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ID0206001700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1054 3077 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen 3078 C Gedenkworte zum 6. Jahrestag der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3078 D Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksache 904, Antrag Umdruck 277) 3079 C Rehs (SPD): zur Geschäftsordnung 3079 C zur Sache 3080 A Rasner (CDU/CSU) : zur Geschäftsordnung 3079 D zur Sache 3088 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 3080 A, 3087 D Dr. Bartram (CDU/CSU) 3084 B Dr. Czermak (GB/BHE) 3085 B Diekmann (SPD) 3085 C, 3088 D Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß, an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 3089 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1027) 3089 B Berendsen (CDU/CSU): als Berichterstatter 3089 C Schriftlicher Bericht 3107 Beschlußfassung 3089 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1034) 3089 D Diekmann (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3108 Beschlußfassung 3089 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1035) 3090 A Siebel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3109 Beschlußfassung 3090 B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin (Drucksache 1020) 3090 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 3090 C Beschlußfassung 3090 D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel, Arnholz, Kühn (Bonn), Dr. Sornik, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 1022) 3090 D Beschlußfassung 3091 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Erwin Schönborn wegen Beleidigung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1011) 3091 A Runge (SPD), Berichterstatter . . 3091 B Beschlußfassung 3091 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Wirths (Drucksache 1012) 3091 C Dr. Götz (CDU/CSU), Berichterstatter 3091 D Beschlußfassung 3092 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Wacker (Buchen) (Drucksache 1013) 3092 A Wittrock (SPD), Berichterstatter 3092 A Beschlußfassung 3092 C Zweite Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksachen 798, 845); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1001) 3092 C Arndgen (CDU/CSU): als Berichterstatter . . . . 3092 C, 3094 A zur Geschäftsordnung 3093 D Frau Meyer (Dortmund) (SPD) . . 3092 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 3094 A Abstimmungen 3094 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wiedergutmachung (Drucksache 903) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bundesmittel für die Wiedergutmachung (Drucksache 915) 3095 A Dr. Arndt (SPD), Anfragender 3095 A, 3104 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3097 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 3099 B Dr. Reif (FDP) 3103 B Dr. Strosche (GB/BHE) 3106 A Überweisung des Antrags Drucksache 915 an den Haushaltsausschuß 3106 D Nächste Sitzung 3106 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 1027) 3107 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 1034) 3108 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 1035) 3109 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Drucksache 1027 (Vgl. S. 3089 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) Berichterstatter: Abgeordneter Berendsen I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung wurde in der 56. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 18. November 1954 an den 'Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen, der ihn in seiner 30. Sitzung am 30. November 1954 eingehend beraten und einstimmig beschlossen hat, ihn in der anliegenden Fassung anzunehmen. Die Rheinschiffahrtpolizeiverordnung hat bei dieser Beratung vorgelegen. II. Im einzelnen Auf die ausführliche schriftliche Begründung der Paragraphen in Drucksache 933 wird Bezug genommen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung soll als Rechtsgrundlage zur Einführung der neuen Rheinschiffahrtpolizeiverordnung dienen, welche die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt nach I mehrjährigen Beratungen beschlossen hat und die am 1. Januar 1955 in allen Rheinuferstaaten an die Stelle der bisherigen Verordnung vom 18. Januar 1939 treten soll. Die Bundesregierung ist durch internationale Absprache im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gehalten, die Verordnung an dem vereinbarten Termin in Kraft zu setzen. Dies soll nach § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs durch eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr geschehen. In ähnlicher Weise sind bereits die Rheinschiffsuntersuchungsordnung und die Vorschriften über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen auf Grund der Gesetze des Wirtschaftsrates vom 21. Juni 1949 (WiGBl. S. 91) und des Bundes vom 13. November 1952 (BGBl. II S. 957) in Kraft gesetzt worden. Nach dem Vorbild dieser beiden Gesetze ist in § 1 Abs. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen, daß der Bundesminister für Verkehr die Rheinschiffahrtpolizeiverordnung ändern, ergänzen oder in neuer Fassung erlassen kann, sofern ein Beschluß der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt dies vorsieht oder zuläßt. Diese Vorschrift dient der Entlastung der gesetzgebenden Körperschaften. Der Bundesrat hat eine redaktionelle Änderung in den Absätzen 1 und 2 des § 1 empfohlen, welcher der Ausschuß für Verkehrswesen nicht glaubte folgen zu sollen, weil der Regierungsentwurf den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG dadurch besser Rechnung trägt, daß er gleichzeitig eine Richtlinie für die Arbeit der deutschen Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt gibt. Der Bundesrat hat sich seinerzeit vorbehalten, im zweiten Durchgang zu prüfen, ob dieses Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Sollte diese Frage vom Bundesrat bejaht werden, so vertritt der Ausschuß für Verkehrswesen die Auffassung, daß