Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich als einen jungen und kühlen Norddeutschen zunächst einmal ganz kurz den Versuch machen, nochmals mit wenigen Sätzen die außenpolitische Situation zu umreißen, aus der sich als Konsequenz mein eigentliches Thema ergibt: der Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik.
Die Außenpolitik der Bundesregierung ist ganz offensichtlich von drei Grundsätzen bestimmt; erstens: Freunde gewinnen und Freunde behalten, zweitens: glaubwürdig bleiben, und drittens: Schritt für Schritt und Stein auf Stein statt des unseligen Alles-oder-Nichts; Grundsätze, die vor dem ersten wie insbesondere vor dem zweiten Weltkrieg oft nicht und schon gar nicht konsequent beachtet worden sind. Worauf kam es bisher und worauf kommt es weiterhin bei der Außenpolitik an? Doch allein darauf, unsere festgefahrene Situation zu ändern hinsichtlich der uns vorenthaltenen Wiedervereinigung, zu ändern hinsichtlich unseres Anschlusses an die Familie der freien Völker, zu ändern hinsichtlich der Gleichberechtigung und zu ändern hinsichtlich unserer Handlungsfreiheit. Die nächste Frage lautet dann selbstverständlich: Wie? Über die Methoden zur Änderung der Situation bei der Wiedereingliederung in den Kreis der freien Völker, bei der Wiederherstellung der Gleichberechtigung und bei der Wiederherstellung der Handlungsfreiheit hat Kollege Kiesinger
gestern in glänzender Weise gesagt, was zu sagen ist. Ich will mit meinen Worten nur wiederholen, was in diesem Zusammenhang zur Wiedervereinigung zu bemerken ist, und ich will einmal einem überzeugenden Gedankengang meines Freundes Ernst Lemmer folgen. Es kommt doch darauf an, die Sowjets zu überzeugen, daß die bisherigen drei Grundvoraussetzungen ihrer Europapolitik falsch sind, weil sie erst dann, und zwar nur dann Veranlassung haben, ihre bisherige starre, unnachgiebige Haltung zu überprüfen. Die erste der drei Voraussetzungen der Europapolitik der Sowjets, die zur Illusion werden müssen, ist die Hoffnung auf Unterwanderung der einzelnen Nationen Europas von innen durch die kommunistischen Parteien nach einem ganz klaren Vierphasenplan, den wir doch alle kennen; Phase 1: Beteiligung an der Regierung, Salonfähigwerden für die Kommunisten, Phase 2: Machtübernahme, Phase 3: Umwandlung des Staates in eine sogenannte Volksrepublik, und Phase 4: Eingliederung dieser Volksrepublik in die UdSSR. Die zweite Hoffnung, ,die gegenstandslos und zur Illusion werden muß, ist die Hoffnung der Sowjets auf ein Gegeneinander der einzelnen Nationen Europas. Die dritte Hoffnung der Sowjets, die zur Illusion werden muß, ist die Hoffnung, die USA von diesem Europa zu trennen.
Diese drei Hoffnungen, diese drei Grundvoraussetzungen sowjetischer Außenpolitik werden nun durch das Pariser Vertragswerk definitiv illusorisch. In dieser Tatsache liegt die überragende, die schicksalträchtige Bedeutung dieser Verträge — schicksalträchtig für die gesamte freie Welt, weil Moskau angesichts der neuen Situation seine bisherige starre Haltung endlich einmal gründlich überprüfen muß und weil jetzt zum mindesten die Ch an c e besteht, die bisher nicht bestanden hat, zu besseren Lösungen zu kommen, an denen wir dann zudem auch noch a conto der neugewonnenen Souveränität aktiv mitzuwirken vermögen.
Entschlüsse von derartiger Bedeutung wie die von Paris haben selbstverständlich die weitestreichenden Konsequenzen. Über die politischen Konsequenzen hat Kiesinger gestern gesprochen. Mir obliegt es, auf die militärischen Konsequenzen des Vertragswerks einzugehen, und zwar auf die militärpolitischen ebenso wie auf die innenpolitischen.
Eine Verdeutlichung des militärpolitischen Inhalts der Verträge ist undenkbar ohne einen kurzen Rückblick auf die EVG. Ich will hier keinen Nekrolog halten. Politik ist nicht nur die Kunst des Zweckmäßigen, sondern ja stets auch die Kunst des Möglichen. Aber zwei Feststellungen zumindest sind hier absolut unumgänglich.
Erstens. Es war schon ein großer, ein epochaler Gedanke, die Streitkräfte von sechs europäischen Nationen zu integrieren, sie zu einer supranationalen Institution zusammenzufassen. Es war ein sehr origineller Gedanke — originell in des Wortes bester Bedeutung —, das Pferd einmal am Schwanz aufzuzäumen und die militärische Integration als Motor für die politische Integration verwenden zu wollen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß der Gedanke der EVG der Zeit doch wohl zu sehr voraus war. Aber war es deshalb falsch, ihn jahrelang vertreten zu haben, jahrelang auf seine Verwirklichung hin die besten Kräfte angesetzt zu haben? Die Frage ist rundheraus zu verneinen.
