2. Deutscher Bundestag — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954 2321
48. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954.
Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2323 C, 2326 B
Änderungen der Tagesordnung . . 2323 D, 2376 C
Wahl des Abg. Stümer als Schriftführer . 2324A
Glückwünsche zu den Geburtstagen der
Abg. Gengler und Dr. h. c. Lübke . . . 2324 A
Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 109, 112, 114, 115 (Drucksachen 824, 865; 829, 881; 844, 870; 846, 882) . 2323 D
Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP auf Gewährung von Weihnachtsgratifikationen für 1954 (Drucksache 805) 2323 D
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 871, 86, 628, 753) 2324 A
Kunze (Bethel) (CDU/CSU),
Berichterstatter 2324 B
Beschlußfassung 2324 C
Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319, 708, zu 708; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksachen 847, 886; Anträge Umdrucke 162, 169, 173, 176, 179, 180, 181, 182) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877) sowie mit der
Ersten Beratung des von der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG) (Drucksache 876) . . 2324 C,
2343 D, 2376 B bis 2381 B
Richter (SPD):
zur Geschäftsordnung 2324 D
zur Sache . 2331 C, 2343 B, 2349 D, 2351 C zur Abstimmung 2348 C
Dr. Schellenberg (SPD):
zur Geschäftsordnung 2325 A
zur Sache . 2327 A, 2344 A, 2346 B, 2352 A zur Abstimmung 2354 C
Dr. Atzenroth (FDP):
zur Sache . . . 2325 A, 2336 D, 2339 B, C, 2343 D, 2345 C, 2351 A, 2353 B
zur Abstimmung 2349 A
Dr. Wuermeling, Bundesminister
für Familienfragen . . . . 2326 C, 2327 A
Frau Finselberger (GB/BHE) 2328 B, 2330 A Winkelheide (CDU/CSU) . . 2329 B, 2330 A Dr. Elbrächter (DP) . . . . 2332 D, 2354 A Schmücker (CDU/CSU) 2334 B, 2341 D, 2351 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 2339 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2340 A, 2341 B, C
Frau Dr. Ilk (FDP) 2341 A, B, C
Präsident D. Dr. Ehlers 2341 C
Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . 2342 B
Horn (CDU/CSU):
zur Geschäftsordnung 2343 C
zur Sache . . . 2345 D, 2346 C, D, 2355 B
Unterbrechungen der Sitzung . 2343 D,
2352 A
Dr. Jentzsch (FDP) 2344 C, 2351 A
Wittrock (SPD) 2345 A, 2346 D
Frau Döhring (SPD)
(zur Abstimmung) 2347 C
Dr. von Brentano (CDU/CSU):
zur Abstimmung 2348 C
zur Sache 2352 C, 2353 B
Frau Rösch (CDU/CSU) 2349 B
Könen (Düsseldorf) (SPD) 2353 B
Haasler (GB/BHE) 2353 C
Abstimmungen 2347 B, 2348 B, 2348 D, 2349 B, C, 2350 B, 2351 B, C, D, 2354 B, 2355 B
Namentliche Abstimmungen 2347 B, D, 2348 A, B,
2384
Namentliche Schlußabstimmung . 2354 C, 2384
Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 876 an den Ausschuß für Sozialpolitik, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Arbeit 2355 B
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 879; Umdrucke 174, 175, 184, 185, 188) 2355 B, 2381 C bis 2383
Meyer (Wanne-Eickel) (SPD):
als Berichterstatter 2355 C
als Abgeordneter 2364 C
Frau Döhring (SPD) 2357 A
Frau Finselberger (GB/BHE) 2357 D, 2369 B
Stingl (CDU/CSU) 2358 B, D, 2359 A, 2362 B
Dr. Schellenberg (SPD) . . 2358 D, 2361 A, 2362 C, 2363 C, 2364 A, 2368 B, D
Richter (SPD) . . 2359 B, C, 2360 A, 2362 D,
2370 A, C
Horn (CDU/CSU) . . 2359 C, 2369 C, 2370 B
Arndgen (CDU/CSU) 2360 D
Dr. Atzenroth (FDP) . 2361 C, 2363 C, 2364 D,
2371 A
Dannebom (SPD) 2361 D
Storch, Bundesminister
für Arbeit 2363 D, 2367 A
Reitz (SPD) 2364 C
Frehsee (SPD) 2365 C
Freidhof (SPD) 2367 C
Becker (Hamburg) (DP) 2371 C
Abstimmungen . 2359 B, 2360 A, 2364 B, 2365 B, 2367 B, 2368 A, C, 2370 A, C, 2371 A, 2372 A
Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge Umdruck 174 Ziffer 1 und Umdruck 175 2359 A, 2363 B, C, 2364 D, 2393
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722) 2372 B
Jacobi (SPD), Antragsteller . . . 2372 D
zur Geschäftsordnung:
Mellies (SPD) 2375 D
Lücke (CDU/CSU) 2375 D
Könen (Düsseldorf) (SPD) 2376 C
Wirths (FDP) 2376 C
Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 2376 A
Nächste Sitzung 2376 D
Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 169) 2376 B
Anlage 2: Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (zu Umdruck 169) . . 2377 C
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 173) 2378 A
Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 176) 2379 B
Anlage 5: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 180) - 2380 C
Anlage 6: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 181) 2380 D
Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und. die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 182) 2381 A
Anlage 8: Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 162) 2381 A
Anlage 9: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 179) . . . . 2381 B
Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 174) . . . . 2381 C
Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 175) . . . 2382 B
Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 185) 2382 C
Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 188) 2382 D
Anlage 14: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 184) 2383 A
Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen
a) zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 847), und zwar:
1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu §1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1)
2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1)
3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Um-. druck 182 Ziffer 1)
4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1)
5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 2384
b) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820), und zwar:
6. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c
7. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2
(Umdruck 174 Ziffer 2) 2393
Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den 1 Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
Anlage 1 Umdruck 169
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Werden für Kinder
1. von Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes,
2. von Personen, die bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts beschäftigt sind,
3. von Empfängern von Kinderzulagen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüssen nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen
Leistungen gewährt, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen, so wird für diese Kinder kein Kindergeld gewährt."
