Rede:
ID0205307700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 27
    1. Ich: 2
    2. darf: 1
    3. festhalten,: 1
    4. Herr: 1
    5. Berichterstatter,: 1
    6. daß: 1
    7. dies: 1
    8. eine: 1
    9. Änderung: 1
    10. des: 1
    11. Mündlichen: 1
    12. Berichts: 1
    13. auf: 1
    14. Drucksache: 1
    15. 874: 1
    16. ist,: 1
    17. die: 1
    18. vom: 1
    19. Ausschuß: 1
    20. nachträglich: 1
    21. beschlossen: 1
    22. wurde.\n: 1
    23. danke: 1
    24. dem: 1
    25. Herrn: 1
    26. Berichterstatter.Herr: 1
    27. Mellies?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. November 1954 2601 53. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 2603 A, 2612 C, 2627 B Nachruf für den verstorbenen Präsidenten D. Dr. Ehlers: Vizepräsident Dr. Schmid 2603 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Ehrenbegräbnis für den Präsidenten D. Dr. Ehlers (Drucksache 934) 2603 D Einstimmige Annahme 2603 D Unterbrechung der Sitzung . . 2603 D Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg Etzenbach, Lermer und Dr. Conring . . 2603 D Änderungen der Tagesordnung 2604 A Nächste Fragestunde 2604 A Zurückgestellte Fragen der Fragestunde der 51. Sitzung (Drucksache 890): 13. betr. durchschnittliche Kosten der Errichtung und Bedienung von Schrankenanlagen an unbewachten Bahnübergängen bzw. Entschädigungen für tödlich verlaufene Unfälle: Ritzel (SPD) 2604 C, 2605 A, B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2604 D, 2605 A, B 14. betr. Familientarife für kinderreiche Familien bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Brück (CDU/CSU) 2605 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2605 C 15. betr. Heraufsetzung der Altersgrenze der Kinder für Freifahrt und für 50%ig ermäßigte Fahrt bei der Deutschen Bundesbahn: Brück (CDU/CSU) 2605 D, 2606 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2605 D, 2606 A 20. betr. Telefongespräch des Bundesministers für besondere Aufgaben Strauß aus Paris mit dem Bundeskanzleramt: Dr. Bucher (FDP) 2606 B Strauß, Bundesminister für besondere Aufgaben 2606 B 21. betr. Bundesstraße 9 zwischen Koblenz und Andernach: Josten (CDU/CSU) 2606 B, D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2606 C, D, 2607 A 24. betr. Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn für die Geschäftsjahre 1952 und 1953: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 2607 A, D, 2608 A, B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2607 A, D, 2608 A, B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 2604 A Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Kontrollratsdirektive Nr. 50 (Drucksache 506) und der Kleinen Anfrage 113 der Fraktion der FDP betr. Äußerung des Staatssekretärs Dr. Sonnemann über staatliche Einfuhrplanung (Drucksache 834) 2604 B Mitteilung über Vorlage des Entwurfs einer Verordnung Z Nr. 1/54 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1954 2604 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 110 (Drucksachen 825, 921) . . . 2604 B Mitteilung über Vorlage der Abrechnung über die den Trägern der Invaliden- und Angestelltenversicherung für Rentenzulagen zuzuteilenden Schuldbuchforderungen usw. 2604 B Beratung des Antrags der Fraktion des GB/BHE betr. Landwirtschaftliche Einfuhr- und Vorratsstellen (Drucksache 732) 2608 B Bender (GB/BHE), Antragsteiler 2608 B, 2626 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 2612 C, 2627 A Kriedemann (SPD) 2615 B, 2626 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 2617 C Müller (Wehdel) (DP) 2621 B Dannemann (FDP) 2621 C Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2623 C Antrag für erledigt erklärt 2627 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Drucksache 666); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 875) 2627 B Geiger (München) (CDU/CSU), Berichterstatter 2627 B Beschlußfassung 2627 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund (Drucksache 466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 874) 2628 A Kirchhoff (CDU/CSU), Berichterstatter 2628 A Mellies (SPD) 2629 C Weiterberatung vertagt 2629 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 750); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 880) 2629 C Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU), Berichterstatter 2629 D Beschlußfassung 2630 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 910) 2630 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2630 B Beratung des Entwurfs einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 922) 2630 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2630 C Beratung des Entwurfs einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 888) 2630 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 2630 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 891, 633) 2630 C, 2632 Margulies (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2632 Beschlußfassung 2630 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 893, 763) 2630 D, 2632 Birkelbach (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . ... . 