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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
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    Rede von Hans Bals


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bevor ich mich mit dem materiellen Inhalt dieser beiden Anträge beschäftige, darf ich mir einige grundsätzliche Bemerkungen erlauben. Der Kollege Stammberger von der FDP hat bereits ausgeführt, daß der Bundestag am 14. Juli dieses Jahres die Bundesregierung beauftragt hat, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem die Grundrenten, die Renten der Waisen, der Witwen und der Eltern gehoben werden sollen. Ich wiederhole: unverzüglich vorzulegen! Der Antrag, welcher die Entschließung auslöste, wurde bereits am 26. Mai dieses Jahres eingereicht. Die Entschließung wurde am 14. Juli einstimmig angenommen. Zwischen der Antragstellung und der Annahme der Entschließung und der heutigen Debatte liegt eine große Zeitspanne.


    (Bals)

    In dieser Zeitspanne wurden von vielen Vertretern der politischen Parteien große Reden gehalten. In Wirklichkeit ist nichts geschehen. Die Bundesregierung soll mit unserm Antrag auf eine Erklärung festgelegt werden, ob sie bereit ist, die Forderungen der Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen zu erfüllen. Es besteht der Verdacht, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister gegenüber den fiskalischen Bedenken, welche im Kabinett bestehen, nicht durchzusetzen vermag.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

    Wir konnten deshalb dem Wunsch der Koalition, auf eine Begründung unserer Anträge zu verzichten, nicht nachkommen. Wir wollen hier öffentlich festgestellt wissen, daß der Bundestag bereit ist, die Frage der Kriegsopferversorgung ordentlich und schnell zu lösen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Meine Damen und Herren, den Wert einer Nation erkennt man daran, ob sie bereit ist, den Kriegsopfern und Kriegshinterbliebenen ihren Lebensanspruch zu sichern. Die Ausgaben für die Kriegsopfer müssen in ein ordentliches Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Staates gebracht werden. Daß in dieser Beziehung in der Bundesrepublik noch manches zu geschehen hat, beweisen die Ausgaben anderer Nationen. Ich bin in der Lage, Ihnen nachzuweisen, daß die Bundesrepublik in der Kriegsopferversorgung gegenüber anderen Ländern noch vieles nachzuholen hat. Ich weiß, Deutschland hat diesen Krieg verloren und hat deshalb noch viele andere Probleme zu lösen. Aber die Frage der Versorgung der Kriegsopfer und -hinterbliebenen sollte gelöst sein, bevor man sich in diesem Hohen Hause mit einer Wiederaufrüstung beschäftigt!