Auch wenn die EVG nicht Tatsache geworden ist, kann nicht bestritten werden, daß schon allein die
Arbeit dieser Jahre, das jahrelange Miteinander und Gegeneinander z. B. im Interimsausschuß, zu Gemeinsamkeiten geführt hat, die nicht mehr wegzudenken sind. Die EVG ist keine Realität geworden; das ist richtig. Aber die jetzigen Realitäten von London und Paris wären undenkbar ohne die vorangegangene Arbeit an der EVG.
Uns Deutschen in ,der Bundesrepublik liegt nichts an der Existenz spezifisch deutscher nationalstaatlicher Streitkräfte. Uns Deutschen lag in den vergangenen Jahren der Vorarbeit für die EVG, liegt heute und für die Zukunft an der Existenz von gemeinsamen Streitkräften der freien Welt, die in der Lage sind, zu verhindern, daß der Totalitarismus zuzugreifen vermag und freie Völker in die Unfreiheit führen kann. Wir wünschen, daß diese Streitkräfte einschließlich der deutschen Kontingente nur eine einzige Aufgabe haben: dazusein, wenn unsere Gemeinschaft oder wenn auch nur ein Teil dieser Gemeinschaft von außen durch das System der Unfreiheit angegriffen und in der gemeinsamen Freiheit bedroht wird. Nur für diesen Zweck! Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb des freiheitlichen Lagers selbst — Meinungsverschiedenheiten etwa zwischen Frankreich und der Bundesrepublik — in der Zukunft kommen, dann soll für beide die Existenz von Streitkräften absolut bedeutungslos sein; dann wird ausschließlich mit politischen Argumenten, aber nicht mit Soldaten gerungen.
Dieser so wünschenswerte Zustand, die Möglichkeit innereuropäischer Waffengänge zu beseitigen, ist heute schon in den Pariser Verträgen unmißverständlich verankert und gesichert. Aber das schließt in unseren Augen nicht aus, daß wir für die Zukunft, wenn die Zeit dafür reif ist, nach wie vor bereit sein werden, unsere Streitkräfte aus der nationalen Bindung zu entlassen und supranationalen Institutionen vorbehaltlos in demselben Maße zuzuführen, wie das unsere Vertragspartner tun wollen.
Und noch ein Zweites zu den jahrelangen Arbeiten an der EVG, ein zweiter Beweis für die Nützlichkeit dieser zähen Bemühungen. Auch die Westeuropäische Union fußt gerade in ihrem militärischen Teil ausdrücklich auf den Vorarbeiten für die EVG, und wesentliche Teile des früheren EVG-Vertrages sind nunmehr Bestandteil des Brüsseler Vertrages geworden. Es war nicht umsonst, dieses Ringen, und wir Deutschen in der Bundesrepublik — das ist meine Überzeugung — dürfen ruhig ein wenig stolz darauf sein, bei diesen Arbeiten an einem großen Werk eine wesentliche Rolle gespielt zu haben und in unserer konsequenten Haltung dabei von niemandem übertroffen worden zu sein.
Die Tatsache, daß sich die deutsche Wählerschaft am 6. September 1953 so klar für die EVG ausgesprochen hat, hat mehr zur Entgiftung der Atmosphäre in Europa, mehr zum Vertrauen der freien Welt uns Deutschen gegenüber beigetragen als manches andere. Es war bekannt, daß der Herr Bundeskanzler persönlich in besonderem Maße glaubwürdig gilt im Bereich der freien Welt. Die
Entscheidung unseres Volkes vom 6. September 1953 für den Verzicht auf nationale Streitkräfte und gleichzeitig doch für das Opfer eines deutschen Beitrages zur Verteidigung der freien Welt hat dieses Volk in der Gemeinschaft der freien Nationen glaubwürdig gemacht. Ich bin der Meinung, daß es wichtig ist, hier einmal festzustellen, in welchem Umfange der einzelne Wähler Außenpolitik gestaltet dadurch, ,daß er mit seiner Stimmabgabe das außenpolitische Klima beeinflussen kann.
Jetzt aber endgültig zum militärpolitischen Inhalt des gegenwärtigen Vertragswerkes.
Am 30. August dieses Jahres war auch eine militärpolitische Krise heraufbeschworen, die so schnell wie möglich überwunden werden mußte. Was war von deutscher Sicht nunmehr wünschenswert? Einerseits Sicherung durch einen politischen Vertrag mit vollkommener militärischer Automatik für den Fall eines bewaffneten Angriffs auf auch nur einen einzigen Vertragspartner und zugleich in einem Vertrag, der die weitere Integration Europas ermöglicht, andererseits keine Ausschaltung der Bundesrepublik aus der primär militärpolitisch eingestellten NATO.
Beides ist erreicht worden. Über das Wie will ich gleich im einzelnen sprechen. Vorab ist aber noch eine andere Bemerkung notwendig.
Als wir seinerzeit bei der EVG nicht unmittelbar Mitglied der NATO werden sollten, erklärten die Kritiker: „Das ist zuwenig! Das ist der schwächste Punkt!" Heute, wo wir Vollmitglied in der NATO werden sollen, sagt mancher: „Das ist zuviel!"
Das gleiche erleben wir ja beim Kapitel der Souveränität der Bundesrepublik. Damals im unrevidierten Deutschland-Vertrag erhielten wir lediglich „full authority", volle Autorität über unsere äußeren und inneren Angelegenheiten. Die Kritiker sagten damals: „Das ist zuwenig!"
