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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954 2321 48. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2323 C, 2326 B Änderungen der Tagesordnung . . 2323 D, 2376 C Wahl des Abg. Stümer als Schriftführer . 2324A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Gengler und Dr. h. c. Lübke . . . 2324 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 109, 112, 114, 115 (Drucksachen 824, 865; 829, 881; 844, 870; 846, 882) . 2323 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP auf Gewährung von Weihnachtsgratifikationen für 1954 (Drucksache 805) 2323 D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 871, 86, 628, 753) 2324 A Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 2324 B Beschlußfassung 2324 C Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319, 708, zu 708; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksachen 847, 886; Anträge Umdrucke 162, 169, 173, 176, 179, 180, 181, 182) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG) (Drucksache 876) . . 2324 C, 2343 D, 2376 B bis 2381 B Richter (SPD): zur Geschäftsordnung 2324 D zur Sache . 2331 C, 2343 B, 2349 D, 2351 C zur Abstimmung 2348 C Dr. Schellenberg (SPD): zur Geschäftsordnung 2325 A zur Sache . 2327 A, 2344 A, 2346 B, 2352 A zur Abstimmung 2354 C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache . . . 2325 A, 2336 D, 2339 B, C, 2343 D, 2345 C, 2351 A, 2353 B zur Abstimmung 2349 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen . . . . 2326 C, 2327 A Frau Finselberger (GB/BHE) 2328 B, 2330 A Winkelheide (CDU/CSU) . . 2329 B, 2330 A Dr. Elbrächter (DP) . . . . 2332 D, 2354 A Schmücker (CDU/CSU) 2334 B, 2341 D, 2351 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 2339 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2340 A, 2341 B, C Frau Dr. Ilk (FDP) 2341 A, B, C Präsident D. Dr. Ehlers 2341 C Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . 2342 B Horn (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 2343 C zur Sache . . . 2345 D, 2346 C, D, 2355 B Unterbrechungen der Sitzung . 2343 D, 2352 A Dr. Jentzsch (FDP) 2344 C, 2351 A Wittrock (SPD) 2345 A, 2346 D Frau Döhring (SPD) (zur Abstimmung) 2347 C Dr. von Brentano (CDU/CSU): zur Abstimmung 2348 C zur Sache 2352 C, 2353 B Frau Rösch (CDU/CSU) 2349 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 2353 B Haasler (GB/BHE) 2353 C Abstimmungen 2347 B, 2348 B, 2348 D, 2349 B, C, 2350 B, 2351 B, C, D, 2354 B, 2355 B Namentliche Abstimmungen 2347 B, D, 2348 A, B, 2384 Namentliche Schlußabstimmung . 2354 C, 2384 Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 876 an den Ausschuß für Sozialpolitik, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Arbeit 2355 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 879; Umdrucke 174, 175, 184, 185, 188) 2355 B, 2381 C bis 2383 Meyer (Wanne-Eickel) (SPD): als Berichterstatter 2355 C als Abgeordneter 2364 C Frau Döhring (SPD) 2357 A Frau Finselberger (GB/BHE) 2357 D, 2369 B Stingl (CDU/CSU) 2358 B, D, 2359 A, 2362 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 2358 D, 2361 A, 2362 C, 2363 C, 2364 A, 2368 B, D Richter (SPD) . . 2359 B, C, 2360 A, 2362 D, 2370 A, C Horn (CDU/CSU) . . 2359 C, 2369 C, 2370 B Arndgen (CDU/CSU) 2360 D Dr. Atzenroth (FDP) . 2361 C, 2363 C, 2364 D, 2371 A Dannebom (SPD) 2361 D Storch, Bundesminister für Arbeit 2363 D, 2367 A Reitz (SPD) 2364 C Frehsee (SPD) 2365 C Freidhof (SPD) 2367 C Becker (Hamburg) (DP) 2371 C Abstimmungen . 2359 B, 2360 A, 2364 B, 2365 B, 2367 B, 2368 A, C, 2370 A, C, 2371 A, 2372 A Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge Umdruck 174 Ziffer 1 und Umdruck 175 2359 A, 2363 B, C, 2364 D, 2393 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722) 2372 B Jacobi (SPD), Antragsteller . . . 2372 D zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 2375 D Lücke (CDU/CSU) 2375 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 2376 C Wirths (FDP) 2376 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 2376 A Nächste Sitzung 2376 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 169) 2376 B Anlage 2: Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (zu Umdruck 169) . . 2377 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 173) 2378 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 176) 2379 B Anlage 5: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 180) - 2380 C Anlage 6: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 181) 2380 D Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und. die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 182) 2381 A Anlage 8: Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 162) 2381 A Anlage 9: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 179) . . . . 2381 B Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 174) . . . . 2381 C Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 175) . . . 2382 B Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 185) 2382 C Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 188) 2382 D Anlage 14: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 184) 2383 A Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen a) zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 847), und zwar: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu §1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Um-. druck 182 Ziffer 1) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1) 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 2384 b) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820), und zwar: 6. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c 7. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2) 2393 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den 1 Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Werden für Kinder 1. von Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes, 2. von Personen, die bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, 3. von Empfängern von Kinderzulagen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüssen nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen Leistungen gewährt, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen, so wird für diese Kinder kein Kindergeld gewährt." 2. In § 10 werden die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2, 3 und 3a ersetzt: „(2) Von der Beitragspflicht für ihre Bediensteten befreit sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. Das gleiche gilt für die karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. (3) Enthält die Satzung einer Berufsgenossenschaft für die Beiträge von Hausgewerbetreibenden eine Bestimmung gemäß § 735 der Reichsversicherungsordnung, so gilt das Entsprechende auch für die Beiträge zur Familienausgleichskasse. (3a) Nach § 32 von der Beitragspflicht Befreite sind zu Ausgleichsbeiträgen an die Familienausgleichskasse heranzuziehen, wenn zwischen ihren Aufwendungen für diesem Gesetz entsprechende Leistungen für Kinder und den Beiträgen, die ohne die Befreiung auf sie entfallen würden, ein unbilliger Unterschied besteht." 3. § 11 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut*): „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Werden die Selbständigen für ihren Anteil gesondert zu Beiträgen herangezogen, so darf dieser Beitrag unbeschadet der Bestimmungen der Sätze 2 und 3 eins v. H. des Einkommens der Beitragspflichtigen nicht übersteigen. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. In den Beitragsbescheiden muß auf die Beitragsbegrenzungen der Sätze 2 bis 4 hingewiesen werden. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung." 4. § 32 erhält folgende Fassung: „§ 32 Besondere Einrichtungen (1) Leistungen aus Einrichtuhgen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe, die dem Ausgleich der Familienlast von Erwerbstätigen im Sinne des § 1 dienen, können von der Familienausgleichskasse auf Antrag als Leistungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden, wenn sie dem in § 4 Abs. 1 festgesetzten Kindergeld entsprechen. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Leistungen auf Grund sonstiger Regelungen anerkannt werden, wenn diese Regelungen bei Verkündung des Gesetzes bestehen. (2) Die Familienausgleichskasse soll die Anerkennung zugunsten solcher Einrichtungen beschließen, die auf einem Ausgleichssystem ähnlich dem der Familienausgleichskasse beruhen, wenn 1. gewährleistet ist, daß die Einstellung oder Beschäftigung Kinderreicher nicht erschwert oder gefährdet wird, *) Vgl. Anlage 2. 2. eine Verpflichtung übernommen wird, etwaige Ausgleichsbeträge (§ 10 Abs. 4) zu zahlen. (3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Personen, die die Mittel für anerkannte Leistungen aufbringen, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind. (4) Ist die Anerkennung ausgesprochen, so können Personen Kindergeld von der Familienausgleichskasse nur dann fordern, wenn ihre Ansprüche ganz oder teilweise nicht erfüllt werden. (5) Die Familienausgleichskasse hat bei Wegfall eiher der der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen die Anerkennung zurückzunehmen." Bonn, den 12. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 2 z u Umdruck 169 Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 169, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 169 — wird die Nummer 3 durch die folgende neue Nummer 3 ersetzt: 3. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Der Gesamtbedarf jeder Familienausgleichskasse ist durch eine Gesamtumlage aufzubringen; eine getrennte Berechnung der Umlage für den Bedarf an Kindergeld für die Selbständigen und für die übrigen Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4 800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung. von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 3 und 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder besitzt und die Voraussetzungen des § 2 a erfüllt." 2. Im § 2 werden die Absätze 2 bis 4 gestrichen. 3. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: „§ 2 a Einkommensgrenze Der nach den §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigte erhält Kindergeld nur, wenn sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden (§ 5 Abs. 2), so muß diese Voraussetzung in der Person desjenigen erfüllt sein, der ganz oder überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt." 4. Nach § 2 a wird folgender § 2 b eingefügt: „§ 2 b Weitere Ausnahmen Kindergeld nach diesem Gesetz erhalten nicht 1. die Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie die Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes, 2. die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, 3. Empfänger von Leistungen der öffentlichen Fürsorge, soweit sie Kinderzuschläge erhalten, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen." 5. In § 3 wird Absatz 2 gestrichen. 6. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Zuständigkeit Das Kindergeld wird ausgezahlt 1. bei den Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer; 2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt." 7. § 6 erhält folgende Fassung: ,,§6 Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind. (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen. (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen." 8. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Erhält der Berechtigte beim Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Leistungen für Kinder, so sind die Leistungen während der Geltungsdauer der Regelung, auf der sie beruhen, vorbehaltlich der Vorschriften der Absätze 2 bis 4, neben dem Kindergeld weiterzugewähren." 9. § 9 erhält folgende Fassung: ,, 9 Aufbringung der Mittel (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Beitrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt. (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bunde gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund." 10. Die §§ 10 bis 24 werden gestrichen. 