Rede von
Karl
Wittrock
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein Ersuchen des Oberstaatsanwalts in Bonn auf Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Wacker. Ich darf den Sachverhalt in seinen wesentlichen Punkten kurz darstellen. Es wird ausgeführt: Am 16. April habe der Sohn des Abgeordneten Wacker einen Pkw hier in Bonn ohne den erforderlichen Kraftfahrzeugschein geführt. Die Polizei hat dies bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, und der Sohn des Abgeordneten Wacker hat erklärt, daß sich der Kraftfahrzeugschein im Besitz seines Vaters, also des Kollegen Wacker, befinde. Der Polizeibeamte ist dann mit zu der Wohnung des Kollegen Wacker gefahren und hat dort zunächst zehn Minuten gewartet. Dann ist der Sohn, der zwischenzeitlich zu seinem Vater gegangen war, wieder erschienen und hat erklärt, er solle noch weiter warten; der Vater — also der Abgeordnete Wacker — sei noch nicht soweit. Nach weiteren zehn Minuten sei der Abgeordnete Wacker erschienen, und es hat sich dann eine Auseinandersetzung ergeben, deren Einzelheiten ich hier nicht darstellen will. In der Anzeige wird ausgeführt, der Kollege Wacker habe hierbei betont auf seine Stellung als Bundestagsabgeordneter hingewiesen, und es sei zu beleidigenden Äußerungen und zu Bedrohungen des Polizeibeamten gekommen. Ich will auch diese Einzelheiten nicht näher darstellen; sie sind in der Anzeige im einzelnen ausgeführt.
Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens zu empfehlen. Dies entspricht den bisherigen Grundsätzen des Hohen Hauses. Es handelt sich — die Wahrheit der Darstellung des Sachverhalts einmal unterstellt — nicht um eine strafbare Handlung, die politischen Charakter hat oder die mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten in einem irgendwie erkennbaren Zusammenhang steht. Zwar hat Kollege Wacker in der Auseinandersetzung seine Stellung als Abgeordneter wiederholt und ausdrücklich betont; aber die Auseinandersetzung mit dem Polizeibeamten gehört, wie der Sachverhalt — wie gesagt, seine Wiedergabe als richtig unterstellt — erkennen läßt, in die rein private, persönliche Sphäre des Kollegen Wacker. Da auch keine sonstigen Gründe gegen die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens erkennbar sind, bitte ich um Zustimmung zum Antrag des Ausschusses Drucksache 1013.