Rede:
ID0204813500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 166
    1. und: 8
    2. daß: 5
    3. die: 5
    4. der: 4
    5. im: 4
    6. es: 4
    7. des: 3
    8. oder: 3
    9. in: 3
    10. diesem: 3
    11. §: 2
    12. Berechtigte: 2
    13. Geltungsbereich: 2
    14. dieses: 2
    15. Gesetzes: 2
    16. seinen: 2
    17. Wohnsitz: 2
    18. zwischenstaatliche: 2
    19. Abkommen: 2
    20. wir: 2
    21. Wir: 2
    22. auch: 2
    23. gibt,: 2
    24. noch: 2
    25. Ausland: 2
    26. Recht: 2
    27. seiner: 2
    28. den: 2
    29. dem: 2
    30. Mai: 2
    31. 1: 2
    32. uns: 2
    33. Herr: 1
    34. Präsident!: 1
    35. Meine: 1
    36. Damen: 1
    37. Herren!: 1
    38. Der: 1
    39. 2: 1
    40. Gesetzentwurfs: 1
    41. lautet:Der: 1
    42. Mehrbetrag: 1
    43. wird: 1
    44. nur: 1
    45. gewährt,: 1
    46. wenn: 1
    47. solange: 1
    48. dauernden: 1
    49. Aufenthalt: 1
    50. hat,: 1
    51. sei: 1
    52. denn,: 1
    53. anderes: 1
    54. bestimmen.In: 1
    55. Ausschußberatung: 1
    56. haben: 1
    57. Frage: 1
    58. aufgeworfen,: 1
    59. ob: 1
    60. diese: 1
    61. Fassung: 1
    62. genügend: 1
    63. sei.: 1
    64. wiesen: 1
    65. darauf: 1
    66. hin,: 1
    67. Rentenberechtigte: 1
    68. ,die: 1
    69. sich: 1
    70. als: 1
    71. Verfolgte: 1
    72. heute: 1
    73. aufhalten,: 1
    74. Vertriebene: 1
    75. denen: 1
    76. ebenso: 1
    77. geht: 1
    78. nicht: 1
    79. Inland: 1
    80. sind.: 1
    81. Hier: 1
    82. nützen: 1
    83. nichts,: 1
    84. sind: 1
    85. Auffassung,: 1
    86. Gesetz: 1
    87. gleiches: 1
    88. für: 1
    89. beiden: 1
    90. Per-*): 1
    91. Vgl.: 1
    92. das: 1
    93. endgültige: 1
    94. Ergebnis: 1
    95. Seite: 1
    96. 2397.: 1
    97. sonengruppen: 1
    98. geschaffen: 1
    99. werden: 1
    100. muß,: 1
    101. wohl: 1
    102. zahlenmäßig: 1
    103. relativ: 1
    104. weniger: 1
    105. ins: 1
    106. Gewicht: 1
    107. fallen: 1
    108. werden.: 1
    109. schlagen: 1
    110. Ihnen: 1
    111. deshalb: 1
    112. vor,: 1
    113. bei: 1
    114. Paragraphen: 1
    115. hinzuzufügen:oder: 1
    116. durch: 1
    117. Verfolgungsmaßnahmen: 1
    118. wegen: 1
    119. Rasse,: 1
    120. seines: 1
    121. Glaubens: 1
    122. politischen: 1
    123. Überzeugung: 1
    124. gezwungen: 1
    125. war,: 1
    126. vor: 1
    127. 8.: 1
    128. 1945: 1
    129. zu: 1
    130. verlassen,: 1
    131. wer: 1
    132. nach: 1
    133. 30.: 1
    134. Januar: 1
    135. 1933: 1
    136. aus: 1
    137. gleichen: 1
    138. Gründen: 1
    139. Abs.: 1
    140. BVFG: 1
    141. vom: 1
    142. 19.: 1
    143. 1953: 1
    144. genannten: 1
    145. Gebiete: 1
    146. verlassen: 1
    147. mußte: 1
    148. außerhalb: 1
    149. Deutschen: 1
    150. Reiches: 1
    151. genommen: 1
    152. hat.Wir: 1
    153. beziehen: 1
    154. also: 1
    155. hier: 1
    156. auf: 1
    157. bereits: 1
    158. anderen: 1
    159. Gesetzen: 1
    160. von: 1
    161. beschlossenes,: 1
    162. geltendes: 1
    163. bitten: 1
    164. Sie,: 1
    165. Nachsatz: 1
    166. zuzustimmen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954 2321 48. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2323 C, 2326 B Änderungen der Tagesordnung . . 2323 D, 2376 C Wahl des Abg. Stümer als Schriftführer . 2324A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Gengler und Dr. h. c. Lübke . . . 2324 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 109, 112, 114, 115 (Drucksachen 824, 865; 829, 881; 844, 870; 846, 882) . 2323 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP auf Gewährung von Weihnachtsgratifikationen für 1954 (Drucksache 805) 2323 D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 871, 86, 628, 753) 2324 A Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 2324 B Beschlußfassung 2324 C Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319, 708, zu 708; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksachen 847, 886; Anträge Umdrucke 162, 169, 173, 176, 179, 180, 181, 182) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG) (Drucksache 876) . . 2324 C, 2343 D, 2376 B bis 2381 B Richter (SPD): zur Geschäftsordnung 2324 D zur Sache . 2331 C, 2343 B, 2349 D, 2351 C zur Abstimmung 2348 C Dr. Schellenberg (SPD): zur Geschäftsordnung 2325 A zur Sache . 2327 A, 2344 A, 2346 B, 2352 A zur Abstimmung 2354 C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache . . . 2325 A, 2336 D, 2339 B, C, 2343 D, 2345 C, 2351 A, 2353 B zur Abstimmung 2349 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen . . . . 2326 C, 2327 A Frau Finselberger (GB/BHE) 2328 B, 2330 A Winkelheide (CDU/CSU) . . 2329 B, 2330 A Dr. Elbrächter (DP) . . . . 2332 D, 2354 A Schmücker (CDU/CSU) 2334 B, 2341 D, 2351 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 2339 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2340 A, 2341 B, C Frau Dr. Ilk (FDP) 2341 A, B, C Präsident D. Dr. Ehlers 2341 C Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . 