). Da die Anwendung des Abkommens im wesentlichen von örtlichen Voraussetzungen abhängt (Wohnsitz usw. in einem der Vertragstaaten), ist der örtliche Anwendungsbereich von besonderer Bedeutung. Das Abkommen gilt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin sowie in Großbritannien und Nordirland außer den Kanalinseln und der Insel Man. Das Abkommen kann nach seinem Art. XIX auf britische Gebiete ausgedehnt werden, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, also auf britische Kolonien und Protektorate. Das gilt nicht für die in der Regelung ihrer außenpolitischen Beziehungen unabhängigen Commonwealth-Staaten, mit denen erforderlichenfalls besondere Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werden müßten. Das Abkommen bedient sich nicht, wie die früheren Abkommen des Deutschen Reiches, nur einer, sondern verschiedener Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Grundsätzlich hat das Besteuerungsrecht der Vertragstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist. Bei einigen Einkunftsarten läßt das Abkommen ausdrücklich eine Besteuerung durch den Staat, aus dem die Einkünfte stammen, neben der Wohnsitzbesteuerung zu. Nur in ganz wenigen Fällen ist das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates ausgeschlossen. Wenn beide Staaten das Besteuerungsrecht ausüben können, ist also noch eine Doppelbesteuerung möglich. In diesen Fällen wird nach Art. XVI die Doppelbesteuerung, wenn der Steuerpflichtige in Großbritannien ansässig ist, durch Anrechnung der deutschen Steuern in Großbritannien vermieden. Wenn der Steuerpflichtige in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig ist, werden dort seine Einkünfte aus Quellen in Großbritannien, soweit sie der englischen Besteuerung unterliegen, von der Steuer befreit. Die nach dem Abkommen in der Bundesrepublik steuerbefreiten Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person können aber bei der Progression des Steuersatzes berücksichtigt werden. Für den Fall, daß eine natürliche Person in beiden Staaten ansässig ist, wird die dadurch entstehende Doppelbesteuerung ebenfalls nach Art. XVI vermieden oder gemildert. Art. II bringt neben anderen Begriffsbestimmungen die bereits erwähnten Vorschriften über den persönlichen und den örtlichen Anwendungsbereich des Abkommens; insbesondere aber die Vorschriften über den Begriff „Betriebstätte". Hierbei ist, wie in dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten, die allgemeine Richtung des Rechtes der internationalen Doppelbesteuerung zu erkennen, den Begriff „Betriebstätte" einzuengen. Reine Einkaufsstellen und bloße Auslieferungslager bilden keine Betriebstätten; eine Tochtergesellschaft gilt als solche nicht als Betriebstätte der Muttergesellschaft. Es wird ferner im einzelnen geregelt, wann das Unterhalten von Geschäftsbeziehungen durch einen Vertreter in dem anderen Staat als das Unterhalten einer Betriebstätte anzusehen ist. Die wichtigen Vorschriften über die Besteuerung der gewerblichen Gewinne sind in den Art. III bis V enthalten. Nach Art. III sind gewerbliche Gewinne aus einem Unternehmen eines der Vertragstaaten oder der Anteil eines Mitunternehmers an diesen Gewinnen in dem anderen Staat nur steuerpflichtig, wenn das Unternehmen durch eine dort belegene Betriebstätte gewerblich tätig ist. Zu den gewerblichen Gewinnen gehören nach Art. II Abs. 1 Buchstabe k auch die Mieten oder Lizenzgebühren für kinematographische Filme. Im Betriebstättenstaat (Quellenstaat) können die Gewinne des Unternehmens nur in Höhe des auf die Betriebstätte entfallenden Anteils besteuert werden; diese Regelung weicht von der des Vertrags mit den Vereinigten Staaten ab; dort können im Betriebstättenstaat die gesamten, aus Quellen innerhalb dieses Staates erzielten Einkünfte des Unternehmens besteuert werden. Einer Betriebstätte sind Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit in der Höhe zuzurechnen, die sie als selbständiges Unternehmen ohne jede Abhängigkeit von dem Unternehmen, dessen Betriebstätte sie ist, hätte erzielen können. Diese Vorschrift dient gleichzeitig dazu, unzulässige Gewinnverlagerungen zwischen der Betriebstätte und dem Unternehmen in dem anderen Staat auszuschließen. Das gleiche Ziel verfolgt Art. IV im Verhältnis zwischen rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich voneinander oder von einer dritten Person abhängigen Unternehmen. Die Betriebstättenregelung gilt nach Art. V nicht für Gewinne, die ein Unternehmen eines der Gebiete durch den Betrieb von Schiffen oder Luftfahrzeugen erzielt; diese Unternehmen werden in dem Vertragstaat besteuert, in dem die Person ansässig ist, die das Unternehmen betreibt. Art. VI regelt die Besteuerung der Dividenden, zu denen in der Bundesrepublik auch die Erträge aus Kuxen, GmbH-Anteilen und Genossenschaftsanteilen sowie Einkünfte aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter gehören. Für Dividenden, die von einer in der Bundesrepublik ansässigen Gesellschaft an eine in Großbritannien ansässige und dort damit steuerpflichtige Person gezahlt werden, wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf 15 v. H. ermäßigt. Bei der Anrechnung der in der Bundesrepublik gezahlten Steuern in Großbritannien ist nach Art. XVI Abs. 2 neben der abgezogenen Kapitalertragsteuer der dem Anteil der Dividende am Gewinn entsprechende Teil der von der Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer und des Notopfers Berlin zu berücksichtigen. Dividenden, die von einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft an eine in der Bundesrepublik ansässige und damit steuerpflichtige Person gezahlt werden, sind in Großbritannien von der „surtax" befreit. Art. VII enthält den Verzicht des Quellenstaates auf die beschränkte Steuerpflicht bei Zinsen, Lizenzgebühren usw., wenn die in dem anderen Staat ansässige Person, die die Erträge bezieht, keine Betriebstätte im Quellenstaat hat, und soweit die gezahlten Zinsen oder Lizenzgebühren nicht unangemessen hoch sind. Die für Zinsen getroffene Regelung gilt nicht für durch Grundpfandrechte gesicherte Forderungen. Insoweit gilt vielmehr die Regelung für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Art. XII. Art. VIII enthält den Verzicht des Quellenstaates auf die Besteuerung der nicht von einer Betriebstätte im Quellenstaat erzielten Gewinne aus dem Verkauf, der Übertragung oder dem Austausch von Kapitalvermögen. Er ist in der Bundesrepublik von Bedeutung für die beschränkte (Schlick) Steuerpflicht bei Einkünften aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft. Die Art. IX bis XI regeln die Besteuerung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus nichtselbständiger Arbeit. Entsprechend der Betriebstättenregelung in Art. III können Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit einer in dem anderen Staat ansässigen natürlichen Person in dem Staat der Tätigkeit (Quellenstaat) nur besteuert werden, wenn die Person dort einen festen Mittelpunkt für diese Tätigkeit hat (Art. XI Abs. 1). Eine Ausnahme gilt nur für freiberufliche Tätigkeit in Form von öffentlichen Unterhaltungsdarbietungen. Der Staat der Tätigkeit darf Gewinne auf freiberuflicher Tätigkeit jedoch immer besteuern, wenn sie nicht im Wohnsitzstaat zur Besteuerung herangezogen werden. Einkünfte einer in dem anderen Staat ansässigen Person aus nichtselbständiger Arbeit können grundsätzlich auch im Staat der Tätigkeit besteuert werden (Art. XI Abs. 2). Sowohl bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist es nach dem Abkommen unerheblich, wo die Tätigkeit verwertet wird. Der Staat der Tätigkeit verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die aus öffentlichen Kassen des anderen Staates gezahlt werden, und bei Einkünften aus freien Berufen oder nichtselbständiger Arbeit, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Tätigkeitsstaat erzielt werden, auf sein Besteuerungsrecht (Art. IX, Art. XI Abs. 3 und 4). Bei Ruhegehältern und Renten verzichtet der Quellenstaat ebenfalls nach Art. X auf sein Besteuerungsrecht. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können nach Art. XII auch in dem Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt, besteuert werden. Bei Hochschullehrern, Lehrern, Studenten und Lehrlingen (in der Bundesrepublik einschließlich der Volontäre und Praktikanten) sind in den Art. XIII und XIV Steuerbefreiungen für bestimmte Einkünfte vorgesehen. Art. XV bestimmt, daß in Großbritannien beschränkt Steuerpflichtige, die in der Bundesrepublik ansässig sind, die persönlichen Freibeträge in Anspruch nehmen können, die den nicht in Großbritannien ansässigen englischen Staatsangehörigen gewährt werden. Diese Regelung ist von besonderer Bedeutung bei Dividendenzahlungen einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft und (neben der Befreiung der Dividenden von der „surtax") eine Gegenleistung des englischen Fiskus für die Senkung der deutschen Kapitalertragsteuer auf 15 v. H. Auf Art. XVI, bei dem es sich um die wichtigste Vorschrift des Abkommens handelt, ist bereits eingegangen worden. Die weiteren Vorschriften des Abkommens enthalten Vereinbarungen über gegenseitige Rechtshilfe bei den Steuern vom Einkommen, über das Verbot der steuerlichen Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie über die Ausdehnung des Abkommens auf britische Kolonien und Protektorate. Das Abkommen gilt nach seinem Art. XX auch für das Land Berlin. Das Abkommen bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft; es kann von jeder der Vertragsparteien —jedoch nicht vor 1957 — gekündigt werden. Art. XXII gibt für diesen Fall besondere Vorschriften über das Außerkrafttreten des Abkommens. Bonn, den 10. Februar 1955 Schlick Berichterstatter Anlage 17 Drucksache 1228 (Vgl. S. 4147 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1104) Berichterstatter: Abgeordneter Frenzel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) beschäftigte sich in seiner 19. Sitzung am Donnerstag, dem 10. Februar 1955, mit dem Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen, wie sie in der Drucksache 1104 enthalten ist. Im § 1 handelt es sich unter der Tarifnr. 7350 D -1 - b - 1 aus b - um Freiformschmiedestücke für Dampfturbinenwellen mit einem Stückgewicht von mehr als 30 t pro Stück und einem Durchmesser ohne Berücksichtigung der Scheibe von mehr als 106 cm. Hier betrug der bisherige Zollsatz 15 %, der nun auf 0% gesenkt werden soll. Auch bei den Freiformschmiedestücken für Läufer zu elektrischen Generatoren im selben Gewicht und derselben Größe soll der bisherige Zollsatz von 15 % auf 0 % herabgesetzt werden. Unter dem Buchstaben D - 2 - b - 1 - aus b - befinden sich Freiformschmiedestücke für Dampfturbinenwellen mit derselben Größe und demselben Gewicht. Auch hier wurde für beide Positionen die Herabsetzung des Zollsatzes von 15% auf 0 % beantragt. Unter der Tarifnr. 8405 sind Dampfturbinenwellen mit einem Stückgewicht von mehr als 30 t und dem größten Durchmesser von mehr als 106 cm, die bisher einen Zollsatz von 10 % des Wertes hatten, zollfrei zu stellen. Unter der Tarifnr. 8501 gilt dasselbe für Läufer ohne Wicklung für elektrische Generatoren. Auch hier ist der Zollsatz von 10 % auf 0 % zu senken. In einer Diskussion im Ausschuß wurde festgestellt, daß der Innenmarkt auch heute noch nicht in der Lage ist, den Bedarf zu decken. Deshalb ist die Einfuhr für die elektrotechnische Industrie unbedingt erforderlich. Da damit zu rechnen ist, daß im Jahre 1956 die inländische Erzeugung den Bedürfnissen gerecht werden kann, wurde der bis zum 31. Dezember 1955 befristeten Zollsatzänderung zugestimmt. Bonn, den 10. Februar 1955 Frenzel Berichterstatter Anlage 18 Drucksache 1230 (Vgl. S. 4148 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1106) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß kommt einstimmig zu dem Ergebnis, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 19 Drucksache 1232 (Vgl. S. 4148 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1120) Berichterstatter: Abgeordneter Müser Durch Gesetz vom 20. April 1953 ist die Bundesregierung ermächtigt worden, nach Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die bis dahin geltenden Zollsätze zu ändern und der neuen Lage anzupassen. Nach Eröffnung des Gemeinsamen Marktes stellte sich heraus, daß Bedarf an Elektroblechen, Schiffsblechen und Walzlägerstählen innerhalb des Gemeinsamen Marktes für den deutschen Bedarf nicht gedeckt werden konnte. Die Situation hat sich bezüglich der Versorgung mit Schiffsblechen insoweit geändert, als diese auf dem Gemeinsamen Markt im wesentlichen für die deutsche verarbeitende Industrie gedeckt werden kann. Die Mangellage für Elektrobleche und Walzlägerstähle besteht einstweilen fort. Die bis Mitte 1954 geltenden Kontingente reichten nicht aus, um den deutschen Bedarf zu decken. Infolgedessen ist durch eine deutsch-französische Vereinbarung im Einvernehmen mit den übrigen Vertragsländern eine Erhöhung der Kontingente, wie sie sich aus der Begründung zu dem Entwurf der Siebenten Verordnung ergibt, vereinbart worden. Schiffsbleche sind danach zollfrei. Die Sorgen, die die französische Regierung bezüglich eines Reexportes nach Frankreich hatte, haben sich als unbegründet herausgestellt. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen schlägt deshalb einstimmig vor, dem Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksache 1120 — zuzustimmen. Bonn, den 10. Februar 1955 Müser Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es wurde eine Skala mitgeteilt von Fahrer A und Fahrer B für die Arbeitszeit pro Tag in einem Zeitraum von 10 Tagen, wobei die durchschnittliche Schichtdauer zwischen 211/2 und 25 Stunden betrug mit Pausen von 3 bis 51/2 Stunden. Man kann also wohl sagen: Hier liegt ein, fast bin ich befugt und genötigt zu sagen: antisozialer Sog vor, der in bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit auf die Randgebiete des Verkehrsgewerbes außerordentlich nachteilig wirkt. Dem haben wir uns mit aller Kraft entgegenzustellen.
    Es ist so weit gekommen, verehrte Damen und Herren, daß das Forschungs- und Beratungsinstitut für Verkehrssicherheit in Köln auf Grund seiner jahrelangen Erfahrungen in der Untersuchung von


