Rede von: Unbekanntinfo_outline
Schließlich muß die Lösung
— und damit wiederhole ich das, was ich vorhin gesagt habe —
wahrhaft europäisch sein. Die Lösung ist . . . an die Verwirklichung der Europäischen Politischen Gemeinschaft gebunden.
Es darf sich also nicht darum handeln, den Status quo ... mit einem europäischen Mantel zu verkleiden ... Die Saar kann nur europäisiert werden, wenn eine europäische Gemeinschaft eine Realität ist.
Und Herr Dr. v o n Brentano hat hinzugefügt:
— Meine Herren, ich werde auch dazu noch etwas sagen. Das, was am 30. August erfolgt ist, berechtigt uns nicht, etwas zu tun, was wir damals vor dem deutschen Volke und der Weltöffentlichkeit als zu tun unmöglich immer und immer wieder abgelehnt haben.
Herr Dr. von Brentano hat in dieser Debatte dann hinzugefügt:
Ich vermag ein Junktim zwischen Saar und EVG in keiner Weise anzunehmen . . . Es besteht dagegen ein Junktim zwischen Saarvertrag und Europäischer Politischer Gemeinschaft, und ... im Verhältnis zu Deutschland kann ein solches Junktim nicht durch einseitige Erklärung hergestellt werden.
Das, Herr Dr. Weber, können Sie vielleicht auch zur Kenntnis nehmen, was damals von Ihrer Seite gesagt worden ist.
Nun stehen wir vor der Tatsache, daß die Verwirklichung der Europäischen Politischen Gemeinschaft in eine unabsehbare Ferne gerückt ist, aber die an ihre Stelle getretene schlechtere Ersatzlösung von französischer Seite durch ein Junktim mit dem Saarstatut verbunden ist, das uns für den Bestand des Deutschtums an der Saar auch keine besseren Garantien zu geben vermag als alles, was damals in Umrissen an Möglichkeiten der Lösung für das Saarproblem vorgelegen hat.
Es ist in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundeskanzler heute morgen gemacht hat, nicht uninteressant, festzustellen, daß dies als „europäisch" bezeichnete Statut vom 23. Oktober 1954 sehr stark dem Vorschlag entspricht, den der französische Hohe Kommissar dem Herrn Bundeskanzler unter ganz anderen Voraussetzungen am 25. Oktober 1952 in einem Entwurf einer gemeinsamen deutschfranzösischen Erklärung über die Saarfrage gemacht hat. Dort heißt es — und das ist im Zusammenhang mit den heute hier gemachten Ausführungen sehr interessant —:
Die Verhandlungen zwischen Frankreich und
Deutschland mit dem Ziele, der Saar einen
europäischen Charakter zu verleihen, werden
fortgesetzt.
Damals durchaus noch verständlich. Und weiter: Die endgültige Entscheidung über das Statut, das von den beteiligten Staaten zu garantieren ist, liegt in jedem Falle bei der Bevölkerung der Saar.
Nun stelle ich fest, meine Damen und Herren: Diese Entscheidung das kann man formal, aber nicht tatsächlich bestreiten — liegt nicht mehr bei der Bevölkerung der Saar, sie liegt bei uns; denn wer will von dieser Bevölkerung erwarten, daß sie gegen das Statut entscheidet, wenn wir es hier bejahen? !
Das erste Referendum ist doch eine Farce, und es ist mir völlig unbegreiflich, daß man sich soviel Mühe gemacht hat, seine Modalitäten auszuhandeln, eine Mühe, die wahrlich einem anderen Zwecke auch in diesem Zusammenhang hätte dienstbar gemacht werden können. Bei der Unbezweifelbarkeit des Ausgangs dieses ersten Referendums führt es zu einem Rechtszustand, der zwar durch die im Art. IX des Statuts vorgesehenen Billigungsoder Verwerfungsmöglichkeiten abänderlich erscheint; aber seine staatsrechtliche Veränderlichkeit wird doch durch die Gewalt des Faktischen aufgehoben, die dieses Statut haben wird, eine Gewalt, die ein solches Statut zum Unterschied von dem jetzt bestehenden Zustand vor allem dann haben wird, wenn es mit Zustimmung der Betroffenen zustande gekommen ist.