Heute erhalten wir die volle Macht eines souveränen Staates, und jetzt erklären die Kritiker - oft wieder die gleichen Kritiker —: ,,Das ist zuviel!" Man kann daraus sehen, wohin man mit einem ständigen Kontra gelangen kann.
Wie ist nun das Einerseits-Andererseits gelöst worden? Der politische Vertrag mit militärischer Automatik und Entwicklungsmöglichkeiten zu weiterer Integration ist der Brüsseler Vertrag. Die beiden hier entscheidenden Bestimmungen bringen zwei Verpflichtungen mit sich: Erstens die Verpflichtung, untereinander Streitigkeiten nur durch friedliche Mittel zu lösen. Zweitens verpflichten sich die Vertragspartner für den Fall eines bewaffneten Angriffs in Europa zu jeder in ihrer Macht liegenden militärischen und sonstigen Hilfe und Unterstützung. Genau das mußte der Zweck des Brüsseler Paktes sein, und genau das ist erreicht worden.
Gleichzeitig kam es aber darauf an, daß die Westeuropäische Union kein militärisches Eigenleben entfaltete und mithin nicht für die Bundesrepublik zu einer Ersatz-NATO wurde, die uns von
dieser NATO selbst absperrte und uns auf einem Umweg lediglich zu einer Art Juniorpartner der NATO werden ließ. Auch in dieser Hinsicht waren die Verhandlungen erfolgreich. Die Bundesrepublik wird nicht Juniorpartner, sondern gleichberechtigtes Vollmitglied, und die Westeuropäische Union entwickelt — mit zwei Ausnahmen — kein militärisches Eigenleben. Ausnahme Nr. 1: Festlegung der Maximalstärken für alle; Ausnahme Nr. 2: Rüstungskontrolle für alle.
Was Ausnahme Nr. 1 anlangt, so hat man hier hinsichtlich Kampfkraft und Gesamtstärke für die sechs früheren EVG-Partner auf die Bestimmungen des Sonderabkommens zum EVG-Vertrag voll zurückgegriffen, d. h. die Stärke der Kontingente dieser sechs wird genau die Stärke der EVG-Kontingente sein. Hinzu kommen jetzt jedoch die vier britischen Divisionen und die II. britische taktische Luftflotte. Sie wissen, daß das Vereinigte Königreich mit diesem Entschluß die Wende in der Krisensituation nach dem 30. August herbeigeführt hat. Die Gliederung der Streitkräfte ist jedoch nicht mehr an starre Vorschriften gebunden, sonder kann modernen Erkenntnissen und Erfahrungen angepaßt werden, was militärisch gesehen zweifellos einen großen Vorteil darstellt.
Es ist nicht Aufgabe der heutigen ersten Lesung des Vertragswerks, auf Einzelheiten, beispielsweise der Protokolle Nrn. II, III und IV zum Brüsseler Vertrag einzugehen; dazu wird in der zweiten Lesung Gelegenheit sein. Aber ich will am Beispiel der künftigen Marinestreitkräfte einmal demonstrieren, wie eindeutig aus der Sicht aller Vertragspartner und insbesondere aus der Sicht der Bundesrepublik diese Streitkräfte nicht Selbstzweck sind — damit man sie einfach h a t —, sondern Verteidigungsbeitrag für eine Gemeinschaft.
Die Tonnagehöchstgrenze der künftigen deutschen Marinestreitkräfte beträgt 3000 t. Warum haben wir darin eingewilligt? Weil wir — ich folge hier einmal meinem Freund und Kollegen Admiral Heye — nicht eine Flotte wollen, bloß um eine Flotte zu haben, sondern weil wir einen derartigen Flottenbeitrag leisten wollen, wie er wirklich benötigt wird, und nicht mehr. Dickschiffe, Kreuzer gibt es genug, im atlantischen Raum sogar übergenug, sagte mir Kollege Heye, und es ist natürlich sinnlos, zu diesem Überschuß nun auch noch deutsche Schlachtschiffe zu gesellen, die Milliarden kosten und auf denen dann ein deutscher Admiral spazierenfährt. Benötigt werden dagegen für den Zweck, dem wir dienlich sein können, Minenräumflottillen und eine Fülle von anderen Einheiten für den Nordsee- und Ostseeraum, und diesem Zweck wird man in dem jetzigen Rahmen gerecht. Eine deutsche Marine in der heutigen Situation ist nicht dann eine Marine, wenn sie Schlachtschiffe hat, sondern eine Marine ist heute dann sinnvoll, wenn sie ihren strategischen und taktischen Zweck in einer großen Gemeinschaft zu erfüllen vermag. Die Zeit, wo der Kreuzerbau eine nationale Prestigefrage mit gelegentlich gefährlichen spielerischen Akzenten war, ist endgültig vorbei.
So wie diese Marine nicht deutscher, nicht nationaler Selbstzweck ist, so sind es selbstverständlich auch die anderen künftigen deutschen Kontingente
nicht. Vor diesem Hintergrund wollen Sie bitte auch den freiwilligen Verzicht der Bundesrepublik auf ,die Produktion von ABC-Waffen, von strategischen Langstreckenbombern, von bestimmten Raketen sehen, einen Verzicht, dem sich bekanntlich die Beneluxländer — gerne, wie ich glauben möchte, denn er hat ja auch Vorteile, z. B. wirtschaftlicher Art — sofort angeschlossen haben.