2342 B Horn (CDU/CSU): zur Geschäftsordnung 2343 C zur Sache . . . 2345 D, 2346 C, D, 2355 B Unterbrechungen der Sitzung . 2343 D, 2352 A Dr. Jentzsch (FDP) 2344 C, 2351 A Wittrock (SPD) 2345 A, 2346 D Frau Döhring (SPD) (zur Abstimmung) 2347 C Dr. von Brentano (CDU/CSU): zur Abstimmung 2348 C zur Sache 2352 C, 2353 B Frau Rösch (CDU/CSU) 2349 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 2353 B Haasler (GB/BHE) 2353 C Abstimmungen 2347 B, 2348 B, 2348 D, 2349 B, C, 2350 B, 2351 B, C, D, 2354 B, 2355 B Namentliche Abstimmungen 2347 B, D, 2348 A, B, 2384 Namentliche Schlußabstimmung . 2354 C, 2384 Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 876 an den Ausschuß für Sozialpolitik, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Arbeit 2355 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 879; Umdrucke 174, 175, 184, 185, 188) 2355 B, 2381 C bis 2383 Meyer (Wanne-Eickel) (SPD): als Berichterstatter 2355 C als Abgeordneter 2364 C Frau Döhring (SPD) 2357 A Frau Finselberger (GB/BHE) 2357 D, 2369 B Stingl (CDU/CSU) 2358 B, D, 2359 A, 2362 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 2358 D, 2361 A, 2362 C, 2363 C, 2364 A, 2368 B, D Richter (SPD) . . 2359 B, C, 2360 A, 2362 D, 2370 A, C Horn (CDU/CSU) . . 2359 C, 2369 C, 2370 B Arndgen (CDU/CSU) 2360 D Dr. Atzenroth (FDP) . 2361 C, 2363 C, 2364 D, 2371 A Dannebom (SPD) 2361 D Storch, Bundesminister für Arbeit 2363 D, 2367 A Reitz (SPD) 2364 C Frehsee (SPD) 2365 C Freidhof (SPD) 2367 C Becker (Hamburg) (DP) 2371 C Abstimmungen . 2359 B, 2360 A, 2364 B, 2365 B, 2367 B, 2368 A, C, 2370 A, C, 2371 A, 2372 A Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge Umdruck 174 Ziffer 1 und Umdruck 175 2359 A, 2363 B, C, 2364 D, 2393 Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722) 2372 B Jacobi (SPD), Antragsteller . . . 2372 D zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 2375 D Lücke (CDU/CSU) 2375 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 2376 C Wirths (FDP) 2376 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 2376 A Nächste Sitzung 2376 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 169) 2376 B Anlage 2: Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (zu Umdruck 169) . . 2377 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 173) 2378 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 176) 2379 B Anlage 5: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 180) - 2380 C Anlage 6: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 181) 2380 D Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und. die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 182) 2381 A Anlage 8: Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 162) 2381 A Anlage 9: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 179) . . . . 2381 B Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 174) . . . . 2381 C Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 175) . . . 2382 B Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 185) 2382 C Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 188) 2382 D Anlage 14: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 184) 2383 A Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen a) zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 847), und zwar: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu §1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1) 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1) 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Um-. druck 182 Ziffer 1) 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1) 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 2384 b) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820), und zwar: 6. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c 7. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2) 2393 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den 1 Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 169 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Werden für Kinder 1. von Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes, 2. von Personen, die bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, 3. von Empfängern von Kinderzulagen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüssen nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen Leistungen gewährt, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen, so wird für diese Kinder kein Kindergeld gewährt." 2. In § 10 werden die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2, 3 und 3a ersetzt: „(2) Von der Beitragspflicht für ihre Bediensteten befreit sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. Das gleiche gilt für die karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. (3) Enthält die Satzung einer Berufsgenossenschaft für die Beiträge von Hausgewerbetreibenden eine Bestimmung gemäß § 735 der Reichsversicherungsordnung, so gilt das Entsprechende auch für die Beiträge zur Familienausgleichskasse. (3a) Nach § 32 von der Beitragspflicht Befreite sind zu Ausgleichsbeiträgen an die Familienausgleichskasse heranzuziehen, wenn zwischen ihren Aufwendungen für diesem Gesetz entsprechende Leistungen für Kinder und den Beiträgen, die ohne die Befreiung auf sie entfallen würden, ein unbilliger Unterschied besteht." 