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    2. Deutscher Bundestag — 74. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1955 4053 74. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. März 1955. Änderungen der Tagesordnung . . 4054 B, 4084 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . 4054 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 4054 C Dr. Mommer (SPD) 4055 A Vizepräsident Dr. Jaeger 4084 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 4087 A Geschäftliche Mitteilungen 4054 C, 4060 B, 4077 A Mitteilung über Beantwortung ,der Kleinen Anfragen 100 und 161 (Drucksachen 738, 1277; 1226, 1276) 4054 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 573, 614); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1252, Umdrucke 310 bis 315, 317 bis 333) . . . 4056 B, 4087 ff. Kriedemann (SPD) 4056 B Mauk (FDP) . . . . 4057 C, 4062 B, 4069 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 4057 D, 4066 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) . 4058 A, 4061 C, 4068 D Körner (GB/BHE) . 4059 D, 4066 D, 4077 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) . 4060 B, 4077 A Schlick (CDU/CSU) 4060 D Donhauser (CDU/CSU) . . . 4061 B, 4077 C Krammig (CDU/CSU) . . . 4062 A, 4070 D Glüsing (CDU/CSU) 4062 B Heye (CDU/CSU) 4063 B Brück (CDU/CSU) 4064 A Dr. Gülich (SPD) 4064 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4065 B, 4067 A Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 4067 B zur Sache 4074 D Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung . . . 4067 B, D zur Abstimmung 4068 B, D Neuburger (CDU/CSU) . . 4070 C, 4078 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 4071 A, 4075 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 4071 D, 4078 B Dr. Bleiß (SPD) 4074 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 4076 C Abstimmungen . . . 4068 A, B, 4069 A, 4070 C, 4071 B, 4078 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1251) 4079 B Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 4079 B Beschlußfassung 4080 A Erste Beratung des von den Abg. Jacobi, Dr. Willeke, Schwann, Dr. Gille, Dr. Schranz u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Drucksache 1244) 4080 B Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Kommunalpolitik 4080 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft gegen den Abgeordneten Schmidt-Wittmack (Drucksache 1241) 4080 B Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 4080 C Beschlußfassung 4080 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55, Umdruck 305) 4080 D Fassbender (FDP), Berichterstatter 4080 D Elsner (GB/BHE) 4081 C Kriedemann (SPD) 4083 B Abstimmungen 4084 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4084 A Beschlußfassung 4084 A Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1260) 4084 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 4084 B Zweite Beratung des von den Abg. Krammig, Dr. Dollinger, Maier (Mannheim), Schüttler u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1053); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandels- fragen (Drucksache 1263) 4084 B Kalbitzer (SPD) 4084 C, 4086 B Mauk (FDP) 4084 C, 4086 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 4085 A, 4086 A Krammig (CDU/CSU) 4085 B Abstimmung 4086 C Dritte Beratung vertagt 4086 D Nächste Sitzung 4086 D Anlage 1: Beurlaubte Abgeordnete . . . 4087 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 327) 4087 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 332) . . . 4087 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Brück u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 333) . . . 4087 C Anlage 5: Änderungsantrag des Abg. Krammig zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 313) . . . 4088 A Anlage 6: Änderungsantrag der Abg. Mauk u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 315) . . . 