Rede:
ID0207403800

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2074

  • date_rangeDatum: 18. März 1955

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:20 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 6 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Finanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das Herr Kollege Glüsing aus Schleswig-Holstein vorgebracht hat, ist an sich sachlich berechtigt. Schleswig-Holstein ist als Ganzes ein Sanierungs- und Notstandsgebiet, und da ist nicht einzusehen, warum der schmale Küstenstreifen ausgenommen sein soll. Ob allerdings die Antragsteller ihr an sich richtiges Ziel jetzt mit den richtigen Mitteln verfolgt haben, das ist eine andere Frage. Die Probleme sind ja im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen erörtert worden, und es war ganz klar, daß eine Fülle von weiteren Anträgen hinzukommen würde, wie eben der letzte als „allerbescheidenst" bezeichnete Antrag eingebracht wurde. Zwischen diesem bescheidensten und den anderen etwas weniger bescheidenen Anträgen liegen aber sachlich sehr erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede hier zu prüfen und dem Plenum in der zweiten Lesung deutlich zu machen, ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen.
    Auch meine Freunde hatten erwogen, in dieser Richtung vorstellig zu werden, allerdings unter der Voraussetzung, das interfraktionell zu tun, weil wir glauben, daß solche landsmannschaftliche Anliegen, wenn sie schon im Bundestag vorgebracht werden, nicht ohne Fühlungnahme mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen vorgebracht werden sollten.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, in der zweiten Beratung einen solchen Antrag nicht einzubringen, der ja nach den vorausgegangenen Ausschußberatungen und den nun zusätzlich gestellten Anträgen ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat, obwohl ich persönlich, weil ich von der Richtigkeit der Sache überzeugt bin, ihm zustimmen werde.
    Aber wie fragwürdig die Geschichte geworden ist, geht aus dem Antrag Umdruck 311 hervor, der die Grenze 60 km landeinwärts nehmen will. Das mag für einzelne Gebiete richtig sein, aber, Herr Kollege Conring, doch nicht generell. Sie können doch nicht sagen, daß Sie von der holländischen Grenze an ein Gebiet von 60 km landeinwärts ganz schematisch in diese Ausnahmeregelung hineinbringen wollen.


    (Dr. Gülich)

    Zu Schleswig-Holstein sei noch gesagt, daß es weitgehend auch an der schleswig-holsteinischen Regierung liegt, wie weit die Westküste in Sanierungs-, Notstands- und Frachthilfegebiete einbezogen wird. Erinnern Sie sich an die Bemühungen des Bundesverkehrsministers Seebohm. Er hat sich wirklich bemüht, aber man konnte schließlich nicht von ihm verlangen, daß er schleswig-holsteinischer als Lübke sei. Infolgedessen sind diese Dinge so nicht zurechtgekommen.
    Weil es sich um sehr komplizierte Dinge handelt, die man im Plenum ohne eingehende Vorbereitung nicht behandeln kann, bin ich der Meinung, daß man diese Anträge, nachdem sie vorher nicht genügend durchberaten sind, insbesondere den Antrag Umdruck 310 — der Antrag Umdruck 311 ist zu schwierig —, aber auch noch den Antrag Umdruck 329 der Regierung als Material überweisen sollte. Die Regierung ist dann durchaus in der Lage, den Gebieten zu helfen, bei denen es notwendig ist.
    Ich beantrage also ersatzweise, bei Ablehnung der Anträge Umdrucke 310 und 329, diese Anträge der Bundesregierung als Material zu überweisen, damit der Bundesfinanzminister im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister prüfen kann, welche Erleichterungen diesen Gebieten gewährt werden sollen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Finanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den Herren Vorrednern, die ich gehört habe, hat mich am meisten überzeugt der Herr Kollege Dresbach.

    (Beifall und Heiterkeit.)

    Er hat nach meiner Überzeugung das ausgesprochen, was ausgesprochen werden mußte, nämlich: Wenn ich ein Beispiel haben will, wie Gesetze nicht gemacht werden dürfen, dann sind diese Ausnahmeanträge in ihrer Summe ein klassisches Beispiel dafür.

    (Beifall in der Mitte. — Zurufe rechts.)

    — Meine Herren, entschuldigen Sie! Ich hätte fast einen boshaften Wunsch. Wenn ich an Seelenwanderung glauben würde, dann würde ich wünschen, daß alle diejenigen, die diese Ausnahmeanträge stellen, im nächsten Leben in einem Finanzamt Sachbearbeiter für Beförderungssteuer werden und die Anträge zu vollziehen haben.

    (Heiterkeit und Beifall in der Mitte.)