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Kriegsopferversorgung sollte zumindest prioritätsmäßig nicht schlechter gestellt sein. Die Zukunft Deutschlands und Europas hängt von der Lösung der sozialen Probleme ab. Die Kriegsopfer haben Gesundheit und Leben für Volk und Vaterland eingesetzt und geopfert. Es sollte Ehrenpflicht des deutschen Volkes sein, ihnen und ihren Hinterbliebenen jetzt beizustehen, da sie der Hilfe bedürfen.
    Der Antrag meiner Fraktion auf Drucksache 836 sieht eine Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vor. Wir gehen davon aus, daß die Grundrente unantastbar ist. Der Antrag sieht eine Erhöhung der Grundrente sowie eine Erhöhung der Witwen-, Waisen- und Elternrenten vor. Die Erhöhung soll im Durchschnitt 30 % betragen. Die Renten sollen den gestiegenen Lebenshaltungskosten angeglichen werden. Wir sind bei der Forderung geblieben, die wir bereits vor einem halben Jahr in diesem Hohen. Hause aufgestellt haben. Leider fanden wir damals von anderen Fraktionen keine Unterstützung. Wir stellen aber heute mit Freude fest, daß auch die Fraktionen der Regierungsparteien Anträge mit dem Ziele einer Rentenerhöhung eingereicht haben. Ich darf namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir gern bereit sind, Anträgen der anderen Fraktionen, soweit sie sich mit der Erhöhung der Renten beschäftigen, zuzustimmen.
    Nunmehr darf ich mich mit dem materiellen Inhalt des Gesetzes beschäftigen. Der § 31 Abs. 1 behandelt die Grundrenten. Unser Antrag sieht eine Erhöhung der Rente bei einer Erwerbsminderung von 30 % von 15 auf 20 DM vor. Ich darf mir die Einzelheiten ersparen; die Drucksache liegt
    Ihnen ja vor. Bei einer Erwerbsunfähigkeit von 100 % sieht unser Antrag eine Erhöhung der Rente von 75 auf 100 DM vor.
    Durch die Bestimmung des § 33 Abs. 2 soll erreicht werden, daß Sozialleistungen genau so behandelt werden wie Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit, d. h. daß monatlich 60 DM und von dem darüber hinausgehenden Betrag drei Zehntel außer Ansatz bleiben sollen.
    Der § 40 soll geändert werden. Die Grundrente der Witwe soll von 40 DM auf 50 DM erhöht werden, und die Altersbegrenzung soll wegfallen.
    § 46 sieht eine Erhöhung der Waisenrente bei Halbwaisen von 10 auf 15 DM und bei Vollwaisen von 15 auf 20 DM vor.
    Die Änderung des § 51 bezweckt eine Erhöhung der Elternrente, und zwar bei einem Elternpaar von 70 auf 100 DM und bei einem Elternteil von 50 auf 70 DM.
    Schließlich soll durch unseren Antrag zu § 59 Abs. 1 eine Fristverlängerung vom 31. Dezember 1952 auf den 31. Dezember 1956 herbeigeführt werden.
    Ich darf gleich auch die Drucksache 793 begründen. Dieser Antrag soll eine Sonderzulage für Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen bringen. Wir sind davon ausgegangen, daß damit die berechtigten Ansprüche, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 anerkannt hat, für das abgelaufene Jahr abgegolten werden sollen.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie namens meiner Fraktion, den beiden Anträgen, die die berechtigten Forderungen der Kriegsopfer und -hinterbliebenen erfüllen sollen, zuzustimmen. Meine politischen Freunde sind bereit, mit der Ausschußarbeit schnellstens zu beginnen, damit den Kriegsopfern, -hinterbliebenen und -waisen schnellstens geholfen werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort zur Begründung der Drucksache 859 hat der Abgeordnete Petersen.
Petersen (GB/BHE), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hätten uns den Aufmarsch der Parteien mit eigenen Gesetzentwürfen zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung ersparen können, wenn die Bundesregierung den Auftrag des Bundestages vom 14. Juli so ernst genommen hätte, wie er nur zu nehmen war.

(Beifall beim GB/BHE, bei der SPD und FDP.)

Damals beschloß der Bundestag, die Bundesregierung zu beauftragen, dem Parlament unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kriegsopferrenten vorzulegen. Dieser einstimmige Beschluß des Parlaments war mehr als eine programmatische Erklärung. Er war vielmehr die Anerkennung der außerordentlichen Notlage der Kriegsopfer und das Bekenntnis aller Parteien, hier schnellstens zu helfen.
Seitdem sind drei Monate vergangen, aber von der Bundesregierung fehlt jede aktive Reaktion zur Lösung dieses sozialen Notproblems.

(Hört! Hört! beim GB/BHE und bei der SPD.)



(Petersen)

Das ist nicht nur im Interesse der Kriegsopfer zu bedauern, sondern auch im Interesse des Ansehens der Bundesregierung; denn das läßt zumindest Zweifel daran aufkommen, ob die Bundesregierung bereit ist, die von dem Herrn Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vor einem Jahr versprochene Lösung der sozialen Notprobleme zur rechten Zeit in Angriff zu nehmen.
Wir gehen wohl nicht fehl in der Annahme, daß dem Herrn Bundesarbeitsminister als dem zuständigen Ressortminister nicht erst durch den Beschluß des Bundestages vom 14. Juli die täglich steigende Not der Kriegsopfer bekanntgeworden ist. Alle notwendigen Zahlenunterlagen sind im Bundesarbeitsministerium vorhanden, und die Fachkunde der dort tätigen bewährten Beamten hätte die Erstellung einer Gesetzesvorlage in wenigen Tagen ermöglicht, wenn der feste Wille hierzu vorhanden gewesen wäre.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Wir haben leider den Eindruck, daß der Herr Bundesarbeitsminister sich seine Initiative durch fiskalische Überlegungen zu sehr hemmen läßt, obwohl doch niemand in diesem Hohen Hause daran zweifeln wird, daß die fiskalischen Interessen von dem Herrn Bundesfinanzminister schon zur rechten Zeit wahrgenommen werden. Für die Probleme der Kriegsopferversorgung ist aber der Herr Bundesarbeitsminister zuständig und nicht der Herr Bundesfinanzminister, dem hier nur eine mitarbeitende Funktion in dem Sinne zukommt, alle Anforderungen an den Staat in ein gerechtes Verhältnis zu bringen.