Wir zwingen die Saarbevölkerung damit in eine Entwicklung hinein, die, von ihr selbst bejaht, sich in einem unabänderlichen Automatismus vollziehen wird bis zur endgültigen Loslösung des Saargebiets aus dem gesamtdeutschen Staatsverband.
Was kann man überhaupt noch an Glauben und Vertrauen von Menschen erwarten, welche die vorhin zitierten Äußerungen mit angehört haben und denen heute dieses Statut zur Annahme empfohlen wird?
Das tun wir doch, wenn wir hier ja dazu sagen. Angesichts dieser psychologischen Fehlbehandlung verblassen doch alle rechtlichen Argumente und Interpretationsversuche für den Inhalt der einzelnen Artikel. Es ist heute schon eine Reihe solcher Versuche unternommen worden, und sie haben eine Variationsbreite ergeben, die jeden erkennen läßt, daß das Statut jeder Auslegungsmöglichkeit Tür und Tor offenläßt. Es wurde sogar schon kühn behauptet, daß dies für Deutschland ein besonderer Vorteil sein könnte. Meine Damen und Herren, vergessen wir dabei doch nicht, daß wir ein besiegtes und zerschlagenes Volk sind und wahrscheinlich bis zum Friedensvertrag auch bleiben werden.
— Jawohl, und gerade in dieser Lage wäre es wahnwitzig, wenn wir die für uns jeweils günstigste Möglichkeit in die Bestimmungen des Statuts hineinzudeuten versuchten, es sei denn, Sie wollten den entschieden abzulehnenden Versuch machen,
die Partnerschaft der Pariser Verträge mit der
Vorstellung wechselnder Stärkeverhältnisse zu belasten, und davor möchte ich ausdrücklich warnen.
Wir wollen ein klares und stabiles Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich und darum auch klare und eindeutig auszulegende Bestimmungen, die dieses Verhältnis tragen. Andernfalls müssen sich — das ist schon mehrmals gesagt worden — daraus Verstimmungen, Auseinandersetzungen ergeben, die selbst bei bestem Funktionieren der Gerichtsbarkeit die französisch-deutschen Beziehungen belasten und damit Steine auf dem Wege zur Europäischen Gemeinschaft sein werden, deren Verwirklichung doch ein Ziel unser aller politischen Strebens ist.
An dieser Stelle muß noch einmal ein Hinweis auf die Auslegungen erfolgen, die das Statut in der französischen Presse und in den Debatten der Nationalversammlung erfahren hat, — nicht etwa weil wir uns diese Auffassungen zu eigen machen wollten. Das wäre gefährlich und ist hier mit Recht als unmöglich bezeichnet worden. Aber noch gefährlicher wäre es, sie unbeachtet zu lassen und nicht von vornherein klar zu sagen, daß wir uns damit nicht einverstanden erklären können. Jedes andere Verhalten wäre doch unehrlich und unaufrichtig.
In den Debatten der französischen Nationalversammlung wurde — und das erscheint mir besonders bemerkenswert — sowohl von zustimmenden wie auch von ablehnenden Rednern zum Saarstatut — ich verweise als Beispiel für die letzteren vor allem auf die Ausführungen des Abgeordneten Michel Kauffmann vom 21. Dezember 1954 — immer wieder festgestellt, daß das Abkommen, wenn auch im völkerrechtlichen Sinne kein Definitivum schaffend, so doch von französischer Seite mit der Absicht der Schaffung eines solchen Definitivums geschlossen wurde, um das Saargebiet schließlich von Deutschland abzutrennen und damit auf einem neuen Wege das alte Ziel zu erreichen, das in der tausendjährigen Geschichte der deutsch-franzäsischen Territorialauseinandersetzungen immer wieder angestrebt worden ist und seinen letzten und deutlichsten Ausdruck in den französischen Forderungen auf der Moskauer Konferenz von 1947 gefunden hat.