der Erlaß der internationalen Rheinschiffahrtpolizeiverordnung selbst der Mitwirkung des Bundesrates nicht bedarf. Der Ausschuß für Verkehrswesen schlägt daher vor, dies in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 zum Ausdruck zu bringen. In § 2 wird für Zuwiderhandlungen die in Art. 32 der Mannheimer Akte vorgesehene Strafe von 10,— bis 300,— französischen Goldfranken (= 8,—bis 240,— DM) angedroht. Um derartige Zuwiderhandlungen ihrem Unrechtsgehalt entsprechend trotz der höheren Strafdrohung als Übertretungen behandeln zu können, ist § 19 Satz 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen vom 27. September 1952 (BGBl. I S. 641) wörtlich übernommen worden. § 3 beinhaltet die vom Bundesrat empfohlene Berlin-Klausel. Der Ausschuß für Verkehrswesen schlägt im Hinblick auf die Berlin-Klausel vor, den § 4 Abs. 1 entsprechend zu ergänzen, damit die Strafbestimmung des § 2 in Berlin nicht rückwirkend in Kraft tritt. Bonn, den 30. November 1954 Berendsen Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 1034 (Vgl. S. 3089 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (31. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) Berichterstatter: Abgeordneter Diekmann I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 wurde in der 47. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. September 1954 dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen (federführend) und den Ausschüssen für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 1954 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten wurde dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten in seiner Sitzung vom 13. Oktober 1954 beschlossen hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen hat daraufhin in seiner Sitzung vom 9. November 1954 einstimmig beschlossen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 746 ebenfalls zuzustimmen. Mit Schreiben vom 22. November 1954 hat auch der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß er dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 746 einstimmig ohne Änderung zugestimmt hat. II. Im einzelnen Auf die schriftliche Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) wird Bezug genommen. In seiner 180. Sitzung hat der Deutsche Bundestag am 12. Dezember 1951 dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 zugestimmt. Mit der Abgabe der Beitrittserklärung hat die Bundesrepublik Deutschland die Mitgliedschaft im Internationalen Fernmeldeverein erworben. Sie hat auf Grund dessen als vollberechtigtes Mitglied des Vereins an der letzten Regierungskonferenz, die vom 3. Oktober bis zum 22. Dezember 1952 in Buenos Aires stattgefunden hat, teilgenommen. Auf dieser Regierungskonferenz ist eine Neufassung des Internationalen Fernmeldevertrages beschlossen und als Internationaler Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 für 78 Mitgliedstaaten — auch für die Bundesrepublik Deutschland — unterzeichnet worden. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 746) soll die Zustimmung zu diesem Vertragswerk herbeigeführt und damit der Internationale Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 zu deutschem Recht erhoben werden. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen nahm gelegentlich der Beratung davon Kenntnis, daß der Internationale Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 gegenüber dem von Atlantic City 1947 keine Änderungen allgemeiner Bedeutung beinhaltet. Bonn, den 9. November 1954 Diekmann Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1035 (Vgl. S. 3090 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (31. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) Berichterstatter: Abgeordneter Siebel I. Allgemeines Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 wurde in der 37. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen (federführend) und dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (beteiligt) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 14. Oktober 1954 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten wurde dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt, daß der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten in seiner Sitzung am 13. Oktober 1954 beschlossen hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen hat daraufhin in seiner Sitzung am 9. November 1954 einstimmig beschlossen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 585 ebenfalls unverändert zu zustimmen. II. im einzelnen Auf die schriftliche Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom il. Juli 1952 (Drucksache 585) wird Bezug genommen. Die am 11. Juli 1952 in Brüssel abgeschlossenen Verträge des Weltpostvereins sind am 1. Juli 1953 an Stelle der bis dahin geltenden Verträge des Weltpostvereins von Paris (19 47) in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 1953 wird der internationale Postdienst nach den Bestimmungen der Verträge von Brüssel durchgeführt. Nach einer Anweisung der Alliierten Besatzungsmächte bilden die Verträge des Weltpostvereins auch die Grundlage für den Auslandspostdienst der Bundesrepublik Deutschland. Dem Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen erschien es zweckmäßig und erwünscht, diesen Zustand dahingehend zu ändern, daß die Verträge zu deutschem Recht erhoben und dadurch als für die Deutsche Bundespost und ihre Postbenutzer rechtsverbindlich erklärt werden. Darüber hinaus ist es aber auch erforderlich, daß die Bundesrepublik Deutschland an den Beschlüssen und Entscheidungen des Weltpostvereins mitwirken und damit Einfluß auf die Gestaltung des internationalen Postdienstes nehmen kann. Dieser Zustand ist auf dem Gebiet des Fernmeldewesens bereits durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverein — Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 vom 29. Januar 1952 (BGBl. II S. 341) — erreicht worden. Bonn den 9. November 1954 Siebel Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Diekmann.


