Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. — Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 161, in § 1 des vorliegenden Gesetzes die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über den § 1. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Ich rufe auf §§ 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Einzelberatung entfällt.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
a) Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Investitionshilfe ;
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Raestrup, Stücklen, Spies , Dr. Dollinger und Genossen betreffend Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676).
Ich schlage Ihnen vor, zuerst die Begründung zu a und b zu hören und dann die Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen. Besteht darüber Einverständnis? — Das ist der Fall.
Zur Begründung der Großen Anfrage hat das Wort der Abgeordnete Dr. Atzenroth.
Dr. Atzenroth , Anfragender: Meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage hat nicht den Zweck, eine Debatte über die Richtigkeit oder die Fehler und Mängel des Investitionshilfegesetzes zu entfesseln, sondern sie will nur die Anregung dazu geben, daß dieses Gesetz in allerkürzester Zeit einen Abschluß erhält. Dem steht auch unsere Frage 3 nicht entgegen. Wir schlagen vor, daß wir eine Debatte über die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers zu den Auswirkungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Das Investitionshilfegesetz sollte eine einmalige Leistung der Wirtschaft darstellen. Das war der Wille des Gesetzgebers. Die Wirtschaft sollte auf Grund eines Angebots der führenden Gremien der Wirtschaft zum Zwecke der Investition in der Grundstoffindustrie einmalig den Betrag von einer Milliarde DM aufbringen. Dieses Geld sollte als Darlehen gegeben werden, und dafür sollten von den Begünstigten Wertpapiere gegeben werden. Soviel man aus den Pressemeldungen ersehen kann, ist der Betrag — bis auf kleine Teilbeträge — inzwischen aufgekommen. Veranlagt ist ein wesentlich höherer Betrag. Wir werden in der Beantwortung durch den Herrn Bundesfinanzminister hören, wie hoch das veranlagte und wie hoch das zu erwartende Aufkommen ist. Jedenfalls müssen wir uns Gedanken darüber machen, was mit dem Mehraufkommen zu geschehen hat.
In der Presse ist eine Reihe von Kombinationen erschienen. Jeder hat sich mal gemeldet: „Och, da werden einige hundert Millionen mehr aufkommen, das könnte eigentlich etwas für uns sein!" Man hat es für die Bundesbahn reservieren wollen, man hat es für bestimmte Industriezweige geben wollen, man hat es als allgemeine, nicht ganz definierte Darlehen für den Mittelstand verwenden wollen; aber alle diese Lösungen würden ja gegen den Inhalt des Gesetzes verstoßen. In dem Gesetz ist nur über eine Milliarde verfügt, und wenn mehr aufkommt, muß das zurückgezahlt werden. Eigentlich hätte es in der Mehrhöhe gar nicht erhoben werden dürfen. Wenn andere Pläne beabsichtigt sind, müßte der Gesetzgeber dazu von Grund auf ganz neu Stellung nehmen. Diese Frage scheint mir also sehr eindeutig geklärt zu sein: das Mehraufkommen ist zurückzuzahlen.
Dabei erhebt sich natürlich die außerordentlich schwierige Frage des Wie. Eine ganze Reihe von Pflichtigen haben ihre Hergabepflicht voll und ganz erfüllt, und ein Teil dieser Pflichtigen ist auch in vollem Umfang durch die Hergabe von Wertpapieren befriedigt worden. Dieser Kreis ist praktisch aus dem Gesetz schon ausgeschieden. Ein anderer Teil der Pflichtigen hat zwar seinerseits die Zahlungspflicht erfüllt, ist aber bis heute noch nicht in den Besitz der versprochenen Wertpapiere gelangt. Bei diesem Kreis tritt also schon die Frage der Rückzahlung in Erscheinung. Den dritten Kreis stellen diejenigen dar, die in Erwartung eines für sie günstigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht oder nicht alles gezahlt haben. Es muß wohl im Interesse der Gerechtigkeit gefordert werden, daß man diejenigen, die ihrer Zahlungspflicht nicht genügt haben, nunmehr auch zu der Zahlung heranzieht.
Man könnte natürlich dabei erwägen, ob ihnen der
zu erwartende prozentuale Rückzahlungsbetrag
gleich erlassen werden soll. Über diese Möglichkeit
wäre zu reden, aber die Einziehung muß man natürlich unter allen Umständen fordern.
Andererseits sind gerade in diesen Tagen — deswegen bin ich froh, daß wir heute endlich zu der Besprechung dieser Anfrage kommen —, nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nunmehr ergangen ist, die Schwierigkeiten für diese Unternehmungen und für diese Betriebe aufgetreten,
man mag sagen, selbstverschuldet oder nicht. Aber wenn man nun überlegt, daß die Betriebe auf das Urteil dieses Gerichts gewartet haben, daß aber die Finanzämter und das Kuratorium ebenfalls gewartet, also stillschweigend die ganze Angelegenheit als eine Art Stundung betrachtet haben, dann müßte man doch zu der Erkenntnis kommen, das auch von seiten des Gesetzgebers wirklich in die Form einer nachträglichen Stundung zu kleiden.
