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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktionsfreunde beabsichtigen, dem Antrag der SPD zuzustimmen, und zwar vor allem auch aus dem Grunde, den Herr Kollege Arndt schon genannt hat, daß eine Reihe von Antragsberechtigten und- gerade von zurückhaltenden Antragsberechtigten, die keine unberechtigten Anträge stellen wollen, ja nicht einmal Anträge stellen wollen, von denen sie nach der bisherigen Rechtsprechung annehmen müssen, daß sie wahrscheinlich abgelehnt werden, sich durch den Erlaß der noch ausstehenden Rechtsverordnungen in die Lage versetzt sehen könnten, unvermutet doch Aussicht und gute Aussicht für die Verfolgung ihrer Rechtsansprüche zu haben. Diesen Erfolg bringt schon die einzige Rechtsverordnung mit sich, die bisher erlassen worden ist, nämlich die für den § 14, der den Kreis der berechtigten Erben oder Nachkommen eines Getöteten weiter faßt, als man angesichts des Wortlautes des Gesetzes vermuten konnte. Es ist also so, daß die Rechtsverordnungen auch von Einfluß auf den Kreis der Antragsberechtigten sind. Es wäre sehr unbillig, wenn nunmehr Personen, die infolge verspätet erlassener Rechtsverordnungen bessere Aussichten haben, deswegen ausgeschlossen wären, weil sie in pessimistischer Auffassung der Rechtslage versäumt haben, ihren Antrag zu stellen. Das ist der Grund, der die Leiter der Wiedergutmachungsbehörden selber veranlaßt, eine Verlängerung der Frist zu fordern. Es sind auch uns aus den Kreisen der Wiedergutmachungsämter Wünsche zugegangen, einen solchen Antrag zu stellen; und es würde auch von unserer Fraktion geschehen sein, wenn nicht schon der Antrag der SPD gestellt gewesen wäre.
    Es könnte der Einwand erhoben werden, daß durch die Zahl der Nachzügler die Berechnungen über den vermutlichen Kostenaufwand der Entschädigung wieder über den Haufen geworfen würden und daß sich die Belastung, die aus der Entschädigungspflicht auf uns zukommt, nicht genau übersehen lasse. Aber angesichts des Gewichts der Gegenargumente sollte dieses Bedürfnis in diesem Fall nicht berücksichtigt werden.
    Ich bitte auch mir zu gestatten, einige Worte zu der Lage zu sagen, der wir uns heute gegenübersehen, nachdem das Bundesentschädigungsgesetz über ein Jahr in Kraft ist. Da ist das bestürzende Ergebnis, an das niemand von uns gedacht und das niemand gewollt hat — trotz aller berechtigten Kritik des 1. Bundestages durch alle Fraktionen hindurch an der Unzulänglichkeit dieses Gesetzes hat das niemand gewußt und niemand vorausgesehen —, daß durch das Fehlen der Rechtsverordnungen die allerwichtigsten Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung für Schäden am Leben, zweitens für die Schäden an Körper und Gesundheit und drittens für die Fortbildungs- und Berufsschäden überhaupt nicht anwendbar sind.


    (Dr. Böhm [Frankfurt])

    Die Folge des von allen Wiedergutmachungsberechtigten, allen Verfolgten so heiß ersehnten Bundesentschädigungsgesetzes war, daß schlagartig die Weiterbehandlung bereits eingereichter Anträge eingestellt wurde und bis zum heutigen Tage eingestellt blieb. Erst seit Anfang Oktober können wenigstens diejenigen Anträge bearbeitet werden, die auf Grund des § 14 des Gesetzes gestellt werden, nicht aber diejenigen auf Grund des § 15 und nicht diejenigen auf Grund der §§ 25 bis 36 des Gesetzes; diese bleiben nach wie vor liegen, so daß die Tätigkeit der Entschädigungsämter schlagartig nachgelassen hat. In Berlin, das weitaus die größte Verfolgtengruppe hat, ist die Summe der monatlichen Entschädigungszahlen gegenüber der Zeit vor dem Bundesentschädigungsgesetz um 80 % zurückgegangen.

    (Hört! Hört! in der Mitte und bei der SPD.) Seit zwölf Monaten werden nur noch 20 % der Entschädigungen gezahlt, die auf Grund des Berliner Gesetzes, also vor Erlaß des Bundesentschädigungsgesetzes, gezahlt wurden. Wenn ich recht unterrichtet bin, sind von den 30 Millionen DM, die im Berliner Etat für die Wiedergutmachungszahlungen enthalten sind, seit dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes erst 5 Millionen DM in Anspruch genommen worden. Das ist eine bestürzende Bilanz.