    (Jahn [Frankfurt])

    Kraftfahrern zu dem Schluß kommt, daß die Beanspruchung der Kraftfahrer im heutigen Verkehr mit derjenigen der im Bergbau eingesetzten Menschen gleichzusetzen ist. Durch Störung des vegetativen Nervensystems zeichnet sich sehr deutlich die Entwicklung einer Berufskrankheit der Kraftfahrer ab, die in absehbarer Zeit zu einem früheren Eintritt der Invalidität führen muß. Auch hier wird also das Volk als Ganzes bei früherer und erhöhter Invalidität von Arbeitnehmern dieses Gewerbes der Leidtragende, weil der Zahlende, sein.
    Alle, die daran interessiert sind, daß wir auch auf diesem Gebiet zu einer Ordnung kommen, sollten daher mit uns der Meinung sein: jawohl, das Verkehrsfinanzgesetz, wie es uns jetzt vorliegt, als bescheidener Anfang; aber andere gesetzgeberische Maßnahmen müssen unmittelbar folgen!
    Sie werden vielleicht nachher in der Diskussion fragen, warum ich nicht die Arbeitszeitregelung bei der Bundesbahn erwähne. Ich stehe gar nicht an zu erklären, daß mir auch hier manches nicht gefällt. Ich habe aber von dem Personal der Bundesbahn 83 % in meiner Gewerkschaft organisiert. Wir haben unsere Sozialpartner: Gewerkschaft und Unternehmer. Im Verkehrsgewerbe der Straße sind dagegen nur 6,7 % gewerkschaftlich organisiert. Solange wir hier keine Sozialpartner von einiger gesellschaftlicher Stärke haben, wird die Einhaltung von gesetzlichen und tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten einfach zur Unmöglichkeit.
    Im letzten Jahre wurden in den vergleichbaren Zweigen der Bundesbahn — das ist das Lokpersonal — im Januar 1954 458 571 Überleistungsstunden gefahren. Diese Zahl erhöhte sich bis zum Dezember 1954 auf 767 393 geleistete 'Überstunden. Das ergibt bei rund 40 000 Menschen, die hierfür in Frage kommen, eine durchschnittliche Überstundenleistung pro Tag von 30 Minuten bis eine Stunde. Das ist kaum der zehnte Teil der Überbeanspruchung im Lastkraftwagengewerbe. Trotzdem habe ich mich mit aller Energie dagegen gewehrt, daß diese Überstundenleistung auf die Dauer von unserem Personal getragen werden kann, und der Verwaltungsrat der Bundesbahn, dem anzugehören ich die Ehre und das Vergnügen habe, hat sich auf seiner gestrigen Tagung diesen Einwendungen nicht verschließen können. Wir werden bei der Bundesbahn im kommenden Jahr wieder Neueinstellungen von 11 000 bis 14 000 jüngeren Kräften durchführen können. Das als Beweis dafür, meine Damen und Herren, daß, wenn Sozialpartner mit festen Voraussetzungen und gutem Willen für die Gesamtregelung des Verkehrs vorhanden sind, man die Möglichkeit hat, die Problemeanzugehen und sie auch zu lösen; und das — ich sage es zum dritten Male — ist unser sehnlichster Wunsch. Aber dazu müssen Voraussetzungen geschaffen werden.
    Ich darf noch etwas sagen. Ich habe festgestellt, daß der Kraftfahrzeugbestand im Jahre 1938 im Gebiet der jetzigen westdeutschen Republik rund 1,9 Millionen Fahrzeuge betrug und daß im gleichen Zeitraum, 1938, ,auf der Straße 4600 Menschen getötet und 106 000 Menschen verwundet wurden. Im Jahre 1953 wurden im Straßenverkehr der Bundesrepublik bei einem Bestand von rund 4 Millionen Kraftfahrzeugen 11 000 Menschen getötet und beinahe 350 000 Menschen mehr oder weniger schwer verletzt. Das heißt: die Unfallrate auf der Straße ist schneller gestiegen als der Bestand an
    Kraftfahrzeugen. Wer es gut meint mit unserer Bevölkerung, wer den Schrecken des Todes von der Straße nehmen will, weil er von ihr genommen werden muß, der sollte mit uns, ich sage es noch einmal, emsig und zielbewußt dahin streben, daß unmittelbar nach diesem Anfang weitere Maßnahmen zur Neuordnung des Verkehrs eingeleitet und durchgeführt werden. Um auch hier die Gegenseite offenbar werden zu lassen: In der Betriebsunfallstatistik der Bundesbahn wird für das Jahr 1953 nachgewiesen, daß sie in diesem Jahre 558 Tote und 1392 Verletzte ausweist, wobei alle Selbstmorde und alle von den Reisenden und von sonstigen Dritten selbst verschuldeten Unfälle mitgezählt worden sind. Ich kann also wohl mit Fug und Recht behaupten: das sicherste Verkehrsunternehmen ist noch immer die Deutsche Bundesbahn.
    Nun hat mich etwas erschreckt. Ich habe heute morgen eine dpa-Meldung aus Hamburg gelesen, wonach rund 700 Güterkraftverkehrsunternehmer für den Fall, daß das Verkehrsfinanzgesetz, wie es in der zweiten Lesung verabschiedet worden ist, auch in der dritten Lesung verabschiedet wird, mit einem Streik drohen. Meine Damen und Herren, das wäre kein Streik, das wäre eine Aussperrung! Denn die Leidtragenden würden ja die bei diesen Unternehmen Beschäftigten sein. Wir wollen hoffen, daß auch dies nur eine Drohung zur Beeinflussung dieses Hohen Hauses war, die aller Wahrscheinlichkeit nach — nach der Haltung, die auch in der zweiten Lesung hier offenbar geworden ist — nichts ausrichten wird.
    Nun zur Frage der Neuordnung des Verkehrs noch einige Worte. Im Verkehr der deutschen Wirtschaft sind zwei Wirtschaftsprinzipien wirksam: für die Bundesbahn das Prinzip der gebundenen Gemeinwirtschaft, für die übrigen Verkehrsträger das Prinzip der freien Marktwirtschaft. Meine Damen und Herren, solange diese beiden Prinzipien nebeneinander bestehen, ist an eine Gleichheit der Startbedingungen für alle Verkehrsträger überhaupt nicht zu denken; denn die beiden Prinzipien sind einander entgegensetzt wie Feuer und Wasser. Ich vertrete die Auffassung, es sollte das Prinzip der Gemeinwirtschaft für alle Verkehrsträger maßgebend sein, d. h. Beförderungspflicht für alle, daß nicht der Lastkraftwagenverkehr sich das beste Stückgut nach Tarifklasse A und B herauspickt und der Bundesbahn dann das Leergut gnädigst überläßt, ferner Betriebspflicht, indem auch der Lastkraftwagenverkehr und die Binnenschiffahrt an Fahrpläne gebunden und gehalten werden, unrentable Strecken zu betreiben, wie es die Bundesbahn als Auflage erhalten hat, und schließlich der Tarifveröffentlichungszwang damit jeder Verfrachter weiß, was er zu bezahlen hat, wenn er Güter zur Beförderung aufgibt.
    Wir haben auf diesem Gebiete noch mehr Wünsche. Wir haben den Wunsch, daß, wenn gleiche Startbedingungen auf Grund der Prinzipien der Gemeinwirtschaftlichkeit durchgeführt werden sollen, dann auch die sozialen Einrichtungen, die sich die Bundesbahn in Selbstverwaltung des Personals geschaffen hat, auch im Lastkraftwagengewerbe durchgeführt werden. als da sind Heilstätten, als da sind jährliche Prüfungen der Gesundheit des Personals, als da sind Prüfungen der Hör- und Sehschärfe des Personals, als da sind Ärzte — wie bei uns 146 Bahnärzte — zur Sorge für das Personal usw. usf. Es muß dann ganze Bahn gemacht werden.


