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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, daß der Bundesminister der Finanzen auf Grund der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD am 19. Februar 1954 dem Hohen Hause mitgeteilt hatte, daß grundsätzliche Hindernisse gegen den Abschluß des Tarifvertrages nicht mehr bestünden. Diese Mitteilung konnte damals von uns gemacht werden, da die Tarifvertragsparteien den Vertragsentwurf bereits am 31. August 1953 den Alliierten mit der Bitte um Überprüfung übersandt hatten

    (Abg. Albers: Hört! Hört!)

    und da die alliierte Seite die kurzfristige Beantwortung dieser Vorschläge zugesagt hatte. Entgegen unseren Erwartungen hat die Alliierte Hohe Kommission in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 24. Februar 1954, also fünf Tage nach der Beantwortung der Anfrage, zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Auf Grund weiterer Verhandlungen der Tarifvertragsparteien untereinander und gemeinsam mit den Alliierten konnte erst Ende 1954 eine grundsätzliche Einigung über den Tarifvertragsentwurf und seine Nebenabreden erzielt werden. Das ist die Vorgeschichte.
    Infolgedessen konnte der Tarifvertrag erst am 28. Januar, wie der Herr Fragesteller erwähnt hat, im Bundesfinanzministerium unterzeichnet werden. Die Alliierte Hohe Kommission hat durch ihren geschäftsführenden Vorsitzenden, den Herrn britischen Hohen Kommissar, im unmittelbaren Anschluß an die Unterzeichnung der Vertragsausfertigungen das Zustimmungsschreiben und ein Ergänzungsschreiben überreicht und dadurch sichergestellt, daß der Tarifvertrag einschließlich seiner Nebenabreden am 1. Februar 1955 in Kraft treten konnte.
    Der Tarifvertrag und seine Zusatzdokumente — das darf ich vielleicht einmal sagen, da wir von manchen Seiten danach gefragt werden — sind in Nr. 3 des Ministerialblattes des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Januar 1955, also drei Tage nach der Unterzeichnung der Verträge, veröffentlicht worden.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat den Ausschuß für Besatzungsfolgen, des Hohen Hauses in dessen Sitzung vom 10. Februar 1955 über den Inhalt und die Bedeutung des Tarifvertrags unterrichtet. Der Ausschuß hat sich vorbehalten, nach näherem Studium des Vertrages in einer seiner nächsten Sitzungen in eine Aussprache einzutreten.
    Die erste Durchführungsbekanntmachung, nach der Sie, Herr Abgeordneter, fragten, ist gestern an die Länder herausgegangen, drei weitere Bekanntmachungen werden in den nächsten Tagen an die Länder herausgehen. Die Länder führen ja die Verwaltung dieser Dinge im einzelnen durch. — Das wäre das, was ich zu Ihrer ersten Frage zu sagen hätte.
    Nun die Frage 2 nach den Dienstgruppen. In § 1 Ziffer 3 des Tarifvertrages ist vorgesehen, daß die Arbeitsbedingungen der Angehörigen der deutschen Dienstgruppen und Arbeitseinheiten sowie daß ihre Entlohnung in einem Sonderabkommen geregelt werden. Es besteht Einigkeit mit den Gewerkschaften und mit ,den Vertretern der deutschen Dienstgruppen, daß die Verhandlungen über ein solches Sonderabkommen auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 28. Januar 1955 erfolgen und im unmittelbaren Anschluß daran aufgenommen werden sollen. Ich kann mitteilen, daß die Verhandlungen unter Teilnahme der Gewerkschaften und der Vertreter der Dienstgruppen am 23. Februar 1955 beginnen und, was die deutsche Seite betrifft, mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden sollen.
    Frage 3:
    In welchen Punkten wird die Regelung für diese Dienstgruppen vom allgemeinen Tarifvertrag abweichen?