Was das militärische Reservat Nr. 2 der Westeuropäischen Union anlangt — die Rüstungskontrolle für alle —, so sei hier und heute nur festgehalten, daß es sich allein auf die Ausstoßzahl bestimmter Endprodukte erstreckt, nicht auf die Fertigung.
Damit ist das Kapitel „militärisches Eigenleben der Westeuropäischen Union" auch schon abgeschlossen. Es gibt keinen Oberbefehlshaber der Westeuropäischen Union, es gibt keinen militärischen Generalinspekteur der Westeuropäischen Union, es gibt auch keine militärische Kommandobehörde der Westeuropäischen Union. Das, was mit Ausnahme dieser beiden Reservate militärisch zu regeln ist, fällt entweder in die nationale Zuständigkeit oder in die Zuständigkeit der NATO, in der wir — ich wiederhole es — gleichberechtigtes Mitglied sein werden und deren Praxis auf Einstimmigkeit der Beschlüsse hinausläuft. In der NATO werden wir bei der Entscheidung über Krieg und Frieden, bei der Verteilung der Streitkräfte und der Waffen, bei der Ausarbeitung der Pläne für die Verteidigung wie bei der Festsetzung des finanziellen Verteidigungsbeitrages haargenau so mitwirken wie Frankreich oder Kanada, Italien, Luxemburg oder auch die USA: voll gleichberechtigt.
Unsere Befriedigung über diesen Zustand wird dabei entscheidend vergrößert durch die Tatsache, daß diese NATO-Länder alle der gemeinsamen Erklärung der USA, Englands und Frankreichs in der schon zitierten Ziffer V der Londoner Schlußakte beigetreten sind, in der u. a. erklärt wurde, daß die Schaffung eines völlig freien und wiedervereinigten Deutschlands durch friedliche Mittel ein grundsätzliches Ziel ihrer Politik bleibt.
Meine Damen und Herren, gleichberechtigt und politisch wie militärisch verbündet — Freunde gewinnen und Freunde behalten — und einig mit diesen unseren Verbündeten in unserem besonderen außenpolitischen Ziel der Wiedervereinigung, das ist wahrlich ein politisches Arbeitsergebnis, dem mit Befriedigung zuzustimmen eigentlich dem g a n z en Hause nicht schwerfallen sollte.
Wir haben uns aber als das einzige frei gewählte Parlament unseres deutschen Volkes bei dieser ersten Lesung des Vertrages nicht nur mit den außenpolitischen und militärischen Konsequenzen der Verträge zu beschäftigen, sondern auch mit ihren denkbaren innenpolitischen Folgen. Die Frage, die ich hier stellen will, lautet — wir können sie nicht einfach genug stellen —: Wie können wir eine künftige deutsche Nationalarmee innenpolitisch verkraften? Wir wollen dabei den Begriff innenpolitisch möglichst weit fassen.
Wieder eine kurze Vorbemerkung! Mit dem Begriff „Nationalarmee" wird heutzutage viel Unfug getrieben. Im klassischen Sinne ist eine Nationalarmee die militärische Streitmacht einer Nation,
die von sich aus, unabhängig von anderen, einen Krieg allein beginnen und durchführen kann. Nationalarmeen im klassischen Sinne haben heute also allenfalls noch die Sowjetunion und die USA. In Europa gibt es, so gesehen, überhaupt keine Nationalarmeen mehr, und ganz gewiß sind die künftigen deutschen Truppenstreitkräfte in diesem Sinne keine Nationalarmee. Ich gebe meiner tiefen Befriedigung darüber Ausdruck. Man kann natürlich den Begriff „Nationalarmee" auch anders, sehr viel enger definieren, indem man sagt: Eine Nationalarmee sind Truppenkontingente einer Nation, in denen all das national geregelt ist, was mit ihrer inneren Struktur zusammenhängt, unbeschadet der Tatsache, daß über Verwendung im Kriegsfalle, Stärke, Bewaffnung und Dislozierung eine Verteidigungsgemeinschaft gemeinschaftlich entscheidet. Dann allerdings erhalten wir jetzt eine Nationalarmee. Ich habe vorhin schon gesagt, daß dies, unter großen außenpolitischen Gesichtspunkten gesehen, bedauerlich bleibt. Aber ich will nicht verhehlen, daß diese Lösung militärisch und innenpolitisch ihre Vorzüge hat.
Aber jetzt nochmals die entscheidungsschwere Frage: wie können wir die militärische Konsequenz der außenpolitischen Entwicklung innenpolitisch bewältigen? Darauf gibt es nur eine Pauschalantwort: Indem wir die große innenpolitische Integrationsaufgabe meistern, diese künftigen deutschen Streitkräfte organisch in unseren demokratischen Staat einzugliedern, auf daß nicht wieder ein Militärstaat in unserem Staate erstehe.
Ich möchte der Auffassung Ausdruck geben, daß gerade dieser zweite Bundestag von der Geschichte in seinem Wert nicht zuletzt daran gemessen werden wird, ob er diese Aufgabe zu meistern versteht.