    (Jahn [Frankfurt])

    So glaube ich, daß wir in diesem Hohen Hause der Regierung und insbesondere dem Herrn Bundesverkehrsminister den Auftrag auf den Weg geben sollten, sofort weitere gesetzliche Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die darauf ausgerichtet sind, Ordnung im Verkehr herbeizuführen, und die dahin tendieren, daß möglichst gleiche Startbedingungen für alle geschaffen werden; sonst ist Gerechtigkeit nicht vorhanden, und wer von uns möchte nicht, daß wir auch auf diesem Gebiete die Prinzipien der Gerechtigkeit möglichst weitgehend durchführen?!
    Noch ein Wort zu den betriebsfremden Lasten der Bundesbahn. Wir unterstützen den Antrag des Kollegen Müller-Hermann. Ich möchte auf meine Ausführungen dazu bei der ersten Lesung dieses Gesetzes hinweisen, so daß ich mir ersparen kann, Näheres zu sagen. Ich möchte aber dringend darum bitten, bei den betriebsfremden Lasten auch das zu berücksichtigen, was die Bundesbahn aus eigenen Mitteln bei der Wiederherstellung der durch den Krieg zerstörten Anlagen bereits geleistet hat. Denn wer hat den Krieg verloren: die Bundesbahn oder das deutsche Volk?

    (Zuruf in der Mitt: Alle!)

    Die Bundesbahn hat global gesehen für die Wiederherstellung von Anlagen und Betriebsmitteln aus eigenen oder aus fremden Mitteln, die verzinst und amortisiert werden müssen, bereits über 1,2 Milliarden DM ausgegeben, und es bleibt ein Rest von ungefähr 3 Milliarden DM übrig, der eines schönen Tages auch gedeckt werden muß. Wir unterstützen also den Antrag. Im Ausschuß für Verkehrswesen ist auf Vorschlag unserer Fraktion bereits einmal ein solcher Antrag einstimmig angenommen worden, und ich möchte hier nochmals dafür eintreten, daß man der Bundesbahn diese Last abnimmt. Es handelt sich hier um das wertvollste Vermögen des deutschen Volkes. Jeder Abgeordnete vertritt rund 271/2 Millionen DM dieses Volksvermögens — bei einem Gegenwartswert von etwas über 13 Milliarden DM — für seinen Wahlkreis. Ich wünschte nicht, daß die Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses an dieser Treuepflicht in bezug auf das zu verwaltende Vermögen von 271/2 Millionen DM achtlos vorbeigehen. Das wird Ihnen einmal gut oder schlecht angeschrieben werden.
    Wir stimmen also dem Ergebnis der zweiten Lesung des Verkehrsfinanzgesetzes zu. Wir wünschen keinerlei Minderung, weil sonst der bescheidene Anfang noch bescheidener werden würde; denn niemand, der es mit der Neuordnung des Verkehrs ernst meint, kann dies wünschen.

    (Beifall bei ,der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Hamburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Jahn eben zu dem mehr sozialpolitischen Aspekt des Problems gesprochen hat, glaube ich, daß die Öffentlichkeit auch ein Recht darauf hat, von uns zu hören, zu welchen verkehrs- und wirtschaftspolitischen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen wir uns hier zu einem Gesetz entschließen, das weiß Gott schwere Belastungen für die betroffenen Wirtschaftskreise mit sich bringt. Gerade nach der sehr nüchtern und karg geführten zweiten Lesung, die ja Fleisch und Farbe erst in dem Augenblick bekam, wo sie sich zur Agrardebatte verwandelte, ist es notwendig, die
    verkehrspolitischen Aspekte und Zielsetzungen, unter denen wir diesem Gesetz zuzustimmen gewillt sind, hier einmal darzulegen. Ich sage: zuzustimmen gewillt sind unter der Voraussetzung, daß nicht in der dritten Lesung noch, was weiß ich für Anträge kommen, die die Ausschußfassung wieder denaturieren.
    Ich möchte die Stellungnahme zu diesem Gesetz zunächst einmal in einem einzigen Satz zusammenfassen: Es handelt sich um ein notwendiges Übel, um ein sehr notwendiges, aber auch sehr großes Übel; darüber gibt es wohl keinen Zweifel. Es ist sicherlich nicht so, wie der Herr Bundesverkehrsminister kürzlich in der „Deutschen Verkehrszeitung" ausgeführt hat, daß die Wirtschaft aus diesem Gesetz überhaupt keine Mehrbelastung treffe. Ich glaube, das ist eine etwas beschönigende Formulierung. Es gibt gar keinen Zweifel, daß die unmittelbaren Auswirkungen für manche Kreise sehr erheblich sind, und ich hoffe, wir sind uns dessen bewußt, wenn wir dieses Gesetz beschließen. Natürlich kann sich der Bundesverkehrsminister verteidigen und kann sagen: Auf lange Sicht gesehen würde sonst eben der allgemeine Steuerzahler die Straßen zahlen müssen; insofern sei es keine Mehrbelastung. Das ist aber eine Spiegelfechterei, Herr Minister. Hier im Augenblick ist es eine schwere Belastung für den Fernverkehr, für die Industrie und letzten Endes für alle, die an diesem Verkehr beteiligt sind.
    Ohne nun die Vorgeschichte noch einmal in epischer Breite aufrollen zu wollen, glaube ich doch, daß ich es zumindest meiner Fraktion schuldig bin, hier noch einmal festzustellen, daß die Ursache und die Schuld dafür, daß dieses Hohe Haus heute in die Zwangslage versetzt worden ist, ein so schwerwiegendes Gesetz verabschieden zu müssen, überwiegend und eindeutig auf einer Seite liegt. Ich kann mir ersparen, das hier noch einmal näher auszuführen, zumal ich kürzlich in einer sehr bekannten westdeutschen Tageszeitung unter der auch Ihnen bekannten Rubrik „Bonner Köpfe" gelesen habe, daß der Herr Bundesverkehrsminister der herben Selbstironie fähig sei. Ich möchte annehmen, daß uns damit die Hoffnung gemacht wird, daß der Herr Bundesverkehrsminister sich im stillen Kämmerlein wahrscheinlich schon länger selbst sein mea culpa, mea maxima culpa aufgesagt hat..

    (Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Schneider [Bremerhaven]: Sie hoffentlich auch!)

    — Herr Schneider, ich verstehe Ihren Zwischenruf nicht. Wollen Sie damit andeuten, daß sich auch meine Fraktion oder ich persönlich mich im Laufe der letzten vier Jahre solcher Inkonsequenzen in der Verkehrspolitik schuldig gemacht habe wie Ihr verehrter Herr Bundesverkehrsminister?

    (Erneuter Zuruf des Abg. Schneider [Bremerhaven].)

    — Herr Schneider, das ist so eine eigenartige Sache mit Zwischenrufen; sie müssen sitzen, sonst sitzen sie eben nicht!

    (Heiterkeit. — Abg. Schneider [Bremerhaven]: Ich sitze ja! — Erneute Heiterkeit.)

    Aber ich will das nicht näher ausführen und mich auf die Genesis dieses Gesetzes seit dem Juli 1954 beschränken. Die berühmte „Konzeption" — dieses Wort wurde ja immer wieder gebraucht von der Regierungsbank, und der Herr Rademacher von der Freien Demokratischen Partei hat es umgewandelt in „Konfusion"; ich finde das nicht sehr liebens-


    (Schmidt [Hamburg])

    würdig, aber ich kann es verstehen —, dieses Wort von der „Konzeption" bezog sich auf ein Zwillingsgesetz oder, wie man heute modernerweise in Bonn sagt, auf ein Junktim. Das Kabinett brachte gleichzeitig ein Verkehrsfinanzgesetz und ein Straßenentlastungsgesetz mit seiner Verbotsliste ein. Das eine ohne das andere gehe nicht, wurde uns gesagt. Weil diese Konzeption der überwiegenden Mehrheit des Hauses nicht gefiel, haben wir in den Ausschüssen versucht, uns eine eigene Konzeption zu machen. Das ist sicherlich nur sehr teilweise geglückt. Aber wir waren uns darüber einig, daß die Verbotsliste auf keinen Fall Gesetzeskraft erlangen sollte — und ich kann mir nicht vorstellen, daß die gestrigen Besprechungen beim Herrn Bundeskanzler das alles nun plötzlich wieder umgeworfen haben sollten, meine Damen und Herren von der Rechten dieses Hauses; Sie waren sich doch so einig in dieser Sache. Da also nach wie vor das Straßenentlastungsgesetz von diesem Hause nicht beschlossen werden wird, kam es darauf an, an Stelle des Zwillings ein vernünftiges Gesetz zu setzen. Wir sind dabei davon ausgegangen, daß insbesondere hinsichtlich der Wegekosten die berühmten gleichen Startbedingungen hergestellt werden sollten. Sie werden sich erinnern, was das für ein endloser Streit gewesen ist mit vielen Sachverständigen und mit vielen Pseudo-Sachverständigen.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich will Ihnen die lange Geschichte ersparen, wie es dazu kam, daß schließlich der Finanzausschuß sich darauf festlegte, eine runde Summe von über den Daumen gepeilt 500 Millionen per Jahr für das notwendige Ziel zu erklären. Ich will auch nicht darauf eingehen, daß eine große Fraktion dieses Hauses vorher Beschlüsse gefaßt hatte, welche genau auf die doppelte Summe hinausliefen. Lassen wir das alles im Schoße der Vergangenheit ruhen.
    Wehren muß ich mich allerdings gegen eins. Bei den vielen irrigen Darstellungen und fehlerhaften Berichten, die wir bekommen haben, befand sich u. a. auch aus amtlicher Quelle eine Darstellung dieser Frage, in der behauptet wird, wir von unserer Seite hätten uns und ich persönlich hätte mich eingesetzt für 1,3 Milliarden Mark mehr Steuern. Ich darf schlicht erklären: das ist eine Unwahrheit! Ich darf vermuten, daß diejenigen, die das geschrieben haben, sich darüber auch klar waren. Es tut mir leid, hinzufügen zu müssen, daß diese Information, wie viele andere, die nicht ganz den Notwendigkeiten und zum andern nicht ganz den Tatsachen entsprachen, in einem Dokument enthalten war, das bezeichnenderweise — ich befürchte beinahe, es war nicht nur ein Lapsus linguae, der hier passiert ist — die Überschrift ,, Sprachregelung" trug

