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ID0205112300

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    563. Krieg: 1
    564. gewinnen.: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1954 2497 51. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2500 A, 2532 B Fragestunde (Drucksache 890): 1. betr. Vereinfachung des Steuerwesens unter Berücksichtigung von Handwerks- und Mittelstandsbetrieben: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 2500 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 2500 B 2. betr. neue Museumsräume für die Sammlungen des früheren Reichspostmuseums: Hübner (FDP) 2500 C, 2501 B Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . 2501 A, B 3. betr. Aufklärung über Deutschlands Rechtsansprüche auf die deutschen Gebiete ostwärts der Oder-Neiße: Dr. von Buchka (CDU/CSU) 2501 C Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 2501 C 4. betr. Eingliederung der Berufspiloten in den Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes: Schneider (Bremerhaven) (DP) 2501 D, 2502 A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 2501 D, 2502 A 5. betr. Einstellung der Zahlungen der Versorgungskasse für die deutsche Luftfahrt an ehemalige Flugkapitäne bzw. deren Hinterbliebene: Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 2502 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2502 B 6. betr. unerledigte Anträge auf Erhöhung der Nutzungsentschädigungen für von der US-Besatzungsmacht beschlagnahmte land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Kahn-Ackermann (SPD) 2502 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 2502 D 7. betr. interministerielle Verhandlungen über die Gewährung von Zinsverbilligung bei der Kreditvergabe für Vor- haben der Wasserwirtschaft aus MSAMtteln: Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 2503 B, C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2503 B, C 8. betr. Novelle zum Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes: Dr. Arndt (SPD) 2503 D Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2503 D 9. betr. Anerkennung von Mitgliedskarten der einstmaligen NSDAP als Personalausweis durch deutsche Postämter: Ritzel (SPD) 2503 D, 2504 B, C Dr. Dr. Gladenbeck, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen . . . 2504 A, B, C 10. betr. Anzahl der mit der Bearbeitung und Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes sowie des Bundesgesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes beschäftigten Beamten des höheren Dienstes im Bundesministerium der Finanzen und im Bundesministerium des Innern: Dr. Arndt (SPD) 2504 C, 2505 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 2504 D, 2505 A 11. betr. Auswirkungen der Bombardierungen des Großen Knechtsands durch die britische Luftwaffe: Hermsdorf (SPD) 2505 B, C Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 2505 B, C 12. betr. bundesgesetzliche Änderung des § 2 Abs. 1 der Zweiten Verordnung über die Lebens- und Rentenversicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens: Bauer (Würzburg) (SPD) 2505 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 2505 D 13., 14. und 15. zurückgestellt 2505 D 16. betr. Erhöhung der Fürsorgerichtsätze bezw. Wegfall des Abzugs der sich nach dem Rentenmehrbetragsgesetz ergebenden Erhöhung der Sozialrente von Altrentnern von der Fürsorgeunterstützung: Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . . 2505 D Storch, Bundesminster für Arbeit . . 2506 A 17. betr. Zurückstufung deutscher Angestellter bei der belgischen Besatzung im Bundesgebiet um eine Gehaltsgruppe: Walter (DP) 2506 B Storch, Bundesminister für Arbeit 2506 B 18. betr. Anwendung von Höflichkeitsregeln im Schriftverkehr von Bundesbehörden mit der Bevölkerung: Dr. Stammberger (FDP) 2506 D Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 2506 D 19. betr. Neuordnung der Verhältnisse in der Rentnerkrankenversicherung und 23. betr. Gesetz über die Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner: Wittmann (CDU/CSU) 2507 A Traub (SPD) 2507 A, B, D Storch, Bundesminister für Arbeit 2507 B, C, D 20. und 21. zurückgestellt 2508 A 22. betr. Errichtung eines Krankenhauses bzw. Schaffung einer Abteilung für hirnverletzte Kriegsbeschädigte in Tübingen: Traub (SPD) 2508 A, C, D Storch, Bundesminister für Arbeit 2508 B, C, D 24. zurückgestellt 2508 D 25. betr. Sicherung der Fortexistenz des Kupferbergbaubetriebes in Sontra durch finanzielle Zuschüsse des Bundes: Verzicht auf Fragestellung 2508 D 26. betr. Zurverfügungstellung des früheren Truppenübungsplatzes Schwarzenborn an den Bundesgrenzschutz: Platner (CDU/CSU) 2508 D Hartmann, Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen . 2509 A 27. betr. Erhöhung der Gebühren für Sachverständige im Rahmen gerichtlicher Verfahren: Platner (CDU/CSU) 2509 B Neumayer, Bundesminister der Justiz 2509 B Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 900) . . 2509 C, 2514 C Große Anfrage der Abg. Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 — Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet — (Drucksache 741) in Verbindung mit der Großen Anfrage der Abg. Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof), Dr. Henn u. Gen. betr. Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 745) mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Weiterführung der Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet im Haushaltsjahr 1955 (Drucksache 742, Umdruck 197), mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksache 743) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Wacher (Hof), Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn u. Gen. betr. Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 744) 2509 D Dr. Starke (FDP), Anfragender . . . 2510 A, 2535 C Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antragsteller 2514 D Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU), Antragstellerin 2516 A, 2524 D, 2526 B, 2538 C, 2539 B, C Dr. h. c. Blücher, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit . 2518 A, 2524 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2520 B Behrisch (SPD) 2521 A Wehner (SPD) 2526 B Günther (CDU/CSU) 2527 D Seiboth (GB/BHE) 2528 B Bock (CDU/CSU) 2530 A Freidhof (SPD) 2530 B Unterbrechung der Sitzung . . 2532 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2532 C Dr. Gülich (SPD) 2536 D Dr. Dittrich (CDU/CSU) 2537 C Franke (SPD) . . . . 2538 B, C, 2539 B, D Regling (SPD) 2540 B Ausschußüberweisungen 2541 A Beratung des Antrags der Abg. Kemper (Trier), Spies (Brücken), Gibbert, Becker (Pirmasens) u. Gen. betr. Hilfsmaßnahmen für den Saargrenzgürtel (Drucksache 835) 2541 B Spies (Brücken) (CDU/CSU), Antragsteller 2541 B Jacobs (SPD) 2542 B Lahr (FDP) 2544 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Grenzlandfragen 2545 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) . . . . 2545 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2545 D Erste Beratung des von den Abg. Traub, Mauk, Ruf, Frau Döhring u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Ausfallunterstützung bei Außenarbeiten (Drucksache 840) . . . 2545 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2545 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 21. Juli 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über gewisse Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts (Drucksache 866) . . . 2545 D Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2545 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung vom 12. November 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Patente für gewerbliche Erfindungen (Drucksache 867) 2546 A Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2546 A Erste Beratung des von den Abg. Frau Dr Probst, Lücker (München), Bauknecht, Strauß, Seidl (Dorfen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809) . . 2546 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2546 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zündwarensteuergesetzes. (Drucksache 822) 2546 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2546 B Erste Beratung des von den Abg. Struve, Dannemann, Müller (Wehdel) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 843) 2546 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 2546 B Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 858) 2546 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2546 B Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 868) . . . . . . . . . 2546 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 2546 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache 665); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksachen 832, zu 832) 2546 C Thieme (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2557 Beschlußfassung 2546 C Beratung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269 [neu]) 2546 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 2546 D Beratung des Entwurfs einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 472 [neu]) 2546 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 2546 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 44, zu 44); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 849; Umdrucke 186, 187, 194 [neu], 195, 196) 2546 D, 2556 A bis D, 2557 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2558 Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . 2547 C, 2552 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) 2548 A, 2551 C Dr. Gille (GB/BHE) 2550 B Abstimmungen 2547 A, 2550 C, 2554 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Rede des Bundespräsidenten aus Anlaß der 10. Wiederkehr des 20. Juli 1944 (Drucksache 850) 2554 A Präsident D. Dr. Ehlers 2554 A Einstimmige Annahme 2554 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) (Drucksache 653); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 851, zu 851) 2554 C Dr. Starke (FDP), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2562 Beschlußfassung 2554 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache 598); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 856) 2554 D Schneider (Bremerhaven) (DP): als Berichterstatter 2554 D Schriftlicher Bericht 2565 Abstimmungen 2555 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache 468); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck- sache 862) 2555 A Dannemann (FDP), Berichterstatter 2555 B Abstimmungen 2556 A Beratung der Übersicht 7 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 872) . . . 2556 C Nächste Sitzung 2556 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Umdruck 186) . . . 2556 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Umdruck 187) 2556 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Umdruck 194 [neu]) 2557 C Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Umdruck 195) . . . 2557 C Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Handelsfragen über den Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (zu Drucksache 832) 2557 Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 849) . . 2558 Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (zu Drucksache 851) 2562 Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache 856) . . . 2565 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Dr. Krone Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Lang (München) Lenze (Attendorn) Leonhard Leukert Dr. Lindrath Lulay Dr. Baron Manteuffel-Szoege Maucher Frau Dr. Maxsein Mayer (Birkenfeld) Meyer-Ronnenberg Dr. Moerchel Mühlenberg Naegel Nellen Niederalt Frau Niggemeyer Dr. Orth Frau Pitz Frau Praetorius Frau Dr. Probst Frau Dr. Rehling Richarts Dr. Rinke Frau Rösch Ruf Sabaß Sabel Schlick Schuler Schüttler Schütz Dr. Seffrin Siebel Graf von Spreti Stauch Frau Dr. Steinbiß Stingl Teriete Unertl Frau Vietje Dr. Vogel Wacher (Hof) Walz Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Frau Welter (Aachen) Dr. Werber Wiedeck Wieninger Wolf (Stuttgart) Wullenhaupt Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 2 Umdruck 187 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 849, 44, zu 44). Der Bundestag wolle beschließen: In § 9 a wird der zweite Halbsatz gestrichen. Bonn, den 14. Oktober 1954 D. Dr. Gerstenmaier Frau Ackermann Dr. Czaja Bausch Becker (Pirmasens) Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Frau Brauksiepe Dr. Brönner Brookmann (Kiel) Brück Dr. von Buchka Ehren Even Dr. Franz Franzen Gedat Gontrum Dr. Götz Dr. Graf Harnischfeger Heix Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Dr. Höck Höfler Huth Jahn (Stuttgart) Frau Dr. Jochmus Kemmer (Bamberg) Kemper (Trier) Dr. Kliesing Knapp Knobloch Krammig Kroll Dr. Krone Frau Dr. Kuchtner Kuntscher Lang (München) Lenze (Attendorn) Leonhard Leukert Dr. Lindrath Lulay Dr. Baron ManteuffelSzoege Frau Dr. Maxsein Mayer (Birkenfeld) Meyer-Ronnenberg Dr. Moerchel Mühlenberg Niederalt Frau Niggemeyer Dr. Orth Frau Pitz Frau Praetorius Frau Dr. Probst Frau Dr. Rehling Richarts Dr. Rinke Frau Rösch Ruf Sabaß Sabel Schlick Schuler Schüttler Schütz Dr. Seffrin Siebel Stauch Frau Dr. Steinbiß Stingl Teriete Unertl Frau Vietje Dr. Vogel Wacher (Hof) Walz Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Frau Welter (Aachen) Dr. Werber Wiedeck Wolf (Stuttgart) Wullenhaupt Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 194 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung ,des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 849, 44, zu 44) Der Bundestag wolle beschließen: Als § 9 c ist folgende Bestimmung einzufügen: „§ 9 c Der Anspruch auf Einbürgerung steht auch dem früheren deutschen Staatsangehörigen zu, der im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit von 1933 bis 1945 vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, auch wenn er seinen dauernden Aufenthalt im Ausland beibehält." Bonn, den 21. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 195 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 849, 44, zu 44) Der Bundestag wolle beschließen: § 3 erhält folgende Fassung: ,,§3 Die Ausschlagung hat die Wirkung, daß der Ausschlagende die deutsche Staatsangehörigkeit nach Maßgabe des § 1 nicht erworben hat." Bonn, den 21. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 5 zu Drucksache 832 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksachen 665, 832) Berichterstatter : Abgeordneter Thieme Das Hohe Haus hat in seiner 43. Sitzung am 17. September 1954 den Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft — Drucksache 665 — an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Beratung überwiesen. In seiner Sitzung vom 21. September 1954 machte sich der Ausschuß die Begründung der Regierung zu eigen. Er befürwortet in einstimmigem Beschluß die Erhöhung der Mittel für die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen um eine Milliarde Deutsche Mark auf fünf Milliarden Deutsche Mark. Dem Hohen Haus wird empfohlen, den Gesetzentwurf ebenfalls unverändert — wie in Drucksache 832 beantragt — anzunehmen. Bonn, den 16. Oktober 1954 Thieme Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 849 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (8. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 44, zu 44) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kihn (Würzburg) Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit —Drucksache 44 —wurde in der 7. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1953 an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (federführend) und für Heimatvertriebene (mitbeteiligt) überwiesen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat in seinen Sitzungen vom 9. Dezember 1953, 19. Januar 1954, 9. Februar 1954, 16. März 1954, 18. Juni 1954 und 9. September 1954 den Entwurf eingehend beraten und beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Entwurf in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen. Der Ausschuß für Heimatvertriebene, als mitbeteiligter Ausschuß, hat den Entwurf in seinen Sitzungen vom 15. Januar 1954 und 5. Februar 1954 beraten, ferner an der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung am 9. Februar 1954 teilgenommen. Weitere Beratungen dieses Ausschusses f anden am 25. Februar 1954, 11. März 1954, 16. März 1954 und 4. April 1954 statt. A. Allgemeines 1. Das Deutsche Reich hat in den Jahren 1938 bis 1945 der volksdeutschen Bevölkerung der damals eingegliederten Gebiete die deutsche Staatsangehörigkeit durch Sammeleinbürgerung verliehen. Die Rechtswirksamkeit dieser Sammeleinbürgerungen ist umstritten; die Rechtslage wurde in den Jahren nach Beendigung der Feindseligkeiten unterschiedlich beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1952 (1 BvR 213/51) ausgeführt, „daß aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden könne, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien." Das Bundesverfassungsgericht stellt vielmehr darauf ab, ob der Staat, dessen Gebiet damals eingegliedert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörigen in Anspruch nimmt; verweigert der Heimatstaat den Volksdeutschen den Schutz der Staatszugehörigkeit, so erklärt das Bundesverfassungsgericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprochen und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 zum Ausdruck gebracht hat oder bringt. 2. Die kollektiv verliehene Staatsangehörigkeit kann hiernach anerkannt werden bei den Volksdeutschen aus den Sudetengebieten, dem Memel-land, dem damaligen Protektorat, den eingegliedert gewesenen Ostgebieten, aus Untersteiermark, Kärnten und Krain. In all diesen Fällen haben die Heimatstaaten nach Beendigung der Feindseligkeiten Gesetze und Verordnungen erlassen, in denen sie sich von den deutschen Volkszugehörigen ausdrücklich lossagten. Für die Bevölkerung Danzigs liegt keine Inanspruchnahme vor. Daher wird, obwohl es z. Z. keine völkerrechtlich handlungsfähige Regierung gibt, den kollektiv eingebürgerten Danzigern die Anerkennung als deutsche Staatsangehörige nicht versagt werden können. Nach § 16 des Danziger Staatsangehörigkeitsgesetzes geht die Danziger Staatsangehörigkeit nur verloren, wenn ein Danziger die Verleihung einer anderen Staatsangehörigkeit beantragt und auf seinen Antrag hin erhält. Die Sammeleinbürgerung vom 1. September 1939 erfüllt diese Voraussetzungen nicht; auch die Unterlassung der Ausübung eines Ausschlagungsrechts steht der Stellung eines Einbürgerungsantrages als einem positiven Tun nicht gleich. Dieser Gesetzentwurf will die alten Heimatrechte nicht beseitigen, sie sollen erhalten bleiben, fortleben. Der Gesetzentwurf ist eine Folge der Vertreibung, eine notwendige Fürsorgemaßnahme, die lediglich einen gegenwärtigen Notstand neun Jahre nach Beendigung der Feindseligkeiten endlich beheben will. Die endgültige Regelung der einschlägigen Fragen, insbesondere des Heimat- und Rückkehrrechts dieser deutschen Volkszugehörigen muß dem Friedensvertrag oder sonstigen völkerrechtlichen Verträgen vorbehalten bleiben. Die auf Grund dieses Gesetzes abgegebenen Erklärungen berühren das Heimatrecht der Vertriebenen nicht und greifen der sich •aus ihnen ergebenden künftigen Regelung ihrer Staatsangehörigkeit nicht vor. § 22 a stellt dies ausdrücklich fest. Grundsätzlich wird noch bemerkt, daß nach deutschem Recht mehrere Staatsangehörigkeiten sich in einer Person kumulieren können; alle Staatsangehörigkeiten sind rechtswirksam. Divergenzen der gesetzlichen Vorschriften werden nach den kollisionsrechtlichen Grundsätzen behob en, welche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelt haben. Die Regelung der mehrfachen Staatsangehörigkeit ist der Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorzubehalten, sie gehört nicht in ein Gesetz, das der Bereinigung der Kollektiveinbürgerungen und anderer mit den Kriegsereignissen zusammenhängenden Fragen dient. 3. Die Sammeleinbürgerungen, die sich auf die Bewohner westlicher Gebiete, also aus ElsaßLothringen, Luxemburg, Eupen, Malmedy und Moresnet beziehen, werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt. Die Elsaß-Lothringer und Luxemburger nicht, weil deren Kollektiveinbürgerung (Dr. Kihn [Würzburg]) durch Gesetz Nr. 12 der Alliierten Hohen Kommission vom 17. November 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 36) für nichtig und rechtsunwirksam erklärt ist, die Bewohner von Eupen, Malmedy und Moresnet nicht, weil die belgische Regierung ihre dortigen Staatsangehörigen in Anspruch genommen hat, so daß die Genannten bei Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auf der dieses Gesetz beruht, nicht als deutsche Staatsangehörige anerkannt werden können. 4. Der Begriff „deutscher Volkszugehöriger" im Ersten Abschnitt des Entwurfs muß notwendigerweise der des damaligen Gesetzgebers sein, weil die Bedeutung des § 1 sich erschöpft in der deklaratorischen Anerkennung der gesetzlichen Maßnahmen aus der Zeit zwischen 1938 und 1945, soweit diese nicht wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht rechtsunwirksam sind. Deutsche Volkszugehörige im Sinne des Zweiten und Dritten Abschnitts dagegen sind solche Personen, die die Voraussetzungen des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 erfüllen; denn insoweit handelt es sich um neue gesetzliche Bestimmungen, die auf Art. 116 Abs. 1 GG aufbauen, und der Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG muß gemäß § 104 aus § 6 entnommen werden. Soweit bei Kollektiveinbürgerungen z. B. der Bewohner des Sudetengebietes auch Personen eingebürgert worden sind, die z. Z. der Kollektiveinbürgerung nicht deutsche Volkszugehörige im damaligen Sinne waren, wird geprüft werden müssen, ob sie sich in der Zeit zwischen der Kollektiveinbürgerung und der Vertreibung wie deutsche Volkszugehörige verhalten haben. Ist dies der Fall, dann sind auch sie — wenn sie nicht ausschlagen — deutsche Staatsangehörige; denn dann sind sie von den Ausbürgerungsmaßnahmen ihres Heimatstaates erfaßt, also nicht in Anspruch genommen worden. B. Einzelnes Zum Ersten Abschnitt zu §1 An Hand dieser Grundsätze ergab sich die Möglichkeit der Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen aus den oben unter A. Allgemeines Nr. 2 genannten Gebieten. Diese Sammeleinbürgerungen sollen, da sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Eingebürgerten durch ihren Heimatstaat völkerrechtlich unanfechtbar geworden sind, durch den vorliegenden Gesetzentwurf verbindliche Kraft erhalten. Im Einklang mit der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes baut der Entwurf im Gegensatz zu den Maßnahmen in den Jahren 1938 bis 1945 hinsichtlich der kollektiv Eingebürgerten, die von ihrem Heimatstaat nicht in Anspruch genommen worden sind, auf dem Willensprinzip auf. Nur wer deutscher Staatsangehöriger sein will, soll es bleiben. § 1 gibt daher die rechtliche Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit auszuschlagen (negative Optionserklärung). Dieser Weg erfordert wesentlich weniger Verwaltungsarbeit als die Entgegennahme der Erklärungen von Millionen Volksdeutscher, die die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bejahen (positive Optionserklärung). Auch Frauen und Kinder können nach Abs. 2 den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschlagen, selbst wenn der Ehemann oder Vater es für seine Person nicht tut. Der Bundesrat schlug die Einfügung einer weiteren Bestimmung in Abs. 1 hinter Buchstabe d vor (Drucksache 44 Nr. 1 S. 17). Der Ausschuß beschloß, diesem Vorschlage zu entsprechen mit der Maßgabe, daß das Wort „befreiten" gestrichen wird. zu §2 Die vom Ausschuß für Heimatvertriebene vorgeschlagene Fassung geht davon aus, daß das Ausschlagungsrecht auch dem zustehen soll, der nach der Kollektiveinbürgerung einen Tatbestand verwirklicht hat, an den sich nach deutschem Recht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit knüpft (z. B. Eheschließung mit einem Ausländer, wenn sie vor dem 1. April 1953 erfolgt ist). Sie will klarstellen, daß ein solcher Ausschlagungsberechtigter, wenn er von seinem Ausschlagungsrecht keinen Gebrauch macht, die deutsche Staatsangehörigkeit nur bis zum Eintritt des Verlusttatbestandes besessen hat. Da für erforderlich gehalten wurde, daß der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit in der Zeit zwischen der Kollektiveinbürgerung und dem Ablauf der Ausschlagungsfrist in jedem Falle den Verlust der kollektiv verliehenen deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat, mußte Satz 2 hinzugefügt werden. zu §3 Der Bundesrat hat vorgeschlagen, einen neuen Satz mit folgendem Wortlaut einzufügen: „Er verliert eine gemäß Art. 116 Abs. 1 GG etwa erlangte Rechtsstellung." Die Bundesregierung stimmte diesem Änderungsvorschlage nicht zu. Sie ist der Auffassung, daß die Ausschlagung der kollektiv verliehenen deutschen Staatsangehörigkeit kein unfreundlicher Akt gegenüber dem Nachkriegsdeutschland zu sein brauche, es könnten hierfür beachtliche Gründe bestehen. Der Ausschlagende soll daher nicht schlechter gestellt werden, als er stehen würde, wenn er schon anläßlich der kollektiven Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit gehabt hätte, seinen gegenteiligen Willen geltend zu machen, und wenn er von diesem Rechte Gebrauch gemacht hätte. Im Einklang mit der Stellungnahme der Bundesregierung lehnte der Ausschuß den Vorschlag des Bundesrates ab, weil die Ausschlagenden nicht vollkommen schutzlos sein dürften und die Zeit für eine anderweitige gesetzliche Regelung nach Art. 116 Abs. 1 GG noch nicht gekommen sei. zu §4 Die vom Ausschuß für Heimatvertriebene vorgeschlagene Fassung wurde übernonmmen; auf die Begründung des Gesetzentwurfes (Drucksache 44 S. 8) wird Bezug genommen. zu §5 In Abs. 1 wird eine einjährige Frist vorgesehen und folgende Fassung vorgeschlagen: „(1) Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes kann die Ausschlagung nur noch bis zum Ablauf eines Jahres erklärt werden." Abs. 2 unveränderte Annahme. (Dr. Kihn [Würzburg]) Zum Zweiten Abschnitt Dieser Abschnitt befaßt sich mit den Flüchtlingen und Vertriebenen, die im Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, aber deutsche Volkszugehörige sind und im Zusammenhang mit den Ereignissen des 2. Weltkrieges ihre Heimat verlassen mußten, also Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Es handelt sich u. a. um Vertriebene und Flüchtlinge aus Ungarn, Rußland, den baltischen Staaten, Rumänien, Bulgarien und Jugoslawien. zu§ 6 Diese Bestimmung räumt den vorgenannten Personen einen Einbürgerungsanspruch ein, schließt ihn aber nach dem Regierungsentwurf aus, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er (nämlich der Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG) die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik oder eines deutschen Landes gefährdet." Dieser Vorbehalt bildete in den Ausschußverhandlungen den Gegenstand eingehender Erörterungen. Die Mehrheit lehnte den Vorbehalt ab, weil er zu allgemein gefaßt sei, die Gefahr einer unsachlichen Anwendung in sich berge, weil er einen Personenkreis umfasse, der bereits den Status des Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG besitze, also im wesentlichen die gleiche Rechtsstellung besitze wie die deutschen Staatsangehörigen, die Bestimmung somit nur einen bestehenden Zustand legalisiere. Eine großzügige Handhabung der Gesetzesbestimmung sei daher angebracht. Maßgebend für diese Auffassung war ferner die Erwägung, daß eine Konkretisierung der Ablehnungsgründe durch Aufzählung der Tatbestände kaum möglich sei und der Einschränkung des Regierungsentwurfes in § 6 Abs. 1 2. Halbsatz keine große Bedeutung zukomme. Diese Bestimmung sei der Regelung im Paßgesetz nachgebildet. Unter den Hunderttausenden von Pässen seien aus dem vorliegenden Grunde nur wenige Ausstellungen versagt worden, wobei es sich nur bei einem kleinen Teil um Deutsche gemäß Art. 116 GG gehandelt habe. Eine knappe Mehrheit entschied sich daher gegen jede Sicherungsklausel und damit für die Streichung des Halbsatzes in Abs. 1, der den Worten ,eingebürgert werden" folgt. Folgerichtig mußte dann auch Abs. 2 des Gesetzentwurfes gestrichen werden. Eine erhebliche Minderheit befürwortete die Beibehaltung der Sicherungsklausel oder stellte eine Konkretisierung der Tatbestände zur Erwägung, die den Anspruch auf Einbürgerung beseitigen sollten (z. B. Mitgliedschaft bei einer nach Art. 21 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 2 BVerfGG für verfassungswidrige erklärten Partei, Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 1 BVerfGG, rechtskräftige Verurteilung wegen Hochverrats, Staatsgefährdung oder Landesverrats, rechtskräftige Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte usw.). Die Befürworter einer solchen Sicherungsklausel führten an, der Antragsteller genieße verwaltungsgerichtlichen Schutz durch unabhängige Richter, es werde vom Volke nicht verstanden, wenn Feinden der freiheitlichen Verfassung ein Anspruch auf Einbürgerung verliehen werde oder Verbrechern, die mit Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft seien. Verurteilungen durch Gerichte in Gewaltstaaten, die den Gesetzen der Menschlichkeit widersprechen, könnten von dem Vorbehalt ausgenommen werden. Der Bundesrat hatte die Anfügung folgenden Abs. 3 vorgeschlagen: „(3) Die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes geht verloren, wenn nicht bis zu zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes um Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nachgesucht wird." In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Bundesregierung wurde die Anfügung dieses Abs. 3 