2632 Beschlußfassung 2631 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über die Fünfte Verordnung über Zolltarif ände-rungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 911, 456) 2631 A Griem (CDU/CSU), Berichterstatter 2631 A Beschlußfassung 2631 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1952 — Einzelplan XX — (Drucksache 920) 2631 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 2631 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Zündwarensteuer (Drucksache 917) 2631 B Dr. Lindrath (CDU/CSU), Antragsteller 2631 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2631 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. November 1952 über den Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ceylon betreffende allgemeine Fragen sowie zu dem Ergänzungsprotokoll vom 29. Januar 1954 zu diesem Protokoll (Drucksache 896) . . 2631 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 2631 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (Drucksache 918) 2631 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung . . 2631 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1937 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten (Drucksache 913) 2631 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2631 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 17 der In- ternationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 1925 über die Entschädigung bei Betriebsunfällen (Drucksache 914) . . . 2631 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2631 D Nächste Sitzung 2631 D Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 891) 2632 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 893) 2632 Die Sitzung wird um 11 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Drucksache 891 Schriftlicher Bericht *) des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 633) Berichterstatter : Abgeordneter Margulies Der Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen hat zum Inhalt eine Änderung der Zollnomenklatur. Kleie usw. fällt jetzt unter die Tarifnr. 2302, für die ein vertragsmäßiger Zollsatz von 18 % vereinbart ist. Hiervon ausgenommen wird Reisfuttermehl, für das der Zollsatz 12 % beträgt und das von den übrigen unter Tarifnr. 2302 fallenden Warenarten zolltechnisch abgegrenzt werden kann. Der Ausschuß empfiehlt die Annahme der Vorlage. Bonn, den 12. Oktober 1954 Margulies Berichterstatter Anlage 2 Drucksache 893 Schriftlicher Bericht **) des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 763) Berichterstatter : Abgeordneter Birkelbach Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 12. Oktober mit dem Inhalt dieser Verordnung befaßt. Wie in der schriftlichen Begründung der Verordnung bereits dargelegt wurde, dürfen von der Jahreskontingentsmenge von 6000 t Rohaluminium, das als Gegenlieferung für ausgeführtes Aluminiumoxyd zollfrei eingeführt werden kann, monatlich nicht mehr als 500 t ausgenutzt werden. In den einzelnen Kalendermonaten nicht beanspruchte Teilmengen können in den folgenden Kalendermonaten bis zum Ende des Kalenderjahres angerechnet werden. Die Bestimmung sollte verhindern, daß durch Einfuhr von 6000 t Rohaluminium in einem kurzen Zeitabschnitt der Inlandsmarkt gestört wird. Diese Befürchtung besteht heute nicht mehr. Der Aluminiumverbrauch ist in der Zwischenzeit derart angestiegen, daß ein marktgefährdender Überhang an Rohaluminium durch die Einfuhr *) Vgl. Seite 2630 **) Vgl. Seite 2630 der 6000 t auch ohne mengenmäßige Aufteilung auf die einzelnen Kalendermonate nicht entstehen kann. Außerdem hat die einschränkende Bestimmung zu ernsten Schwierigkeiten für die beteiligten Wirtschaftskreise geführt. Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, der Verordnung zuzustimmen. Darüber hinaus kam zur Sprache, in welchem Ausmaß gegebenenfalls eine Erhöhung des auf 6000 t jährlich begrenzten Kontingentes in Aussicht genommen werden sollte. Auf Grund der vom Bundeswirtschaftsministerium erteilten Auskünfte sprach sich der Ausschuß einstimmig dafür aus, der Bundesregierung zu empfehlen, mit größter Beschleunigung durch eine weitere Verordnung die Heraufsetzung des Kontingentes auf 9500 t vorzunehmen. Bonn, den 12. Oktober 1954 Birkelbach Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peterheinrich Kirchhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Entwurf eines Überleitungsgesetzes liegen Ihnen die Drucksachen 466 und 874 vor. Es handelt sich darum, die Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen an der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund zu übernehmen. Es ist ein an sich sehr einfaches Gesetz, zu verstehen aus den veränderten politischen Verhältnissen. Ein paar interessante Streitpunkte treten dabei aber zutage. Der Regierungsentwurf liegt als Anlage 1 der Drucksache 466 vor, und zwar mit einer allgemeinen Begründung und einer Begründung der einzelnen Gesetzesbestimmungen. Einzelheiten über die geschichtliche Entwicklung der Pfandbriefanstalt und ihre Aufgaben sind der ausführlichen allgemeinen Begründung zu entnehmen. Ich kann mich) daher auf einen kurzen Überblick beschränken.