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    und ausgegeben wurde im Bundesverkehrsministerium.
    Ich darf auf die einzelnen Fragen, die in diesem Gesetz strittig gewesen sind, noch zurückkommen und zunächst begründen, weshalb wir es abgelehnt haben, etwa entsprechend der Regierungsvorlage auch den gewerblichen Nahverkehr mit höheren Steuern zu belasten, und auch abgelehnt haben, den Werknahverkehr mit höheren Steuern zu belasten. Wir sind der Meinung, daß es in diesem Nahverkehrsbereich eine wirklich nicht nur legitime, sondern geradezu wirtschaftlich notwendige Sache ist, Werkverkehr zu betreiben, und können wirklich nicht einsehen, weshalb man in dem Be-
    streben, irgendwo Geld herauszuholen, nun auch l diese Art von Verkehren trifft, die wir für vernünftig, für sinnvoll und gesund halten. Es kam hinzu, daß der von der Regierung vorgeschlagene Satz von 1 Pfennig pro Tonnenkilometer sich hinterher als „Rechenfehler" — ich zitiere nur und kommentiere nicht — herausstellte und in Wirklichkeit 3 Pfennig hätte heißen sollen.
    Ich darf dann weiter darauf eingehen, daß wir, obgleich wir die Besteuerung des Werkfernverkehrs tatsächlich als den Eckpfeiler des ganzen Gesetzes ansehen, trotzdem Wert darauf gelegt haben, daß die 5 Pfennig pro Tonnenkilometer im Werkfernverkehr nicht von heute auf morgen, geradezu über Nacht Gesetzeskraft erlangen, sondern daß das mit gewissen Übergangsfristen erfolgt. Wir freuen uns darüber, daß das so beschlossen worden ist. Ich persönlich hätte mich gefreut, wenn auch an anderen Stellen dieses Gesetzes gewisse Übergangsfristen eingeräumt worden wären. Denn ich möchte nicht an der Stelle derjenigen sein, die beispielsweise im Nahverkehrsgewerbe die Folgen dieser ,außerordentlich scharfen plötzlichen Steuererhöhung bei der Kraftverkehrssteuer und bei der Mineralölsteuer demnächst zu tragen haben werden, ohne daß man ihnen — ich spreche vom Nahverkehr — tarifpolitische Ausgleiche gewähren kann.
    Wir haben, einig in den Fraktionen, in den Ausschüssen auch darauf Wert gelegt, die Gelegenheit wahrzunehmen, um den Straßenbahnverkehr, den Omnibusverkehr, den Obusverkehr, um überhaupt den gesamten öffentlichen Personennahverkehr von der Beförderungsteuerpflicht gesetzlich zu befreien, weil wir der Meinung sind, daß es wirklich notwendig ist, wenigstens ein bißchen für die Entwicklung unserer großstädtischen Nahverkehrsunternehmen zu tun.
    Eine große Rolle hat gespielt — und ich glaube, auch das müssen wir der Öffentlichkeit von dieser Stelle aus sagen — das Problem des Abbaus der Besteuerung der Personenkraftwagen. Es war ja da aus dem Kreise der CDU-Fraktion — ich glaube, es ist der Kollege Krammig gewesen — der Antrag gekommen, das schon bei dieser Gelegenheit zu tun. Wir sind uns alle darüber einig, daß wir zu gegebener Zeit die Pkw-Steuer abbauen wollen. Aber wir sind uns dann auch, gerade bei der Beratung des Antrags des Herrn Kollegen Krammig, darüber klargeworden, daß das gegenwärtig wohl noch etwas verfrüht erscheint, zumal frühestens erst zum April des nächsten Jahres die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer wird. Unsere Erwartungen haben uns da also etwas getrogen. Wir sind uns aber einig — und das möchte ich hier zum Ausdruck bringen —, daß wir diese Frage regeln wollen, und ich glaube, daß wir das dann im nächsten Jahr auch zustande bringen.
    Das Gesetz, wie es jetzt aussieht, enthält keinen Knick mehr in der Kraftfahrzeugsteuer. Auch das scheint mir ein Vorzug gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage zu sein. Sie haben es jetzt, meine Herren vom Verkehrsgewerbe, mit einem einheitlichen Steuertarifverlauf zu tun. Sie haben darüber hinaus die steuerliche Bevorzugung des Sattelschleppers und des Sattelzuges, eine Sache, die seit langer Zeit fällig war und von der ich hoffe — und, wie ich glaube, von der auch Sie, meine Herren von der Rechten, hoffen —, daß sie die zukünftige technische Entwicklung auf den deutschen Straßen erheblich beeinflussen wird.


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich darf auf das fiskalische Ergebnis des Gesetzes hinweisen. Es ist — das muß man wirklich hervorheben — ein erstaunlicher Vorgang, daß das Parlament in seinen Ausschüssen ein Gesetz geformt hat, das mehr Steuern hereinholt, als die Regierungsvorlage zunächst vorgesehen hatte. Das kommt in diesem Hause nicht sehr häufig vor. Mir scheint, gerade dieser Tatbestand ist kennzeichnend dafür, daß in den Ausschüssen wirklich versucht worden ist, sich ein eigenes, unabhängiges Urteil zu erarbeiten, völlig losgelöst von den Einflüssen von allen Seiten, aber auch von den Beeinflussungen seitens der Regierung und ihrer Politiker. Der Herr Kollege Jahn hat schon auf die außerordentlich massiven Interventionen hingewiesen, denen die Abgeordneten im Laufe der letzten sechs, sieben Monate ausgesetzt gewesen sind. Ich kann meinerseits nur hinzufügen, daß die Vokabel „Nötigung", die der Kollege Jahn gebraucht hat, absolut zutreffend ist, nicht in einem Fall, sondern in mehreren Fällen.

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    Vielleicht darf ich hinzufügen: es war nicht nur Nötigung, es war auch Lüge und Verdrehung; es war auch harmloser: bloß unvollständige Berichterstattung. Wir hatten auch diese freundlichen Versuche, wo wohlmeinende Leute den Abgeordneten auf die Schulter klopften und ungefähr sagten: Du verstehst zwar nicht ganz soviel davon, aber mache es nur so, wie ich es hier vorschlage, dann ist alles in Ordnung. — Also, es hat die verschiedensten Formen der Beeinflussung gegeben. Ich glaube, wir haben lange Zeit in diesem Hause nicht eine so hohe Zeit des Lobbyismus gehabt, und ich möchte dem Hause wünschen, daß das für lange Zeit nicht wieder vorkommt.

    (Beifall.)

    Ich muß leider hinzufügen, daß auch offizielle und amtliche Stellen nicht immer mit lauteren Mitteln versucht haben, die öffentliche Meinungsbildung und die Urteilsbildung der einzelnen Abgeordneten zu beeinflussen. Ich möchte das nicht näher ausführen, sofern man mir nicht widerspricht; dann würde ich mich dazu gezwungen sehen. Aber ich möchte doch wirklich fragen, ob das die richtige Art und Weise ist, hier miteinander umzugehen.
    In dem Zusammenhang möchte ich mir ein Wort erlauben über die Propaganda des Forums der Verkehrsteilnehmer. Das Forum ist ja besonders scharf angegriffen worden, und ich habe es nicht zu verteidigen. Ich bin auch keineswegs mit all dem einverstanden, was diese Leute sachlich gebracht haben. Aber ich bin der Meinung, daß das noch eine legitime, rechtmäßige Form von öffentlicher Werbung ist, jedenfalls viel rechtmäßiger, als wenn etwa ein Ministerium Druckschriften herausschickt an die Bevölkerung, an die Abgeordneten, ohne daß der Absender draufsteht und ohne daß aus dem Impressum hervorgeht, wer sie eigentlich verfaßt hat. Dieser Kampf aller gegen alle war eine unschöne Sache, und besonders unschön war es, daß der Herr Bundesverkehrsminister nicht einmal Schiedsrichter war in diesem Kampf, geschweige denn etwa Dirigent.
    Wenn wir dieses Verkehrskonzert — bildhaft — einmal als solches auffassen wollen, dann würde ich sagen: der Dirigent verließ in dem Augenblick das Dirigentenpult, als er feststellte, daß das Orchester eine ganz andere Musik spielte, als in seiner Partitur gestanden hat, und als das parlamentarische Orchester eine ganz andere Musik machte, als vorher auf dem Programm den Besuchern draußen im Auditorium versprochen worden war. Und der Dirigent, der sich in das Orchester selber mischte, um mitzumischen, der spielte nun ein Instrument, das im Laufe einer Symphonie gar nicht so oft vorkommt, sagen wir die Pauke. Es gab heftige Paukenschläge in den Ausschußberatungen.

    (Abg. Dr. Hellwig: Der Kontrabaß!)

    — Der Kontrabaß, sagt Herr Hellwig, - meinetwegen sogar der oder meinetwegen auch die Triangel, so ab und zu mal ein bißchen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr interessant!)

    — Herr Horlacher, wenn Sie im Finanzausschuß dabeigewesen wären, dann würden Sie mir bestätigen, was alle Kollegen aus allen Fraktionen mir bestätigen müssen, die es erlebt haben, daß es dort nicht einmal, sondern mehrfach und wiederholt Szenen und Auftritte gegeben hat, die eigentlich in einen Ausschuß nicht hineingehören.

    (Abg. Krammig: Die wir sonst nicht gewohnt sind!)

    — Wenn Herr Krammig mir zuruft, daß er das sonst im Finanzausschuß nicht gewohnt ist, so glaube ich, daß er recht hat. Ich war an sich überrascht, positiv überrascht von der Atmosphäre im Finanzausschuß.

    (Abg. Dr. Horlacher: Dann ist es ja gut! — Abg. Dr. Dresbach: Die schlechte Luft kam durch die Mitglieder des Verkehrsausschusses hinein! Heiterkeit.)

    — Nein, nein, Herr Dresbach. Daß die schlechte Luft mit dem Verkehr etwas zu tun hatte, das will ich Ihnen gerne zugestehen, aber daß sie aus dem Verkehrsausschuß gekommen wäre, das ist nicht fair, daß Sie das sagen. Wir haben uns ja im Ausschuß gegenseitig ökonomische Rabulistik vorgeworfen, Herr Dresbach, und Sie haben es auch auf sich sitzen lassen, daß ich damals diese Retourkutsche habe losfahren lassen. Wollen wir uns darüber nicht mehr streiten.
    Ich möchte noch ein Wort zur Ausschußarbeit sagen, und zwar ein Wort des Dankes an die vielen Mitarbeiter und Beamten in den beiden beteiligten Ministerien, die in außerordentlicher Arbeit und teilweise außergewöhnlicher Schnelligkeit über Nacht das in Formen gegossen haben, was wir häufig am Abend ziemlich roh und unbehauen uns zusammenbastelten.
    Das scheint mir eine Gelegenheit, um einmal am Rande eine Bemerkung zu machen über die technische Möglichkeit für einen Abgeordneten, in der heutigen Zeit selber noch ein Gesetz zu formulieren. Das ist eine furchtbare Angelegenheit. Meine Damen und Herren, Sie sind völlig in der Hand der Beamten der Ministerien. Wenn es sich um loyale Beamte handelt — und das war hier durchaus der Fall —, dann ist die Sache gut. Aber ich möchte doch einmal ganz klarmachen, daß man heutzutage als sogenannte Gesetzgebung, als Legislative, in so hochspezialisierten und differenzierten Materien, wie es hier der Fall ist, einfach aufgeschmissen ist ohne die Hilfe der Verwaltungen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Bravo!)

    Aber wir haben durch die Beamten aus den , Ministerien nicht nur eine große Hilfe bekommen. Wir haben auch allerlei, ich würde sagen,


    (Schmidt [Hamburg])

    lustige Zwischenfälle erlebt. Wir haben allerhand Humor und Freude daraus gezogen, daß beispielsweise die Vertreter zweier Häuser sich gegenseitig utopische Haltung vorgeworfen haben. Ich habe das wörtlich zitiert: „utopische Haltung". Es war also nicht so, daß die Einigkeit des Kabinetts in allen Fällen und immer wieder bei der Beratung des Verkehrsfinanzgesetzes demonstriert wurde. Das kann man nicht gerade sagen. Vielmehr war es ein, ich möchte sagen, eklatanter Fall von Nichtübereinstimmen. Das einzige, worin die verschiedenen Häuser bisweilen übereinstimmten, wäre die Feststellung gewesen — wenn man sie gehässigerweise hätte treffen wollen —: Wir sind uns einig, daß wir uns nicht einig sind. So weit ist es manchmal gegangen.