abgelehnt, weil auch nur der Schein eines Druckes, einer Zwangslage vermieden werden sollte. zu §7 Die Gesetzesbestimmung soll hinsichtlich des Begriffes „dauernder Aufenthalt" eine wohlwollende, einschränkende Auslegung erfahren. Ein „dauernder Aufenthalt" soll dann nicht angenommen werden, wenn der Flüchtling oder Vertriebene seinen Aufenthalt in den fremden Staaten nimmt, aber noch nicht feststeht, ob er dort verbleibt, und wenn er verneinendenfalls in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 wieder zurückkehrt. In diesem Falle soll er die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht verlieren, insbesondere dann nicht, wenn unsere Gewährsleute feststellen, daß er sich als deutscher Volkszugehöriger bewährt hat. Die Behörden sollen beim Vollzug großzügig verfahren. Diese gesetzliche Bestimmung schließt übrigens nicht aus, daß im Einzelfalle selbst dann, wenn die Rückkehr in die Heimat (z. B. auf Aufforderung der dort lebenden Eltern oder wegen Übernahme des dort noch vorhandenen Hofes) den Verlust der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit zur Folge hatte, dieser deutsche Volkszugehörige erneut Aufnahme in Deutschland findet und damit wiederum die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. In Abs. 1 und 2 sollen hinter den Worten „Die Rechtsstellung eines Deutschen" die Worte „im Sinne des Grundgesetzes" eingefügt werden. Zum Dritten Abschnitt Die Änderung der Überschrift des Entwurfs ist wegen der Einfügung der §§ 9 a und 9 b notwendig. zu §8 Unverändert. Auf die Begründung in Drucksache 44 S. 10 wird Bezug genommen. zu §9 Deutschen Volkszugehörigen, die auf ihrem Fluchtwege nicht bis in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 gekommen sind oder die keine Ausreisebewilligung erhalten, also sich nicht im Inland niedergelassen haben, wird zwar kein Recht auf Einbürgerung, (Dr. Kihn [Würzburg]) 1 wohl aber die Möglichkeit gewährt, die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen. § 9 gibt also ein Antragsrecht vom Ausland her. Unter diese Bestimmung fallen beispielsweise alle volksdeutschen Vertriebenen, die in Österreich leben; sie fallen nicht unter Art. 116 Abs. 1 GG, weil sie in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 keine Aufnahme gefunden haben. Das Verfahren ist gebührenfrei (§ 23). Im übrigen wird auf die Begründung in Drucksache 44 S. 10 Bezug genommen. Dem Vorschlage des Bundesrates entsprechend wird das Wort „Bundesgebiet" ersetzt durch die Worte „Geltungsbereich dieses Gesetzes" und folgender Satz 3 angefügt: "Wird die Einbürgerung beantragt, so kann in bestehender Ehe der Ehegatte, der nicht deutscher Volkszugehöriger ist, ebenfalls vom Auslande her einen Einbürgerungsantrag stellen." zu§9a Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Ausländer, die in der deutschen Wehrmacht gedient haben, gilt folgendes: Der Erlaß über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einstellung in die deutsche Wehrmacht, die Waffen-SS, die deutsche Polizei oder die Organisation Todt vom 19. Mai 1943 (RGB1. I S. 315) im Zusammenhalte mit dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 23. Mai 1944 (RMBliV. S. 551) begründete nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes; es bedurfte vielmehr eines Verfahrens vor der Einwandererzentrale, deren Entscheidung konstitutive Wirkung zukam. Es handelte sich also um Einzeleinbürgerungen. Die früheren Wehrmachtsangehörigen, die im Bundesgebiet ihren dauernden Aufenthalt haben und deutscher Volkszugehörigkeit sind, haben einen Einbürgerungsanspruch, weil sie Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind und daher die Voraussetzungen des § 6 erfüllen. Solche aber, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind» und zwar, entweder weil sie nicht deutscher Volkszugehörigkeit sind oder weil sie nicht in das Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 gelangt sind, können nur durch Einzeleinbürgerung nach § 9 des Gesetzentwurf es oder mangels der dort geforderten Voraussetzungen nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGB1. S. 583) die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1953 die hier vorgetragene Auslegung des Erlasses vom 19. Mai 1943 vertreten. Hingegen hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluß vom 29. Dezember 1953 entschieden, daß durch die freiwillige Zugehörigkeit zur Waffen-SS deutschstämmige Ausländer — mit Ausnahme französischer und luxemburgischer Staatsangehörigen — die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Erlasses vom 19. Mai 1943 ohne weiteres erworben haben. Um die Rechtsunsicherheit zu beheben, die durch die widersprechenden Entscheidungen der beiden obersten Gerichte entstanden ist, ist es geboten, durch Aufnahme des § 9 a die Rechtslage klarzustellen. Der Ausschuß war aber der einmütigen Auffassung, daß bei Einbürgerungsanträgen dieser Gruppen in entgegenkommender Weise verfahren werden soll. zu § 9 b Bei den Sammeleinbürgerungen in den Jahren 1938 bis 1945 sind rassisch diskriminierte Gruppen regelmäßig ausgenommen worden. Sofern deutsche Volkszugehörige dieser Gruppen in Deutschland ihren dauernden Aufenthalt haben und den Willen zum Ausdruck bringen, deutsche Staatsangehörige zu sein, soll ihnen das Gesetz einen Einbürgerungsanspruch gewähren. Zum Vierten Abschnitt zu § 10 Unveränderte Annahme wird empfohlen. zu § 11 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird dem Vorschlage des Bundesrates entsprechend neu gefaßt: „ , wenn dieser die Sorge für die Person des Kindes zusteht." zu § 12 Unveränderte Annahme. zu § 13 Der Änderungsvorschlag des Bundesrates zu Abs. 3 (Drucksache 44 S. 18) wird aus den von der Bundesregierung a. a. O. (Drucksache 44 S. 19) und in der Begründung der Bundesregierung zu § 13 (Drucksache 44 S. 11) angeführten Gründen abgelehnt. Anstelle der Worte: „das Bundesamt für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten" werden in Abs. 3 die Worte gesetzt: „der Bundesminister des Innern". Diesem bleibt die Regelung der Einrichtung für die Bearbeitung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten überlassen, nachdem der Bundesrat der Errichtung eines Bundesamtes für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten als Bundesbehörde nicht zugestimmt und die Bundesregierung sich mit dieser Stellungnahme einverstanden erklärt hat. zu § 14 bis § 17 Unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs unter Ablehnung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Abs. 3 zu § 15 wird empfohlen, da die Anfügung eines Abs. 3 in § 6 abgelehnt worden ist. zu§18 Für Satz 2 wird die vom Bundesrat vorgeschlagene Fassung empfohlen: „Nur durch diese Ausschlagungsurkunde kann der Nachweis des Nichterwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden." zu § 19 Unveränderte Annahme. zu § 20 Die Bestimmung wird wegen der Ablehnung der Errichtung eines Bundesamtes für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gestrichen. zu § 21 Unveränderte Annahme. zu § 22 Nach dem Vorschlage des Bundesrates werden in Abs. 1 vor dem Wort „Tatsachen" die Worte eingefügt „durch das Verschulden des Antragstellers". (Dr. Kihn [Würzburg]) Ferner erhält Abs. 2 Satz 1 und 2 folgende Fassung: „(2) Die Unwirksamkeit ist durch förmliche Entscheidung auszusprechen. Die Entscheidung kann nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach erfolgter Einbürgerung ergehen; sie bedarf der Zustellung an den Betroffenen." Bemerkt wird, daß die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kraft Gesetzes ohne weiteres eintritt und die Entscheidung nach Abs. 2 nur deklaratorische, nicht konstitutive Bedeutung hat. Bildet die Staatsangehörigkeit einen Zwischenpunkt (Incidentpunkt) in einem gerichtlichen Verfahren, so wird das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung nach Abs. 2 auszusetzen sein. Zum Fünften Abschnitt zu § 22 a Siehe oben unter A. Allgemeines Nr. 2 Abs. 3. zu§ 23 Unveränderte Annahme. zu § 24 Die Bestimmung wird gestrichen, weil die Errichtung eines Bundesamtes für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (siehe oben zu § 13) abgelehnt wurde. zu § 25 Unveränderte Annahme. Auf die Begründung des Regierungsentwurfes (Drucksache 44 S. 15) wird Bezug genommen. zu§ 26 Von den Bestimmungen der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (RGBl. I S. 40) ist nur noch § 1 Abs. 1 von Bedeutung. Da ein Bedürfnis nach Beibehaltung dieser Bestimmung, insbesondere bei Ehegatten mit verschiedener Staatsangehörigkeit besteht, wird empfohlen, bis zur Neuregelung des gesamten Staatsangehörigkeitsrechtes von der Aufhebung der Verordnung abzusehen. § 26 ist daher zu streichen. zu § 27 Unveränderte Annahme. Auf die Begründung des Regierungsentwurfes (Drucksache 44 S. 16) wird Bezug genommen. zu § 28 Unveränderte Annahme. zu § 29 Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Bonn, den 24. September 1954 Dr. Kihn (Würzburg) Berichterstatter Anlage 7 zu Drucksache 851 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) (Drucksache 653) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Starke Vorbemerkung Gemäß § 7 in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. 8. 1953 (Bundesgesetzblatt 19531 Seite 1312) (im folgenden „Verwaltungsgesetz" genannt) hat die Bundesregierung unter dem 30. Juni 1954 dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) mit beigefügtem Entwurf eines Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 — Drucksache 653 — vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist in der 39. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 10. Juli 1954 in erster Lesung beraten und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) überwiesen worden. Dieser Ausschuß hat den Gesetzentwurf in zwei Auschußsitzungen, am 13. Juli und 21. September 1954, beraten; er empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf mit der aus der Zusammenstellung in Drucksache 851, Seite 2, ersichtlichen Änderung sowie den Entwurf eines Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 in der aus der Anlage zu Drucksache 851 ersichtlichen Fassung anzunehmen. I. Entstehung, Zusammensetzung, Verwaltung, Verwendung und haushaltsrechtliche Behandlung des ERP-Sondervermögens. 1. Das ERP-Sondervermögen besteht aus den Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von (Dr. Starke) Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (bilaterales Abkommen) in Verbindung mit dem Notenwechsel des USA-Hochkommissars und des Deutschen Bundeskanzlers vom 19./28. Dezember 1953 entstanden sind und in Zukunft entstehen (Art. III des Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Januar 1950; Bundesgesetzblatt 1950 I Seite 9; Ratifizierungsgesetz). Im einzelnen setzt sich das ERP-Sondervermögen zusammen aus: 1. Gegenwerten der ERP- und GARIOA-Hilfe; 2. Gegenwerten der MSA- und FOA-Wirtschaftshilfe, dabei a) Gegenwerten aus geschenkweise gegebener USA-Hilfe für Berlin, b) Gegenwerten aus geschenkweise gegebener USA-Hilfe für den Wohnungsbau für Flüchtlinge aus der Sowjetzone; 3. Zinsen und Tilgungsbeträgen aus innerdeutschen Krediten, die aus den Gegenwerten zu Ziffern 1 und 2 gegeben worden sind. Auf Grund eines Abkommens mit dem Bundesfinanzminister werden durch das ERP-Sondervermögen treuhänderisch der Erlös der im Rahmen der USA-Wirtschaftshilfe gewährten Anleihe der Export-Import-Bank, Washington (Anleihegesetz vom 23. Mai 1952; Bundesgesetzblatt 1952 I Seite 301), sowie die Zins- und Tilgungsbeträge aus innerdeutschen Krediten, die aus dem vorgenannten Anleiheerlös gegeben worden sind, verwaltet. Während die Rückzahlung der im Rahmen der ERP- und GARIOA-Hilfe zugeflossenen Beträge durch den Bund durch das Londoner Schuldenabkommen geregelt ist, sind die im Rahmen der MSA- und FOA-Wirtschaftshilfe seit 1. Juli 1951 bzw. 1. Juli 1953 zugeflossenen Beträge — mit Ausnahme der vorgenannten Anleihe der Export-Import-Bank, Washington, im Rahmen der MSA-Wirtschaftshilfe — geschenkweise gegeben. Die Vermögensnachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. März 1953 ist in der Drucksache 653 Seiten 31 bis 52 enthalten. 2. Das ERP-Sondervermögen wird gemäß § 1 des Verwaltungsgesetzes von dem Bundesminister für den Marshall-Plan verwaltet, dessen Geschäfte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit weiterführt. 3. Das ERP-Sondervermögen ist gemäß § 5 I des Verwaltungsgesetzes nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten (Einzelheiten §§ 3 bis 6); es dient gemäß § 2 dieses Gesetzes ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des bilateralen Abkommens (insbesondere Art. IV und V, für West-Berlin VII). Über jeweils neu anfallende Gegenwerte kann die Bundesregierung gemäß Art. IV Ziffer 6 und Art. V Ziffer 4 des bilateralen Abkommens im Einvernehmen mit der Regierung 'der Vereinig- ten Staaten von Amerika, die durch die FOA- Sondermission vertreten wird, verfügen; insbesondere gilt dies für die Mittel aus dem DefenceProgramm und die Mittel, die für die Eigenkapitalfinanzierung in West-Berlin gewährt werden. Zins- und Tilgungsbeträge für innerdeutsche Kredite, die aus Gegenwerten der ERP- und GARIOA-Hilfe gewährt worden sind, kann die Bundesregierung im Rahmen früher mit der FOA-Sondermission vereinbarter Programme wiederverwenden. Über Zins- und Tilgungsbeträge für innerdeutsche Kredite, die aus Gegenwerten der MSA- und FOA-Wirtschaftshilfe gewährt worden sind, kann die Bundesregierung nur mit Zustimmung der FOA-Mission verfügen. 4. Gemäß Art. III des Ratifizierungsgesetzes finden die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung (RHO) auf das ERP-Sondervermögen Anwendung. Bis zum 31. März 1954 wurden auf Grund des Beschlusses des 1. Deutschen Bundestages vom 27. Juli 1950 die Mittel des ERP-Sondervermögens im außerordentlichen Haushalt des Bundesministers für den Marshall-Plan nachgewiesen. Gemäß § 7 in Verbindung mit § 18 des Verwaltungsgesetzes sind ab 1. April 1954 die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens in einem Rechnungsjahr in einem Wirtschaftsplan zu veranschlagen, der durch Gesetz festzustellen ist (Einzelheiten §§ 7 bis 11 des Verwaltungsgesetzes). Das Rechnungsjahr für das Sondervermögen beginnt gemäß § 14 des Verwaltungsgesetzes in Verbindung mit § 2 RHO am 1. April und schließt mit dem 31. März. Mit dem jetzt im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf wird dementsprechend der erste Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen zur Beschlußfassung vorgelegt. II. Die Regierungsvorlage und ihre Ergänzung: 1. Der Entwurf des Feststellungsgesetzes entspricht in der Form dem jährlichen Haushaltsgesetz des Bundes. Über die Gliederung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes vgl. Ziffer 6 des Vorwortes zum Entwurf des Wirtschaftsplanes in Anlage S. 6 zu Drucksache 851. Die für Berlin vorgesehenen Mittel sind in einem besonderen Kapitel veranschlagt worden, weil angenommen wird, daß weitere USA-Wirtschaftshilfen nur noch für Berlin gewährt werden, und weil die in Berlin anfallenden Zins- und Tilgungsbeträge wieder in Berlin verwendet werden. Nach den Beschlüssen des Ausschusses wurde der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 in Einnahmen und Ausgaben auf 1 489 968 700 DM festgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben haben sich dabei gegenüber der Regierungsvorlage um je 392 Millionen DM erhöht. 