Rede von Bruno Diekmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich habe ursprünglich nicht die Absicht gehabt, noch einmal zu diesem Thema zu sprechen. Ich glaube über meine Auffassungen vorgestern abend ausgiebig geredet zu haben. Nachdem ich aber verschiedentlich persönlich benannt worden bin, halte ich mich doch für verpflichtet, noch einiges dazu zu sagen. Auch ich muß jetzt das nationalpolitische Plateau betreten, was ursprünglich bestimmt nicht meine Absicht gewesen ist. Wer meinen Ausführungen vorgestern abend gefolgt ist, wird ohne Zweifel feststellen, daß ich mich hinsichtlich der Minderheitenfrage und des ganzen damit zusammenhängenden Komplexes doch einigermaßen objektiv und sachlich verhalten habe. Ich glaube in erster Linie herausgestellt zu haben, daß es uns, der sozialdemokratischen Fraktion, um die Menschenrechte und um die Rechte der Minderheiten ging und um gar nichts anderes. Meine Ausführungen sind von der Gegenseite leider nicht ganz so aufgenommen worden, wie ich es gewünscht habe und wie es im Interesse der Sache gelegen hätte.
Meine Damen und Herren, ich bin den Ausführungen der Abgeordneten Rasner und Dr. Bartram mit größtem Interesse gefolgt. Ich glaube aber, die Darlegung der Standpunkte war kaum nötig, denn nach den langen Jahren der politischen Zusammenarbeit ist unsere gegensätzliche Auffassung von vornherein klar gewesen. Der eine hat genau gewußt, was der andere zu sagen hatte, und umgekehrt. Seit 1949, nein, seit dem Jahre 1945 befassen wir uns mit dem Minderheitenproblem, und immer haben wir gegenteilige Auffassungen darüber gehabt, wie das Problem anzupacken sei. Über eines sind wir uns klar gewesen, Herr Rasner: über die Notwendigkeit der Erhaltung und Festigung des Deutschtums an der Grenze. In der Hinsicht sind wir beide gleicher Meinung. Aber unsere Wege dahin sind sehr unterschiedlich gewesen. Ich bin nicht der Auffassung, daß es richtig ist, das Minderheitenproblem, das Grenzproblem unter den Aspekten der engen grenzpolitischen Verhältnisse des Landes Schleswig-Holstein zu sehen.