    (Zuruf von der Mitte: Meistens waren sie sich doch einig!)

    — Ich bin dankbar für den Zwischenruf. Er gibt mir Gelegenheit, etwas näher auszuführen, was ich meine. Es ist z. B. vorgekommen, daß ein sehr hoher Beamter aus einem nicht unwichtigen Hause in dem Ausschuß erklärt hat: Ja, wenn Sie mich so direkt fragen, meine Herren: ich bin ja auch nicht für das Verkehrsfinanzgesetz; das kann man ja alles mit der Tarifpolitik viel besser machen. Es waren mindestens zwanzig Kollegen dabei, die das anschließende kleine Zwischenspiel miterlebt haben, als ich den betreffenden Herrn fragte: Sagen Sie, Tarifpolitik, das hat doch etwas mit Preisen zu tun; Tarife sind doch Festpreise, und wenn Sie Tarife ändern, wollen Sie auf deutsch Festpreise. Wollen Sie nun die Preise bei der Eisenbahn heben, damit es nachher besser geht, oder wollen Sie sie senken, damit sie gegenüber dem Kraftverkehr konkurrenzfähiger wird? Oder wollen Sie beim Kraftverkehr die Preise heben, damit er auf diese Weise nicht so günstig wie die Bahn anbieten kann, oder wollen Sie die Preise beim Kraftverkehr senken, damit er nicht so große Gewinne macht und sich nicht so aufplustern und so viel investieren kann? — Auf diese, wie Sie mir zugeben werden, nicht gerade überkomplizierte Fragestellung erfolgte dann die Antwort: Ja, so genau kann ich das im Augenblick auch noch nicht sagen. — Das war die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien in Fragen des Verkehrsfinanzgesetzes.

    (Zuruf von der Mitte: Das sind die Ausnahmen von der Regel!)

    Wir haben uns dabei im wesentlichen an das Bundesfinanzministerium gehalten, und ich stehe nicht an, zu erklären, daß wir dabei ganz gut gefahren sind.
    Aber es war nicht nur im Ausschuß so. Auch sonst war das Kabinett sich offenbar nicht ganz einig. Es geht so weit, daß amtierende Bundesminister, die mit diesem Ressort eigentlich gar nichts zu tun haben, sich in der Presse negativ zu diesen Regierungsentwürfen geäußert haben. Ich habe einen Ausschnitt aus einer norddeutschen Tageszeitung. — Ich darf zitieren, Herr Präsident. — Bundesminister Hellwege schreibt unter der Überschrift: „Bonn schläft nicht" — ich füge hinzu, in Klammern, hoffentlich! —:
    Der Eindruck, als würde die niederelbische
    Obstwirtschaft von ihren parlamentarischen
    Vertretern im Stich gelassen, ist völlig falsch.
    Eine ganz neue Sache, daß die Obstwirtschaft hier parlamentarische Vertreter hat. Aber immerhin, „der Eindruck ist völlig falsch".
    Ich bin mit den Vertretern unserer Obstwirtschaft völlig einer Meinung darüber, daß der" Entwurf des Verkehrfinanzgesetzes, wenn der Niederelbe nicht schwerste wirtschaftliche Nachteile erwachsen sollen, in dieser Hinsicht revidiert werden muß. Nur bitte nicht unter Trompetengeschmetter!
    — So Herr Bundesminister Hellwege am 8. Februar.
    Zur gleichen Zeit erklärte der Herr Bundesverkehrsminister Seebohm — sein Fraktionskollege — im Ausschuß, daß diese Ausnahmen natürlich überhaupt nicht in Frage kämen, als wir Sozialdemokraten nämlich entsprechende Anträge gestellt hatten. Aber das hatte auch Herr Kollege Hellwege schon vorausgesehen. Er hat nämlich in seinem Zeitungsartikel geschrieben:
    Die Opposition freilich, die ja keine unmittelbare Verantwortung für die Gesetzgebung trägt, hat es in solchen Fällen leichter.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, das hat mich wirklich gewurmt und geärgert. Denn keiner von Ihnen, die Sie im Ausschuß dabei waren, kann sagen, daß unsere sozialdemokratischen Kollegen in dem Kommunalpolitischen Ausschuß oder in dem Verkehrsausschuß oder in dem Ausschuß für Finanzen und Steuern nicht wirklich mit aller Kraft und Sachkunde und mit allem Willen zu einem obiektiven Resultat bei diesem Gesetz mitgearbeitet haben.

    (Zuruf rechts: Das hat niemand bestritten!)

    Da kann man als amtierender Kabinettsminister nicht hingehen und schreiben, wir machten so ins Blaue hinein Anträge, wir hätten ja auch keine große Verantwortung.

    (Abg. Mellies: Das ist die moralische Aufrüstung! — Lachen bei der SPD.)

    — Ich will auf den Zwischenruf von der moralischen Aufrüstung nicht eingehen; ich möchte mir keinen Ordnungsruf zuziehen. Aber ich möchte doch einmal feststellen, wenn unsere Kollegen von der linken Seite des Hauses nicht in den vielen komplizierten Einzelfragen des Gesetzes immer wieder Vorschläge gemacht hätten, Anregungen gegeben. Sorge getragen hätten, um Maß zu halten, dann möchte ich wissen, ob Sie heute im Hohen Hause ein Gesetz vorliegen hätten. das wirklich halbwegs akzeptabel wäre, und ich wäre sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister mir wenigstens diese eine Feststellung nachher bestätigen würde.

    (Abg. Mellies: Da ist der überfordert, Herr Kollege! — Heiterkeit.)

    Ich möchte aber noch eines deutlich hinzufügen: Dieses Gesetz ist ein allererster Anfang. Es ist ein Versuch, mit der Verkehrsneuordnung anzufangen. Überschätzen wir nicht die positive Wirkung dieses Gesetzes! Es ist ein allererster Anfang, und wir haben deshalb mit Absicht Wert darauf gelegt, daß das Gesetz die Überschrift „Verkehrsfinanzgesetz 1955" trägt, um damit u. a. deutlich zu machen, daß das nichts Endgültiges sein soll, daß in dem Maße, in dem wir Erfahrungen sammeln mit den finanzpolitischen, mit den verkehrspolitischen Auswirkungen des Gesetzes, vielleicht in einigen Jahren wieder etwas geändert, etwas ermäßigt wird oder woanders etwas erhöht wird. Wer weiß!


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich möchte deutlich machen, daß wir uns auf einem außerordentlich schwankenden Boden befinden und daß wir hier tasten, alle miteinander. Ich möchte auch deutlich machen, daß die verkehrspolitischen Probleme überhaupt erst anfangen. Das Problem der Straßenüberlastung im Jahre 1955 ist ein Kinderspiel gegen das, was Sie im Jahre 1960 und 1965 zu regeln haben. Machen Sie sich darüber keine Illusionen!
    Das Verkehrsfinanzgesetz ist auch nur ein Grundstein oder ein Ausgangspunkt für eine andere wichtige Sache, nämlich für die tarifpolitische Umstellung, für den tarifpolitischen Umbau, der hier in Deutschland erfolgen muß. Von allen Seiten dieses Hohen Hauses ist dem Herrn Bundesverkehrsminister in der ersten Lesung im Juli vorigen Jahres die Frage vorgelegt worden: Wo willst du eigentlich hin mit den Eisenbahntarifen? Wo willst du hin mit den Kraftwagentarifen? Wie soll die zukünftige Relation des einen Tarifs zu dem anderen aussehen? Wir haben von allen Seiten verlangt, daß gleichzeitig mit der Verabschiedung dieses Gesetzes auch endgültig und für alle die darauf aufbauende und darauf abgestellte tarifpolitische Konzeption klar sei. Wir haben diese Forderung, wie ich zugeben muß, allesamt nicht durchgehalten. Wir sind in diesem Punkte gegenüber dem Bundesverkehrsminister weich geworden, wir haben ihn ausgelassen, wenn man so sagen darf. Er hat bis heute nicht klar erklärt, was er eigentlich tarifpolitisch will. Ich wäre sehr dankbar, wenn das wenigstens in dieser Stunde in dritter Lesung von der Regierungsbank noch geschehen würde. Es gibt doch gar keinen Zweifel, daß z. B. das Güterfernverkehrsgewerbe anschließend an diese außerordentliche Kostensteigerung, die dieses Gesetz ihm bringt, in irgendeiner Form einen tarifarischen Ausgleich braucht, und es gibt gar keinen Zweifel, daß das vorbereitet und abgesprochen sein muß. Es gibt auch gar keinen Zweifel, daß man hiermit nicht noch etwa ein halbes Jahr warten kann. Ich bin sehr skeptisch über die bisherigen Vorbereitungen der tarifpolitischen Reformen. Ich bin sehr skeptisch, wenn ich mir ansehe, was aus dem sogenannten Sachverständigenausschuß herauskommt, der sich mit dieser Frage ein dreiviertel Jahr befaßt hat und der dann einige Zeit, nachdem er ein vorläufiges Ergebnis vorgelegt hatte, erklärt: „Ja, aber es ist eigentlich nur sehr, sehr vorläufig und noch gar nicht endgültig, eigentlich wollen wir noch ein bißchen abwarten." Wir haben damals vorausgesehen, daß nichts dabei herauskommt. Aber wie, Herr Minister Seebohm, sollen im nächsten Monat die Tarife geändert werden? Sollen die Eisenbahntarife, sollen die Kraftverkehrstarife höher werden? Das müssen Sie einmal auch dem Kraftverkehrsgewerbe beispielsweise darlegen, damit es weiß, wohin die Reise gehen soll.
    Wir haben seinerzeit erwogen, ob wir nicht das ganze tarifpolitische Problem in irgendeiner Form ins Parlament ziehen sollten. Ich bin davon wieder abgekommen, weil das ein sehr schwieriges und hochkompliziertes Kunstschach ist, das nicht so viele Leute in Deutschland zu spielen vermögen. Ich persönlich zähle mich bestenfalls zu den Kiebitzen, die dabei sachverständig zuschauen können, das Spiel selbst aber auch nicht beherrschen. Ich glaube, wenn wir diese tarifpolitischen Fragen in dieses Parlament ziehen würden, so würde das nur eine große Verzögerung bedeuten und dazu führen, daß wir die Verantwortung für diese Verzögerung tragen, während sie einstweilen noch bei jemand anders liegt.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich möchte aber bei den tarifpolitischen Reformen darauf hinweisen, daß es sich um stufenweise Reformen handeln muß. Man kann nicht alles von heute auf morgen auf einmal umkrempeln. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Gedanke des schrittweisen Umbaus — step by step — auch in der tarifpolitischen Auseinandersetzung Boden gewönne.
    An das Gewerbe, das heute hier zuhört bzw. das Protokoll sehr sorgfältig lesen wird, möchte ich bei dieser Gelegenheit abermals die Anregung richten, nach alledem, was es gerade wieder in den letzten drei viertel Jahren erlebt hat, sich zu überlegen, ob es vielleicht nicht doch richtiger ist, auf langere Sicht den Vorschlägen des Wirtschaftsbeirats der CSU oder den Vorschlägen zu tolgen, die wir in gleichlaufender Hinsicht gemacht haben: sich nämlich in irgendeiner Form starker als bisher organisatorisch zusammenzuschließen, beispielsweise schon deshalb, damit man überhaupt ein Verhandlungspartner, ein satisfaktionsfähiger Verhandlungspartner wird.
    Ich muß noch einmal auf die Sorgen im Nahverkehr zuruckkommen. Im gewerblichen Nahverkehr haben wir heute eine außerordentlich große Übersetzung. Es gibt Zigtausende von betrieben. Es ist wahrscheinlich, daß davon höchstens zwei Drittel notwendig sind, während ein Drittel einfach nicht benotigt wird. Es wird ohnehin, auch wenn wir dieses Verkehrsfinanzgesetz nicht machten, im Laufe einiger Jahre ein Ausleseprozeß vor sich genen mussen. Wir beschleunigen aber natürlich wiesen Prozeß durch das Verkenrsfinanzgesetz und durch die Steuererhöhungen außerordentlich, und wir übernehmen damit einen Teil der Verantwortung dafür, daß im Nahverkehrsgewerbe ganz zweifellos einige Leute ins Gras beißen werden. Ich bitte, das nicht zu übersehen.
    Ich wäre also sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister uns einmal sagte, wie er denkt, mit diesem Problem fertig zu werden. Wir laden hier allesamt eine schwere Verantwortung auf uns. Das, was ich bisher an Abhilievorschlägen aus dem Gewerbe gehört habe, kann mich allerdings nicht befriedigen. Da ist von Festtarifen und Konzessionen die Rede. Ich betrachte das einstweilen noch recht skeptisch. Aber ich meine, der Herr Bundesverkehrsminister müßte ja wissen, wie er dem Problem begegnen will. Ich glaube nicht, daß er mir anschließend antworten darf, wir hätten es ja in der Hand gehabt, den Werknahverkehr zu besteuern, dann wäre das Problem nicht aufgetaucht. Diese Antwort sehe ich voraus und möchte sie von vornherein als nicht sachgemäß aus dem Wege geräumt haben. So geht das jedenfalls nicht. Ich möchte ankündigen, daß meine Fraktion demnächst, d. h. nach Ostern, eine Anfrage einbringen wird, um dem Problem des gewerblichen Nahverkehrs einmal sorgfältig auf den Grund zu gehen.
    Ich möchte meinerseits anregen, daß doch nun endlich einmal die Bundesbahn veranlaßt wird, den alten Vertrag durchzuführen, den sie vor vier oder fünf Jahren mit dem Nahverkehrsgewerbe geschlossen hat, noch unter der Ara Busch; der Mann auf der Seite des Gewerbes hieß damals Drews. Ich meine diesen Vertrag, der zur Zusammenarbeit zwischen Bahn und Nahverkehr im Verteilerver-