Damit sind wir bei der Frage, wie wir diesem Auftrag gerecht werden können. Auch da lassen Sie mich eines vorweg sagen — ich sage es insbesondere auch mit Blickrichtung auf die Opposition —: Das müssen wir in diesem Hause gemein -s a m schaffen. Das schaffen wir schwerlich, wenn es in dieser Frage erneut zu unüberwindbaren Gegensätzen zwischen Regierung und Opposition kommt.
Die künftigen Streitkräfte sind nicht Regierungstruppen
und nicht Truppen der Opposition, sie sollen nicht einmal in allererster Linie Truppen des Staates sein, sondern sie müssen die Truppen des Volkes, des ganzen Volkes sein, nicht wie früher gelegentlich ein trennendes Element, an dem sich die innenpolitischen Gegensätze entzünden, sondern ein einigendes Element.
Der Herr Kollege Schoettle hat in seiner Haushaltsrede in der vergangenen Woche sehr bedeutsame Ausführungen gemacht, als er von einem gemeinsamen government unter Beteiligung der Opposition in unserem Staate sprach. Meine politischen Freunde sind dem Kollegen Schoettle für diese Anregungen dankbar. Es ist hier nicht der Ort und jetzt nicht die Stunde, diese zukunftsträchtigen Ansätze und Möglichkeiten einer gemein-
samen Arbeit im einzelnen zu konkretisieren, sich — um mal etwas aus der Luft zu greifen — etwa darüber zu unterhalten, ob man vielleicht eine Tradition dahin entwickeln soll, daß abweichend von der üblichen Praxis in allen anderen Bundesministerien der Staatssekretär im künftigen Verteidigungsministerium auch stets das besondere Vertrauen der Opposition besitzen soll. Aber lassen Sie mich versichern, daß wir über diesen entscheidungsschweren Gesamtkomplex stets zu offener Aussprache und konkreten Vereinbarungen bereit sein werden.
Es liegt mir dabei daran, in diesem Augenblick festzustellen, daß sich gerade — Herr Kollege Eschmann — im Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit abseits aller sonstigen Gegensätze in diesem Hause in dieser Kardinalfrage, dem Einbau der Streitkräfte in unseren demokratischen Staat, außerordentlich viel Gemeinsames zu erkennen gegeben hat.
Aber noch aus einer anderen Sicht heraus möchte ich die zwingende Notwendigkeit, die Streitkräfte in unseren Staat zu integrieren, ihnen jede Sonderstellung als Staat im Staate zu nehmen, hier vertiefen. Es wird heute immer noch ein Unterschied gemacht zwischen den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten und der speziellen Wehrpflicht, die etwas ganz anderes sei. Nichts ist falscher als das. Würde uns heute ein totalitärer Staat mit Krieg überziehen, dann wäre dieser Krieg doch auch nicht mehr allein Sache der Wehrpflichtigen — das ist nun wirklich seit einigen 50 Jahren vorbei —, sondern er wäre eine Angelegenheit, die alle Staatsbürger trifft. Wer da glaubt, daß die Verteidigung der Freiheit unseres Volkes Sache lediglich der 12 deutschen Divisionen oder auch nur Sache lediglich der Streitkräfte, der gesamten Streitkräfte der NATO sei, der irrt sich gründlich.
Verteidigung ist Sache des ganzen Volkes; das wissen wir doch. Wenn dem aber so ist — und ich möchte den sehen, der das bestreiten will —, dann versündigt sich an der gemeinsamen Verteidigungsaufgabe jeder, der Streitkräfte und Volk zu trennen versucht, der nicht alles daransetzt, daß Volk, Staat und Streitkräfte eins, ein geschlossenes, zusammenpassendes, zusammenfühlendes Ganzes sind, erfüllt von einem gemeinsamen Lebenswillen, dann versündigt sich, wer nicht mit allen Kräften auszuschließen und zu verhindern sucht, daß diese Streitkräfte Selbstzweck mit womöglich unkontrolliertem Eigenleben in der Hand unkontrollierbarer einzelner werden.
Daraus folgt ein weiteres Grundsätzliches: auch die Verteidigung ist Sache der politischen Führung, Sache des Parlaments, der Regierung. Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere, Generale und auch Oberbefehlshaber, die ganze militärische Streitmacht sind ausführendes, sind dienendes Organ der Politik, und die Art und Weise, wie diese Politik gestaltet wird, hat kein Vertreter der Streitkräfte zu beeinflussen. In diesen Streitkräften sollen militärische Fachleute sitzen. Je höher sie qualifiziert sind, desto besser. Die Politik wird diese Fachleute fragen, wenn sie eine fachmännisch-militärische Antwort benötigt. Aber die politische Führung allein wird dann entscheiden, was zu tun ist, und den Streitkräften den jeweiligen Auftrag dazu geben. Diesen Auftrag dann auszuführen, das ist
Sache der Streitkräfte. In die Gestaltung der Politik einzugreifen muß den künftigen deutschen Streitkräften ein für allemal verwehrt sein.
Diese Feststellung beinhaltet keine Diskreditierung der Streitkräfte, schränkt wahrlich nicht ihre Bedeutung für Volk und Staat ein, sondern zeigt nur die zwingend notwendigen Grenzen. Wer diese Grenzen nicht anerkennt — das sei hier gleich gesagt —, für den ist in den künftigen deutschen Streitkräften kein Platz.