    Aber nun, meine Herren, etwas zur Sache. Ich habe gerade jetzt immer gehört: Man muß „Gebieten" helfen, indem man dem Werkfernverkehr eine steuerliche Entlastung gibt. Lassen Sie mich einmal offen etwas aussprechen: Es gibt einen großen Teil des Werkfernverkehrs, der überhaupt nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen, sondern rein aus steuerwirtschaftlichen Gründen entstanden ist.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Rechnen Sie doch die Dinge nur nach! Ein großer Betrieb schafft sich aus den Gewinnen, die er hat, einen Lastkraftwagenpark an. Er weiß genau, daß dieser Lastkraftwagenpark Verluste bringt, daß man mit der Eisenbahn das Geschäft vielleicht besser machen würde. Aber er will Verluste haben, weil er mit den Verlusten die Gewinne aus seinem übrigen Betrieb, die ihm zu groß werden, ermäßigen und damit seine Steuer ermäßigen kann.

    (Beifall in der Mitte und bei der SPD.)

    Meine Herren, solche Fälle gibt es! Gerade deshalb habe ich früher einmal daran gedacht, ob
    es nicht möglich wäre, steuerrechtlich zu erreichen, daß alle diese Werkfernverkehrsunternehmen, die doch eigentlich Unternehmen sind,
    als eigene juristische Person aufgezogen und damit steuerlich eigens, getrennt von den übrigen
    Betrieben, zur Veranlagung herangezogen werden.

    (Zuruf von der Mitte: § 5!)

    Ich glaube, das wäre ein Weg, wenn er rechtlich durchführbar wäre

    (Erneuter Zuruf von der Mitte: § 5 Steueranpassungsgesetz!)

    — ich habe den rechtlichen Weg nicht gefunden —, um den Mißwuchs, der auf diesem Gebiet entstanden ist, abzudämmen. Und, meine Damen und Herren, um den Mißwuchs geht es.
    Wenn ich jetzt das erste Beispiel nehme und über die Anträge auf Ausnahmen für bestimmte Gebiete rede, — meine Damen und Herren, wenn ich mir jetzt eine deutsche Landkarte vorstelle und wenn ich auf diese deutsche Landkarte alle die Gebiete einzeichne, für die Ausnahmen beantragt sind, dann frage ich zunächst: Was bleibt dann von Westdeutschland eigentlich übrig?

    (Abg. Schoettle: Ich bringe noch einen Antrag für den oberen Hochrhein!!)

    — Nun, ich habe noch auf solche gewartet. Da von Notstandsgebieten die Rede ist: ich habe als Schulkind z. B. gelernt, daß der Jura ein ausgesprochenes Notstandsgebiet ist, daß die Rhön ein ausgesprochenes Notstandsgebiet ist, daß Spessart und Eifel ausgesprochene Notstandsgebiete sind.

    (Zuruf von der Mitte: Odenwald!)

    Wir wissen alle, daß der liebe Gott diesen Gebieten härtere Böden gegeben hat als anderen, besseren Gebieten. Und jetzt möchte ich fragen: Können mir die Antragsteller überhaupt sagen, ob es in unserer Gesetzgebung den Begriff „anerkannte Notstandsgebiete" gibt? Es gibt ja diesen Begriff gar nicht. Es gibt den Begriff „Zonenrandgebiet", und es gibt den Begriff „Frachthilfegebiet", aber die übrigen Begriffe gibt es gar nicht. Gesetze, Anträge, die mit Begriffen arbeiten, die in der Gesetzgebung noch gar nicht existieren, sind an sich unvollziehbar.
    Und nun darf ich doch einmal offen sagen: Was hat das an sich mit dem Gebiet zu tun? Die Besteuerung des Werkfernverkehrs ist ein Vorteil oder ein Nachteil — je nachdem — eines einzelnen Betriebs. Ich kann mir ein Notstandsgebiet vorstellen, in dem ein sehr gewinnbringendes Unternehmen mit einem recht großen Werkfernverkehr vorhanden ist. Ich möchte es fast als Regel aufstellen: Je größer der Werkfernverkehr eines Betriebes ist, um so gewinnbringender wird vermutlich das Unternehmen sein.

    (Abg. Stücklen: Das kommt auch vom Werkfernverkehr!)

    — Helfe ich also dem „Gebiet", helfe ich etwa
    dem „Mittelstand"? Meine Überzeugung ist eine
    gegenteilige: Ich will Mittelstandspolitik in dem


