Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal feststellen, daß nach der Regelung im Gesetz auch in anderen Fällen ein Rechtsanspruch auf Unterstützung gegeben ist, ohne daß dem eine Beitragsleistung gegenübersteht.
- Herr Kollege Hansen, in der Arbeitslosenversicherung ist es doch so — das werden Sie nicht bestreiten können —, daß in den Fällen, in denen der Beschäftigte dort tätig ist, wo die Bundesanstalt nicht zuständig ist, er Unterstützungsanspruch hat, obschon er keine Beitragsleistung vollbracht hat; das ist also der Fall, wenn er im Bereich der Tätigkeit der Bundesanstalt, .also im Bundesgebiet wohnhaft ist.
In Berlin ist es so — ich sage das noch einmal —, daß 26 000 Menschen einen Anspruch ohne Beitragsleistung haben und 'daß 30 000 Leute Beiträge leisten und keinen Anspruch haben. Das muß man sehen, wenn man die Dinge richtig werten will. Ich sage noch einmal: wir haben die Dinge reiflich überprüft. Ich wundere mich, daß Frau Finselberger — sie als die BHE-Vertreterin im Ausschuß hat selbstverständlich das Recht dazu — nunmehr den gegenteiligen Standpunkt vertritt. Wir glauben aber, daß man mit einer Kannbestimmung erstens dem vorgetragenen Anliegen gerecht werden kann und daß darüber hinaus die Möglichkeit verbleibt, Schäden zu vermeiden, die sonst nicht vermieden werden können. Denken Sie doch einmal an die Tatsache, daß wir in Ostberlin keinerlei Exekutivgewalt haben. Wir haben also gar nicht die Möglichkeit, irgendwelche Überprüfungen vorzunehmen, ob der Bezug der Arbeitslosenunterstützung zu Recht erfolgt. Ich glaube, das muß man doch einmal sehen. Diese technischen Dinge und diese Schwierigkeiten dürfen bei Gott nicht ignoriert werden. Es geht hier doch um folgendes. Das Anliegen, zu helfen, ist uns allen gemeinsam. Aber wir wollen in einer Form helfen, die zweckmäßig ist.