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ID0207409300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Fassbender


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 12. November 1953 wurde dem Hohen Hause ein Antrag Dr. Horlacher und Genossen über das Mühlenproblem vorgelegt. In diesem Antrag hieß es:
    Die Bundesregierung wird ersucht, alsbald die
    in den §§ 3, 4, 10 und 11 des Getreidegesetzes


    (Fassbender)

    vom 24. November 1951 vorgesehenen Maßnahmen auf dem Gebiet der Mühlenwirtschaft in Angriff zu nehmen, soweit sie zur Erhaltung einer leistungsfähigen Müllerei notwendig sind.
    Wie Sie aus der Nummer der Drucksache ersehen, stammt der Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen aus dem Anfang der 2. Legislaturperiode und trägt, wie gesagt, das Datum vom 12. November 1953. Um auf Grund dieses Antrages die Lage in der Mühlenwirtschaft eindeutig zu klären und um die Vorschläge der verschiedenen Gruppen kennenzulernen, wurden in einer gemeinsamen Sitzung zusammen mit Mitgliedern des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Sachverständige folgender Sparten gehört: Arbeitsgemeinschaft der Handelsmühlen, Deutscher Müllerbund, Zentralverband des deutschen Getreide-, Futter- und Düngemittelhandels, Mehlgroßhandel, Genossenschaften, Zentralverband des genossenschaftlichen Großhandels, Brotindustrie, Zentralverband des Bäckerhandwerks.
    Bei der Diskussion über das Ergebnis dieser Sachverständigenvernehmungen wurde vom Ausschuß festgestellt, daß unzweifelhaft eine sehr ernste Krise in der deutschen Mühlenwirtschaft vorhanden sei und sie ernstlich von niemand bestritten werden könne. Hinsichtlich der Möglichkeiten einer Behebung dieser Krise wurden im Ausschuß zwei Auffassungen vertreten: die erste, eine Vermahlungsregelung auf gesetzlicher Grundlage sicherzustellen, die zweite, die Bereinigung in der Mühlenwirtschaft mit Hilfe eines freiwilligen Kartells vorzunehmen. Eine Minderheit des Ausschusses schloß sich der ersten Auffassung an, wohingegen die Mehrheit sich mit dem Kartellgedanken befreundete. Nachdem die erste Lösung vom Ausschuß mit Mehrheit abgelehnt war, entschied sich der Ausschuß in seiner Sitzung vom 16. März 1954 einstimmig für die Regelung auf der Basis eines freiwilligen Kartells.
    Da dem Ausschuß mitgeteilt worden war, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister den Vorschlag eines freiwilligen Mühlenkartells mit einer eingehenden Begründung im Januar 1954 der Alliierten Hohen Kommission zur Genehmigung vorgelegt hatte, wurden die zuständigen Minister vom Ausschuß am 9. Juli 1954 gebeten, beschleunigt eine Entscheidung durch die Alliierte Hohe Kommission herbeizuführen, da es dem Ausschuß darauf ankam, daß die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich eingeleitet werden könnten. Als dem Ernährungsausschuß nach den Parlamentsferien am 8. September 1954 eröffnet wurde, daß die Alliierte Hohe Kommission das geplante Mühlenkartell abgelehnt hatte, setzte der Ernährungsausschuß einen Unterausschuß ein, der zusammen mit den beteiligten Ministerien feststellen sollte, welche Möglichkeiten nun nach der Ablehnung durch die Hohe Kommission noch weiterbestehen.
