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    526. Annahme.\n: 1
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    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
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    Meine Damen und Herren, ich habe jetzt noch drei Wortmeldungen vorliegen. Bevor ich das Wort weitergebe, darf ich darauf hinweisen: wir haben ausdrücklich im Ältestenrat vereinbart, daß wir die Tagesordnung von heute bis 14 Uhr abwickeln wollen, damit dann die Fraktionen Sitzungen abhalten können. Mehr will ich zum Tatbestand nicht sagen. Außer dem Punkt, den wir jetzt behandeln, haben wir noch neun oder zehn Punkte auf der Tagesordnung, und jetzt ist es 13 Uhr 30.
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schneider (Bremerhaven).

    (Zurufe rechts: Nicht da!)

    — Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Elsner.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehe ich zu meinen Ausführungen
komme, darf ich die unsachlichen Ausführungen C meines Herrn Vorredners gegen Herrn Minister Kraft ganz energisch zurückweisen.

(Zustimmung beim GB/BHE. — Zurufe von der SPD.)

Herr Minister Kraft hat seinerzeit den Auftrag erhalten, eine Denkschrift für die Zonenrandgebiete auszuarbeiten. Das ist geschehen, die Denkschrift ist vorgelegt worden. Damit ist keinesfalls etwa

(Zuruf von der SPD: Wo liegt sie vor?)

— Sie ist dem Kabinett vorgelegt worden, auch dem Herrn Bundeskanzler. Ich darf hier feststellen: wenn daraus keine Folgerungen gezogen worden sind, so liegen die Gründe nicht darin, daß hier absolute Unfähigkeit vorliegt, wie das vorhin ausgeführt worden ist.

(Abg. Jacobi: Das hat keiner gesagt!)

— Doch, das ist vorhin gesagt worden.

(Erneute Zurufe von der SPD. — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Sondern?)

Ich glaube, in der Form werden wir die Aufgabe, die hier sachlich zur Debatte steht, nicht lösen.
Ich darf mich nun der sachlichen Aufgabe zuwenden. Der Antrag ist hier eingehend begründet worden. Auch über die Notwendigkeit des Antrags ist in überzeugender Weise gesprochen worden. Gestatten Sie mir nur wenige Sätze über die Lage in der Wasserwirtschaft. Die außerordentliche Bevölkerungszunahme seit 1945, die Ausweitung der industriellen und gewerblichen Wirtschaft und die Ballung der Industrien in großen Wirtschaftszentren haben in der Wasserversorgung und der Abwasserwirtschaft Probleme ausgelöst, die immer bedrohlichere Formen annehmen. Wenn dem trokkenen Frühjahr und Frühsommer des vergangenen Jahres nicht so regenreiche Monate gefolgt wären, hätten sich die Wasserengpässe in den großen Verbraucherzentren bereits zu einer Katastrophe auswirken müssen. Wenn wir die Schwierigkeiten des ständig steigenden Trinkwasserverbrauchs und des Werkwasserverbrauchs überwinden wollen, müssen wir zu einer umfassenden Wasserwirtschaft gelangen, die eine sorgsame Pflege und sinnvolle Nutzung unserer kostbaren Wasservorräte einschließt.
Die Lösung dieser Aufgabe ist allerdings nicht ohne eine großräumige Planung möglich. Noch größer als die Schwierigkeiten in der Wasserversorgung sind die Schwierigkeiten in der Abwasserbeseitigung. Die Schäden, die durch die Verschmutzung der Wasserläufe entstanden sind, haben kaum vorstellbare Ausmaße angenommen. Wer die Internationale Jagd- und Fischerei-Ausstellung im Oktober vorigen Jahres in Düsseldorf besucht hat, hat ein eindrucksvolles Bild über das Ausmaß dieser Verschmutzungsschäden in unseren Bächen und Flüssen bekommen. Viele einst fischreiche Gewässer sind zu toten schmutzigen Rinnsalen und Bächen geworden. Aber auch die Flüsse sind bereits im Oberlauf tot und haben im Mittellauf schwerste Schäden im biologischen Bestande aufzuweisen. Durch ungenügenden Schutz und mangelnde Pflege wird der natürliche Wasservorrat infolge dieser Verschmutzung für Trinkwasserzwecke unbrauchbar. Millionenschäden sind der Volkswirtschaft durch Vernichtung der Fischbestände in den Bächen und Flüssen entstanden und entstehen weiter in steigendem Umfang.