2. In § 10 werden die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2, 3 und 3a ersetzt:
„(2) Von der Beitragspflicht für ihre Bediensteten befreit sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. Das gleiche gilt für die karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(3) Enthält die Satzung einer Berufsgenossenschaft für die Beiträge von Hausgewerbetreibenden eine Bestimmung gemäß § 735 der Reichsversicherungsordnung, so gilt das Entsprechende auch für die Beiträge zur Familienausgleichskasse.
(3a) Nach § 32 von der Beitragspflicht Befreite sind zu Ausgleichsbeiträgen an die Familienausgleichskasse heranzuziehen, wenn zwischen ihren Aufwendungen für diesem Gesetz entsprechende Leistungen für Kinder und den Beiträgen, die ohne die Befreiung auf sie entfallen würden, ein unbilliger Unterschied besteht."
3. § 11 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut*):
„(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Werden die Selbständigen für ihren Anteil gesondert zu Beiträgen herangezogen, so darf dieser Beitrag unbeschadet der Bestimmungen der Sätze 2 und 3 eins v. H. des Einkommens der Beitragspflichtigen nicht übersteigen. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. In den Beitragsbescheiden muß auf die Beitragsbegrenzungen der Sätze 2 bis 4 hingewiesen werden. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung."
4. § 32 erhält folgende Fassung:
„§ 32
Besondere Einrichtungen
(1) Leistungen aus Einrichtuhgen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe, die dem Ausgleich der Familienlast von Erwerbstätigen im Sinne des § 1 dienen, können von der Familienausgleichskasse auf Antrag als Leistungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden, wenn sie dem in § 4 Abs. 1 festgesetzten Kindergeld entsprechen. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Leistungen auf Grund sonstiger Regelungen anerkannt werden, wenn diese Regelungen bei Verkündung des Gesetzes bestehen.
(2) Die Familienausgleichskasse soll die Anerkennung zugunsten solcher Einrichtungen beschließen, die auf einem Ausgleichssystem ähnlich dem der Familienausgleichskasse beruhen, wenn
1. gewährleistet ist, daß die Einstellung oder Beschäftigung Kinderreicher nicht erschwert oder gefährdet wird,
*) Vgl. Anlage 2.
2. eine Verpflichtung übernommen wird, etwaige Ausgleichsbeträge (§ 10 Abs. 4) zu zahlen.
(3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Personen, die die Mittel für anerkannte Leistungen aufbringen, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind.
(4) Ist die Anerkennung ausgesprochen, so können Personen Kindergeld von der Familienausgleichskasse nur dann fordern, wenn ihre Ansprüche ganz oder teilweise nicht erfüllt werden.
(5) Die Familienausgleichskasse hat bei Wegfall eiher der der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen die Anerkennung zurückzunehmen."
Bonn, den 12. Oktober 1954
Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 2 z u Umdruck 169
Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 169, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 169 — wird die Nummer 3 durch die folgende neue Nummer 3 ersetzt:
3. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Der Gesamtbedarf jeder Familienausgleichskasse ist durch eine Gesamtumlage aufzubringen; eine getrennte Berechnung der Umlage für den Bedarf an Kindergeld für die Selbständigen und für die übrigen Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen.
Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4 800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt.
Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung. von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt.
Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 3 und 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen.
Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde.
Das Nähere über die Berechnung der Beiträge
und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 173
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1
Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld
Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder besitzt und die Voraussetzungen des § 2 a erfüllt."
2. Im § 2 werden die Absätze 2 bis 4 gestrichen.
3. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:
„§ 2 a
Einkommensgrenze
Der nach den §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigte erhält Kindergeld nur, wenn sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden (§ 5 Abs. 2), so muß diese Voraussetzung in der Person desjenigen erfüllt
sein, der ganz oder überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt."
4. Nach § 2 a wird folgender § 2 b eingefügt:
„§ 2 b
Weitere Ausnahmen
Kindergeld nach diesem Gesetz erhalten nicht
1. die Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie die Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes,
2. die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung,
3. Empfänger von Leistungen der öffentlichen Fürsorge, soweit sie Kinderzuschläge erhalten, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen."
5. In § 3 wird Absatz 2 gestrichen.
6. § 5 erhält folgende Fassung:
„§ 5
Zuständigkeit
Das Kindergeld wird ausgezahlt
1. bei den Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer;
2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt."
7. § 6 erhält folgende Fassung:
,,§6
Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind.
(2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen.
(3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
8. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Erhält der Berechtigte beim Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Leistungen für Kinder, so sind die Leistungen während der Geltungsdauer der Regelung, auf der sie beruhen, vorbehaltlich der Vorschriften der Absätze 2 bis 4, neben dem Kindergeld weiterzugewähren."
9. § 9 erhält folgende Fassung:
,, 9
Aufbringung der Mittel
(1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Beitrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt.
(2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen.
(3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bunde gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund."
10. Die §§ 10 bis 24 werden gestrichen.
11. § 25 erhält folgende Fassung:
„§ 25
Antrag auf Kindergeld
(1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen.
(2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten."
12. § 26 erhält folgende Fassung:
„§ 26
Bescheid
(1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen An-
gaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt.
(2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann.
(3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird."
13. § 27 wird gestrichen.
14. In § 28 wird in Absatz 2 die Nummer 2 gestrichen.
15. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen.
16. In § 34 wird der Absatz 4 gestrichen.
17. § 35 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes."
18. § 36 erhält folgende Fassung:
„§ 36
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
Wirkungen
(1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung.
(2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
(3) Absatz 2 gilt auch für freiwillige Leistungen aus Einrichtungen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe oder einer sonstigen überbetrieblichen Regelung, die dem Ausgleich der Familienlast dienen, soweit sie über die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen hinausgehen."
19. § 37 erhält folgende Fassung:
„§ 37
Ausführungsvorschriften
(1) Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Familienzuschläge in der Arbeitslosenfürsorge an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen.
(2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Kinderzuschläge für Fürsorgeunterstützungsempfänger an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen.
(3) Der Bundesfinanzminister erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften."
Bonn, den 13. Oktober 1954
Dr. Atzenroth
Dr. Dehler und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 176
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1
Voraussetzungen des Anspruchs auf
Kindergeld
Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer
a) im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
b) zwei oder mehr Kinder besitzt."
2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen.