Man müßte solche Härten unterbinden, wie sie zur Zeit auftreten, daß diesen Unternehmungen Belastungen in einer Höhe von 2 % pro Monat — also von 24 % im Jahr; ich glaube, es ist noch etwas mehr — auferlegt werden. Ich habe eben ein Schreiben übergeben bekommen, nach dem ein Abgabepflichtiger, der 5900 DM zu zahlen hat, allein an Zinsen zusätzlich noch 2600 DM zahlen soll. Das sind Dinge, die einfach nicht tragbar sind, und ich erwarte, daß die Verwaltung hier mit aller Entschiedenheit eingreift.
Ich will in keiner Weise die Kreise in Schutz nehmen, die ihre Zahlungspflicht nicht erfüllt haben. Sie müssen sich den üblichen Bedingungen unterwerfen, die bei einer ausgesprochenen Stundung auferlegt werden. Die Finanzbehörden sollten nun diese, ich nenne sie einmal: stillschweigende Stundung so schnell wie möglich zurückziehen, damit das ordnungsmäßige Verfahren in Gang kommt. Aber für die Ablaufzeit müssen wir eine großzügige Regelung erwarten, die nicht zu solchen Ungerechtigkeiten führt, daß die Betroffenen von „Wucherzinsen" usw. sprechen können.
Auch auf der anderen Seite sind ja leider Fehler und Mängel zu verzeichnen, nämlich auf der Seite der begünstigten Unternehmungen. Diese Unternehmungen sind keineswegs alle in ihrer Gesamtheit ihrer Verpflichtung nachgekommen, ihre Wertpapiere herzugeben; denn sonst hätte ja jeder, der seine Abgabepflicht erfüllt hat, nun auch das Wertpapier in der Hand. Es fehlt also eine ganze Reihe von Unternehmungen, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, und wir wünschen in unserer Frage 2 einmal eine Auskunft über den Umfang dieses Rückstandes und zweitens eine Auskunft darüber, was der Herr Bundesfinanzminister zu tun gedenkt, um diese Unternehmungen zu veranlassen, daß sie ihrer Verpflichtung nachkommen. Ich könnte mir vorstellen, daß es darunter Unternehmungen gibt, die gar keine Wertpapiere mehr geben wollen und bereit sind, das erhaltene Darlehen zurückzuzahlen. Wir könnten uns damit einverstanden erklären; denn von den Abgabepflichtigen wird ja mancher lieber sein Geld als ein Wertpapier nehmen, obwohl diejenigen, die bisher die Wertpapiere erhalten haben, nicht schlecht davongekommen sind.
Aber dabei muß ich auf eine Schwierigkeit aufmerksam machen, die jetzt eintritt. Es besteht die große Gefahr, daß diejenigen, die zuerst die Wertpapiere erhalten haben, die Steuervorteile genießen, die jetzt nach Wegfall des Kapitalmarktförderungsgesetzes nicht mehr möglich sind. Auch dafür müssen wir eine gerechte Regelung treffen. Wir dürfen nicht zweierlei Empfangsberechtigte schaffen: die einen, die die günstigen Wertpapiere zuerst bekommen haben, und die anderen, die mit weniger günstigen Wertpapieren am Schluß abgefunden werden, die schon so lange haben warten müssen und die schlechter gestellt werden sollen als diejenigen, die zuerst drangekommen sind. Das wäre ebenfalls untragbar. Das Abschlußgesetz muß also auch dafür eine eindeutige und klare Regelung finden.
Wir haben unsere Anfrage aufgeteilt. Zunächst fragen wir an, wie hoch das Aufkommen ist. Die Zahlen lassen erwarten, daß es die Milliarde um 15 % übersteigen wird, wenn alles eingezogen ist.
Zweitens fragen wir:
In welchem Umfang sind die Begünstigten ihrer Verpflichtung zur Hergabe von Wertpapieren nachgekommen?
Ich habe diese Frage durch eine weitere Frage ergänzt: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diejenigen, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten?
Drittens fragen wir, welche Wirtschaftszweige begünstigt worden sind und wie sich diese Investitionen ausgewirkt haben. Das ist für mich zunächst nur eine informatorische Frage. Ich beabsichtige nicht, daraus heute eine Debatte zu entfesseln.
Viertens fragen wir — das ist für uns das Wichtigste —: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieses als eine einmalige Leistung bestimmte Gesetz nun zu einem Abschluß zu bringen, die Abwicklung zu beschleunigen und damit die ganze Sache, mindestens parlamentarisch, aber auch in der Praxis, endgültig zu erledigen?