127 Millionen DM Mehreinnahmen entfallen auf zwischenzeitlich zusätzlich gewährte, für Berlin zweckgebundene Mittel aus der USA-Wirtschaftshilfe. 255 Millionen DM Mehreinnahmen ergeben sich daraus, daß der Bundesfinanzminister 1954 die Bundesanleihe zurückgekauft hat, die das ERP-Sondervermögen in diesem Betrage 1953 übernommen hatte. (Dr. Starke) Im einzelnen sind die Einnahmen wie folgt veranschlagt: a) 490 895 000 DM Gegenwerte aus USA-Wirtschaftshilfen. b) 993 073 700 DM Aufkommen an Zinsen, Tilgungen und sonstigen Rückflüssen in der Bundesrepublik und Berlin. c) 1 685 000 DM Einnahmen, die durch das ERP-Sondervermögen für den Bund treuhänderisch verwaltet werden (Kapitel 4 des Wirtschaftsplanes). d) 4 315 000 DM sonstige Einnahmen. Die Ausgaben sind im einzelnen wie folgt veranschlagt worden: a) 996 450 700 DM für Kredite. b) 13 800 000 DM für Zuschüsse. t) 357 000 000 DM für Eigenkapitalfinanzierungen in Berlin, Beteiligungen und ähnliche Finanzierungsmaßnahmen. d) 97 578 000 DM für verschiedene, z. T. noch nicht feststehende Verwendungszwecke. In diesem Betrag sind die Mittel enthalten, die der Zustimmung der FOA-Sondermission unterliegen. e) 23 455 000 DM für sonstige Ausgaben. Gemäß § 2 des Entwurfs eines dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der Deutschen Wirtschaft — Drucksache 750 — soll der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ermächtigt werden, Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zum Gesamtbetrage von 200 Millionen DM zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. Diese Maßnahme soll die Investitionsfinanzierung aus Mitteln des Kapitalmarktes fördern. Im Wirtschaftsplan 1954 sind unter Ausgaben für die Deckung von Ausfällen aus solchen Bürgschaften 10 Millionen DM veranschlagt. — Diese in dem genannten Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme erstreckt sich auf Bürgschaften usw., die außerhalb des Rahmens des § 5 Abs. 3 des Verwaltungsgesetzes übernommen werden sollen. 2. Im Rechnungsjahr 1953 standen dem ERP-Sondervermögen für die in § 2 des Verwaltungsgesetzes genannten Zwecke nur geringe Beträge zur Verfügung, da es zum Ausgleich des Bundeshaushalts 1953/54 255 Millionen DM Bundesanleihe übernehmen mußte. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist daher, um eine Finanzierung notwendiger Investitionen in der Wirtschaft zu ermöglichen, mit Zustimmung des ERP-Ausschusses des 1. Deutschen Bundestages bereits im Rechnungsjahr 1953 vertragliche Bindungen in bezug auf die Einnahmen des ERP-Sondervermögens im Rechnungsjahr 1954 gegenüber durchleitenden Kreditinstituten eingegangen. Über die Ausgabenansätze des Entwurfs eines ERP-Wirtschaftsplanes 1954 ist somit zum großen Teil bereits verfügt. Der Entwurf sieht zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Finanzierung insbesondere langfristiger Investitionsprogramme eine Ermächtigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Eingehung vertraglicher Bindungen hinsichtlich der im Rechnungsjahr 1955 zu. erwartenden Einnahmen des Sondervermögens aus Tilgungen und Zinsen vor. Die ziffernmäßige Begrenzung der Ermächtigung zum Eingehen solcher Bindungen ist bei den einzelnen Ausgabetiteln vermerkt. Insgesamt sind solche Bindungsermächtigungen in Höhe von 482 Millionen DM vorgesehen, von denen 382 Millionen DM auf Kapitel 2 —Bundesrepublik —, 100 Millionen DM auf Kapitel 3 — Berlin — entfallen. III. Einzelheiten: 1. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat eingehend über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel beraten; er hat die Erhöhung der Ansätze gegenüber der Regierungsvorlage um 392 Millionen DM beschlossen, er hat die Vorausverfügung im Rechnungsjahr 1953 gebilligt und sich für die Bindungsermächtigungen in der vorgesehenen Höhe ausgesprochen. Letzteres u. a. auch deshalb, weil dadurch erreicht wird, daß eingehende Beträge beschleunigt der Wirtschaft für Investitionszwecke wieder zur Verfügung gestellt werden. Schließlich hat der Ausschuß auch den ihm vorgelegten, gemäß § 16 des Verwaltungsgesetzes aufgestellten Plan über die Verwendung der Ausgabenansätze (einschließlich der Ansatzerhöhungen) und die Ausnutzung der Bindungsermächtigungen in den einzelnen Titeln einstimmig gebilligt. 2. Der Ausschuß hat sich eine eingehende Erörterung der wirtschaftspolitischen Grundsatzfragen und der Rechtsfragen vorbehalten, die im Zusammenhang mit dem Eigenkapital-Finanzierungsprogramm in Berlin entstehen. 3. Der Ausschuß hat sich ferner eingehend mit der Frage der Kredite an die Vertriebenenwirtschaft und an die Wirtschaft im Zonenrandgebiet befaßt. Von der Einsetzung höherer, besonderer Beträge für diese Gruppen hat der Ausschuß abgesehen, weil der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit darlegen konnte, daß diese Gruppen auch aus anderen als den für sie besonders vorgesehenen Titeln Kredite erhalten und daß bei der FOA-Sondermission im Rahmen des Titels 30 des Kapitels 2 weitere Mittel für die Vertriebenenwirtschaft angefordert sind. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit sagte im übrigen zu, daß im Zonenrandgebiet im Rechnungsjahr 1954 nicht weniger als 40 Millionen DM eingesetzt werden würden. Hinsichtlich erleichterter Kreditbedingungen für die vorgenannten Gruppen hat der Ausschuß seinem Willen dadurch Ausdruck gegeben, daß er in bezug auf diese Gruppen in Kapitel 2, II, Ausgaben, Vorbemerkung Abs. 1 das Wort „insbesondere" eingefügt hat. (Dr. Starke) 4. Bezüglich der Mittel für Forschungszwecke in Kapitel 2, Titel 9, hat der Ausschuß, um einen Einwand des Bundesrates auszuräumen, beschlossen, die Mittel „zur Förderung der wirtschaftsnahen Forschung" zu bewilligen. 5. Abschließend hat der Ausschuß unter Berücksichtigung der Zusage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit bezüglich der Zonenrandgebiete den gesamten Wirtschaftsplan einschließlich der Bindungsermächtigungen einstimmig gebilligt. In seiner Sitzung am 13. Juli 1954 hatte der Ausschuß bezüglich des Wirtschaftsplanes der Bundesregierung bereits sein Einverständnis damit zugesagt, daß sie im Rahmen des Art. 111 des Grundgesetzes alle die Maßnahmen zu treffen habe, die getroffen werden müssen und bei denen Verzögerungen aus wirtschaftspolitischen Gründen bedenklich wären. Bonn, den 20. Oktober 1954. Dr. Starke Berichterstatter Anlage 8 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (Drucksache 856) über den Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache 598) Berichterstatter: Abgeordneter Schneider (Bremerhaven) Mit Schreiben vom 4. März 1953 wurde der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über das Bundesluftamt an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. In der 257. Plenarsitzung des 1. Deutschen Bundestages am 25. März 1953 wurde der Gesetzentwurf — Drucksache Nr. 4160 - in der 1. Beratung zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 22. Mai, 3. Juni, 17. Juni, 19. bis 22. Juni und 25. Juni 1953 eingehend beraten. In der 138. Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen am 25. Juni 1953 gab der Vorsitzende seinerzeit auf Grund eines im Ältestenrat des Deutschen Bundestages gefaßten Beschlusses bekannt, daß mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesluftamt durch das Plenum des 1. Deutschen Bundestages in 2. und 3. Beratung (Ende der 1. Wahlperiode) nicht mehr zu rechnen sei (s. Kurzprotokoll der 138. Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen vom 25. Juni 1953). Mit Schreiben vom 15. Juni 1954 wurde der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. In der 39. Plenarsitzung des 2. Deutschen Bundestages am 10. Juli 1954 wurde dieser Gesetzentwurf - Drucksache 598 - in der 1. Beratung erneut zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt ist somit an die Stelle des am Ende der 1. Wahlperiode eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesluftamt getreten. Die Ergebnisse der Beratungen zu Drucksache Nr. 4160 in den Ausschüssen des Bundesrates und im Ausschuß für Verkehrswesen des Deutschen Bundestages sind in der neuen Fassung - Drucksache 598 - berücksichtigt worden. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seinen Sitzungen am 9. und 10. September 1954 den Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt - Drucksache 598 - nochmals eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn bis auf eine redaktionelle Änderung in § 2 Abs. 1 Nr. 2, die einem Änderungsvorschlag des Bundesrates entspricht, anzunehmen. I. Allgemeines Unter Bezugnahme auf die ausführliche schriftliche Begründung der einzelnen Paragraphen in Drucksache 598 ist besonders hervorzuheben, daß die Verkehrssicherheit der deutschen und internationalen Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland neben Ordnungsmaßnahmen des Staates auf dem eigentlichen Gebiet des Luftverkehrs und der allgemeinen Flugsicherung vor allem die Lufttüchtigkeit der Luftfahrer und des Luftfahrtgeräts erfordert. Die Verordnung über Luftverkehrsregeln (Bundesanzeiger Nr. 104 vom 4. Juni 1953) entspricht den Erfordernissen des modernen Flugverkehrs. Die Flugsicherung wird von der durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 (BGBl. I S. 70) errichteten Bundesanstalt für Flugsicherung und ihren Einrichtungen gewährleistet. Für die Lufttüchtigkeit der Luftfahrer wird durch die zur Zeit in Vorbereitung befindliche Neufassung der „Prüfordnung für Luftfahrer" gesorgt werden. Die Lufttüchtigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Luftfahrtgeräts soll in Ausführung des Gesetzentwurfs über das Luftfahrt-Bundesamt gesichert werden. (Schneider [Bremerhaven]) II. Im einzelnen Das Luftfahrt-Bundesamt — diese Bezeichnung ist dem bereits eingeführten „Kraftfahrt-Bundesamt" nachgebildet — soll nach § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs als Bundesoberbehörde errichtet werden. Die im § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfs enthaltenen Auf gab en des Luftfahrt-Bundesamts, die zur Zeit von der „Vorläufigen Bundesstelle für Luftfahrtgerät und Flugunfalluntersuchung" wahrgenommen werden, sind im wesentliche n hoheitlicher Art. Ein Vergleich dieser Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamts mit dem Aufgabenkreis, der dieser Bundesoberbehörde durch den Gesetzentwurf über das Bundesluftamt (Drucksache Nr. 4160) zugedacht war, zeigt, daß die Bundesoberbehörde nicht wie bisher Prüf- und Zulassungsstelle, sondern n u r Zulassungsstelle für Luftfahrtgerät sein soll. Zu § 2 Abs. 2 wurde im Ausschuß für Verkehrswesen in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Auffassung vertreten, daß der Begriff „übernehmen" im Sinn von „wahrnehmen" zu verstehen ist. Nach § 3 des Gesetzentwurfs soll die Prüfung des Luftfahrtgeräts zukünftig Angelegenheit der Stellen sein, die von dem Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates als Prüfstellen im Sinne der Prüfungsordnung für Luftfahrtgerät anerkannt werden. Diese Regelung, die eine Trennung der Prüfung von der Zulassung enthält, entspricht den Wünschen aller Beteiligten und auch des Bundesrates. Als Prüfstellen kommen insbesondere die in der Begründung zu § 3 des Gesetzentwurfs bezeichneten Forschungs- und Versuchsinstitute in Betracht. Diese Regelung entspricht im wesentlichen dem Zustand vor 1933. An die Stelle der früher allein mit der Prüfung beauftragten Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt (DVL) werden in Zukunft mehrere Institute treten. Im Innenverhältnis wird I jedoch die Prüfung einheitlich durchgeführt. Die erforderlichen Vorbereitungen mit dem Ziel, dieses Ergebnis sicherzustellen, wurden bereits getroffen. Wie vor 1933 sollen auch in Zukunft die obersten Landesverkehrsbehörden Ballone, Segelflugzeuge und Startwinden zum Luftverkehr zulassen. Die Musterzulassung von Luftfahrtgerät wird jedoch — als Voraussetzung für die Verkehrszulassung — in jedem Fall von dem Luftfahrt-Bundesamt vorgenommen. Die Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamts stehen untereinander in enger Verbindung. Die Aufgaben der Unfalluntersuchung und die Vorarbeiten für den Erlaß der Bau- und Prüfvorschriften sind voneinander nicht zu trennen, da die Erkenntnisse, die sich aus der Untersuchung von Unfällen ergeben, die Voraussetzung für den Erlaß der Bau- und Prüfvorschriften bilden. Die Sammlung von Nachrichten über Luftfahrer und Luftfahrtgerät soll jedem daran Interessierten eine zentrale Auskunftsmöglichkeit verschaffen und zugleich sicherstellen, daß die Dienststellen der Länder über sämtliche Vorgänge unterrichtet werden, die für die Ausübung der ihnen überlassenen Verwaltungsbefugnisse entscheidend sind. Zu § 3 Abs. 1 Satz 2 vertrat der Ausschuß für T erkehrswesen folgende Auffassung: Der Bundesminister für Verkehr könne die Anerkennung der Prüfstellen widerrufen, wenn er oder der Bundesrat der Ansicht seien, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung nicht mehr vorliegen. Bonn, den 10. September 1954 Schneider (Bremerhaven) Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage? — Dann ist die Fragestunde abgeschlossen
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses.
    Es handelt sich um die Drucksache 900, die Ihnen vorliegt. Nach dem Wortlaut des Richterwahlgesetzes muß die Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems erfolgen. Sie haben vor sich zwei Vorschläge liegen, die beide in der erwähnten Drucksache abgedruckt sind, einen Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP und einen Vorschlag der Fraktion der SPD. Ich bitte Sie, Ihr Kreuz in dem Kreis anzubringen, der zu dem Vorschlag gehört, den Sie zu wählen wünschen. Befinden sich alle Anwesenden im Besitz der Drucksache 900? — Das ist der Fall. Ich bitte die Herren Schriftführer, die Zettel einzusammeln.
    Ich möchte vorher bekanntgeben, daß auf Grund einer Vereinbarung des Ältestenrats vom 19. Oktober entsprechend dem Verfahren bei der Wahl des Herrn Bundespräsidenten die Berliner Stimmen nicht gesondert geführt werden. Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß Abstimmung mit verdeckten Zetteln vorgeschrieben ist. Ich bitte die Herren Schriftführer, mit dem Einsammeln zu beginnen.