    Die Deutsche Pfandbriefanstalt wurde im Jahre 1922 unter dem etwas schwerfälligen Namen „Preußische Landespfandbriefanstalt" als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin errichtet. Sie hatte das Recht, Pfandbriefe und Kommunalobligationen .auszugeben. Der Geschäftsbereich erstreckte sich zunächst auf Preußen, später auch auf außerpreußische Gebiete. Nach der Satzung hat die Anstalt die Aufgabe, in erster Linie der Finanzierung des Kleinwohnungs- und Kleineigenheimbaues für die minderbemittelte Bevölkerung durch Hergabe billiger erststelliger und auch zweitstelliger Hypotheken zu dienen. Sie hat auf diesem Gebiet bahnbrechend gewirkt. Ihre Tätigkeit ist gemeinnützig und auch heute noch hochaktuell auf dem Gebiete des Wohnungsbaues für Geschädigte, Vertriebene und Umsiedler.
    Nach dem Zusammenbruch wurde die Pfandbriefanstalt zunächst nach München, dann nach Frankfurt und schließlich nach Wiesbaden verlagert. Wenn auch der Sitz noch in Berlin ist, so ist doch die Hauptverwaltung durch Erlaß der hessischen Regierung vom 28. September 1949 mit Wirkung vom 20. Februar 1945 in Wiesbaden. Außerdem befinden sich Zweigstellen an acht verschiedenen größeren Plätzen. Im Jahre 1951 erhielt das Institut unter Zustimmung aller Länder den Namen „Deutsche Pfandbriefanstalt".
    An dem eingezahlten Grundkapital von 31 Millionen RM war der preußische Staat mit 29,6 Millionen, das sind 95,6 %, beteiligt. Die restlichen Kapitalanteile kamen von der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Bau- und Bodenbank und anderen. In der Umstellungsrechnung der verlagerten Anstalt ist das vorläufige Eigenkapital mit rund 10,8 Millionen DM ausgewiesen. Der Anstalt wurden gemäß Umstellungsgesetz 25 Millionen DM Ausgleichsforderungen gegen die Länder zugeteilt, und zwar entsprechend dem Aufkommen aus Körperschaft- und Einkommensteuer der Länder des Jahres 1947.
    Der Bund nimmt die Kapitalbeteiligung des Landes Preußen wegen der überregionalen Stellung der Anstalt und ihrer besonderen Bedeutung für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus für sich in Anspruch. Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde das Recht der Bundesregierung zur Übernahme der Verwaltung und der Kapitalbeteiligung anerkannt.
    Eine bundesgesetzliche Regelung ist dringlich; denn sie ist die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit und das Tätigwerden der Hauptversammlung. Die seit der Währungsreform aufgestellten Jahresabschlüsse können erst nach Erlaß dieses Gesetzes von der Hauptversammlung genehmigt und veröffentlicht werden.
    Der Entwurf bestimmt in § 1, daß die Beteiligung des Landes Preußen auf den Bund übergeht. Der § 2 sagt: Die Deutsche Pfandbriefanstalt ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird der Aufsicht des zuständigen Bundesministers unterstellt. Der § 3 enthält die Berlin-Klausel. Der § 4 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
    Aus Anlage 2 der Drucksache 466 geht hervor, daß der Bundesrat unter Berufung auf Art. 76 des Grundgesetzes in seiner 118. Sitzung zwei Änderungen vorgeschlagen hat, erstens die Eingangsformel dahin zu ergänzen, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, zweitens einen § 1 a in den Gesetzentwurf aufzunehmen, der folgendermaßen lautet:
    Der Bund wird mit Inkrafttreten des Gesetzes Schuldner der Ausgleichsforderungen der Deutschen Pfandbriefanstalt.
    Anlage 3 der Drucksache 466 enthält die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates. Sie lehnt beide Änderungsvorschläge ab. Sie widerspricht der Meinung des Bundesrates, daß das Gesetz zustimmungsbedürftig sei. Die Problematik, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist oder nicht, liegt in der Auslegung des Art. 135 des Grundgesetzes, ist also eine rein verfassungsrechtliche Frage. Die Bundesregierung stützt sich auf Abs. 4 'von Art. 135, der Bundesrat auf Abs. 5 von Art. 135. Auch der Ansicht des Bundesrates, daß sich die Zustimmungsbedürftigkeit aus Art. 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergebe, wird von der Bundesregierung nicht zugestimmt.