11. § 25 erhält folgende Fassung: „§ 25 Antrag auf Kindergeld (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen. (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten." 12. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Bescheid (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen An- gaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt. (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann. (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird." 13. § 27 wird gestrichen. 14. In § 28 wird in Absatz 2 die Nummer 2 gestrichen. 15. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen. 16. In § 34 wird der Absatz 4 gestrichen. 17. § 35 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes." 18. § 36 erhält folgende Fassung: „§ 36 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung. (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. (3) Absatz 2 gilt auch für freiwillige Leistungen aus Einrichtungen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe oder einer sonstigen überbetrieblichen Regelung, die dem Ausgleich der Familienlast dienen, soweit sie über die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen hinausgehen." 19. § 37 erhält folgende Fassung: „§ 37 Ausführungsvorschriften (1) Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Familienzuschläge in der Arbeitslosenfürsorge an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen. (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Kinderzuschläge für Fürsorgeunterstützungsempfänger an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen. (3) Der Bundesfinanzminister erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 13. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer a) im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und b) zwei oder mehr Kinder besitzt." 2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen. 3. § 5 erhält folgenden Wortlaut: „§ 5 Zuständigkeit Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich gegen das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt." 4. § 6 erhält folgenden Wortlaut: „§ 6 Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind. (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen. (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb zweier Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen." 5. § 7 wird gestrichen. 6. Die §§ 9 bis 24 werden gestrichen. 7. Als neuer § 9 a wird eingefügt: „§ 9 a Aufbringung der Mittel (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt. (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bund gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund." 8. § 25 erhält folgende Fassung: „§ 25 Antrag auf Kindergeld (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen. (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten." 9. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Bescheid (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt. (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann. (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird." 10. § 27 erhält folgende Fassung: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt 1. für Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer; 2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nicht vornimmt." 11. § 28 erhält folgende Fassung: „§ 28 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden, vorbehaltlich des Absatzes 3, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten dieses Gesetzes. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes mit der Maßgabe, daß 1. ein Vorverfahren nicht stattfindet, 2. die Berufung ausgeschlossen ist, soweit der Beginn oder das Ende des Anspruches auf Kindergeld streitig ist. (3) Über Streitigkeiten wegen Aufbringung der Mittel (§ 9 a) entscheiden die Finanzgerichte." 12. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen. 13. § 35 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes." 14. § 36 erhält folgende Fassung: „§ 36 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen sowie Gebührenfreiheit (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung. (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. (3) Alle Urkunden, die zur Gewährung von Kindergeld erforderlich werden, sind gebührenfrei." 15. § 37 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bundesminister für Arbeit erläßt im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften." 16. § 37 Abs. 2 wird gestrichen. 17. § 39 erhält folgende Fassung: „§ 39 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 180 Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Für den Fall der Ablehnung der Nr. 10 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP — Umdruck 173 — wolle ,der Bundestag beschließen: In § 10 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hierbei bleiben die Verwaltungskosten außer Betracht." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 181 Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Für den Fall der Ablehnung der Nr. 15 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP —Umdruck 173 — wolle der Bundestag beschließen: 1. In § 32 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte „als Beitragspflichtiger" gestrichen. 2. § 32 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Unternehmer, die Leistungen im Rahmen der Einrichtungen oder Regelungen im Sinne des Absatzes 1 bewirken, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 182 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,, 1 Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder hat." 2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen und durch folgenden neuen Absatz 2 ersetzt: „(2) Die nach §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigten erhalten Kindergeld nur, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 9000 Deutsche Mark nicht übersteigt." Bonn, den 14. Oktober 1954 Haasler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 162 Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen '708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: Die mit Drucksache 708 vorgelegte Fassung des Kindergeldgesetzes bietet keine ausreichende Möglichkeit für die Gewährung von Kinderbeihilfen an alle Bevölkerungskreise. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag umgehend den Entwurf eines umfassenden Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld vorzulegen, der folgenden Mindestgrundsätzen gerecht wird: 1. Kindergeld ist unter Beachtung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes für Kinder aller Bevölkerungskreise zu leisten. 2. Durchführung und Verwaltung sind Sache des Staates. Bonn, den 23. September 1954 Dr. Eckhardt und FraktionAnlage 9 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in eine beschleunigte Prüfung darüber einzutreten, in welcher Weise den Familien mit drei und mehr Kindern, die von dem Kindergeldgesetz nicht erfaßt werden konnten und auch von dem noch zu verabschiedenden Kindergeldanpassungsgesetz nicht erfaßt werden, die in dem Kindergeldgesetz festgelegten Leistungen ebenfalls gewährt werden können. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, dem Bundestag bis zum 1. April 1955 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten bzw. dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 10 Umdruck 174 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG -) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt: „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung". 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Vomhundertsatz beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten hundertzwanzig vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung hundert vom Hundert, b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sechzig vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung fünfzig vom Hundert." 3. Die in § 4 Abs. 2 bezeichneten Anlagen A und B werden dahin geändert, daß die Anlage A (Rentenversicherung der Arbeiter) ohne Minderung um 10 v. H. und die Anlage B (Rentenversicherung der Angestellten) statt mit einer Minderung von 20 v. H. nur mit einer solchen von 10 v. II. zu berechnen sind. 4. Dem § 4 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: „(4) Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, auch bei laufenden Renten die Berechnung des Mehrbetrages gemäß § 3 zu erfolgen. Bis zur Durchführung dieser Berechnungen werden vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung die Mehrbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 gezahlt." 5. § 6 Abs. 3 wird gestrichen. 6. Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 3 a angefügt: „(3 a) Der Mehrbetrag beträgt mindestens für Versichertenrenten sechs Deutsche Mark, für Witwenrenten vier Deutsche Mark, für Waisenrenten zwei Deutsche Mark monatlich." 7. § 7 erhält folgenden Wortlaut: ,,§ 7 Über Gewährung oder Ablehnung des Mehrbetrages ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen." 8. § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: „(1) Die Leistungen aus diesem Gesetz werden für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten vom Bund getragen. Die Mittel für die Mehraufwendungen werden für die Rentenversicherung der Arbeiter von deren Trägern gemeinsam und für die Rentenversicherung der Angestellten von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung bevorschußt." 9. Die §§ 9 und 10 werden gestrichen. 10. Es wird ein neuer § 10 a eingefügt: „§ 10 a Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 866), den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz in der Fassung vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 354) und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen." 11. In § 11 a Abs. 1 werden die Worte „Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „Juli bis Dezember 1954". 12. In § 12 Abs. 1 werden die Worte „1. Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „1. Juli 1954". Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 175 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG- ) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird der folgende neue Buchstabe c eingefügt: „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung". Bonn, den 13. Oktober 1954 Haasler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 185 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG -) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden Abs. 3: „(3) Das Mehraufkommen aus der Erhöhung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten gemäß Absatz 1 darf längstens bis zum 31. Dezember 1955 gemäß § 8 Abs. 1 verwandt werden." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 188 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Enturfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Mehrbetrag" eingefügt: „vorbehaltlich Absatz 4"; folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt: „(4) Für Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter wird außer dem Mehrbetrag nach den Absätzen 2 und 3 ein Mehrbetrag von dreißig vom Hundert des Grundbetrages der Rente einschließlich der Erhöhung nach dem Grundbetragserhöhungsgesetz gewährt." Bonn, den 14. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 184 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Überzeugung, daß die Deckung der den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung durch Kriegsfolgen und Erhöhung des Lebensstandards entstehenden Mehrkosten grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Der Bundestag erwartet daher von der Bundesregierung, daß sie dem Bundestag Gesetzentwürfe über die Reform der Rentenversicherung unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes und bis spätestens zum 30. Juni 1955 vorlegt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 847, 708, 318, 319) 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Umdruck 182 Ziffer 1), 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1), 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Name Abstimmung I 2 3 4 5 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein -- Nein Nein Ja Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen — — Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . — — — — Ja Blank (Dortmund) . . . — -- — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Ja Brand (Remscheid) . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . Nein Nein Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . • • • Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dittrich entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Eckstein Nein Nein Nein Nein Ja D. Dr. Ehlers -- Nein Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — -- Etzenbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein entschuld. Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk — Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Gedat Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) • • Nein Nein Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gengler Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Nein Nein Nein entschuld. Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Gockeln Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Ja Goldhagen Nein Nein Nein Nein Ja Gontrum Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Nein Nein Nein Nein Ja Griem Nein Nein Nein Nein Ja Günther . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja Haussier Nein Nein Nein Nein Ja Hahn entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja von Hassel Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henckel • • • Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Ja Horn Nein Nein • Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Nein Nein Ja Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) • • • Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 2 3 4 5 Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja Knapp Nein Nein Ja Nein Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Nein Nein Ja Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kortmann Nein Nein Nein Nein Ja Kramel Nein Nein Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Nein Ja Kühlthau Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein Nein Nein Ja Lang (München) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibfried Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leiske Nein Nein Nein Nein Ja Lenz (Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . — Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leonhard Nein Nein Nein Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . . — — -- — — Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica beurlaubt beurlàubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Maucher Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Nein Ja Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Nein Nein Ja Miller Nein Nein Nein — Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser . . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Naegel Nein Nein Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein Ja Oetzel Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Orth Nein Nein Nein Nein Ja Pelster Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz Nein Nein Nein Nein Ja Platner Nein Nein Nein. Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — — -- — Frau Praetorius . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein -- Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner beurlaubt beurlaubt . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts entschuld. Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein — — Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schuler Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . krank krank krank krank krank Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja Graf von Spreti . . . Nein Nein Nein Nein Ja Stauch Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Nein Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Nein Nein Nein Ja Strauß Nein Nein Nein Nein Ja Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß — — — — — Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Welskop entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wuermeling . . . • Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1 2 3 4 5 SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade — — — — Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ja Ja Nein Bazille krank • krank krank krank krank Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann Ja Ja Ja Ja Nein Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann — — — Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja entschuld. Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja . Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi Ja Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja Ja Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Nein Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Name Abstimmun 1 2 3 4 5 Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat • Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Ja Nein Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . krank krank krank krank krank Frau Korspeter . . . . krank krank krank krank krank Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Kriedemann Ja Ja Ja Ja Nein Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Lockmann . . . . -- -- — — — Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein Mißmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth Ja — Ja Ja Nein Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler — -- — — Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig Ja Ja Ja Ja Nein Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Sassnick krank krank krank krank krank Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja • Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither krank krank krank krank krank Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja — Traub Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) • • • Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . — — — — — Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Ja r Ja Nein Dr. h. c. Blücher . . . — — — — — Dr. Bucher • entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. entschuld. Dannemann Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Dehler Ja Nein Ja Ja Nein Dr.-Ing. Drechsel . . Ja Nein Ja Ja Nein Eberhard Ja Nein Ja Ja Nein _ Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Fassbender — -- — — Nein Frau Friese-Korn . . Ja Nein Ja Ja Nein Frühwald Ja Nein Ja Ja Nein Gaul entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Hammer Ja Nein Ja Ja Nein Held Ja Nein Ja Ja Nein Hepp Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Ja Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Jentzsch Ja Nein Ja Ja Nein Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lahr • Ja Nein Ja Ja Nein Lenz (Trossingen) • . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Luchtenberg . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . - — — — — von Manteuffel (Neuß) Ja enthalten Ja Ja Nein Margulies Ja Nein Ja Ja Nein Mauk Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Mende Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Miessner Ja Nein Ja Ja Nein Neumayer — — -- -- — Onnen Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Preiß Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Preusker Ja — Ja Ja Nein Rademacher entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schäfer — — Ja Ja — Scheel Ja Nein Ja Ja Nein Schloß entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schneider (Lollar) Ja Nein Ja Ja Nein Schwann Ja Nein Ja Ja Nein Name Abstimmung 1 I 2 I 3 I 4 I 5 Stahl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Stammberger . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Starke Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Wellhausen . . . Ja Nein Ja Ja Nein Wirths Ja Nein Ja Ja Nein GB/BHE Bender — Ja Ja Ja — Dr. Czermak entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. , entschuld. Dr. Eckhardt Ja — Ja Ja Nein Elsner Ja Ja Ja Ja Nein Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Nein Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gille Ja Nein Ja Ja Nein Haasler Ja Nein Ja Ja Néin Dr. Kather Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja J a Nein Körner Ja Ja Ja Ja Nein Kraft — — — — — Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Nein Kutschera — Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Oberländer . . . . — — — Ja — Petersen Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Nein Samwer Ja Ja Ja Ja Nein Seiboth Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Brühler Ja Nein Ja Ja Nein Eickhoff Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Elbrächter Ja Nein Ja Ja Nein Hellwege Ja — — — — Matthes entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein Ja Ja Nein Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Ja Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja Ja enthalten Ja Nein Dr. Schranz Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Seebohm -- — _-- — — Walter Ja Nein Ja Ja Nein Wittenburg Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Zimmermann . . enthalten Nein Ja Ja Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Nein Nein Nein Nein Ja Stegner Ja Ja Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 413 414 419 419 418 Davon : Ja 200 151 202 202 215 Nein 211 261 215 216 202 Stimmenthaltung . 2 2 2 1 1 Zusammen wie oben . 413 414 419 419 418 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1 2 3 4 5 CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Nein Nein Nein Nein entschuld. Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Dr. Maxsein . . Nein Nein Nein Nein Ja Stingl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Tillmanns Nein Nein Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Königswarter . . .. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . krank krank krank krank krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Ja Nein Ja Ja Nein Hübner Ja Nein Ja Ja Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Reif Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Will Ja Nein Ja Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten 1 2 Abstimmung 4 5 3 Abgegebene Stimmen 18 18 18 18 17 Davon: Ja 13 8 13 13 4 Nein 5 10 5 5 13 Stimmenthaltung . — — — — Zusammen wie oben . . 18 18 18 18 17 Namentliche Abstimmungen zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820) 1. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c, 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2) Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Nein Fuchs Nein Nein Dr. Adenauer — — Funk Nein Nein Albers Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Arndgen Nein Nein Gedat Nein Nein Barlage Nein Nein Geiger (München) . . . Nein Nein Dr. Bartram Nein Nein Frau Geisendörfer . . . beurlaubt beurlaubt Bauer (Wasserburg) . . Nein Nein Gengler . Nein Nein Bauereisen Nein Nein Gerns Nein Nein Bauknecht Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch Nein Nein Gibbert Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Giencke Nein Nein Berendsen Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Dr. Bergmeyer Nein Nein Dr. Gleissner (München) Nein Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Glüsing entschuld. entschuld. Blank (Dortmund) . . . — Nein Gockeln Nein Nein Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein Nein (Freiburg) Nein Nein Goldhagen Nein Nein Bock Nein Nein Gontrum — Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Dr. Graf Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . — Nein Griem Nein Nein Brand (Remscheid) . • entschuld. entschuld. Günther — — Frau Brauksiepe Nein Nein Gumrum Nein Nein P Dr. von Brentano . . . . Nein Nein Häussler Nein Nein Brese Nein Nein Hahn erstschuld. entschuld. Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Harnischfeger Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein von Hassel entschuld. entschuld. Brookmann Kiel . • • Nein Nein Heix Nein Nein (Kiel) Brück Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein Dr. Bucerius Nein Nein Dr. Graf Henckel Nein Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Heye — — Burgemeister Nein Nein Hilbert Nein Nein Caspers p Nein Nein Höcherl Nein Nein Cillien Nein Nein Dr. Höck Nein Nein Dr. Conring Nein Nein Höfler beurlaubt beurlaubt Dr. Czaa Nein Nein Holla . . . . . . . . Nein Nein J Demmelmeier Nein Nein Hoogen Nein entschuld. Diedrichsen Ja Nein Dr. Horlacher Nein Nein Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn Nein Nein Huth Dr. Dittrich entschuld. entschuld. Illerhaus Nein Nein Dr. Dollinger Nein entschuld. erstschuld. Donhauser Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Dr. Dresbach Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Nein Eckstein Nein Nein D. Dr. Ehlers Nein — Josten ' Nein Nein Nein Ehren Nein Nein Kahn Nein Nein En Nein Nein Kaiser — — Engelbrecht-Greve . g Dr. Dr. h. c. Erhard Karpf Nein Nein . Even Nein Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Nein Etzenbach . beurlaubt beurlaubt Kemper (Trier) Nein Nein Finckh Nein Nein Kiesinger entschuld. entschuld. Feldmann . — — Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Nein Dr. Franz Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Franzen Nein Nein Klausner Nein Nein Friese Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2 Dr. Kliesing Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . . Nein Nein Knapp Nein Nein Richarts Nein Nein Knobloch Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Dr. Köhler Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Koops Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt Rösing entschuld. entschuld. Kortmann Nein Nein Rümmele Nein Nein Kramel Nein Nein Ruf Nein Nein Krammig Nein Nein Sabaß Nein Nein Kroll Nein Nein Sabel Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Nein Schäffer — — Kühlthau Nein Nein Scharnberg Nein Nein Kuntscher Nein Nein Scheppmann Nein Nein Kunze (Bethel) — • Nein Schill (Freiburg) . . . . Nein Nein Lang (München) . . . . Nein Nein Schlick Nein Nein Leibfried Nein Nein Schmücker Nein Nein Dr. Leiske Nein Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Nein Lenz (Brühl) Nein Nein Schrader entschuld. entschuld. Dr. Lenz (Godesberg) . . — — Dr. Schröder (Düsseldorf) — — Lenze (Attendorn) . . . Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Leonhard Nein Nein Schüttler Nein Nein Lermer Nein Nein Schütz Nein Nein Leukert Nein Nein Schuler Nein Nein Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . krank krank Dr. Lindenberg • • • . Nein Nein Schwarz Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Dr. Löhr • Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Dr. h. c. Lübke • • • • — — Seidl (Dorfen) Nein Nein Lücke Nein Nein Dr. Serres Nein Nein Lücker (München) • Nein Nein Siebel Nein Nein Lulay Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein Maier (Mannheim) . . . Nein enthalten Solke Nein Nein Majonica beurlaubt beurlaubt Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Nein Szoege _ Nein Nein Spörl Nein Nein Massoth entschuld. entschuld. Graf von Spreti . . . . Nein Nein Maucher . . . . . . . Nein Nein Stauch enthalten Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Nein Frau Dr. Steinbif3 . . . Nein Nein Menke Nein Nein Stiller Nein Nein Mensing Nein Nein Storch Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Dr. Storm Nein Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Strauß — — Miller Nein Nein Struve Nein Nein Dr. Moerchel Nein Nein Stücklen beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Teriete Nein Nein Muckermann Nein Nein Unertl Nein Nein Mühlenberg Nein Nein Varelmann Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein • Frau Vietje Nein Nein Müller-Hermann . . . . Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Müser Nein Nein Voß — — Naegel entschuld. entschuld. Wacher (Hof) Nein Nein Nellen Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Neuburger Nein Nein Dr. Wahl Nein Nein Niederalt Nein Nein Walz Nein Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Dr. Oesterle Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. Oetzel Nein Nein Wehking Nein Nein Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. Welskop Nein Nein Pelster Nein Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . . — — Dr. Werber entschuld. entschuld. Frau Pitz Nein Nein Wiedeck Nein Nein Platner Nein: Nein Wieninger Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — Dr. Willeke . . . . . . Nein Nein Frau Praetorius . . . . Nein Nein Winkelheide Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Wittmann Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Raestrup Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein Rasner beurlaubt beurlaubt Wullenhaupt Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2 1 2 SPD Frau Albertz Ja Ja Keuning Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Kinat Ja Ja Altmaier Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Dr. Arndt Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Arnholz Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . krank krank Dr. Baade Ja Ja Frau Korspeter . . . . krank krank entschuld. entschuld. Dr. Bärsch Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Ja Kriedemann Ja Banse Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ladebeck Ja Ja Bazille krank krank Lange (Essen) Ja Ja Behrisch Ja Ja Frau Lockmann . . . . Frau Bennemann • • • • Ja Ja Ludwig Ja Ja Bergmann Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt Berlin Ja Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Marx Ja Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Matzner Ja beurlaubt beurlaubt Birkelbach Ja Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Ja Mellies. . . Ja Ja Dr. Bleiß Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Merten Ja Ja Bruse Ja Ja Metzger Ja Ja Corterier Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Daum Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja Dr. Deist entschuld. entschuld. Mißmahl Ja Ja Ja Dewald Ja Ja Moll Ja Ja Diekmann Ja Ja Dr. Mommer Ja Ja Diel Ja Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. Erler Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Eschmann Ja Ja Odenthal Ja Ja Faller Ja Ja Ohlig Ja Ja Franke Ja Ja 011enhauer Ja Ja Frehsee Ja Ja Op den Orth Ja Ja Freidhof Ja Ja Paul Ja Ja Frenzel Ja Ja Peters Ja Ja Gefeller Ja Ja Pöhler Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Geritzmann Ja Ja Dr. Preller entschuld. entschuld. Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Priebe Ja Ja Dr. Greve entschuld. entschuld. Pusch Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Putzig Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Rasch Ja Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Ja Regling Ja Ja Hauffe Ja Ja Rehs entschuld. entschuld. Heide Ja Ja Reitz Ja Ja Heiland Ja Ja Reitzner • Ja Ja Heinrich Ja Ja Frau Renger Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Richter Ja Ja Hermsdorf . . . . . . Ja Ja Ritzel Ja Ja Herold Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Höcker Ja Ja Ruhnke Ja Ja Höhne Ja Ja Runge Ja Ja Hörauf Ja Ja Sassnick krank krank Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja Hufnagel Ja Ja Scheuren Ja Ja Jacobi Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. entschuld. Jacobs Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Jaksch Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Kahn-Ackermann • • • Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja Kalbitzer Ja Ja Schoettle Ja Ja Frau Keilhack Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Frau Kettig Ja Ja Seither krank krank Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2 1 2 Seuffert Ja Ja Stahl entschuld. entschuld. Stierle Ja — Dr. Stammberger . . . Ja Nein Sträter beurlaubt beurlaubt Dr. Starke Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Dr. Wellhausen . . . . entschuld. entschuld. Stümer Ja Ja Wirths Ja Nein Thieme Ja Ja Traub Ja Ja Trittelvitz — — Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. Wehner Ja Ja GB/BHE Wehr Ja Ja _ — Welke Ja Ja Bender . . • • • • • • entschuld. entschuld. Weltner (Rinteln) • . Ja Ja Dr. Czermak Dr. Dr. Wenzel -- — Dr. Eckhardt Ja enthalten . . . Wienand Ja Ja Elsner Ja enthalten Wittrock entschuld. entschuld. Engell Ja enthalten Feller beurlaubt beurlaubt Ziegler Ja Ja Ja Gräfin Finckenstein . . Ja enthalten Zühlke Ja Frau Finselberger . . Ja Nein Gemein Ja enthalten Dr. Gille Ja Nein Haasler Ja enthalten FDP Dr. Kather Ja enthalten Dr. Keller Ja enthalten Dr. Atzenroth . . . . • Nein Nein Dr. Klötzer Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . enthalten Nein Körner Ja enthalten Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Kraft . . . . . . . . . — Ja enthalten Dr. h. c. Blücher . . — — Kunz (Schwalbach) . . . . Dr. Bucher entschuld. entschuld. Kutschera Ja enthalten Dannemann Nein Nein Dr. Mocker Ja enthalten B) Dr. Dehler Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Nein Petersen Ja enthalten Eberhard Ja Nein Dr. Reichstein Ja enthalten Euler entschuld. entschuld. Samwer Ja enthalten ,Fassbender — — Seiboth Ja enthalten Frau Friese-Korn . enthalten Nein Dr. Sornik Ja enthalten . Frühwald enthalten Nein Srock Ja enthalten Gaul entschuld. entschuld. Dr. Strosche Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Held Ja Nein Hepp Nein Nein Dr. Hoffmann Ja Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein DP - Dr. Jentzsch Nein Nein Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt Becker (Hamburg) • • • Ja Nein Lahr Ja Nein Dr. Brühler Nein Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Eickhoff Nein Nein Dr. Luchtenberg . . . . enthalten Nein Dr. Elbrächter Nein Nein Dr. Dr, h. c. Prinz zu Lö- Hellwege — — wenstein Ja Ja Matthes entschuld. entschuld. Dr. Maier (Stuttgart) . — Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein von Manteuffel (Neuß) . Ja Nein Müller (Wehdel) . . Nein Nein Margulies Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein Mauk Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja — Dr. Mende Ja Nein Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja Nein Dr. Seebohm — — Neumayer — Walter Nein Nein Onnen Ja Nein Wittenburg Nein Nein Dr. Pfleiderer Nein Nein Dr. Zimmermann • • • Nein Nein Dr. Preiß Ja Nein Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Ja Nein Scheel Nein Nein Fraktionslos Schloß entschuld. entschuld. Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Brockmann (Rinkerode) Nein Ja Schwann Nein Nein Stegner Ja Ja. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1 I 2 Abgegebene Stimmen . 401 402 Davon: Ja . . 175 133 Nein 220 248 Stimmenthaltung . 6 21 Zusammen wie oben . . 401 402 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung I Name Abstimmung 1 I 2 1 I 2 CDU/CSU Mattick Ja Ja Dr. Friedensburg . . . . entschuld. entschuld. Neubauer Ja Ja Neumann Ja Ja Dr. Krone Nein Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Lemmer entschuld. entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Stingl Nein Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja Dr. Tillmanns Nein — FDP SPD Dr. Henn Ja Nein Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. Hübner Ja Nein Frau Heise Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Ja Ja Dr. Reif . . . ...... Ja Nein Dr. Königswarter . . . entschuld. entschuld. Dr. Will Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 17 16 Davon : Ja 13 8 Nein 4 8 Stimmenthaltung . — — Zusammen wie oben . . 17 16
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 185 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Einzelberatung der dritten Lesung.
    Ich komme zur Schlußabstimmung, wobei ich, damit gar keine Zweifel entstehen können, unterstelle, daß die Berichtigung: Einfügung der beiden Wörtchen in § 4 hinter „Deutsche Mark" „nach unten", als mitbeschlossen gilt. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Damit ist das Gesetz verabschiedet.

    Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 2 des Ausschußantrags:
    den von der Fraktion der . SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen — Drucksache 788 — durch die Beschlußfassung zu Nr. 1 für erledigt zu erklären.
    Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP auf Umdruck 184. Begründet worden ist er. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag auf Umdruck 184 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt.
    Damit ist der Punkt 3 der heutigen Tagesordnung erledigt. Punkt 4 ist abgesetzt.
    Ich rufe auf Punkt 5:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722).
    Ich erteile das Wort zur Begründung dem Herrn Abgeordneten Jacobi.


Rede von Werner Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einstimmige Annahme, einstimmige Beschlüsse zu Gesetzesvorlagen, wie wir sie soeben hier erlebt haben und wie sie mit Beifall begrüßt wurden, haben wir auf dem Gebiet der Wohnungsbaupolitik im 1. Bundestag sehr oft feststellen können. Das Parlament, obwohl in vielen Fragen geteilter Auffassung, hat sich auf dem Gebiet der Wohnungsbaupolitik bemüht, extreme Lösungen möglichst zu vermeiden und einen Ausgleich der Auffassungen herbeizuführen.
Dem verdankt die Bundesrepublik das Erste Wohnungsbaugesetz, das einen festen Baugrund gebildet hat für Wohnungsbauleistungen, um die wir auch außerhalb Deutschlands immer wieder beneidet werden. Es kann andererseits kein Zweifel darüber bestehen, daß dieses Erste Wohnungsbaugesetz auch gewisse Fehler aufweist, nicht verwunderlich bei einer Notlösung wie diesem Gesetz. Im großen und ganzen aber hat es sich bewährt, und wenn wir jetzt darangehen, zu überlegen, welche Konsequenzen aus den Erfahrungen zu ziehen sind, so möchten meine politischen Freunde diesem Hohen Hause den Rat geben, behutsam an Änderungen heranzugehen und doch noch einmal den Versuch zu machen, wenigstens in einer Reihe von wichtigen Grundsatzfragen möglichst wieder eine einmütige Manifestation dieses Hauses herzustellen.
Sie werden diesen Appell etwas merkwürdig finden zu einem Zeitpunkt wie diesem, wo ich die Verpflichtung habe, einen Wohnungsbaugesetzentwurf meiner Fraktion zu begründen. Aber 'dieser Entwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, ist nicht zufällig entstanden, sondern ist die Folge von zwei Entwürfen, die in diesem Hause zwar noch nicht beraten, aber bereits an die Ausschüsse verwiesen worden sind. Er ist die Folge der Drucksache 5, des Familienheimgesetzentwurfs der CDU/ CSU, und der zweiten Novelle, die die Bundesregierung uns zum Ersten Wohnungsbaugesetz vorgelegt hat. Ich will an dieser Stelle und zu dieser späten Stunde keine kritische Würdigung der beiden genannten Gesetzentwürfe vornehmen. Es ist ja im übrigen auch meine Aufgabe in der ersten Lesung, nicht auf Einzelheiten eingehend nur das Wesentliche dessen vorzutragen, was Gegenstand Ihrer Beurteilung in der ersten Lesung sein soll. Aber ich möchte doch zu zwei Punkten ein kritisches Wort sagen, soweit es sich um die genannten Gesetzentwürfe handelt, weil dieser Hinweis einen Teil der Gründe klarlegt, die uns zu einem eigenen Gesetzentwurf gebracht haben.
In den vielfältigen Diskussionen der letzten Monate ist eine Tatsache von keiner Seite bestritten worden: ,daß der Wohnungsbau, soweit er den Namen „sozialer Wohnungsbau" trug und trägt, in gewisser Weise entartet, fehlentwickelt ist.