    Leider können wir nicht sagen, daß die Verzögerung des Erlasses der Rechtsverordnungen eine schuldlose ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Zwar wird man sagen müssen, daß von dem Zeitpunkt an, an dem der Herr Bundesfinanzminister die Startgenehmigung für die Ausarbeitung von Rechtsverordnungen erteilt hat, von den Beamten des Bundesfinanzministeriums, von den Beamten der übrigen beteiligten Ministerien und vom Bundesrat eine außerordentlich intensive und fleißige, unermüdliche und auch hochqualifizierte Arbeit geleistet worden ist. Die sehr wenigen Beamten im Bundesfinanzministerium können aber tatsächlich neben der ungeheuren Fülle ihrer übrigen Arbeit — sie sind ja nicht nur mit der Ausarbeitung der Rechtsverordnungen beschäftigt, sondern haben auch vieles andere zu tun — diese gewaltige Arbeit schlechterdings nicht leisten.
    Dazu kommt: Wenn auf das Gesetz selbst - das Gesetz ist ja aus einem Regierungsentwurf hervorgegangen —, wenn auf die Ausarbeitung der Paragraphen mehr Sorgfalt verwendet worden wäre, hätten wir vielleicht überhaupt keine Rechtsverordnungen gebraucht oder wir hätten Rechtsverordnungen gebraucht, die in zwei oder drei Wochen hätten fertig werden können. Die Tatsache, daß die Fertigstellung der Rechtsverordnung zu einem einzigen Paragraphen vom ersten Federstrich an bis zum Inkrafttreten vom 1. März bis zum Oktober dauert, ist nur durch die Mangelhaftigkeit des Gesetzes erklärbar, das durch die Rechtsverordnungen zu ergänzen ist. Diese Mangelhaftigkeit des Gesetzes rührt aber auch daher, daß der Regierungsentwurf des Bundesentschädigungsgesetzes sehr spät in Angriff genommen worden ist. Er ist erst in Angriff genommen worden, als die Konkurrenz des Bundesrats mit einem Initiativgesetzentwurf schon weit gediehen war. Daher stand der letzte Bundestag nur vor der Wahl, entweder ein Gesetz, das er für unzureichend hielt — alle Fraktionen haben es für unzureichend gehalten —, in Kenntnis seiner Mängel anzunehmen oder aber es abzulehnen und dabei eine ungeheure Enttäuschung in den Herzen vieler leidgeprüfter Menschen hervorzurufen. Also diese Verzögerungssünden der Vergangenheit sind für die Verzögerung bei den Rechtsverordnungen mitverursachend.
    Leider kommt aber noch ein Weiteres hinzu. Der Herr Bundesfinanzminister hat uns am 28. Mai 1954 hier in diesem Hohen Hause selbst erklärt, daß die Rechtsverordnungen deshalb nicht in Angriff genommen worden seien, weil der Bundesrat am 17. September 1953 — an dem Tage, an dem er seine Zustimmung zum BEG gab — beschlossen habe, eine Novelle zu erlassen, und daß diese Absicht des Bundesrates erst im März 1954 aufgegeben worden sei. Der Herr Finanzminister hat erklärt, es habe doch keinen Zweck, es sei untunlich, Ausführungsbestimmungen, Rechtsverordnungen zu einem Gesetz zu erlassen, wenn man wisse, daß doch bald ein anderes nachkomme. Meine Damen und Herren, hier ergibt sich doch die prinzipielle Frage — die auch eine Rechts- und Verfassungsfrage ist —, ob da, wo ein Gesetz die Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt, die Bundesregierung irgendeinen Ermessenspielraum dafür besitzt, ob und wann sie von dieser Ermächtigung Gebrauch machen will. Es fragt sich, ob ihr ein solcher Ermessenspielraum überhaupt zusteht. Ist die Bundesregierung insbesondere ermächtigt, Rechtsverordnungen deshalb nicht zu erlassen, weil gesetzgebende Körperschaften von ihrem Recht Gebrauch machen, ein neues Gesetz vorzubereiten, besonders dann, wenn von der sofortigen Inangriffnahme der Arbeiten an den Rechtsverordnungen für das Schicksal ganzer Massen schwergeprüfter Menschen so vieles abhängt wie in diesem Fall, oder dann, wenn diejenigen Vorschriften des Gesetzes, die durch Rechtsverordnungen ausgeführt werden sollen, ohne solche Vorschriften überhaupt nicht angewendet werden können? Bei den §§ 14, 15, 25 bis 36 war das der Fall, wie ich schon ausgeführt habe. Mir scheint doch, daß angesichts des klaren Willens des Gesetzgebers, daß die Rechtsverordnungen zu erlassen sind, und angesichts des gleichzeitigen Willens der damaligen Gesetzgeber, ein neues Gesetz dem alten folgen zu lassen, die Bundesregierung nicht berechtigt war, mit dem Erlaß der Rechtsverordnungen auch nur einen Tag zu warten,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    namentlich deswegen, weil damals im Bundestag und im Bundesrat zunächst die Absicht bestand, das Bundesentschädigungsgesetz überhaupt erst mit den Rechtsverordnungen in Kraft treten zu lassen.