(Sehr wahr! beim GB/BHE.)

Die Forderungen der Kriegsopfer, die ihr Leben und ihre Gesundheit eingesetzt haben, sind bisher nicht so erfüllt worden, daß man auch nur annähernd von einer sozialen Gerechtigkeit sprechen kann.
Wenn sich heute der Bundestag in einer allgemeinen Aussprache mit den Problemen der Kriegsopferversorgung befaßt, so kommt er damit einer Forderung nach, die über die betroffenen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen hinaus die ganze deutsche Öffentlichkeit angeht. Seit dem Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes sind vier Jahre vergangen, und die Maßstäbe, die damals die Grundlage für die Festsetzung angemessener Renten abgaben, gelten heute nicht mehr. Die Preise und die Lebenshaltungskosten sind stark angestiegen; die Grundrenten haben jedoch keine Aufbesserung erfahren, und so ist die Not in steigendem Umfang bei den Kriegsopfern geblieben. Auf der anderen Seite ist das Sozialprodukt Jahr um Jahr gestiegen; aber die Kriegsopfer haben daran keinen Anteil gehabt.
So müssen die Forderungen der Kriegsopfer auf eine sozial gerechte Behandlung anerkannt werden, und wir sind alle aufgerufen, hierfür bald Entscheidendes zu tun. Die Kriegsopferverbände als die berufenen Sprecher für die 41/2 Millionen Kriegsopfer haben niemals maßlose Forderungen gestellt; sie sind im Gegenteil verantwortungsbewußte Mitarbeiter an der Gestaltung eines sozial gerechten Versorgungsrechts gewesen und werden es auch bleiben.
Der Gesamtdeutsche Block/BHE erkennt an, daß den Kriegsopfern durch Sofortmaßnahmen geholfen werden muß. Mit dem von ihm vorgelegten
Gesetzentwurf soll den Kriegsopfern eine anständige Versorgungsgrundlage gegeben werden. Der Entwurf sieht eine 40%ige Erhöhung der Grundrenten bei Beschädigten und Hinterbliebenen vor. Diese Aufbesserung entspricht in dieser Höhe der Erhöhung der Gehälter der Bundesbeamten, die nach dem Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten zweimal um je 20 % verbessert worden sind. Da die Rechtsgrundlage der Versorgung der Beamten und der Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen aber die gleiche ist, nämlich der geleistete Dienst für Volk und Staat, ist es gerechtfertigt, auch die Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz für Beschädigte und Hinterbliebene um 40 vom Hundert zu erhöhen.
Mit der vorgeschlagenen Neufassung der §§ 33 Abs. 2, 41 Abs. 4 und 47 Abs. 3 Satz 2 sollen auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die aus Wartegeldern, Ruhegeldern, Witwen- und Waisengeldern oder anderen Bezügen und Vorteilen aus früheren Dienstleistungen bestehen, in sinnvoller Höhe von der Anrechnung frei bleiben.
Die Erhöhung der Pflegezulage in der Neufassung des § 35 Abs. 1 auf den Höchstbetrag von 200 DM ergibt sich daraus, daß nach der bisherigen Erfahrung die Pflegezulage für bestimmte Fälle von Schwerstbeschädigten unzureichend ist. Für solche Fälle, wie z. B. kriegsblinde Ohnhänder oder kriegsblinde Doppeloberschenkelamputierte ist das Pflegebedürfnis so groß, daß eine monatliche Pflegezulage von 200 DM erforderlich erscheint.
Die Neufassung der §§ 42 Abs. 1 Satz 1 und 44 sieht die Gleichstellung der Kriegerwitwe mit der Beamtenwitwe vor. Es ist angebracht, die im Beamtengesetz bereits verankerte fortschrittliche Regelung auch für die Witwenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu übernehmen, zumal damit ein weiterer Beitrag zur Lösung des Problems der sogenanten Onkelehen geleistet wird.
Die Erhöhung der Heiratsabfindung von 1200 DM auf 1680 DM entspricht der Erhöhung der Witwengrundrente und beläßt den Abfindungsbetrag auf dem 2 1/2fachen Betrag der Jahresgrundrente, wie das bisher der Fall war.
Für die Elternversorgung erschien eine Aufbesserung der Elternrente um 20 °/o angemessen. Hier ist darüber hinaus eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für ein Eltern p a a r auf 150 DM und für ein Eltern teil auf 105 DM vorgesehen.
Wesentlich erscheint uns der Vorschlag des § 63a, wonach in Zukunft bei jeder Erhöhung der Bezüge der Bundesbeamten auch die Grundrente der Beschädigten und Hinterbliebenen entsprechend erhöht werden soll. Diese Fassung entspricht der früheren gesetzlichen Bestimmung des § 87 Abs. 2 des ehemaligen Reichsversorgungsgesetzes und findet ihre Berechtigung in der gemeinsamen Rechtsgrundlage für die Versorgung der Beamten und für die Versorgung der Kriegsopfer. Sie wird auch in der Beamtenschaft volles Verständnis finden.
Die Frage der Deckung kann nur in einer grundsätzlichen Behandlung der Dringlichkeit der zu bewältigenden Staatsaufgaben beantwortet und gelöst werden. Daß das Kriegsopferproblem zu den vordringlichsten Aufgaben gehört, die einer menschlichen Lösung zugeführt werden müssen,


