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ID0205202500

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    6. Kahn-Ackermann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954 2567 52. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2567 D Nächste Fragestunde 2568 A Gedenken an die noch nicht heimgekehrten Kriegsgefangenen 2568 A, 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers . 2568 A, 2587 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (Drucksache 795) . 2568 A Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 2568 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61 (Drucksache 813) . 2568 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 2568 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Grenzlandfragen über den Antrag der Fraktion des GB/BHE betr. Sanierungsmaßnahmen für Kreise im Spessart-Gebiet (Drucksachen 751, 572) 2568 B Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 2568 B Dr. Keller (GB/BHE) 2568 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2570 B Bauer (Würzburg) (SPD) 2571 D Beschlußfassung 2573 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 848) 2573 B, 2588 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2573 B, 2578 D, 2591 A Kühn (Köln) (SPD) 2575 A, 2582 A, 2590 A, B Cillien (CDU/CSU) . . . . 2579 A, 2584 A Dr. Bucher (FDP) 2580 C, 2581 C Gontrum (CDU/CSU) 2581 C, 2589 C, 2590 B Kahn-Ackermann (SPD) 2583 B Metzger (SPD) 2584 C, 2587 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers 2588 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2588 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 2591 C Erste Beratung des von den Abg. Hoogen, Dr. Kihn (Würzburg), Naegel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 860) 2591 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2591 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 892) . . . . 2591 C Unertl (CDU/CSU), Berichterstatter 2591 D Abstimmungen 2592 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 C Beschlußfassung 2592 C Nächste Sitzung 2592 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage. Anlage Umdruck 190 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staat- lichen Museen Berlins (Drucksache 839) an den Ausschuß für Kulturpolitik; 3. Antrag der Abgeordneten Günther, Moll und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Köln—Aachen (Drucksache 869) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Cillien, wenn hier etwas unwürdig war, dann war es Ihre Darstellung meiner Ausführungen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Cillien: Furchtbar einfach! — Abg. Albers: Wie einfach!)

    Es gibt gewisse Fraktionen, die sich in zwei Hälften unterteilen: die eine Hälfte, die nichts versteht, und die andere Hälfte, die nichts verstehen will.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Ich überlasse es dem Herrn Kollegen Cillien, zu welcher Hälfte er sich zählt. Er hat selber erklärt, daß in der ersten Hälfte meiner Darlegungen — sogar bei mir — eine rühmenswerte Sachlichkeit obgewaltet hat. Aber gerade in dieser ersten Hälfte habe ich Dinge gesagt, die er nachher in seinen Darlegungen als eine despektierliche Äußerung über die religiösen Überzeugungen, die auch die Überzeugungen zahlreicher meiner Freunde sind, bezeichnet hat. Ich habe in keiner Weise despektierlich über das religiöse Bekenntnis irgend jemandes gesprochen.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der Mitte. — Unruhe.)

    — Nein, meine Herren, da sind Sie mir den Beweis schuldig.

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich habe davon gesprochen, daß ich zutiefst respektiere, wenn beispielsweise jemand aus seiner religiösen Überzeugung den Vorrang der kirchlichen. Trauung vor der zivilen Eheschließung für sich reklamiert. Ich habe das in aller Deutlichkeit gesagt. Ich bin der Auffassung, daß Sie das sogar so empfinden müssen. Wir haben hier aber nicht dieses Problem, das das individuelle Gewissensproblem eines jeden einzelnen ist, zu lösen, sondern haben bei der Gesetzgebung die anderen, die staatlichen Gesichtspunkte des Vorrangs der Zivilehe zu achten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Dinge, die Sie jetzt vielleicht als eine despektierliche Darstellung Ihrer Überzeugung gewertet haben möchten, betreffen, was ich selber betont habe, Einzelfälle, die uns jedoch sehr gefährlich zu sein scheinen. Wenn Sie, Herr Kollege Cillien, indem Sie diese Fälle zugeben, erklärt haben, es seien
    Einzelfälle, dann haben Sie nichts anderes gesagt, als das, was ich nach dem Stenogramm nachweisbar in meinen eigenen Ausführungen gesagt habe. Ich habe deutlich gesagt: ich will kein Gesetz, das für irgend jemanden ein Instrument schafft, das der konfessionellen, weltanschaulichen, politischen oder sonstigen Schnüffelei dienen kann. Ich habe mit meinen letzten Worten ausdrücklich gesagt:
    . . . dienen kann, selbst wenn von der Mehrheit, die dieses Gesetz anstrebt, das dabei nicht beabsichtigt ist.
    Was wollen Sie denn mehr? Deckt sich das nicht mit Ihrer eigenen zugeständnishaften Darlegung, daß es Fälle gibt, in denen ein solcher Mißbrauch getrieben werden kann?
    Nun kommen Sie doch nicht mit den statistischen Angaben: 97 %, wie der Herr Innenminister hier vorgetragen hat, bekennen sich zu einem religiösen Bekenntnis. Wenn damit gesagt sein soll, daß deren Bekenntnis im Familienbuch ihnen dann beruflich ja nicht schaden könne, so geht das doch an den Tatsachen vorbei, beispielsweise an dem Fall jenes katholischen Lehrers, der seinen Lehrberuf in einem Land der Bundesrepublik nicht ausüben kann, weil er eine evangelische Frau hat.

