2. Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954 2733
            56. Sitzung
            Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954.
            Geschäftliche Mitteilungen 2735 B
            Glückwünsche zum Geburtstag des Abg
            Dr. Friedensburg 2735 C
            Änderungen der Tagesordnung 2735 C, 2792 C, 2800 A Dr. Atzenroth (FDP) 2792 C
            Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 961; Umdrucke 199, 202, 207 bis 226, 233, 236, 241) 2735 C,
            2813 bis 2818
            Neuburger (CDU/CSU) . . . 2735 C, 2758 B,
            2780 A, 2781 B, C
            Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2736 D
            Krammig (CDU/CSU) . . . 2738 D, 2747 B
            Frau Dr. Ilk (FDP) . 2740 D. 2747 B, 2750 C,
            2751 D, 2757 C
            Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2742 D, 2771 B, 2772 C Dr. Wellhausen (FDP)
            zur Sache . . . 2744 B, 2749 D, 2760 B, C,
            2761 D, 2765 D, 2776 A, 2779 A, 2786 B. C,
            71.D
            zur Geschäftsordnung . . 2760 D, 2769 D
            Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . 2745 C
            Struve (CDU/CSU) 2745 B, 2761 D, 2777 D
            Frau Vietje (CDU/CSU) 2746 C
            Dr. Elbrächter (DP) 2748 B
            Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 2750 A, C, 2751 D, 2752 A, C, 2756 A, 2758 C, 2761 C, 2762 D, 2768 A, 2771 A, 2779 D, 2783 B, 2784 A, 2786 B, C, 2787 A, 2788B, D, 2789 D,
            2791 D
            Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . 2751 D, 2752 A
            Frau Pitz (CDU/CSU) 2752 D
            Dr. Miessner (FDP) . . . . 2753 B, 2756 B,
            2758 D, 2790 A
            Günther (CDU/CSU) 2754 A
            Seuffert (SPD) . . 2754 B, 2757 B, 2760 B, D, 2761 B, 2762 D, 2772 A, 2774B, 2777 C, 2781 D, 2782A, 2784B, 2785A, 2786A, 2788A, 2790 C
            Corterier (SPD) 2757 D
            Pelster (CDU/CSU) 2758 C, 2776 C
            Schoettle (SPD) 2759 A
            Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 C
            Albers (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 2759 C
            Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 D Unterbrechung der Sitzung . . 2763 B
            Kirchhoff (CDU/CSU) 2763 C
            Kurlbaum (SPD) 2764B
            Raestrup (CDU/CSU) 2767 A
            Dr. Atzenroth (FDP) 2768 D
            Dr. Kather (GB/BHE) 2770 A
            Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2772 D
            Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2778 C, 2787 C,
            2791 B
            Dr. Brönner (CDU/CSU) . 2782 D, 2787 D
            Eberhard (FDP) 2783 C, 2784 C
            Dr. Willeke (CDU/CSU) 2784 C
            Dr. Königswarter (SPD) 2785 B Schmücker (CDU/CSU) . . . 2785 D, 2786 D Eickhoff (DP) 2787 A, B Mensing (CDU/CSU) . . . 2788 C, 2790 D Dr. Conring (CDU/CSU) 2789 B
            Abstimmungen 2756B, C, 2757 C, 2759B, D, 2760 C, 2761 A, 2763 A, 2769 D, 2771 A, D, 2772 D, 2781 C, 2782 A, B, 2783 B, 2784 D, 2785 A,
            2786 D, 2788 B, 2793 A, 2820
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) . . 2763 B
            Überweisung ,an den Verkehrsausschuß . 2763 B
            Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 962, Umdrucke 203, 204) . . 2792 C, 2819 A
            Eberhard (FDP), Berichterstatter . 2792 D
            Dr. Königswarter (SPD) . . 2794 A, 2795 D
            Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2794 D
            Seuffert (SPD) 2795 B
            Abstimmungen 2795 B
            Zweite Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 963, Umdrucke 205, 227) . . . 2795 C, 2802 A, 2812 A, 2819B, C
            Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 2795 C
            Heiland (SPD) 2796 D, 2799 B
            Dr. Willeke (CDU/CSU) 2798 B
            Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2799 A, C,
            2802 C, 2804 A
            Seuffert (SPD) . . . 2799 D, 2803 A, 2804 B
            Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein
            (FDP) 2802 A
            Dr. Miessner (FDP) 2802 D
            Corterier (SPD) 2803 B
            Abstimmungen . . . 2803 B, 2804 B, C, 2812 A
            Namentliche Abstimmung über den An-
            trag Umdruck 205 Ziffer 1 . . 2799 D, 2802 A,
            2812 A, 2820
            Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksachen 954, 468, 862, 930) 2801 B
            Beschlußfassung 2801
            Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates
            der Lastenausgleichsbank (Drucksache 987) 2801 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) 2801 C
            Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Drucksache 939) 2801 D
            Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 D
            Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksachen 158,
            zu 158); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 942) . 2801 D
            Beschlußfassung 2801 D
            Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928) 2804 D
            Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
            und Steuerfragen 2804 D
            Erklärungen gemäß § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 2805 B
            Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2806 A, D
            Mellies (SPD) 2808 B, C
            Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 2808 D,
            2809 A
            Samwer (GB/BHE) 2809 A
            Dr. von Merkatz (DP) 2809 C
            Dr. Krone (CDU/CSU) 2812 B
            Vizepräsident Dr. Schmid 2812 C
            Nächste Sitzung, Festsetzung der Tagesordnung:
            Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2800 A, D
            Lücke (CDU/CSU) 2800 A, B
            Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 2800 C, 2801 A
            Dr. Atzenroth (FDP) 2800 C
            Dr. Menzel (SPD) 2801 B
            Seuffert (SPD) 2805 A
            Dr. Wellhausen (FDP) 2804 D
            Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 2804 A
            Wehner (SPD) 2810 A
            Dr. von Merkatz (DP) 2811 D
            Neuburger (CDU/CSU) 2812 C
            Dr. Gülich (SPD) 2812 D
            Anlage 1: Änderungsantrag der Abg. Dr
            Brönner u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 199) 2813 A
            Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Raestrup, Kirchhoff u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 208) 2813 B
            Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP, zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 211) 2815 A
            Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 212) 2815 B
            Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 213) 2816 B
            Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 215 [neu]) . . . 2816 C
            Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 219) 2817 B
            Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr.
            Conring u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 223) 2817 B
            Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 224) 2817 C
            Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miess-
            ner, Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 225 [neu]) 2817 D
            Anlage 11: Änderungsantrag der Abg
            Eberhardt, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 226) 2818 A
            Anlage 12: Änderungsantrag der Abg
            Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 233) 2818 B
            Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion ,des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 236) 2818 C
            Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 241) 2818 D
            Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Umdruck 204) 2819 A
            Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2819 B
            Anlage 17: Änderungsantrag der Abg
            Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner u. Gen. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 227) 2819 C
            I) Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2820
            Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
        
        
        
          
          
        Anlage 1 Umdruck 199
        (Vgl. S. 2783 B.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brönner, Stierle, Wirths und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. Abschnitt III —Wohnungsbau-Prämiengesetz —Art. 6 Nr. 5 ist wie folgt zu fassen:
        5. § 7 erhält die folgende Fassung:
        § 7
        Aufbringung der Mittel
        Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt.
        Im übrigen werden darüber hinausgehende, für die Auszahlung der Prämien erforderliche Beträge von den Ländern den ihnen gemäß § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) zugeteilten Mitteln entnommen.
        2. In Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 7 wird dem Abs. 1 nach einem Semikolon folgender Halbsatz angefügt:
        § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist
        vom 1. April 1955 an anzuwenden.
        Bonn, den 11. November 1954
        Dr. Brönner
        Frau Ackermann Bausch
        von Bodelschwingh Brück
        Caspers
        Dr. Czaja
        Ehren Finckh Franzen
        Friese Gengler
        Dr. Glasmeyer Gumrum
        Jahn (Stuttgart)
        Josten Häussler
        Harnischfeger
        Frau Heise
        Dr. Hesberg
        Höfler Knobloch
        Lenze (Attendorn) Leonhard
        Leukert
        Lulay
        Maier (Mannheim) Maucher
        Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler
        Nellen Ruf
        Richarts Rümmele
        Dr. Seffrin
        Scheppmann
        Schuler Teriete Dr. Vogel
        Wacker (Buchen) Stierle
        Berlin
        Geiger (Aalen)
        Hauffe Reitz
        Wirths
        Anlage 2 Umdruck 208
        (Vgl. S. 2763 C.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Raestrup, Kirchhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1 Nr. 33:
        Die Anlage 1 (zu § 32) und die Anlage 2 (zu § 39) werden nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert:
        Der Einkommensteuertarif wird durch Abschläge in der folgenden Weise gesenkt:
        Der Abschlag beträgt in Steuerklasse I bei Jahreseinkommen von über 21 400 DM gleichbleibend 5 v. H. der Steuerbeträge.
        Bei den übrigen Steuerklassen verschieben sich die vorgenannten Einkommensgrenzen nach oben um die Höhe der für sie geltenden Freibeträge.
