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ID0207008000

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    2. Deutscher Bundestag — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Februar 1955 3663 70. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Februar 1955. Zur Geschäftsordnung — betr. Absetzung der Beratung der Verträge: Wehner (SPD) 3663 C Kiesinger (CDU/CSU) . . . 3664 B, 3665 A Erler (SPD) 3664 D Absetzung abgelehnt 3665 B Fortsetzung der zweiten Beratung der Gesetzentwürfe betr. das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 1000, zu 1000), den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 1060), den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag (Drucksache 1061, Umdruck 293), das am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnete Abkommen über das Statut der Saar (Drucksache 1062, Umdruck 294); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 1200) Wiedervereinigung Deutschlands (Fortsetzung): Dr. Kather (GB/BHE) 3665 C Dr. Baron Manteuffel-Szoege (CDU/ CSU) 3668 A Saarabkommen: Dr. Lenz (Godesberg) (CDU/CSU) . 3669 B, 3670 B Dr. Mommer (SPD). . . . 3670 B, 3673 C, 3677 B, D, 3681 C, 3.68.4 C, 3704 A, 3716 B, 3720 D, 3722 A Dr. von Merkatz (DP) . 3677 B, C, 3681 B, 3689 B, 3696 B, C, 3700 C, 3704 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler. . 3683 C, 3684 D, 3690 B, 3692 C, 3719 A, 3721 B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 3684 D, 3698 B Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 3692 C Behrisch (SPD) (Persönliche Erklärung) 3692 D Unterbrechung der Sitzung . 3693 C Walz (CDU/CSU) 3693 C Feller (GB/BHE) . . . 3695 C, 3696 B, C Dr. Arndt (SPD) 3705 D, 3708 D, 3709 A, B Haasler (GB/BHE) . . . 3708 D, 3709 A, B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 3709 C Trittelvitz (SPD) 3710 C Schütz (CDU/CSU) . . . . 3712 A, 3713 D Dr. Kather (GB/BHE) 3713 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3714 D Ladebeck (SPD) 3716 A Sicherheit und Verteidigung: Erler (SPD) . . . . 3722 D, 3726 C, 3727 B, 3730 A, B, C, 3731 C, 3737 B, C, 3742 A, C Dr. von Merkatz (DP) . . 3726 B, 3731 C Euler (FDP) 3727 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . 3730 B, 3737 D, 3740 A, 3742 B, C Kiesinger (CDU/CSU) 3730 A, C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 3735 C, 3737 C, D Dr. Arndt (SPD) 3739 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3743 A, 3745 C, D Ritzel (SPD) 3745 C Weiterberatung vertagt . 3746 A Persönliche Erklärungen: Strauß (CDU/CSU) 3746 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 3746 D Nächste Sitzung 3746 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Mommer, das letztere habe ich nicht im Kopf. Ich gestehe das offen zu, daß ich das nicht gegenwärtig habe. Aber Ihre Meinung läuft ja auf die Grundlagen sozialdemokratischer Außenpolitik überhaupt hinaus; das glaube ich in aller Fairneß sagen zu dürfen. Ich dagegen bin nicht der Auffassung, daß eine solche Demonstration der Bundesrepublik des Sichversagens uns weitergebracht hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Über diese Grundfrage haben wir damals beim Petersberg-Abkommen und dann hauptsächlich bei der Montanunion immer wieder diskutiert. Es ist dies ein echter Gegensatz, der zwischen Ihnen und uns besteht. Herr Mommer, beweisen kann's nur die Geschichte, welcher Weg der richtige war. Warten wir es ab! Ich kann Ihnen da nur mein Wähnen, Glauben und Meinen sagen.
    Daß man die Haltung des Sichversagens natürlich sehr imponierlich finden kann, liegt auf der Hand. Das Beispiel des Grafen Brockdorff-Rantzau in Versailles war eine Haltung, die wortlos eine in der Geschichte gestaltende Kraft entwickelt hat. Der Graf hat damals allein schon durch sein Auftreten in Versailles, durch seine überzeugende Würde, viel, sehr viel für Deutschland getan. Aber glauben Sie nicht auch, daß Würde darin liegt, wenn man, ohne sich dabei etwas zu vergeben, einen Weg der Notwendigkeit geht, ohne Opportunismus, aber in der hohen Verantwortung, ein so tief gesunkenes, ein so tief geschlagenes Volk wieder hochzubringen?

