Rede von
Dr.
Otto
Lenz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Mommer, in meinen weiteren Ausführungen komme ich darauf zu sprechen.
Nun ist durch das Saarabkommen, das in Paris getroffen worden ist und das durch die Abreden in Baden-Baden ergänzt wurde, eine neue Situation geschaffen worden. Ich will nicht auf alle Einzelheiten dieses Abkommens eingehen, ich will nur die entscheidenden Punkte hervorheben. Die Einzelheiten sind in dem vorzüglichen Bericht unseres Kollegen Pfleiderer behandelt worden, und ich nehme an, daß Herr Kollege Mommer sich nicht die Gelegenheit entgehen läßt, dazu nachher noch eingehend Stellung zu nehmen.
Einer der entscheidendsten Punkte dieses Abkommens ist, daß die politische Abhängigkeit des Saargebiets von Frankreich nunmehr beseitigt wird. In Zukunft vertritt nicht mehr Frankreich, sondern der Europäische Kommissar das Saargebiet in außenpolitischen und militärischen Angelegenheiten. Der saarländisch-französische Truppenvertrag entfällt. Innerpoltisch wird nach dem Statut dieses Abkommens die Saar eine Art begrenzter Autonomie haben. Aber den Charakter eines selbständigen Staates erhält sie auch durch dieses Statut in keiner Weise. Ich möchte hier mit allem Nachdruck betonen, daß dieses Abkommen nicht das Ausscheiden des Saargebiets aus dem deutschen Staatsverband bedeutet.
Wir denken nach wie vor nicht daran, eine Abtrennung anzuerkennen.
Wenn man sich sehr genau die Debatte in der französischen Kammer durchliest, dann kann man nicht daran vorübergehen, daß auch dort absolute Klarheit darüber bestand, daß die Saar deutsches Gebiet ist. Die endgültige Regelung der Saarfrage und die Festlegung der Grenzen bleibt dem Friedensvertrage vorbehalten.
Ich habe bereits die derzeitigen innerpolitischen Verhältnisse an der Saar dargelegt. Nun ist es entscheidend, daß durch das Abkommen hier nunmehr eine grundlegende Änderung getroffen wird. Die Beschränkung der politischen Freiheiten muß nunmehr aufgehoben werden. Es wird allerdings eingewandt, daß eine sehr erhebliche Einschränkung bestehe, weil nach dem Text des Abkommens das Statut nicht in Frage gestellt werden dürfe. Unserer Auffassung nach kann das gar nichts anderes bedeuten, als daß lediglich die Gültigkeit des Statuts und seine Dauer nicht angegriffen werden darf, daß es dagegen ganz selbstverständlich ist, daß Einzelheiten des Statuts, die sich nachträglich als unzweckmäßig, als wenig praktisch erweisen, kritisiert werden können und daß deren Änderung verlangt 'werden kann.
Wir sind auch der Auffassung, daß es ein ganz bedeutender Fortschritt ist, daß nach den Abreden, die in Baden-Baden getroffen worden sind, nicht die Saarregierung zu überwachen und zu entscheiden hat, ob die nach dem Statut erforderliche Wiederherstellung der politischen Freiheiten nunmehr vorliegt, sondern daß die Kommission, die im Rahmen ,der Westeuropäischen Union zur Überwachung des ersten Referendums gebildet wird, zu prüfen hat, ob die Gesetze, die die Saarregierung vorzulegen hat, wirklich eine Wiederherstellung der politischen Freiheiten, die dem Statut und dem Sinn der politischen Freiheiten entspricht, enthalten oder nicht. Es ist auch zu begrüßen, daß die Abreden, die in Baden-Baden getroffen worden sind, der europäischen Kommission und dem Euro-
päischen Kommissar eine ganz andere Stellung gegenüber der Saarregierung geben, daß sie ihnen die Möglichkeit geben, Maßnahmen der Saarregierung, die eine Beeinträchtigung der politischen Freiheiten darstellen würden, aufzuheben, und daß jetzt auch ein Gerichtshof eingerichtet wird, der politischen Parteien, Einzelpersonen und auch politischen Gruppen die Möglichkeit gibt, sich ihr Recht zu suchen, falls sie sich in ihren politischen Freiheiten beeinträchtigt fühlen.