(Petersen)

steht außer Zweifel. So wird der Herr Bundesfinanzminister Wege finden müssen, um eine Dekkung für die entstehenden Mehrausgaben zu finden.
Wir wollen doch eins dabei nicht übersehen:

(Zuruf von der FDP)

— ich komme gleich darauf — daß man eine neue Wehrmacht, die wir alle für die Erhaltung unserer Freiheit bejahen, nicht mit einer Ausgabe von vielen Milliarden aufbauen kann, wenn die große Leidensarmee der fünf Millionen Kriegsopfer des ersten und zweiten Weltkrieges noch mit offenen Händen vor uns steht.

(Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)

Es wäre kein guter Beginn für die neuen Soldaten und ihre Volkstümlichkeit , wenn hier nicht in gleichem Schritt und Tritt auch die sozialen Notprobleme der Kriegsopfer gelöst würden.
Ich verzeichne gern die Ausführungen des Herrn Bundesministers Strauß und des Herrn Bundesministers Wuermeling als Vertreter der Bundesregierung auf einer großen Kriegsopfertagung in Bad Godesberg am Dienstag vergangener Woche.. Die Kriegsopfer haben es sehr gern gehört, daß der Herr Bundesminister Wuermeling erklärte, der Staat müsse und werde dafür sorgen, daß eine Kriegerwitwe nicht mehr arbeiten gehen müsse, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder sicherzustellen,

(Abg. Arnholz: Die Botschaft hör' ich wohl . . . !)

denn die Mutter gehöre den Kindern. Unser Entwurf bietet hierfür die Möglichkeit.
Nun, es kann für die Kriegsopfer nicht mehr alles wieder gut werden. Aber es kann vieles besser werden. Das ist der Auftrag an unser Gewissen und an unsere politische Verantwortung. Schaffen wir eine neue, gesunde soziale Ordnung, die unter dem Gesetz der sozialen Gerechtigkeit steht und in der die Kriegsopfer ganz umfaßt sind, wenn wir ein glückliches Volk werden wollen!

(Beifall beim GB/BHE und bei der FDP.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Probst. Ich nehme an, daß Sie Ihren Antrag selbst begründen wollen? — Ich erteile Ihnen das Wort.
    Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich habe die Ehre, für die überwiegende Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion den vorliegenden Antrag auf Erhöhung und Verbesserung der Grund- und Ausgleichsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz für die deutschen Kriegsopfer, Kriegshinterbliebenen und Kriegereltern zu begründen.

    (Abg. Arnholz: Und die übrigen Mitglieder der CDU stimmen nicht zu?)