(Sehr gut! bei der SPD.)



(Diekmann)

Nein, meine Damen und Herren, es muß unter anderen Aspekten gesehen werden. Die Verhältnisse sind ernster, als sie im Verlauf der Debatte betrachtet wurden.
Schleswig-Holstein ist die Brücke zwischen Mitteleuropa und dem skandinavischen Raum. Gerade wir sind daran interessiert, das beste nachbarliche Verhältnis zum gesamten skandinavischen Raum zu haben. Vergessen Sie doch nicht, daß der skandinavische Raum nicht erst im Werden begriffen ist, sondern daß man dort in der europäischen Politik schon wesentlich weitergekommen ist als in den übrigen europäischen Staaten! Im skandinavischen Raum gibt es bereits eine einheitliche Wirtschaftspolitik. Der Arbeiter, ganz gleich, ob er Däne oder Schwede oder Norweger ist, kann dort überall unter den gleichen Verhältnissen arbeiten. Im gesamten skandinavischen Raum ist die Freizügigkeit des Arbeiters verwirklicht. Das haben wir im übrigen europäischen Raum noch nicht. Deshalb sind wir daran interessiert, ein möglichst gutes nachbarliches Verhältnis zu den skandinavischen Staaten zu haben. Das ist immer die Aufgabe Schleswig-Holsteins gewesen. Vergessen Sie doch bitte auch nicht, daß in mehr als tausend Jahren die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kräfte vom Norden nach dem Süden durch Schleswig-Holstein geflutet sind! Unter diesen Aspekten ist die Grenzlandpolitik dort oben zu betreiben. Wir haben gar kein Interesse daran, daß dieses Fließen vom Norden nach dem Süden und umgekehrt durch eine engstirnige Minderheitenpolitik blockiert wird. Wir wollen nach wie vor die Brücke zwischen Nord und Süd sein.
Hier ist von der Geschichte Schleswig-Holsteins gesprochen worden. Sie ist natürlich außerordentlich interessant, weil, wie ich schon sagte, tausend Jahre hindurch die Kräfte vom Norden nach dem Süden durch Schleswig-Holstein geflossen sind. Daraus hat sich ergeben, daß die Mentalität der Bevölkerung im Lande Holstein an und für sich etwas aggressiver im Vergleich zur Bevölkerung in Schleswig ist, die ein viel feineres Fingerspitzengefühl für politische Ereignisse hat. Deshalb ist die Mentalität an der Grenze anders als im übrigen Raum Schleswig-Holsteins. Das wird mir sicher von den Schleswig-Holsteinern keiner abstreiten wollen. Unter diesem Blickpunkt müssen Sie, meine Damen und Herren, das echte oder das unechte Minderheitenproblem zu erkennen versuchen; hier liegt die Wurzel.
Ich darf daran erinnern, daß es gerade der kleine Mann, wenn ich so sagen darf, die minderbemittelte Bevölkerung war, die im Jahre 1920 die zweite Zone gerettet hat. Bei der Abstimmung in der zweiten Zone im Lande Schleswig-Holstein hatten, wie festgestellt wurde, ungefähr 20 000 Menschen noch ihre Stimme für Dänemark abgegeben. Die dänische Minderheit im südschleswigschen Raum hatte also immer noch eine Größenordnung von etwa 20 000 Wählern. Wenn diese Zahl auf etwa 1500 oder 2000 bis zum Jahre 1939 zurückging, na ja, dann lag es eben daran, daß die Menschen mehr oder weniger erfaßt hatten, daß es keinen Zweck hat, eine übersteigerte dänische kulturelle Arbeit in diesem Raum zu machen.
Die Menschen, die 1920 für die deutschen Belange eintraten, stehen heute leider wieder auf seiten der dänischen Minderheit. Da muß man doch die Frage aufwerfen: Worauf ist das zurückzuführen? Das ist doch keine Flucht aus der deutschen
Verantwortung! Der Grund ist die klare Erkenntnis, daß wir oben im Norden einen soliden Staat mit vernünftigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen haben. Ich habe vorgestern abend gesagt: Für manchen Menschen dort oben an der Grenze war Dänemark das Land, in dem Milch und Honig floß — und noch fließt! Das haben Sie, Herr Rasner, in Ihren Ausführungen bestätigt. So, meine Damen und Herren, ist die echte und unechte Minderheit zu sehen.
Ich glaube, es war eine Entgleisung des Kollegen Rasner, als er hier betonte, unter der Minderheit befänden sich viele Flüchtlinge aus Pommern, Dänemark, Schlesien und Ostpreußen. Das war im Grunde genommen eine Beleidigung der Flüchtlinge. Wenn Sie genauere Untersuchungen anstellten, fänden Sie vielleicht hier und da jemand. Ich kennne auch einige, Herr Rasner;

(Abg. Rasner: Es sind sehr viele!)

aber das können 'Sie doch nicht verallgemeinern. Die Flüchtlinge, die aus den genannten Bezirken kamen, haben sich doch gerade bei uns im Lande Schleswig-Holstein zu starken landsmännischen Organisationen zusammengefunden und immer ihr Deutschtum hochgehalten.
Sie sagten dann, Dänemark sei einmal eine Großmacht gewesen. Ja, ich kann Ihnen auch ungefähr die Zeit angeben, in der es war. Im 14. Jahrhundert war es.

(Zurufe von der Mitte: Brauchen Sie uns nicht zu sagen!)

