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ID0207407400

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    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen meiner beiden unmittelbaren Herren Vorredner kann ich mich relativ kurz fassen, um auch nicht von mir aus in die Gefahr zu geraten, dazu beizutragen, daß nun eine Generaldebatte über diese Dinge in der zweiten Lesung stattfindet. Ich glaube, daß die Ziele, die Herr Abgeordneter Müller-Hermann aufgestellt hat, von jedermann gebilligt werden. Die Frage ist nur, ob der Weg, den er mit der Verweisung auf ein besonderes Verkehrswegegesetz gehen will, der richtige Weg ist, um zu diesem Ziele zu kommen.
    Er hat eine Erklärung von mir aus der Haushaltsdebatte im Dezember zur Frage der Zweckbindungen zitiert. Ich glaube, ich brauche das hier nicht zu wiederholen, nachdem insbesondere Herr Abgeordneter Dr. Dresbach im Ausschuß wie auch häufig hier im Plenum auf die besondere Gefahr und das Systemwidrige von Zweckbindungen hingewiesen hat. Wenn in diesem Entwurf in einigen Fällen Zweckbindungen vorgesehen werden — wirklich entgegen allen Grundsätzen der Finanzwissenschaft und des Haushaltsrechts —, dann deshalb, um darauf ein Kreditgebäude aufzubauen, um eine langfristige Vorauskreditierung zu ermöglichen. Dazu muß dann allerdings eine Zweckbindung erfolgen. Immerhin sollte man sie nur auf das unbedingt Notwendige erstrecken, und für den Straßenbau hat Herr Abgeordneter Müller-Hermann selbst nicht den Aufbau einer solchen Vorfinanzierung im Kreditwege vorgeschlagen.
    Im übrigen ist das Etatbewilligungsrecht in Einnahme und Ausgabe eines der vornehmsten Rechte des Parlaments. Es liegt also in der letzten Linie immer in den Beschlüssen des Parlaments, in welchem Umfang, in welcher Höhe der Notwendigkeit des Straßenbaus Rechnung getragen werden soll. Darüber hinaus ist die Resolution, die Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen eben zitiert hat, in ihrem Abs. 1 mehr als ein Wegweiser; sie ist ein sehr starker Hinweis auch für die Bundesregierung, in ihren Planungen die Notwendigkeit des Straßenbaues zu berücksichtigen.
    Wenn nun Herr Abgeordneter Müller-Hermann vorgeschlagen hat, ein besonderes Verkehrswegegesetz zu bringen, in dem die Planung im einzelnen festgelegt werden soll, dann darf ich doch sagen, daß dieser Hinweis faktisch eine Blockierung, eine Hinausschiebung des Straßenbaues bedeuten würde. Denn das Verkehrswegegesetz ist noch gar nicht da. Es ist auch kein Regierungsentwurf da, und wer weiß, wann der „Alternativentwurf", wenn ich so sagen darf, über das Verkehrswegegesetz — der ja kein Alternativgesetzentwurf ist — verabschiedet wird. Wenn dieser Abschnitt so bliebe, würde man vor der Verabschiedung eines Verkehrswegegesetzes die Mittel überhaupt nicht verplanen können.
    Es sind auch — das darf ich zugleich im Namen des Herrn Bundesverkehrsministers sagen — Bedenken zu erheben, daß bei einem solchen langfristigen Plan eine Erstarrung der Planung eintreten könnte. Man muß gerade beim Straßenbau eine gewisse Beweglichkeit der Planung erhalten. Es können sich in zwei oder drei Jahren ganz andere Bedürfnisse herausstellen, als sie heute zu übersehen sind.
    Es besteht noch eine weitere Schwierigkeit. Wir hätten dann eine doppelte Bewirtschaftung von Straßenbaumitteln: einmal die regulären Mittel, die seit Jahren im Haushalt sind, und dann den Zuwachs aus dem Verkehrsfinanzgesetz, der also auf 14 Jahre durch ein erst in Zukunft zu erlassendes Straßenwegegesetz festgelegt werden sollte. Das sind mehr technische Gründe, aber ich halte sie auch für recht beachtlich.
    Auf die Frage der Dotierung der Länder und Gemeinden, die Herr Abgeordneter Müller-Hermann nur am Rande angesprochen hat, will ich nicht ausführlich zurückkommen. Ich verstehe den Wunsch. Ich will aber nur ganz kurz sagen: man kann sehr ernste verfassungsrechtliche Bedenken dagegen erheben, daß der Bund unmittelbare Zuweisungen an die Gemeinden für den Straßenbau macht. Außerdem würde es sich hier um eine Art von Spezialausgleich von vertikalem Finanzausgleich handeln, und nachdem der Vermittlungsausschuß in den schwierigen Fragen der Finanzverfassung, der Finanzreform gerade erst zu einer Lösung gekommen ist, die hoffentlich die Zustimmung sowohl

    (Abg. Schoettle: Vorsicht, Herr Staatssekretär!)