    Ich gehe dabei aus von dem Bekenntnis des ganzen Hauses zur Grundstruktur des Bundesversorgungsgesetzes, d. h. zur Teilung der Rente in Grund- und Ausgleichsrente. Mit unserem Antrag bekennen wir uns gerade zu dieser Grundstruktur, indem wir auch die Ausgleichsrenten angemessen, d. h. im Verhältnis zur Erhöhung der Grundrente, erhöhen.
    Die deutschen Kriegsopfer haben in den schweren Jahren, die wir hinter uns haben, in vorbildlicher Haltung ihren Willen bewiesen, für ihr Volk mit Einsatz der noch verbliebenen und der neu gewonnenen Kräfte im deutschen Wiederaufbau ihren Anteil zu leisten. Ich möchte heute hier den Kriegsopfern danken dürfen für diesen Anteil am deutschen Wiederaufbau, an der Schaffung des deutschen Sozialprodukts.

    (Beifall.)

    Wir sind uns, meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen aller Fraktionen, darüber einig, daß wir in der Dankesverpflichtung stehen gegenüber den deutschen Kriegsopfern für die Opfer, die sie gebracht haben an Lebenskraft, an Lebensfreude, durch Verlust des nächsten Angehörigen, des Gatten, des Vaters, des Sohnes, daß wir ihnen gleichzeitig aber auch danken für dieser Haltung, von der ich soeben gesprochen habe. Die Voraussetzung zur Entfaltung dieses Leistungswillens bildet neben Heilbehandlung und sozialer Fürsorge, d. h. Berufsfürsorge im weitesten Sinne, die Grundrente. Wir alle haben uns auch heute wieder zu der Bedeutung der Grundrente und ihrer Unantastbarkeit bekannt, die, wie gesagt, die Voraussetzung schafft zur Entfaltung des Leistungswillens, der nun einmal zur Persönlichkeit gehört und das Selbstbewußtsein der eigenen Leistung vermittelt und der die Kriegsopfer darin Befriedigung finden läßt, wieder als Persönlichkeit in der Harmonie der Kräfte für die Allgemeinheit wirken zu dürfen. Eine wesentliche Voraussetzung dazu, sagte ich, bildet die Grundrente. Wir haben diesen Standpunkt immer vertreten. Die Grundrente ist ein Äquivalent für anatomischen Schaden. Was soll damit gesagt sein?
    Herr Kollege Mende hat einmal den Vorschlag gemacht, dem Hohen Hause einen Film vorzuführen, der dem Leben entnommen ist und der dokumentarischen Charakter hat, den Film nämlich: „Die unbekannte Tapferkeit". Ich muß diesen Vorschlag aufgreifen

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    und sagen: Jawohl, wir sollen uns diesen Film ansehen, weil wir unter dem Druck unserer Arbeit nicht die Möglichkeit haben, die Kameraden an ihrem Arbeitsplatz zu besuchen. Wir sehen, was es auf sich hat mit den Mehraufwendungen, die der Kriegsbeschädigte im Arbeitsprozeß, bei seiner Leistung aufzubringen hat. Schon der Arbeitsweg, der für den Gesunden eine Erholung bedeutet, stellt für den Kriegsbeschädigten eine Anstrengung ersten Ranges, ja oft eine Gefährdung im Verkehr dar. Für ihn ist im Beruf, schon im Arbeitsrhythmus, durch seine Verwundung eine ganz andere Konzentration notwendig. Dazu kommt die Behinderung des Blutkreislaufs infolge der Amputation.
    Darüber hinaus wollen wir aber doch eines nicht vergessen: die Amputation ist nicht nur ein äußerer Schaden, die Auswirkung geht tief hinein in die seelischen Bezirke. Mit der Schaffung des Bundesversorgungsgesetzes wollten wir, daß die seelischen Auswirkungen des Schmerzes Berücksichtigung finden bei der Festsetzung des Erwerbsminderungsgrades. Auch bei der Bemessung der Grundrente müssen diese Bezirke der menschlichen Persönlichkeit beachtet werden. Es ist so, daß im demokratischen Staat die Persönlichkeit im Mittelpunkt steht in ihrer leibseelischen Ganzheit. Ich möchte dies ansprechen, wenn ich sage, die Grundrente hat auch diese seelische Komponente. Sie hat eine Bedeutung ersten Ranges, und ich bekenne mich zu dieser Bedeutung der Grundrente, indem ich heute für den größten Teil meiner Fraktion er-


