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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954 2733 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2735 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Friedensburg 2735 C Änderungen der Tagesordnung 2735 C, 2792 C, 2800 A Dr. Atzenroth (FDP) 2792 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 961; Umdrucke 199, 202, 207 bis 226, 233, 236, 241) 2735 C, 2813 bis 2818 Neuburger (CDU/CSU) . . . 2735 C, 2758 B, 2780 A, 2781 B, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2736 D Krammig (CDU/CSU) . . . 2738 D, 2747 B Frau Dr. Ilk (FDP) . 2740 D. 2747 B, 2750 C, 2751 D, 2757 C Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2742 D, 2771 B, 2772 C Dr. Wellhausen (FDP) zur Sache . . . 2744 B, 2749 D, 2760 B, C, 2761 D, 2765 D, 2776 A, 2779 A, 2786 B. C, 71.D zur Geschäftsordnung . . 2760 D, 2769 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . 2745 C Struve (CDU/CSU) 2745 B, 2761 D, 2777 D Frau Vietje (CDU/CSU) 2746 C Dr. Elbrächter (DP) 2748 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 2750 A, C, 2751 D, 2752 A, C, 2756 A, 2758 C, 2761 C, 2762 D, 2768 A, 2771 A, 2779 D, 2783 B, 2784 A, 2786 B, C, 2787 A, 2788B, D, 2789 D, 2791 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . 2751 D, 2752 A Frau Pitz (CDU/CSU) 2752 D Dr. Miessner (FDP) . . . . 2753 B, 2756 B, 2758 D, 2790 A Günther (CDU/CSU) 2754 A Seuffert (SPD) . . 2754 B, 2757 B, 2760 B, D, 2761 B, 2762 D, 2772 A, 2774B, 2777 C, 2781 D, 2782A, 2784B, 2785A, 2786A, 2788A, 2790 C Corterier (SPD) 2757 D Pelster (CDU/CSU) 2758 C, 2776 C Schoettle (SPD) 2759 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Albers (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 D Unterbrechung der Sitzung . . 2763 B Kirchhoff (CDU/CSU) 2763 C Kurlbaum (SPD) 2764B Raestrup (CDU/CSU) 2767 A Dr. Atzenroth (FDP) 2768 D Dr. Kather (GB/BHE) 2770 A Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2772 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2778 C, 2787 C, 2791 B Dr. Brönner (CDU/CSU) . 2782 D, 2787 D Eberhard (FDP) 2783 C, 2784 C Dr. Willeke (CDU/CSU) 2784 C Dr. Königswarter (SPD) 2785 B Schmücker (CDU/CSU) . . . 2785 D, 2786 D Eickhoff (DP) 2787 A, B Mensing (CDU/CSU) . . . 2788 C, 2790 D Dr. Conring (CDU/CSU) 2789 B Abstimmungen 2756B, C, 2757 C, 2759B, D, 2760 C, 2761 A, 2763 A, 2769 D, 2771 A, D, 2772 D, 2781 C, 2782 A, B, 2783 B, 2784 D, 2785 A, 2786 D, 2788 B, 2793 A, 2820 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) . . 2763 B Überweisung ,an den Verkehrsausschuß . 2763 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 962, Umdrucke 203, 204) . . 2792 C, 2819 A Eberhard (FDP), Berichterstatter . 2792 D Dr. Königswarter (SPD) . . 2794 A, 2795 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2794 D Seuffert (SPD) 2795 B Abstimmungen 2795 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 963, Umdrucke 205, 227) . . . 2795 C, 2802 A, 2812 A, 2819B, C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 2795 C Heiland (SPD) 2796 D, 2799 B Dr. Willeke (CDU/CSU) 2798 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2799 A, C, 2802 C, 2804 A Seuffert (SPD) . . . 2799 D, 2803 A, 2804 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 2802 A Dr. Miessner (FDP) 2802 D Corterier (SPD) 2803 B Abstimmungen . . . 2803 B, 2804 B, C, 2812 A Namentliche Abstimmung über den An- trag Umdruck 205 Ziffer 1 . . 2799 D, 2802 A, 2812 A, 2820 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksachen 954, 468, 862, 930) 2801 B Beschlußfassung 2801 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 987) 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) 2801 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Drucksache 939) 2801 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksachen 158, zu 158); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 942) . 2801 D Beschlußfassung 2801 D Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928) 2804 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2804 D Erklärungen gemäß § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 2805 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2806 A, D Mellies (SPD) 2808 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 2808 D, 2809 A Samwer (GB/BHE) 2809 A Dr. von Merkatz (DP) 2809 C Dr. Krone (CDU/CSU) 2812 B Vizepräsident Dr. Schmid 2812 C Nächste Sitzung, Festsetzung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2800 A, D Lücke (CDU/CSU) 2800 A, B Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 2800 C, 2801 A Dr. Atzenroth (FDP) 2800 C Dr. Menzel (SPD) 2801 B Seuffert (SPD) 2805 A Dr. Wellhausen (FDP) 2804 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 2804 A Wehner (SPD) 2810 A Dr. von Merkatz (DP) 2811 D Neuburger (CDU/CSU) 2812 C Dr. Gülich (SPD) 2812 D Anlage 1: Änderungsantrag der Abg. Dr Brönner u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 199) 2813 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Raestrup, Kirchhoff u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 208) 2813 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP, zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 211) 2815 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 212) 2815 B Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 213) 2816 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 215 [neu]) . . . 