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    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Wir stimmen in der Weise ab, wie es jetzt beantragt ist. Ich rufe also auf Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten.

    (Abg. Seuffert: Nein, einzeln! — Abg. Neuburger: Er hat gesagt: zusammen!)

    — Der Antragsteller hat ausdrücklich gesagt, daß er darüber das als einen Sachinbegriff abgestimmt wissen will. Ich stelle also zur Abstimmung Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukte. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; abgelehnt.
    Ich rufe auf die Worte „sowie von Bier". Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! —

    (Große Heiterkeit.)

    Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

    (Anhaltende Heiterkeit und Beifall.)

    Nun die Worte „von Vieh in Spezialfahrzeugen". Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Das zweite war die Mehrheit; abgelehnt.
    Dann brauche ich ja wohl, da ein Sachinhalt von Beförderungsgütern nicht übriggeblieben ist, über die Weite der Beförderungsstrecke nicht mehr abstimmen zu lassen. Damit ist der Umdruck 327 erledigt.
    Es bleibt jetzt abzustimmen über Umdruck 328, nach dem in § 12 Abs. 2 folgende Ziffer 3 eingefügt werden soll:
    3. bei der Beförderung von gebrauchten Packmitteln, soweit sie zurück zum Unternehmer befördert werden, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer.
    Wer diesem Antrag auf Umdruck 328 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei, wie ich sehe, einer oder zwei Enthaltungen angenommen.
    Dann komme ich jetzt zur Abstimmung — weil das vorausgehen muß — über den Antrag auf Umdruck 332, wo noch eine Sachausnahme, nämlich für Tageszeitungen gewünscht wird. Wer dem Antrag auf Umdruck 332 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
    — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Dann komme ich zu Umdruck 330*) als der abschließenden Abstimmung zu diesem Gebiet und kann unterstellen, daß jetzt hinter „inländischem Obst" durch die vorherige Abstimmung „inländischem Gemüse" mit eingefügt ist. Wer dem Antrag auf Umdruck 330 in dieser veränderten Form zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; Umdruck 330 ist angenommen.
    Ich lasse jetzt abstimmen über die gebietlichen Ausnahmeanträge, wie sie hier vorliegen.
    Umdruck 310**). — Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; ist abgelehnt.
    *) Siehe 73. Sitzung, Anlage 24. *0) Siehe 73. Sitzung, Anlage 15.
    Ich rufe auf Umdruck 311***). — Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe jetzt auf Umdruck 329****) weil er gegenüber dem Umdruck 311 ein einschränkender Antrag ist. Der Antragsteller hat ihn noch dadurch verändert, daß er beantragt hat, unter Buchstabe a hinter die Worte „Notstands- und Sanierungsgebieten" „an der Nordseeküste" einzufügen. Wer dem Antrag auf Umdruck 329 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Ich rufe Umdruck 333*) auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
    Nun liegt ein Antrag des Herrn Abgeordneten Professor Gülich vor, die beiden Anträge auf den Umdrucken 310 und 329, wenn sie hier im Verfahren abgelehnt werden sollten, vorsorglich der Bundesregierung als Material zu überweisen, um
    die Sachanliegen dort nachprüfen zu können. Wer
    diesem Antrag des Abgeordneten Gülich zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
    — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Meine Damen und Herren, dann kommen wir zur Abstimmung über § 12 mit den Änderungen, die eben beschlossen worden sind. Wer dem § 12 in dieser Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet.
    Ich rufe Ziffer 7 des Gesetzes auf, § 24, dann die Art. 2, 3. — Hier mache ich darauf aufmerksam, daß in Art. 3 Abs. 1 Ziffer 2 vom Ausschuß eine redaktionelle Verdeutlichung vorgeschlagen wird, indem nämlich hinter dem Wort „Härtefällen" die Worte „insbesondere in verkehrsfernen Gebieten" eingefügt werden sollen, so daß es jetzt heißt:
    . . . der Besteuerung und zur Beseitigung von
    Unbilligkeiten in Härtefällen, insbesondere in
    verkehrsfernen Gebieten, erforderlich ist, . . .
    Ich rufe Art. 4 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer diesen soeben aufgerufenen Paragraphen und Artikeln zuzustimmen wünscht, bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit verabschiedet.
    Wir kommen nunmehr zu einem anderen Teil des Gesetzes, und zwar zu Abschnitt III, Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 315**) vor. Soll er begründet werden? — Bitte, Herr Abgeordneter Mauk.