    (Abg. Kunze [Bethel]: Das stimmt doch gar nicht!)

    — Natürlich stimmt es! Natürlich stimmt es!

    (Zurufe von der SPD.)

    Das ist der katholische Lehrer, der eine evangelische Frau hat und im Lande Rheinland-Pfalz einen Lehrberuf eben nicht ausüben kann. Was nutzt es der Frau, daß sie Bekennermut hat und ihre religiöse Überzeugung ehrlich bekundet hat?

    (Abg. Kunze [Bethel] : Sie müssen die heutige Zeitung lesen!)

    Sie wissen genau so gut wie wir, wie oft der Versuch gemacht wird, auf der Grundlage der Einsicht in die Personenstandsbücher, wie sie hier in § 69 a den Kirchen schlechthin gestattet wird, z. B. bei der Anstellung von Leuten diesen daraus einen Nachteil erwachsen zu lassen. Das ist Ihnen so sehr bekannt wie mir.
    Herr Kollege Gontrum, glaube ich, war es, der gesagt hat, daß auch die Nichtangabe eines Religionsbekenntnisses eine Heuchelei sein könne. Meine Damen und Herren, Heuchelei manifestiert sich normalerweise darin, daß sich jemand durch die Erklärung oder durch die Verschweigung eines Tatbestandes einen Vorteil verschaffen kann. Wer aber wird durch die Verschweigung seines Religionsbekenntnisses schon einen Vorteil in der Bundesrepublik erlangen?!

    (Beifall bei der SPD.)

    Der religionsstatistische Bekundungseifer ist keineswegs ein Beweis, er ist sehr häufig mehr eine Ausrede als ein Beweis. Die Religionsstatistik ist ganz gewiß kein Ersatz für wirklich christliche Haltung im persönlichen Leben oder in der sozialen Verantwortung.
    Das war es, worauf es mir bei den Darlegungen des Kollegen Cillien angekommen ist. Ich hoffe nicht, daß er etwa an meine Adresse das Despektierliche auch noch in „Grimassen" entdeckt hat.

    (Abg. Cillien: Nein, Nein!)



    (Kühn [Köln])

    — Ich habe leider geglaubt, dies aus Ihren Darlegungen entnehmen zu müssen. Lassen Sie mich noch einmal sagen: ich bin der Meinung, daß wir die religiöse Überzeugung eines jeden Menschen zu respektieren und zu achten haben, welche es auch immer ist.

    (Abg. Cillien: Bravo!)

    Ich bin der Überzeugung und spreche diese Überzeugung auch namens meiner politischen Freunde aus — es bedarf dieses Aussprechens eigentlich gar nicht; in allen programmatischen Manifestationen haben wir das getan —: Der demokratische Staat hat die Pflicht, seine Einrichtungen so aufzubauen, daß jeder nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit hat, sein Leben nach seinem Gewissen zu gestalten.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Na also! Das wollen wir auch!)

    Das ist das Wesen der Toleranz, und wenn Sie, Herr Kollege Cillien, gesagt haben, daß wir in Deutschland auch noch andere Dinge, wichtigere Dinge als den konfessionellen Hader haben, dann stimmen wir Ihnen aus vollem Herzen zu. In der schicksalhaften Bedrohung Deutschlands sollte es auf dem Boden der auch von Ihnen erwähnten unbedingten Toleranz die Möglichkeit des Zusammenlebens aller Menschen, aller Überzeugungen bei uns geben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Insoweit sind wir für diesen Grundsatz der unbedingten Toleranz, aber Herr Oberkirchenrat Cillien — möchte ich jetzt einmal in diesem Zusammenhang sagen —,

    (Abg. Cillien: Kollege in diesem Hause!)

    Ihnen dürfte nicht unbekannt sein, daß es auch offizielle Protestschreiben Ihrer Kirche gibt. Ich habe kein Recht und keine Veranlassung, mich in diesen Streit einzumischen.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Das meine ich auch!)

    Aus diesen Schreiben spricht das Gefühl der tiefen Besorgnis — ich darf Sie insbesondere an den Brief Bischofs Liljes in bezug auf die Fuldaer Konferenz erinnern —

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen]: Wissen Sie nicht noch etwas?)