    Auf Grund dieser Vorberatungen kam der Ernährungsausschuß dann zu den Vorschlägen, wie sie Ihnen im Mündlichen Bericht — Drucksache 1216 — vorliegen. Danach soll die Regierung aufgefordert werden, dem Parlament beschleunigt ein Gesetz zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität vorzulegen. Der Ausschuß ging davon aus, daß dieses Gesetz die Voraussetzung jeglicher Stillegungsmaßnahmen ist. Um aber diese geplanten freiwilligen Stillegungen durchführen, überhaupt in Gang bringen zu können, dürfte es notwendig sein, für Kredite zur Finanzierung dieser Maßnahme eine Bundesbürgschaft zu übernehmen.
    Der mitbeteiligte Wirtschaftspolitische Ausschuß hat Bedenken gegen die Vorlage eines Gesetzes zur Verhinderung einer Erweiterung der Mühlenkapazität vorgebracht. Er hält es sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen für bedenklich, der Bundesregierung ein derartiges Gesetz vorzuschlagen respektive es zu verlangen. Er befürchtet, daß ein solches Ersuchen zwangsläufig ähnliche Wünsche aus der übrigen Wirtschaft zur Folge haben könnte. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß verweist auf die Möglichkeit eines Krisenkartells nach Inkrafttreten des Kartellgesetzes.
    Da dem Ernährungsausschuß aber der Zeitpunkt der Verabschiedung eines Kartellgesetzes ungewiß ist, blieb man bei der Formulierung der Ziffer 1 a des Mündlichen Berichtes. Er hob bei seiner abschließenden Beratung hervor, daß es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen nur um die Einleitung von Versuchen, die Lage der Mühlenwirtschaft zu bessern, handeln könne und daß der Gesamtkomplex der Mühlenwirtschaft nach Erlaß eines Kartellgesetzes endgültig geregelt werden müsse.
    Namens des Ernährungsausschusses darf ich Sie bitten, dem Mündlichen Bericht Drucksache 1216, der Ihnen vorliegt, Ihre Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Elsner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Elsner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heimatvertriebenen Ostmüller haben noch vor dem heimatvertriebenen Landvolk den geringsten Anteil an der Eingliederung in die westdeutsche Wirtschaft aufzuweisen. Es handelt sich dabei um ca. 2000 frühere Unternehmer mit einem Vermahlungskontingent von 2 362 000 t, die noch fast vollzählig auf Eingliederung warten. Der übliche Weg der Übernahme eines Mühlenbetriebes oder einer Neugründung ist ausgeschlossen, weil einem Vertriebenen oder Flüchtling die erforderlichen Mittel zur Übernahme eines Betriebs nicht zur Verfügung stehen und weil Neugründungen an der Übersetzung der Mühlenwirtschaft scheitern. Das gleiche gilt grundsätzlich für die pachtweise Übernahme eines Unternehmens oder für die Teilhaberschaft. Die bisherigen Eingliederungsverfahren wurden nach dem Koordinierungsbeschluß des Länderrates der Bizone vom 2. Juli 1949 durchgeführt. Seit 1953 aber gilt § 75 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes, der im Interesse der Ostmüller geschaffen wurde und die Bundesregierung verpflichtet, zum Zwecke der berufsgleichen Eingliederung den Abschluß von Werk- oder ähnlichen Verträgen mit einheimischen Mühlenbesitzern zuzulassen und zu fördern.
    Seit Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes häufen sich nun die Klagen darüber, daß die daraufhin getroffenen Maßnahmen unzulänglich sind und daß die Eingliederung völlig ins Stocken geraten ist. Deshalb haben am 11. Oktober 1954 meine Fraktion und ich in der Kleinen Anfrage Nr. 117 auf Drucksache 878 im Interesse der um ihre Existenz ringenden Ostmüller die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, 1. was zur Durchführung des § 75 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes veranlaßt worden ist,