    (Einsammeln der Stimmzettel.)

    Meine Damen und Herren, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Abstimmung beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?

    (Zurufe.)

    — Dann bitte ich Sie, sich zu beeilen.
    Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

    (Auszählen der Stimmzettel.)

    Ich schlage Ihnen vor, meine Damen und Herren, daß wir, während die Auszählung vorgenommen wird, schon mit der Behandlung des Punktes 3 der Tagesordnung beginnen. — Sie sind einverstanden. Ich rufe also Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    a) Große Anfrage ,der Abgeordneten Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954; hier Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet (Drucksache 741);
    b) Große Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof), Dr. Henn und Genossen betreffend Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 745);


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Starke, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Henn, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Weiterführung der Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet im Haushaltsjahr 1955 (Drucksache 742);
    d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) und Genossen betreffend Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksache 743);
    e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wacher (Hof), Dr. Starke, Frau Dr, Brökelschen, Dr. Henn und Genossen betreffend Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Drucksache 744).
    Auf Grund einer Vereinbarung der Anfragenden bzw. Antragsteller zu den Punkten 3 a bis e werde ich zur Begründung der Anfragen und Anträge diese in folgender Reihenfolge aufrufen: zunächst 3 a, dann 3 c,. dann 3 b, d und e.
    Zur Begründung der Großen Anfrage unter Punkt 3 a erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Starke.
    Dr. Starke (FDP), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Großen Anfrage Drucksache 741, die ich zu begründen habe, darf ich eingangs darauf hinweisen, daß wir zuletzt am 26. Mai dieses Jahres in diesem Hause über die Zonengrenzfragen debattiert haben. Damals haben wir von der Regierung die Erklärung bekommen, im Bundeshaushalt seien 120 Millionen DM bereitgestellt. Sie wissen alle, daß dieser Betrag aus dem Bundeshaushalt sich jetzt in der Abwicklung befindet, meist im Bereich der Länder. Nun haben wir in den vergangenen Monaten eine wirtschaftliche Entwicklung gehabt, die einen allgemeinen Aufschwung mit sich gebracht hat. Wir haben Produktionszahlen, die die Ziffern vergangener Jahre übersteigen. Wir haben ein weiteres Absinken der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Sie wissen wie ich, daß alle diese Vorgänge zugleich auch eine Besserung der Situation in den Zonenrandgebieten mit sich bringen. In diesem Sinne können wir auch die Regierungserklärung vom 26. Mai verstehen, in der auf diese Punkte schon hingewiesen worden ist.
    Auf der anderen Seite liegt mir nun daran, in diesem Zusammenhang — wie am 26. Mai — noch einmal festzustellen, daß meine politischen Freunde und meine Fraktion die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, die auch in einem allgemeinen Sinne dem. Zonenrandgebiet zugute kommt, bejahen und ihr Einverständnis mit dieser Politik ausdrücklich erklären.
    Es ist in diesem Zusammenhang aber zugleich eine andere Tatsache zu betonen. Wir nehmen so häufig die Worte in den Mund, daß sich unsere wirtschaftliche Entwicklung sozusagen rein marktwirtschaftlich vollzieht, daß sie also sozusagen außerhalb des engeren staatlichen Geschehens liege. Wir wissen aber alle — wenn wir uns die Statistiken ansehen, ja, wenn wir insbesondere daran denken, welch großer Anteil am Sozialprodukt über die öffentliche Hand geleitet wird —, daß dem in diesem Umfang nicht so ist, sondern daß die öffentliche Hand mit den gewaltigen Mitteln, die sich bei ihr vereinigen — gleichgültig, ob bei Bund, Ländern oder Gemeinden —, einen entscheidenden Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere auf die Richtung dieser wirtschaftlichen Entwicklung im einzelnen ausübt.
    Es ist nun in diesem Gesamtzusammenhang unser ganz besonderes Anliegen — und das darf ich ausdrücklich betonen —, daß dann, wenn diese Fragen — wie heute die Frage der Zonenrandgebiete — zur Debatte stehen oder wenn es sich darüber hinaus um die anderen Gebiete, wie die Sanierungsgebiete, handelt, die sich ja teilweise räumlich mit den Zonenrandgebieten decken, nicht immer wieder ein Einwand kommt, den wir angesichts der tatsächlichen Entwicklung, wie ich sie eben aufzuzeigen versuchte, nicht gerne hören. Ich meine den Einwand, daß sich der Staat um diese Fragen — insbesondere solche wirtschaftlicher Natur — nicht zu kümmern habe. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß wir uns zu dem Satz bekennen müssen — und meine politischen Freunde vertreten dies ausdrücklich —, daß der Staat mit diesen großen und reichen Mitteln, die durch seine Hände laufen, vor allem dort einzugreifen hat, wo es notwendig ist, wo es insbesondere nationalpolitisch notwendig ist. Und zu diesen nationalpolitischen Fragen gehören die Fragen des Zonenrandgebiets.
    Angesichts der von mir bereits charakterisierten wirtschaftlichen Entwicklung gerade auch der letzten Sommermonate darf ich nun Ihr ganz besonderes Augenmerk noch einmal auf folgendes lenken: Bei einer allgemein im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch gegebenen Besserung der Situation in den Zonenrandgebieten, die also gewissermaßen von dieser Entwicklung gleichsam besser mitgetragen werden, als es eben in der zurückliegenden Zeit war, läuft nicht alles gut. Mit der Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit, mit dieser günstigeren wirtschaftlichen Entwicklung in den westlichen Schwerpunktgebieten des Bundesgebiets ist dort bereits Facharbeitermangel eingetreten. Wir haben aber darüber hinaus eine Entwicklung vor uns, die mit dem Abkommen von London und den jetzigen Beratungen in Paris in Zusammenhang steht. Diese Entwicklung wird gleichfalls wieder eine verstärkte Einwirkung des Staates auf das allgemeine wirtschaftliche Geschehen bringen, allerdings nicht in dem Sinne, daß wir glauben, etwa wieder zu planwirtschaftlichen Maßnahmen zurückkehren zu müssen. Nein. Aber es wird — und das werden Sie mit mir sagen — ganz unerläßlich sein, daß sich der Staat der wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere der Richtung, in der sie läuft, in verstärktem Maße annimmt. Gerade aus diesen Gründen begrüßen wir es, daß wir uns -in einem solchen Zeitpunkt, wo diese neue Entwicklung vor uns liegt, noch einmal über die Fragen dieser östlichen Randgebiete des Bundesgebietes unterhalten.
    Wir haben auch einen besonderen Anlaß, das heute festzustellen. In diesem Hause ist eine Kleine Anfrage gestellt worden, die in der Drucksache 808 beantwortet worden ist. Diese Antwort ist vom Herrn Bundeswirtschaftsminister unterschrieben. Ich darf hier noch einmal sagen, daß diese Beantwortung der Kleinen Anfrage in den Zonenrandgebieten, in den Ostgebieten der Bundesrepublik einen sehr schlechten Eindruck gemacht hat.

    (Abg. Frau Dr. Brökelschen: Leider!)



    (Dr. Starke)

    Ich habe mich unterdes davon überzeugt, daß diese schriftlich abgegebene Beantwortung nicht in dem Sinne gemeint gewesen ist, wie sie draußen verstanden worden ist. Wir dürfen aber doch nicht vergessen, daß bei allen diesen Fragen das psychologische Moment eine ganz große Rolle spielt.

    (Abg. Frau Dr. Brökelschen: Sehr richtig!) Ich darf dieses Moment charakterisieren. Die 120 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt haben sich, wie ich vorhin schon sagte, in der Abwicklung befunden und befinden sich noch darin. Als im September diese Kleine Anfrage kam, hat praktisch draußen nicht nur der kleine Mann, sondern haben auch größere Betriebe, oder um was es sich sonst handelt, von diesem Geld noch nichts gemerkt. Die Sache befand sich sozusagen noch im Verhandlungsstadium. Wenn dann eine solche Beantwortung einer Kleinen Anfrage herauskommt, aus der man so den Eindruck haben könnte — wie gesagt, der Eindruck ist falsch, wie ich durch Erkundigungen erfahren habe —, daß nun ein Schlußpunkt gesetzt werden soll, dann ist es unvermeidlich, daß die Menschen draußen glauben, dieser Schlußpunkt befinde sich bereits vor dem, worüber Sie im Augenblick verhandeln,


    (Abg. Frau Dr. Brökelschen: Sehr richtig!)

    daß also gewissermaßen ihr Anliegen gar nicht mehr zum Zuge kommt. Es ist sicherlich verwunderlich, wenn man dann in der Zentrale feststellt, daß diese Dinge eigentlich nicht so gesehen werden, wie ich jetzt versucht habe, sie hier vor Ihnen auszubreiten. Auch aus diesem Grunde sind wir dankbar. daß wir diese Fragen heute noch einmal aufgreifen können.
    So lassen Sie mich denn, bevor ich im einzelnen zu der von mir zu begründenden Drucksache 741 komme — ich habe das mit den Damen und Herren, die die weiteren Anträge und Anfragen zu Punkt 3 der Tagesordnung zu begründen haben, ausdrücklich abgesprochen —, einige wenige allgemeine Erwägungen anstellen, auf die es mir ebenso wie meinen politischen Freunden, mit denen ich mich darin in völliger Übereinstimmung befinde, ganz besonders ankommt. Wir müssen feststellen, daß es trotz des Beschlusses des Bundestages, der die Grundlage für alle die Maßnahmen ist, die unterdessen getroffen worden sind oder die sich jetzt in der Entwicklung befinden, noch immer an einem Programm der Bundesregierung fehlt. Ich stelle mir dieses Programm etwa so vor, daß es alle Gebiete der staatlichen Verwaltung erfaßt, .daß es sich auf die Tätigkeit aller Ressorts, auf die Tätigkeit aller Referate in den Ministerien des Bundes bezieht. Ein solches Programm muß eine Leitlinie sein, sowohl für die innere Tätigkeit der Verwaltung, wie auch für uns, die wir uns mit diesen Fragen zu befassen haben und die wir diese Fragen immer wieder hier im Bundestag, aber auch in den Besprechungen mit den Ministerien zu vertreten haben.
    Ich darf in diesem Zusammenhang einmal ausdrücklich auf die kürzlichen Ausführungen des Herrn Bundesministers für Vertriebenenfragen, des Herrn Bundesministers Oberländer, hinweisen, der im Namen der Bundesregierung gerade auch diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund gerückt hat. Ich darf auch noch einmal daran anknüpfen, daß es nicht so sehr darauf ankommt, Befugnisse an die Verwaltung zu verleihen, sondern daß es mehr darauf ankommt, daß bei dem Einsatz der Mittel, von denen ich vorhin sprach —
    ein Drittel des Sozialprodukts wird ja durch die öffentliche Hand verausgabt —, in allen Ressorts, in allen Referaten, die Fragen gebührend berücksichtigt werden, die uns am Herzen liegen und die ich heute im einzelnen zu berühren brauche, weil sie immer wieder erörtert worden sind. Dann wäre das erreicht, was ich mit diesem Wort „eine Leitlinie für die ganze Verwaltung" meine.
    Wir haben einen Ansatzpunkt dazu: das ist der vielleicht nicht überall bekannte Erlaß des Herrn Bundeskanzlers vom November 1953. Ich darf noch einmal betonen: Ich wollte gern, daß man im Sinne dieses Erlasses, der sich an alle Ressorts wendet, fortschreitet. Wir möchten gern, daß dieser Erlaß eine Ergänzung erfährt im Sinne der von mir aufgezeigten Leitlinie, die Richtschnur für die Verwaltung ist und die uns die Möglichkeit gibt, in allen Einzelfragen, die immer wieder auftauchen und die eben meist in diesen Gebieten schwerer zu behandeln sind als woanders, diese Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen.
    Ich brauche Ihnen, meine Damen und Herren, hier nur mit ganz wenigen Strichen zu sagen, daß es dabei auf sehr viele Fragen ankommt, nicht nur auf das rein Wirtschaftliche, sosehr das selbstverständlich als materielle Grundlage auch dieser Zonenrandgebiete, der Ostgebiete, von Bedeutung ist. Es kommt genau so auf das Zusammenlaufen aller Maßnahmen an. Es muß zusammenpassen, es muß sich alles an diese Leitlinie hängen sowohl z. B. auf dem Gebiet des Wohnungsbaus als auch des Straßenbaus. Lassen Sie mich einmal sagen: es gibt Gebiete, wo man mit einem Straßenbau unendlich vieles gutmachen kann, was seit 1945 verabsäumt worden ist, nachdem diese Gebiete sozusagen von ihrem engeren wirtschaftlichen und kulturellen Lebensraum durch die Zonengrenze abgeschnitten worden sind.
    Das gilt weiter — darüber ist auch wiederholt gesprochen worden — auf dem Gebiete der Kultur. Hier liegt es mir ganz besonders am Herzen, einmal wenigstens in einem Satz präzise etwas dazu zu sagen. Es handelt sich um die selbstverständlich gerade in einem solchen Grenzgebiet wichtigen Schulfragen. Es dreht sich darüber hinaus aber auch noch um etwas anderes. Ohne daß ich Sie jetzt mit Zahlen behelligen will, darf ich es einmal feststellen. Für den engeren Raum, in dem mein Wahlkreis liegt, könnte ich Ihnen jetzt die Zahlen geben. Ich lasse sie aber weg. Es dreht sich darum, daß die Zahl der Jugendlichen gerade in diesen Gebieten wegen des dort ganz besonders großen Stroms von Flüchtlingen, der hineingekommen und dort hängengeblieben ist, gegenüber dem Bundesgebiet überdurchschnittlich ist, daß also in diesen Gebieten mit all den finanziellen Belastungen für das Land wie für die Gemeinden und Gemeindeverbände — vergessen wir das nicht! — die Kosten für die Ausbildung dieser überdurchschnittlichen Zahl von Jugendlichen besonders hoch sind. Ich glaube — wenn man einmal davon sprechen will —, daß auch diese Fragen, z. B. der Berufsschulen, zu den kulturellen Problemen gehören. Ich habe dabei die Fragen der Gemeinden schon mit angerührt.
    Wenn wir also, meine Damen und Herren, schon eine solche Leitlinie haben, dann kommt es selbstverständlich immer auf die Finanzierung solcher Maßnahmen an. Und da bin ich nicht der Meinung, daß uns heute noch damit gedient ist, daß wir durch Umfragen Programme aufstellen, wie wir