3. § 11 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut*): „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Werden die Selbständigen für ihren Anteil gesondert zu Beiträgen herangezogen, so darf dieser Beitrag unbeschadet der Bestimmungen der Sätze 2 und 3 eins v. H. des Einkommens der Beitragspflichtigen nicht übersteigen. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. In den Beitragsbescheiden muß auf die Beitragsbegrenzungen der Sätze 2 bis 4 hingewiesen werden. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung." 4. § 32 erhält folgende Fassung: „§ 32 Besondere Einrichtungen (1) Leistungen aus Einrichtuhgen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe, die dem Ausgleich der Familienlast von Erwerbstätigen im Sinne des § 1 dienen, können von der Familienausgleichskasse auf Antrag als Leistungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden, wenn sie dem in § 4 Abs. 1 festgesetzten Kindergeld entsprechen. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Leistungen auf Grund sonstiger Regelungen anerkannt werden, wenn diese Regelungen bei Verkündung des Gesetzes bestehen. (2) Die Familienausgleichskasse soll die Anerkennung zugunsten solcher Einrichtungen beschließen, die auf einem Ausgleichssystem ähnlich dem der Familienausgleichskasse beruhen, wenn 1. gewährleistet ist, daß die Einstellung oder Beschäftigung Kinderreicher nicht erschwert oder gefährdet wird, *) Vgl. Anlage 2. 2. eine Verpflichtung übernommen wird, etwaige Ausgleichsbeträge (§ 10 Abs. 4) zu zahlen. (3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Personen, die die Mittel für anerkannte Leistungen aufbringen, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind. (4) Ist die Anerkennung ausgesprochen, so können Personen Kindergeld von der Familienausgleichskasse nur dann fordern, wenn ihre Ansprüche ganz oder teilweise nicht erfüllt werden. (5) Die Familienausgleichskasse hat bei Wegfall eiher der der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen die Anerkennung zurückzunehmen." Bonn, den 12. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 2 z u Umdruck 169 Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 169, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 169 — wird die Nummer 3 durch die folgende neue Nummer 3 ersetzt: 3. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Der Gesamtbedarf jeder Familienausgleichskasse ist durch eine Gesamtumlage aufzubringen; eine getrennte Berechnung der Umlage für den Bedarf an Kindergeld für die Selbständigen und für die übrigen Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4 800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung. von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 3 und 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 173 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder besitzt und die Voraussetzungen des § 2 a erfüllt." 2. Im § 2 werden die Absätze 2 bis 4 gestrichen. 3. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: „§ 2 a Einkommensgrenze Der nach den §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigte erhält Kindergeld nur, wenn sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden (§ 5 Abs. 2), so muß diese Voraussetzung in der Person desjenigen erfüllt sein, der ganz oder überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt." 4. Nach § 2 a wird folgender § 2 b eingefügt: „§ 2 b Weitere Ausnahmen Kindergeld nach diesem Gesetz erhalten nicht 1. die Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie die Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes, 2. die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, 3. Empfänger von Leistungen der öffentlichen Fürsorge, soweit sie Kinderzuschläge erhalten, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen." 5. In § 3 wird Absatz 2 gestrichen. 6. § 5 erhält folgende Fassung: „§ 5 Zuständigkeit Das Kindergeld wird ausgezahlt 1. bei den Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer; 2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt." 7. § 6 erhält folgende Fassung: ,,§6 Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind. (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen. (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen." 8. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Erhält der Berechtigte beim Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Leistungen für Kinder, so sind die Leistungen während der Geltungsdauer der Regelung, auf der sie beruhen, vorbehaltlich der Vorschriften der Absätze 2 bis 4, neben dem Kindergeld weiterzugewähren." 9. § 9 erhält folgende Fassung: ,, 9 Aufbringung der Mittel (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Beitrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt. (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bunde gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund." 10. Die §§ 10 bis 24 werden gestrichen. 