2816 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 219) 2817 B Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Conring u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 223) 2817 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 224) 2817 C Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miess- ner, Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 225 [neu]) 2817 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg Eberhardt, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 226) 2818 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 233) 2818 B Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion ,des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 236) 2818 C Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 241) 2818 D Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Umdruck 204) 2819 A Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2819 B Anlage 17: Änderungsantrag der Abg Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner u. Gen. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 227) 2819 C I) Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2820 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 199 (Vgl. S. 2783 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brönner, Stierle, Wirths und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Abschnitt III —Wohnungsbau-Prämiengesetz —Art. 6 Nr. 5 ist wie folgt zu fassen: 5. § 7 erhält die folgende Fassung: § 7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt. Im übrigen werden darüber hinausgehende, für die Auszahlung der Prämien erforderliche Beträge von den Ländern den ihnen gemäß § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) zugeteilten Mitteln entnommen. 2. In Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 7 wird dem Abs. 1 nach einem Semikolon folgender Halbsatz angefügt: § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist vom 1. April 1955 an anzuwenden. Bonn, den 11. November 1954 Dr. Brönner Frau Ackermann Bausch von Bodelschwingh Brück Caspers Dr. Czaja Ehren Finckh Franzen Friese Gengler Dr. Glasmeyer Gumrum Jahn (Stuttgart) Josten Häussler Harnischfeger Frau Heise Dr. Hesberg Höfler Knobloch Lenze (Attendorn) Leonhard Leukert Lulay Maier (Mannheim) Maucher Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Nellen Ruf Richarts Rümmele Dr. Seffrin Scheppmann Schuler Teriete Dr. Vogel Wacker (Buchen) Stierle Berlin Geiger (Aalen) Hauffe Reitz Wirths Anlage 2 Umdruck 208 (Vgl. S. 2763 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Raestrup, Kirchhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1 Nr. 33: Die Anlage 1 (zu § 32) und die Anlage 2 (zu § 39) werden nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert: Der Einkommensteuertarif wird durch Abschläge in der folgenden Weise gesenkt: Der Abschlag beträgt in Steuerklasse I bei Jahreseinkommen von über 21 400 DM gleichbleibend 5 v. H. der Steuerbeträge. Bei den übrigen Steuerklassen verschieben sich die vorgenannten Einkommensgrenzen nach oben um die Höhe der für sie geltenden Freibeträge. Bonn, den 15. November 1954 Raestrup Kirchhoff Barlage Dr. Bergmeyer Brand (Remscheid) Burgemeister Dr. Conring Friese Dr. Köhler Dr. Leiske Dr. Lindenberg Dr. Löhr Frau Niggemeier Dr. Pohle (Düsseldorf) Siebel Frau Dr. Steinbiß Dr. Welskop Wiedeck Anlage 1 zu Umdruck 208 (zu § 32) Verkürzte Einkommensteuertabelle Die Einkommensteuer beträgt in Einkommen St. Kl. I St. Kl. II 1 Kind Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für DM DM DM DM 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder jedes weitere Kind DM DM DM DM 1 2 3 4 5 6 7 8 1 001 10 - - - - - Für jedes weitere Kind, 2 001 121 18 - - - - für das dem Steuerpflichtigen Kinderermäßigung 3 001 271 134 46 - - - 4 001 443 288 174 78 - - zusteht oder gewährt 5 001 644 858 1 325 467 665 1 109 336 207 30 151 489 - wird, sind vom Einkommen 1 440 DM abzuziehen. Der Steuerbetrag ist 6 001 521 385 - 8 001 942 783 236 10 001 1 838 1 602 1 420 1 242 907 600 dann in Spalte 7 abzulesen. 12 001 2 397 2 145 1 948 1 755 1 .386 1 039 15 001 3 289 3 014 2 799 2 588 2 101 1 786 20 001 4 921 4 615 4 374 4 136 3 672 3 221 25001 6627 6318 6073 5829 5345 4846 30 001 8 389 8 066 7 811 7 555 7 050 6 551 40 001 12 106 11 762 11 488 11 216 10 674 10 137 60 001 20 109 19 735 19 438 19 141 18 549 17 959 80 001 28 661 28 266 27 951 27 636 27 009 26 384 100 001 37 620 37 209 36 845 36 527 35 890 35 211 200 001 86 406 85 946 85 536 85 178 84 462 83 695 300 001 139 421 138 836 138 495 138 114 137 351 136 534 400 001 195 184 194 683 194 218 193 820 193 025 192 173 500 001 252 988 252 461 251 990 251 600 250 760 249 880 750 001 391 875 391 405 391 029 390 652 389 900 389 148 1 000 001 522 500 522 030 521 654 521 277 520 525 519 773 Anlage 2 zu Umdruck 208 (zu § 39) Verkürzte Einkommensteuertabelle Einkommen St. Kl. I St. Kl. II Der Durchschnittsteuersatz beträgt in Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 1001 0,97 - - - - - 2 001 6,05 0,92 - - - - 3 001 9,05 4,48 1,53 - - - 4 001 11,07 7,21 4,36 1,94 - - 5 001 12,88 9,33 6,71 4,14 0,60 - 6 001 14,29 11,08 8,68 6,42 2,52 - 8 001 16,56 13,86 11,78 9,79 6,11 2,95 10 001 18,38 16,02 14,20 12,42 9,07 6,00 12 001 .19,97 17,87 16,23 14,62 11,55 8,66 15 001 21,92 20,09 18,66 17,25 14,01 11,91 20 001 24,61 23,08 21,87 20,68 18,36 16,00 25 001 26,51 25,27 24,29 23,32 21,38 19,38 30 001 27,96 26,89 26,04 25,18 23,50 21,84 40 001 30,26 29,40 28,72 28,04 26,68 25,34 60 001 33,51 32,89 32,40 31,90 30,90 29,93 80 001 35,83 35,33 34,94 34,55 33,76 32,98 100 001 37,62 37,21 36,84 36,53 35,89 35,21 200 001 43,20 42,97 42,77 42,59 42,23 41,85 300 001 46,47 46,28 46,16 46,04 45,78 45,51 400 001 48,80 48,67 48,55 48,45 48,26 48,04 500 001 50,60 50,49 50,40 50,32 50,15 49,98 750 001 52,25 52,19 52,14 52,09 51,99 51,89 1 000 001 52,25 52,20 52,17 52,13 52,05 51,98 Anlage 3 Umdruck 211 (Vgl. S. 2759 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1: Es wird folgende Nr. 26 a eingefügt: 26a. Hinter § 34 a wird der folgende § 34 b eingefügt: § 34 b Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn Die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn der Arbeitslohn insgesamt 7200 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt für den Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt wird, die vor dem 31. Dezember 1956 enden. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 (Vgl. S. 2781 C.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4 1. Nr. 5 erhält die folgende Fassung: 5. § 9 erhält folgende Fassung: § 9 Bei Schachtelgesellschaften (1) Ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, ein unbeschränkt steuerpflichtiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder ein Betrieb einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art außer Ansatz. Ist ein Grundoder Stammkapital nicht vorhanden, so tritt an seine Stelle ,das Vermögen, das bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellt worden ist. (2) Soweit die Gewinnanteile außer Ansatz bleiben, ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen. (3) Die nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile, die bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft berücksichtigungsfähige. Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 Satz 2 sind, unterliegen einer besonderen Körperschaftsteuer, die nach der Höhe dieser Gewinnanteile bemessen wird; § 5 gilt entsprechend. Bei einer Kapitalgesellschaft sind diese Gewinnanteile um den Betrag zu kürzen, in dessen Höhe ihre berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nicht zu einer Ermäßigung der Körperschaftsteuer nach § 19 Abs. 3 führen. Satz i gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Von den auf diese Beteiligungen entfallenden Gewinnanteilen ist indessen der Steuerabzug vom Kapitalertrag insoweit vorzunehmen, als diese Gewinnanteile bei den ausschüttenden Kapitalgesellschaften berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 sind. Satz 2 gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. 2. Nr. 8 erhält die folgende Fassung: 8. § 19 erhält die folgende Fassung: § 19 Steuersätze (1) Die Körperschaftsteuer beträgt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 45 vom Hundert des Einkommens. (2) Die Körperschaftsteuer beträgt 22,5 vom Hundert des Einkommens 1. bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4), für Einkünfte aus dem langfristigen Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliorationskreditgeschäft; 2. bei privaten Bausparkassen für Einkünfte aus dem langfristigen Realkreditgeschäft; 3. bei reinen Hypothekenbanken; 4. bei gemischten Hypothekenbanken für die Einkünfte aus den im § 5 des Hypothekenbankgesetzes bezeichneten Geschäften; 5. bei Schiffspfandbriefbanken. (3) Die Körperschaftsteuer (Abs. 1) ermäßigt sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1) für die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen auf 30 vom Hundert des Einkommens. Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre, deren Ergebnisse bei der Veranlagung berücksichtigt sind; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben Gewinnausschüttungen insoweit außer Betracht, als sie 8 vom Hundert des eingezahlten Stammkapitals (Nennkapitals) oder, wenn dieser Betrag höher ist, 8 vom Hundert des bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellten Vermögens übersteigen. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen in dem im § 5 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Verhältnis auf die Kalenderjahre aufzuteilen. Soweit die Körperschaftsteuer in den Fällen des Absatzes 2 Ziffern 2 und 4 45 vom Hundert des Einkommens beträgt, sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nur mit dem Teil anzusetzen, der dem Verhältnis des mit 45 vom Hundert zu versteuernden Teils des Einkommens zum gesamten Einkommen entspricht. (4) Die besondere Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 und die Kapitalertragsteuer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 betragen 15 vom Hundert der Gewinnanteile. (5) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, ,die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten, a) wenn es sich um Kapitalerträge im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziffern 3 bis 6 des Einkommensteuergesetzes handelt, oder b) wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ist und die Einkünfte nicht in einem inländischen, gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 213 (Vgl. S. 2792 A.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VIa — Ertragsteuerliche Ausfuhrförderung — Art. 13 a: Es wird die folgende Nr. 1 eingefügt: 1. Im § 4 wird der folgende Absatz 5 angefügt: (5) Die in Absatz 3 Ziffern 1, 2 und 4 bezeichneten Vomhundertsätze erhöhen sich für Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Januar 1956 bewirkt worden sind, um je 10 vom Hundert dieser Sätze. Die Änderung des § 12 Abs. 1 wird Ziffer 2. Bonn, den 16. November 1954 Neubürger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 215 (neu) (Vgl. S. 2761 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer - Art. 1: In Nr. 32 Buchstabe b werden dem § 51 Abs. 1 Ziffer 2 die folgenden neuen Buchstaben i und k angefügt: i) über die Abschreibungsfreiheit zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen und über eine Steuerermäßigung beim Bau von Heuerlings- und Werkwohnungen für ländliche Arbeiter; k) über Steuerermäßigungen bei der baulichen Umgestaltung von Betriebsgebäuden und bei der Anschaffung von bestimmten beweglichen Gütern des Anlagevermögens einschließlich Betriebsvorrichtungen in nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Bonn, den 18. November 1954 Dr. v. Brentano und Fraktion Frau Ackermann Bauereisen Bausch Dr. Bergmeyer von Bodelschwingh Brese Brockmann (Kiel) Dr. Brönner Dr. von Buchka Dr. Conring Demmelmeier Diedrichsen Dr. Dittrich