    — ich sage gerade: die hoffentlich die Zustimmung sowohl des Hohen Hauses wie des Bundesrates finden wird, glaube ich, wäre es sehr gefährlich, in diesem Augenblick an diese Dinge zu rühren.
    Ich muß auch das sagen — und ich hoffe, daß es mir von den Ländern nicht übelgenommen wird —: in einem Moment, in dem der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Rechnungsjahr 1954, das nun bald zu Ende geht, immer noch nicht festgelegt wird, kann doch wohl kaum vom Bund aus an die Gemeinden eine Zuweisung für Straßenbauten erfolgen, d. h. eine


    (Staatssekretär Hartmann)

    Entlastung der Länder, deren Aufgabe dies wäre. Ich würde also bitten, an diesen Punkt nicht zu rühren. Im übrigen ist er auch in einer vorsichtigen Form, die den verfassungsmäßigen Verhältnissen entspricht, in Abs. 2 der Resolution angesprochen. Ich darf nur hoffen, daß die Länder die Verwendung des Mehraufkommens aus der Kraftfahrzeugsteuer von 90 Millionen DM für den Straßenbau in ihren Haushalten in diesem Jahr und auch in den kommenden Jahren sicherstellen.
    Nun komme ich aber zu dem Hauptpunkt, und ich darf dabei an das anknüpfen, was ich mir schon gestern zu sagen erlaubte. Man kann die schönsten Pläne über die Verplanung von Mitteln für den Straßenbau machen — auch auf 14 Jahre —, man muß aber die Mittel haben. Nach unserer Berechnung, die um etwa 25 Millionen von den Berechnungen des Herrn Abgeordneten Müller-Hermann abweicht — ich möchte aber das Hohe Haus mit den Einzelheiten nicht aufhalten —, ergibt sich folgendes Bild. 145 Millionen werden für die Bundesbahn abgezogen — die sind festgelegt —, 115 Millionen für die Autobahnen — die sind festgelegt —, 10 Millionen für nichtbundeseigene Eisenbahnen — die sind auch festgelegt —, das macht zusammen 270 Millionen; und wenn dann verfassungsgemäß — jedenfalls in diesem Jahre — weitere 90 Millionen DM Kraftfahrzeugsteuer an die Länder gehen, dann sind das zusammen 360 Millionen. Dann sollen die Anhänger einige Zeit lang nur eine um 25 % geringere Steuer tragen; ich sagte gestern schon, das macht 35 Millionen. Nach unserer Berechnung bleiben dann für die Straße in einem vollen Etatsjahr überhaupt nur 40 bis 50 Millionen und in diesem Anfangsjahr, in dem die Erhöhung der verschiedenen
    Steuersätze nicht am 1. April in Kraft treten kann, noch viel weniger.
    Es ist eben mehrfach auf den Haushalt hingewiesen worden. Ich muß aber — ich glaube, es wäre illoyal, das zu verschweigen — darauf hinweisen, daß bei dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes — ich möchte annehmen, daß der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuß anrufen wird — in diesem Haushaltsjahr eigentlich überhaupt nichts Zusätzliches für den Straßenbau verbleibt.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Im nächsten Jahr verbleiben dann nach dem Gesetz vielleicht 40 bis 55 Millionen. Dazu kommt ein gewisses Mehr aus dem von uns allen erwarteten weiteren Aufschwung der Volkswirtschaft.
    Ich glaube also, es müßte nicht nur darauf vertraut werden, daß der Haushaltsausschuß diese Dinge für dieses Jahr verplant, sondern es wäre wirklich für die dritte Lesung noch die Frage zu prüfen, ob hier am Verkehrsfinanzgesetz in seiner Gesamtheit nichts mehr geändert werden soll, ob man sich mit dem Mehraufkommen, wie es das Hohe Haus in der zweiten Lesung beschlossen hat, zufrieden gibt. Gibt man sich damit zufrieden, dann brauchen wir uns über einen Abschnitt IV c weiter gar nicht zu unterhalten. Dann ist nach unserem Gefühl viel zuwenig für die Straße da, und das scheint mit der Kernpunkt zu sein.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Aufmerksamkeit für die noch kommenden sechs Redner zu diesem Punkt bitten. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mit Recht vom Herrn Kollegen Müller-Hermann hervorgehoben worden, daß es sich bei dem gegenwärtigen Problem um eines der wichtigsten aus dem ganzen Verkehrsfinanzgesetz handelt. Um so mehr, muß ich offen sagen, bedaure ich es, wie leer die Reihen hier im Hause bereits geworden sind. Ich hätte gehofft und gewünscht, daß gerade bei einem solchen Punkt die Bänke voll besetzt wären.
    Herr Abgeordneter Müller-Hermann hat uns in sehr eindringlichen und ausführlichen Darlegungen auseinandergesetzt, weshalb er — mit den Mitunterzeichnern — diesen Antrag eingereicht hat. Ich glaube mit einer gewissen Befriedigung feststellen zu können, daß sachlich auf allen Seiten des Hauses durchaus Einverständnis mit dem besteht, was mit dem Antrage bezweckt wird. Das ist zweifellos schon ein gewisser Erfolg; denn nun gehen die Meinungen nur noch über den einzuschlagenden Weg auseinander.
    Lassen Sie mich noch einige allgemeinere Ausführungen machen. Ich glaube, wir dürfen nicht aus den Augen lassen, daß der Verkehr eine Einheit ist, daß er nur einheitlich beurteilt werden darf. Selbstverständlich begrüßen wir es sehr, wenn die Bundesbahn saniert wird, wenn die Bundesautobahnen das ihnen Zustehende bekommen, die nicht bundeseigenen Eisenbahnen und die Bundesstraßen. Sie sind dringend notwendig, und ihre Finanzierung muß erfolgen. Aber es gibt doch eine ganz große Anzahl von Straßen — auch das ist absolut unbestritten —, die mindestens genau die gleiche Verkehrsbedeutung haben wie andere Straßen, die vom Bund unterhalten werden.