    (Staatssekretär Hartmann)

    Die Tarifvertragsparteien haben für die Dienstgruppen die Form eines Sonderabkommens gewählt, um den Besonderheiten des Dienstverhältnisses der Dienstgruppenangehörigen gerecht zu werden. Um aber den Angehörigen der Dienstgruppen schon bis zum Abschluß dieses Sonderabkommens eine Aufbesserung ihrer Bezüge zu sichern, hat die Hohe Kommission auf unseren Antrag eine zwischenzeitliche Lohn- und Gehaltserhöhung für diesen Personenkreis mit Wirkung vom 1. Januar 1955 genehmigt. Die Gehaltserhöhungen betragen für die Dienstgruppenangehörigen in der französischen Zone 6 bis 12 %, in der britischen Zone 3 bis 14 %, in der amerikanischen Zone 5 bis 15 %. Was das Ziel der Verhandlungen betrifft, so ist es unser Wunsch, daß die Angehörigen der Dienstgruppen die gleiche Behandlung erfahren wie die sonstigen Arbeitnehmer der Besatzungsmächte. Ich glaube, das ist das, was man in diesem Augenblick als das allgemeine Ziel der Verhandlungen nennen kann.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Frage 4: Weihnachtsgeld. Die Weihnachtszuwendung für die Dienstgruppenangehörigen ist im Jahre 1954 der Weihnachtszuwendung der allgemeinen Besatzungsbediensteten angepaßt worden. Die Weihnachtszuwendung betrug 25 DM für jeden Arbeitnehmer. Nachdem jetzt der Tarifvertrag für die allgemeinen Besatzungsbediensteten in Kraft getreten ist, ist nicht beabsichtigt, die im übrigen für den deutschen öffentlichen Dienst geltende Regelung der Weihnachtszuwendung für die Dienstgruppenangehörigen zu übernehmen. Die Dienstgruppenangehörigen sollen vielmehr Weihnachtszuwendungen in der gleichen Höhe bekommen wie die allgemeinen Bediensteten der Besatzungsmächte nach dem Tarifvertrag, d. h. 2 % für Lohnempfänger und 2,74 % für Gehaltsempfänger, immer von den jeweiligen Jahresbruttobezügen; also Gleichstellung mit den allgemeinen Bediensteten der Besatzungsmächte.
    Frage 5: Kindergeld. Die Übernahme der Leistungen aus dem Kindergeldgesetz auf den Kreis der Besatzungsbediensteten ist von den Alliierten in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat sich schriftlich und mündlich dafür eingesetzt, daß die vorgesehenen Kinderbeihilfen allen Besatzungsbediensteten einschließlich der Dienstgruppenangehörigen gewährt werden. Wir haben allerdings noch keine abschließende Antwort der Alliierten hierauf erhalten.
    Herr Abgeordneter, Sie haben dann noch einige weitere Fragen gestellt, die ich jetzt beantworten will. Sie fragten, welche Sicherungen gegen eine etwaige Entlassung der Bediensteten bestünden. Erstens sind im Tarifvertrag sehr lange Kündigungsfristen vorgesehen. Zweitens soll in solchen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesarbeitsminister eine Sonderberatung erfolgen. Wir haben hier ja schon ein besonders wichtiges Beispiel, das die Stadt Oeynhausen betrifft, infolge der Verlegung des britischen Hauptquartiers von Oeynhausen nach Mönchen-Gladbach. Ich darf annehmen, daß Sie und Ihre Fraktionskollegen darüber unterrichtet sind, welche Sozialmaßnahmen wir für Oeynhausen getroffen haben. Wir haben den Eindruck, daß diese umfassenden Maßnahmen auch hier im Begriff sind, eine gute Hilfe zu schaffen.
    Dann zu der Frage, was später ,aus diesen Angestellten werden soll. Es laufen heute bereits Umschulungslehrgänge zur Vorbereitung auf einen zivilen Beruf. Diese Aktion der Umschulungslehrgänge ist von der Bundesanstalt veranlaßt und wird über die Landesarbeitsämter durchgeführt.
    Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Antwort der Bundesregierung entgegengenommen. Nach der Besprechung im Altestenrat ist eine Aussprache über die Große Anfrage beabsichtigt.

(Zurufe.)

— Wird nicht gewünscht? Dann frage ich zunächst einmal, ob eine Aussprache hierüber gewünscht wird. Nach § 106 der Geschäftsordnung müssen sich 30 Mitglieder des Hauses hierzu melden. Wird eine Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kann ich diesen Punkt der Tagesordnung abschließen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138).