    (Schmidt [Hamburg])

    kehr führen sollte. Die Bundesbahn sollte endlich einmal prüfen, ob nicht auf diese Weise ein wenig Zusammenarbeit zwischen diesen Verkehrsträgern herbeigeführt werden kann.
    Der Herr Bundesverkehrsminister hat mir neulieh auf eine diesbezügliche Anfrage geschrieben, es sei ihm nicht möglich, die Bahn dazu anzuhalten. Ich kann das nicht ganz verstehen. Ich glaube, es ist ihm in bezug auf die Bahn einiges möglich. Jedenfalls denke ich, daß es sinnvoll wäre, die Bahn dazu anzuhalten, Herr Minister.
    Ich darf mir eine zweite Anregung gestatten, welche im Zusammenhang mit dem Nahverkehr, andererseits aber auch im Zusammenhang mit der Reorganisation der Deutschen Bundesbahn steht, die ja nun auch einmal als Thema hier auf die Tagesordnung kommen muß, bei allem Wohlwollen. Diese zweite Anregung bezieht sich auf folgendes. Ich glaube, es wäre gut, in der Nahverkehrszone, sagen wir, auf Entfernungen von 1 bis 50 km, die Deutsche Bundesbahn von ihrer Beförderungspflicht sowie vom Tarifzwang zu entbinden. Sie hat es dann eben nicht mehr nötig, leere Kisten von einem Verschiebebahnhof zum anderen zu fahren, sie lehnt sowas dann in Zukunft ab, und der gewerbliche Nahverkehr kann damit sehr viel vernünftiger und volkswirtschaftlich kostengerecht fertig werden und im übrigen sein Auskommen dabei finden. Ich meine, man sollte das überlegen. Das Prinzip der Gemeinschaftlichkeit — das sage ich den Herren von der Deutschen Bundesbahn — kann man nämlich auch zu Tod(: reiten.
    Das Bundesbahnproblem meine Damen und Herren, ist durch die Debatten der letzten drei Vierteljahre und durch das Verkehrsfinanzgesetz kaum angeritzt worden. Die Bundesbahn für sich ist ein Bündel von Problemen. Ich will gar nicht von dem finanziellen Problem sprechen. Das wird sicher bei Gelegenheit der Haushaltsberatung von unserer Fraktion einmal ausführlich dargelegt werden. Auch von den finanziellen Sanierungsnotwendigkeiten der Bahn will ich gar nicht sprechen; aber ich rede z. B. über ihre Publizität in finanziellen Fragen.
    In den letzten Jahren hat die Bundesbahn in, wie man sagen muß, erstaunlicher Weise mit der traditionellen Zurückhaltung gebrochen und hat eine ganze Menge veröffentlicht. Es sind auch eine Reihe von Vorträgen gehalten worden und viele Zahlen in die Öffentlichkeit gekommen. Ich muß bekennen, daß man einigen Abgeordneten gegenüber, die besonders neugierig gewesen sind, sogar darüber hinaus eine ganze Menge Zahlen gegeben hat. Aber ich bekenne ebenso freimütig, daß es mir jedenfalls bis zur Stunde nicht möglich gewesen ist, mir ein abschließendes Bild über den gegenwärtigen Finanzstatus der Bundesbahn zu machen. Sie unterscheidet sich in diesem Ergebnis also letzten Endes gar nicht von der Bundespost. Bei der ist es ebenfalls keinem Staatsbürger in Deutschland möglich, einen Eindruck davon. zu gewinnen: Wie liegt sie denn eigentlich? Im Gewinn oder Verlust? Oder wie hoch liegt sie im Verlust?
    Ich meine, daß die Deutsche Bundesbahn der Öffentlichkeit nun einmal einen hieb- und stichfesten Bericht in kaufmännisch aufgemachten Bilanzen vorlegen muß, nicht in dieser kameralistischen Buchführung, durch die sich kein Mensch durchfindet. Ich finde mich bei bestem Willen nicht hindurch, und ich habe mir wirklich Mühe gegeben.
    Es muß einmal so dargelegt werden, daß der normale Wirtschaftsredakteur einer normalen Tageszeitung einen anständigen Kommentar dazu geben, eine anständige Kritik daran üben kann, womit man sich auseinandersetzen kann. Einstweilen ist das Ganze Geheimwissenschaft.
    Ich möchte hier ein anderes Wort anknüpfen. Nicht nur die Finanzgebarung eines Unternehmens von dieser Bedeutung muß nach draußen transparent gemacht werden. Die Buchführung selber braucht vielleicht nicht geändert zu werden. Aber man muß sich etwas angewöhnen, was in der deutschen Industrie längst Usus ist: wenn man aus seinen betriebsinternen Kostenabrechnungen erkennt, daß irgendwo was nicht stimmt oder daß etwas zu teuer ist, muß man daraus auch Konsequenzen ziehen. Ich wünsche der Deutschen Bundesbahn etwas mehr dieses moderne, auf Betriebskostenrechnung und -analyse abgestellte Denken der deutschen Industrie. Das wäre eine gute Sache. Ich wünsche der Deutschen Bundesbahn, ein paar, sagen wir, Betriebswirte, ein paar Ökonomen, die dieses Metier beherrschen. Ich will niemandem zu nahe treten; aber es gibt außer dem Herrn Dr. Hilpert, der ein vorzüglicher Ökonom ist, meines Wissens in der Bundesbahn in gehobenen Chargen überhaupt keine Betriebswirte oder Ökonomen oder dergleichen; die hat noch nicht einmal eine volkswirtschaftliche Abteilung. Sie macht zwar in großem Maße Volkswirtschaftspolitik und Verkehrspolitik, aber ob das alles so fundiert ist, wie wir es gerne möchten, wage ich zu bezweifeln.
    Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich nicht auslassen möchte, wenn von der Bahn die Rede ist. Man muß Entschlüsse nicht nur fassen, man muß sie auch durchsetzen, man muß sie im eigenen Hause durchsetzen, man muß auch nach außen seinen Standpunkt vertreten können. Was das Durchsetzen im eigenen Hause angeht, da liegt es bei der Bahn im argen. Ich will hier nicht zu dem Problem Generaldirektorprinzip oder kollegiales Prinzip im Bundesbahnvorstand sprechen. Meine politischen Freunde sind überwiegend der Auffassung, daß das kollegiale Prinzip hier am Platze ist. Ich will mich dazu nicht äußern. Aber ich will sagen: das Kollegialprinzip erwartet jedenfalls, verlangt und setzt voraus kollegiale Zusammenarbeit. Ich nehme an, daß mehr Herren als nur mir bekannt ist, welche Verhältnisse zur Zeit in der Deutschen Bundesbahn herrschen. Es tut mir leid, daß ich das hier in der Öffentlichkeit ausbreiten muß. Aber wo sonst soll man es denn ausbreiten, wenn es sich um ein so großes, wichtiges und entscheidendes Bundesunternehmen handelt?
    Was das Durchsetzen nach außen angeht, möchte ich Sie, meine Damen und Herren, einmal auf dieses Buch in meiner Hand hinweisen. Es erschien, nein, es erschien nicht, es wurde gedruckt und gebunden im Jahre 1949 und heißt „Warum Bundesbahnkrise", vom damaligen Bundesbahnvorstand nach dem damaligen Stand der Erkenntnis zusammengestellt; außerordentlich interessant, in manchen Punkten schon außerordentlich weitsichtig. Dann kam ein Ukas des Bundesverkehrsministeriums, das Buch wurde verboten, es durfte nicht publiziert werden. Es liegt heute noch zu Tausenden in den Kellern der Bundesbahndirektionen herum. Das war der Augenblick, in dem der Deutschen Bundesbahn ihr moralisches Rückgrat gebrochen wurde, damals 1949/1950. Seither schwimmt sie eigentlich ein bißchen im Fahrwasser des Herrn


    (Schmidt [Hamburg])

    Bundesverkehrsministers. Man kann vielleicht sagen: Neuerdings schwimmt er in ihrem Fahrwasser. Es ist nicht so ganz klar, wer in wessen Fahrwasser schwimmt.

    (Heiterkeit.)