    über die Gefährdung dieser unbedingten Toleranz im Zusammenleben der Konfessionen

    (Beifall bei der SPD)

    und über die Gefahren der Benachteiligung der Minderheiten.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kahn-Ackermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kahn-Ackermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Bemerkung zu den letzten Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers machen, der die Bemerkung meines Freundes Heinz Kühn, dieses Gesetz beziehe sich doch ein wenig auch auf den Geist des Jahres 1937, in dem es entstanden sei, in Zweifel zog, indem er sagte, diese Bestrebungen seien viel älter. Er hat dazu noch erklärt, wir sollten uns um die historische Wahrheit der Entstehung dieses Gesetzes bemühen. Was mir hieran „historisch" zu sein scheint, ist das Bemühen, das wir schon ewig haben: die Mitbürger zu reglementieren und zu registrieren. Das scheint mir in der Tat eine historische Tatsache zu sein. Ich wundere mich außerordentlich, daß gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Sie doch all die Jahre dafür gekämpft haben, daß unser öffentliches Leben von der Registrierung und von der Reglementierung befreit wird — das haben Sie doch hier oft gesagt —, darauf bestehen, daß hier wieder eine neue Art der Registrierung gerade für das wichtigste Objekt des öffentlichen Lebens eingeführt wird, nämlich für den Menschen selbst.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Bundesinnenminister, ich möchte noch einiges zu Ihrer Bemerkung sagen, die Tatsache, daß 97 % unserer Mitbürger anläßlich der statistischen Erhebungen des Jahres 1950 ein religiöses Bekenntnis angegeben haben, sei doch beweiskräftig genug dafür, wie richtig es sei, nun alle diese konfessionellen Angaben auch in das neue Familienbuch hineinzunehmen. Ich glaube, hier liegt ein großes Mißverständnis vor. Wenn man an unsere bayerischen Verhältnisse erinnert, von denen immer gesagt wird, daß 90 % aller Schulen Bekenntnisschulen seien, so geht man völlig an der Tatsache vorüber, daß der größte Teil dieser Schulen von Kindern mit Eltern gemischter Konfession besucht wird, die in dem Augenblick, in dem konfessionelle Diskriminierungen erfolgen, keineswegs mit dem Betrieb der Schule einverstanden sind.

    (Sehr wahr! beim GB/BHE.)

    Das ist doch ein völlig anderer Tatbestand. Hier, Herr Bundesinnenminister, sollten Sie einmal an unsere Mitbürger in den kleinen Gemeinden denken und daran, was es bedeutet, wenn dort der Bürger- meister, der ja in der Regel zugleich der Standesbeamte ist, bei einem Neuankömmling in der Gemeinde das Familienbuch aufschlägt und feststellt, daß beispielsweise drei Kinder, die die betreffende Frau mitgebracht hat, nicht eingetragen sind, weil es, was häufig vorkommt, Kinder von anderen Männern sind, die vom Vater nicht nachträglich adoptiert worden sind, oder wenn er dort feststellt, daß sie oder der Mann dreimal geschieden ist.
    Dazu kommen die Dinge, die mit der gemischtkonfessionellen Ehe zusammenhängen.

    (Bewegung in der Mitte.)

    Leugnen Sie doch nicht, daß die Fälle Legion sind, in denen, beispielsweise gerade im Lehrberuf, Diskriminierungen erfolgt sind. Ich könnte das ganze Material hier ausbreiten. Es bedeutet keine Herabsetzung der religiösen Auffassung, wenn man auf diese Tatsachen hinweist. Sie sind nicht wegzuleugnen, und sie sind verfassungswidrig.
    Ich glaube, die Gesetzgeber sollten sich sehr gut überlegen, in welche Situation sie den einzelnen Bürger bringen, indem sie den ganzen Katalog von Angaben, die in dem Familienbuch zusammengefaßt werden sollen, offenkundig machen, was ja heute nicht der Fall ist. Ich glaube, der Staatsbürger hat einen gewissen Anspruch auf Schutz vor all diesen Schnüffeleien. Sie werden mir doch nicht sagen können, daß dieser Schutz in den kleinen Gemeinden gegeben ist. Ich selber wohne in einem kleinen Dorf und ich weiß ganz genau, daß so etwas einfach nicht aufzuhalten ist. Davon abgesehen sind all die Paragraphen, die das Auskunftsrecht einschränken sollen, Gummiparagraphen, die


    (Kahn-Ackermann)

    im Ernstfall gar nichts nützen. Es steht beispielsweise ausdrücklich darin, daß die Vertreter einer Religionsgemeinschaft auf Wunsch Einblick in diese Bücher haben. Das bedeutet mit anderen Worten, daß der Geistliche Einblick in die Bücher nehmen kann. Er kann, wenn er beispielsweise in einem Buch feststellt, daß der neue Lehrer an einer katholischen Bekenntnisschule eine evangelische Frau hat, ohne weiteres beantragen — und er wird das in Szene setzen —, daß der Mann sofort aus dem Ort versetzt wird.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Solche Beispiele haben wir doch bei uns zu Hause zu Dutzenden. Ich glaube, dem sollte man Rechnung tragen.

    (Zuruf von der Mitte: Moralische Anarchie!)