Das Wort zur Begründung der Anfrage hat Herr Abgeordneter Odenthal.
Odenthal (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache 1138 hat die Fraktion der SPD am 19. Januar dieses Jahres eine Große Anfrage eingereicht betreffend die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im deutschen Raum. Wir hätten gern gesehen, daß der Herr Bundes wirtschaftsminister uns die Frage beantwortet hätte. Er ist sonst nicht zu übersehen; anscheinend ist er heute nicht anwesend. Aber nicht übersehen, auch nicht überhört werden darf die Unruhe, die draußen aus all den Verlautbarungen entstanden ist, die inzwischen in die Welt gegangen sind.
Meine Damen und Herren, warum eine solche Anfrage angesichts der noch bestehenden strukturellen Arbeitslosigkeit in der Deutschen Bundesrepublik? Ich möchte in aller Deutlichkeit vorausschicken, daß wir in aller Zeit niemals etwas dagegen hatten, ausländische Arbeitskräfte in Deutschland zu beschäftigen. Wir fragen uns aber: Ist die Zeit dazu da? Ist es nicht notwendig, zunächst im eigenen Hause Ordnung zu schaffen und dafür zu sorgen, daß die eigenen Arbeitslosen, die seit zehn Jahren auf Arbeit warten, in Arbeit und Existenz gelangen? Wenn das geschehen ist, kann man darüber reden, in welcher Ordnung und in welcher Größenordnung nun Ausländer in Deutschland beschäftigt werden sollen.
Da frage ich mich nun: Hat sich der Bundeswirtschaftsminister keine Gedanken darüber gemacht, wie zunächst die Arbeitslosigkeit im eigenen Raum zu lindern oder zu beheben ist? Vielleicht sieht er Überbeschäftigung in einzelnen Bezirken und ist optimistisch genug anzunehmen, daß damit eine Vollbeschäftigung erreicht worden sei. Er vergißt dabei wahrscheinlich, daß Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung in einzelnen Landschaften oder einzelnen Bereichen unseres deutschen Raums noch nicht mit einer Vollbeschäftigung im Bunde gleichzusetzen sind. Solange wir im Jahresdurchschnitt immer noch über eine Mil-


(Odenthal)

lion Arbeitslose zu betreuen haben — auf allen Gebieten der Arbeitsverwaltung, der Arbeitslosenfürsorge und auch der öffentlichen Fürsorge —, solange kann man von einer Behebung der Arbeitslosigkeit nicht sprechen. Die Arbeitslosigkeit herrscht in den Bezirken an der Grenze, vom Osten nach Westen gehend und vom Schleswig-Holsteinschen Raum im Norden bis zum Bayrischen Wald im Süden, und sie tritt nicht zuletzt sehr stark in Berlin hervor. In allen diesen Bezirken aber fehlen nicht nur familiengerechte, menschenwürdige Wohnungen, sondern es fehlen die Arbeitsplätze für die Menschen und die Lehrstellen für ihre Kinder. Nur ein Blick auf die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung herausgegebenen Statistiken hätte den Herrn Bundeswirtschaftsminister überzeugt, wie das Beschäftigungsgefälle von Osten nach Westen geradezu nach einer Lösung schreit. Hier liegt das deutsche Arbeitsmarktproblem, das nur zusammen mit der Förderung des Wohnungsbaus gelöst werden kann und schnellstens gelöst werden muß.
Meine Damen und meine Herren! Vorrangig ist heute nicht die Arbeitsplatzbeschaffung; vorrangig ist heute die Förderung des Wohnungsbaus, der soziale Wohnungsbau, und da wieder vorrangig in den Gebieten mit einer Überbeschäftigung und einer wirklichen starken Nachfrage nach Arbeitskräften. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hätte sehr klug getan, sich mit seinen zuständigen Kollegen im Kabinett, den Herren Ministern für Arbeit, für Wohnungsbau und für Heimatvertriebene, in Verbindung zu setzen, ehe er allzu freiwirtschaftlich Unruhe in die Bevölkerung brachte.