    Aber es ist festzustellen, daß die Deutsche Bundesbahn ihrerseits nach außen leider keine klare verkehrspolitische Konzeption .entwickelt hat, wie sie das negativ den anderen Verkehrsträgern immer wieder vorwirft, die ich hier gar nicht in Schutz nehmen will.
    Ich möchte also der Deutschen Bundesbahn, insbesondere ihrem Verwaltungsrat — wir haben ja einige Mitglieder dieses Hohen Hauses, die diesem Verwaltungsrat angehören —, wirklich wünschen, daß sie Selbständigkeit und Zuständigkeitsbereich dieses Organs etwas mehr herausarbeiten und etwas mehr betonen und daß der Bundesbahnverwaltungsrat vielleicht hier und da auch etwas mehr Mannesmut vor Fürstenthronen zeigt.
    Auch zur Straßensicherheit muß noch ein Wort gesagt werden. Es ist Ihnen bekannt —das bildet einen Quell der Beunruhigung für gewisse Teile des Verkehrs —, daß der Herr Bundesverkehrsminister die Absicht hat, demnächst die zulässigen Achsdrücke, die zulässaigen Gesamtgewichte und die Längen der Fahrzeuge und der Lastzüge zu verringern. Hier bin ich — das wissen Sie, meine Damen und Herren —der Meinung, daß diese Tendenz richtig ist. Es kommt dabei natürlich auch auf das Maß und natürlich auch darauf an, daß die vorhandenen Fahrzeuge eine gewisse, wirtschaftlich vertretbare Übergangs- und Auslauffrist bekommen. Ich wäre sehr dankbar, wenn der Herr Bundesverkehrsminister diese Sache nicht einfach
    schlechtweg auf dem Weg der Rechtsverordnung regelte, wie ,das 'bisweilen anklingt. Ich möchte den Herrn Bundesverkehrsminister daran erinnern, daß dem zuständigen Ausschuß dieses Hauses ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Ich benutze die Gelegenheit, dem Kollegen Müller-Hermann ein durchaus freundliches Wort zu sagen. Ich bin der Meinung: es war ganz gut, daß wir in manchen Punkten seine alternativen Vorlagen hatten und daß idem Hause ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich mit der Frage der Maße und Gewichte beschäftigt. Und, Herr Minister, man sollte dem Hause zunächst Zeit lassen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, ehe man, wie bisher von Ihnen angekündigt, auf dein Wege der Rechtsverordnung die Sache hintenherum alleine regelt.
    Zum Straßenbauproblem möchte ich nichts mehr hinzufügen. Ich kann nur wiederholen: Das Straßenbauproblem wächst und wächst und wächst und wird von Jahr zu Jahr immer gewaltiger. Die verkehrspolitischen Aufgaben auf diesem Gebiet, gerade auch der Gemeinden und Städte, sind im Gesetz etwas schlecht weggekommen. Besonders in den Großstädten ist es eine furchtbare Sache, die auf uns zukommt. Sie können etwa davon ausgehen, daß wir in Deutschland dieselben Motorisierungs- und Straßenbauprobleme haben wie die USA, bloß immer 15 Jahre später. Bei uns treten heute die Verhältnisse ein, die in den USA vor 15 Jahren 'akut waren. Das ist ungefähr der zeitliche Verzug, mit dem wir da rechnen müssen. Mit dem Verkehrsfinanzgesetz allein ist hier nicht geholfen, darüber mache ich mir gar 'keine Illusionen. Ich frage mich bisweilen, was man eigentlich tun kann, um die Dinge besser aufeinander abzustimmen. Denn daß für das Bedürfnis des Verkehrs, für die Notwendigkeit ides Straßenbaus die gegenwärtige Aufsplitterung in Zuständigkeiten des Bundes und Zuständigkeiten der Länder und derjenigen der Gemeinden, auch die finanzielle Aufsplitterung, nicht gerade das beste ist, daran habe ich keinen Zweifel.

    (Abg. Körner: Sehr richtig!)

    Auf der ,anderen Seite bin ich überzeugt, daß man aus verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen diese Sache nicht ändern kann. Ich bitte also zu überlegen, ob man nicht vielleicht nach dem Beispiel des Ruhrsiedlungsverbandes eines Tages zu einer Art „Zweckverband Straßenbau" zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommen muß. Das sind, wie ich gern zugebe, Dinge, 'die noch etwas weit in der Zukunft liegen. Aber wir werden rechtzeitig an sie 'herangehen müssen; sonst finden wir uns eines Tages da wieder, daß nicht nur die Stadt Hamburg, wie ich es zu Hause erlebt habe, sondern auch die Stadt Frankfurt, die Stadt Dortmund und auch die kleinen 100 000-Einwohner-Städte ihre Citys einfach für den Lkw-Verkehr sperren und sagen: Ihr kommt bei uns nicht mehr rein, bloß noch nachts! Dahin wird es sehr bald kommen, wenn wir diese ganzen Geschichten nicht anpacken.
    Ich möchte zum Schluß in dem Zusammenhang — wobei ich betone, daß die Motorisierung unaufhaltsam fortschreiten wird, trotz Verkehrsfinanzgesetz — noch ein Wort sagen über die deutsche Automobilindustrie,

    (Abg. Körner: Ist auch meine Meinung!)

    die uns so die Ohren vollgeweint hat, daß dieses Verkehrsfinanzgesetz ihren Absatz ruiniere, daß der Export nicht mehr gehen werde und was dieser Dinge mehr sind. Ausgerechnet die Vorstandsmitglieder der Automobilindustrie halten nun Reden und sagen: Das wird alles ganz furchtbar werden, wir können nichts mehr •absetzen! Ausgerechnet die halten Reden und sagen: Die Mineralölpreise sind zu hoch, die müssen runter, die Pkw-Steuer ist zu hoch, die muß runter! Sehen Sie sich doch einmal die Bilanzen der deutschen Automobilaktiengesellschaften an, meine Damen und Herren!

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich habe das getan. Ich habe die letzten vier, fünf Jahre Geschäftsberichte und Bilanzen all dieser großen Firmen verfolgt. Ich möchte die Namen nicht nennen. Aber Sie können auch aus dem Handelsblatt und aus der sonstigen Wirtschaftspresse verfolgen, daß es diesen Leuten recht gut geht und daß sie auf Grund der Marktanalysen, die sie angestellt haben, zweifellos insgeheim genau wissen und überzeugt sind, daß die Motorisierung ungeachtet dieses Gesetzes nicht aufzuhalten ist, daß sie fortschreitet. Infolgedessen haben sie enorme Investitionen angekündigt. Ein großes Werk hat in 'seiner Generalversammlung angekündigt: im Laufe der nächsten drei Jahre 180 bis 200 Millionen Investitionen zwecks Kapazitätserweiterung. Ein zweites Werk hat angekündigt: im Laufe der nächsten zwei Jahre 200 Millionen Investitionen zwecks Kapazitätserweiterung. Ein anderes Werk hat angekündigt: 100 Millionen zwecks Kapazitätserweiterung. Das Volkswagenwerk, das ja besonders publizitätsfreudig ist, hat nichts angekündigt. Aber es erweitert seine Kapazität außerordentlich. Sie können also im Schnitt 'davon ausgehen, daß die deutsche Automobilindustrie pro Jahr 300 Millio-


    (Schmidt [Hamburg])

    nen netto investiert. Vergleichen Sie das einmal mit den bescheidenen Tröpfchen, die wir heute in den Straßenbau stecken können, meine Damen und Herren! Dann werden Sie sich darüber klar, wie falsch und wie schief hier die Relation liegt und wie falsch die Schwergewichte bei der Invesstition in dem ganzen Verkehrssektor liegen. Die Kraftfahrzeugindustrie investiert im Laufe von drei Jahren genau so viel, wie die ganze Investitionshilfe bedeutet hat. Diese Größenordnungen muß man sich einmal vor Augen führen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Die Straßen werden auch nicht in der Luft produziert!)

    — Wir reden ja jetzt nicht von Straßen, wir reden von den Autos. Ich sage Ihnen, es werden viel zuviel Autos im Verhältnis zu dem bißchen Straße produziert, das ist das Problem! Und ich sage, die Automobilindustrie hat kein Recht, ein großes Geschrei anzustellen. Es gibt wohl in der ganzen deutschen Industrie nur wenige Industriezweige, die in ihrer Rendite so hoch über dem allgemeinen Durchschnitt der Industrie des Bundesgebiets liegen wie ausgerechnet die Automobilindustrie.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte auch eine Bitte richten an den Herrn Bundesfinanzminister oder den Bundeswirtschaftsminister, falls er da ist. Ich glaube, daß es einmal Angelegenheit des Kabinetts oder des zuständigen Ressorts wäre, sich der Preispolitik zumindest des Volkswagenwerks anzunehmen. Nach meiner Überzeugung verdient das Volkswagenwerk an einem einzigen Wagen rund 30 % netto, wahrscheinlich etwas mehr. Ich kann das nicht beweisen, weil 'das Volkswagenwerk — und das ist eine Schande für ein Bundesunternehmen — seit Jahr und Tag keine Geschäftsberichte und keine Bilanzen veröffentlicht hat. Aber ich möchte bitten, daß endlich einmal darauf gedrungen wird, daß das nun an die Öffentlichkeit kommt und daß das Werk genau wie jedes andere seine Bilanzen vorlegt. Eine solche Politik gehört sich einfach nicht!

    (Sehr gut! rechts.)

    Man soll hier nicht einwenden, daß die Eigentumsfrage des Volkswagenwerks noch ungeklärt sei und daß man nicht darüber reden könne. Es gibt über eines keinen Zweifel: daß der Bund jedenfalls für das Volkswagenwerk die Verantwortung trägt und insofern auch für seine Transparenz und Publizität . und für seine Preispolitik.

    (Sehr gut! rechts.)

    Ich habe also nicht verstanden, daß ausgerechnet aus der Automobilwirtschaft heraus geklagt wurde, die Mineralölpreise in Deutschland seien zu hoch. Natürlich sind sie zu hoch. Aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, und normalerweise hackt ja auch wohl eine Krähe der anderen nicht die Augen aus.
    Ich glaube aber, das ist die Gelegenheit, auch über die Mineralölpreise in Deutschland zu sprechen. Meine Damen und Herren, sehen Sie sich einmal das UNO-Dokument an, das die ECE im Februar 1955 herausgebracht hat! Oder lesen Sie, was der Herr Bundesfinanzminister im Bulletin in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" vom 16. März veröffentlicht hat, und zwar abdruckweise einen Aufsatz aus der Feder eines der besten Nationalökonomen, die die Regierung einmal in den Reihen ihrer Ministerien gehabt hat! Oder lesen Sie meinetwegen auch die bekannte verkehrspolitische Fachzeitschrift „Der Spiegel"!

    (Heiterkeit.)

    Das genügt, um sich darüber klarzuwerden, daß auf dem Gebiet der Mineralölpreise manches nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte.
    Ich will hier nicht etwa Experimenten à la Mossadeg das Wort reden; das könnte ins Auge gehen. Ich halte diese Konzerne für übermächtig. Ich möchte auch nicht einmal einem Experiment à la Duttweiler, wie es in der Schweiz versucht worden ist, das Wort reden. Der Herr Duttweiler, der das ja ein halbes Jahr vorexerziert hat, soll gesagt haben: Dös wenn ich gewußt hätt'! — Wenn er das gewußt hätte, was er jetzt weiß, hätte er es nicht angefangen. Es ist eine haarige Sache, sich mit diesen großen Konzernen auseinanderzusetzen.
    Ich glaube aber — und das an die Adresse der Bundesregierung gesagt —, daß man die Sache jedenfalls einmal untersuchen muß. Nur so kann ich ja auch, Herr Bundesfinanzminister, den Abdruck dieses Aufsatzes in den „Finanzpolitischen Mitteilungen" verstehen — nicht daß Sie sich mit jeder Zeile identifizieren, die darin steht, aber dadurch, daß Sie es in Ihrem Organ abdrucken, geben Sie doch wohl zur Kenntnis, daß Sie der Meinung sind, an dem, was dieser Mann über die deutschen Mineralölpreise geschrieben hat, sei einiges dran.
    Nun bitte ich Sie, gehen Sie der Sache nach und bringen Sie doch einiges mehr ans Tageslicht!
    Ich möchte einmal auch der deutschen Presse und überhaupt der deutschen Öffentlichkeit sagen: Bringen wir doch mal die deutsche Mineralölwirtschaft und ebenso die Automobilwirtschaft in den Zustand der Anklage durch die öffentliche Meinung! Dann sollen sich diese außerordentlich publizitätsempfindlichen Konzerne einmal große Anzeigenseiten in der deutschen Presse kaufen und in ganzseitigen Anzeigen darlegen, weshalb ihre Preise eigentlich so hoch sein müssen.