4088 A Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Müller-Hermann u. Gen. zum Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Umdruck 319) 4088 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Bericht des 26. Ausschusses betr. Mühlenwirtschaft (Umdruck 305) 4089 A Anlage 9: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 291) 4089 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten Dr. Eckhardt Dr. Gille Wirths Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Schmücker Dr. Atzenroth Brockmann (Rinkerode). Anlage 2 Umdruck 327 (Vgl. S. 4058 A, 4068 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Seidl (Dorfen), Meyer (Oppertshofen), Unertl, Lahr, Held und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 die folgende Ziffer la eingefügt: 1a. bei der Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten sowie von Vieh in Spezialfahrzeugen, wenn sich die Beförderung nicht über 100 Kilometer vom Standort aus erstreckt, auf 1 Pfennig je Tonnenkilometer; Bonn, den 17. März 1955 Dr. Horlacher Seidl (Dorfen) Meyer (Oppertshofen) Unertl Lahr Held Hepp Frau Geisendörfer Kemmer Geiger (München) Müller (Worms) Stiller Spies (Emmenhausen) Dr. Atzenroth Holla Klausner Wieninger Dr.Gleissner (München) Lücker (München) Dannemann Kahn Stahl Schuler Kramel Josten Miller Fuchs Bauer (Wasserburg) Wittmann Eberhard Anlage 3 Umdruck 332 (Vgl. S. 4056 B, 4069 B) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 erhält in § 12 Abs. 2 die Ziffer 1 nach dem Worte „Mineralbrunnen" den Zusatz: „und Tageszeitungen". Bonn, den 17. März 1955 Schneider (Bremerhaven) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 333 (Vgl. S. 4064 A, 4068 A, 4069 A) Änderungsantrag der Abgeordneten Brück, Kemper (Trier), Richarts, Günther, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Mühlenberg, Frau Dr. h. c. Weber (Aachen), Illerhaus, Hoogen, Dr. Serres, Solke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Änderung des Beförderungsteuergesetzes — In Art. 1 Nr. 6 wird in § 12 Abs. 2 a) Ziffer 2 Buchstabe b wie folgt geändert: b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder in einer Entfernung von 15 km entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, b) wird der letzte Satz wie folgt geändert: Der Bundesminister der Finanzen bestimmt ferner durch Rechtsverordnung, welche Gebiete als Zonenrandgebiet, als Saarrandgebiet und innerhalb der 15-km-Zone entlang der luxemburgischen, belgischen, holländischen Grenze (links des Rheines) anzusehen sind. Bonn, den 18. März 1955 Brück Kemper (Trier) Richarts Günther Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Mühlenberg Frau Dr. h. c, Weber (Aachen) Illerhaus Hoogen Dr. Serres Solke Gibbert Holla Nellen Donhauser Teriete Oetzel Anlage 5 Umdruck 313 (Vgl. S. 4070 D, 4071 B) Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Änderung des Mineralölsteuergesetzes In Art. 4 Abs. 1 wird folgende Ziffer 5 neu eingefügt: 5. Inhaber von Betrieben, die Dieselmotoren herstellen, für die Menge des Gasöls, die zur Erprobung auf Prüfständen verbraucht wird. Bonn, den 17. März 1955 Krammig Anlage 6 Umdruck 315 (Vgl. S. 4069 D, 4070 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Mauk, Dr. Siemer und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III - Änderung des Mineralölsteuergesetzes —1. Art. 1 wird wie folgt geändert: Artikel 1 Das Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 234) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 1 werden ersetzt 1. unter Nr. 1 Buchst. a die Zahl „27,—" durch „32,50", 2. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb und ee jeweils die Zahl „14,85" durch „20,35", 3. unter Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und dd jeweils die Zahl „19,—" durch „24,50", 4. unter Nr. 1 Buchst. d die Zahl „6,30" durch „15,70", 5. unter Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst aa und bb jeweils die Zahl „0,—" durch . . „9,40", 6. unter Nr. 2 die Zahl „22,50" durch „27,—", 7. unter Nr. 6 Buchst. a die Zahl „10,—" durch „15,50", 8. unter Nr. 6 Buchst. b die Zahl „14,25" durch „19,75". 2. In Art. 3 wird Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Die Nachsteuer beträgt für 100 kg des Eigengewichts 1. für Leichtöle und für benzinhaltige Kraftstoffgemische 5,50 DM, 2. für Gasöle 9,40 DM, 3. für leichte Steinkohlenteeröle . 4,50 DM, 4. für Flüssiggas 5,50 DM. 3. In Art. 4 wird Abs. 3 wie folgt geändert: (3) Die Betriebsbeihilfe beträgt für je 100 kg des nachweislich für den begünstigten Zweck verwendeten Gasöls, jedoch mit der Einschränkung nach Absatz 4, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 . . 