Für Berlin liegen die Verhältnisse besonders schwierig, weil, abgesehen von anderen Verhältnissen, dort nicht ,das Baugeschehen den Auftrieb gibt, sondern die Bautätigkeit erst ins Laufen gebracht werden kann, wenn die Wirtschaft sich belebt, die Konsumkraft gesteigert wird.
Aber, meine Damen und Herren, betrachten wir einmal die Tatsachen, die sich uns darstellen, und das, was in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Verhandlungen geschehen ist. Das sind die Tatsachen:
Bereits 1952 und 1953 forderten landwirtschaftliche Kreise in Baden, Württemberg und Rheinland-Pfalz wegen des Mangels an ledigen Arbeitskräften die Hereinnahme ausländischer Landarbeiter. Seit Februar 1952 werden bereits Verhandlungen über die Wiederzulassung italienischer Saisonarbeiter geführt, erklärte damals Handelsrat Morante von der italienischen Botschaft in Bonn am 2. Dezember 1954. Im September 1954 wird in Verhandlungen über ein neues Handelsabkommen von italienischer Seite darauf hingewiesen, daß die passive Handelsbilanz durch den Transfer eines Teils der von italienischen Saisonarbeitern in der Bundesrepublik zu verdienenden Löhne zum Teil ausgeglichen werden könne. Am 9. November 1954 Besprechungen zwischen idem italienischen Außenhandelsminister Martinelli und Herrn Professor Erhard in Genf über das gleiche Thema. Am 27. November 1954 nimmt das Bundesarbeitsministerium ,erstmalig Stellung zu dieser Frage. Es teilt mit der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung den Standpunkt, daß es nur an Facharbeitern fehle, daß aber ,diese Facharbeiter aus dem Ausland einfach nicht zu erwarten seien. Am 6. Dezember nimmt Herr Präsident Scheuble von der Bundesanstalt in einer
Pressekonferenz in Nürnberg offen gegen die Pläne des Herrn Professor Erhard Stellung. Am 8. Dezember legt die Gewerkschaft Gartenbau, Landwirtschaft und Forstwirtschaft ihre Denkschrift zu dieser Frage vor. Am 12. Dezember erklärt das Bundesiandwirtschaltsministerium angesichts der vom Herrn Bundesarbeitsminister vorgeorachten Bedenken, keinen Gebrauch von dem itaenischen Angebot machen zu wollen. Am Montag, dem 13. Dezember, einen Tag danach, begmnen aber in Bonn die Verhandlungen mit dem italienischen Budgetminister Vanonr. Ergebnis: im Januar 1955 soil ein gemeinsamer Ausschuß prüfen, unter welchen Bedmgungen italienische Arbeiter in der Bundesrepublik Aufnahme und Beschäftigung finden sollen. Am lb. Dezember, meine Damen und Herren, vormittags ein Gespräch der Geweirkschaftsvertreter mit Herrn Arbeitsminister Storch, nachmittags mit Herrn Wirtschaftsminister Erhard. Mit dem Herrn Bundesarbeitsminister vollkommene Übereinstimmung, daß vorläufig an eine Hereinnahme vor Ausländern nicht gedacht werden kann. In den Verhandlungen mit Herrn Professor Erhard erklärte er, es seien noch keinerlei Vereinbarungen getroffen. Vor Verhandlungen über effektive Maßnahmen würde er sich mit den Gewerkschften in Verbindung setzen. In arbeitstechnischen Fragen, sagte er, habe natürlich das Bundesarbeitsministerium zu entscheiden. Er habe aber keineswegs die Absicht, italienische Arbeiter nach Deutschland hereinzulassen, solange nicht die wirtschaftspolitischen und arbeitsmäßigen Notwendigkeiten dafür vorlägen und auch von den Gewerkschaften anerkannt würden. Am 17. Dezember erklärte Arbeitsminister Storch in einer Pressekonferenz in Bonn,. daß man vor 1957 an den Einsatz von Fremdarbeitern in Deutschlandüberhaupt nicht zu denken brauche. Am 17. und 18. Dezember fassen Hauptvorstand und Beirat der Industriegewerkschaft Bau, Steine und Erden eine Entschließung gegen die Beschäftigung von Italienern in