Nun das erste Referendum, die erste Volksabstimmung im Saargebiet darüber, ob die Saarbevölkerung das Statut annehmen will oder nicht. Es ist hier kritisiert worden, daß man der Saarbevölkerung keine echte Wahl gegeben habe, daß man ihr nicht die Möglichkeit gegeben habe, sich auch zu der Frage zu entscheiden, ob die Saar zu Deutschland zurückkehren solle. Meine Damen und Herren, realpolitisch gesehen ist in Verhandlungen nicht alles zu erreichen, was man erreichen möchte. Abgesehen davon ist zu beachten, daß dieses erste Referendum eine Voraussetzung für die zweite Volksabstimmung beim Friedensvertrag bildet. Wir haben dieses erste Referendum hingenommen, weil wir damit das Selbstbestimmungsrecht der Saar in der zweiten Volksabstimmung beim Friedensvertrag erreichen konnten.
Nun ist ein langer Streit darüber gewesen: ist dieses Saarstatut, das von der Saarbevölkerung angenommen oder verworfen werden kann, ein Definitivum oder ein Provisorium? Mit diesen Ausdrücken ist sehr viel Wortspiel getrieben worden. Aber wenn man die Debatte in der französischen Kammer liest, dann wird doch völlig deutlich, daß auch keiner der französischen Abgeordneten einschließlich des damaligen französischen Ministerpräsidenten sich darüber im unklaren war, daß es sich um ein Provisorium bis zum Abschluß eines Friedensvertrages handelt.
Ich möchte das zitieren, was der Berichterstatter des Außenpolitischen Ausschusses der französischen Kammer, Herr Vendroux, gesagt hat:
Bei der Endentscheidung wird es nicht um die Wahl: deutsche Saar oder französische Saar, sondern nur noch um die Wahl: saarländische Saar oder deutsche Saar gehen.
— Ich will nur betonen, Herr Kollege Mommer, daß das auch in Frankreich erkannt worden ist, und das halte ich doch immerhin für erheblich.
Ich möchte dann mit Genehmigung des Herrn Präsidenten auch zitieren, was „Le Monde" in ihrem sehr viel zitierten Artikel seinerzeit gesagt hat. „Le Monde" schreibt:
Die Deutschen scheinen in der Tat zu fürchten, daß das neue Saarstatut von Frankreich als ein Definitivum betrachtet werde. Es ist bei ihnen eine Art geistiger Konfusion entstanden, die zerstreut werden müßte. In politischer Hinsicht wird Frankreich alle seine Atouts ausspielen, damit ein Akkord bleibt, den es für gut hält. In juristischer Hinsicht dagegen wird es loyal ein Abkommen beachten, welches die saarländischen Geschicke bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland regelt und welches in diesem Moment ein neues Referendum vorsieht.
Umgekehrt wird auch unser Recht damit anerkannt, darauf hinzuwirken, daß bei diesem Friedensvertrag der Wille der Saarbevölkerung in vollem Umfange anerkannt wird.
Es scheint mir auch nicht ohne Bedeutung zu sein, was Herr Hoffmann zu dem Statut erklärt hat. Er hat kurz nach der Veröffentlichung in einem Interview lapidar festgestellt: Das Saarstatut gilt nur bis zum Friedensvertrag und keinen Augenblick länger.
Was werden die Folgen der Annahme dieses Statuts durch die Saarbevölkerung sein? Die Saarverfassung ist entsprechend dem neuen Statut zu ändern, und wir erwarten, daß damit auch der Passus über die Abtrennung von Deutschland entfällt.