    (Elsner)

    2. wieviel Eingliederungsfälle daraufhin zu verzeichnen sind und 3. was die Bundesregierung zur weiteren Förderung der Eingliederung von Ostmüllern zu tun gedenkt.
    Obwohl inzwischen mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, hat die Bundesregierung diese Kleine Anfrage bisher nicht beantwortet, sondern nur mit einem Zwischenbescheid vom 20. Januar 1955 ihre baldige Beantwortung in Aussicht gestellt. In diesem Zwischenbescheid schreibt der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten u. a. — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Text des Schreibens auszugsweise zitieren —:
    Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderte die Zusammenfassung des bei verschiedenen Stellen vorhandenen Zahlenmaterials. Nachdem dieses Zahlenmaterial vorlag und die Antwort erteilt werden konnte, übersandte mir die Arbeitsgemeinschaft der Handelsmühlen, Bonn, ein Rechtsgutachten des Herrn Rechtsanwalts Dr. Modest, Hamburg, in dem ausgeführt wird, daß die für die Eingliederung der Ostmüller mit der Achten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz bereits getroffenen Maßnahmen mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar seien.
    Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
    ist, soweit es sich um die für die Eingliederung der Ostmüller vorgesehenen weiteren
    Maßnahmen handelt, nach übereinstimmender
    Auffassung der beteiligten Ressorts zunächst
    die Klärung der in dem Rechtsgutachten aufgeworfenen Rechtsfragen erforderlich. Ich bedaure die Verzögerungen der Beantwortung der Kleinen Anfrage. Ich bin jedoch bemüht,
    die notwendige Klarstellung der Rechtsfragen
    beschleunigt zum Abschluß zu bringen.
    Meine Damen und Herren, inzwischen sind erneut zwei Monate vergangen, ohne daß die Kleine Anfrage ihre Beantwortung gefunden hat. Zu der Stellungnahme des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist folgendes zu sagen. Zu einer eingehenden Beantwortung der Kleinen Anfrage ist neues Zahlenmaterial kaum erforderlich. Das notwendige Zahlenmaterial ist nach Auskunft des Verbandes der früheren Ostmühlen seit langem dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegt worden. Schließlich handelt es sich nicht um die Achte Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz, sondern allein um die Durchführung der Bestimmung des § 75 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes, nach welcher die Bundesregierung verpflichtet ist, den Abschluß von Werk- und ähnlichen Verträgen zu fördern. Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung nach unserer Auffassung nicht im .ausreichendem Maße nachgekommen; denn die Achte Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz wird als unzulänglich angesehen, weil die Möglichkeiten, die der § 75 Abs. 3 bietet, nicht voll ausgeschöpft sind. Auch die von Herrn Dr. Modest, Hamburg, angefochtene Rechtsgültigkeit der Achten Durchführungsverordnung hat mit der Durchführung des § 75 des Bundesvertriebenengesetzes wenig zu tun. Vielmehr gestattet die Achte Durchführungsverordnung den einheimischen Mühlen allein schon die 40%ige Vermahlung in Qualitätsweizen. Damit ist auch der Bedarf der einheimischen Mühlen an Qualitätsweizen völlig gedeckt, so daß die einheimischen
    Mühlen an einer Erweiterung ihrer Vermahlung von Qualitätsweizen keinerlei Interesse mehr haben. Es ist daher auch völlig unmaßgeblich, daß die Achte Durchführungsverordnung den Ostmüllern die restlichen 60 % der Gesamtweizenvermahlung für den Abschluß von Werk- oder ähnlichen Verträgen übrigläßt, da keine einheimische Mühle bei der gestatteten 40%igen Qualitätsweizenvermahlung ein Interesse an der weiteren Vermahlung von Qualitätsweizen durch Abschluß von Werk- oder ähnlichen Verträgen mit den Ostmüllern hat.
    Infolgedessen ist auch der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Achten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz für die Ostmüller insoweit uninteressant. Es kommt vielmehr allein auf die in § 75 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes gesetzlich festgelegte Förderung des Abschlusses von Werk- und ähnlichen Verträgen an. Im übrigen läßt das Rechtsgutachten der Handelsmühlen klar die ablehnende Haltung in der Eingliederungsfrage der Ostmüller erkennen und hat zur Folge, daß die wenigen auf Grund der Richtlinien vom 24. März 1954 gestellten Eingliederungsanträge vorerst nicht bearbeitet werden. Schließlich ist auch im Hinblick auf das Gutachten die Kleine Anfrage 117 bisher nicht beantwortet worden. Der Zwischenbescheid des Herrn Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20. Januar 1955 auf die Kleine Anfrage vom Oktober 1954 ist daher nicht befriedigend und läßt wie alle bisherigen Maßnahmen und Eingliederungsergebnisse erkennen, daß dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten offenbar keine erfolgversprechenden Möglichkeiten zur Eingliederung der Ostmüller zur Verfügung stehen. Herr Bundesminister, in dem von uns vorgelegten Änderungsantrag bietet sich eine sehr reale Möglichkeit zur Durchführung des § 75 Abs. 3. Auch uns ist die schwierige Lage der Mühlenwirtschaft bekannt. Die Ursachen sind eingehend dargelegt, so daß ich hierüber weitere Ausführungen nicht zu machen habe.
    In der Drucksache 1216 legt der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Hohen Hause einen Antrag vor, der die Bundesregierung ersucht, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine volkswirtschaftlich unerwünschte Erweiterung der Mühlenkapazität verhindert und zweitens die Bundesregierung ersucht, für Kredite zur Finanzierung der freiwilligen Stillegung von Mühlen eine Bundesbürgschaft zu übernehmen. Mit der geforderten Investitionskontrolle in der Mühlenwirtschaft mit dem Ziele, unerwünschte Neu- und Erweiterungsbauten zu unterbinden und gleichzeitig über einen Schrottfonds die Überkapazität auf freiwilliger Grundlage abzubauen, sehen wir die Möglichkeit, die Mühlenwirtschaft aus ihrer unheilvollen Lage herauszuführen, aber auch das Ende jeder Möglichkeit einer Eingliederung der Ostmüller.
    Aus diesem Grunde haben wir zu der Drucksache 1216 einen Änderungsantrag vorgelegt, der durch eine Ausnahme in der Beschränkung — Ziffer 1 a — den Ostmüllern über eine angemessene Kapazitätserweiterung bei Werk- und ähnlichen Verträgen eine Eingliederung ermöglicht. Dem möglichen Einwand, durch diesen Änderungsantrag werde das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsprinzip verletzt, ist mit dem Hinweis