    Der Bundesrat fordert, daß der Bund auch Schuldner der Ausgleichsforderungen der Deutschen Pfandbriefanstalt wird, da es nicht angebracht sei, daß der Bund nur die Aktiva und nicht auch die damit im Zusammenhang stehenden Schul-


    (Kirchhoff)

    den übernehme. Im übrigen betrage der Jahresgewinn 1953 der Deutschen Pfandbriefanstalt 1,2 Millionen DM. Nach Ansicht der Bundesregierung steht diese Forderung in Widerspruch zu der grundsätzlichen Regelung der Schuldnerschaft für die Ausgleichsforderungen. Bund und Länder seien an die gesetzliche Regelung nach dem Umstellungsgesetz so lange gebunden, bis das gesamte Gebiet der Ausgleichsforderungen anderweitig geregelt würde. Soweit der Inhalt der Drucksache 466.
    In seiner 26. Sitzung hat der 2. Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung ohne Debatte dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen. Der Ausschuß hat sich mit diesem Entwurf in mehreren Sitzungen beschäftigt. Es wurde ein Unterausschuß „Pfandbriefanstalt" gebildet, der mit den zuständigen Ministerien in eine Prüfung der rechtlichen Seite eingetreten ist.
    Für die Problematik des Art. 135 des Grundgesetzes ist keine Lösung gefunden worden. Ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist oder nicht, wurde leider nicht entschieden.
    Zur Ausräumung der sachlichen Differenzen erklärte sich das Bundesfinanzministerium bereit, den Zinsendienst der Länder gegenüber der Deutschen Pfandbriefanstalt nach Inkrafttreten des Gesetzes in Höhe von jährlich 935 000 DM zu übernehmen. Die Übernahme der Schuldnerschaft für die Ausgleichsforderungen wurde vom Ausschuß nach wie vor abgelehnt. Das große Problem der Ausgleichsforderungen kam also einer Lösung nicht näher. Wohl will das Bundesfinanzministerium die Tilgungsraten übernehmen, falls nach Inkrafttreten des Gesetzes eine allgemeine Tilgungsregelung für die Ausgleichsforderungen zustande kommt, doch soll darüber im Gesetz nichts stehen; lediglich eine Verwaltungsvereinbarung ist vorgesehen. Ein diesbezüglicher Briefwechsel zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Finanzausschuß des Bundesrates liegt vor.
    Auf die Bitte des Ausschusses hat sich das Bundesministerium der Finanzen nach Abschluß der Ausschußberatungen mit den Länderfinanzministerien in Verbindung gesetzt, um festzustellen, welcher Gesetzesformulierung der Bundesrat zustimmen würde. In einer Konferenz am 21. Oktober 1954 haben die Finanzminister der Länder die Einfügung eines § 1 a in der folgenden Fassung empfohlen — Herr Präsident, darf ich Ihnen diese Fassung überreichen —:
    Der Bund erstattet den Ländern die von ihnen für die Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes zu leistenden Aufwendungen (Zinsen und etwaige Tilgungsraten) für die Ausgleichsforderungen der Deutschen Pfandbriefanstalt.
    Da die Beratungen des Ausschusses für Geld und Kredit von Anbeginn an zum Ziele hatten, einen Kompromiß zwischen den Auffassungen der Bundesregierung und des Bundesrates zu finden, der von beiden Seiten akzeptiert würde, habe ich die Ehre, dem Hohen Hause namens des Ausschusses die Annahme des Antrages Drucksache 874 — Mündlicher Bericht — mit der Maßgabe vorzuschlagen, in dem vorgesehenen § 1 a die Worte „zu zahlende Zinsen auf die Ausgleichsforderungen" durch die Worte „zu leistende Aufwendungen (Zinsen und etwaige Tilgungsraten) für die Ausgleichsforderungen" zu ersetzen. Weiter habe ich Ihnen vorzuschlagen, dem Gesetz im übrigen unverändert nach der Vorlage Drucksache 466 zuzustimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich darf festhalten, Herr Berichterstatter, daß dies eine Änderung des Mündlichen Berichts auf Drucksache 874 ist, die vom Ausschuß nachträglich beschlossen wurde.

(Abg. Kirchhoff: Jawohl! — Abg. Mellies: Warum liegt sie uns denn nicht gedruckt vor? Das ist doch unter Umständen eine wichtige Angelegenheit!)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Herr Mellies?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie muß doch eigentlich dem Hause gedruckt vorliegen! Das ist unter Umständen eine sehr entscheidende Änderung, die da getroffen wird!