    (Dr. Starke)

    sie insbesondere auch auf kulturellem Gebiet gehabt haben, wo dann Programme mit mehreren hundert Millionen DM entstehen; denn das sind ja Dinge, die in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können. Wir sollten uns also lieber konzentrieren auf Dinge wie etwa Ausbildung der Jugendlichen, auf ganz bestimmte, fest umrissene Programme, wofür bei den Staatsverwaltungen und bei der Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände Unterlagen bereits vorliegen.
    Nun zu der Finanzierung. Wer in den vergangenen Monaten, im Frühjahr 1954, die Dinge miterlebt hat, als es um die Auseinandersetzungen um den Bundeshaushalt, als es um den Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ging, dem ist es verständlich, daß damals die Gedanken gewissermaßen Gestalt angenommen haben, die ich Ihnen jetzt als ein ganz besonderes Anliegen meiner politischen Freunde und von mir darlegen möchte. Der Bundeshaushalt, worüber nachher zu einem Antrag, der unmittelbar nach dieser An- frage kommt, der Abgeordnete Wacher noch im einzelnen sprechen wird, wird die Mittel, die notwendig sind, um all die Aufgaben zu finanzieren, von denen ich Ihnen einen Umriß zu geben versuchte, nicht allein geben können. Das ist die Erkenntnis von mir und meinen politischen Freunden. Wir müssen also daran denken, daß wir weitere Finanzauellen eröffnen müssen, um diese Fragen wirklich einer Lösung zuführen zu können.
    Ich darf hierzu noch ausdrücklich sagen — ich tue das ganz besonders im Namen meiner Fraktion —, daß die Finanzverfassung, wie sie im Grundgesetz festgelegt worden ist, in diesen Fragen gerade der östlichen Randgebiete außerordentlich schwerfällig und unbeweglich ist. Im Zuge der Verhandlungen hat sich herausgestellt, daß diese Finanzverfassung es sehr schlecht zuläßt, rechtzeitig und beschleunigt zu den Maßnahmen zu kommen, die wir für notwendig halten und die gerade auch dieses Hohe Haus am 2. Juli des vergangenen Jahres gebilligt hat.
    Die Fragen, um die es uns geht, rühren also nicht an den Streit, ob der Art. 30 oder der Art. 120 des Grundgesetzes, wo über die Kriegsfolgelasten gesprochen wird, zum Zuge kommt. Vielmehr kommt es darauf an, daß man in einem gemeinsamen Entschluß der dafür zuständigen öffentlichen Stellen zu einer Finanzierung des von mir einmal im ganzen umrissenen Programms kommt, zu einer Finanzierung, die wirklich realisierbar ist. Es geht dabei darum, daß man nicht nur einseitig den Bundeshaushalt in Anspruch nimmt, dessen Beanspruchung, wie Sie alle wissen, durch die vielen Beschlüsse dieses Hohen Hauses in den letzten Wochen und durch die vor uns liegende Entwicklung nicht kleiner wird. Es kommt darauf an, diese Probleme auf breitere Schultern zu legen und weitere Finanzguellen zu erschließen. Ich bin deshalb auch der Überzeugung — wir haben uns am 26. Mai darüber unterhalten, und ich darf es hier ausdrücklich noch einmal sagen —, daß die von der sozialdemokratischen Fraktion zum Zonengrenzproblem gestellten Anträge sich mindestens zu einem Teil wahrscheinlich deshalb nicht werden realisieren lassen, weil sie nur auf den Bundeshaushalt abgestellt sind. Ich glaube, die weiteren Beratungen werden es zeigen, daß wir die Mittel, die wir benötigen und wie wir sie uns vorstellen, aus diesem beengten Bundeshaushalt, der ja angesichts einer Steuersenkung und angesichts der Tatsache, daß er sich das Geld auf der anderen Seite über eine Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von den Ländern holen müßte, keine Ausdehnungsfähigkeit hat, schwerlich in vollem Umfang bekommen werden, daß es also deshalb wahrscheinlich erneut zu Schwierigkeiten kommen wird.
    Ich darf mir erlauben, für das Weitere ausdrücklich auf die Erklärung der Regierung vom August 1953 Bezug zu nehmen, die ja als Folgewirkung des Beschlusses dieses Hohen Hauses vom 2. Juli 1953 anzusehen ist. In dieser Regierungserklärung steht doch, daß die Belange der Zonenrandgebiete auch außerhalb des Haushalts und außerhalb der dort ins Auge gefaßten steuerlichen Maßnahmen bei allen Förderungsprogrammen der Bundesregierung besonders berücksichtigt werden sollen. Ich darf Ihnen heute schon im Namen meiner Fraktion — und ich hoffe, daß ich dies darüber hinaus von einem größeren Kreis sagen kann — erklären, daß wir u. a. den Finanzausgleich zwischen den Ländern als eine weitere Quelle für die Finanzierung dieser Dinge ansehen.
    Ich darf mich hier darauf beschränken, mit zwei, drei Sätzen zu umreißen, was damit gemeint ist. Das Ostproblem, um das es sich hier dreht, ist ja nach 1945 nicht neu — nur in einer anderen Gestalt — an uns herangetreten. Es hat in früheren Jahren in meiner früheren Heimat im Osten schon immer bestanden. Wer diese Dinge gerade in der Weimarer Republik schon miterlebt hat, wie ich es früher habe tun können, der kann mit aller Deutlichkeit sagen, daß diese Fragen in der Weimarer Republik und in der damaligen Finanzverfassung in besseren Händen waren. Die Ostgebiete lagen mit geringen Ausnahmen praktisch im Bereich Preußens. Innerhalb Preußens vollzog sich ein Finanzausgleich, der so große Beträge umfaßte, daß alles, was wir heute auf diesem Wege zugunsten der heutigen Ostgebiete der Bundesrepublik, wie sie durch die Zonengrenze nun einmal entstanden sind, zu erreichen versuchen, nur ein kleines gegenüber dem ist, was damals ohne Aufheben geschehen ist. Wenn man also an diese große Finanztransaktion denkt, die sich laufend über den preußischen Haushalt vollzog, und wenn man berücksichtigt, daß eine ähnliche Finanztransaktion heute zwischen den westlichen Ländern und den östlichen Ländern, in denen sich die von uns hier behandelten Dinge abspielen, nicht erfolgt, dann wird einem klar, um wieviel mehr wir den Finanzausgleich zwischen den Ländern mit in Betracht ziehen müssen, wenn wir über die Finanzierung der Maßnahmen sprechen, die erforderlich sind und um die wir uns sorgen.
    Ich kann mich auf diese Ausführungen beschränken, darf aber bereits ankündigen, daß ein von mir bereits im Finanz- und Steuerausschuß gestellter Antrag im Plenum, vielleicht in einer etwas anderen Form, von, wie ich hoffe, einer möglichst großen Zahl von Abgeordneten getragen, wieder gestellt werden wird.
    Und ein Zweites, was heute speziell meiner Anfrage zugrunde liegt und worüber im folgenden auch Herr Abgeordneter Wacher noch sprechen wird: Es geht auch darum, neben dem Bundeshaushalt und neben dem Finanzausgleich, von dem ich eben sprach, die zentralen Vermögensträger für diese Fragen mit anzusprechen.
    Gerade dort liegen ja Mittel, Milliardenbeträge, die es nicht neu zu beschaffen gilt, sondern die


    (Dr. Starke)

    ohnehin laufend jedes Jahr von der öffentlichen Hand zur Förderung des wirtschaftlichen Geschehens, aber auch des Geschehens auf anderen Gebieten verausgabt werden. Ich möchte mich dahingehend ausdrücken, daß es meiner und meiner politischen Freunde Absicht ist, mit unseren Anfragen und Anträgen, die heute unter Punkt 3 auf der Tagesordnung stehen, die Aufmerksamkeit des Hauses darauf zu lenken, daß bei den dort verausgabten Mitteln auch diese Ostgebiete mit berücksichtigt werden müssen, so daß man bei all den Gebieten, auf denen diese Mittel verausgabt werden, in Zukunft gewärtig sein kann, daß diese Ostprobleme dabei zu einem gewissen Teil mit gelöst werden.
    Es handelt sich also um eine Akzentverschiebung bei der Verausgabung der Mittel, und meine politischen Freunde und ich sind der Überzeugung, daß der Zeitpunkt dafür jetzt gekommen ist. Dies gilt insbesondere, wenn wir damit rechnen dürfen, daß im kommenden Jahr dank der noch vor uns liegenden Gesetzgebung die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt andere werden. Gerade dann dürfen wir erwarten, daß die zentral gesteuerten Mittel des Bundes, wie ich sie einmal nennen darf, vermehrt für diese regionalen Fragen eingesetzt werden, die ja gleichfalls in einem ganz starken Umfang wirtschaftspolitischen Charakter tragen.
    Es dreht sich dabei — ich komme nachher mit einigen Sätzen noch darauf zu sprechen — um das ERP-Sondervermögen. Es dreht sich aber auch um die Mittel der Bundesanstalt in Nürnberg. Es dreht sich darüber hinaus auch um die Frage der Wohnungsbaumittel, die ebenfalls mit unter diesen Gesichtspunkten — koordiniert mit den anderen Maßnahmen, die der Bundestag schon beschlossen hat — eingesetzt werden müssen. Ja, ich wage hier einmal das kühne Wort: es dreht sich dabei auch um die Mittel des Plans, der gestern hier zur Erörterung stand, die Mittel des Bundesjugendplans. Auch bei all diesen Mitteln darf man nicht vergessen, daß diese östlichen Gebiete eben wirtschaftlich schwächer sind und deshalb auch in ihrer Steuerkraft schwächer sind. Dort hat also das Land weniger Mittel zur Verfügung, und der Finanzausgleich zwischen den Ländern führt nicht, wie es früher — ich sagte es schon — innerhalb Preußens zum Osten hin der Fall war, die notwendigen Mittel herbei. Deshalb sind, da aus diesen Gründen natürlich der kommunale Finanzausgleich in jenen Ländern geringer ausgestattet ist, dort selbstverständlich auch die Gemeinden finanzschwächer. Die örtlichen und regionalen Kreditinstitute in diesen Gebieten verfügen auch nicht über die Möglichkeiten wie weiter westlich. Da aus diesen Gründen die Möglichkeiten auch z. B. bei den Fragen, die der Bundesjugendplan betrifft, geringer sind als im Westen, sind unsere Forderungen nicht übertrieben, sondern betreffen nur Ausgleichsmaßnahmen, die wir verlangen, damit der Gesamtkomplex dessen, was man Ost-West-Gefälle nennt, besser ausgeglichen wird.
    Es ist also, wenn ich es noch einmal sagen darf, notwendig, daß die Bundesregierung alle Ressorts, alle Referate eindringlich anweist, bei allen Maßnahmen, insbesondere bei der Verausgabung der an sich auszugebenden Mittel diese Gesichtspunkte, die uns am Herzen liegen, gebührend und in stärkerem Maße als bisher zu berücksichtigen.
    Ich darf nun nach diesem Umriß der heute vorliegenden Anträge und Anfragen, den ich im Einverständnis mit meinen politischen Freunden geben konnte, zu der Drucksache 741 nur einiges weniges sagen. Parallel zu dieser Debatte läuft die auch noch am heutigen Tag anstehende Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen für 1954. Ich werde sogar die Ehre haben, vor diesem Hohen Haus als Berichterstatter auch zu diesem Wirtschaftsplan zu sprechen. Während der Beratungen dieses Wirtschaftsplans im Wirtschaftspolitischen Ausschuß sind die Fragen, die ich heute allgemeiner vor Ihnen ausgebreitet habe, gesondert besprochen und erörtert worden. Es hat sich dabei ergeben, daß bei der Bundesregierung, in diesem Falle beim Herrn Bundesminister für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, Geneigtheit besteht. Wir haben über die Kreditbedingungen gesprochen, um die es dabei geht, und ich habe — wieder im Namen meiner politischen Freunde — ausdrücklich erklären können, daß die Mittel des ERP-Sondervermögens, die ja für weitere Verwendungszwecke erhalten bleiben sollen, nicht für Sanierungen eingesetzt werden sollen, daß also nicht in dem Sinne ein Einsatz erfolgen soll, daß man Verluste zu erwarten hat, die gewissermaßen schon voraussehbar sind. Es geht uns vielmehr darum, auch in den Gebieten im östlichen Grenzraum nach der Sowjetzone die Rationalisierung und Modernisierung der Industrie z. B., die ja überhaupt das große Anliegen Westdeutchlands ist, voranzutreiben. Ja, ich möchte darüber hinaus sagen, wir möchten sie wegen der verlorengegangenen Standortbedingungen für diese Betriebe sogar bevorzugt vorantreiben. Wenn wir das nicht tun, werden wir erleben, daß diese Betriebe bei sich verschärfendem, bei zunehmendem Wettbewerb schließlich zum Erliegen kommen. Das ist nicht unser Anliegen, sondern wir wollen gerade eine Stärkung dieser Betriebe. Die Mittel auch des ERP-Sondervermögens sollen also für die Rationalisierung an sich durchaus gesunder Betriebe in einem größeren Ausmaß als bisher unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte, die ich vorgetragen habe, eingesetzt werden. Ich darf auch zu diesem Punkte wiederholen: wir glauben, der Zeitpunkt ist jetzt da, daß man diese Akzentverschiebung vornimmt.

    (Abg. Samwer: Es wird höchste Zeit!)