Ich füge allerdings hinzu, daß diese Grenzziehung zugleich auch den besten Traditionen der besten Vertreter deutschen Soldatentums in vollem Umfang entspricht, von Clausewitz über Schlieffen bis zu manchem Vertreter besten deutschen Soldatentums, der heute noch unter den Lebenden weilt.
Wenn wir uns einig sind über Größe, Bedeutung, Grundsatz und Zielsetzung dieser Aufgabe, die dem Hohen Haus innenpolitisch aus der militärischen Konsequenz der außenpolitischen Entwicklung erwächst, dann sollte es nunmehr auch nicht mehr unüberwindliche Schwierigkeiten machen, sich über die Wege zu einigen. Ich will mich jetzt nicht in tausend Einzelfagen verlieren. Aber meine politischen Freunde sind der Auffassung, daß die erste Lesung des Vertragswerks unter keinen Umständen vorübergehen durfte, ohne diese innenpolitischen Konsequenzen gründlich genug anzusprechen. Unsere Demokratie ist jung, ihre Strapazierfähigkeit ist noch nicht so erprobt, daß man sagen könnte: das hier ist eine spätere Sorge, damit werden wir spielend fertig. Wir glauben, daß gerade unsere Jugend, illusionslos und skeptisch, wie sie nun einmal ist, vor der Ratifizierung auch etwas über die Auswirkung der Verträge auf eben diese junge Generation wissen will. Auch ein einsichtiger Zwanzigjähriger — wir waren das ja früher auch nicht alle — ist nicht gerade begeistert, wenn er in Konsequenz der Verträge zum Militärdienst eingezogen wird. Aber er will nicht nur einsehen, warum dieser Wehrdienst notwendig ist — diese Einsicht, Herr Professor Baade, ist auch in der Jugend sehr weit verbreitet —, sondern er will auch wissen, was ihn in diesen Streitkräften erwartet und was innenpolitisch aus der Existenz dieser Streitkräfte für den Staat erwächst. Mit anderen Worten: die deutsche Jugend weiß, daß die Frage, ob es deutsche Streitkräfte geben muß — das ist ja gestern hier angesprochen worden —, eine politische Entscheidung ist, die dieses Hohe Haus hier, und zwar in alleiniger, ausschließlicher Verantwortung, zu treffen hat. Aber bei dem Wie wünscht sie höchstpersönlich mitzureden, und wir alle im Hause sollten sie da gründlich hören.
Da hier gerade von der Jugend die Rede ist, ein paar Sätze zum Kapitel „Ohne mich". Wir sollten sorgfältig unterscheiden zwischen denen, die den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, und denen, die „Ohne mich!" aus Selbstsucht oder aus politischen statt Gewissensgründen rufen oder auch einfach gar nichts anderes tun, als mehr oder minder nachzuplappern, was eine gefährliche kommunistische Propaganda ihnen geschickt souffliert.
Wir sollten bedenken, meine Herren von der Opposition, daß jede Förderung der Parole „Ohne mich" beim Wehrdienst zu einem Umschlagen dieser Parole in die Parole „Ohne mich" gegenüber unserem demokratischen Staate führen kann.
Dies kann zu einer nihilistischen Haltung führen, die den Nährboden für einen neuen Totalitarismus abgibt. Allgemeine Wehrpflicht und Demokratie gehören nämlich zusammen.
„Ohne mich" und Demokratie sind zwei einander ausschließende Standpunkte.
Und noch eines. Unter dem bolschewistischen System kostet das Aussprechen des Wortes „Ohne mich" den Kopf.
Haben sich das auch die einmal überlegt, die mit der Parole „Ohne mich" in unserem Lande leichtfertig hausieren gehen?
Einige Bemerkungen nur noch zu den Wegen. Natürlich läßt sich schon sehr vieles bewirken durch eine unserer Zielsetzung entsprechende Wehrverfassung, durch parlamentarische Kontrollinstanzen — man kann ja einmal sehr gründlich nachdenken über den parlamentarischen Kontroller, den es in Schweden bei der schwedischen Wehrmacht gibt —, durch eine zweckdienliche Wehrorganisation, durch sorgfältig durchdachte Gesetze, durch kluge Militärvorschriften, Vorschriften übrigens, an deren Ausarbeitung — das sei den künftigen Vorschriftenbearbeitern der Streitkräfte jetzt schon gesagt — dies Parlament sich entscheidend beteiligen wird. Aber letzten Endes kommt doch alles darauf an, daß die richtigen Menschen mit dem richtigen Geist an den richtigen Platz gebracht werden.
Gerade im Anfangsstadium, während des ersten Aufbaus, — Herr Kollege Eschmann, das wissen wir doch — ist es das Wesentlichste, daß die Schlüsselpositionen während des Aufbaus mit geeigneten Persönlichkeiten besetzt werden, daß die Lehrer für die Lehrer, die Ausbilder für die Ausbilder mit dem richtigen Ole gesalbt sind.
Unser Kollege Blank pflegt gerne zu betonen, daß er drei Worte nicht mehr hören kann: Posten, Aufträge und Erfindungen. Es ist gut und zwingend notwendig, daß immer wieder betont wird: Niemand, auch niemand in der Dienststelle Blank, hat heute schon eine auch nur irgendwie verbindliche Zusage, daß er in den künftigen Streitkräften verwandt wird,
und niemand, keine Firma und keine Einzelperson, hat eine irgendwie verbindliche Zusage, daß er irgendeinen Rüstungsauftrag erhalten wird.