der Bundesrepublik. Am 30. Dezember 1954 gibt das Bundesvertriebenenministerium bekannt, daß es mit dem Bundeswirtschaftsministerium Übereinstimmung erzielt habe, daß an die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erst dann gedacht werden könne, wenn die Masse der jetzt noch arbeitslosen Vertriebenen und Flüchtlinge feste Arbeitsplätze erhalten habe. Am 5. Januar dieses Jahres meldet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung", daß der Ruhrbergbau den österreichischen Arbeitsbehörden mitgeteilt habe, daß von leiner Zahl von österreichischen Arbeitern Gebrauch gemacht werden solle. Das österreichische Sozialministerium gibt an, daß es sich nur um etwa 100 bis 150 Arbeiter handle. Am 10. Januar wird das Ergebnis einer im Auftrag Ides Ifo-Instituts über die Auskunftei Schimmelpfeng durchgeführten Sonderbefragung bekannt, und es ergibt sich daraus ein großer Facharbeitermangel in den Investitionsgüterindustrien gegen einen Bedarf von 10 % in den Betrieben der Verbrauchsgüterindutrien und von etwa 30 000 Fach- und Hilfsarbeitern in der Bauindustrie, während in der Landwirtschaft danach ein Bedarf von 100 000 Hilfsarbeitern vorhanden ist. Am 11. Januar fordert der hessische Bauernverband 10 000 bis 12 000 Fremdarbeiter beim hessischen La ndesarbeitsamt an. Das ist das, was sich aus den Verhandlungen ergibt.
Nun, meine Damen und meine Herren, haben wir eine Frage: Ist der Herr Bundeswirtschaftsminister auf einmal unter die Planer geraten? Das


(Odenthal)

wäre kein Wunder, aber es wäre doch erstaunlich, wenn dem so wäre. Dann sollte er sich wirklich sehr warm anziehen, und er sollte nicht mit einer Zwangsplanung, cl. h. mit der Zwangslenkung von Arbeitskräften beginnen, an die wir zu keiner Zeit gedacht haben. Wir wissen, wie so etwas einmal angefangen hat; aber viele, allzu viele haben vergessen, wie es geendet hat, und wir möchten diese Dinge doch mit all der Vorsicht behandeln, die notwendig ist.
Vor einigen Tagen hat Herr Professor Erhard behauptet, daß eine jährliche Zunahme ides Sozialprodukts um 1 Milliarde praktisch 1 %, d. h. 100 000 weitere Arbeitskräfte erfordere, die neu in den Arbeitsprozeß eintreten. Wenn er sich die Dinge aber genauerangesehen und nur die Hilfskraft irgendeines Arbeitsamtes befragt hätte, dann hätte er erfahren, daß diese Dinge nicht so dargestellt werden können und daß sie einfach nicht stimmen. Die Zunahme der Beschäftigten verläuft nämlich durchaus nicht parallel mit der Abnahme der Arbeitslosigkeit. Das Jahr 1954 hat uns eine Steigerung der Beschäftigtenzahl um 690 000 Arbeitnehmer gebracht, dagegen eine Abnahme der Arbeitslosenzahl im Mittel dies Jahres nur um 38 000. Das sind Zahlen, an denen man doch nicht vorbeigehen kann. Wir begrüßen es, daß die Gesamtzahl der Arbeitnehmer von 1950 bis 1954 von 13 827 000 auf 16 272 000 gestiegen ist. Dias ist eine Differenz von 2 400 000. In der gleichen Zeit ist aber die Zahl der Arbeitslosen im Mittel der Jahre 1950 bis 1954 von 1 579 000 leider nur auf 1 220 000 gesunken. Das ist eine Abnahme von 350 000 gegenüber einer Zunahme der Beschäftigten von 2 400 000. In dieser Zahl liegt zunächst die Mehrleistung der deutschen Arbeitnehmerschaft. Die sollte man nicht verkennen. Dann ist in dieser Zahl einbegriffen die Eingliederung von Heimatvertriebenen, Flüchtlingen und Evakuierten, denen die Existenzfähigkeit wiedergegeben worden ist und die als Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß wiederaufgenommen worden sind. In Tausenden von Fällen steht dahinter der Wunsch, in dieser Tätigkeit wieder aufzusteigen, um zu einer echten Eingliederung zu kommen.