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sehen Sie, in dieser Auffassung steckt immer so
    etwas, als sei der Weg, den wir und Sie mit uns
    zu gehen versucht haben, uns nicht ganz würdig
    sei, als sei das, was hier geworden ist, irgendwie
    vom schlechten Gewissen infiziert. Meine Damen
    und Herren, ein solch schlechtes Gewissen: ein
    Mensch, er fühlt's, wenn auch verschwommen, er
    'müßte sich, genau genommen, im Grunde seines
    Herzens schämen, und er beschließt, es nicht genau
    zu nehmen! Ich glaube, mit diesen untergründigen Gefühlen der Zersetzung unseres Willens
    und unserer Haltung können wir nicht bestehen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber, meine Damen und Herren, ich möchte fortfahren, um Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen. Es ist da vor allen Dingen noch die Frage des Art. IX aufgeworfen worden. Sehen Sie, der Art. IX wird meiner Ansicht nach in seiner Tragweite nicht vollständig gewürdigt, wenn man nur darauf sieht, was die Bevölkerung an der Saar selbst an Verantwortung zur Entscheidung für oder gegen die friedensvertragliche Regelung aufzubringen hat.
    Es geht ja noch etwas vorweg, nämlich die frei verhandelte Annahme der Regelung durch eine freie gesamtdeutsche Regierung, dann die Zustimmung des gesamtdeutschen Parlaments zu dieser Regelung. Erst dann geht die Frage an die Bevölkerung an der Saar. Es wird also nicht etwa — das möchte ich hier •eindeutig feststellen — ein Volksabstimmungsrecht auf Separation eingeräumt, sondern zur Abstimmung gestellt wird eine Frage oder auch eine Alternative, der das deutsche Gesamtvolk, ein deutsches Gesamtparlament zugestimmt haben. Angesichts dieser Tatsache glaube ich nicht, daß man die Einräumung dieser zweiten Volksabstimmung als einen Rückschritt bezeichnen darf.
    Noch ein Wort zu dem Art. 23 des Grundgesetzes, der in seinem zweiten Satz lautet:
    In anderen Teilen Deutschlands ist es — ich ergänze: das Grundgesetz —
    nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
    Nun wird gesagt, dieses Statut mache die Anwendung des Art. 23 des Grundgesetzes unmöglich. Erstens bleibt natürlich zweifelhaft, was die Verfassung unter „anderen Teilen" versteht,

    (Abg. Dr. Arndt: Ach!)

    ob dazu das Statut eines Landes notwendig ist oder ob man auch andere Gebietseinheiten, deren Bevölkerung diesen Beitritt vollziehen wollen, darunter fassen kann. Eingeräumt, dies letztere sei richtig — dazu gehören natürlich Organe, die für eine Bevölkerung handeln können —, dann würde ich ganz offen sagen: Warum soll nicht der Landtag in Saarbrücken, wenn er ordnungsgemäß gewählt ist, den verfassungsmäßigen Beschluß fassen können: Auch für uns an der Saar gilt das Grundgesetz? Ich sehe keinen Hinderungsgrund, daß ein solcher Beschluß vom Landtag gefaßt werden würde — natürlich vorbehaltlich des Statuts, das in Geltung bleibt. Aber wenn ein Landtag sagen würde: „Auch bei uns gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik, weil es die deutsche Verfassung ist", wäre das natürlich ein erheblicher Fortschritt. Nur kann ein solcher Beschluß nicht das Statut abändern, aber er kann nach meiner Auffassung durchaus gefaßt werden und wäre ein nicht unerhebliches Präjudiz für die Zukunft und für die Regelung der Frage im Friedensvertrag.
    Hier ist die Behauptung aufgestellt worden, man könne einem solchen Vertrag nicht zustimmen, weil zwischen den beiden Partnern Uneinigkeit darüber bestehe, was sie mit dem Vertrag erreichen wollten. Natürlich besteht Uneinigkeit darüber. Frankreich will etwas ganz anderes erreichen, als was wir erreichen wollen. Aber das ist ja auch nicht Inhalt dieses Vertrags, sondern sein Inhalt ist, ein Kompromiß, eine Basis für ein Provisorium zu schaffen, das es zuläßt, zu einer endgültigen Regelung zu kommen, die sich .als eine wirkliche Verständigung zwischen diesen beiden Partnern ausnimmt. Es ist also für mich gar kein überzeugendes