— Ich wollte auf die Dinge nicht eingehen; ich tue es nur, weil Sie von einer Großmacht gesprochen und die ganze Geschichte ironisiert und gesagt haben: heute leben sie in Romantik. Glauben Sie nicht, daß es auch in Deutschland noch Leute gibt, die in Romantik leben? Lassen Sie mal wieder die „Kommisstiebel" auf dem Kasernenhof stehen, dann wird manche deutsche Romantik wieder aufleben, das kann ich Ihnen nur sagen.
Ich darf jedenfalls betonen, daß Dänemark immerhin ein guter demokratischer Staat ist und daß gerade dort die Träger der Demokratie die Bauern, Handwerker und Arbeiter sind. Das große soziale Gefälle vom Norden nach dem Süden hin hat viele doch gerade bewogen, in der Hoffnungslosigkeit ihre Hoffnungen wieder aufleben zu lassen. Das hat sich aber Gott sei Dank geändert. Die Minderheitenbewegung dort im nördlichen Raume Deutschlands ist wieder rückläufig geworden, eben deshalb, weil wir durch die Kieler Erklärung und zum andern durch den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau in Deutschland zu einer gewissen Befriedung gekommen sind.
Meine Damen und Herren, Sie haben von der Großzügigkeit gesprochen, die wir Deutsche gegenüber der Minderheitenbewegung an den Tag gelegt haben. Ich weiß nicht, ob das eine ausgesprochene Großzügigkeit ist, die wir gezeigt haben. Im Grunde genommen hatten wir ja im Jahre 1945 das Gesetz des politischen Handelns gar nicht in der Hand. Die Minderheit ist aus sich selbst gewachsen und ist aus sich selbst geworden, ohne daß wir ihr die Auflage, wenn ich so sagen darf, gegeben haben. Das möchte ich hier festgestellt haben. Im Grunde genommen haben sie doch nur die Rechte, die ihnen auf Grund des Grundgesetzes und der Kieler Erklärung zugestanden werden mußten, für sich in Anspruch genommen, vor allem das Recht, ihre Schulen, ihre Kindergärten usw. auszubauen.


(Diekmann)

Sind Sie nicht der Meinung, daß man auch auf der andern Seite „großzügig" gewesen ist wenn man diese nicht gerade sehr nette Formulierung gebrauchen will? Drüben hat nach der Kieler Erklärung das Kopenhagener Protokoll sich mit der deutschen Minderheit befaßt, und ich glaube, auch hier ist eine gewisse Großzügigkeit gezeigt worden.
Wie ist denn die Sache mit den Wahlgesetzen? Natürlich kann man die Wahlgesetze Dänemarks nicht ohne weiteres mit dem Wahlgesetz Schleswig-Holsteins vergleichen; wir sind ja ganz anders gewachsen. Aber wenn die Dänen es wollen, dann können sie genau so gut die Mandate der deutschen Minderheit unterbinden, dann können sie genau so gut verhindern, daß ein Vertreter in den Folketing kommt, und zwar dadurch, daß sie eine andere Wahlkreiseinteilung vornehmen; dann sind nämlich die Stimmen nicht mehr zusammenzufassen und dann bekommt auch die deutsche Minderheit im Folketing keine Vertreter mehr. Seien Sie dessen versichert: Wenn wir hier nicht zu einer vernünftigen Lösung des Minderheitenproblems kommen, dann steht das eines guten Tages bestimmt auch im Lande Dänemark an. Nicht umsonst hat der Folketing-Abgeordnete Schmidt-Oxbüll, der ein Vertreter der deutschen Minderheit ist, darauf aufmerksam gemacht, daß Ihnen dergleichen passieren kann.
Stellen wir uns also gefälligst etwas mehr auf den Boden der . Grundrechte und der Menschenrechte, dann werden wir, davon bin ich überzeugt, zu einer ganz vernünftigen Lösung kommen, die wesentlich besser sein wird, als wenn wir jetzt einen sogenannten Minderheitenvertrag schließen wollen. Meine Damen und Herren, worum geht es denn in einem Minderheitenvertrag? Da geht es doch im Grunde genommen nur darum: Auge um Auge, Zahn um Zahn!

(Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Rasner: Nein, nein!)

Keiner hat ein Interesse daran, in die innerstaatlichen Verhältnisse eines andern Staates hineinzugucken, und nur das kann letzten Endes dabei herauskommen. Deshalb warne ich davor. Es gibt andere Wege, um zum Ziele zu kommen. Ich darf daran erinnern, daß sich im Jahre 1921 und auch im Jahre 1923 die Sozialdemokratischen Parteien Dänemarks und Deutschlands zusammengesetzt haben, um das Minderheitenproblem dort oben zu lösen. So großzügig ist es nämlich vor 1923 auch bei den deutschen Minderheiten nicht gewesen. Darüber hinaus hat auch dort die Irredenta eine Rolle gespielt, nur hat damals zuletzt die Vernunft gesiegt.