3. § 5 erhält folgenden Wortlaut:
„§ 5
Zuständigkeit
Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich gegen das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt."
4. § 6 erhält folgenden Wortlaut:
„§ 6
Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind.
(2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen.
(3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb zweier Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
5. § 7 wird gestrichen.
6. Die §§ 9 bis 24 werden gestrichen.
7. Als neuer § 9 a wird eingefügt:
„§ 9 a
Aufbringung der Mittel
(1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt.
(2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen.
(3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bund gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund."
8. § 25 erhält folgende Fassung:
„§ 25
Antrag auf Kindergeld
(1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen.
(2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten."
9. § 26 erhält folgende Fassung:
„§ 26
Bescheid
(1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt.
(2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann.
(3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird."
10. § 27 erhält folgende Fassung:
„§ 27
Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt
1. für Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer;
2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nicht vornimmt."
11. § 28 erhält folgende Fassung:
„§ 28
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
(1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden, vorbehaltlich des Absatzes 3, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten dieses Gesetzes.
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften
des Sozialgerichtsgesetzes mit der Maßgabe, daß
1. ein Vorverfahren nicht stattfindet,
2. die Berufung ausgeschlossen ist, soweit der Beginn oder das Ende des Anspruches auf Kindergeld streitig ist.
(3) Über Streitigkeiten wegen Aufbringung der Mittel (§ 9 a) entscheiden die Finanzgerichte."
12. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen.
13. § 35 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:
„(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes."
14. § 36 erhält folgende Fassung:
„§ 36
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
Wirkungen sowie Gebührenfreiheit
(1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung.
(2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
(3) Alle Urkunden, die zur Gewährung von Kindergeld erforderlich werden, sind gebührenfrei."
15. § 37 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der Bundesminister für Arbeit erläßt im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften."
16. § 37 Abs. 2 wird gestrichen.
17. § 39 erhält folgende Fassung:
„§ 39
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft." Bonn, den 13. Oktober 1954
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 180
Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Für den Fall der Ablehnung der Nr. 10 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP — Umdruck 173 — wolle ,der Bundestag beschließen:
In § 10 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Hierbei bleiben die Verwaltungskosten außer Betracht."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Dr. Atzenroth
Dr. Dehler und Fraktion
Anlage 6 Umdruck 181
Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Für den Fall der Ablehnung der Nr. 15 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP —Umdruck 173 — wolle der Bundestag beschließen:
1. In § 32 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte „als Beitragspflichtiger" gestrichen.
2. § 32 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Unternehmer, die Leistungen im Rahmen der Einrichtungen oder Regelungen im Sinne des Absatzes 1 bewirken, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Dr. Atzenroth
Dr. Dehler und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 182
Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
,, 1
Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld
Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf
Antrag, wer drei oder mehr Kinder hat."
2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen und durch folgenden neuen Absatz 2 ersetzt:
„(2) Die nach §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigten erhalten Kindergeld nur, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 9000 Deutsche Mark nicht übersteigt."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Haasler und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 162
Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen '708, zu 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen:
Die mit Drucksache 708 vorgelegte Fassung des
Kindergeldgesetzes bietet keine ausreichende Möglichkeit für die Gewährung von Kinderbeihilfen an alle Bevölkerungskreise. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag umgehend den Entwurf eines umfassenden Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld vorzulegen, der folgenden Mindestgrundsätzen gerecht wird:
1. Kindergeld ist unter Beachtung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes für Kinder aller Bevölkerungskreise zu leisten.
2. Durchführung und Verwaltung sind Sache des Staates.
Bonn, den 23. September 1954
Dr. Eckhardt und FraktionAnlage 9 Umdruck 179
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
in eine beschleunigte Prüfung darüber einzutreten, in welcher Weise den Familien mit drei und mehr Kindern, die von dem Kindergeldgesetz nicht erfaßt werden konnten und auch von dem noch zu verabschiedenden Kindergeldanpassungsgesetz nicht erfaßt werden, die in dem Kindergeldgesetz festgelegten Leistungen ebenfalls gewährt werden können.
Die Bundesregierung wird weiter ersucht, dem
Bundestag bis zum 1. April 1955 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten bzw. dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Bonn, den 13. Oktober 1954
Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 10 Umdruck 174
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG -) (Drucksachen 879, 820).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In § 1 Abs. 1 wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt:
„c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung".
2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Vomhundertsatz beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die
a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind,
in der Rentenversicherung der
Arbeiter und der Angestellten hundertzwanzig vom Hundert,
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
hundert vom Hundert,
b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind,
in der Rentenversicherung der
Arbeiter und der Angestellten
sechzig vom Hundert,
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
fünfzig vom Hundert."
3. Die in § 4 Abs. 2 bezeichneten Anlagen A und B werden dahin geändert, daß die Anlage A (Rentenversicherung der Arbeiter) ohne Minderung um 10 v. H. und die Anlage B (Rentenversicherung der Angestellten) statt mit einer Minderung von 20 v. H. nur mit einer solchen von 10 v. II. zu berechnen sind.
4. Dem § 4 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt:
„(4) Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, auch bei laufenden Renten die Berechnung des Mehrbetrages gemäß § 3 zu erfolgen. Bis zur Durchführung dieser Berechnungen werden vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung die Mehrbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 gezahlt."
5. § 6 Abs. 3 wird gestrichen.
6. Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 3 a angefügt:
„(3 a) Der Mehrbetrag beträgt mindestens
für Versichertenrenten sechs Deutsche Mark,
für Witwenrenten vier Deutsche Mark, für Waisenrenten zwei Deutsche Mark monatlich."
7. § 7 erhält folgenden Wortlaut: ,,§ 7
Über Gewährung oder Ablehnung des Mehrbetrages ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen."
8. § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„(1) Die Leistungen aus diesem Gesetz werden für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten vom Bund getragen. Die Mittel für die Mehraufwendungen werden für die Rentenversicherung der Arbeiter von deren Trägern gemeinsam und für die Rentenversicherung der Angestellten von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung bevorschußt."
9. Die §§ 9 und 10 werden gestrichen.
10. Es wird ein neuer § 10 a eingefügt: „§ 10 a
Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 866), den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz in der Fassung vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 354) und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen."