    (Dr. von Merkatz)

    I Argument, daß etwa der eine unter dem Endzweck des Vertrags etwas ganz anderes herbeiwünscht als der andere. So schnell sind wir leider auch durch diese Schwierigkeit nicht hindurch.
    Eines ist uns, meinen Freunden, vollkommen klar, so wie die Dinge liegen: Es ist natürlich kein juristisches, aber es ist ein politisches Junktim, eine politische Verbindung zwischen der Annahme dieses Abkommens und dem Pariser Vertragswerk nun einmal gegeben. Das Abkommen kann auch uns, meine Freunde und, ich glaube, wohl alle, die hier im Hause sitzen, nicht voll befriedigen. Es erfüllt uns mit tiefer innerer Sorge, daß -damit ein Streit nicht aus der Welt gebracht werde, ja, daß bei einer unrichtigen Anwendung, bei einer Anwendung wider Treu und Glauben der Streit sogar noch größer werden kann. Alle diese Gedanken werden bei gewissenhafter Prüfung auch von uns geteilt. Wir sind uns aber darüber im klaren, daß ein Nein zu diesem Abkommen ein Nein zu den Pariser Verträgen ist, daß also, wer die Verantwortung auf sich nimmt, dazu nein zu sagen, so, wie die Dinge liegen, auch die Verantwortung auf sich zu nehmen gewillt ist, das Ganze scheitern zu lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der DP und bei Abgeordneten des GB/BHE.)

    Das ist, meine Damen und Herren, eine Gewissensfrage. Der Herr Bundeskanzler war bereit, in Paris, wenn Frankreich auf seiner Forderung bestanden hätte, ein Abtrennungsstatut definitiv zu machen, daran alles scheitern zu lassen, und er hat uns gefragt: „Nehmt ihr die Verantwortung dafür mit auf euch?" Diese Grenze mußte nicht eingehalten werden; Frankreich hat auf die Forderung der Definitivität dieses Statuts verzichtet. Und da muß ich Ihnen ganz offen sagen: es gehört schon eine erhebliche Gewissensakrobatik dann dazu, um irgendwelcher Prinzipien willen ein anderes Prinzip, nämlich das der Verständigung auf höherer Ebene, im Interesse der Freiheit und des Friedens, aufs Spiel zu setzen.

    (Beifall bei der DP, der CDU/CSU und Abgeordneten des GB/BHE.)