Dollinger Engelbrecht-Greve Gengler Dr. Glasmeyer Goldhagen Günther Dr. Hellwig Höcherl Holla Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Karpf Dr. Kleindinst Knobloch Kortmann Dr. Leiske Lenze (Attendorn) Lermer Leonhard Dr. Lindrath Lulay Mensing Meyer (Oppertshofen) Meyer-Ronnenberg Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pferdmenges Pohle (Düsseldorf) Frau Dr. Praetorius Frau Dr. Probst Raestrup Rasner Richarts Frau Rösch Scharnberg Schlick Schrader Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schuler Schulze-Pellengahr Schütz Schwarz Dr. Serres Siebel Struve Stücklen Unertl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Wieninger Dr. Willeke Wittmann Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 219 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Absatz 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Absätze 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß jeder Steuerpflichtige sie für 5 Kalenderjahre in Anspruch nehmen kann. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Keller Haasler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 223 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Mensing, Fürst von Bismarck, Raestrup, Brese, Schrader, Barlage, Eckstein und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VI — Reichsabgabenordnung —: Folgender neuer Art. 13 a1 wird eingefügt: Artikel 13 a' Die Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert: In § 162 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: Prüfungen nach den Absätzen 9 und 10 dürfen nicht mehr für einen Veranlagungszeitraum erfolgen, der länger als drei Jahre zurückliegt. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Conring Mensing Fürst von Bismarck Raestrup Brese Schrader Barlage Eckstein Dr. Dollinger Engelbrecht-Greve Friese Kortmann Schwarz Struve Stücklen Burgemeister Anlage 9 Umdruck 224 (Vgl. S. 2786 D.) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt V — Erbschaftsteuer — Art. 10: Folgende Nr. 1 b wird eingefügt: 1 b. Im § 17 a wird nach Absatz 4 ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut angefügt: (5) Die Steuerfreiheit des Absatzes 1 tritt auch für den überlebenden Ehegatten ein, wenn Kinder im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zwar nicht mehr leben, aber im letzten Weltkrieg infolge von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verstorben sind. Bonn, den 16. November 1954 Wittenburg Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 225 (neu) (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miessner, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I Einkommensteuer - Art. 1 Nr. 33: In den Anlagen 1 (zu § 32) und 2 (zu § 39) wird der Freibetrag für das dritte und jedes weitere Kind auf 1680,— DM erhöht. Bonn, den 16. November 1954 Krammig Frau Dr. Rehling Dr. Miessner Dr. Eckhardt Gräfin Finckenstein Teriete Caspers Anlage 11 Umdruck 226 (Vgl. S. 2783 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt IV — Gewerbesteuer - Art. 8: 1. Es wird folgende neue Nr. 5 a eingefügt: 5 a. In § 11 Abs. 2 Ziff. 1 werden die Worte „für die ersten 1200 Deutsche Mark" durch die Worte „für die ersten 2400 Deutsche Mark" ersetzt. 2. Es wird folgende neue Nr. 6 a eingefügt: 6 a. In § 13 Abs. 3 wird die Zahl „6000" durch die Zahl „9000" ersetzt. Bonn, den 16. November 1954 Eberhard Dr. Bucher Dr. Wellhausen Dr. Mende Dr. Stammberger Dr. Miessner Schwann Dr. Hoffmann Lahr Lenz (Trossingen) Schloß Kühn (Bonn) Frau Dr. Ilk Hübner Dannemann Gaul Hepp Mauk Held Anlage 12 Umdruck 233 (Vgl. S. 2771 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4: In Nr. 4 wird der folgende neue Buchstabe a1 eingefügt: a1) Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt nicht als Ausschüttung." Bonn, den 18. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Lindrath Dr. Pferdmenges Dr. Lenz (Godesberg) Dr. Dr. h. c. Pünder Krammig Dr. Pohle (Düsseldorf) Anlage 13 Umdruck 236 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/SHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Abs. 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß sie bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach diesen Vorschriften eingetreten sind, und die vier folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind. Bonn, den 18. November 1954 Dr. Kather und Fraktion Anlage 14 Umdruck 241 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 6 In Ziffer 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, wenn die Bausparsumme oder, falls es zur Zuteilung der Bausparsumme nicht kommt, die eingezahlten Beiträge, sowie die Prämien zum Wohnungsbau verwendet werden; bb) Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung: (weiter unverändert wie Drucksache 961) Bonn, den 18. November 1954 Seuffert Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 204 (Vgl. S. 2794 A.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Drucksachen 962, 482). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält die folgende Fassung: § 1 Um den Bund zu befähigen, die durch die besondere Lage Berlins bedingten, zur Dekkung des Fehlbedarfs im Berliner Landeshaushalt und zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins erforderlichen Ausgaben zu leisten, wird vom Bund eine Ergänzungsabgabe „Notopfer Berlin" in Form eines prozentualen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben: 2. § 2 erhält die folgende Fassung: § 2 Die Höhe des Zuschlags wird durch Gesetz jeweils für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume bestimmt. 3. § 3 erhält die folgende Fassung: § 3 Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist an den Bundesminister der Finanzen abzuführen. Sie wird für Rechnung des Bundes von den Finanzämtern verwaltet. Im übrigen gelten für die Einziehung und Veranlagung der Abgabe und für das Verfahren die Vorschriften für die Einkommen- und Körperschaftsteuer. 