11. In § 11 a Abs. 1 werden die Worte „Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „Juli bis Dezember 1954".
12. In § 12 Abs. 1 werden die Worte „1. Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „1. Juli 1954".
Bonn, den 13. Oktober 1954
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 11 Umdruck 175
Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG- ) (Drucksachen 879, 820).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 1 Abs. 1 wird der folgende neue Buchstabe c eingefügt:
„c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung".
Bonn, den 13. Oktober 1954
Haasler und Fraktion
Anlage 12 Umdruck 185
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG -) (Drucksachen 879, 820).
Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden Abs. 3:
„(3) Das Mehraufkommen aus der Erhöhung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten gemäß Absatz 1 darf längstens bis zum 31. Dezember 1955 gemäß § 8 Abs. 1 verwandt werden."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Dr. Atzenroth
Dr. Dehler und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 188
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Enturfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820).
Der Bundestag wolle beschließen:
In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Mehrbetrag" eingefügt:
„vorbehaltlich Absatz 4";
folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt:
„(4) Für Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter wird außer dem Mehrbetrag nach den Absätzen 2 und 3 ein Mehrbetrag von dreißig vom Hundert des Grundbetrages der Rente einschließlich der Erhöhung nach dem Grundbetragserhöhungsgesetz gewährt."
Bonn, den 14. Oktober 1954
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 14 Umdruck 184
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820).
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Bundestag ist der Überzeugung, daß die Deckung der den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung durch Kriegsfolgen und Erhöhung des Lebensstandards entstehenden Mehrkosten grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Hand ist.
Der Bundestag erwartet daher von der Bundesregierung, daß sie dem Bundestag Gesetzentwürfe über die Reform der Rentenversicherung unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes und bis spätestens zum 30. Juni 1955 vorlegt.
Bonn, den 14. Oktober 1954
Dr. Atzenroth
Dr. Dehler und Fraktion
Namentliche Abstimmungen
zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 847, 708, 318, 319)
1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1),
2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1),
3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Umdruck 182 Ziffer 1),
4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1),
5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf
Name Abstimmung
I 2 3 4 5
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . Nein -- Nein Nein Ja
Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja
Albers Nein Nein Nein Nein Ja
Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja
Barlage Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja
Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja
Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja
Bausch Nein Nein Nein Nein Ja
Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja
Berendsen — — Nein Nein Ja
Dr. Bergmeyer Nein Nein Nein Nein Ja
Fürst von Bismarck . . . — — — — Ja
Blank (Dortmund) . . . — -- —
Frau Dr. Bleyler
(Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja
Bock Nein Nein Nein Nein Ja
von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Ja
Brand (Remscheid) . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. von Brentano . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Brese Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja
Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja
Brück Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. von Buchka . • • • Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja
Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja
Caspers Nein Nein Nein Nein Ja
Cillien Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Czaja Nein Nein Nein Nein Ja
Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja
Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dietz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Dr. Dittrich entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Ja
Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Dresbach enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten
Name Abstimmung
1 2 3 4 5
Eckstein Nein Nein Nein Nein Ja
D. Dr. Ehlers -- Nein Nein Nein Ja
Ehren Nein Nein Nein Nein Ja
Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — --
Etzenbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Even Nein Nein Nein Nein Ja
Feldmann Nein Nein Nein Nein entschuld.
Finckh Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja
Franzen Nein Nein Nein Nein Ja
Friese Nein Nein Nein Nein Ja
Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja
Funk — Nein Nein Nein Ja
Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja
Gedat Nein Nein Nein Nein Ja
Geiger (München) • • Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Geisendörfer . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Gengler Nein Nein Nein Nein Ja
Gerns Nein Nein Nein Nein Ja
D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Nein Nein Nein entschuld.
Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja
Giencke Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja
Glüsing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Gockeln Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Ja
Goldhagen Nein Nein Nein Nein Ja
Gontrum Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Graf Nein Nein Nein Nein Ja
Griem Nein Nein Nein Nein Ja
Günther . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja
Haussier Nein Nein Nein Nein Ja
Hahn entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja
von Hassel Nein Nein Nein Nein Ja
Heix Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Graf Henckel • • • Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja
Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja
Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja
Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Holla Nein Nein Nein Nein Ja
Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Ja
Horn Nein Nein • Nein Nein Ja
Huth Nein Nein Nein Nein Ja
Illerhaus entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja
Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Nein Nein Ja
Josten Nein Nein Nein Nein Ja
Kahn Nein Nein Nein Nein Ja
Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja
Karpf Nein Nein Nein Nein Ja
Kemmer (Bamberg) • • • Nein Nein Nein Nein Ja
Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja
Kiesinger entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja
Klausner Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Kleindinst . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Name Abstimmung
2 3 4 5
Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja
Knapp Nein Nein Ja Nein Ja
Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Köhler Nein Nein Nein Nein Ja
Koops Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Kortmann Nein Nein Nein Nein Ja
Kramel Nein Nein Nein Nein Ja
Krammig Nein Nein Nein Nein Ja
Kroll Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Nein Ja
Kühlthau Nein Nein Nein Nein Ja
Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja
Kunze (Bethel) Nein Nein Nein Nein Ja
Lang (München) . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Leibfried Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Leiske Nein Nein Nein Nein Ja
Lenz (Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Lenz (Godesberg) . . — Nein Nein Nein Ja
Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Nein Ja
Leonhard Nein Nein Nein Nein Ja
Lermer Nein Nein Nein Nein Ja
Leukert Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. h. c. Lübke . . . . — — -- — —
Lücke Nein Nein Nein Nein Ja
Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja
Lulay Nein Nein Nein Nein Ja
Maier (Mannheim) . Nein Nein Nein Nein Ja
Majonica beurlaubt beurlàubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Dr. Baron Manteuffel-
Szoege Nein Nein Nein Nein Ja
Massoth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Maucher Nein Nein Nein Nein Ja
Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Nein Ja
Menke Nein Nein Nein Nein Ja
Mensing Nein Nein Nein Nein Ja
Meyer (Oppertshofen) Nein Nein Nein Nein Ja
Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Miller Nein Nein Nein — Ja
Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja
Morgenthaler Nein Nein Nein Nein Ja
Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja
Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Nein Ja
Müller-Hermann . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Müser . . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Naegel Nein Nein Nein Nein Ja
Nellen Nein Nein Nein Nein Ja
Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja
Niederalt Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein Ja
Oetzel Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Orth Nein Nein Nein Nein Ja
Pelster Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Pferdmenges . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Pitz Nein Nein Nein Nein Ja
Platner Nein Nein Nein. Nein Ja
Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — — -- —
Frau Praetorius . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein -- Nein Ja
Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja
Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja
Rasner beurlaubt beurlaubt . beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Name Abstimmung
1 2 3 4 5
Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Richarts entschuld. Nein Nein Nein Ja
Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja
Rösing Nein Nein Nein Nein Ja
Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja
Ruf Nein Nein Nein Nein Ja
Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja
Sabel Nein Nein Nein Nein Ja
Schäffer Nein Nein Nein — —
Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja
Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja
Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Schlick Nein Nein Nein Nein Ja
Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja
Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
Schrader entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — —
Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja
Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja
Schütz Nein Nein Nein Nein Ja
Schuler Nein Nein Nein Nein Ja
Schulze-Pellengahr . . krank krank krank krank krank
Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja
Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja
Siebel Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja
Solke Nein Nein Nein Nein Ja
Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja
Spörl Nein Nein Nein Nein Ja
Graf von Spreti . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Stauch Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Steinbiß . . Nein Nein Nein Nein Ja
Stiller Nein Nein Nein Nein Ja
Storch Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Storm Nein Nein Nein Nein Ja
Strauß Nein Nein Nein Nein Ja
Struve Nein Nein Nein Nein Ja
Stücklen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Teriete Nein Nein Nein Nein Ja
Unertl Nein Nein Nein Nein Ja
Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja
Voß — — — — —
Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja
Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja
Walz Nein Nein Nein Nein Ja
Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Wehking Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Welskop entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja
Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Werber entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja
Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja
Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja
Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja
Wolf (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Wuermeling . . . • Nein Nein Nein Nein Ja
Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja
Name Abstimmung
1 2 3 4 5
SPD
Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Nein
Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein
Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Baade — — — — Nein
Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein
Bals Ja Ja Ja Ja Nein
Banse Ja Ja Ja Ja Nein
Bauer (Würzburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein
Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ja Ja Nein
Bazille krank • krank krank krank krank
Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein
Berlin Ja Ja Ja Ja Nein
Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein
Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein
Blachstein Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein
Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein
Bruse Ja Ja Ja Ja Nein
Corterier Ja Ja Ja Ja Nein
Dannebom Ja Ja Ja Ja Nein
Daum Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Deist entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dewald Ja Ja Ja Ja Nein
Diekmann Ja Ja Ja Ja Nein
Diel Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein
Erler Ja Ja Ja Ja Nein
Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein
Faller Ja Ja Ja Ja Nein
Franke Ja Ja Ja Ja Nein
Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein
Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein
Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein
Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein
Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein
Geritzmann — — — Nein
Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja entschuld.
Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein
Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein
Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein
Heide Ja Ja Ja Ja Nein
Heiland Ja Ja Ja Ja Nein
Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein
Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein
Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein
Herold Ja Ja Ja Ja Nein
Höcker Ja Ja Ja Ja Nein
Höhne Ja Ja Ja Ja Nein
Hörauf Ja . Ja Ja Ja Nein
Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein
Jacobi Ja Ja Ja Ja Nein
Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein
Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Jaksch Ja Ja Ja Ja Nein
Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Nein
Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein
Name Abstimmun
1 2 3 4 5
Keuning Ja Ja Ja Ja Nein
Kinat • Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Koenen (Lippstadt) . . krank krank krank krank krank
Frau Korspeter . . . . krank krank krank krank krank
Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Kriedemann Ja Ja Ja Ja Nein
Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein
Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein
Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein
Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Nein
Frau Lockmann . . . . -- -- — — —
Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Marx Ja Ja Ja Ja Nein
Matzner Ja Ja Ja Ja Nein
Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Mellies Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein
Merten Ja Ja Ja Ja Nein
Metzger Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein
Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein
Mißmahl Ja Ja Ja Ja Nein
Moll Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein
Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein
Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein
Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein
011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein
Op den Orth Ja — Ja Ja Nein
Paul Ja Ja Ja Ja Nein
Peters Ja Ja Ja Ja Nein
Pöhler — -- — — Nein
Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Preller entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Priebe Ja Ja Ja Ja Nein
Pusch Ja Ja Ja Ja Nein
Putzig Ja Ja Ja Ja Nein
Rasch Ja Ja Ja Ja Nein
Regling Ja Ja Ja Ja Nein
Rehs entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Reitz Ja Ja Ja Ja Nein
Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein
Richter Ja Ja Ja Ja Nein
Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein
Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein
Runge Ja Ja Ja Ja Nein
Sassnick krank krank krank krank krank
Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Nein
Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Schmid (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein
Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja • Nein
Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein
Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein
Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein
Seither krank krank krank krank krank
Name Abstimmung
1 2 3 4 5
Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein
Stierle Ja Ja Ja Ja Nein
Sträter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein
Stümer Ja Ja Ja Ja Nein
Thieme Ja Ja Ja Ja —
Traub Ja Ja Ja Ja Nein
Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein
Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Ja Ja Nein
Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. entschuld, entschuld. entschuld.
Wehner Ja Ja Ja Ja Nein
Wehr Ja Ja Ja Ja Nein
Welke Ja Ja Ja Ja Nein
Weltner (Rinteln) • • • Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Dr. Wenzel . . . — — — — —
Wienand Ja Ja Ja Ja Nein
Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein
Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein
Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein
FDP
Dr. Atzenroth Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Ja r Ja Nein
Dr. h. c. Blücher . . . — — — — —
Dr. Bucher • entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. entschuld.