    Ich weiß nicht, wo hier die echte Rangfolge der Prinzipien liegt.
    Meine Damen und Herren, mir steht es nicht zu, in Gewissensfragen irgend jemandem Vorschriften zu machen. Man nimmt Verantwortungen auf sich oder läßt es eben bleiben. Ich spreche für meine Freunde, die diese Frage alle gleich ansehen. Sie wissen, welche Verantwortung sie mit ihrem Ja oder mit ihrem Nein übernehmen, welche Wertung sie in den Prinzipien, für die sie stimmen, einnehmen. Die Abstimmung ist in unserer Fraktion, wie das unsere Übung ist bei allen Fragen, die mit Gewissens- und Verantwortungsdingen zusammenhängen, völlig frei. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen zu sagen — und das ist auch nicht mein Recht meinen Kollegen gegenüber —, wer von ihnen das eine oder das andere tut. Aber unsere Verantwortung sehen wir klar, völlig klar, auch die Kollegen, die sich nicht damit abfinden können, die eine andere Rangfolge der Prinzipien gewahrt wissen wollen. Sie werden nach ihrem Gewissen entscheiden. Meine Fraktion aber ist der Auffassung — auch das ist die Auffassung von uns allen —, daß das Gesamtvertragswerk, das heißt, die europäische Verständigung in letzter Stunde, nicht scheitern darf.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Und eines zum Schluß. Wir tragen Verantwortung für eine Bevölkerung, für eine deutsche Bevölkerung. Ich möchte das hinüberrufen über die Grenze, wenn es nicht als Anmaßung empfunden wird: Wir alle fühlen uns für das Schicksal dieser Millionen deutscher Menschen an der Saar verantwortlich. Wir werden jeden Weg zu gehen versuchen, um auf wirtschaftlichem Wege, im Wege des Kredits, im Wege der echten Hilfe, der echten inneren Verständigung und auch im Interesse des Friedens, den diese Bevölkerung mit Frankreich haben muß, eines Friedens zwischen Deutschland und Frankreich und für die Saar, ihrem Wohl zu dienen und sie nicht mehr länger Zankapfel des Streits zwischen zwei Nationen sein zu lassen, ihnen zu helfen, wo wir nur können.
    Ein kleines Wort zum Schluß. Ich habe heute bei der Debatte manchmal das Gefühl gehabt, als ob das richtige Maß der Dankbarkeit gegenüber dem Schicksal nicht eingehalten worden wäre.

    (Beifall bei der DP und der CDU/CSU.)

    Wir Deutschen haben ein Schicksal erlebt, das ziemlich einmalig in der Geschichte ist, eine völlige Vernichtung, nicht nur eine debellatio im völkerrechtlichen Sinne. Ich will nicht sagen, daß ich nun eine besondere Dankadresse an die Westmächte abgeben möchte, obwohl da auch mancher Grund zu ganz realer Dankbarkeit gegeben ist; aber das würde ich nicht für angemessen halten in dieser Stunde. Ich empfinde aber doch große Dankbarkeit vor dem Schicksal, daß wir nach sechs Jahren überhaupt wieder für uns reden und Verantwortung für uns übernehmen können. Das sollten wir doch auch in dieser Stunde uns klarmachen.

    (Beifall bei der DP, der CDU/CSU und Abgeordneten des GB/BHE.)

    Es geht nicht mehr weiter in den ausgefahrenen Gleisen des vergangenen Jahrhunderts. Wir müssen den Mut zur Verantwortung finden, einen Streit aus der Welt zu bringen und uns verständigen zu wollen, so wenig verständigungsbereit auch der andere sein mag, damit in dieser europäischen Welt wirklich die Prinzipien der Freiheit, des Friedens und der Stabilisierung eines Lebens der Menschenwürde aufgebaut werden können. Es ist, glaube ich, die letzte Stunde, und da sollten wir einmal den Mut haben, auch vor der Bevölkerung Verantwortung auf uns zu nehmen in Dingen, in denen sich zunächst Empörung und Verbitterung breitmacht.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der DP, der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des GB/BHE.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, daß ich nach den pathetischen Schlußworten des Herrn Kollegen v o n Merk a tz wieder sehr nüchtern werde; denn wir werden dieses Abkommen und diese Lage mit großer Nüchternheit zu prüfen haben. Ich muß mich deshalb auch dagegen wehren, daß Herr Kollege von Merkatz, wie andere vor ihm, es als ein bedeutungsvolles Ereignis gefeiert hat, daß man in Paris dem Ansinnen, endgültig auf die Saar zu verzichten, nicht Folge geleistet habe. Herr von Merkatz, Sie wissen genau so gut wie ich und wie


    (Dr. Arndt)