Im Zusammenhang mit der bedeutungsvollen Frage der Personalauswahl wünschen meine politischen Freunde gerade bei dieser ersten Lesung des Vertragswerks deutlich zum Ausdruck zu bringien, daß sich die Bundesregierung der Frage des
Personalausschusses für die Auswahl der Bewerber um künftige Schlüsselpositionen möglichst umgehend zuwendet. Was soll der Personalausschuß? Sagen wir zunächst einmal, was er nicht soll. Er soll erstens nicht eine Neuauflage der Entnazifizierungsausschüsse unseligen Angedenkens sein. Er soll zweitens nicht etwa entscheiden: Der Oberst Alois Huber wird Kommandeur des 2. Bayerischen Infanterieregiments und Kapitän Jürgen Jürgensen Kommodore der 1. Schleswig-Holsteinischen Schnellbootflottille. Das Vorschlagsrecht für die Besetzung derartig spezifischer Stellen hat selbstverständlich der künftige Verteidigungsminister, und die Berufung erfolgt selbstverständlich nach den gleichen Bestimmungen, wie sie für die Berufung von Beamten gelten.
Der Personalausschuß soll vielmehr zwei Aufgaben haben: erstens die Prüfung des Persönlichkeitswertes der Bewerber nach deren menschlicher und politischer Eignung für den Aufbau von Streitkräften in unserer Demokratie, und zweitens die Festlegung der Auswahlprinzipien für solche Bewerber um Verwendung in künftigen Kontingenten, deren Prüfung nicht dem Personalausschuß selbst vorbehalten ist.
Die Mitglieder des Personalausschusses sollen nach den Vorstellungen meiner Freunde in ihrer Mehrheit aus dem zivilen Bereich, zu einem Teil auch aus dem militärischen Bereich stammen. Sie sollen nicht Beauftragte, aber Vertrauensleute der politischen Parteien, der Kirchen, der Gewerkschaften, der berufsständischen Organisationen, der Jugendverbände, der Wirtschaftsgruppen usw. sein. Sie sollen selbstverständlich nicht weisungsgebunden sein. Sie sollen auch nicht Bundestagsabgeordnete sein, und auch das scheint uns selbstverständlich: Wer in dem Personalausschuß tätig ist, darf weder in den künftigen Kontingenten noch bei der bodenständigen Verteidigung noch im künftigen Verteidigungsministerium irgendwelche Verwendung finden. Ich weiß, daß die Berufung eines solchen Personalausschusses — ich wiederhole: ich weiß! — und dessen Vorschaltung vor jede Besetzung von Schlüsselpositionen auch von der Opposition gewünscht wird und dieser die Mitarbeit an der Lösung der gemeinsamen Aufgabe — so hoffe ich —, Streitkräfte sinnvoll in unseren Staat einzugliedern, erleichtern würde.
Einige weitere Detailfragen! Im Zusammenhang mit der Tatsache, daß das Vertragswerk zur Aufstellung deutscher Kontingente führt, wird immer wieder davon gesprochen, daß unsere künftigen Soldaten Staatsbürger in Uniform sein sollen. Gleichzeitig wird dabei immer wieder das „Innere Gefüge" der künftigen Wehrmacht diskutiert. Was meinen wir nun damit, wenn wir heute „Staatsbürger in Uniform" sagen? Zunächst einmal meinen wir damit Soldaten, ganz schlicht Soldaten; denn wenn das Ergebnis unserer Bemühungen um den Neuaufbau der Streitkräfte nicht darin besteht, daß am Ende der Ausbildungszeit wirklich Soldaten vorhanden sind, die effektiven Schutz gegen die Militärmaschine des Totalitarismus zu gewährleisten vermögen, dann können wir uns Opfer an Zeit, Geld und Wirtschaftsbelastung für diesen Zweck sparen. Staatsbürger in Uniform und Soldaten sind für uns also das gleiche. Staatsbürger in Uniform und Militaristen sind zwei sich ausschließende Begriffe. Staatsbürger in Uniform, das be-
sagt, daß wir für unsere künftigen Soldaten die Grundrechte der Verfassung in nahezu vollem Umfang unangetastet lassen wollen, angefangen vom aktiven und passiven Wahlrecht bis zur Koalitionsfreiheit. Staatsbürger in Uniform, das besagt, daß die Würde des Menschen auch dann in vollem Umfang geachtet bleiben soll, wenn dieser Mensch eine Rekrutenuniform trägt. Staatsbürger in Uniform, das besagt, daß der Soldat weder weniger noch mehr ist als jeder andere Staatsbürger, als Rekrut nicht weniger, als General nicht mehr als jeder Zivilist.
Man hört bei den äußerst begrüßenswerten und lebhaften Diskussionen um das „Innere Gefüge" heute gelegentlich mancherlei, was auch einmal etwas übersteigert anmutet. Aber ich möchte betonen: Tausend Übertreibungen nach dieser Seite sind uns lieber und sind auch tausendmal nützlicher, als wenn auch nur ein einziger es wagt, dem Kadavergehorsam und dem Kommiß à la Himmelstoß das Wort zu reden.