11. § 25 erhält folgende Fassung: „§ 25 Antrag auf Kindergeld (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen. (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten." 12. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Bescheid (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen An- gaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt. (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann. (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird." 13. § 27 wird gestrichen. 14. In § 28 wird in Absatz 2 die Nummer 2 gestrichen. 15. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen. 16. In § 34 wird der Absatz 4 gestrichen. 17. § 35 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes." 18. § 36 erhält folgende Fassung: „§ 36 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung. (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. (3) Absatz 2 gilt auch für freiwillige Leistungen aus Einrichtungen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe oder einer sonstigen überbetrieblichen Regelung, die dem Ausgleich der Familienlast dienen, soweit sie über die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen hinausgehen." 19. § 37 erhält folgende Fassung: „§ 37 Ausführungsvorschriften (1) Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Familienzuschläge in der Arbeitslosenfürsorge an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen. (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Kinderzuschläge für Fürsorgeunterstützungsempfänger an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen. (3) Der Bundesfinanzminister erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften." Bonn, den 13. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 176 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer a) im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und b) zwei oder mehr Kinder besitzt." 2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen. 3. § 5 erhält folgenden Wortlaut: „§ 5 Zuständigkeit Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich gegen das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt." 4. § 6 erhält folgenden Wortlaut: „§ 6 Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind. (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen. (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb zweier Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen." 5. § 7 wird gestrichen. 6. Die §§ 9 bis 24 werden gestrichen. 7. Als neuer § 9 a wird eingefügt: „§ 9 a Aufbringung der Mittel (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt. (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bund gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund." 8. § 25 erhält folgende Fassung: „§ 25 Antrag auf Kindergeld (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen. (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten." 9. § 26 erhält folgende Fassung: „§ 26 Bescheid (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt. (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann. (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird." 10. § 27 erhält folgende Fassung: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt 1. für Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer; 2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nicht vornimmt." 11. § 28 erhält folgende Fassung: „§ 28 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden, vorbehaltlich des Absatzes 3, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten dieses Gesetzes. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes mit der Maßgabe, daß 1. ein Vorverfahren nicht stattfindet, 2. die Berufung ausgeschlossen ist, soweit der Beginn oder das Ende des Anspruches auf Kindergeld streitig ist. (3) Über Streitigkeiten wegen Aufbringung der Mittel (§ 9 a) entscheiden die Finanzgerichte." 12. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen. 13. § 35 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut: „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes." 14. § 36 erhält folgende Fassung: „§ 36 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen sowie Gebührenfreiheit (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung. (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. (3) Alle Urkunden, die zur Gewährung von Kindergeld erforderlich werden, sind gebührenfrei." 15. § 37 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Bundesminister für Arbeit erläßt im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften." 16. § 37 Abs. 2 wird gestrichen. 17. § 39 erhält folgende Fassung: „§ 39 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 180 Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Für den Fall der Ablehnung der Nr. 10 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP — Umdruck 173 — wolle ,der Bundestag beschließen: In § 10 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hierbei bleiben die Verwaltungskosten außer Betracht." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 181 Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319). Für den Fall der Ablehnung der Nr. 15 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP —Umdruck 173 — wolle der Bundestag beschließen: 1. In § 32 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte „als Beitragspflichtiger" gestrichen. 