        Bonn, den 15. November 1954
        Raestrup Kirchhoff Barlage Dr. Bergmeyer
        Brand (Remscheid) Burgemeister
        Dr. Conring
        Friese
        Dr. Köhler Dr. Leiske Dr. Lindenberg
        Dr. Löhr
        Frau Niggemeier
        Dr. Pohle (Düsseldorf) Siebel
        Frau Dr. Steinbiß
        Dr. Welskop
        Wiedeck
        Anlage 1 zu Umdruck 208
        (zu § 32)
        Verkürzte Einkommensteuertabelle
        Die Einkommensteuer beträgt in
        Einkommen St. Kl. I St. Kl. II 1 Kind Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für
        DM DM DM DM 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder jedes weitere Kind
        DM DM DM DM
        1 2 3 4 5 6 7 8
        1 001 10 - - - - - Für jedes weitere Kind,
        2 001 121 18 - - - - für das dem Steuerpflichtigen Kinderermäßigung
        3 001 271 134 46 - - -
        4 001 443 288 174 78 - - zusteht oder gewährt
        5 001 644 858 1 325 467 665 1 109 336 207 30 151 489 - wird, sind vom Einkommen 1 440 DM abzuziehen. Der Steuerbetrag ist
        6 001 521 385 -
        8 001 942 783 236
        10 001 1 838 1 602 1 420 1 242 907 600 dann in Spalte 7 abzulesen.
        12 001 2 397 2 145 1 948 1 755 1 .386 1 039
        15 001 3 289 3 014 2 799 2 588 2 101 1 786
        20 001 4 921 4 615 4 374 4 136 3 672 3 221
        25001 6627 6318 6073 5829 5345 4846
        30 001 8 389 8 066 7 811 7 555 7 050 6 551
        40 001 12 106 11 762 11 488 11 216 10 674 10 137
        60 001 20 109 19 735 19 438 19 141 18 549 17 959
        80 001 28 661 28 266 27 951 27 636 27 009 26 384
        100 001 37 620 37 209 36 845 36 527 35 890 35 211
        200 001 86 406 85 946 85 536 85 178 84 462 83 695
        300 001 139 421 138 836 138 495 138 114 137 351 136 534
        400 001 195 184 194 683 194 218 193 820 193 025 192 173
        500 001 252 988 252 461 251 990 251 600 250 760 249 880
        750 001 391 875 391 405 391 029 390 652 389 900 389 148
        1 000 001 522 500 522 030 521 654 521 277 520 525 519 773
        Anlage 2 zu Umdruck 208
        (zu § 39)
        Verkürzte Einkommensteuertabelle
        Einkommen St. Kl. I St. Kl. II Der Durchschnittsteuersatz beträgt in
        Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für
        1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder
        1001 0,97 - - - - -
        2 001 6,05 0,92 - - - -
        3 001 9,05 4,48 1,53 - - -
        4 001 11,07 7,21 4,36 1,94 - -
        5 001 12,88 9,33 6,71 4,14 0,60 -
        6 001 14,29 11,08 8,68 6,42 2,52 -
        8 001 16,56 13,86 11,78 9,79 6,11 2,95
        10 001 18,38 16,02 14,20 12,42 9,07 6,00
        12 001 .19,97 17,87 16,23 14,62 11,55 8,66
        15 001 21,92 20,09 18,66 17,25 14,01 11,91
        20 001 24,61 23,08 21,87 20,68 18,36 16,00
        25 001 26,51 25,27 24,29 23,32 21,38 19,38
        30 001 27,96 26,89 26,04 25,18 23,50 21,84
        40 001 30,26 29,40 28,72 28,04 26,68 25,34
        60 001 33,51 32,89 32,40 31,90 30,90 29,93
        80 001 35,83 35,33 34,94 34,55 33,76 32,98
        100 001 37,62 37,21 36,84 36,53 35,89 35,21
        200 001 43,20 42,97 42,77 42,59 42,23 41,85
        300 001 46,47 46,28 46,16 46,04 45,78 45,51
        400 001 48,80 48,67 48,55 48,45 48,26 48,04
        500 001 50,60 50,49 50,40 50,32 50,15 49,98
        750 001 52,25 52,19 52,14 52,09 51,99 51,89
        1 000 001 52,25 52,20 52,17 52,13 52,05 51,98
        Anlage 3 Umdruck 211
        (Vgl. S. 2759 D.)
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1: Es wird folgende Nr. 26 a eingefügt:
        26a. Hinter § 34 a wird der folgende § 34 b eingefügt:
        § 34 b
        Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge
        zum Arbeitslohn
        Die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn der Arbeitslohn insgesamt 7200 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt für den Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt wird, die vor dem 31. Dezember 1956 enden.
        Bonn, den 16. November 1954
        Neuburger
        Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Haasler und Fraktion
        Eickhoff
        Dr. von Merkatz und Fraktion
        Anlage 4 Umdruck 212
        (Vgl. S. 2781 C.)
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4 1. Nr. 5 erhält die folgende Fassung:
        5. § 9 erhält folgende Fassung:
        § 9
        Bei Schachtelgesellschaften
        (1) Ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, ein unbeschränkt steuerpflichtiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder ein Betrieb einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art außer Ansatz. Ist ein Grundoder Stammkapital nicht vorhanden, so tritt an seine Stelle ,das Vermögen, das bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellt worden ist.