In großem Ausmaß handelt es sich um die erstmalige Eingliederung in den Arbeitsprozeß, d. h. die Einsgliederung der Schulentlassenen. Wenn wir das so sehen, dann gewinnen die Zahlen eine ganz andere Bedeutung. Es muß dann mehr getan werden, ehe etwas geschieht, um die außerordentlich große Zahl der arbeitsfähigen .Arbeitslosen in Dauerarbeitsplätzen unterzubringen.
Wir haben früher, schon vor dem ersten Kriege, bereits Facharbeiter aus dem Ausland, auch Hilfsarbeiter, beschäftigt. Aber heute Facharbeiter aus dem Ausland zu bekommen, scheint mir leinfach unmöglich zu sein. Denn gerade die Länder mit großer Arbeitslosigkeit haben einen ausgesprochenen Mangel an Facharbeitern, und sie denken gar nicht daran, uns Facharbeiter abzugeben.
Es wird nun behauptet und es wurde schon einmal statistisch belegt, daß die Zahl der Schulentlassenen im Jahre 1955 rapide abfallen würde. Wir haben uns wohl noch nie so geirrt wie gerade in diesem Fall. Denn wir glaubten, von 1946 aus beurteilen zu können, daß der Knick in der Zahl der Schulentlassenen in diesem Jahre eintreten würde. Inzwischen sind wir aber zu echten Zahlen giekommen, und wir wissen, daß eine starke Abnahme der Schulentlassenen erst im Jahre 1957 eintritt. Dias heißt aber, daß ein erheblicher Facharbeiter
mangel sich erst einige Jahre später, vielleicht um 1960 auswirken wird, wenn nicht andere Dinge geschehen, von denen wir heute nicht reden. Wir sollten aber vorausschauend auf den Mangel an Facharbeitern heute mehr als bisher tun, um durch Begünstigungen der Lehrstellen und der Ausbildung in den Mangelberufen, durch Anlernung und Umschulung das zu erreichen, was notwendig ist, um die Zahl der Facharbeiter für die Zukunft zu vermehren.

(E In der Bauwirtschaft ist 'die vorhandene Kapazität sowohl im Ausstoß der Baustoffe wie auch im Bau selbst noch nicht voll ausgenutzt worden. Der Wohnungsbau kann durch Auswirkung der Erfahrungen in Planung und Durchführung, in der Technik usw. zweifellos noch bedeutend gesteigert werden. Wenn überhaupt ein Mangel an Facharbeitern im Baugewerbe entsteht, dann ist vom Ausland keine Hilfe zu erwarten. Hier kommt es, wie ich schon einmal sagte, darauf an, aus dem Kreis der Jugendlichen Baufacharbeiter zu gewinnen für den Zeitpunkt, an dem der Mangel eintritt. Niemand weiß besser als der Herr Bundesarbeitsminister, daß solche vorrangig geförderten Maßnahmen dazu dienen, die wirtschaftlichen Spannungen zu mildem, aber auch sozialpolitische Spannungen nicht neu und ohne Not entstehen zu lassen. Wie sieht es aber mit dem Kräftemangel in der Landwirtschaft aus? Die Landwirtschaft beschäftigt heute noch mehr Kräfte als in den Jahren vor dem Kriege. Immerhin hat es in den letzten Jahren Abwanderungen aus der Landwirtschaft in einem außerordentlich großen Umfang gegeben. Es geht aber hier um die Existenz des selbständigen Landwirts und um die Existenz des Arbeiters in der Landwirtschaft. Die Abwanderung hat ihre natürlichen Gründe in der weiteren Flurbereinigung, der Rationalisierung der bäuerlichen Betriebe, in der zu geringen Entlohnung der Landarbeiter, in den zum Teil unmöglichen Wohnungsverhältnissen und in der Fragwürdigkeit des Aufstiegs vom Landarbeiter zur selbständigen Existenz des Landwirts. Hier liegt also auch kein Nachwuchsproblem vor, sondern ein echtes Strukturproblem. 