Dannemann Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Dehler Ja Nein Ja Ja Nein
Dr.-Ing. Drechsel . . Ja Nein Ja Ja Nein
Eberhard Ja Nein Ja Ja Nein
_
Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Fassbender — -- — — Nein
Frau Friese-Korn . . Ja Nein Ja Ja Nein
Frühwald Ja Nein Ja Ja Nein
Gaul entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Hammer Ja Nein Ja Ja Nein
Held Ja Nein Ja Ja Nein
Hepp Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Ja Nein
Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Jentzsch Ja Nein Ja Ja Nein
Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Lahr • Ja Nein Ja Ja Nein
Lenz (Trossingen) • . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö-
wenstein Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Luchtenberg . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Maier (Stuttgart) . . - — — — —
von Manteuffel (Neuß) Ja enthalten Ja Ja Nein
Margulies Ja Nein Ja Ja Nein
Mauk Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Mende Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Miessner Ja Nein Ja Ja Nein
Neumayer — — -- -- —
Onnen Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Preiß Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Preusker Ja — Ja Ja Nein
Rademacher entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Schäfer — — Ja Ja —
Scheel Ja Nein Ja Ja Nein
Schloß entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Schneider (Lollar) Ja Nein Ja Ja Nein
Schwann Ja Nein Ja Ja Nein
Name Abstimmung
1 I 2 I 3 I 4 I 5
Stahl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. Stammberger . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Starke Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Wellhausen . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Wirths Ja Nein Ja Ja Nein
GB/BHE
Bender — Ja Ja Ja —
Dr. Czermak entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. , entschuld.
Dr. Eckhardt Ja — Ja Ja Nein
Elsner Ja Ja Ja Ja Nein
Engell Ja Ja Ja Ja Nein
Feller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
Gräfin Finckenstein . . Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Finselberger . . Ja Nein Ja Ja Nein
Gemein Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Gille Ja Nein Ja Ja Nein
Haasler Ja Nein Ja Ja Néin
Dr. Kather Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Klötzer Ja Ja Ja J a Nein
Körner Ja Ja Ja Ja Nein
Kraft — — — — —
Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Nein
Kutschera — Ja Ja Ja Nein
Dr. Mocker Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Oberländer . . . . — — — Ja —
Petersen Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Nein
Samwer Ja Ja Ja Ja Nein
Seiboth Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein
Srock Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein
DP
Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Brühler Ja Nein Ja Ja Nein
Eickhoff Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Elbrächter Ja Nein Ja Ja Nein
Hellwege Ja — — — —
Matthes entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Ja Ja Nein
Schneider (Bremerhaven) Ja Ja enthalten Ja Nein
Dr. Schranz Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Seebohm -- — _-- — —
Walter Ja Nein Ja Ja Nein
Wittenburg Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Zimmermann . . enthalten Nein Ja Ja Nein
Fraktionslos
Brockmann (Rinkerode) Nein Nein Nein Nein Ja
Stegner Ja Ja Nein Nein Nein
Zusammenstellung der Abstimmungen
Abstimmung
1 2 3 4 5
Abgegebene Stimmen 413 414 419 419 418
Davon :
Ja 200 151 202 202 215
Nein 211 261 215 216 202
Stimmenthaltung . 2 2 2 1 1
Zusammen wie oben . 413 414 419 419 418
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung
1 2 3 4 5
CDU/CSU
Dr. Friedensburg . . . . Nein Nein Nein Nein entschuld.
Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja
Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Dr. Maxsein . . Nein Nein Nein Nein Ja
Stingl Nein Nein Nein Nein Ja
Dr. Tillmanns Nein Nein Nein Nein Ja
SPD
Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein
Klingelhöfer Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Königswarter . . .. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
Mattick Ja Ja Ja Ja Nein
Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein
Neumann Ja Ja Ja Ja Nein
Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Schroeder (Berlin) . krank krank krank krank krank
Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein
Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
FDP
Dr. Henn Ja Nein Ja Ja Nein
Hübner Ja Nein Ja Ja Nein
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Reif Ja Nein Ja Ja Nein
Dr. Will Ja Nein Ja Ja Nein
Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
1 2 Abstimmung 4 5
3
Abgegebene Stimmen 18 18 18 18 17
Davon:
Ja 13 8 13 13 4
Nein 5 10 5 5 13
Stimmenthaltung . — — — —
Zusammen wie oben . . 18 18 18 18 17
Namentliche Abstimmungen
zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820)
1. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c,
2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2)
Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . Nein Nein Fuchs Nein Nein
Dr. Adenauer — — Funk Nein Nein
Albers Nein Nein Dr. Furler Nein Nein
Arndgen Nein Nein Gedat Nein Nein
Barlage Nein Nein Geiger (München) . . . Nein Nein
Dr. Bartram Nein Nein Frau Geisendörfer . . . beurlaubt beurlaubt
Bauer (Wasserburg) . . Nein Nein Gengler . Nein Nein
Bauereisen Nein Nein Gerns Nein Nein
Bauknecht Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. entschuld.
Bausch Nein Nein Gibbert Nein Nein
Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Giencke Nein Nein
Berendsen Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein
Dr. Bergmeyer Nein Nein Dr. Gleissner (München) Nein Nein
Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Glüsing entschuld. entschuld.
Blank (Dortmund) . . . — Nein Gockeln Nein Nein
Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein Nein
(Freiburg) Nein Nein Goldhagen Nein Nein
Bock Nein Nein Gontrum — Nein
von Bodelschwingh . . . Nein Nein Dr. Graf Nein Nein
Dr. Böhm (Frankfurt) . — Nein Griem Nein Nein
Brand (Remscheid) . • entschuld. entschuld. Günther — —
Frau Brauksiepe Nein Nein Gumrum Nein Nein
P
Dr. von Brentano . . . . Nein Nein Häussler Nein Nein
Brese Nein Nein Hahn erstschuld. entschuld.
Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Harnischfeger Nein Nein
Dr. Brönner Nein Nein von Hassel entschuld. entschuld.
Brookmann Kiel . • • Nein Nein Heix Nein Nein
(Kiel)
Brück Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein
Dr. Bucerius Nein Nein Dr. Graf Henckel Nein Nein
Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein
Dr. Bürkel Nein Nein Heye — —
Burgemeister Nein Nein Hilbert Nein Nein
Caspers p Nein Nein Höcherl Nein Nein
Cillien Nein Nein Dr. Höck Nein Nein
Dr. Conring Nein Nein Höfler beurlaubt beurlaubt
Dr. Czaa Nein Nein Holla . . . . . . . . Nein Nein
J
Demmelmeier Nein Nein Hoogen Nein entschuld.
Diedrichsen Ja Nein Dr. Horlacher Nein Nein
Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn Nein Nein
Huth
Dr. Dittrich entschuld. entschuld. Illerhaus Nein Nein
Dr. Dollinger Nein entschuld. erstschuld.