    (Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, wir hatten uns darüber verständigt, um 16 Uhr Schluß zu machen. Ich darf aber Ihr Einverständnis unterstellen, daß wir diesen wichtigen Punkt der Tagesordnung zu Ende führen

(Abg. Altmaier: Der Herr Finanzminister will ja sprechen!)

— ich weiß, Herr Abgeordneter Altmaier —, mit der Bitte um möglichste Konzentration, weil viele Kollegen sich aus mancherlei Gründen auf diesen Schlußzeitpunkt eingestellt haben. Zunächst Herr Abgeordneter Dr. Reif!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Reif


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen. Ich möchte hier nur feststellen: es tut manchmal weh,


    (Dr. Reif)

    den Herrn Abgeordneten Arndt hier reden zu hören. Es tut um so mehr weh,

    (Abg. Dr. Menzel: Wenn er recht hat!)

    wenn wir eingestehen müssen, daß diese herbe Kritik notwendig ist. Ich möchte beinahe sagen, daß die Worte, die der Herr Kollege Professor Böhm gesprochen hat, wenn sie auch weniger anklagend waren, so doch in ihrem Inhalt eine sehr massive Anklage darstellten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Vor einigen Tagen erst sind einige unserer Kollegen aus den Vereinigten Staaten von Amerika zurückgekommen. Ich glaube, sie werden sich daran erinnern - jedenfalls ist mir das so berichtet worden —, daß von Deutsch-Amerikanern, aber auch von anderen Amerikanern jetzt immer wieder auf diese Wunde der deutschen Demokratie hingewiesen worden ist, daß man dort gesagt hat: „Ihr wart sehr eilig, als es um die Rechtsstellung der 131er ging,

    (lebhafte Zustimmung bei der SPD)

    ihr seid sehr saumselig, wenn es darum geht, eine moralische und politische Pflicht zu erfüllen, die ja sogar eine außenpolitische Bedeutung hat."

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Wir erleben doch jetzt häufig, daß jüdische Freunde aus Afrika oder Amerika oder sonstwoher z. B. zu mir nach Berlin kommen. Merkwürdig leichtfertig wird von den Auslandsvertretungen solchen Persönlichkeiten geraten: „Fahrt doch selbst hin; wenn ihr anwesend seid, werden sich die Dinge regeln!" — eine Auskunft, die die Leute draußen immer wieder bekommen. Sie sitzen nachher hier fest und wissen nicht einmal, wovon sie ihren Aufenthalt bestreiten sollen. Das ist das eine.
    Das Zweite ist, daß sie riskieren, sich mit jenen 131ern, die nun nicht alle inzwischen Demokraten geworden sind,

    (Abg. Dr. Gille: Es sind doch die heimatvertriebenen Beamten darunter!)

    auseinanderzusetzen über jene Vorgänge in der Zeit des „Dritten Reiches" — —

    (Abg. Dr. Gille: Sie müssen doch unterscheiden; nicht alle in einen Topf werfen!)

    — Verzeihen Sie, Herr Kollege, ich habe das bei meinen Freunden erlebt. Die haben sich schlecht behandeln lassen müssen von jenen Leuten, die zumindest nicht in diesen Ämtern sitzen dürften.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und rechts.)

    Wir begrüßen es also — ich will nicht länger anklagen —, daß die sozialdemokratische Fraktion uns Gelegenheit gibt, durch Zustimmung zu diesem Antrag die Dinge wieder ins Rollen zu bringen. Wir haben die Hoffnung, daß diese Aussprache den Herrn Bundesfinanzminister, der ja auch in der vorigen Legislaturperiode Bundesfinanzminister war — was ich als Ergänzung zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Professor Böhm feststellen möchte —, veranlaßt, uns nun sehr schnell die zweite Durchführungsverordnung vorzulegen. Vielleicht läßt sich im Zuge dieser zweiten Durchführungsverordnung z. B. dadurch eine gewisse Erleichterung schaffen, daß das, was früher bei uns in Berlin üblich war, wieder möglich gemacht daß man etwa akkordiert. Es kommen vielfach Persönlichkeiten aus dem Ausland, die froh wären, wenn sie sich vergleichen könnten. Das ist heute verboten. Alle diese Dinge können doch auch bei dem jetzigen Rechtszustand, wenn der Herr Bundesfinanzminister nur will,

    (Sehr gut! bei der SPD) schnell geregelt werden.

    Dann haben wir den Wunsch, den Herr Kollege Böhm schon ausgesprochen hat, daß der Ausschuß, der sich mit der Vorbereitung des Ergänzungsgesetzes befaßt, nun wenigstens einmal zur Arbeit zusammengerufen wird, damit die Geschädigten sehen, daß in diesem Hause und in dieser Regierung für eine moralische Aufgabe dieser Demokratie genügend Verständnis besteht. Und eine Bitte an die Regierung: Machen Sie es doch den aufrichtigen Demokraten, die in der Demokratie mehr sehen als nur die formale Gleichberechtigung der Willensbildung, nicht so schwer, mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)