(Zuruf vom GB/BHE: Das kann man wohl sagen!)

Es gibt keinen Zweifel darüber, daß die Wohnungsversorgung für die breiten Schichten der Bevölkerung —das sind jene Schichten, für die das Erste Wohnungsbaugesetz die öffentlichen Darlehen und die Richtsatzmieten eingeführt hat — immer mehr ins Hintertreffen geraten ist.

(Abg. Lenz [Brühl]: Das stimmt ja gar nicht!)

— Dann haben Sie Erfahrungen, die dem Herrn Wohnungsbauminister dienlich gemacht werden sollten, der kürzlich in diesem Hause
— allerdings nicht mündlich, sondern schriftlich in der Begründung zu seinem Gesetzentwurf — genau dieselben Erwägungen angestellt hat, die ich soeben vertreten habe. Ich werde es Ihnen gleich wörtlich zitieren. Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben. Die von heute und ,die, die uns umgibt, scheint es nicht zu sein, denn Sie scheinen nichts vom Elend jener Schichten zu wissen, die heute noch nicht wohnversorgt sind, und Sie scheinen nicht zu wissen, daß es heute in vielen Orten praktisch unmöglich ist, eine Wohnung zu erhalten,


(Jacobi)

wenn man keine Mieterdarlehen oder verlorenen Baukostenzuschüsse — selbst beim sogenannten sozialen Wohnungsbau — anbietet.

(Beifall bei der SPD.)

Wer diese Tatsache leugnet, ist blind. Diese Tatsache ist ja mit ein Grund dafür — angeblich ein Grund dafür! —, daß auch die Bundesregierung glaubt, in ihrem eigenen Gesetzentwurf die Leistungen für die sozial schwachen Schichten zu erhöhen, — so jedenfalls lautet die Begründung.
Was der Herr Kollege Lenz hier soeben als Zwischenruf servierte, ist vielleicht von höchster Stelle souffliert worden. Denn wir entsinnen uns, daß der Herr Bundeskanzler im nordrhein-westfälischen Wahlkampf in einer Wahlversammlung im Bochumer Verein sogar die Auffassung vertreten hat, bei Fortsetzung seiner Regierungspolitik werde die Wohnungsnot in zwei Jahren behoben sein.

(Lachen und Zurufe von der SPD.)

Ich weiß nicht, wer dem Herrn Bundeskanzler diese Informationen gegeben, wer ihn dazu angeregt hat, diese Ausführungen zu machen.

(Abg. Hilbert: Ein unbändiger Glaube!)

— Was meinen Sie? Das müßten wir nicht glauben, sacien Sie? Ich weiß nicht, was wir nicht glauben sollen; wir glauben dem Herrn Bundeskanzler jedenfalls nicht so viel, wie Sie es tun!

(Beifall bei der SPD. — Abg. Hilbert: Das haben wir auch gar nicht erwartet!)

Wir sind der Überzeugung, daß er schlecht beraten gewesen ist; denn es ist geradezu grotesk, zu glauben, —

(Abg. Lücke: Das hat der Herr Bundeskanzler nicht gesagt!)

— Moment, Herr Kollege Lücke! Diese seine Ausführungen sind durch die Presse gegangen,

(Zuruf von der Mitte: Ja, durch die Presse!)

sind niemals dementiert worden und sind durch eine Reihe von Zeugen belegt; sie scheinen festzustehen! Bitte, versuchen Sie, ein Dementi hereinzuholen! Das Bundespresseamt hat eine gewisse Routine im Dementieren von Behauptungen; vielleicht gelingt es auch hier. — Das ist aber unwesentlich, denn ich bin zu diesem Hinweis ja nur gekommen, weil man meine Behauptung anzweifelte — die jederzeit bewiesen werden kann —, daß es mit der Wohnversorgung für die breiten Schichten der Bevölkerung nicht besonders gut bestellt ist.

(Abg. Huth: Wissen Sie auch, woher das kommt, Herr Jacobi?)

— Verzeihen Sie, ich stelle hier eine Tatsache fest. Daß Sie daran nicht schuld sind, weiß ich.

(Abg. Huth: Dann streiten wir doch nicht darüber!)

— Da spricht man nicht darüber? Über Tatsachen muß man sprechen, und diese Tatsache muß festgehalten werden! Sie braucht Ihnen doch gar nicht unangenehm — —

(Zuruf von der Mitte: Das war mißverständlich! — Abg. Huth: Ich habe gesagt: Wir streiten gar nicht darüber!)

— Gut, dann stimmen Sie doch dem zu, was ich gesagt habe, und zweifeln Sie es nicht an! — Sie haben es soeben angezweifelt!
Trotz der Wohnungsbauleistung, die auch wir begrüßen und an der ja alle Kreise unserer Bevölkerung mitgewirkt haben, haben wir doch noch eine brennende Wohnungsnot vor allem der leistungsschwachen Schichten der Bevölkerung, und diesen Schichten dient in erster Linie unser Entwurf.
Ich muß doch, nachdem in diesem Hause gewisse Zweifel über den Grad der Not, die zu beheben ist, zu bestehen scheinen, einige wenige Tatsachen feststellen. Eine Erhebung in Hamburg vor einiger Zeit hat ergeben, daß 70 bis 80 % der Wohnungsuchenden zu den Schichten gehören, in denen der Haushaltungsvorstand ein Bruttoeinkommen bis zu 400 DM hat. In Stuttgart haben amtliche, äußerst sorgfältig 'geführte Erhebungen folgendes Bild ergeben: Von den am 31. Dezember 1953 für eine Wohnung vorgemerkten 25 538 Familien können 62% die heutigen Durchschnittsmieten nicht zahlen. — Ich weiß nicht, was da zu lachen ist. Einige von Ihnen lachen.

(Zuruf des Abg. Lücke.)