16,45 DM, 2. in den anderen Fällen des Absatzes 1 9,40 DM Bonn, den 17. März 1955 Mauk Frau Friese-Korn Lahr Dr. Preiß Stahl Dr. Siemer Anlage 7 Umdruck 319 (Vgl. S. 4069 C, 4071 B, 4078 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Müller-Hermann, Stücklen, Rümmele, Dr. Willeke, Schlick, Körner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 Drucksachen 1252, 573, 614): Der Bundestag wolle beschließen: Nach Abschnitt IV b wird folgender neuer Abschnitt IV c eingefügt: ABSCHNITT IV c Finanzierung des allgemeinen Straßenbaus Über den Haushaltsvoranschlag des Jahres 1955 hinaus ist das Mehraufkommen an Bundessteuern aus diesem Gesetz einschließlich des Zuwachses der folgenden Jahre für die Dauer von 14 Jahren dem allgemeinen Straßenbau zuzuführen, soweit es nicht für die in den Abschnitten IV, IV a und IV b festgelegten Aufgaben verwandt wird. Die Finanzierung eines langfristigen Straßenbauprogramms ist in einem besonderen Verkehrswegegesetz zu regeln. Dabei ist der Schwerpunkt auf solche Baumaßnahmen zu legen, von denen eine wirksame Verminderung der Unfälle im Straßenverkehr zu erwarten ist. Bonn, den 17. März 1955 Müller-Hermann Stücklen Rümmele Dr. Willeke Schlick Bauer (Wasserburg) Dr. von Buchka Dr. Dittrich Dr. Dollinger Fuchs Funk Geiger (München) Dr. Gleissner (München) Höcherl Kahn Kemmer (Bamberg) Klausner Lang (München) Lücker (München) Majonica Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Unertl Wieninger Körner Anlage 8 Umdruck 305 (Vgl. S. 4084 A) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft (Drucksachen 1216, 55): Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, zur Einleitung der Gesundung der Mühlenwirtschaft einen Gesetzentwurf zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität beschleunigt vorzulegen. Von der Beschränkung ausgenommen bleiben die Verfahren zur Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die angemessen zu berücksichtigen sind. Bonn, den 16. März 1955 Elsner Dr Mocker und Fraktion Anlage 9 Umdruck 291 (berichtigt) (Vgl. S. 4084 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: Antrag der Abgeordneten Dr. Adenauer, Sabaß, Dr. Kleindinst, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) und Genossen betreffend Zuschuß für die Erhaltung und Verbesserung des Städtischen Theaters und Orchesters der Stadt Bonn (Drucksache 1141) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Kulturpolitik. Bonn, den 15. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem sachlichen Ausnahmegebiet jetzt nicht mehr vor. Da der Paragraph aber einheitlich ist, rufe ich jetzt auf Abs. 2 Ziffer 2, die die gebietlichen Ausnahmen berührt, dazu idie Umdrucke 329, 311, 333 und 310. Wer wünscht das Wort? — Zu Umdruck 310***) Abgeordneter Glüsing.


Rede von Hermann Glüsing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Änderungsantrag auf Umdruck 310 hat eine Ergänzung
*) Siehe 73. Sitzung, Anlage 22. **) Siehe 73. Sitzung, Anlage 24. ***) Siehe 73. Sitzung, Anlage 15. des § 12 Abs. 2 Ziffer 2 zum Ziel und beinhaltet eine geringfügige Erweiterung des Katalogs der begünstigten Gebiete. Ich darf mir erlauben, dazu folgende Begründung zu geben. Die Auffassung, daß Schleswig-Holstein in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht schon längst den Platz eingenommen hat, den Ostpreußen im früheren Deutschen Reich hatte, ist nicht nur im Land SchleswigHolstein, sondern, ich hoffe, in der Bundesrepublik schon geläufig geworden. Aus dieser Erkenntnis haben auch die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes die Folgerung gezogen und dementsprechende Beschlüsse gefaßt. So ist der weitaus größte Teil Schleswig-Holsteins in den Kreis der begünstigten Gebiete einbezogen worden. Bedauerlich und außerordentlich störend ist aber dabei, daß ein ganz schmaler Küstenstreifen an der Westküste Schleswig-Holsteins von diesen Begünstigungen ausgenommen wurde. Dieser schmale Küstenstreifen, der in gewissen Gebieten nur 10 bis 20 km tief ist und geographisch gesehen nur etwa ein Viertel oder ein Fünftel von Schleswig-Holstein ausmacht, ist in seiner Struktur außerordentlich schwach. Die jetzige Regelung hat in diesem schmalen Küstenstreifen zu schwerwiegenden Konkurrenzverschiebungen geführt. Die wenigen gewerblichen Betriebe, die in den Kleinstädten, von denen die größte nicht über 20 000 Einwohner hat, noch vorhanden sind, haben schon wegen der Marktferne, wegen der Verkehrsferne außerordentlich zu leiden und befinden sich in einem schweren Existenzkampf.