    alle hier im Hause, daß Bundestag und Bundesregierung weder befugt noch in der Lage sind, einen solchen Verzicht auszusprechen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Aber was mich veranlaßt, idas Wort zu ergreifen, sind die Ausführungen, die ,der Herr Bundeskanzler heute vor der Mittagspause in Erwiderung auf Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Max Becker gemacht hat. Der Herr Bundeskanzler hat von einer Zusage der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens aus dem Jahre 1947 gesprochen, daß diese beiden Staaten als solche die Forderungen Frankreichs hinsichtlich der Saar unterstützen würden. Der Herr Bundeskanzler hat dazu ausgeführt, durch dieses Abkommen sei es gelungen, jene Zusagen gegenstandslos zu machen; es sei ihm von zuständiger Stelle eröffnet oder bestätigt worden, daß die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien ihre Zusagen — wenn es solche Zusagen gab, füge ich ein — als durch das Saarstatut erledigt betrachteten. Meine Damen und Herren, es ist ungeheuer gefährlich, von solchen Zusagen zu sprechen; aber da die Rede auf diese Zusagen gekommen ist, so müssen wir uns damit auseinandersetzen und müssen vor allen Dingen eins sehen: Wenn es solche Zusagen irgendwie rechtsverbindlich oder gar völkerrechtsverbindlich geben sollte, so müßte jedermann unter uns klar sein, daß aus solchen Zusagen nur der Empfänger der Zusagen — und das ware die Französische Republik — die zusagenden Staaten entlassen könnte.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ich bitte das zu bedenken, und ich bitte jetzt einmal klar zu sehen, was dazu in Frankreich gesagt worden ist.
    In der amtlichen Begründung der französischen Regierung zum Saarabkommen vom 7. Dezember 1954 ist folgendes ausgeführt — ich darf diesen Absatz mit der freundlichen Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen —:
    Es ist selbstverständlich, daß die französische Regierung bei den Verhandlungen über den Friedensvertrag, der in letzter Instanz die Gebietsgrenzen Deutschlands festsetzt und dessen auf die Saar bezügliche Bestimmungen der Saarbevölkerung zur Annahme unterbreitet werden, die Bestätigung dieses Statuts verlangen wird. Im Laufe der Verhandlungen wird die französische Regierung die Unterstützung der britischen und der amerikanischen Regierung gemäß den ausdrücklichen Zusicherungen in Anspruch nehmen, die ihr von diesen Regierungen schon am 10. April 1947 gegeben und seither erneut bestätigt worden sind.

    (Lebhafte Rufe bei der SPD: Hört! Hört!)

    Meine Damen und Herren, in der Assemblée nationale hat dann als Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses der Abgeordnete Jacques Vendroux dazu gesagt:
    . . . haben wir
    — führte er aus —
    im Gegenteil keinerlei Grund, die früher eingegangenen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten der Vergessenheit anheimfallen oder unbeachtet zu lassen, die viel weiter gehen als diese vorübergehende Garantie.
    Ist es wirklich nötig,
    — sagte Herr Vendroux —
    noch einmal zu wiederholen, daß im Jahre 1946 Mr. Bevin und Mr. Byrnes und im Jahr 1947 General Marshall die Begründetheit des französischen Standpunkts anerkannt und für ihre Länder Verpflichtungen übernommen haben,

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    die 1950 erneut bekräftigt wurden? Worin bestehen diese Verpflichtungen?
    — So fragt Herr Vendroux. —
    Bei der Friedensverhandlung den französischen Standpunkt zu unterstützen!
    Der französische Ministerpräsident jener Tage, Herr Mendès-France, hat am 23. Dezember 1954 in der dritten Sitzung der französischen Nationalversammlung dazu ausgeführt:
    Die französische These ist,
    — sagt Herr Mendès-France —
    daß das jetzt vereinbarte Abkommen einfach in den Friedensvertrag zu übernehmen ist und ein integrierender Bestandteil dieses Friedensververtrages werden soll und daß die französische Regierung auf Grund der von unseren Alliierten von 1947 bis 1950 eingegangenen Verpflichtungen diese bitten wird, unsere Ansicht zu unterstützen, wenn der Friedensvertrag tatsächlich zur Verhandlung steht.
    Ich muß wiederholen,
    — sagt Monsieur Mendès-France —
    damit man weder in diesem Lande noch im Ausland irgendein Mißverständnis darüber hat, daß die französische Regierung zu gegebener Zeit verlangen wird, daß die Bestimmungen des saarländischen Statuts in den Friedensvertrag ohne jede Änderung aufgenommen werden, und daß sie sich an keinem Friedensvertrag beteiligen wird, der nicht diese Forderung erfüllt.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Haasler meldet sich zu einer Zwischenfrage.)