4. Die §§ 4 bis 17 werden gestrichen. Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 205 (Vgl. S. 2796 D.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. 1 Nr. 1 wird gestrichen. 2. Art. 1 Nr. 3 b erhält folgende Fassung: 3 b. Im § 7 Abs. 2 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 2 eingefügt: 2. auf 2 vom Hundert für die Leistungen der freien Berufe (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG). Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 227 (Vgl. S. 2802 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Art. 1 Ziffer 2: Im § 4 Ziffer 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung: Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 12000 Deutsche Mark, so wird die Steuer nur für die diesen Betrag übersteigenden Umsätze erhoben. Bonn, den 16. November 1954. Prinz zu Löwenstein Rasner Dr. Miessner Dr. Mende Dr. Dehler Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Hellwig Eickhoff Lenz (Trossingen) Eberhard Hepp Lahr Höfler Dr. Bucerius Dr. Bucher Kühn (Bonn) Dannemann Dr. Starke Gaul Dr. Stammberger Dr. Bergmeyer Dr. Dresbach Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung der Nr. 1 des Art. 1 des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205 Ziffer 1) (Vgl. S. 2799D, 2802A, 2812A) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Ja Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat — Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . krank Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke . Nein Berendsen entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Nein Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum entschuld. Bock Nein Dr. Graf Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Günther Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein Brese Nein Flrnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Ja Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig Nein Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel Nein Brück Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye Nein Dr. von Buchka . . . . entschuld. Hilbert Nein Dr. Bürkel - Höcherl Nein Burgemeister Nein Dr. Höck Nein Caspers Ja Ja Höfler Nein Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Ja Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier Nein Horn Ja Diedrichsen Nein Huth Ja Frau Dietz Nein Illerhaus Nein Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Donhauser — Frau Dr. Jochmus . . . Ja Dr. Dresbach Ja Josten entschuld. Eckstein Nein Kahn Ja Ehren Nein Kaiser Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kemmer (Bamberg) . . Nein Etzenbach Ja Kemper (Trier) Ja Even Nein Kiesinger Nein Feldmann krank Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh . . . . . . . . entschuld. Kirchhoff Nein Dr. Franz Ja Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Richarts Ja Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Köhler Nein Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Ja Dr. Kopf Nein Rösing Ja Kortmann . Nein Rümmele Ja Kramel Nein Ruf Nein Krammig Nein Sabaß Nein Kroll Ja Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer krank Kühlthau Ja Scharnberg Nein Kuntscher Nein Scheppmann Nein Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried — Schmücker Nein Dr. Leiske Ja Schneider (Hamburg) . . Nein Lenz (Brühl) Ja Schrader Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lenze (Attendorn) . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Ja Schüttler Ja Lermer Nein Schütz Nein ermer Leukert Nein Schuler Ja Dr. Leverkuehn . . . Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Lindenberg . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr — Dr. Seffrin Nein Lotze Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Nein Seidl (Dorfen) entschuld. Lücke Ja Dr. Serres Nein Lücker (München) Nein Siebel Ja Lulay Ja Dr. Siemer krank Maier (Mannheim) . . . Ja Solke Ja Majonica entschuld. Spies (Brücken) Ja Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth — Graf von Spreti . . . . Nein Maucher . . . . . . . Ja Stauch enthalten Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing Nein Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß — Miller Nein Struve Nein Dr. Moerchel Nein Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Ja Varelmann enthalten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Ja Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Neuburger Nein Dr. Wahl krank Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Oesterle entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop entschuld. Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . — Dr. Pferdmenges . . . . Nein Dr. Werber — Frau Pitz Nein Wiedeck Nein Platner . . . . . . . . Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Ja Frau Praetorius . . Nein Winkelheide Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Wolf (Stuttgart) . . . • Ja Raestrup Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Rasner Nein Wullenhaupt Ja Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . Ja Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille krank Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . krank Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies . . Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten entschuld. Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist entschuld. Mixmahl krank Dewald Ja Moll krank Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. Erler Ja Frau Nadig entschuld. Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig Ja Franke Ja Ollenhauer entschuld. Frehsee Ja Op den Ort a Ja Freidhof Ja Paul Ja Frenzel Ja Peters Ja Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . entschuld. Priebe Ja Dr. Greve krank Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) Ja Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock Ja Richter entschuld. Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker Ja Ruhnke Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hufnagel Ja Scheuren . . . . . . . Ja Jacobi entschuld. Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja Kalbitzer Ja Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert Ja Stahl enthalten Stierle entschuld. Dr. Stammberger . . . Nein Sträter Ja Dr. Starke enthalten Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Stümer Ja Wirths Nein Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja GB/BHE Wehner Ja Wehr Ja Bender Nein Welke Ja Weltner (Rinteln). . Ja Dr. Czermak entsehuld. Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Eckhardt Nein Wienand Ja Elsner — Ja Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Ja Feller entsehuld. Zühlke Gräfin Finckenstein . Frau Finselberger . . Ja Gemein — Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth Nein Dr. Klötzer entschuld. Dr. Becker (Hersfeld) . krank Körner Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein Dr. h. c. Blücher Nein Kunz ( Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dannemann Nein Dr. Mocker Ja Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler entsehuld. Samwer Nein Fassbender krank Seiboth — Frau Friese-Korn krank Dr. Sornik Ja Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Held — Hepp . . . . . . . Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein DP Dr. Jentzsch Nein Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Nein Lahr Nein Brühler Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein wenstein Nein Hellwege Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein von Manteuffel (Neuß) . Nein Müller (Wendel) . Nein Margulies krank Dr. Schild (Düsseldorf) . entschuld. Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz Ja Dr. Miessner Nein Dr. Seebohm — Neumayer Nein Walter Nein Onnen entschuld. Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer — Scheel entschuld. Fraktionslos Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) entschuld. Brockmann (Rinkerode) . Ja Schwann Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 417 Davon : Ja 205 Nein 206 Stimmenthaltung . 6 Zusammen wie oben . . 417 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg Nein Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns — FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . - Hübner Nein Frau Heise krank Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . 15 Davon : Ja . . . . . 7 Nein 8 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Raestrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst grundsätzlich eins: Der Antrag, den meine Freunde und ich gestellt haben, will in keiner Weise direkt oder indirekt die Besteuerung der kleinen Einkommen beeinflussen. Sie können so niedrig sein, wie sie wollen; ich werde niemals widersprechen. Aber ich möchte doch folgendes sagen. Wenn man hier von hohen Einkommen spricht — und ich spreche jetzt einmal vom Standpunkt der großen Personengesellschaften aus —, dann leiden wir darunter, daß man hier das steuerlich erfaßte Betriebsergebnis einer großen Personengesellschaft mit dem Begriff Einkommen gleichstellt, und dann gewinnen die wenigen Inhaber der großen Personengesellschaften sehr wenig Verständnis dafür, wenn sie auch um eine Steuerermäßigung bei den großen Einkommen bitten. Solange man diese Begriffe nicht auseinanderhält: den Begriff des konsumfähigen Einkommens und den Begriff des steuerlich ermittelten Betriebsergebnisses eines großen Personenunternehmens, werden wir immer Schwierigkeiten haben, eine gerechte Besteuerung der Personengesellschaft durchzusetzen.
    Ich darf die Geduld oder meinetwegen auch die Ungeduld dieses Hohen Hauses in Anspruch nehmen, wenn ich mit einigen kurzen Sätzen auf die Behandlung der großen Einkommen der Personengesellschaften seit 1949 zurückkomme. Herr Kollege Kurlbaum, Sie sprechen davon, daß die Steuer bei den großen Einkommen, absolut gesehen, sehr stark gesenkt worden ist. Das ist richtig. Aber Sie sind von einem Einkommensteuersatz ausgegangen, dessen Höhe untragbar war. Wir hatten in den Jahren 1949 und 1950 eine derart hohe Besteuerung, daß von dem Gewinn überhaupt nichts übrigblieb. Da die Hohen Kommissare 'die Ermäßigung für die hohen Einkommen nicht wollten, haben wir uns damit geholfen, daß wir gesagt haben: Wenn in einem Personenbetrieb im Jahre 1949 nur 15 000 DM und im Jahre 1950 18 000 DM entnommen werden, dann kann der stehengebliebene Gewinn bevorzugt versteuert werden. Diese Bevorzugung ist im Jahre 1951 fortgefallen, und man kam statt dessen zu einem Plafond von 80 %. Wenn ich einen Plafond von 80 % nehme zuzüglich 4 % Notopfer Berlin und zuzüglich des Überhangs aus Kirchensteuer und Vermögensteuer, komme ich zu einer Belastung des Einkommens von 90 %. Rechne ich dazu noch das Aufkommen aus dem Lastenausgleich, so wurde tatsächlich der gesamte Gewinn weggesteuert. Deshalb ist man dazu übergegangen — das habe ich damals mit meinem leider verstorbenen Freunde Povel erreicht —, den § 32 b einzuführen. Der § 32 b besagte nichts weiter, als daß der Inhaber einer großen Personengesellschaft das Recht hatte, auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft versteuert zu werden. Das war ein außerordentlich entgegenkommender und vernünftiger gesetzgeberischer Akt. Aber die hohe
    Ministerialbürokratie hat aus diesem ganz klaren Gedanken, wie er gesunder gar nicht sein kann, ein derartiges Gemisch von Rechtsverordnungen, Durchführungsverordnungen usw. gemacht, daß kein Mensch sich mehr in der Sache zurechtfinden konnte.