    Wir haben sowohl bezüglich der Mittel, die kreditweise gegeben werden sollen, wie auch bezüglich der Kreditbedingungen von dem Herrn Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Zusage erhalten, die ich in dem Bericht über die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen heute nachmittag noch erwähnen darf. Es wird jetzt darauf ankommen, wie diese Zusagen verwirklicht werden, insbesondere darauf, wie der Erfolg sich draußen bemerkbar machen wird.
    Die Anfrage Drucksache 741, auf die ich,, weil im Wirtschaftspolitischen Ausschuß weitgehend erörtert, nicht mehr im einzelnen einzugehen brauche, ist also nur ein Teilstück dessen, was ich vorhin in einem gewissen Rahmen auszuführen versuchte und wozu wir noch einige Anfragen und Anträge laufen haben, die nachher begründet werden: der Schaffung einer Leitlinie, die für alle Ressorts verbindliche Grundsätze schafft, so daß jedes Ressort und jedes Referat weiß, was man will. Dabei wird man, wie ich schon sagte, noch einmal genau zu untersuchen haben, was man wirklich will; denn die Maßnahme, die für den einen Raum paßt, paßt für den anderen nicht. Ich darf hier ausdrücklich sagen, daß es mir


    (Dr. Starke)

    nicht nur auf das eine, sondern auch auf das andere ankommt. Es müssen einmal Maßnahmen sein, die der Erhaltung dienen, und auf der anderen Seite Maßnahmen, die der Entwicklung dienen; denn wir haben in dem Zonenrandraum Gebiete — denken Sie an das Gebiet Braunschweig oder an das Gebiet Oberfranken um Hof herum —, in denen es eine starke gewerbliche Ansiedlung gibt, in denen wir eine Industriedichte haben, die nur hinter dem Ruhrgebiet und dem Raum um Stuttgart zurücksteht. Es kommt darauf an, dies zu erhalten. Das ist das eine Anliegen. Auf der anderen Seite haben wir Räume, die ebenfalls im Zonenrandgebiet liegen — sei es beispielsweise im Bayerischen Wald, in der Rhön, im Harz oder in anderen Gebieten —, in denen man zu allererst entwickeln muß. Man muß also beides tun, und zwar, wie Sie alle wissen, mit verschiedenen Maßnahmen.

    (Abg. Samwer: Nicht nur Gebiete, sondern auch Betriebe entwickeln!)

    — Betriebe entwickeln liegt schon in dem Ausdruck „Gebiete entwickeln". Das kann man ja wohl nur über Betriebe machen.
    Hinsichtlich der Finanzierung habe ich mir erlaubt, vor Ihnen auszubreiten, daß es notwendig sein wird — dazu wird es erheblicher Arbeit und erheblichen guten Willens bedürfen —, die Finanzverfassungsschwierigkeiten, wie sie sich nun einmal aus dem Grundgesetz ergeben, in einem kühnen Entschluß zu überwinden, damit das Hin- und Herschieben, wie ich schon sagte, zwischen dem Art. 30 und dem Art. 120 des Grundgesetzes, kurz gesagt, zwischen Bund und Ländern, einmal aufhört, so daß man über Ressort- und Zuständigkeitsfragen hinweg wirklich zu beschleunigten, zeitgerechten, echten und durchgreifenden Maßnahmen kommt. Dabei soll selbstverständlich nicht übersehen werden, auch die Länder und die Gemeinden zu ihrem 'Teil an diesen Fragen zu be- teiligen. Deshalb zum Schluß noch einmal das Wort Finanzausgleich, sowohl zwischen den Ländern, was uns im Bundestag angeht, wie innerhalb der Länder beim kommunalen Finanzausgleich. Denn wenn man diesen öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht die Mittel an die Hand gibt, können sie sich an der Lösung dieser Frage nicht beteiligen. Es wäre sehr zu bedauern, wenn man von unserem Grundgesetz, das nun einmal diese Finanzverfassung vorsieht, mehr und mehr sagen müßte, seine Grundsätze, die zur Lösung dieser Frage angewendet werden müssen, reichten nicht aus, um diesem nationalpolitischen Problem gebührend zu Leibe zu gehen.
    Ich darf schließlich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, und zwar gerade im Hinblick auf das ERP-Sondervermögen, daß die Weimarer Republik in den Fragen der Ostgebiete weiter war, als wir es heute sind, daß sich diese Fragen damals leichter lösen ließen, nicht bloß deshalb, weil die Probleme etwa kleiner gewesen wären, nein, auch deshalb, weil man eine andere Finanzverfassung und -organisation hatte und — nun muß ich noch etwas sagen, was mir besonders am Herzen liegt — auch deshalb, weil sich der Staat damals um alle Wirtschaftsfragen nicht in dem Maße kümmerte wie heute und dadurch den Kopf frei und klar behielt für die Gebiete, auf denen seine Hilfe besonders notwendig war.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Heute dagegen kümmert sich der Staat um alles und jedes, auch in wirtschaftlichen Fragen, wie ich es aufzuzeigen versuchte. Dadurch treten notwendigerweise Ermüdungserscheinungen in Staat und Verwaltung auf, gerade bei echten Notfragen, um die es hier heute ging.
    Zum Schluß darf ich hinsichtlich der Anträge im Einverständnis mit meinen politischen Freunden die Bitte vortragen, sie außer an die sonst dafür zuständigen Ausschüsse auch an den Gesamtdeutschen Ausschuß zu überweisen, damit sie in dem bei diesem Ausschuß bestehenden Unterausschuß „Zonenrandgebiete" in einer gewissen Koordinierung behandelt werden können, da sie zusammen mit den schon früher gestellten Anträgen ein unteilbares Ganzes bilden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ehe ich weiter das Wort gebe, habe ich das
Ergebnis der Wahl der Mitglieder kraft
Wahl des Richterwahlausschusses
bekanntzugeben. Es wurden insgesamt 420 Stimmen abgegeben. 10 Mandate sind zu verteilen. Auf den Vorschlag A sind entfallen 274 Stimmen, ergibt 7 Mandate; auf den Vorschlag B 146 Stimmen, ergibt 3 Mandate. Gewählt sind auf den Vorschlag A der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP als Mitglieder: Herr Dr. Hofmeister (Braunschweig), die Abgeordneten Sabel, Dr. Kleindinst, Dr. Weber (Koblenz), Dr. Leverkuehn, Dr. Schneider (Lollar), Dr. Kopf; als Stellvertreter der Abgeordnete Pelster, Herr Dr. Schetter (Köln), die Abgeordneten Dr. Dittrich, Dr. von Merkatz, Dr. Friedensburg, Onnen, Dr. Czermak. Auf den Vorschlag B der Fraktion der SPD sind gewählt I als Mitglieder die Herren Abgeordneten Dr. Greve, Böhm (Düsseldorf), Wagner (Ludwigshafen); als Stellvertreter die Abgeordneten Frau Meyer-Laule, Hansen (Köln), Schröter (Wilmersdorf).
Das Wort zu Punkt 3 c der Tagesordnung hat der Abgeordnete Wacher (Hof).
Wacher (Hof) (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine nicht gerade kleine Zahl von Kollegen und Kolleginnen wird, das weiß ich, nicht gerade erfreut gewesen sein, auf der heutigen Tagesordnung drei Anträge und zwei Anfragen vorzufinden, die sich mit den Zonenrandgebieten beschäftigen. Ich weiß, man sagt da: wieder einmal! Aber ich glaube, wir werden uns mit diesem Fragenkomplex so lange zu beschäftigen haben, wie diese unselige Zerschneidung des deutschen Landes andauert.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wir sollten uns jedoch — das sage ich mit allem Nachdruck — in einer Form mit diesen Fragen beschäftigen, die die nicht direkt Beteiligten nicht allzusehr strapaziert, wenn ich dieses sowieso schon strapazierte Wort verwenden darf. Wir sollten diese Materie, so meine ich, auf zwei Arten nicht behandeln. Erstens sollten wir nicht immer wieder in langatmigen Ausführungen die verschiedensten Gründe für die schwierige Lage dieser Gebiete aufzeigen; das geschieht heute leider noch oft durch breite Schilderungen der Verhältnisse des eigenen Wahlkreises, nicht zuletzt, um der eigenen Heimatpresse genügend Material zu lie. fern. Zweitens erregt man eben berechtigte Ver-


(Wacher [Hof])

stimmung, wenn man Anträge stellt, die mit Beträgen operieren, welche auf Grund der Haushaltslage des Bundes als nicht zu verwirklichen bezeichnet werden müssen. Wenn wir diese Fehler nicht wiederholen wollen, dürfen wir die heutige Debatte nicht so führen, wie 'die Grenzlanddebatte am 26. Mai geführt wurde, und dürfen uns nicht wieder stundenlang — ich glaube, damals waren es fünf Stunden — mit diesen Problemen beschäftigen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wir dürfen dieses Problem nicht Wieder in seiner ganzen Breite aufrollen. Es genügt, wenn das Hohe Haus von Fall zu Fall über die Lage informiert wird und wenn die Wirkung getroffener Maßnahmen bekanntgegeben wird.
In ,der schon zitierten Sitzung vom 26. Mai hat die Opposition die Verwirklichung des 120 Millionen-Fonds laufend angezweifelt. Nun, diese 120 Millionen DM sind eine Realität geworden, und es ist damit eine zweckentsprechende Entwicklung der Hilfsmaßnahmen eingeleitet worden. Meine politischen Freunde sind mit mir der Ansicht, daß diese Maßnahmen weitergeführt werden müssen. Das ergibt sich schon folgerichtig, wenn man sich den Katalog, den die Bundesregierung auf Grund der Ländervorschläge ausgearbeitet hat, ansieht und wenn man sich z. B. der Frachthilfe sowie der Förderung des Straßenbaus, der Versorgungsanlagen und auch der Grenzlandlandwirte erinnert.
Natürlich hat niemand von uns — und ich nehme an, niemand in diesem Hohen Hause — erwartet, daß diese 120 Millionen DM so ausreichend wären und so nachhaltig wirken würden, daß man weitere Beträge für die nächsten Jahre nicht mehr einzusetzen hätte. In dem von mir zu begründenden Antrag Drucksache 742 wird daher die Bundesregierung ersucht, in dem ordentlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 1955/56 entsprechende Mittel vorzusehen. Wenn nun die Frage gestellt wird, warum wir keine Summe eingesetzt haben, so muß ich sagen, dies ist ,deshalb nicht geschehen, weil unsere Vorstellung dahin geht, daß die Regierung auf Grund der Verwendung der Mittel in diesem Jahr feststellen soll, welche Mittel für das nächste Haushaltsjahr in Ansatz gebracht werden müssen, um eine konstante Weiterführung zu ermöglichen.
Der Bundesfinanzminister ist natürlich auch in dieser Frage ziemlich zurückhaltend. Ich glaube aber, daß der Herr Bundestagsabgeordnete Schäffer aus Passau viel weitergehende Wünsche hat,

(Abg. Frau Dr. Brökelschen: Sehr richtig!)

die der Bundesfinanzminister ihm unterdrückt. Sosehr das Hohe Haus sicher die Hemmung des Bundesfinanzministers würdigt, sollten wir ihm alle helfen, diese Hemmungen zu überwinden, und ihn veranlassen, im neuen Jahr entsprechende Mittel einzuplanen.

(Abg. Seiboth: Dann müssen Sie uns verraten, wie wir das machen sollen!)

Wir wollen aber nicht, daß im nächsten Jahr die ausgeworfenen Beträge wieder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie es im letzten Jahr bei dem Junktim der 120 Millionen DM mit dem Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer der Fall war.
In der Presse — Herr Kollege Dr. Starke hat schon darauf hingewiesen — sind vor einiger Zeit
Meldungen erschienen, die dahin gingen, daß im nächsten Jahr im ordentlichen Haushalt nicht mehr mit entsprechenden Mitteln zu rechnen sei. Es war für mich übrigens sehr interessant, daß auf Grund dieser Meldungen im Lande draußen eine ziemliche Erregung entstand.

(Zuruf vom GB/BHE: Verständlich!)

Das war für mich ein Beweis, daß dieses Programm gut angekommen ist und gut eingeschlagen hat. Meinen politischen Freunden und mir ist keine diesbezügliche Verlautbarung der Regierung bekannt. Es dürfte sich, wie Kollege Dr. Starke schon bemerkt hat, um eine irrtümliche Auslegung der Antwort auf die Kleine Anfrage 97 handeln.
Ich bin aber Realist genug, um zu wissen, daß auch erneute Haushaltspositionen nicht ausreichend sein werden und nicht ausreichend sein können. Gerade deshalb ersuchen wir die Bundesregierung, wieder in Verfolg des Bundestagsbeschlusses vom 2. Juli 1953, bei der Aufstellung der Haushalte der zentralen Vermögensträger die Gebiete, die in die Förderungsmaßnahmen einbezogen sind, besonders zu berücksichtigen. Es ist heute schon vom ERP-Vermögen gesprochen worden. In denselben Rahmen gehören auch die Mittel aus den Rückkaufserlösen der Bundesanleihen. Es gehören hierher auch die Leistungen aus dem Lastenausgleichsfonds; selbstverständlich im Rahmen der Zweckbestimmung, aber ich meine doch, sie müßten mit verstärktem Nachdruck in die Grenzgebiete geleitet werden. Zu erwähnen wären hier noch die Eigenmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Der Ihnen vorliegende Antrag befaßt sich auch mit den öffentlich-rechtlichen Körperschaften z. B. mit der Bundesanstalt in Nürnberg. Es soll hier keineswegs der Eindruck entstehen, daß im Rahmen der zentralen Investitionsprogramme für die Zonenrandgebiete in den letzten Jahren und insbesondere im letzten Jahr nichts geschehen sei. Wir meinen aber, daß auf diesem Gebiet und in dieser Beziehung noch etwas mehr zugunsten dieser Gebietsteile zu geschehen hätte.
Wir beantragen ferner, daß in den einzelnen Ressorts die Mittel für die Grenzgebiete besonders vorgesehen und besonders ausgewiesen werden. Diese Forderung ist aus der sehr bitteren Erkenntnis entstanden, daß so manche Empfehlungen, die in den letzten Jahren gegeben wurden, leider nur bedrucktes Papier geblieben sind. Im Interesse aller müssen wir stichhaltige Vergleichsmöglichkeiten haben.
Ich darf zusammenfassend sagen: unsere Wünsche gehen dahin, daß zur Förderung der Wirtschaftskraft der Grenzgebiete am Eisernen Vorhang — wir sollten vielleicht eher sagen: am sowjetischen Stacheldraht, denn durch den Eisernen Vorhang konnte man noch hindurch — eine Umgruppierung der vorhandenen Mittel vorgenommen wird, daß im kommenden Haushaltsjahr darüber hinaus wieder die notwendigen Mittel in den ordentlichen Haushalt eingebaut werden.
Dieses Bukett an vorgeschlagenen Maßnahmen. das ich in aller Kürze zu skizzieren versucht habe, wird es notwendig machen, daß dieser Antrag an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Gesamtdeutschen Ausschuß zur Mitberatung überwiesen wird. Den Zonenrandgebieten und