    (Beifall bei der SPD und rechts.)

    Ich meine, daß die Leute gerade auf diesem Gebiet sehr empfindlich sind und daß man sie vielleicht etwas aus ihrer Reserve herauslocken kann.
    Ich möchte mich an diesem Verfahren heute ein wenig beteiligen. Ich zitiere nicht aus dem ECE-Bericht und auch nicht aus dem Aufsatz von Günther Keiser im Regierungsbulletin, sondern beschränke mich auf ein paar Zahlen, die mir freundlicherweise einige Herren aus der mittleren Etage der Big Five, der fünf großen Mineralölkonzerne, verschafft haben — übrigens keine geheimen Zahlen; man kann sie in jedem fachlichen Dienst nachlesen.
    Ich vergleiche einmal die Benzinpreise in Deutschland und in den umliegenden westeuropäischen Staaten. Nachdem ich überall sämtliche Steuerbelastungen abgezogen habe — Importzölle, Umsatzausgleichsteuer, Mineralölsteuer und was überhaupt darauf lastet —, bleibt der reine kommerzielle Preis übrig einschließlich aller Spannen, die er beinhaltet. Dann kommt man zu dem Ergebnis, daß beispielsweise Benzin, umgerechnet auf Liter und DPfennig, im September vorigen Jahres in Belgien 19 Pfennig kostete, in Dänemark 20,5, in England 19,8, in Frankreich 20,1, in Holland 20,0 — und in Deutschland 31,8 Pfennig.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Schmidt [Hamburg])

    Das kann man eigentlich nicht verstehen, denn die Weltmarktpreise für Nahostöl dürften ja für Deutschland und für Holland- dieselben sein; die Tankerfrachten dürften ebenfalls dieselben sein und die Lohnkosten in Deutschland sogar noch niedriger als in Holland. Zu verstehen ist das also eigentlich nicht.
    Ich halbe mich natürlich sehr sorgfältig mit einer Reihe von Herren aus der deutschen Mineralölbranche unterhalten, und da wurden mir tausend Gründe dargelegt, warum das doch so sein müßte. Ich wäre sehr dankbar, wenn man diese Herren dazu bringen könnte, uns die Gründe einmal öffentlich darzulegen, damit wir sie auch öffentlich unter die Lupe nehmen können. Ich bin der Überzeugung, daß beim deutschen Benzinpreis Luft drin ist, die man herausdrücken kann. Der deutsche Benzinpreis braucht lange nicht so hoch zu sein, wie er ist.
    Daß diese Preise absolut Manipulationspreise sind und nichts mit Markt oder mit Kosten zu tun haben, das sehen Sie aus dieser willkürlichen Änderung vor einigen Wochen, wo man den Dieseltreibstoff um zwei Pfennig teurer und das Benzin um zwei Pfennig billiger gemacht hat, um der Debatte hier den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Ich glaube auch — und das wieder an die Adresse des Bundeswirtschaftsministers gesagt —, daß die Mineralölpreise und die Marktform der deutschen Mineralölversorgung, dieses Oligopol, das wir da haben, ein Paradefall — ein höchst komplizierter, aber höchst interessanter Paradefall — ,dafür werden kann, ob das Kartellgesetz, auf ,das wir alle so sehnlich warten, hinterher wirklich ein Gesetz ist oder nur eine Farce.
    Ich darf zum Schluß kommen. Ich habe einige der verkehrspolitischen Probleme der unmittelbaren Zukunft gestreift, und ich darf sagen, unser Vertrauen darin, daß der Herr Bundesverkehrsminister diese Probleme wird meistern können, ist nicht sehr groß. Wir sehen seine bisherige Politik und ihre Folgen, ihre Ergebnisse vor 'unseren Augen. Wir sehen auch seine gegenwärtige Politik. Wir sehen seine Versuche, die Verantwortung auf eine Reihe von Ausschüssen zu verlagern. Da gibt es einen Rationalisierungsausschuß für die Bundesbahn unter einem Herrn Ottmann, einen WetzlerAusschuß, einen Beyer-Ausschuß, einen Selbstkostenausschuß; übrigens ist der zur Zeit eingeschlafen, weil der Finanzminister ihn nicht mehr finanziert.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Lauter Gremien gibt es da in der Welt, die machen alle Verkehrspolitik; aber bei dem, der sie machen sollte, haben wir das Gefühl, daß es nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
    Wir sind also sehr skeptisch. Ich möchte einmal in aller Ruhe — und ich hoffe, daß es mir gelingt, dabei alle ironischen und sonstigen Untertöne unterdrücken —

    (Heiterkeit bei der SPD)

    ausführen, daß es für die außerordentlich schwierigen Aufgaben, die in der gegenwärtigen Verkehrssituation in Deutschland ein Bundesverkehrsminister hat, nicht ausreicht, wenn man diese brillante Detailkenntnis mitbringt, wie sie unser gegenwärtiger Herr Bundesverkehrsminister hat, sondern daß es darauf ankommt, Zielklarheit zu haben, Stetigkeit zu beweisen in der Linie der Anstrengungen, Energie aufzubringen und vor allem und immer wieder Verhandlungskunst und Verhandlungsgeschick aufzubringen. In dieser
    Vielfalt von widerstreitenden Interessen zu Kompromissen zu kommen, ist mindestens so sehr eine diplomatische Aufgabe, wie eine wirtschaftspolitische — mindestens so sehr eine diplomatische Aufgabe, die dem Bundesverkehrsminister hier obliegt. Das fängt schon im Kabinett an, meine Damen und Herren, wo man eine Verkehrspolitik plausibel machen muß, um die Kollegen davon zu überzeugen, was ja einstweilen immer noch nicht gelungen ist, wie die Spatzen von den Dächern pfeifen. Schon da fängt es an, daß man Kompromisse machen, daß man das Verständnis des Partners herbeiführen muß und nicht einfach nur versuchen darf, sich, gestützt auf die Autorität des Kanzlers, nun mit irgendwelchen Vorstellungen durchzusetzen, die andere Leute nicht teilen. Ich warne den Herrn Bundesverkehrsminister davor, diese Art der Behandlung weiter zu treiben; das führt zu keinen guten Ergebnissen.
    Mit diesen schweren Bedenken sind wir bereit, dem Gesetz zuzustimmen, meine Damen und Herren, wenn Sie — das wiederhole ich — es nicht jetzt anschließend in dritter Lesung noch verschlechtern. Denn es ist gerade wegen der großen Opfer und trotz der großen Opfer, die es fordert, wahrscheinlich ein brauchbarer Anfang. Wir glauben, daß wir — alle miteinander, die wir an dem Gesetz gearbeitet haben — alle Interessen gegeneinander abgewogen und das übergeordnete Interesse des öffentlichen Wohls vorangestellt haben. Ich glaube, wir haben mit dem Gesetz, so wie es jetzt hier vorliegt, wirklich versucht, das zu tun, was die Engländer nennen „to make the best of it". Und ich glaube, wir haben diese unverschämten Anzapfungen von gewissen Gruppen nicht zu scheuen, die uns Telegramme schicken etwa des Inhalts: „Erbitten bis dann und dann schriftlichen Bericht, wie Sie unsere Interessen vertreten haben. Unterschrift: XY-Verband". Wir brauchen uns gegenüber diesen Gruppen nicht zu schämen. Wir haben uns wirklich ehrliche Mühe in der Sache gegeben. Vielleicht ist manches noch nicht ganz in Ordnung, vielleicht muß manches noch im Laufe der nächsten zwei, drei Jahre abgeschliffen werden. Aber ehe wir darangehen, etwas abzuschleifen, ehe wir darangehen, vielleicht nach zwei, drei Jahren der Praxis aus den inzwischen gewonnenen Erfahrungen heraus etwas zu ändern, möchte ich, daß in der Zwischenzeit hier zwei Ergebnisse auf dem Tisch des Hauses liegen, die uns der Herr Bundesverkehsminister bringen muß, und zwar erstens eine fertige, hieb- und stichfeste, aufeinander abgestimmte, sorgfältige Straßenaufwandsstatistik von Bund, Ländern und Gemeinden, damit es endlich einmal aufhört, daß auf diesem Gebiet jeder das beweisen kann, was er gern beweisen möchte, und zweitens die abgeschlossene Selbstkostenuntersuchung für die Verkehrsträger. Das beides brauchen wir, ehe wir uns ein anderes Mal mit diesem ganzen Problem beschäftigen; denn wir geben doch zu, meine Damen und Herren — auch der Bundesverkehrsminister muß das zugeben —: wir tappen ein bißchen im Dustern und vertrauen eigentlich mehr dem angelsächsischen Prinzip des trial and error, d. h. wir wollen einmal versuchen, was dabei herauskommt, und können es nachher immer noch ändern; das ist eine freie deutsche Übersetzung. Wir vertrauen ja doch ein wenig diesem Prinzip des trial and error. Wir befinden uns bei diesen Zahlen keineswegs auf festem Boden.


    (Schmidt [Hamburg])

    Ich möchte zum Schluß die Anregung wiederholen, die von verschiedenen Seiten dieses Hauses zu der Verkehrspolitik immer wieder gekommen ist. Ich würde die vielen Ausschüsse, die es auf verkehrspolitischem Felde gibt, beseitigen. Nehmen Sie sich, Herr Bundesverkehrsminister, die große Strafrechtskommission zum Vorbild, die der Herr Bundesjustizminister gebildet hat. Wäre es nicht möglich, in einer solchen Form der Zusammenarbeit von Fachleuten, d. h. Praktikern und Wissenschaftlern und Parlamentariern in Ruhe und nicht unter Zeitdruck im Laufe von zwei, drei Jahren etwas zu erarbeiten? Das setzt natürlich voraus, daß man die Taktik aufgibt, den einen Ausschuß gegen den anderen und die eine Gruppe gegen die andere ausspielen zu wollen.
    Nun, meine Damen und Herren, ich möchte im letzten Satz diesem keineswegs rosigen Gesamtbild, das ich für die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrspolitik gezeichnet habe, doch wenigstens einen kleinen hoffnungsvollen Tupfer aufsetzen und, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, in folgender Form hoffnungsfreudig schließen:
    Wem Herrgott gab ein Amt,
    dem gibt er --- schließlich und schlußendlich — auch Verstand,
    so hoffen wir zum Himmelszelte,
    daß dieses auch für Seebohm gelte.

    (Große Heiterkeit. — Beifall bei der SPD und vereinzelt rechts.)