(Elsner)

Darüber hinaus werden diese verschmutzten Wasserläufe zu einer ernsten Gefahrenquelle für die Volksgesundheit. Die Erreger von Paratyphus, Kinderlähmung, Typhus und ansteckender Gelbsucht haben in den verschmutzten Gewässern ihre natürliche Lebensgrundlage. Aber auch bakteriologische, chemische und giftige Einflüsse auf und in das Trink- und Flußwasser stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.
Mit den aufgezeigten wirklich äußerst schweren Problemen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung muß die Wasserwirtschaft fertigwerden. Dies ist nicht möglich ohne eine Neugestaltung des Wasserrechts. Die Neuregelung des Wasserrechts aber setzt auch in der Gesetzgebung eine großräumige Planung, wie ja vorhin bereits wiederholt ausgeführt worden ist, voraus. Deshalb ist die beschleunigte Vorlage des geforderten Rahmengesetzes notwendig, um die Schwierigkeiten, die bei der Neuregelung des Wasserrechts auftreten, zu beseitigen. Dieser Antrag ist praktisch eine Wiederholung früherer Forderungen, Empfehlungen und auch Beschlüsse, die von den Ländern, vom Bundestag und vom Bundesrat an die Bundesregierung herangetragen worden sind. Leider hat die Bundesregierung bis heute dieser Sachlage nicht Rechnung getragen. Wir glauben, die Ursache darin sehen zu können, daß an der Gesamtaufgabe vier Ressorts maßgeblich beteiligt sind und daß der zur Zeit bestehende interministerielle Ausschuß „Wasser" die Koordinierungsaufgabe nicht bewältigen konnte. Dies konnte er auch nach seiner ganzen Anlage und Konstruktion nicht. Einmal fehlte ihm jede Entscheidungsbefugnis über die Aufgaben der beteiligten Ressorts. Zum andern lag der Vorsitz jeweils bei einem der beteiligten Minister, und der Vorsitzende konnte als Beteiligter unmöglich die überparteiliche Haltung gewinnen, die für die Lösung dieser Aufgabe einfach Voraussetzung ist. Deshalb blieb in allen Fällen bei der Bearbeitung sich überschneidender Aufgabengebiete der Ressortegoismus Sieger.
Die Lösung der vorliegenden . so entscheidend wichtigen Aufgabe wird nur möglich sein, wenn der Ausschuß die erforderliche Organisation und die notwendigen Befugnisse erhält, ohne die ein Koordinierungsausschuß einfach arbeitsunfähig bleiben muß. Die Forderung der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, deren Mitglieder den Antrag Drucksache 561, hinter dem auch die Abgeordneten der Länder stehen, mit unterzeichnet haben, geht dahin, daß der Vorsitz einer Persönlichkeit übertragen werden sollte, die frei von Ressortegoismus über den Ressortaufgaben steht und nur der Sache verpflichtet ist. Dieser Forderung hat das Kabinett gestern entsprochen und Herrn Bundesminister Kraft mit dem Vorsitz beauftragt.
Wenn wir uns die Arbeit dieses interministeriellen Ausschusses in der Vergangenheit ansehen — und sie ist ja auch genügend behandelt worden —, dann müssen wir die Auffassung vertreten, daß der Vorsitzende gegenüber den Fachressorts hinreichende Unabhängigkeit gewinnen muß. Das wird nur möglich sein, wenn er sich auf einen kleinen erstklassigen Mitarbeiterstab stützen kann. Neben den laufenden Arbeiten, die der Ausschuß zu bewältigen hat, sollten auch die erforderlichen Voraussetzungen für eine großzügige und durchgreifende Planung aller wasserwirtschaftlichen Aufgaben geschaffen werden. Sonst wird die Arbeit wie bisher in Notlösungen hängenbleiben und Flickwerk werden. Ebenso muß im Rahmen einer Geschäftsordnung die Entscheidungsbefugnis des Ausschusses in Fragen der Zuständigkeit, die mehr als ein beteiligtes Ministerium berühren, gesichert sein. Die Entscheidungen, die der Ausschuß trifft, müssen für die beteiligten Ministerien auch bindend sein. Auch sollte Grundsatz sein: Keine Kabinettsvorlage in Wasserwirtschaftsfragen ohne vorherige Behandlung im interministeriellen Ausschuß Wasser. Zur Unterstützung der Ausschußarbeiten sollte ein Beirat aus bewährten und ersten Fachkräften berufen werden. Nur so werden der interministerielle Ausschuß Wasser und sein Vorsitzender in der Lage sein, die großen und brennenden Fragen .der Wasserwirtschaft und des Wasserrechts zu lösen.
Eine der vordringlichsten Aufgaben allerdings ist die Vorlage des geforderten Rahmengesetzes. Meine Fraktion unterstützt daher den vorliegenden Aptrag und empfiehlt dem Hohen Hause die unveränderte und unmittelbare Annahme.

(Beifall beim GB/BHE.)


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    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.