        (2) Soweit die Gewinnanteile außer Ansatz bleiben, ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen.
        (3) Die nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile, die bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft berücksichtigungsfähige. Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 Satz 2 sind, unterliegen einer besonderen Körperschaftsteuer, die nach der Höhe dieser Gewinnanteile bemessen wird; § 5 gilt entsprechend. Bei einer Kapitalgesellschaft sind diese Gewinnanteile um den Betrag zu kürzen, in dessen Höhe ihre berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nicht zu einer Ermäßigung der Körperschaftsteuer nach § 19 Abs. 3 führen. Satz i gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen.
        (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Von den auf diese Beteiligungen entfallenden Gewinnanteilen ist indessen der Steuerabzug vom Kapitalertrag insoweit vorzunehmen, als diese Gewinnanteile bei den ausschüttenden Kapitalgesellschaften berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 sind. Satz 2 gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen.
        2. Nr. 8 erhält die folgende Fassung: 8. § 19 erhält die folgende Fassung:
        § 19
        Steuersätze
        (1) Die Körperschaftsteuer beträgt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 45 vom Hundert des Einkommens.
        (2) Die Körperschaftsteuer beträgt 22,5 vom Hundert des Einkommens
        1. bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4), für Einkünfte aus dem langfristigen Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliorationskreditgeschäft;
        2. bei privaten Bausparkassen für Einkünfte aus dem langfristigen Realkreditgeschäft;
        3. bei reinen Hypothekenbanken;
        4. bei gemischten Hypothekenbanken für die Einkünfte aus den im § 5 des Hypothekenbankgesetzes bezeichneten Geschäften;
        5. bei Schiffspfandbriefbanken.
        (3) Die Körperschaftsteuer (Abs. 1) ermäßigt sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1) für die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen auf 30 vom Hundert des Einkommens. Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre, deren Ergebnisse bei der Veranlagung berücksichtigt sind; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben
        Gewinnausschüttungen insoweit außer Betracht, als sie 8 vom Hundert des eingezahlten Stammkapitals (Nennkapitals) oder, wenn dieser Betrag höher ist, 8 vom Hundert des bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellten Vermögens übersteigen. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen in dem im § 5 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Verhältnis auf die Kalenderjahre aufzuteilen. Soweit die Körperschaftsteuer in den Fällen des Absatzes 2 Ziffern 2 und 4 45 vom Hundert des Einkommens beträgt, sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nur mit dem Teil anzusetzen, der dem Verhältnis des mit 45 vom Hundert zu versteuernden Teils des Einkommens zum gesamten Einkommen entspricht.
        (4) Die besondere Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 und die Kapitalertragsteuer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 betragen 15 vom Hundert der Gewinnanteile.
        (5) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, ,die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten,
        a) wenn es sich um Kapitalerträge im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziffern 3 bis 6 des Einkommensteuergesetzes handelt, oder
        b) wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ist und die Einkünfte nicht in einem inländischen, gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind.
        Bonn, den 16. November 1954
        Neuburger
        Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt
        Haasler und Fraktion
        Eickhoff
        Dr. v. Merkatz und Fraktion
        Anlage 5 Umdruck 213
        (Vgl. S. 2792 A.)
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt VIa — Ertragsteuerliche Ausfuhrförderung — Art. 13 a:
        Es wird die folgende Nr. 1 eingefügt:
        1. Im § 4 wird der folgende Absatz 5 angefügt: (5) Die in Absatz 3 Ziffern 1, 2 und 4 bezeichneten Vomhundertsätze erhöhen sich für Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Januar 1956 bewirkt worden sind, um je 10 vom Hundert dieser Sätze.
        Die Änderung des § 12 Abs. 1 wird Ziffer 2. Bonn, den 16. November 1954
        Neubürger
        Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt
        Haasler und Fraktion
        Eickhoff
        Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 215 (neu)
        (Vgl. S. 2761 D.)