    (Abg. Dr. Willeke: Sehr richtig!)

    Stellen Sie sich,. bitte, einmal vor, wie das Bild werden wird! Es ist heute schon von den leistungsschwachen Unterhaltungsträgern, den Gemeindeverbänden und den Gemeinden vor allem, gesprochen worden. Stellen Sie sich vor, wie gerade der Verkehr und die Verkehrssicherheit leiden müssen, wenn nun nicht einheitlich auch die Straßenverbesserung eintritt, die Kollege MüllerHermann mit Recht als die beste Unfallbekämpfungsmaßnahme bezeichnet hat.
    Nun haben wir uns heute an sich nicht mit der Entschließung zu beschäftigen, die vom Ausschuß für Steuer- und Finanzfragen vorgeschlagen ist, aber es ist in diesem Zusammenhang nicht ganz zu vermeiden, auch darauf zurückzukommen. Eine Entschließung, meine Damen und Herren, ist eben eine Entschließung, und die Mitunterzeichner des Antrags des Kollegen Müller-Hermann legen Wert darauf, daß diese Angelegenheit schärfere Konturen gewinnt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie legen Wert darauf, daß dieses Anliegen in das Gesetz hineinkommt. Damit soll in keiner Weise, auch das möchte ich noch betonen, ein Mißtrauen gegen irgend jemanden ausgesprochen werden, am wenigsten gegen einen unserer Bundesminister. Aber wir müssen meines Erachtens dafür sorgen — und ich hoffe doch, daß ich mit dieser Ansicht auch im Hohen Hause nicht allein dastehe —, daß wirklich auch für den Straßenbau insgesamt mehr als bisher geschieht.


    (Dr. von Buchka)

    Sie wissen wohl auch, daß sich der Ausschuß für Kommunalpolitik sehr eingehend gerade auch mit dieser Frage beschäftigt hat. Er ist dabei zu einer einstimmigen Empfehlung an das Hohe Haus gekommen, die leider aus Gründen, die ich hier nicht erörtern will, nicht zum Zuge gekommen ist. In der Grundtendenz bewegt sich diese Empfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik aber durchaus in der Richtung des Antrags des Kollegen Müller-Hermann. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit will ich hier unerörtert lassen; sie spielt, das ist auch schon vom Kollegen Müller-Hermann gesagt worden, zunächst bei dieser Vorlage unmittelbar gar keine Rolle.
    Nach reiflicher Überlegung darf ich Sie, meine Damen und Herren, dringend bitten, dem Antrag des Kollegen Müller-Hermann zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)