Bei der Eingliederung dieses Gebietes in den vorgelegten Katalog wird es meines Erachtens auch nicht den bei solchen Angelegenheiten immer so sehr gefürchteten Berufungsfall geben. Denn einmal können die Betriebe, die in diesem schmalen Küstenstreifen liegen, nicht nach der Nordsee hin ausweichen. Da wird man mit gutem Recht sagen: Ja, solche Möglichkeiten haben wir auch anderswo in der Bundesrepublik, an den natürlichen Grenzen und auch sonst noch an der Nordsee. Aber in diesem Gebiet des Westküste können einmal die Betriebe nicht nach der Nordsee hin ausweichen, und nach der anderen Seite treffen sie auf eine begünstigte Konkurrenz.
Ich möchte also betonen — und das scheint mir sehr entscheidend zu sein —, daß es bei der Einbeziehung dieses schmalen Küstenstreifens absolut nicht den berühmten Berufungsfall geben kann. Es ist wirklich eine einzigartige Lage, und die Startbedingungen in diesem Gebiet sind absolut ungleich. Es sollte uns doch allen miteinander sehr daran liegen, für die gesamte Wirtschaft Schleswig-Holsteins nach Möglichkeit die gleichen Startbedingungen zu erreichen.
Darf ich an Hand einiger Zahlen noch ganz kurz unterstreichen, wie sonst die Lage in diesem schmalen Küstenstreifen ist. Die Grundsteuer A hat hier z. B. die absolut höchsten Hebesätze in der Bundesrepublik, und trotzdem werden Sie in dieser Gegend kaum einen Gemeindehaushalt finden, der ausgeglichen ist. Wenn wir weiter berücksichtigen, daß infolge der ungleichen Startbedingungen manch ein Betriebsinhaber sich überlegt, ob er seinen Betrieb in andere Gebiete verlagern soll, dann ergibt sich daraus die Gefahr, daß das Gewerbesteueraufkommen noch geringer wird und die Verhältnisse für die einzelnen Gemeinden noch schwieriger werden.
Nun noch einige Worte zur Lage der Landwirtschaft, die hier besonders zu Hause ist. Sicher gibt


(Glüsing)

es in diesem Gebiet einige gute Marschengegenden; aber auch diese Gebiete leiden derzeit noch sehr stark darunter, daß die geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen leider noch nicht restlos durchgeführt werden konnten. Wir anerkennen auch hier die Hilfe, die in den letzten Jahren gerade für dieses Gebiet vom Bund gegeben wurde; es bleibt aber noch weiterhin viel zu tun übrig.
Ich darf weiter erwähnen, daß dieses Gebiet in den letzten zehn Jahren zeitweilig die höchsten Arbeitslosenzahlen des Bundesgebietes überhaupt hatte. Von nicht immer ganz wohlwollender Seite wird ab und zu behauptet, dieser schmale Küstenstreifen lebe im wesentlichen doch von einem lebhaften Bäderverkehr. Das trifft, wenn überhaupt, nur zum Teil für die Inseln zu, ist aber für die Wirtschaftskraft dieses Streifens absolut nicht entscheidend. Ich meine, hier müßten andere wirtschaftliche Faktoren zusammenfließen, und Sie haben bei der Abstimmung die Möglichkeit dazu, uns diese Chance zu geben.
Sie können unserem Antrag auch ohne Bedenken und ohne Beschwernis zustimmen, weil nach den mir zugegangenen Informationen der Minderertrag an Beförderungsteuer aus diesem Gebiet durch die Einbeziehung einen Betrag von 100- bis 150 000 DM ausmacht. Es handelt sich also hier mehr um die Bereinigung eines bisher geduldeten Schönheitsfehlers oder einer Ungerechtigkeit; diese Ungerechtigkeit soll in eine Gerechtigkeit verwandelt werden.
Abschließend darf ich sagen: Sie haben durch eine positive Stimmabgabe in unserem Sinn noch zugleich die Möglichkeit, eine symbolische Handlung vorzunehmen, indem Sie sich zu dem alten schleswig-holsteinischen Wahlspruch bekennen, daß Schleswig-Holstein nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich eine Einheit bleibt, es daher immer heißen muß „Schleswig-Holstein op ewig ungedeelt".

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Heye zu den Umdrucken 311*) und 329**).