(Abg. Rasner: Aber heute ist es nicht mehr so!)

— Heute ist es nicht mehr ganz so, weil die Stärkeverhältnisse umgekehrt sind. Ich bin aber davon überzeugt, daß die dänische Minderheit auch einmal dahin kommen wird, wenn sie sieht, daß sich ihre irredentistischen Pläne nicht mehr verwirklichen lassen.

(Abg. Samwer: Das ist aber entscheidend!)

Ich darf Sie daran erinnern, daß diese Frage auch im Folketing eine Rolle gespielt hat. Im Jahre 1945 waren die verantwortlichen Stellen in Dänemark klug genug, nicht zu einer Okkupation Schleswig-Holsteins bzw. des südschleswigschen Raums überzugehen. Sie haben die großen Gefahren, die damit verbunden sind, ohne Zweifel erkannt und haben von dieser Annexion Abstand genommen. Es ist am 9. Mai 1945 und abermals am 20. November 1945 1 deutlich genug zum Ausdruck gekommen. Das bitte ich doch zu berücksichtigen.
Im übrigen ist verschiedene Male im Folketing zum Ausdruck gebracht worden, daß man gar nicht daran denkt, zu einer Annexion überzugehen, sondern das Selbstbestimmungsrecht aufrechterhalten möchte. Heute ist man sich völlig darüber klar, daß die Selbstbestimmung bei den heute gegebenen Verhältnissen sich nicht ohne weiteres durchführen läßt.
Die Gegenseitigkeit kann nach meiner Auffassung leicht garantiert werden. 1921 und 1923 haben, wie ich sagte, die beiden sozialdemokratischen Parteien das fertiggebracht in dem Augenblick, als sie beschlossen, nur die Verwendung der von den Staaten für die Minderheiten angesetzten Mittel gegenseitig zu kontrollieren. Das scheint mir ein ganz vernünftiger Weg zu sein.

(Abg. Dr. Bartram: Sehr richtig.)

Die Unterhaltung, die zwischen dem dänischen Ministerpräsidenten Hedtoft, Vertreter der sozialdemokratischen Partei, und meinem Parteifreund Ollenhauer im März 1953 in Flensburg geführt worden ist, hat auch nur die Gegenseitigkeit und die Verständigung der beiden Völker im Auge gehabt, und dieses Ziel streben beide Parteien ohne Zweifel an.
Unter diesen Aspekten, die ich hier dargestellt habe, muß man die echte und die unechte Minderheit unterscheiden. Nur unter diesen Aspekten kann man zu einer Gegenseitigkeit, zu einer Verständigung kommen. Uns liegt nur daran, die Menschenrechte jeder Minderheit, ganz gleich, an welcher Grenze sie sich befinden, berücksichtigt zu wissen. Das ist unsere Auffassung von den Dingen.
Mein Kollege Rehs ist schon. auf Darlegungen des Herrn Ministers Dr. Schröder eingegangen. Wir haben hier eine juristische Belehrung bekommen. An der ist uns nicht viel gelegen. Wir haben in unserer Partei Juristen genug, die ebenfalls wissen, daß die Minderheit innerhalb dieses Rechtsrahmens, den wir uns geschaffen haben, bei den augenblicklichen Rechtsverhältnissen keine Vertretung bekommen kann. Aber es muß doch eine Änderung eintreten; und sie herbeizuführen ist die Aufgabe der Politiker. Wir wollten den Antrag, den wir gestellt haben, unter politischen Aspekten gesehen wissen. Das dürfen wir doch wohl von der Regierung verlangen, daß sie auf diese unsere Meinung und unsere Forderung eingeht.
Ich bin davon überzeugt, daß wir eine Lösung finden, wenn wir uns kühl und sachlich an die Arbeit machen. Meine Partei ist durchaus damit einverstanden, wenn der von Ihnen eingebrachte Antrag in die Ausschüsse geht. Ich bin der Meinung, daß nicht nur der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, sondern auch der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung in Frage kommt, und auch den Rechtsausschuß sollte man mit dieser Angelegenheit befassen. Aber auch die Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion bitten wir, als das erforderliche Material, in die Ausschüsse zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.