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Sinne treiben, daß diese Transporte auf den gewerblichen Fernverkehr übergehen. Ich würde es als Mittelstandspolitik werten, daß, sagen wir, z. B. die große Brauerei nicht steuerliche Begünstigung für Betriebsarten erhält, die sich die kleine Brauerei einfach nicht leisten kann.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Die Mittelstandspolitik besteht doch nicht darin, daß ich diejenigen bevorzuge, die ein großes Unternehmen haben und sich mit dem Großunternehmen besondere Betriebsarten leisten können. Das hat doch mit Mittelstandspolitik gar nichts zu tun.
    Deshalb habe ich schon im Ausschuß überhaupt Bedenken gegen gebietliche Ausnahmen geäußert. Wenn aber jetzt noch jeder meint, er würde in seiner Heimat einen Vorwurf erhalten, wenn er nicht auf die spezielle Notlage seines Heimatbezirks hingewiesen und infolgedessen hier einen Antrag gestellt hätte, dann muß ich sagen: dann wird das ganze Gesetz unvollziehbar, und es bleibt wirklich nur ein Restdeutschland von dem Westdeutschland für die normale Gesetzgebung übrig. Ich bitte also, alle die Anträge, auch soweit sie sich auf Schleswig-Holstein beziehen — ich habe ein Herz für Schleswig-Holstein —, abzulehnen. Es läßt sich ja gar nicht abgrenzen. Das östliche Schleswig-Holstein ist ohnehin begünstigt, weil es Zonenrandgebiet bzw. Frachthilferaum ist. Das westliche mag vielleicht deswegen mit etwas Neid auf das östliche sehen. Aber das ist kein Grund für den Gesetzgeber, zumal das westliche Schleswig-Holstein meiner Unterrichtung nach ausgezeichnete Bahnverbindungen hat. Außerdem würde sich dadurch der Zustand ergeben, daß ich praktisch damit ein ganzes Land von einer besonderen Steuer ausnehme. Warum die „Küste" deswegen, weil sie Küste ist, einen Anspruch darauf haben soll, hier Ausnahmen zu erhalten, ist mir überhaupt nicht recht verständlich und scheint mir der inneren Logik zu entbehren. Infolgedessen würde ich bitten, unter keinen Umständen über das, was der Ausschuß hinsichtlich der gebietlichen Bevorzugung beschlossen hat, hinauszugehen und alle diese Anträge abzulehnen.
    Was nun die sachlich en Ausnahmen betrifft, so muten Sie der Verwaltung etwas völlig Unmögliches zu, wenn Sie verlangen, daß sie nachprüft und überwacht, ob die Transporte sich auf die und die Artikel bezogen haben. Dann müßten Sie mindestens anordnen, wie es im Antrag Umdruck 330 vorgesehen ist, daß nur in den Fällen eine Steuerbegünstigung in Frage kommt, in denen der Transport sich ausschließlich auf eine begünstigte Ware erstreckt. Sonst ist jede Überwachung praktisch unmöglich.
    Es wäre überhaupt von Anfang an richtig gewesen, wenn man eine Begünstigung will, sie auf die Fälle zu beschränken, in denen irgendeine Ware in Spezialfahrzeugen befördert wird und befördert werden muß,

    (Abg. Dr. Dollinger: Ein vernünftiger Satz!)

    wie es z. B. bei Milch usw. der Fall ist. Das hätte einen inneren Sinn. Aber all das andere geht über das Vernünftige, Zweckmäßige weit hinaus und erschwert der Verwaltung die Arbeit so, daß sie praktisch undurchführbar ist. Meine Damen und Herren, wenn wir Gesetze machen, die wegen ihrer Ausnahmen zum Mißbrauch und zum Betrug
    förmlich aufreizen, haben wir, auch was die
    Steuermoral betrifft, keine gute Arbeit geleistet.

    (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen).

    Ich würde deshalb dringend bitten, diese Ausnahmen möglichst einzuschränken und sich etwa im Rahmen dessen zu halten, was der Ausschußbeschluß vorschlägt; vielleicht mit dem Antrag Umdruck 330, der in gewissem Sinne eine Verbesserung des Ausschußbeschlusses darstellt. Aber ich darf einen Vorbehalt für die dritte Lesung machen. Wir haben auch in diesen Anträgen immer den Begriff „inländisches" Obst und „inländische" Erzeugnisse. Sie wissen, daß die ganzen Verhandlungen, die heute auf handelspolitischem Gebiet sowohl in den europäischen Ländern wie weit darüber hinaus im Weltrahmen stattfinden, grundsätzlich immer davon ausgehen, daß alle Diskriminierungen zwischen inländischer und ausländischer Ware auf steuerlichem und auf sonstigem Gebiet vermieden werden sollen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es wäre hier kein Verstoß gegen die Gesetzgebung, weil eine ausdrückliche Vorschrift nicht besteht; aber dem Geist des internationalen Verkehrs entspricht es nicht, in der Steuer zwischen inländischer und ausländischer Ware zu unterscheiden. Ich bin mir ganz genau bewußt, daß, wenn ich das betone, das Interesse an der Steuerbegünstigung, sagen wir einmal, nicht mehr so stark sein wird, weil man ja auf diesen Gebieten die Einfuhr und Durchfuhr ausländischer Waren nicht gefördert sehen will. Aber ich muß auf die Schwierigkeit hinweisen und würde deshalb bitten, wenn man sich heute für die Fassung des Ausschusses und des Antrags Umdruck 330 entschließt, sich zwischen zweiter und dritter Lesung noch einmal zu überlegen, ob das Wort „inländisch" bleiben kann oder ob wir einen anderen Begriff dafür finden müssen.
    Also, meine Damen und Herren, ich wäre sehr erfreut, wenn die Ausnahmen wirklich eine Ausnahme, d. h. zahlenmäßig klein, bleiben und nicht über den Rahmen der Ausschußfassung hinausgehen würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)