Ich finde nicht, daß das ein Grund zum Lachen ist. Das ist eine traurige Tatsache, die ich hoffe mit Ihnen bedauern zu dürfen. Wir werden alle nicht sehr glücklich sein, solche Feststellungen treffen zu müssen, und sollten gemeinsam einen Weg suchen, das Elend zu beheben. Wir sind jedenfalls dazu bereit.

(Abg. Lücke: Was sind das für Dinge!)

In Bayern liegen zur Zeit noch in den Mitgliedsstädten und -gemeinden des bayerischen Städteverbands, die eine Einwohnerzahl von 2 521 043 aufweisen, 165 119 Anträge auf Wohnungszuteilung
— hiervon 73 290 in der Dringlichkeitsstufe I — vor, und von den Wohnungsuchenden dieser Dringlichkeitsstufe I haben 57,6% ein Familieneinkommen unter 300 DM.
Ich könnte Ihnen ähnliche Zahlen aus Lübeck und aus anderen Städten nennen, aus Dortmund etwa. Sie alle zeigen, daß der Kreis derer, die wohnungsmäßig noch nicht versorgt sind und die über ein so geringes Einkommen verfügen, daß ihnen selbst die heutigen Richtsatzmieten nicht oder kaum zugemutet werden können, einen hohen Prozentsatz in der Reihe der Wohnungsuchenden stellt und daß für sie etwas geschehen muß. Wir brauchen im übrigen nur an das Barackenelend zu denken, an die Notquartiere, an die Läger, die immer noch nicht so geräumt worden sind, wie es notwendig erscheint. Hier müssen Mittel und Wege zur Lösung der Probleme gesucht werden.
Nun haben wir nicht nur das Gefühl, sondern die Überzeugung, daß die beiden Gesetzesvorlagen, die jetzt schon in den Ausschüssen zur Beratung vorliegen — der Familienheimgesetzentwurf der CDU/CSU und die Regierungsnovelle —, keine geeignete Grundlage sind, um die Not der sozial leistungsschwachen Schichten auf dem Gebiete der Wohnungsversorgung zu beheben.

(Abg. Lücke: Ich bin genau anderer Meinung, Herr Kollege Jacobi!)

— Nun, das ist nicht eine Frage der Meinung, sondern, verehrter Herr Kollege Lücke, das ist eine Frage, die sich sehr schnell entscheiden läßt, wenn man einen Blick in die Gesetzentwürfe wirft. Wie Sie z. B. mit Ihrem Familienheimgesetz und dem darin erhobenen Anspruch, die öffentlichen Mittel


(Jacobi)

überwiegend für den Bau von Eigen- oder Familienheimen zur Verfügung zu stellen, gerade die Not der sozial leistungsschwachen Bevölkerungsschicht vordringlich beheben wollen, bleibt ein Rätsel, das zu lösen Ihnen obliegt.

(Abg. Lücke: O nein, im Gegenteil!)

Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat in seiner schriftlichen Begründung bei Gelegenheit der Einreichung der Regierungsnovelle, Bundestagsdrucksache 601, u. a. als Ziel der Gesetzgebung, also auch des von ihm vorgelegten Gesetzes hingestellt, daß Privatinitiative, Kapitalmarkt und Privateigentum große Chancen und wirksame Anreize zu einer Betätigung im Wohnungsbau erhalten müssen. Wir sind mit einer solchen Tendenz durchaus einverstanden und bereit, nach Mitteln und Wegen zu suchen, um diese Tendenz zu realisieren. Aber wir können nicht zugeben, daß Kapitalmarkt und auch die eigene Kraft, von der gelegentlich die Rede ist, ohne wesentliche öffentliche Hilfe einen Ausweg für die Versorgung der sozial Leistungsschwachen bieten. Wir glauben, daß für diese einiges mehr zu geschehen hat, als die Regierungsnovelle vorsieht.
Ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß der Herr Wohnungsbauminister keinen Zweifel darüber gelassen hat, daß er die Fehlentwicklung kennt, die im Sozialen Wohnungsbau nun seit Jahren stattgefunden hat. Er hat wörtlich erklärt, daß seit der Verabschiedung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 24. April 1950 eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte partielle Fehlentwicklung zu Lasten der sozial schwachen Schichten der Bevölkerung eingetreten sei und daß sie ihm große Sorge bereite. Er hat es als ein fast selbstverständliches Gebot der sozialen Verantwortung bezeichnet —nun darf ich ihn wieder wörtlich zitieren —, „durch zwingende gesetzliche Vorschriften den notwendigen Vorrang der sozial schwachen Schichten in einer Weise sicherzustellen, daß der eigentliche Sinn des Sozialen Wohnungsbaues nicht verfälscht werden kann." Das sind seine eigenen Worte. Es sind gute, es sind ausgezeichnete Worte. Aber wenn man die Regierungsnovelle daraufhin überprüft, ob sie dem geäußerten Anliegen Rechnung trägt, so wird man arg enttäuscht. Da finden sich nämlich ganz hinten, im Dritten Abschnitt, unter dem Titel Mietwohnungen nicht mehr als folgende, völlig unzureichende Sätze:
Bei der Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von Mietwohnungen ist dafür zu sorgen, daß für die Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen Wohnungen mit verbilligter Miete in einem ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechenden Ausmaß geschaffen werden.
Das steht in Abs. 1 des § 36 der Regierungsvorlage. In Abs. 2 heißt es:
Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständige oberste Landesbehörde hat sicherzustellen, daß ein angemessener Anteil der öffentlichen Mittel zum Bau von Wohnungen mit verbilligter Miete für Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen eingesetzt wird.

(Abg. Lücke: Gut!)

— Das ist gut? Das ist gar nicht gut. Das sind programmatische Sätze, das sind keine Regelungen, die klar und bestimmt sind, die die Gewähr dafür bieten, daß in der Praxis entsprechend verfahren
wird. Zwar soll der Mindestanteil öffentlicher Mittel durch Rechtsverordnung entsprechend dem Anteil dieser Bevölkerungsschichten festgesetzt werden. Aber einmal weiß man nie, wie eine spätere Rechtsverordnung aussieht, zweitens weiß man nicht, wie sie in der Praxis gehandhabt wird, und schließlich ist, von allem anderen abgesehen, was sich sonst noch kritisch sagen ließe, ein wesentlicher Ausgangspunkt falsch: Es läßt sich kein sachgerechter Maßstab finden, wenn man den Anteil der wirtschaftlich Leistungsschwachen in Relation zur Gesamtbevölkerung setzt, von der ein großer Teil wohnungsmäßig bekanntlich versorgt ist. Den richtigen Maßstab findet man nur, wenn man statt der Gesamtbevölkerung die Zahl der noch vorhandenen Wohnungsuchenden zugrunde legt und im Verhältnis zu ihnen den Anteil zu bestimmen versucht, der beim Wohnungsbau zugunsten der Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen — um noch einmal mit den Worten des Bundeswohnungsbauministers zu sprechen — „mit 'dem notwendigen Vorrang" öffentlich zu fördern ist. Der SPD-Entwurf spricht in der Sprache des Gesetzgebers klar und verbindlich aus, was Herr Dr. Preusker in der Begründung seines Gesetzentwurfs als in seiner Vorlage geregelt ansieht, durch sie jedoch nicht geregelt ist. Dafür sollten uns der Herr Bundeswohnungsbauminister und auch Sie, Herr Kollege Lücke, nach Ihrem Zwischenruf von vorhin eigentlich dankbar sein.

(Abg. Lücke: Wir sind sehr dankbar, daß wir durch Ihre Vorlage jetzt genau wissen, was Sie wollen!)