    (Frau Dr. Probst)

    kläre, daß wir uns für die Fortentwicklung der Grundrente unter Beibehaltung ihrer Unantastbarkeit einsetzen. Wir haben die Grundrente der Beschädigten, der Hinterbliebenen, zugleich aber auch die Elternrenten um etwa 30 % in unserem Vorschlage angehoben. Wir haben gleichzeitig die Ausgleichsrente so angepaßt, daß das Gesamtniveau des Bundesversorgungsgesetzes um 30 % gehoben ist.
    Wir bekennen uns zur Ausgleichsrente im rechten Verhältnis zur Grundrente, weil wir individuell anpassen wollen. Ich muß sagen, daß wir eine lebensnahe Anpassung des Rechtes brauchen bei dem millionenfach verschiedenen Schicksal, Anpassung auch an den -Familienstand, an die Kinderzahl. Gerade für den Beschädigten ist die Familie von entscheidender Bedeutung. Deswegen sagen wir, die Ausgleichsrente darf nicht in der Entwicklung zurückgelassen werden. Es geht nicht an, daß wir den Weg zur Einheitsrente gehen, indem wir nur die Grundrente fortentwickeln. Diese Entwicklung hat das Hohe Haus schon einmal, ja sogar des öfteren ganz klar abgelehnt; weil wir individuell anpassen müssen, soll eine echte Versorgung gewährleistet sein. Zur Ausgleichsrente gehören die Sozialzuschläge, gehören all jene Leistungen der §§ 25 bis 27, gehören die besonderen Berücksichtigungen des Aufwandes für die Kinder im Schulweg, Lehr- und Lernmittel. Alle diese Dinge sind mit der Ausgleichsrente verbunden. Wir halten sie deshalb für genau so bedeutungsvoll im Gefüge des Gesetzesganzen wie die Grundrente. Deshalb schlägt unser Antrag — über die Anträge der SPD und des BHE hinausgehend — eine 10%ige Erhöhung der Ausgleichsrente vor, wobei wir die Renten der Witwen in einem Verhältnis fortentwickeln, das auch dem alten Reichsversorgungsgesetz entspricht, nämlich in einem Verhältnis von 60 % zur Rente des erwerbsunfähigen schwerstbeschädigten Kameraden. Der Gedanke geht nicht an, daß dem Rechtsanspruch der Witwe mit 50 °/o des Lebensniveaus des Erwerbsunfähigen entsprochen sei. Die Aufwendungen der Mutter, die für den vollen seelischen und materiellen Unterhalt der Familie allein zu sorgen hat, können nicht durch eine Halbierung der Rente des Schwerstbeschädigten erfaßt werden. Wir bekennen uns daher zu einer Entwicklung der Witwenrente hin zu 60 % der Rente des Erwerbsunfähigen.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Ich bin nicht der Auffassung, daß wir an das Beamtenrecht angleichen können. Die Aufgaben der Versorgung sind anderer Natur. Wir würden Einengungen vornehmen, wenn wir nur auf das Beamtenrecht abstellen wollten. Ich bin auch überzeugt, Herr Kollege Petersen, daß mit 116 DM die Angleichung in keiner Weise vollzogen ist. Unsere Gesamtleistung liegt bei 125 DM für die Witwe und bei 50 DM insgesamt an Grund- und Ausgleichsrente für die Waisenkinder.
    Wir wollen gerade den Familiengedanken — ich darf das besonders betonen — im Versorgungsgesetz für die deutschen Kriegsopfer verwirklicht sehen.
    Ebenso bekennen wir uns zur Verbesserung der Elternrente, wobei insbesondere der Verlust der einzigen Söhne und aller Kinder berücksichtigt werden muß.

    (Abg. Haasler: Was sagt denn Herr Schäffer dazu?)

    Das Problem der Einkommensfreigrenzen bedarf im Ausschuß einer gründlichen Überlegung.
    Ich bekenne mich zur Haushaltsverantwortung des Abgeordneten. Ich sehe gerade in der Möglichkeit des Initiativrechtes eine besondere Verpflichtung zu dieser Verantwortlichkeit des Abgeordneten. Nur dann können Leistungen auch in die Zukunft hinein gesichert sein. Es geht uns darum, daß die Leistungen so sind, daß sie wirkliche soziale Sicherheit gewähren in dem Bewußtsein, daß die Währung gesund und der Haushalt geordnet ist.

    (Abg. Frau Wolff [Berlin] : Herr Präsident, eine Zwischenfrage!)