Rede von
Dr.
August
Dresbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen von der politischen Linken, die sich auf Grund ihrer Vergangenheit mehr auf die dialektische Methode verstehen, könnten zu der Auffassung kommen, das dialektische Prinzip sei bei der CDU/CSU eingekehrt, auf die CSU-These folge die CDU-Antithese. Aber ich darf Ihnen versichern: ich werde in freundschaftlicher und menschlicher Weise um eine Synthese bemüht sein.
Verschiedene Kollegen haben darauf hingewiesen, daß über diesem Haushaltsplan der Unsicherheitsfaktor schwebt, der durch den Finanzausgleich vertikaler Art gegeben ist. Es handelt sich um die Frage des Anteils des Bundes und der Länder an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Der Bundesrat spricht von 36 %, die Regierungsvorlage sieht einen Bundesanteil von 40 % vor. Sehen Sie, verehrter Herr Niederalt, als wir im Steuerausschuß über das Finanzverfassungsgesetz berieten und zuletzt beschlossen, daß wir bestimmte Ländersteuern zu Bundessteuern machen wollten, beispielsweise und vornehmlich die Erbschaftsteuer, die Vermögensteuer, die Kraftfahrzeugsteuer, da waren wir uns sehr wohl bewußt, daß wir infolgedessen den Anteil der Länder an der Einkommen- und Körperschaftsteuer entsprechend erhöhen mußten. Aber jetzt verlangt der Bundesrat für die Länder 64 %, d. h. für den Bund will er nur 36 % geben, und er ist gleichzeitig gegen das Finanzverfassungsgesetz.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Länder dabei sind, die Reform der Kraftfahrzeugbesteuerung durch die alleinige Treibstoffbesteuerung, die doch der Sinn und die Grundlage dieser einen Reform war, zu sabotieren oder jedenfalls zu verhindern.
Ich habe gestern schon durch Zwischenrufe in der Haushaltsrede des Herrn Staatssekretärs Hartmann kund und zu wissen getan, daß die Vorschläge des Bundesrates, nun den Ausgleich um die fehlenden 4 °/o durch Erhöhung der Zollansätze bei den Einnahmen des Bundes und durch entsprechende Ausgabenabstriche herbeizuführen, das Spiel wiederholten, das im vorigen Jahr auch gespielt worden ist. In diesem Zusammenhang darf ich das Wort des Herrn Staatssekretärs Hartmann aus seiner ausgezeichneten Haushaltsrede einmal kräftig unterstreichen:
Hier offenbart sich die staatspolitisch wie finanzwirtschaftlich bedenkliche Abhängigkeit des Bundes vom guten Willen und von der Einsicht der Landesregierungen.
Für meine Person — und ich hoffe, einigen Beifall auch bei den Mitgliedern dieses Hohen Hauses zu finden — erkläre ich, daß bei vielen Landesfinanzministern noch die richtige Einsicht für die Dynamik in der Bundesfinanzwelt, die sich durch die Rüstung ergeben wird, fehlt. Meine Damen und Herren, wer zur Außenpolitik des Herrn Bundeskanzlers A sagt, muß zur Frage der Rüstungsfinanzierung B sagen.
Diese Worte richte ich vor allen Dingen auch an meine politischen Freunde in den Länderregierungen. Ich will mich in den Streit um die Zahlen, die heute hier rund um die Höhe der Rüstungskosten diskutiert worden sind, nicht einmischen, aber meine persönliche Auffassung ist, daß die Rüstungsfinanzierung der Zukunft das Finanz-ausgleichsgefüge des Grundgesetzes nicht unangetastet lassen kann.
Ich stelle also fest — zusammen mit dem Herrn Staatssekretär —: Der Bund ist ohne Einfluß auf die Länderfinanzen; die Länder haben aber sehr wohl Einfluß auf die Bundesfinanzen. Nun frage ich einmal: Was würden die Länder sagen, wenn man in jedem Land eine Gemeindekammer mit den Funktionen des Bundesrates errichtete?
Der Gedanke ist durchaus nicht so abwegig.
Wir wollen aber auch versuchen, Verständnis für die reichen Länder aufzubringen, insbesondere für mein engeres Vaterland Nordrhein-Westfalen, damit ich dort nicht ganz und gar in Verschiß komme. — Verzeihung, — —