(Wacher [Hof])

Grenzgebieten zu helfen, bedeutet, wie Frau Dr. Brökelschen einmal so richtig ausgeführt hat, ein Gefecht im Kalten Krieg zu gewinnen. Ich weiß, daß das Hohe Haus die Notlage dieses Fünftels der Bundesrepublik mehrfach anerkannt hat. Wenn diese Not auch gemildert werden konnte, sie besteht schon noch! Ich darf deshalb bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Begründung der Anträge unter den Ziffern 3 b), d) und e) hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.
    Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Anträge auf den Drucksachen 743 und 744 und die Große Anfrage auf Drucksache 745 stehen in innerem Zusammenhang miteinander. Ich bin deswegen dankbar, daß Einverständnis darüber besteht, daß ich sie gemeinsam begründen darf.
    Alle drei Drucksachen haben als Ausgangspunkt die Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 31. März 1954. Es handelt sich bei diesen Richtlinien, die im Bundesanzeiger vorn 7. April 1954 veröffentlicht sind, u. a. darum, für notleidende Gebiete, unter denen das Zonenrandgebiet ausdrücklich aufgeführt ist, bestimmte Abweichungen von der Verdingungsordnung für Leistungen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen für zulässig zu erklären. Die öffentlichen Aufträge sind für die Wirtschaft des Zonenrandgebietes ein Faktor von entscheidender Bedeutung. Die immer wiederkehrende Frage ist deshalb, wie man ihren Umfang erweitern und wie man die Anwendung der
    Richtlinien sicherstellen kann. Sowohl nach der einen wie nach der anderen Seite ist die Entwicklung leider nicht zufriedenstellend verlaufen.
    Die Richtlinien wenden sich zunächst an die Stellen der Bundesregierung, die Aufträge vergeben, also an Beschaffungsstellen und bauvergebende Stellen. Nun ist das Ziel der Richtlinien, den Betrieben und Gebieten, die nach Auffassung von Bundestag und Bundesregierung einer besonderen Förderung bedürfen, dadurch zu helfen, daß zur Ausgabe gelangende Bundesmittel nach bestimmten wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Wenn dieses Ziel aber erreicht werden soll, dann darf kein Unterschied gemacht werden, je nachdem, ob die Mittel von den Bundesstellen für ihren eigenen Bedarf oder aber für Beschaffungen außerhalb dieses Eigenbedarfs verwendet werden sollen. Wir denken z. B. an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein mit ihren Einkäufen oder an die Einkäufe der Einfuhr-und Vorratsstellen. Wir denken aber auch z. B. an die 2 Millionen DM, die von der Bundesmonopolverwaltung nach ihrem Bericht vom 30. September 1952 für Baudarlehen eingesetzt worden sind. Auch soweit Bundesmittel als Kredite oder Subventionen oder als sonstige Finanzierungshilfen gegeben werden und mittelbar Anlaß zu Anschaffungen geben — wir denken hier vor allen Dingen an den auch von Herrn Kollegen Starke schon erwähnten sozialen Wohnungsbau —, sollte die Anwendung der Richtlinien sichergestellt werden.
    Mit Recht hat der Ostrandausschuß des Landkreistages in einer Denkschrift, die uns in diesen Tagen zugegangen ist, darauf hingewiesen, daß bei den Facharbeitern eine ganz bedenkliche Tendenz
    zur Abwanderung besteht, daß aber auf der anderen Seite an dem Festhalten der Facharbeiter die Frage der wirtschaftlichen Sicherheit überhaupt hängt und daß es infolgedessen notwendig ist, gerade für Facharbeiter den Wohnungsbau verstärkt zu fördern. Es sollte auch ohne weiteres möglich sein, die Unternehmungen, auf die die Regierung kapital- oder leitungsmäßig entscheidenden Einfluß hat, in diese Bindung einzubeziehen. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß damit keinem Dirigismus in weiterem Umfange das Wort geredet werden soll. Aber wenn die Bundesregierung um die Anerkennung von politischen und wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten nicht herumkommt und wenn der Einsatz öffentlicher Mittel — das ist von meinen beiden Herren Vorrednern betont worden — leider nur begrenzt möglich ist, dann muß man eben versuchen, alle Möglichkeiten auszunutzen, die ohne weitere unmittelbare Belastung des Bundes eine spürbare Hilfe bringen können.

    (Abg. Wacher [Hof]: Sehr gut!)

    Da wir jedoch in bezug auf die praktische Durchführung unseres Anliegens eine leise Skepsis nicht verschweigen wollen und wir auf der anderen Seite der Meinung sind, daß man nicht erneut im Zonenrandgebiet einen Rückschlag in den Hoffnungen verantworten kann, die unser Antrag zweifellos geweckt hat, möchten wir, daß die getroffenen Maßnahmen dem Bundestag zur Kenntnis gebracht werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die erwähnten Richtlinien weisen noch eine andere schwache Stelle auf. Sie sind im Rahmen der Aufträge der Besatzungsmächte bislang kaum wirksam geworden.

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

    Wir wissen — und das möchte ich ausdrücklich sagen —, daß die Bemühungen der Bundesregierung seit langem immer wieder dahin gegangen sind, hier eine befriedigende Regelung zu erreichen, bisher leider ohne entscheidenden Erfolg.

    (Abg. Wacher [Hof]: Hört! Hört!)

    Die Besatzungsmächte vertreten nämlich den Standpunkt, daß es sich bei diesen regionalen Fragen um soziale Maßnahmen handelt, die eine rein innenpolitische Angelegenheit seien. Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Josten, Stingl und Frau Probst vom 12. Juli 1954, die diesen Fragenkomplex ansprach, eine Übersicht über die Beschaffungsverfahren der drei Besatzungsmächte gegeben. Daraus ergibt sich, daß diese Verfahren innerhalb der Besatzungsmächte völlig verschieden sind und daß keines der Verfahren die im Bundesgebiet sonst gültigen Beschaffungsrichtlinien beachtet. So behalten sich alle drei Besatzungsmächte die Erteilung des Zuschlages vor, auch wenn z. B. die britische Besatzungsmacht bei der Einholung der Angebote und bei Firmenvorschlägen eine deutsche Stelle einschaltet. Die Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers weist auf das allen Besatzungsmächten gemeinsame Bestreben hin, möglichst beim Großhersteller unter Erzielung des billigsten Preises zu kaufen, und drückt als die Auffassung der Bundesregierung aus, daß unbeschadet der erwünschten Sparsamkeit der Besatzungs-


    (Frau Dr. Brökelschen)

    möchte die von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel so hoch seien, daß sie eine Beteiligung der nach den Richtlinien zu bevorzugenden Bewerber in dem dort vorgesehenen Rahmen und den dort vorgesehenen Preisspannen durchaus ermöglichen.
    Das ist auch unsere Meinung. Aber wir möchten auch noch darauf hinweisen, daß es sich bei dem den Richtlinien zugrunde liegenden Fragenkomplex nicht nur um eine innerdeutsche Angelegenheit handelt, sondern daß die Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft an der Grenze der Bundesrepublik zur sowjetisch besetzten Zone und die soziale und politische Befriedung, die damit zusammenhängt, weit über innenpolitische Interessen hinausgehen und auch eine außenpolitische Frage und damit eine gemeinsame Angelegenheit der freien Welt sind. Deswegen sind wir der Meinung, das Parlament sollte sich in einer einheitlichen Willenskundgebung dahin äußern, daß eine Vereinbarung der Bundesrepublik mit den Besatzungsmächten zustande kommen möge, nach der die Anwendung der Richtlinien bei der Vergabe von Aufträgen aus dem Besatzungskostenhaushalt in vollem Umfang zum Zuge kommt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Nun liegt zwischen dem Datum, an dem unsere Große Anfrage eingereicht wurde — es war der 12. Juli — und heute die Londoner Konferenz und damit die Aussicht auf den baldigen Wegfall des Besatzungsstatuts. Aber es ist schon vom Herrn Kollegen Dr. Starke darauf hingewiesen worden, daß im Zusammenhang mit dem Truppenvertrag in großem Umfang weitere öffentliche Aufträge anfallen werden. Unser Anliegen bleibt deshalb nach wie vor berechtigt und ist auch für die Zukunft durchaus zu beachten. Wir bitten, die Anträge Drucksachen 743 und 744, die sich mit diesem Fragenkreis beschäftigen, dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß — federführend — und dem Gesamtdeutschen Ausschuß zur Mitberatung zu überweisen.
    Das letzte Anliegen aus 'diesem Fragenkreis bezieht sich auf die sogenannte Geringfügigkeitsklausel. Die Richtlinien sehen nämlich vor, daß bei den öffentlichen Aufträgen einem bevorzugten Bewerber auch dann der Zuschlag erteilt werden soll, wenn sein Angebot nicht das wirtschaftlichste ist, sondern geringfügig über diesem liegt. Nun läßt der Begriff „geringfügig" recht verschiedene Auslegungen zu, und tatsächlich haben hier Ermessensentscheidungen in der praktischen Handhabung zu beträchtlichen Abweichungen geführt. Es ist darum notwendig, daß klipp und klar gesagt wird, was „geringfügig" bedeutet. Wir sind der Meinung, man sollte in den beteiligten Ressorts der Interpretation „gleich 5 %" zustimmen. Dabei ist es unseres Erachtens denkbar, daß man bei ganz großen Aufträgen diese Spanne verringert. Ich möchte aber sagen, daß eine Tabelle aus dem Jahre 1951, bei der die Herabstaffelung von 5% schon bei Aufträgen über 5 000 DM möglich war und auf Grund deren bei Aufträgen über 100 000 DM so gut wie gar keine Abweichung vom wirtschaftlichsten Angebot möglich war, keine Lösung gewesen ist.
    Wenn man an einer Staffelung festhalten will, muß unseres Erachtens die Summe für die 5%- Grenze ganz wesentlich heraufgesetzt werden und müssen die Spannen bei der Staffelung beträchtlich auseinandergezogen werden. Jedenfalls — das ist das Entscheidende — müssen klare Anweisungen
    gegeben werden, die eine einheitliche Interpretation gewährleisten. Wir wären deswegen dankbar, wenn in den beteiligten Ressorts über diese Frage recht bald eine einheitliche und übereinstimmende Auffassung herbeigeführt würde. Wir stimmen dabei durchaus dem Herrn Bundesfinanzminister zu, wenn er als unverzichtbare Voraussetzung für die 5 % angesehen haben will, daß die preislichen Mehrforderungen ihren Grund ausschließlich — das möchte ich betonen — in Mehrkosten der Anbieter haben, die standortbedingt sind. Wir wollen insofern nicht den freien Wettbewerb einschränken, sondern im Gegenteil den echten Wettbewerb möglich machen.
    Ein letzter Punkt, der im Zonenrandgebiet immer wieder berechtigte Verstimmung hervorruft, ist die uneinheitliche Anwendung der Richtlinien durch die Länder. Gerade in den letzten Tagen ist in der erwähnten Denkschrift des Landkreistages gesagt worden, die Hilfe für das Zonenrandgebiet bleibe eine nur vom Bund zu lösende nationalpolitische Aufgabe ersten Ranges. Ich möchte dem in weitem Umfange zustimmen, aber ich möchte sagen, daß es trotzdem nicht ohne eine Koordinierung der Ländermaßnahmen mit den Maßnahmen des Bundes geht. Es ist doch so, daß einige Länder die Richtlinien voll anerkennen und danach verfahren, während andere ihre Anerkennung ablehnen. Es wäre deswegen für uns von Interesse, zu erfahren, welche Maßnahmen die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt, um hier die unbedingt notwendige Koordinierung herzustellen. Meines Erachtens sollte die Anwendung der Richtlinien zumindest dort selbstverständlich sein, wo man unmittelbar an den Förderungsprogrammen interessiert ist, nämlich in den Ländern der Zonenrandgebiete selber. Es würde zweifellos der Besserung der manchmal nicht ganz guten Atmosphäre im Zonenrandgebiet dienlich sein, wenn man dort die Überzeugung wecken könnte, daß Bund und Länder hier an einem Strick ziehen. Aber auch in den Ländern, in denen infolge starker Wirtschaftskraft — das lassen Sie mich einmal ehrlich sagen — öffentliche Aufträge in großem Umfange anfallen, sollte man zu einer solchen Koordinierung bereit sein.
    Die Problematik des Zonenrandgebiets — das ist heute schon 'erwähnt worden — geht als politische Aufgabe uns alle miteinander an. Das muß immer wieder gesagt werden, und ich möchte es gerade in diesen Tagen unterstreichen, nachdem der Besuch von Herrn Molotow in der sowjetisch besetzten Zone und seine verschiedenen Reden während dieses Besuchs nicht gerade die Hoffnung haben wecken können, daß der Kreml schon in nächster Zukunft bereit ist, die Regierung der DDR fallenzulassen und damit den Eisernen Vorhang zu beseitigen, der doch der entscheidende Grund für die ganze Problematik des Zonenrandgebiets ist. So wird leider die Verringerung des West-Ost-Gefälles in der Wirtschaftsentwicklung der Bundesrepublik gerade auch den wirtschaftlich starken Ländern als politische Aufgabe vorerst gestellt bleiben. Ich meine, hier hätte echter Föderalismus die Gelegenheit zu einer Bewährungsprobe.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)