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I — Einkommensteuer - Art. 1:
        In Nr. 32 Buchstabe b werden dem § 51 Abs. 1 Ziffer 2 die folgenden neuen Buchstaben i und k angefügt:
        i) über die Abschreibungsfreiheit zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen und über eine Steuerermäßigung beim Bau von Heuerlings- und Werkwohnungen für ländliche Arbeiter;
        k) über Steuerermäßigungen bei der baulichen Umgestaltung von Betriebsgebäuden und bei der Anschaffung von bestimmten beweglichen Gütern des Anlagevermögens einschließlich Betriebsvorrichtungen in nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
        Bonn, den 18. November 1954
        Dr. v. Brentano und Fraktion
        Frau Ackermann
        Bauereisen Bausch
        Dr. Bergmeyer
        von Bodelschwingh
        Brese
        Brockmann (Kiel)
        Dr. Brönner Dr. von Buchka
        Dr. Conring Demmelmeier Diedrichsen Dr. Dittrich Dollinger
        Engelbrecht-Greve
        Gengler
        Dr. Glasmeyer Goldhagen Günther
        Dr. Hellwig Höcherl
        Holla
        Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus
        Karpf
        Dr. Kleindinst
        Knobloch
        Kortmann Dr. Leiske Lenze (Attendorn)
        Lermer
        Leonhard
        Dr. Lindrath Lulay
        Mensing
        Meyer (Oppertshofen)
        Meyer-Ronnenberg
        Morgenthaler
        Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn)
        Dr. Pferdmenges
        Pohle (Düsseldorf)
        Frau Dr. Praetorius
        Frau Dr. Probst
        Raestrup Rasner Richarts Frau Rösch
        Scharnberg
        Schlick Schrader
        Dr.-Ing. E. h. Schuberth
        Schuler
        Schulze-Pellengahr
        Schütz
        Schwarz Dr. Serres
        Siebel
        Struve
        Stücklen Unertl
        Wacher (Hof)
        Wacker (Buchen)
        Dr. Weber (Koblenz)
        Wiedeck Wieninger Dr. Willeke
        Wittmann
        Dr. Wellhausen und Fraktion
        Dr. Eckhardt
        Haasler und Fraktion
        Eickhoff
        Dr. v. Merkatz und Fraktion
        Anlage 7 Umdruck 219
        (Vgl. S. 2770 A.)
        Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Absatz 6 a wird wie folgt geändert:
        (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Absätze 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß jeder Steuerpflichtige sie für 5 Kalenderjahre in Anspruch nehmen kann.
        Bonn, den 16. November 1954
        Dr. Eckhardt
        Dr. Keller
        Haasler und Fraktion
        Anlage 8 Umdruck 223
        (Vgl. S. 2788 B.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Mensing, Fürst von Bismarck, Raestrup, Brese, Schrader, Barlage, Eckstein und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt VI — Reichsabgabenordnung —: Folgender neuer Art. 13 a1 wird eingefügt:
        Artikel 13 a'
        Die Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
        In § 162 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: Prüfungen nach den Absätzen 9 und 10 dürfen nicht mehr für einen Veranlagungszeitraum erfolgen, der länger als drei Jahre zurückliegt.
        Bonn, den 16. November 1954
        Dr. Conring
        Mensing
        Fürst von Bismarck
        Raestrup Brese
        Schrader Barlage Eckstein Dr. Dollinger
        Engelbrecht-Greve
        Friese
        Kortmann Schwarz Struve
        Stücklen Burgemeister
        Anlage 9 Umdruck 224
        (Vgl. S. 2786 D.)
        Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt V — Erbschaftsteuer — Art. 10: Folgende Nr. 1 b wird eingefügt:
        1 b. Im § 17 a wird nach Absatz 4 ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut angefügt:
        (5) Die Steuerfreiheit des Absatzes 1 tritt auch für den überlebenden Ehegatten ein, wenn Kinder im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zwar nicht mehr leben, aber im letzten Weltkrieg infolge von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verstorben sind.
        Bonn, den 16. November 1954
        Wittenburg
        Eickhoff
        Dr. von Merkatz und Fraktion
        Anlage 10 Umdruck 225 (neu)
        (Vgl. S. 2770 A.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miessner, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I Einkommensteuer - Art. 1
        Nr. 33:
        In den Anlagen 1 (zu § 32) und 2 (zu § 39) wird der Freibetrag für das dritte und jedes weitere Kind auf 1680,— DM erhöht.
        Bonn, den 16. November 1954
        Krammig
        Frau Dr. Rehling
        Dr. Miessner Dr. Eckhardt Gräfin Finckenstein
        Teriete
        Caspers
        Anlage 11 Umdruck 226
        (Vgl. S. 2783 C.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt IV — Gewerbesteuer - Art. 8:
        1. Es wird folgende neue Nr. 5 a eingefügt:
        5 a. In § 11 Abs. 2 Ziff. 1 werden die Worte „für die ersten 1200 Deutsche Mark" durch die Worte „für die ersten 2400 Deutsche Mark" ersetzt.
        2. Es wird folgende neue Nr. 6 a eingefügt:
        6 a. In § 13 Abs. 3 wird die Zahl „6000" durch die Zahl „9000" ersetzt.
        Bonn, den 16. November 1954
        Eberhard
        Dr. Bucher
        Dr. Wellhausen
        Dr. Mende
        Dr. Stammberger
        Dr. Miessner
        Schwann
        Dr. Hoffmann
        Lahr
        Lenz (Trossingen)
        Schloß
        Kühn (Bonn)
        Frau Dr. Ilk
        Hübner
        Dannemann
        Gaul Hepp Mauk Held
        Anlage 12 Umdruck 233
        (Vgl. S. 2771 B.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4:
        In Nr. 4 wird der folgende neue Buchstabe a1 eingefügt:
        a1) Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:
        „Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt nicht als Ausschüttung."