Das Statut läßt sich doch auch damit nicht verteidigen, daß man unter Hinweis auf seinen angeblich europäischen Charakter davon spricht, daß es zunächst — und eventuell auch nach einer friedensvertraglichen Regelung — eine mittlere oder neutrale Lösung für die Saar herbeiführe. Wir wissen doch aus den Erfahrungen der Vergangenheit nur zu gut, daß diese mittlere Lösung, auf die Dauer gesehen, eben die französische Lösung darstellt. Man könnte dafür wiederum eine Reihe von Beispielen aus der Geschichte der Gebietsveränderungen im Westen anführen, am naheliegendsten jedoch das der Saarabstimmung vom Januar 1935, bei der Frankreich sich völlig damit begnügt hat, den Status quo zu propagieren, nicht nur etwa deshalb, weil ihm ein Anschluß des Saargebiets an Frankreich unerreichbar erschien, sondern eben deshalb, weil es glaubte, mit Hilfe der Aufrechterhaltung des Status quo seine politischen Ziele im Endeffekt genauso gut erreichen zu können. Denn eine „saarländische Saar", von der Sie gesprochen haben, Herr Dr. Lenz, ist für Frankreich so gut wie eine französische Saar, weil Frankreich
eben die Zeit hat, die wir nie haben, seine Grenzprobleme in seinem Sinne zu regeln.
Der 30. August, von ,dem Sie, Herr Dr. Weber, vorhin gesprochen haben, hätte uns doch mindestens über eines belehren müssen: daß Frankreich seine Nationalstaatlichkeit auch heute noch nicht aufzugeben bereit ist zugunsten einer supranationalen Organisation Europas. Ich sage das ohne jeden Vorwurf und aus einem tiefen Verständnis für ein Volk, mit dem ich von frühester Jugend an in Berührung stehe. Aber man trennt sich eben schwer von dem, was man selbst hervorgebracht hat. Die Geburt des Nationalstaates war ein großartiger Vorgang, was auch immer für verhängnisvolle Folgen geschichtlich sich daran geknüpft haben mögen. Wir Deutschen haben sie am heftigsten zu spüren bekommen. Wir haben uns darum auch leichter davon getrennt. Ich sage nicht, wie manche es tun: wir haben uns zu früh davon getrennt! Aber ich glaube, daß die Überwindung des nationalstaatlichen Denkens ein unausweichlicher geschichtlicher Prozeß für alle Völker ist und nicht ein Einzelvorgang bei den Deutschen. Wenn wir diesen Glauben haben — und wir müssen ihn haben —, dann können wir auch darauf vertrauen, daß in einigen Jahren das Gespräch zwischen Deutschland und Frankreich eine andere Lösung der Saarfrage möglich gemacht hätte. Wir dürfen die dortige Ordnung nicht heute in ein Statut einzementieren, aus dessen Provisorium sich zwangsläufig ein Definitivum entwickeln wird, über das dann nicht mehr geredet zu werden braucht und nicht mehr geredet werden kann, weil seine Änderung zu sehr an das empfindliche Prestige Frankreichs rühren würde.
Denn dann, wenn dieses Statut in Geltung sein wird, enthält es neben seiner faktischen Kraft auch die Bestimmung, daß es bis zum Friedensvertrag nicht mehr in Frage gestellt werden kann, eine Bestimmung, der auf französischer Seite die bewußte Befürchtung zugrunde liegt, daß mit fortschreitender Entwicklung eine Ordnung, wie sie das Statut vorsieht, immer mehr in Frage gestellt sein würde.