Der entscheidendste Punkt dieses Abkommens scheint mir aber die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Saarbevölkerung zu sein. In Art. IX des Abkommens heißt es:
Bestimmungen über die Saar in einem Friedensvertrag unterliegen im Wege einer Volksabstimmung der Billigung durch die Saarbevölkerung; diese muß sich hierbei ohne irgendwelche Beschränkungen aussprechen können.
Nun ist beanstandet worden, daß nicht sofort eine Volksbefragung über die Zugehörigkeit zur Saar für den Fall des Friedensvertrags vereinbart worden ist. Aber eine solche Bestimmung mußte dem Friedensvertrag vorbehalten bleiben. Sicher ist es aber jetzt, daß die Saarbevölkerung jede nicht von ihr gewünschte Lösung ablehnen und damit eine Änderung etwaiger unzureichender Bestimmungen beim Friedensvertrag herbeiführen kann.
Ich möchte hier auf die fast dramatisch zugespitzte Fragestellung zwischen dem Abgeordneten Liautey und dem damaligen Ministerpräsidenten Mendès-France in der Kammer eingehen. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten kurz zitieren. Der Abgeordnete Liautey hat die Frage gestellt:
Herr Ministerpräsident, die Mächte kommen überein, das europäische Statut aufrechtzuerhalten. Die Saarländer sind damit nicht einverstanden. Sie lehnen es ab und erklären ihren Wunsch, einfach an Deutschland angeschlossen zu werden. Werden in diesem Fall die Vereinbarungen, denen wir zustimmen sollen, es dem saarländischen Volke erlauben, seinen Willen im Friedensvertrag vorgehen zu lassen, oder wird das Umgekehrte der Fall sein?
Der französische Ministerpräsident Mendès-France antwortete darauf:
Die endgültige Lösung wird niemals gegen den Willen des saarländischen Volkes gefaßt werden können.
— Das überlasse ich Ihnen nachher, Herr Kollege Mommer.
Damit ist in überaus klarer Weise das Selbstbestimmungsrecht der Saarbevölkerung auch in der französischen Kammer anerkannt worden. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß durch die amerikanisch-englische Garantie für das Saarabkommen dieses Selbstbestimmungsrecht beim Abschluß eines Friedensvertrags gewährleistet wird.
Nun hat gestern Herr Kollege Brandt erklärt, daß die amerikanischen Gewerkschaften gegen das Saarabkommen gewesen seien. Ich weiß nicht, welcher Text Herrn Kollegen Brandt vorgelegen hat.
Der Text, der mir vorliegt, lautet etwas anders. Es heißt darin: „Wir von der AFL verpflichten uns, unseren ganzen Einfluß aufzubieten, um unsere Regierung zu veranlassen, die Londoner und Pariser Abkommen dahingehend zu ändern und zu verbessern, daß die Saar das volle Selbstbestimmungsrecht und die deutsche Bundesrepublik volle Gleichberechtigung und Souveränität erhält". Das scheint mir doch etwas anderes als eine Ablehnung der Abkommen durch die Gewerkschaften zu sein.
Nun zu den wirtschaftlichen Bestimmungen dieses Abkommens! Ich will sie nur kurz streifen. Sie stellen ein Programm über den wirtschaftlichen Zugang Deutschlands zum Saargebiet dar. Das Ziel soll erreicht werden, daß gleichartige Beziehungen zu Deutschland geschaffen werden, wie sie zwischen Frankreich und der Saar bestehen. Es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß diese Absichten im Rahmen einer sich ständig ausweitenden deutsch-französischen und europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit verwirklicht werden. Gewiß, es gibt eine ganze Reihe für uns drückender französischer Vorbehalte, insbesondere das Bestehenbleiben der Zoll- und Währungsunion bis zur Schaffung einer europäischen Währung. Es wird von den schwebenden Wirtschaftsverhandlungen abhängen, inwieweit der im Interesse des Saargebiets notwendige wirtschaftliche Zugang der Bundesrepublik möglichst bald verwirklicht wird.