3390 2. Deutscher 'Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 Wenn nun einzelne Organisationen der Landwirtschaft die Hereinnahme von Fremdarbeitern verlangen, so wäre eine solche Maßnahme nur geeignet, die sich anbahnende Strukturbesserung zu hemmen oder zu verschlechtern. Wir brauchen in der Landwirtschaft weniger Hilfsund Wanderarbeiter als Berufsarbeiter und bodenständige Arbeiter, die durch gerechte Entlohnung und durch Rationalisierung Chancen zum Aufstieg als Facharbeiter und zur Entwicklung einer selbständigen Existenz in der Landwirtschaft haben. Wir fragen uns deshalb: Was in aller Welt hat denn nun den Herrn Bundeswirtschaftsminister veranlaßt, Verhandlungen über die Eingliederung italienischer Arbeiter zu führen, wenn weder der Bundesarbeitsminister, der doch die Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik des Bundes trägt, noch der Herr Minister für Wohnungsbau noch der Herr Minister für Flüchtlingswesen — die anscheinend gar nicht gefragt worden sind — einen Anlaß gesehen haben, in absehbarer Zeit in der Frage der Heueinnahme ausländischer Arbeiter etwas zu tun? Wenn einmal Kräftebedarf entsteht, wenn die Vollbeschäftigung erreicht ist und wenn zwischen Arbeitszeitkürzung und Beschäftigungsmöglichkeiten die Grenzen gefunden sind, dann kann man nach gingliederung der Arbeitslosen, der Heimkehrer, der Vertriebenen, auch der Schwerbeschädigten und nicht zuletzt der Teilinvaliden darüber reden, ob wir ausländische Arbeiter hereinnehmen sollen. Wir werden uns dann nicht dagegen wehren. Solange aber die Bundesrepublik eine solche Arbeitslosigkeit in ihrem Bereich, besonders den Grenzgebieten hat, solange hat sie die Aufgabe, allen Arbeitslosen und allen Lehrstellensuchenden Arbeitsplätze und Lehrstellen zu beschaffen. Wir sind der Meinung, daß diese Frage immer noch auf der Tagesordnung ist, und wünschen heute, was wir seit Jahren gefordert haben: daß die Bundesregierung endlich mehr tut als bisher, um eine Lösung zur Behebung der Arbeitslosigkeit zu finden, schnellstens zu finden, ehe andere Fragen an uns herantreten. Darum möchten wir die Frage vom Herrn Bundeswirtschaftsminister oder von der Bundesregierung selbst so beantwortet haben, daß voransteht: Wohnung ;für Menschen, die ;wohnungslos sind, und Arbeit für alle, die arbeitsfähig, aber ,arbeitslos sind! Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesarbeitsminister. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der Sozialdemokratischen Partei möchte ich in der Reihenfolge der Fragenstellung, die unter 1, 2, 3 und 4 gegeben worden ist, beantworten. Zu Frage 1 kann ich dem Hohen Hause nur sagen, daß der Herr Bundesminister für Wirtschaft der italienischen Regierung keine Zusagen über die Beschäftigung von italienischen Arbeitern in der Bundesrepublik gemacht hat. Folgende Tatbestände liegen vor. Erstens. Anläßlich der vorjährigen Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation hat mich in Genf der italienische Arbeitsminister auf die Frage der Übernahme von italienischen Arbeitskräften in das Bundesgebiet angesprochen. Ich habe mit ihm zwei Stunden lang über dieses Problem gesprochen. Ich habe ihm die Arbeitsmarktsituation in Deutschland ganz klar geschildert. Ich habe ihm die Frage vorgelegt, inwieweit in Wirklichkeit in einzelnen Zweigen Facharbeiter von Italien nach Deutschland kommen können. Er hat mir in aller Offenheit geantwortet, daß ausgebildete Facharbeiter auch in Italien nicht zur Verfügung stehen. Ich habe ihm also zum Schluß sagen müssen, er könne vorläufig nicht damit rechnen, daß italienische Arbeitskräfte in einem größeren Umfang nach der Bundesrepublik gebracht werden könnten. Die italienische Regierung hat bei den deutschitalienischen Besprechungen über wirtschaftsund handelspolitische Fragen, die sich auf die Gesamtheit der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern erstrecken, ebenfalls die Frage aufgeworfen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir zwar den Wunsch der Italiener, italienische Arbeitskräfte nach hier zu übernehmen, entgegengenommen haben; aber bei dieser Besprechung ist keinerlei Zusage gegeben worden. Zur Frage 2: An den Besprechungen mit dem Herrn Minister Vanoni, der