        Bonn, den 18. November 1954
        Dr. Eckhardt Dr. Wellhausen
        Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Lindrath
        Dr. Pferdmenges
        Dr. Lenz (Godesberg)
        Dr. Dr. h. c. Pünder Krammig
        Dr. Pohle (Düsseldorf)
        Anlage 13 Umdruck 236
        (Vgl. S. 2770 A.)
        Änderungsantrag der Fraktion des GB/SHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Abs. 6 a wird wie folgt geändert:
        (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß sie bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach diesen Vorschriften eingetreten sind, und die vier folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind.
        Bonn, den 18. November 1954
        Dr. Kather und Fraktion
        Anlage 14 Umdruck 241
        (Vgl. S. 2788 B.)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 961, 481).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Zu Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 6
        In Ziffer 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
        aa) Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
        1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, wenn die Bausparsumme oder, falls es zur Zuteilung der Bausparsumme nicht kommt, die eingezahlten Beiträge, sowie die Prämien zum Wohnungsbau verwendet werden;
        bb) Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
        (weiter unverändert wie Drucksache 961) Bonn, den 18. November 1954
        Seuffert
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 15 Umdruck 204
        (Vgl. S. 2794 A.)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Drucksachen 962, 482).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 1 erhält die folgende Fassung:
        § 1
        Um den Bund zu befähigen, die durch die besondere Lage Berlins bedingten, zur Dekkung des Fehlbedarfs im Berliner Landeshaushalt und zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins erforderlichen Ausgaben zu leisten, wird vom Bund eine Ergänzungsabgabe „Notopfer Berlin" in Form eines prozentualen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben:
        2. § 2 erhält die folgende Fassung:
        § 2
        Die Höhe des Zuschlags wird durch Gesetz jeweils für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume bestimmt.
        3. § 3 erhält die folgende Fassung:
        § 3
        Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist an den Bundesminister der Finanzen abzuführen. Sie wird für Rechnung des Bundes von den Finanzämtern verwaltet. Im übrigen gelten für die Einziehung und Veranlagung der Abgabe und für das Verfahren die Vorschriften für die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
        4. Die §§ 4 bis 17 werden gestrichen.
        Bonn, den 15. November 1954.
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 16 Umdruck 205
        (Vgl. S. 2796 D.)
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. Art. 1 Nr. 1 wird gestrichen.
        2. Art. 1 Nr. 3 b erhält folgende Fassung:
        3 b. Im § 7 Abs. 2 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 2 eingefügt:
        2. auf 2 vom Hundert für die Leistungen der freien Berufe (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG).
        Bonn, den 15. November 1954.
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 17 Umdruck 227
        (Vgl. S. 2802 B.)
        Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483).
        Der Bundestag wolle beschließen: Zu Art. 1 Ziffer 2:
        Im § 4 Ziffer 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
        Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 12000 Deutsche Mark, so wird die Steuer nur für die diesen Betrag übersteigenden Umsätze erhoben.
        Bonn, den 16. November 1954.
        Prinz zu Löwenstein
        Rasner
        Dr. Miessner Dr. Mende
        Dr. Dehler
        Dr. Blank (Oberhausen)
        Dr. Hellwig Eickhoff
        Lenz (Trossingen)
        Eberhard
        Hepp
        Lahr
        Höfler
        Dr. Bucerius Dr. Bucher Kühn (Bonn) Dannemann Dr. Starke
        Gaul
        Dr. Stammberger
        Dr. Bergmeyer Dr. Dresbach
        Namentliche Abstimmung
        über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung der Nr. 1 des Art. 1
        des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
        (Umdruck 205 Ziffer 1) (Vgl. S. 2799D, 2802A, 2812A)
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        CDU/CSU
        Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Nein
        Dr. Adenauer — Funk Nein
        Albers Ja Dr. Furler Nein
        Arndgen Nein Gedat —
        Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein
        Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein
        Bauer (Wasserburg) . . krank Gengler . Nein
        Bauereisen Nein Gerns Nein
        Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein
        Bausch Nein Gibbert Nein
        Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke . Nein
        Berendsen entschuld. Dr. Glasmeyer Nein
        Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein
        Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein
        Blank (Dortmund) . . . Nein Gockeln . —
        Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja
        (Freiburg) Nein Goldhagen Nein
        Blöcker Nein Gontrum entschuld.