— Ja, ja, durch diese Vorlage, die Sie hoffentlich
sachlich prüfen werden, haben Sie die Möglichkeit,

(Zuruf von der Mitte: Ist bereits geschehen!)

festzustellen, welche Regelung auch Ihnen zweckmäßig und möglich erscheint. Ich kann wohl darauf vertrauen, daß Sie die Vorlage sorgfältig prüfen, so daß ich mir hier eingehende Darstellungen ersparen kann.
Ich beschränke mich auf die Feststellung, daß wir vier Kategorien des Wohnungsbaus vorsehen. Erstens den Sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne. Das ist der Wohnungsbau für Bevölkerungskreise mit einem Jahreseinkommen bis zu 4800 DM für den Haushaltungsvorstand plus 840 DM je Familienmitglied. Für diese Schichten mit niedrigem Einkommen sollen jährlich 300 000 Wohnungen mit öffentlichen Mitteln und unter Verzicht auf Zuschüsse und Mietvorauszahlungen — das ist sehr wichtig — gebaut werden; Wohnungen, deren Wohnfläche im Regelfall mindestens 45 qm, höchstens 80 qm, für größere Familien bis zu 100 qm betragen soll. Der Hauptwohnraum darf nicht unter 16 qm, die Mindestwohnfläche für Alleinstehende nicht unter 24 qm liegen. Im Gegensatz zu den Entwürfen der CDU/CSU und der Bundesregierung verlangt die SPD eine Mindestausstattung. Als solche sieht unser Entwurf für den Regelfall vor: Wohnungsabschluß mit Vorraum, Küche mit Herd und Spülbecken, Abort innerhalb der Wohnung, eingerichtetes Bad oder Dusche, ausreichende Nebenräume wie Speisekammer oder Speiseschrank, Besenschrank, Keller- und Abstellraum, Öfen oder gleichwertige Heizgeräte für einen Wohnraum außer der Küche.

(Abg. Lücke: Alles selbstverständlich!)

— Wenn das selbstverständlich ist - ich werde Sie
beim Wort nehmen, Herr Kollege Lücke —, dann


(Jacobi)

haben wir einen weiteren Punkt, bei dem sich Übereinstimmung erzielen läßt.

(Beifall bei der SPD.)

Aber das, was Sie jetzt sagten, wird festgehalten.

(Abg. Lücke: Das ist sachlich nichts Neues!)

— Also noch einmal! Sie haben es gehört. Ihr Wort in Gottes Ohr!

(Abg. Dr. Menzel: In Preuskers Ohr!)

Neben dem Sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne sieht der SPD-Entwurf als zweite Kategorie den teilgeförderten Wohnungsbau vor. Ihm sollen öffentliche Mittel für 100 000 Wohnungen jährlich zur Verfügung stehen, die Schichten mit mittleren Einkommen zugedacht sind. Als solche mittleren Einkommen werden Einkommen von jährlich 4800 DM bis zur Angestelltenpflichtversicherungsgrenze angesehen. Während bei der Kategorie I, also beim Sozialen Wohnungsbau, wie wir ihn verstehen, öffentliche Förderungsmittel bis zu 90 % der Gesamtherstellungskosten unter Berücksichtigung der Kapitalmarkt- und sonstigen Restfinanzierungsmittel gewährt werden sollen, und zwar grundsätzlich zinslos und mit einer 1%igen jährlichen Tilgung, wobei weder Mieterdarlehen noch verlorene Baukostenzuschüsse zugelassen sind und eine Richtsatzmiete von 80 Pf bis 1,10 DM festgelegt bleibt, ist die öffentliche Finanzierungsförderung für die Bezieher mittlerer Einkommen eingeschränkt. Daher der Name „teilgeförderter Wohnungsbau". In ihm liegen die Wohnflächengrenzen — zwischen 45 und 120 qm — ausnahmsweise auch höher. Hier werden Kostenmieten zugelassen und Darlehenshöchstsätze festgelegt, die bis 80 DM, bei Eigentumsbauten bis 90 DM pro Quadratmeter betragen. Die öffentlichen Mittel sind hier mit 2 % zu verzinsen und mit 1% pro anno zu tilgen. Hier sind Mieterdarlehen zugelassen, verlorene Zuschüsse jedoch ebenfalls unerlaubt. Als dritte und vierte Kategorie nennt der SPD-Entwurf die eingeführten Gruppen des steuerbegünstigten und des frei finanzierten Wohnungsbaus.
Unser Entwurf ist — um dies abschließend noch einmal herauszustellen — in seinem Kernpunkt auf den Wohnungsbau für die unteren Einkommensschichten abgestellt und enthält klare und sozial abgewogene Mietpreisbestimmungen. Im übrigen sieht er für Wohnungsbewerber mit besonders niedrigem Einkommen Mietbeihilfen vor. Unser Anliegen ist, daß der Wohnungsbau als ein konstruktives Glied des Städtebaus betrachtet und als eine Aufgabe betrieben wird, die vordringlich der Wohnversorgung der wirtschaftlich leistungsschwachen Schichten dient, einer Wohnversorgung, bei der ebenso anständige Wohnungsgrößen wie eine Primitivlösungen vermeidende menschenwürdige Mindestausstattung garantiert ist. Hierzu zeigt der Ihnen heute vorgelegte sozialdemokratische Gesetzentwurf einen Weg, der fernab jeder Spekulation und Illusion von allen betreten werden kann, denen ein wirklich sozialer Wohnungsbau nach wie vor als eine dringliche Aufgabe der Bundesrepublik vor Augen steht.
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und haben die Hoffnung, daß in den Ausschüssen in sachlicher Arbeit der Versuch gemacht wird,

(Abg. Lücke: Geschieht immer!)

unsere Grundgedanken zu verstehen und sie möglichst konstruktiv bei der Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen mit zu verwenden.

(Beifall bei der SPD.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs gehört. Es ist die Frage, ob wir jetzt noch in die Debatte eintreten wollen.

    (Zurufe: Nein!)

    Es ist an mich herangetragen worden, daß heute in einem engeren Gremium für die Zukunft beschlossen worden ist, um 21 Uhr Schluß zu machen. Das wäre also jetzt. Wenn das Haus dieser Meinung ist, würde ich jetzt nicht mehr in die Debatte eintreten, um sie nicht zu zerreißen, und sie dann morgen in einem Zug durchführen lassen.

    (Zurufe: Jawohl! — Abg. Lücke: Zur Geschäftsordnung! Es wird keine Debatte sein, Herr Präsident, so daß wir heute abschließen können! — Zuruf von der FDP: Überweisung an die Ausschüsse wie beantragt!)

    — Der Herr Minister hat sich jetzt schon zum Wort gemeldet, und dem Herrn Minister kann ich das Wort nicht abschneiden. Wenn ,das Haus der Meinung ist, daß es sonst keine Debatte gibt und nur noch der Herr Minister zu der Begründung Stellung nimmt — —

    (Zuruf von der SPD: Wir wissen ja nicht, was er sagt! — Abg. Mellies: Das letzte Wort hat nicht der Herr Minister!)

    — Ja, wie soll ich verfahren? (Abg. Lücke: Den Minister sprechen lassen!)

    — Es wird der Antrag gestellt, daß der Herr Minister noch sprechen soll. Ich kann das nicht allein entscheiden; ich muß deshalb das Haus entscheiden lassen. Wer für den Antrag ist, daß der Herr Minister jetzt noch sprechen soll, .den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

    (Zuruf von der Mitte: Hammelsprung!)

    Meine Damen und Herren, wir sind uns über das Ergebnis nicht einig.

    (Abg. Mellies: Zur Geschäftsordnung!)

    — Bitte, Herr Abgeordneter Mellies!