Meine Damen und Herren, alles in allem genommen ein Abkommen, das manches zu wünschen übrigläßt, aber doch ein Abkommen, das immerhin einen Ausgleich der deutschen und französischen Interessen an der Saar versucht und die Endlösung dem Friedensvertrag überläßt. Es ist darauf hingewiesen worden, daß eine große Zahl von Auslegungsstreitigkeiten besteht. Ich würde es begrüßen, wenn ihre Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgte, wie es in dem Vertrag über die Westeuropäische Union vorgesehen ist, und wenn sich die Regierungen nicht ständig mit den Streitigkeiten über die Auslegung des Statuts befassen müßten.
Grundsätzlich gesehen, gab es zur Lösung der Saarfrage doch nur zwei Möglichkeiten: entweder alles beim alten zu belassen, damit die unbefriedigenden Verhältnisse im Saargebiet in Kauf zu nehmen und die ständige Belastung des deutschfranzösischen Verhältnisses weiter zu ertragen oder eben zu einer Kompromißlösung zu kommen. Etwas anderes war doch wohl nicht gegeben.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, die Sie
der Sache ablehnend oder schwankend gegenüberstehen: Glauben Sie wirklich, daß diejenigen, die jetzt gegen das Saarabkommen sind, nach Ablehnung dieses Abkommens noch vor einem Friedensvertrag eine bessere Lösung erzielen könnten?
Würde nicht gerade eine weitere Verhärtung des deutsch-französischen Verhältnisses und ein weiteres Auseinanderleben mit dem deutschen Volk an der Saar die Folge sein, und würde nicht dadurch gerade der Abschluß eines Friedensvertrages noch weiter belastet werden?
Ich kann nur auf die sehr bemerkenswerten Ausführungen von Herrn Senatspräsidenten K a i s en im Bundesrat verweisen. Er hat ganz zu Recht ausgeführt, daß der deutschen Außenpolitik eben nun einmal nur eine sehr begrenzte Bewegungsfreiheit zur Verfügung steht und daß man daran ermessen muß, wie wichtig jeder Schritt ist, der zur Erreichung unserer Freiheit beiträgt. Ich glaube, das Saarabkommen kann ein derartiger Schritt sein. Die Hauptsache ist doch schließlich, daß die Saarbevölkerung bei Abschluß des Friedensvertrags sich frei entscheiden kann. Eine gesamtdeutsche Regierung wird in keine Regelung einwilligen, die nicht die Rechte der Saarbevölkerung in vollem Umfange berücksichtigt.
Ich kann verstehen, daß unsere Freunde aus dem Saargebiet der derzeitigen Regierung ein erhebliches Mißtrauen entgegenbringen und daß sie hieraus mancherlei Bedenken gegen das Abkommen herleiten. Ich muß zugeben, daß gewisse Äußerungen von Herrn Hoffmann die Besorgnis verstärkt haben, daß er wieder Rückfälle in polizeistaatliches Denken hat.
Aber gerade diese Bedenken sind ja nun ausgeräumt, weil eben nicht die Saarregierung, sondern die Europäische Kommission bzw. später der Europäische Kommissar, der Ministerrat der Westeuropäischen Union über eventuelle Beschränkungen der politischen Freiheit zu entscheiden hat und außerdem ein Gerichtshof dafür eingesetzt ist. Ich kann mir einfach nicht denken, daß diese Instanzen nicht die Konvention der Menschenrechte zugrunde legen würden und daß sie irgendwelche Maßnahmen billigen könnten, die dagegen verstießen.
Der Einwand schließlich, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, ein Abkommen über das Saargebiet abzuschließen, ist mir überhaupt nicht verständlich. Auf der einen Seite halten wir doch alle daran fest, daß das Saargebiet deutsches Gebiet ist. Dann haben wir auch das Recht, Vereinbarungen über dieses Gebiet zu treffen, sofern sie keine endgültigen Lösungen enthalten und eine gesamtdeutsche Regierung nicht binden. Wir haben sogar eine Verpflichtung dazu, wenn wir dadurch für die Bevölkerung an der Saar einen besseren Zu- stand schaffen können.