        Bock Nein Dr. Graf Nein
        von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein
        Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Günther Nein
        Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Ja
        Frau Brauksiepe . . . . Nein Häussler Ja
        Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein
        Brese Nein Flrnischfeger Ja
        Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Ja
        Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig Nein
        Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel Nein
        Brück Nein Dr. Hesberg Nein
        Dr. Bucerius Nein Heye Nein
        Dr. von Buchka . . . . entschuld. Hilbert Nein
        Dr. Bürkel - Höcherl Nein
        Burgemeister Nein Dr. Höck Nein
        Caspers Ja Ja Höfler Nein
        Cillien Nein Holla Nein
        Dr. Conring Nein Hoogen Ja
        Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein
        Demmelmeier Nein Horn Ja
        Diedrichsen Nein Huth Ja
        Frau Dietz Nein Illerhaus Nein
        Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein
        Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja
        Donhauser — Frau Dr. Jochmus . . . Ja
        Dr. Dresbach Ja Josten entschuld.
        Eckstein Nein Kahn Ja
        Ehren Nein Kaiser Nein
        Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Ja
        Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kemmer (Bamberg) . . Nein
        Etzenbach Ja Kemper (Trier) Ja
        Even Nein Kiesinger Nein
        Feldmann krank Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein
        Finckh . . . . . . . . entschuld. Kirchhoff Nein
        Dr. Franz Ja Klausner Nein
        Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein
        Friese Nein Dr. Kliesing Ja
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        Knapp Ja Richarts Ja
        Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Ja
        Dr. Köhler Nein Dr. Rinke Nein
        Koops Nein Frau Rösch Ja
        Dr. Kopf Nein Rösing Ja
        Kortmann . Nein Rümmele Ja
        Kramel Nein Ruf Nein
        Krammig Nein Sabaß Nein
        Kroll Ja Sabel Nein
        Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer krank
        Kühlthau Ja Scharnberg Nein
        Kuntscher Nein Scheppmann Nein
        Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja
        Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein
        Leibfried — Schmücker Nein
        Dr. Leiske Ja Schneider (Hamburg) . . Nein
        Lenz (Brühl) Ja Schrader Nein
        Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) —
        Lenze (Attendorn) . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
        Leonhard Ja Schüttler Ja
        Lermer Nein Schütz Nein
        ermer
        Leukert Nein Schuler Ja
        Dr. Leverkuehn . . . Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein
        Dr. Lindenberg . . . Nein Schwarz Nein
        Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld.
        Dr. Löhr — Dr. Seffrin Nein
        Lotze Nein
        Dr. h. c. Lübke . . . . Nein Seidl (Dorfen) entschuld.
        Lücke Ja Dr. Serres Nein
        Lücker (München) Nein Siebel Ja
        Lulay Ja Dr. Siemer krank
        Maier (Mannheim) . . . Ja Solke Ja
        Majonica entschuld. Spies (Brücken) Ja
        Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein
        Szoege Nein Spörl Nein
        Massoth — Graf von Spreti . . . . Nein
        Maucher . . . . . . . Ja Stauch enthalten
        Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein
        Menke Nein Stiller Nein
        Mensing Nein Storch Nein
        Meyer (Oppertshofen) . Nein Dr. Storm Nein
        Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß —
        Miller Nein Struve Nein
        Dr. Moerchel Nein Stücklen Nein
        Morgenthaler Ja Teriete Ja
        Muckermann Nein Unertl entschuld.
        Mühlenberg Ja Varelmann enthalten
        Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein
        Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Nein
        Müser Nein Voß Ja
        Naegel Nein Wacher (Hof) Nein
        Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja
        Neuburger Nein Dr. Wahl krank
        Niederalt Nein Walz Nein
        Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein
        Dr. Oesterle entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld.
        Oetzel Nein Wehking Nein
        Dr. Orth Nein Dr. Welskop entschuld.
        Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . —
        Dr. Pferdmenges . . . . Nein Dr. Werber —
        Frau Pitz Nein Wiedeck Nein
        Platner . . . . . . . . Nein Wieninger Nein
        Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Ja
        Frau Praetorius . . Nein Winkelheide Ja
        Frau Dr. Probst . . . . Nein Wittmann Nein
        Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Wolf (Stuttgart) . . . • Ja
        Raestrup Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein
        Rasner Nein Wullenhaupt Ja
        Frau Dr. Rehling . . . . Nein
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        SPD
        Frau Albertz Ja Keuning Ja
        Frau Albrecht Ja Kinat Ja
        Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja
        Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja
        Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank
        Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . Ja
        Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja
        Bals Ja Kriedemann Ja
        Banse Ja Kühn (Köln) entschuld.
        Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja
        Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja
        Bazille krank Lange (Essen) Ja
        Behrisch Ja Frau Lockmann . . . krank
        Frau Bennemann Ja Ludwig Ja
        Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja
        Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja
        Bettgenhäuser Ja Marx Ja
        Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja
        Birkelbach Ja Meitmann Ja
        Blachstein Ja Mellies . . Ja
        Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja
        Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten entschuld.