Nun lassen Sie mich noch einige Einzelfragen anschneiden, die in der heutigen Debatte noch nicht oder nur wenig berührt worden sind. Im Bericht des Auswärtigen Ausschusses wird die selbständige Staatlichkeit des Saargebietes verneint unter Hinweis auf die auflösende Bedingung, unter der dieses Staatswesen steht. Meine Damen und Herren, uns kann nicht so sehr die staatsrechtliche Umschreibung interessieren, die dieses merkwürdige Gebilde nach seiner Konstituierung kennzeichnen soll — eine treffende Bezeichnung hat ja Herr Dr. Becker heute vormittag dafür gebraucht —, sondern vielmehr die Frage, wann und ob überhaupt je die auflösende Bedingung eintreten wird. Wir meinen, daß gerade der bedauerliche Mangel jeder zeitlichen Befristung es uns unmöglich macht, das Statut zu bejahen, da ja unser Vertragspartner einfach daran interessiert sein muß, die Voraussetzungen für seine Veränderungen nicht zu schaffen, d. h. also konkret gesprochen, keinen Friedensvertrag zustande kommen zu lassen, der eine andere Regelung enthält, welche von der Saarbevölkerung nach Art. IX gebilligt werden könnte. Man braucht nicht etwa irgendeiner Vorstellung oder Parole von einem Friedensvertrag im Jahre 1955
zu folgen, um dieses Statut als eine Belastung für das Zustandekommen eines Friedensvertrages überhaupt anzusehen, zumal darin auch 'die Formulierung des van-Naters-Plans „oder einer friedensvertragsähnlichen Regelung" nicht mehr enthalten ist.
Daraus ergibt sich auch die Frage eines Präjudiz für den Osten, nicht etwa in dem Sinne, wie sie hier schon 'bei der ersten Lesung und auch heute am Rande wieder behandelt worden ist, im Sinne der Frage nämlich, ob eine ähnliche Regelung für die Ostgebiete wünschenswert wäre oder nicht; diese reichlich diskutierte Frage scheint mir müßig, weil es sich um nicht vergleichbare Verhältnisse handelt. Wichtiger ist aber die Fragestellung, welche Rückwirkungen eine Annahme des Saarstatuts auf den Osten überhaupt haben könnte. Da aber müssen uns zwei Momente zu denken geben: einmal die Gefahr, daß sich bei westlichen und östlichen Mächten eine Übereinstimmung des Interesses am Nichtzustandekommen eines Friedensvertrages entwickeln könnte, zum anderen aber die Gefahr, 'daß wir der Sowjetzonenregierung zumindest für ihre innerstaatlichen Propaganda ein billiges Argument für die Anerkennung der OderNeiße-Grenze geben.
Wir haben alle in den letzten Wochen und Tagen Stöße von Briefen aus der Sowjetzone erhalten. In ihrer Ablehnung der Pariser Verträge sind sie meist schablonenhaft gezwungen, eintönig, monoton, aber an einem Punkte werden sie menschlich wahr und echt,
wenn sie uns vor der Annahme des Saarstatuts warnen. Denn dann klingt bei diesen Menschen, die zwar unter Zwang schreiben, aber an einer Stelle doch auch einmal etwas Persönliches einfließen lassen, etwas ganz Unüberhörbares durch, nämlich die Befürchtung dieser Briefschreiber — ich betone: ihre Befürchtung daß diejenigen, die verantwortlich der praktischen Loslösung einer Million Deutscher im Westen aus dem gesamtdeutschen Staatsverband auf die Gefahr ihrer Entfremdung von Deutschen hin zustimmen, auch dazu kommen könnten, die 18 Millionen Deutscher im Osten aus der geistigen und politischen Einheit des Deutschtums zu entlassen, wenn die Machtverhältnisse es einmal geraten erscheinen ließen.