    Im Jahre 1953 wurde beschlossen, alle Vergünstigungen abzubauen. Unter dem Abbau der Vergünstigungen verstand man auch die Aufhebung des Rechts eines Personengesellschafters, sich wie eine Kapitalgesellschaft versteuern zu lassen, weil das damals in den Augen des Steuerausschusses eine besondere Vergünstigung war. Das wäre noch nicht einmal so schlimm gewesen, obwohl noch ein Satz von 70 % im Plafond blieb, der in der Progression praktisch noch 95 % und in der tatsächlich zu zahlenden Steuer immer noch 85 % betrug. Aber dann hat man etwas gemacht — und darauf ist zum Teil auch mein Antrag zurückzuführen —, das sich geradezu katastrophal für die Personengesellschaften ausgewirkt hat. Man hat gesagt: Weil der § 32 b nicht mehr besteht, sind sämtliche stehengelassenen Gewinne nunmehr mit 100% ausgeschüttet, und ihr müßt diese mit 10 % nachversteuern — ein Vorgang, mit dem ich mich niemals einverstanden erklären kann. Man kann nicht im Jahre 1953 ein Gesetz mit rückwirkender Kraft von 1951 ab beschließen, so daß die Voraussetzungen, unter denen man damals optiert hat, als Kapitalgesellschaft Steuern zu zahlen, einfach über Bord geworfen werden. Es ist ein alter Grundsatz, daß Gesetze mit rückwirkender Kraft nicht beschlossen werden dürfen, und das hat man leider getan. Ich muß das in aller Deutlichkeit und Schärfe hier sagen.
    Man ist dann aber großmütig gewesen und hat gesagt: Wir wollen bei der Versteuerung des nunmehr entnommenen Gewinns großzügig sein und nur 10% verlangen. Aber, meine Damen und Herren, nun haben die Personengesellschaften ganz plötzlich den stehengelassenen Gewinn aus den Jahren 1950, 1951, 1952 und 1953 mit je 10% zu versteuern. Da ist eine derartig gewaltige Steuerbelastung entstanden, daß selbst der Finanzminister ein menschliches Rühren bekommen hat. Er hat gesagt, er sei damit einverstanden, daß dieser Betrag auf drei oder vier Jahre verteilt werde, weil er begreife, daß er in einem Jahr gar nicht aufgebracht werden könne.
    Sie sehen aus diesen kurzen Erklärungen, die ich Ihnen gegeben habe, daß man bei der Behandlung der großen Personengesellschaften keinen sehr glücklichen Weg gefunden hat. Das ist auch erklärlich; denn der einfache Steuerzahler sagt sich, wenn er etwas von einem Einkommen von 200-, 300- oder meinetwegen 400- oder 500 000 Mark hört: Laßt diese „Dickbälge" ruhig Steuern zahlen!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht es nicht. Denn eine große Personengesellschaft muß auch ein ihrer Größe und ihrer Entwicklung entsprechendes hohes Betriebsergebnis haben. Wir müssen genau so gut wie die Kapitalgesellschaften in der Lage sein, Reserven zu bilden, gerade wir, die wir mit unserem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten unseres Unternehmens haften im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft, bei der nur eine beschränkte, fixierte Haftung besteht. Wie sicher auch heute die Wirtschaftslage beurteilt werden mag, wir kommen auch einmal zu Krisenjahren. Daß dem Inhaber einer Personengesellschaft für den Fall des Eintritts einer Krise die Bildung einer möglichst großen Reserve ermöglicht wird, das ist


    (Raestrup)

    ein ganz selbstverständliches Verlangen. Denn es ist ein ganz gewaltiger Unterschied, ob ich in Krisenzeiten mit meinem gesamten Vermögen oder nur mit dem in einer Kapitalgesellschaft fixierten Betrag hafte. Herr Kollege Wellhausen, es ist nicht notwendig — ich kenne Ihr Wohlwollen als Vorsitzender des Finanz- und Steuerausschusses —, augenblicklich so etwas durchzusetzen. Das ist ja nicht die letzte Steuerreform, die wir machen. Wir bekommen die „permanente Steuerreform". Ich sage: Solange wir über Steuern sprechen, werde ich von dieser Stelle aus in aller Öffentlichkeit Gerechtigkeit für die Personengesellschaften verlangen.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Denn diejenigen, die den Mut besitzen, mit ihrem gesamten Vermögen für ihre geschäftlichen Maßnahmen zu haften, sollen steuerlich nicht bestraft, sondern eher belohnt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU, beim GB/BHE und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon mehrfach über die steuerliche Gerechtigkeit und über die Wahrung der finanzwirtschaftlichen Ordnung gesprochen worden. Ich habe es begrüßt, daß der Herr Abgeordnete Kurlbaum eben auch seinerseits auf diesen Zusammenhang gekommen ist und betont hat, daß es notwendig ist, auch wenn Anträge noch so wünschenswert sind, dabei nicht zu vergessen, daß der 1 Bundeshaushalt in der Lage bleiben muß, auf seiner Ausgabenseite die notwendigen sozialen Aufgaben zu erfüllen. Das bedeutet eben eine Beschränkung auch in dem, was wünschenswert sein mag. Schließlich ist ja heute noch nicht aller Tage Abend. Das hat Herr Dr. Wellhausen eben angedeutet.