        Bruse Ja Metzger Ja
        Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
        Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja
        Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja
        Dr. Deist entschuld. Mixmahl krank
        Dewald Ja Moll krank
        Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld.
        Diel Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja
        Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . . . entschuld.
        Erler Ja Frau Nadig entschuld.
        Eschmann Ja Odenthal Ja
        Faller Ja Ohlig Ja
        Franke Ja Ollenhauer entschuld.
        Frehsee Ja Op den Ort a Ja
        Freidhof Ja Paul Ja
        Frenzel Ja Peters Ja
        Gefeller Ja Pöhler Ja
        Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja
        Geritzmann Ja Dr. Preller Ja
        Gleisner (Unna) . . . . entschuld. Priebe Ja
        Dr. Greve krank Pusch Ja
        Dr. Gülich Ja Putzig Ja
        Hansen (Köln) Ja Rasch Ja
        Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja
        Hauffe Ja Rehs Ja
        Heide Ja Reitz Ja
        Heiland Ja Reitzner Ja
        Heinrich Ja Frau Renger Ja
        Hellenbrock Ja Richter entschuld.
        Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja
        Herold Ja Frau Rudoll Ja
        Höcker Ja Ruhnke Ja
        Höhne Ja Runge Ja
        Hörauf Ja Sassnick Ja
        Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja
        Hufnagel Ja Scheuren . . . . . . . Ja
        Jacobi entschuld. Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja
        Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
        Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja
        Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja
        Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja
        Kalbitzer Ja Schoettle Ja
        Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja
        Frau Kettig Ja Seither Ja
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        Seuffert Ja Stahl enthalten
        Stierle entschuld. Dr. Stammberger . . . Nein
        Sträter Ja Dr. Starke enthalten
        Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein
        Stümer Ja Wirths Nein
        Thieme Ja
        Traub Ja
        Trittelvitz Ja
        Wagner (Deggenau) . Ja
        Wagner (Ludwigshafen) Ja GB/BHE
        Wehner Ja
        Wehr Ja Bender Nein
        Welke Ja
        Weltner (Rinteln). . Ja Dr. Czermak entsehuld.
        Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Eckhardt Nein
        Wienand Ja Elsner —
        Ja
        Wittrock Ja Engell Ja
        Ziegler Ja Ja Feller entsehuld.
        Zühlke Gräfin Finckenstein .
        Frau Finselberger . . Ja
        Gemein —
        Dr. Gille Ja
        Haasler Ja
        FDP Dr. Kather Ja
        Dr. Keller Ja
        Dr. Atzenroth Nein Dr. Klötzer entschuld.
        Dr. Becker (Hersfeld) . krank Körner Nein
        Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein
        Dr. h. c. Blücher Nein Kunz ( Ja
        Dr. Bucher Nein Kutschera Ja
        Dannemann Nein Dr. Mocker Ja
        Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . Nein
        Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen Ja
        Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja
        Euler entsehuld. Samwer Nein
        Fassbender krank Seiboth —
        Frau Friese-Korn krank Dr. Sornik Ja
        Frühwald Nein Srock Ja
        Gaul Nein Dr. Strosche Ja
        Dr. Hammer Nein
        Held —
        Hepp . . . . . . . Nein
        Dr. Hoffmann Nein
        Frau Dr. Ilk Nein DP
        Dr. Jentzsch Nein
        Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Nein
        Lahr Nein Brühler Nein
        Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein
        Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein
        wenstein Nein Hellwege
        Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein
        Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein
        von Manteuffel (Neuß) . Nein Müller (Wendel) . Nein
        Margulies krank Dr. Schild (Düsseldorf) . entschuld.
        Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten
        Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz Ja
        Dr. Miessner Nein Dr. Seebohm —
        Neumayer Nein Walter Nein
        Onnen entschuld. Wittenburg Nein
        Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein
        Dr. Preiß enthalten
        Dr. Preusker Nein
        Rademacher Nein
        Dr. Schäfer —
        Scheel entschuld. Fraktionslos
        Schloß Nein
        Dr. Schneider (Lollar) entschuld. Brockmann (Rinkerode) . Ja
        Schwann Nein Stegner Nein
        Zusammenstellung der Abstimmung
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen 417
        Davon :
        Ja 205
        Nein 206
        Stimmenthaltung . 6
        Zusammen wie oben . . 417
        Berliner Abgeordnete
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        CDU/CSU Mattick Ja
        Neubauer Ja
        Dr. Friedensburg Nein Neumann entschuld.
        Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja
        Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank
        Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja
        Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja
        Dr. Tillmanns —
        FDP
        SPD Dr. Henn Nein
        Brandt (Berlin) . . . . - Hübner Nein
        Frau Heise krank Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein
        Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein
        Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will entschuld.
        Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen . 15
        Davon :
        Ja . . . . . 7
        Nein 8
        Stimmenthaltung . —
        Zusammen wie oben . . 15