Wir sind im Westen wie im Osten gezwungen, heute den Tatbestand hinzunehmen, daß Millionen unserer Brüder und Schwestern von uns getrennt und in Unfreiheit leben müssen. Wir können es heute nicht ändern. Wir sind aber gewillt, es morgen oder übermorgen zu ändern, wenn sich uns eine friedliche Möglichkeit dazu bietet.
Wir sind aber nicht heute und nicht morgen und nicht übermorgen gewillt, einen solchen Zustand zu legalisieren, auch wenn es uns aus anderen Zusammenhängen heraus geraten erscheint.
Wenn man uns mit der Gewalt des Siegers trennt und den Willen zur Wiedervereinigung unter-
drückt, dann müssen wir es erleiden, im Bewußtsein des Unrechts, das uns geschieht. Aber wehe dem deutschen Volk, seiner Freiheit und Einheit, wenn dieses Bewußtsein einmal zu schwinden begänne, in der Sowjetzone, an der Saar oder hier bei uns! Dann ginge die stärkste Antriebskraft verloren, die uns wieder zusammenführen kann, und die Geschichte wäre über die deutsche Einheit hinweggegangen.
Gegenüber diesen inneren Auswirkungen, die eine Annahme des Saarstatuts zur Folge haben kann, erscheint mir die Diskussion über seine völkerrechtliche Bedeutung zweitrangig. Ob das Statut eine gesamtdeutsche Regierung bindet oder nicht — die Möglichkeit erscheint mir allerdings durchaus gegeben —, ist aber unerheblich, wenn in seiner Folge der Wille und der Glaube an die Wiederherstellung Gesamtdeutschlands erlahmen, wenn die deutsche Einheit in der Vorstellung jedes Deutschen nicht mehr unteilbar und unabdingbar ist.
Unsere europäische und unsere gesamtdeutsche Haltung müssen uns also verbieten, dazu ja zu sagen, und müßten dies auch tun, wenn nicht das Zustandekommen selbst, die Entwicklung seither und die Auslegungsmöglichkeiten des Statuts uns zu speziellen Zweifeln Anlaß gäben.
Lassen Sie mich zum Schluß, meine Damen und Herren, noch zu den wirtschaftlichen Bestimmungen des Statuts einige Worte sagen. Ich möchte hier gar nicht ins einzelne gehen, denn wir waren immer der Ansicht, daß wir Frankreich jede nur mögliche wirtschaftliche Konzession machen müßten, weil wir bereit sind, unsere Schuld auf materiellem Gebiet redlich abzutragen. Aber unsere Auffassung, Herr Bundeskanzler, war nicht so primitiv, daß wir Ihnen zugemutet hätten, mit einem großen Geldsack nach Paris zu fahren,
sondern wir haben damit in unserer Vorstellung Regelungen verbunden, mit denen wir Frankreich an der Saar wirtschaftliche Konzessionen nicht auf Kosten der Saar, sondern auf unsere Kosten gemacht hätten. Aber wir sind der Meinung, daß es nicht dem Geist einer europäischen Zusammenarbeit entspricht, daß man uns in Menschen und Land bezahlen läßt. Hätte man eine politische Form gefunden, die den Deutschen an der Saar ihre Freiheit und das unbestreitbare Recht der Zugehörigkeit zu Deutschland gelassen hätte, wir hätten freudig in alle wirtschaftlichen Nachteile für uns — nicht für die Saar — eingewilligt.
Der politische und der wirtschaftliche Preis zusammengerechnet, den wir dafür an der Saar bezahlen sollen und zu dem wir uns erpressen lassen sollen,
dafür, daß Frankreich sich neben uns zur Verteidigung des Westens bereitstellt, ist zu hoch. Wir können ihn aus den dargelegten Gründen vor unserer heutigen und zukünftigen Existenz als Volk nicht rechtfertigen. Deshalb sagen wir, d. h. die Mehrheit meiner Freunde
und ich, zu diesem uns vorgelegten Statut über die Saar „Nein!"