am 13. und 14. in Bonn war, habe ich teilgenommen. Bei diesen Besprechungen ist vereinbart worden, daß neben den allgemeinen wirtschaftlichen Verhandlungen, die an dem betreffenden Tag im Wirtschaftsministerium fortgesetzt wurden, eine Besprechung über die Arbeiterfrage in meinem Ministerium vorgenommen wurde. Dabei ist den Sachverständigen der italienischen Kommission wiederum in aller Deutlichkeit die Situation dargelegt worden, wie sie bei uns in Deutschland gegeben ist. Wir haben allerdings vereinbart, daß für einen späteren Zeitpunkt eventuell die Notwendigkeit der Übernahme ausländischer Arbeiter gegeben sein könnte. Und weil mir daran gelegen war, hier gar keine falschen Meinungen im deutschen Volk aufkommen zu lassen, haben wir vereinbart, daß sich eine gemischte Kommission von Italienern und Deutschen zusammensetzen sollte, um festzulegen, unter welchen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bedingungen wir eventuell bei einem wirklichen Bedarf italienische Arbeiter hereinnehmen könnten. Ich wollte damit folgendes erreichen. Es soll sich niemand in Deutschland der Meinung hingeben, daß vielleicht die Übernahme italienischer Arbeiter in einer Form geschehen könnte, wie wir sie in den Jahren vor 1914 erlebt haben. Es muß klar sein, daß für die eventuell nach Deutschland hereingenommenen ausländischen Arbeitskräfte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Sozialrechts dieselben Bedingungen gelten, wie sie für die deutschen Arbeiter vorhanden sind. Zur Frage 3: Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 14. Dezember ihr Interesse an der Beschäftigung italienischer Arbeiter bei auftretendem Bedarf bekundet und in Aussicht genommen, auf das italienische Angebot zurückzukommen, sobald eine Nachfrage nach Arbeitskräften eintritt, die aus den eigenen Reserven nicht mehr gedeckt werden kann. Es ist darauf mit Herrn Minister Vanoni vereinbart worden, eine gemischte technische Kommission zu bilden; sie wird noch im Laufe dieses Monats in Rom zusammentreten. Ob und wann italienische Arbeitskräfte angeworben werden müssen, läßt sich zur Zeit nicht absehen. Die Notwendigkeit hierfür wird gegeben sein, wenn alle Arbeitsreserven in der Bundesrepublik erschöpft sind und die Wirtschaft zur Aufrechterhaltung unserer Produktionsziele zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Ich habe ja bei der Pressebesprechung und auch bei der Besprechung mit den Gewerkschaften auf Grund von Zahlenmaterial, das auch der Abgeordnete Odenthal im wesentlichen hier mit verwandt hat, nachgewiesen, daß aller Voraussicht nach für dieses und für das nächste Jahr ein Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in einem größeren Umfang nicht vorhanden sein wird. Zur Frage 4. Durch die 'allgemeine wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung ist bekanntlich in einzelnen Wirtschaftszweigen, in Berufsgruppen und Bezirken die Vollbeschäftigung erreicht. Trotzdem ist in Schleswig-Holstein, im nordwestlichen Niedersachsen und in den Zonenrandgebieten und in einzelnen anderen Bezirken noch eine größere Arbeitslosigkeit vorhanden, die sich überwiegend auf die große Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen zurückführen läßt. Zwar hat auch in diesen Gebieten und auch in West-Berlin die Wirtschaftsbelebung die Arbeitslosigkeit gemildert. Aber diese war zu groß, als daß sie von der Wirtschaftskraft dieser Bezirke voll aufgesogen werden konnte. Es bleibt eine vordringliche Sorge der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit in den notleidenden Gebieten zu beseitigen. Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung die bisher erfolgreich durchgeführten Sondermaßnahmen fortsetzen. Sie bestehen insbesondere in a)


(Odenthal)


(Beifall bei der SPD.)