    (Elsner)

    zu begegnen, daß eine Gleichheit noch gar nicht erreicht ist, sondern erst und eben auf diesem Wege hergestellt werden soll. Es erscheint mir daher undenkbar, das Grundgesetz heranziehen zu wollen, um eine berufsgleiche Eingliederung und damit auch die Lösung dieser seit Jahren brennenden sozialen Frage zu verhindern.
    Mit den 10 Millionen Heimatvertriebenen kamen auch die Ostmüller mit ihren Abnehmern und Konsumenten. Was hätte näher gelegen, als im Zuge des Aufbaus der zerbombten Mühlen und der Erweiterungsbauten der mittleren und kleineren Mühlen, die mit hohen Krediten und Arbeitsplatzbeschaffungsdarlehen durchgeführt worden sind, die Ostmüller mit ihren Kontingenten einzugliedern, anstatt jahrelang Millionenbeträge für Unterhaltshilfe zu zahlen. Dabei muß darauf hingewiesen werden, daß die einheimische Mühlenwirtschaft in dieser Zeit 1 bis 1,2 Millionen Tonnen Brotgetreide pro Jahr zusätzlich für 10 Millionen heimatvertriebene Verbraucher vermahlen konnte, und zwar mit einem jährlichen zusätzlichen Gewinn von 80 Millionen DM. Auch die Tatsache, daß die Mühlenverbände durch eine Abgabe von 10 Pfennig pro vermahlener Tonne einen Sozialfonds bei der Mühlenstelle bildeten und daraus an alte heimatvertriebene Ostmüller seit 1953 monatlich Beträge von 37,50 DM an zusätzlicher Unterstützung zahlen, brachte keine Behebung dieses schweren Notstandes und wohl auch keine Entlastung des sozialen Gewissens für diejenigen, die Anteil an dem guten zusätzlichen Geschäft hatten, das ausschließlich zu Lasten der vertriebenen Ostmüller ging. Im Gegenteil, die rasante Entwicklung und Maßlosigkeit in der Ausweitung der Mühlenwirtschaft führte über hohe Fehlinvestitionen zu einer fast 100%igen Überkapazität, die in der Hauptsache neben manchen anderen Ursachen die Mühlenkrise herbeiführte. Nunmehr soll diese Überkapazität abgebaut und eine unerwünschte Ausweitung der Mühlenkapazität verhindert werden.
    Meine Damen und Herren, wir sind bereit, diesem Antrag zuzustimmen, wenn dabei den heimatvertriebenen Ostmüllern die im vorgelegten Änderungsantrag vorgeschlagene Chance gegeben wird. Wir sind der Meinung, daß die Eingliederung der Ostmüller, die nun schon 10 Jahre auf eine echte Hilfe warten, keine volkswirtschaftlich unerwünschte Ausweitung der Mühlenkapazität bringen dürfte, schon deshalb nicht, weil sie im Rahmen der Eingliederung eine angemessene Begrenzung finden kann. Ich darf Sie deshalb bitten, dem vorgelegten Änderungsantrag zuzustimmen.

    (Beifall beim GB/BHE und bei Abgeordneten in der Mitte.)