Donhauser Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein
Nein Jahn (Stuttgart)
. . . .
Dr. Dresbach Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Nein
Eckstein Nein Nein
D. Dr. Ehlers Nein — Josten ' Nein Nein
Nein
Ehren Nein Nein Kahn Nein Nein
En Nein Nein Kaiser — —
Engelbrecht-Greve . g
Dr. Dr. h. c. Erhard Karpf Nein Nein
.
Even Nein Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Nein
Etzenbach . beurlaubt beurlaubt Kemper (Trier) Nein Nein
Finckh Nein Nein Kiesinger entschuld. entschuld.
Feldmann . — — Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Nein
Dr. Franz Nein Nein Kirchhoff Nein Nein
Franzen Nein Nein Klausner Nein Nein
Friese Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein
Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2
Dr. Kliesing Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . . Nein Nein
Knapp Nein Nein Richarts Nein Nein
Knobloch Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein
Dr. Köhler Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein
Koops Nein Nein Frau Rösch Nein Nein
Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt Rösing entschuld. entschuld.
Kortmann Nein Nein Rümmele Nein Nein
Kramel Nein Nein Ruf Nein Nein
Krammig Nein Nein Sabaß Nein Nein
Kroll Nein Nein Sabel Nein Nein
Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Nein Schäffer — —
Kühlthau Nein Nein Scharnberg Nein Nein
Kuntscher Nein Nein Scheppmann Nein Nein
Kunze (Bethel) — • Nein Schill (Freiburg) . . . . Nein Nein
Lang (München) . . . . Nein Nein Schlick Nein Nein
Leibfried Nein Nein Schmücker Nein Nein
Dr. Leiske Nein Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Nein
Lenz (Brühl) Nein Nein Schrader entschuld. entschuld.
Dr. Lenz (Godesberg) . . — — Dr. Schröder (Düsseldorf) — —
Lenze (Attendorn) . . . Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein
Leonhard Nein Nein Schüttler Nein Nein
Lermer Nein Nein Schütz Nein Nein
Leukert Nein Nein Schuler Nein Nein
Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . krank krank
Dr. Lindenberg • • • . Nein Nein Schwarz Nein Nein
Dr. Lindrath Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein
Dr. Löhr • Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein
Dr. h. c. Lübke • • • • — — Seidl (Dorfen) Nein Nein
Lücke Nein Nein Dr. Serres Nein Nein
Lücker (München) • Nein Nein Siebel Nein Nein
Lulay Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein
Maier (Mannheim) . . . Nein enthalten Solke Nein Nein
Majonica beurlaubt beurlaubt Spies (Brücken) . . . . Nein Nein
Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Nein
Szoege _ Nein Nein Spörl Nein Nein
Massoth entschuld. entschuld. Graf von Spreti . . . . Nein Nein
Maucher . . . . . . . Nein Nein Stauch enthalten Nein
Mayer (Birkenfeld) . . Nein Nein Frau Dr. Steinbif3 . . . Nein Nein
Menke Nein Nein Stiller Nein Nein
Mensing Nein Nein Storch Nein Nein
Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Dr. Storm Nein Nein
Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Strauß — —
Miller Nein Nein Struve Nein Nein
Dr. Moerchel Nein Nein Stücklen beurlaubt beurlaubt
Morgenthaler Nein Nein Teriete Nein Nein
Muckermann Nein Nein Unertl Nein Nein
Mühlenberg Nein Nein Varelmann Nein Nein
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein • Frau Vietje Nein Nein
Müller-Hermann . . . . Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein
Müser Nein Nein Voß — —
Naegel entschuld. entschuld. Wacher (Hof) Nein Nein
Nellen Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein
Neuburger Nein Nein Dr. Wahl Nein Nein
Niederalt Nein Nein Walz Nein Nein
Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein
Dr. Oesterle Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld.
Oetzel Nein Nein Wehking Nein Nein
Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. Welskop Nein Nein
Pelster Nein Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Nein
Dr. Pferdmenges . . . . — — Dr. Werber entschuld. entschuld.
Frau Pitz Nein Nein Wiedeck Nein Nein
Platner Nein: Nein Wieninger Nein Nein
Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — Dr. Willeke . . . . . . Nein Nein
Frau Praetorius . . . . Nein Nein Winkelheide Nein Nein
Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Wittmann Nein Nein
Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein
Raestrup Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein
Rasner beurlaubt beurlaubt Wullenhaupt Nein Nein
Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2
1 2
SPD
Frau Albertz Ja Ja Keuning Ja Ja
Frau Albrecht Ja Ja Kinat Ja Ja
Altmaier Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja
Dr. Arndt Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja
Arnholz Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . krank krank
Dr. Baade Ja Ja Frau Korspeter . . . . krank krank
entschuld. entschuld.
Dr. Bärsch Ja Ja Dr. Kreyssig Ja
Bals Ja Ja Kriedemann Ja
Banse Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja
Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Kurlbaum Ja Ja
Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ladebeck Ja Ja
Bazille krank krank Lange (Essen) Ja Ja
Behrisch Ja Ja Frau Lockmann . . . .
Frau Bennemann • • • • Ja Ja Ludwig Ja Ja
Bergmann Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt
Berlin Ja Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Ja
Bettgenhäuser Ja Ja Marx Ja Ja
Ja
Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Matzner Ja beurlaubt
beurlaubt
Birkelbach Ja Ja Meitmann Ja
Blachstein Ja Ja Mellies. . . Ja Ja
Dr. Bleiß Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja
Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Merten Ja Ja
Bruse Ja Ja Metzger Ja Ja
Corterier Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
Dannebom Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja
Daum Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja
Dr. Deist entschuld. entschuld. Mißmahl Ja Ja
Ja
Dewald Ja Ja Moll Ja Ja
Diekmann Ja Ja Dr. Mommer Ja Ja
Diel Ja Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja
Frau Döhring Ja Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld.
Erler Ja Ja Frau Nadig Ja Ja
Eschmann Ja Ja Odenthal Ja Ja
Faller Ja Ja Ohlig Ja Ja
Franke Ja Ja 011enhauer Ja Ja
Frehsee Ja Ja Op den Orth Ja Ja
Freidhof Ja Ja Paul Ja Ja
Frenzel Ja Ja Peters Ja Ja
Gefeller Ja Ja Pöhler Ja Ja
Geiger (Aalen) Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja
Geritzmann Ja Ja Dr. Preller entschuld. entschuld.
Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Priebe Ja Ja
Dr. Greve entschuld. entschuld. Pusch Ja Ja
Dr. Gülich Ja Ja Putzig Ja Ja
Hansen (Köln) Ja Ja Rasch Ja Ja
Hansing (Bremen) . . . Ja Ja Regling Ja Ja
Hauffe Ja Ja Rehs entschuld. entschuld.
Heide Ja Ja Reitz Ja Ja
Heiland Ja Ja Reitzner • Ja Ja
Heinrich Ja Ja Frau Renger Ja Ja
Hellenbrock Ja Ja Richter Ja Ja
Hermsdorf . . . . . . Ja Ja Ritzel Ja Ja
Herold Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja
Höcker Ja Ja Ruhnke Ja Ja
Höhne Ja Ja Runge Ja Ja
Hörauf Ja Ja Sassnick krank krank
Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja
Hufnagel Ja Ja Scheuren Ja Ja
Jacobi Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. entschuld.
Jacobs Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja
Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja
Jaksch Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja
Kahn-Ackermann • • • Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja
Kalbitzer Ja Ja Schoettle Ja Ja
Frau Keilhack Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja
Frau Kettig Ja Ja Seither krank krank
Name Abstimmung Name Abstimmung
1 2 1 2
Seuffert Ja Ja Stahl entschuld. entschuld.
Stierle Ja — Dr. Stammberger . . . Ja Nein
Sträter beurlaubt beurlaubt Dr. Starke Ja Nein
Frau Strobel Ja Ja Dr. Wellhausen . . . . entschuld. entschuld.
Stümer Ja Ja Wirths Ja Nein
Thieme Ja Ja
Traub Ja Ja
Trittelvitz — —
Wagner (Deggenau) . . Ja Ja
Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld.
Wehner Ja Ja GB/BHE
Wehr Ja Ja _ —
Welke Ja Ja Bender . . • • • • • • entschuld. entschuld.
Weltner (Rinteln) • . Ja Ja Dr. Czermak
Dr. Dr. Wenzel -- — Dr. Eckhardt Ja enthalten
. . .
Wienand Ja Ja Elsner Ja enthalten
Wittrock entschuld. entschuld. Engell Ja enthalten
Feller beurlaubt beurlaubt
Ziegler Ja Ja Ja Gräfin Finckenstein . . Ja enthalten
Zühlke Ja
Frau Finselberger . . Ja Nein
Gemein Ja enthalten
Dr. Gille Ja Nein
Haasler Ja enthalten
FDP Dr. Kather Ja enthalten
Dr. Keller Ja enthalten
Dr. Atzenroth . . . . • Nein Nein Dr. Klötzer Ja enthalten
Dr. Becker (Hersfeld) . . enthalten Nein Körner Ja enthalten
Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Kraft . . . . . . . . . — Ja enthalten
Dr. h. c. Blücher . . — — Kunz (Schwalbach) . .
. .
Dr. Bucher entschuld. entschuld. Kutschera Ja enthalten
Dannemann Nein Nein Dr. Mocker Ja enthalten
B) Dr. Dehler Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — —
Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Nein Petersen Ja enthalten
Eberhard Ja Nein Dr. Reichstein Ja enthalten
Euler entschuld. entschuld. Samwer Ja enthalten
,Fassbender — — Seiboth Ja enthalten
Frau Friese-Korn . enthalten Nein Dr. Sornik Ja enthalten
.
Frühwald enthalten Nein Srock Ja enthalten
Gaul entschuld. entschuld. Dr. Strosche Ja enthalten
Dr. Hammer Nein Nein
Held Ja Nein
Hepp Nein Nein
Dr. Hoffmann Ja Nein
Frau Dr. Ilk Ja Nein DP -
Dr. Jentzsch Nein Nein
Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt Becker (Hamburg) • • • Ja Nein
Lahr Ja Nein Dr. Brühler Nein Nein
Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Eickhoff Nein Nein
Dr. Luchtenberg . . . . enthalten Nein Dr. Elbrächter Nein Nein
Dr. Dr, h. c. Prinz zu Lö- Hellwege — —
wenstein Ja Ja Matthes entschuld. entschuld.
Dr. Maier (Stuttgart) . — Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein
von Manteuffel (Neuß) . Ja Nein Müller (Wehdel) . . Nein Nein
Margulies Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein
Mauk Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja —
Dr. Mende Ja Nein Dr. Schranz Ja Ja
Dr. Miessner Ja Nein Dr. Seebohm — —
Neumayer — Walter Nein Nein
Onnen Ja Nein Wittenburg Nein Nein
Dr. Pfleiderer Nein Nein Dr. Zimmermann • • • Nein Nein
Dr. Preiß Ja Nein
Dr. Preusker — —
Rademacher entschuld. entschuld.
Dr. Schäfer Ja Nein
Scheel Nein Nein Fraktionslos
Schloß entschuld. entschuld.
Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Brockmann (Rinkerode) Nein Ja
Schwann Nein Nein Stegner Ja Ja.
Zusammenstellung der Abstimmungen
Abstimmung
1 I 2
Abgegebene Stimmen . 401 402
Davon:
Ja . . 175 133
Nein 220 248
Stimmenthaltung . 6 21
Zusammen wie oben . . 401 402
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung I Name Abstimmung 1 I 2
1
I 2
CDU/CSU Mattick Ja Ja
Dr. Friedensburg . . . . entschuld. entschuld. Neubauer Ja Ja
Neumann Ja Ja
Dr. Krone Nein Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja
Lemmer entschuld. entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank krank
Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja
Stingl Nein Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja
Dr. Tillmanns Nein —
FDP
SPD
Dr. Henn Ja Nein
Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. Hübner Ja Nein
Frau Heise Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein
Klingelhöfer Ja Ja Dr. Reif . . . ...... Ja Nein
Dr. Königswarter . . . entschuld. entschuld. Dr. Will Ja Nein
Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
Abstimmung 1 2
Abgegebene Stimmen 17 16
Davon :
Ja 13 8
Nein 4 8
Stimmenthaltung . — —
Zusammen wie oben . . 17 16