    (Abg. Raestrup: Hoffentlich nicht!)

    Ich darf hier noch einmal Bezug nehmen auf den Bericht, den der Herr Abgeordnete Lindrath vorgestern zu Beginn der Sitzung gegeben hat. Die Steuerermäßigungen, die die Regierung vorgeschlagen hatte, machten 2 400 000 000 DM aus, die Beschlüsse des Finanzausschusses mehr als 700 weitere Millionen. Dann sind allerdings einige Rückrechnungen erfolgt. Man hatte damals angenommen, daß von diesen Beträgen eine Reihe von Hunderten von Millionen nicht zur Entstehung kommen würden. Es ist aber heute schon die Steuerfreiheit der Mehrarbeitszuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit beschlossen worden. Hinsichtlich der Haushaltsbesteuerung ist der Antrag auf Umdruck 210 angenommen worden. Von den Beschlüssen des Finanzausschusses bleiben dann also noch übrig einmal der gespaltene Körperschaftsteuersatz und andererseits die Rücklage für die Exportförderung, über die gleich zu sprechen sein wird. Ich möchte hier nun nicht pathetisch werden, mag soeben auch der Geist von Hamlets Vater beschworen worden sein — wenn ich Herrn Kirchhoff recht verstanden habe —, damit die mittleren und größeren Unternehmer ihre alten Schlitten wieder in Ordnung bringen können. So hatten Sie gesagt, nicht? Ich darf nun auf folgendes hinweisen: Ich glaube, Herr Dr. Wellhausen hatte recht, als er sagte, daß alle diese Dinge miteinander im Zusammenhang stehen, insbesondere auch mit der Frage des gespaltenen
    Körperschaftsteuersatzes. Ich glaube, daß wir hier vor einer der finanzwirtschaftlich entscheidenden Abstimmungen stehen. Was bisher beschlossen worden ist, betrifft teils die Systematik, teils gewisse Ausgleiche und hat finanzwirtschaftlich nicht so erhebliche Bedeutung. Hier aber müssen die Konsequenzen ganz ernst ins Auge gefaßt werden. Nach unserer Ausrechnung würde der Antrag der SPD mehr als 170 Millionen DM kosten, etwa 200 Millionen DM, vielleicht noch mehr.

    (Abg. Kurlbaum: Haben Sie das Mehraufkommen an Umsatzsteuer berücksichtigt?)

    — Ja, das ist zurückgerechnet; das ist natürlich richtig. — Der Antrag Raestrup würde 150 bis 200 Millionen DM kosten. Ich darf darauf hinweisen, daß ein Durchschnittseinkommensteuersatz von 50 % nach dem Tarif, wie er jetzt dem Hohen Haus vorliegt, erst bei 350 000 DM Einkommen erreicht wird.

    (Abg. Seuffert: Hört! Hört!)

    Diesen psychologisch so wichtigen Satz der Besteuerung von nicht mehr als 50 % erreicht man also erst bei 350 000 DM Einkommen.

    (Abg. Seuffert: Hört! Hört!)

    Dazu kommt noch, daß die degressive Abschreibung in der Praxis weitgehend erleichtert worden ist, außerhalb des Tarifs, so daß dadurch gerade für mittlere und größere Unternehmer ein ganz erheblicher Spielraum für Investitionen geschaffen worden ist.
    Nun ist Herr Dr. Wellhausen auf die steuerliche Logik zu sprechen gekommen. Ich möchte ihm da auf dem Pfad der Unlogik nicht gern folgen, sondern möchte sagen, daß auch die steuerliche Logik in bezug auf die Notwendigkeiten der Volkswirtschaft dann am besten gewahrt ist, wenn das Hohe Haus dem Vorschlag des Finanzausschusses folgt, sowohl was den Tarif Neuburger wie den gespaltenen Körperschaftsteuersatz betrifft. Wir müssen doch alle diese Dinge im Zusammenhang sehen.
    Ich hatte mir am Dienstag erlaubt, auf die mutmaßliche Stellungnahme des Bundesrats hinzuweisen. Ich werde das später nochmals tun, muß das auch in diesem Augenblick tun. Die Länder werden zu 60, vielleicht zu 70 % an diesen Steuern beteiligt sein. Es sollte doch alles versucht werden, um zu vermeiden, daß der Bundesrat wegen der Steuervorlagen den Vermittlungsausschuß anruft. Die Anträge, die jetzt zur Abstimmung stehen, haben einen solchen Umfang, daß die Gefahr einer Anrufung des Vermittlungsausschusses besteht.