Nun kommt der Einwand, wann es denn nun zum Abschluß eines Friedensvertrags komme. Ja, meine Damen und Herren, wir wünschen sehnlichst, daß es sehr bald zum Abschluß eines derartigen Friedensvertrags kommt, in dem ja nicht nur das Saarproblem, sondern noch viel schwer-
wiegendere Probleme zu regeln sind. Ich halte es für keine realpolitische Betrachtung, wenn man sagt — und das ist gesagt worden —, daß Frankreich im Hinblick auf die Saarfrage eine friedensvertragliche Regelung verzögern könnte, denn auch Frankreich weiß, daß ein Friedensvertrag zur Befriedung Europas und der Welt ein absolutes Erfordernis ist. Deshalb wird die Saarfrage da kein Hindernis sein können. Aber — wir müssen ja realpolitisch denken — käme es in absehbarer Zeit nicht zu einem Friedensvertrag, nun, meine Damen und Herren, dann wäre eben eine neue Situation gegeben. Da gerade in diesem Abkommen eine friedensvertragliche Regelung vorgesehen ist, würde sich aus diesem Abkommen von selbst herleiten, daß wir dann eben neue Verhandlungen über eine andere Lösung führen müßten. Würde man jedes Abkommen als einen statischen, als einen nicht zu wandelnden Zustand betrachten, dann würde ja jede politische Entwicklung geleugnet werden. Wir haben doch gerade in den letzten Jahren erlebt, wie rasch im gegenseitigen Einvernehmen Vereinbarungen den veränderten Verhältnissen angepaßt wurden. Ich erinnere an das Besatzungsstatut und an das Ruhrstatut. Und, meine Damen und Herren von der Opposition, es ist eigenartig, daß Sie Entwicklungsmöglichkeiten sehen, wo keine oder noch keine sind, daß Sie aber Entwicklungsmöglichkeiten übersehen, wo sie auf der Hand liegen.
Es ist sicher zu bedauern, daß französischerseits ein Junktim zwischen dem Saarabkommen und den übrigen Verträgen geschaffen worden ist. Aber seien wir uns darüber im klaren: Wer die anderen
Verträge bejaht, das Saarabkommen aber ablehnt, setzt damit alles aufs Spiel, ohne sagen zu können, wie er auch hinsichtlich der Saar eine bessere Lösung hat.
In einer Situation wie der unsrigen, in der wir nun einmal die Folgen eines verlorenen Krieges zu tragen haben, ist es nicht möglich, nur die Rosinen aus dem Kuchen zu picken, das andere aber ungegessen zu lassen.
Meine Damen und Herren, die Christlich-Demokratische Union ist sich bewußt, daß wir einer Lösung zustimmen, die sicherlich nicht vollkommen ist, die aber die Möglichkeit gibt, befriedigendere Zustände im Saargebiet zu schaffen, und die uns wieder Zutritt und Möglichkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet eröffnet.
Wir sind uns klar darüber, daß die Handhabung dieses Abkommens auf allen Seiten ein Höchstmaß von gutem Willen voraussetzt. Wir stimmen aber zu, weil wir hoffen, daß hiermit der Saarbevölkerung ihre politische Freiheit und die Möglichkeit einer freien Entscheidung beim Friedensvertrag gegeben wird.
Und wir stimmen ihm schließlich zu, weil wir hoffen, daß die Opfer, die wir bei diesem Abkommen zweifellos bringen müssen, der europäischen Verständigung und der Sicherung des Friedens dienen.
Voraussetzung für unsere Zustimmung, das möchte ich allerdings betonen, ist, daß nunmehr die Abkommen auch von Frankreich ratifiziert werden.