Rede von Adolf Mauk
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Umdruck 315 enthält eine ganze Menge Zahlen, aus denen nicht ohne weiteres der Zweck des Antrages zu ersehen ist. Mit dem Antrag soll erreicht werden, den Dieselkraftstoff nicht in der vollen Höhe von 10 Pf, sondern nur mit 8 Pf. zu besteuern ***) Siehe 73. Sitzung, Anlage 16.
****) Siehe 73. Sitzung, Anlage 23.
*) Siehe Anlage 4.
**) Siehe Anlage 6.


(Mauk)

und dafür die Benzinsteuer um weitere 2 Pf zu erhöhen. Anstatt also beim Dieselkraftstoff 10 Pf nach ,dem Ausschußantrag nunmehr nur 8 Pf, und beim Vergaserkraftstoff anstatt 2 Pf nunmehr 4 Pf.
Für viele, die diesen Gesetzentwurf, wie er vom Ausschuß zurückgekommen ist, gesehen haben, ist es unverständlich, daß man die ganze Belastung dem Dieselkraftstoff zuschiebt.

(Zuruf rechts: Tun wir ja gar nicht!)

Sie wissen, daß insbesondere die Wirtschaft im Lastkraftwagenverkehr heute nur mit Dieselkraftwagen fahren kann. Die im Gesetz vorgesehenen Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer für die Lkws erhöhen bei den schweren Lastwagen die Steuer auf das Zwei- bis Dreifache. Darüber hinaus muß nach Erhöhung des Beförderungsteuersatzes für den Tonnenkilometer auf 3 Pf für den Werkfernverkehr nunmehr das Dreifache bezahlt werden. Ich glaube, es wäre nicht mehr als recht und billig, wenn man beim Dieselkraftstoff wenigstens einigermaßen einen Ausgleich durchführte. Auch diese Erhöhung würde gegenüber dem bisherigen Zustand eine Verteuerung um 25 % bedeuten.
Wie steht es dagegen mit dem Vergaserkraftstoff? Wir haben dort vor einiger Zeit eine Preisermäßigung von 2 Pf erlebt; nur diese Preisermäßigung soll nun wieder aufgefangen werden. Ich glaube, die Vergaserkraftstoffindustrie, die vor einiger Zeit eine Preisermäßigung vornehmen konnte, müßte heute durchaus in der Lage sein, auch die 2 Pf, die ich vorschlage, zu tragen. Aus einem Vergleich zu anderen Ländern wird ersichtlich, daß beispielsweise in Belgien der Dieselkraftstoff nur 34 % des Benzinpreises kostet, in Danemark nur 39 %, in Österreich und in Frankreich nur 56%. Bei uns kostete er bisher 64 %, und bei der neuen Preiserhöhung wird er sogar 80 % des Vergaserkraftstoffs kosten. Wir stehen also mit Abstand an der Spitze. Das sind Zahlen, die nicht bestritten werden können. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß wir hier einen Akt der Gerechtigkeit vollziehen müssen. Der Herr Bundesfinanzminister kommt dabei nicht schlechter, sondern im Gegenteil besser weg; denn 2 Pf Preiserhöhung beim Vergaserkraftstoff bringen mehr ein, als die Ermäßigung von 2 Pf beim Dieselkraftstoff wegnimmt.
Ich bin, wie bereits erwähnt, der Meinung, daß der Personenkraftwagenfahrer nicht belastet zu werden braucht. Vielmehr könnten diese 2 Pf von der Mineralölindustrie aufgefangen werden. Ich habe kürzlich gehört, die Zapfstellen, die wir in Deutschland haben. seien heute nur mit 0,398 % ausgenützt. Trotz dieser schwachen Ausnutzung schießen täglich neue Tank- und Zapfstellen wie die Pilze aus dem Boden. Ich glaube, man könnte nun etwas zurückhalten und die Mittel, die hier dauernd neu investiert werden, zur Verbilligung des Vergaser- oder Dieselkraftstoffs verwenden. Eine Tankstelle, die theoretisch 24 Stunden am Tag in Gang sein kann, wird bei dem derzeitigen Stand der deutschen Zapfstellen nur 5,75 oder 5,76 Minuten benutzt. Ich glaube, auf ,diesem Gebiet könnte etwas zugunsten der Verbilligung des Kraftstoffs getan werden.

(Zuruf rechts: Woher haben Sie denn die Zahlen?)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Neuburger.