Diese Feststellung schließt das Bekenntnis zu einer guten soldatischen Tradition in Deutschland nicht aus. Wir haben uns wahrlich der Überlieferung besten preußischen, bayerischen, württembergischen oder schlesischen Soldatentums nicht zu schämen. Pflichterfüllung bis zum letzten, Opferwilligkeit und Tapferkeit sind Tugenden, die auch dadurch nicht entwertet werden, daß zwei Weltkriege verlorengegangen sind. Es gibt manches, an das wir beim Aufbau künftiger Streitkräfte nicht wieder anknüpfen möchten. Aber es gibt auch vieles in unserer soldatischen Vergangenheit, was wertvoll und zukunftsträchtig ist und was herübergenommen werden muß.
Wir stehen an einem völligen Neubeginn. Ein Teil unserer Vertragspartner hat es da schwerer. Frankreichs Armee z. B. hat eine glänzende Tradition, die sie bewußt pflegt, und ist insoweit beneidenswert. Aber alles hat zwei Seiten. Diese Tradition erschwert natürlich die Verwirklichung mancher modernen Vorstellungen, die mit dem „Staatsbürger in Uniform" zusammenhängen. Man vergleiche nur einmal die Disziplinarbefugnisse in der französischen Armee, die unter Umständen bis zum Unteroffizier gehen, mit den modernen Vorstellungen, die wir hinsichtlich der künftigen Disziplinarbefugnisse in unseren Streitkräften entwikkelt haben.
Noch eines kommt hinzu. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Ereignisse weiß heute jeder in Deutschland, der wieder Soldat wird, um die innere Problematik dieses Berufs. Die Zeit, in der ein Leutnantsdasein keine inneren Probleme aufwarf, ist in Deutschland endgültig vorbei. Jeder weiß heute, ,daß nicht nur der Offizier, sondern auch jeder Soldat sich mit dem Problem der Pflichtenkollision auseinanderzusetzen hat, mit dem ethischen Prinzip auf der einen Seite und mit dem absolut unverzichtbaren Gehorsamkeitsprinzip auf der anderen Seite. Den großartig schaurigen Hintergrund dazu liefert der 20. Juli 1944.
Auch mit der Frage des 20. Juli 1944 müssen wir in diesem Zusammenhang fertig werden, wenn wir die innenpolitischen Folgen aus den hier zur Debatte stehenden außenpolitischen und militärischen Verträgen meistern wollen. Da ist es gut, zu wissen, daß ein Soldat, der aus bester deutscher soldatischer
Vergangenheit in unsere lebendige Gegenwart hineingewachsen ist, das ist der Vorsitzende des Verbandes deutscher Soldaten, Admiral Hansen, diese Brücke zwischen dem ethischen und dem Gehorsamkeitsprinzip gefunden und geschlagen hat, als er sinngemäß formulierte: „Es ist nicht entscheidend, ob jemand am 20. Juli beteiligt war oder an der Front bis zum bitteren Ende seine Pflicht tat. Entscheidend ist allein, daß das Motiv seines Handelns ehrenwert war." Dort in diesem „ehrenwert" liegt die Klammer. Ich muß in diesem Zusammenhang auch auf die richtungweisenden Ausführungen unseres verehrten Herrn Bundespräsidenten anläßlich der Gedenkstunde für die Opfer des 20. Juli in Berlin hinweisen.
Meine Damen und Herren! Das Thema läßt sich heute natürlich nicht ausschöpfen.. Zu dem Kapitel Verteidigungsbeitrag, Finanzpolitik und Wirtschaftspolitik sind erste Ansätze zur Diskussion schon in der vergangenen Woche gemacht worden. Ich will das hier nicht vertiefen, sondern im Grunde nur zweierlei sagen. Erstens: Ein Staat, der völlig in Trümmern lag und dennoch in relativ wenig Jahren fertig wurde mit der Aufgabe, die Bedürfnisse von 45 Millionen Menschen auf dem freien Markt zu befriedigen, wird meines Erachtens auch damit fertig, die Bedürfnisse von Streitkräften in der Höhe von 500 000 Mann zu befriedigen.
— Herr Kollege Ritzel hat während der Haushaltsdebatte am 9. Dezember die Frage gestellt, was die Aufstellung der deutschen militärischen Verteidigungsstreitkräfte insgesamt kostet. Diese Frage ist natürlich auch für diese Debatte wesentlich. Leider kann diese Antwort keine Zahlen enthalten, Herr Ritzel. Ihnen ginge es nicht anders, wenn Sie diese Frage hier selber beantworten müßten. Wir erstellen unsere Verteidigungskräfte doch schließlich aus dem Nichts. Wir haben weder einen Markt für militärische Artikel, insbesondere für Waffen, noch präzise Programme über die Beschaffung der nötigen Einrichtungen im In- und Ausland. Es gibt auch kaum Preislisten über diese Artikel. Was die im Ausland aufgestellten Divisionen gekostet haben und kosten sollen, läßt sich auch nicht als Vergleichsgrundlage für den deutschen Fall verwenden.
Ich glaube auch nicht, daß die Kenntnis dieser Zahl für die zu treffende Entscheidung unbedingt erforderlich ist.
Der deutsche Verteidigungsaufwand wird haushaltsmäßig von diesem Hohen Hause bewilligt und von der NATO überprüft. Ohne Zustimmung dieses Hauses hier können keine höheren Summen als die von unserem Parlament bewilligten verausgabt werden.