2. § 32 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Unternehmer, die Leistungen im Rahmen der Einrichtungen oder Regelungen im Sinne des Absatzes 1 bewirken, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 182 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,, 1 Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder hat." 2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen und durch folgenden neuen Absatz 2 ersetzt: „(2) Die nach §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigten erhalten Kindergeld nur, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 9000 Deutsche Mark nicht übersteigt." Bonn, den 14. Oktober 1954 Haasler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 162 Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen '708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: Die mit Drucksache 708 vorgelegte Fassung des Kindergeldgesetzes bietet keine ausreichende Möglichkeit für die Gewährung von Kinderbeihilfen an alle Bevölkerungskreise. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag umgehend den Entwurf eines umfassenden Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld vorzulegen, der folgenden Mindestgrundsätzen gerecht wird: 1. Kindergeld ist unter Beachtung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes für Kinder aller Bevölkerungskreise zu leisten. 2. Durchführung und Verwaltung sind Sache des Staates. Bonn, den 23. September 1954 Dr. Eckhardt und FraktionAnlage 9 Umdruck 179 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in eine beschleunigte Prüfung darüber einzutreten, in welcher Weise den Familien mit drei und mehr Kindern, die von dem Kindergeldgesetz nicht erfaßt werden konnten und auch von dem noch zu verabschiedenden Kindergeldanpassungsgesetz nicht erfaßt werden, die in dem Kindergeldgesetz festgelegten Leistungen ebenfalls gewährt werden können. Die Bundesregierung wird weiter ersucht, dem Bundestag bis zum 1. April 1955 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten bzw. dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 10 Umdruck 174 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG -) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt: „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung". 2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Vomhundertsatz beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten hundertzwanzig vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung hundert vom Hundert, b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sechzig vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung fünfzig vom Hundert." 3. Die in § 4 Abs. 2 bezeichneten Anlagen A und B werden dahin geändert, daß die Anlage A (Rentenversicherung der Arbeiter) ohne Minderung um 10 v. H. und die Anlage B (Rentenversicherung der Angestellten) statt mit einer Minderung von 20 v. H. nur mit einer solchen von 10 v. II. zu berechnen sind. 4. Dem § 4 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: „(4) Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, auch bei laufenden Renten die Berechnung des Mehrbetrages gemäß § 3 zu erfolgen. Bis zur Durchführung dieser Berechnungen werden vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung die Mehrbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 gezahlt." 5. § 6 Abs. 3 wird gestrichen. 6. Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 3 a angefügt: „(3 a) Der Mehrbetrag beträgt mindestens für Versichertenrenten sechs Deutsche Mark, für Witwenrenten vier Deutsche Mark, für Waisenrenten zwei Deutsche Mark monatlich." 7. § 7 erhält folgenden Wortlaut: ,,§ 7 Über Gewährung oder Ablehnung des Mehrbetrages ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen." 8. § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: „(1) Die Leistungen aus diesem Gesetz werden für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten vom Bund getragen. Die Mittel für die Mehraufwendungen werden für die Rentenversicherung der Arbeiter von deren Trägern gemeinsam und für die Rentenversicherung der Angestellten von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung bevorschußt." 9. Die §§ 9 und 10 werden gestrichen. 10. Es wird ein neuer § 10 a eingefügt: „§ 10 a Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 866), den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz in der Fassung vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 354) und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen." 11. In § 11 a Abs. 1 werden die Worte „Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „Juli bis Dezember 1954". 12. In § 12 Abs. 1 werden die Worte „1. Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „1. Juli 1954". Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 175 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG- ) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird der folgende neue Buchstabe c eingefügt: „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung". Bonn, den 13. Oktober 1954 Haasler und Fraktion Anlage 12 Umdruck 185 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG -) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden Abs. 3: „(3) Das Mehraufkommen aus der Erhöhung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten gemäß Absatz 1 darf längstens bis zum 31. Dezember 1955 gemäß § 8 Abs. 1 verwandt werden." Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Anlage 13 Umdruck 188 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Enturfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Mehrbetrag" eingefügt: „vorbehaltlich Absatz 4"; folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt: „(4) Für Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter wird außer dem Mehrbetrag nach den Absätzen 2 und 3 ein Mehrbetrag von dreißig vom Hundert des Grundbetrages der Rente einschließlich der Erhöhung nach dem Grundbetragserhöhungsgesetz gewährt." Bonn, den 14. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 184 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Überzeugung, daß die Deckung der den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung durch Kriegsfolgen und Erhöhung des Lebensstandards entstehenden Mehrkosten grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Der Bundestag erwartet daher von der Bundesregierung, daß sie dem Bundestag Gesetzentwürfe über die Reform der Rentenversicherung unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes und bis spätestens zum 30. Juni 1955 vorlegt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Dr. Atzenroth Dr. Dehler und Fraktion Namentliche Abstimmungen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 847, 708, 318, 319) 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1), 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1), 3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Umdruck 182 Ziffer 1), 4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1), 5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf Name Abstimmung I 2 3 4 5 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein -- Nein Nein Ja Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja Albers Nein Nein Nein Nein Ja Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja Barlage Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja Bausch Nein Nein Nein Nein Ja Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja Berendsen — — Nein Nein Ja Dr. Bergmeyer Nein Nein Nein Nein Ja Fürst von Bismarck . . . — — — — Ja Blank (Dortmund) . . . — -- — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja Bock Nein Nein Nein Nein Ja von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Ja Brand (Remscheid) . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Brentano . . . Nein Nein Nein Nein Ja Brese Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja Brück Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja Dr. von Buchka . • • • Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja Caspers Nein Nein Nein Nein Ja Cillien Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Czaja Nein Nein Nein Nein Ja Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dietz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dittrich entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Ja Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dresbach enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Eckstein Nein Nein Nein Nein Ja D. Dr. Ehlers -- Nein Nein Nein Ja Ehren Nein Nein Nein Nein Ja Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — -- Etzenbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Even Nein Nein Nein Nein Ja Feldmann Nein Nein Nein Nein entschuld. Finckh Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja Franzen Nein Nein Nein Nein Ja Friese Nein Nein Nein Nein Ja Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja Funk — Nein Nein Nein Ja Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja Gedat Nein Nein Nein Nein Ja Geiger (München) • • Nein Nein Nein Nein Ja Frau Geisendörfer . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gengler Nein Nein Nein Nein Ja Gerns Nein Nein Nein Nein Ja D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Nein Nein Nein entschuld. Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja Giencke Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja Glüsing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Gockeln Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Ja Goldhagen Nein Nein Nein Nein Ja Gontrum Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Nein Nein Nein Nein Ja Griem Nein Nein Nein Nein Ja Günther . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja Haussier Nein Nein Nein Nein Ja Hahn entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja von Hassel Nein Nein Nein Nein Ja Heix Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Graf Henckel • • • Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Nein Nein Nein Nein Ja Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Ja Horn Nein Nein • Nein Nein Ja Huth Nein Nein Nein Nein Ja Illerhaus entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Nein Nein Ja Josten Nein Nein Nein Nein Ja Kahn Nein Nein Nein Nein Ja Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja Karpf Nein Nein Nein Nein Ja Kemmer (Bamberg) • • • Nein Nein Nein Nein Ja Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja Kiesinger entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja Klausner Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kleindinst . . . Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 2 3 4 5 Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja Knapp Nein Nein Ja Nein Ja Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Köhler Nein Nein Nein Nein Ja Koops Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kortmann Nein Nein Nein Nein Ja Kramel Nein Nein Nein Nein Ja Krammig Nein Nein Nein Nein Ja Kroll Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Nein Ja Kühlthau Nein Nein Nein Nein Ja Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja Kunze (Bethel) Nein Nein Nein Nein Ja Lang (München) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Leibfried Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leiske Nein Nein Nein Nein Ja Lenz (Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . — Nein Nein Nein Ja Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Nein Ja Leonhard Nein Nein Nein Nein Ja Lermer Nein Nein Nein Nein Ja Leukert Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja Dr. h. c. Lübke . . . . — — -- — — Lücke Nein Nein Nein Nein Ja Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja Lulay Nein Nein Nein Nein Ja Maier (Mannheim) . Nein Nein Nein Nein Ja Majonica beurlaubt beurlàubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Nein Nein Nein Ja Massoth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Maucher Nein Nein Nein Nein Ja Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Nein Ja Menke Nein Nein Nein Nein Ja Mensing Nein Nein Nein Nein Ja Meyer (Oppertshofen) Nein Nein Nein Nein Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Nein Nein Ja Miller Nein Nein Nein — Ja Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja Morgenthaler Nein Nein Nein Nein Ja Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Nein Ja Müller-Hermann . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Müser . . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Naegel Nein Nein Nein Nein Ja Nellen Nein Nein Nein Nein Ja Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja Niederalt Nein Nein Nein Nein Ja Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein Ja Oetzel Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Orth Nein Nein Nein Nein Ja Pelster Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Pferdmenges . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Pitz Nein Nein Nein Nein Ja Platner Nein Nein Nein. Nein Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — — -- — Frau Praetorius . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein -- Nein Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja Rasner beurlaubt beurlaubt . beurlaubt beurlaubt beurlaubt Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja Richarts entschuld. Nein Nein Nein Ja Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja Rösing Nein Nein Nein Nein Ja Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja Ruf Nein Nein Nein Nein Ja Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja Sabel Nein Nein Nein Nein Ja Schäffer Nein Nein Nein — — Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja Schlick Nein Nein Nein Nein Ja Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja Schrader entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja Schütz Nein Nein Nein Nein Ja Schuler Nein Nein Nein Nein Ja Schulze-Pellengahr . . krank krank krank krank krank Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja Siebel Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja Solke Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja Spörl Nein Nein Nein Nein Ja Graf von Spreti . . . Nein Nein Nein Nein Ja Stauch Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Steinbiß . . Nein Nein Nein Nein Ja Stiller Nein Nein Nein Nein Ja Storch Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Storm Nein Nein Nein Nein Ja Strauß Nein Nein Nein Nein Ja Struve Nein Nein Nein Nein Ja Stücklen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Teriete Nein Nein Nein Nein Ja Unertl Nein Nein Nein Nein Ja Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja Voß — — — — — Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja Walz Nein Nein Nein Nein Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wehking Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Welskop entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Werber entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja Wolf (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Wuermeling . . . • Nein Nein Nein Nein Ja Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja Name Abstimmung 1 2 3 4 5 SPD Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Nein Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Baade — — — — Nein Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein Bals Ja Ja Ja Ja Nein Banse Ja Ja Ja Ja Nein Bauer (Würzburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ja Ja Nein Bazille krank • krank krank krank krank Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein Berlin Ja Ja Ja Ja Nein Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein Blachstein Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein Bruse Ja Ja Ja Ja Nein Corterier Ja Ja Ja Ja Nein Dannebom Ja Ja Ja Ja Nein Daum Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Deist entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dewald Ja Ja Ja Ja Nein Diekmann Ja Ja Ja Ja Nein Diel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein Erler Ja Ja Ja Ja Nein Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein Faller Ja Ja Ja Ja Nein Franke Ja Ja Ja Ja Nein Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein Geritzmann — — — Nein Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja entschuld. Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein Heide Ja Ja Ja Ja Nein Heiland Ja Ja Ja Ja Nein Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein Herold Ja Ja Ja Ja Nein Höcker Ja Ja Ja Ja Nein Höhne Ja Ja Ja Ja Nein Hörauf Ja . Ja Ja Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein Jacobi Ja Ja Ja Ja Nein Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Jaksch Ja Ja Ja Ja Nein Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Nein Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein Name Abstimmun 1 2 3 4 5 Keuning Ja Ja Ja Ja Nein Kinat • Ja Ja Ja Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Ja Nein Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Koenen (Lippstadt) . . krank krank krank krank krank Frau Korspeter . . . . krank krank krank krank krank Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Kriedemann Ja Ja Ja Ja Nein Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Nein Frau Lockmann . . . . -- -- — — — Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Marx Ja Ja Ja Ja Nein Matzner Ja Ja Ja Ja Nein Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mellies Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein Merten Ja Ja Ja Ja Nein Metzger Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein Mißmahl Ja Ja Ja Ja Nein Moll Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein 011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein Op den Orth Ja — Ja Ja Nein Paul Ja Ja Ja Ja Nein Peters Ja Ja Ja Ja Nein Pöhler — -- — — Nein Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Preller entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Priebe Ja Ja Ja Ja Nein Pusch Ja Ja Ja Ja Nein Putzig Ja Ja Ja Ja Nein Rasch Ja Ja Ja Ja Nein Regling Ja Ja Ja Ja Nein Rehs entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Reitz Ja Ja Ja Ja Nein Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein Richter Ja Ja Ja Ja Nein Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein Runge Ja Ja Ja Ja Nein Sassnick krank krank krank krank krank Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Nein Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schmid (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja • Nein Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein Seither krank krank krank krank krank Name Abstimmung 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein Stierle Ja Ja Ja Ja Nein Sträter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein Stümer Ja Ja Ja Ja Nein Thieme Ja Ja Ja Ja — Traub Ja Ja Ja Ja Nein Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Ja Ja Nein Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. Wehner Ja Ja Ja Ja Nein Wehr Ja Ja Ja Ja Nein Welke Ja Ja Ja Ja Nein Weltner (Rinteln) • • • Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Dr. Wenzel . . . — — — — — Wienand Ja Ja Ja Ja Nein Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Ja r Ja Nein Dr. h. c. Blücher . . . — — — — — Dr. Bucher • entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. entschuld. Dannemann Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Dehler Ja Nein Ja Ja Nein Dr.-Ing. Drechsel . . Ja Nein Ja Ja Nein Eberhard Ja Nein Ja Ja Nein _ Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Fassbender — -- — — Nein Frau Friese-Korn . . Ja Nein Ja Ja Nein Frühwald Ja Nein Ja Ja Nein Gaul entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Hammer Ja Nein Ja Ja Nein Held Ja Nein Ja Ja Nein Hepp Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Ja Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Jentzsch Ja Nein Ja Ja Nein Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lahr • Ja Nein Ja Ja Nein Lenz (Trossingen) • . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Luchtenberg . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . - — — — — von Manteuffel (Neuß) Ja enthalten Ja Ja Nein Margulies Ja Nein Ja Ja Nein Mauk Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Mende Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Miessner Ja Nein Ja Ja Nein Neumayer — — -- -- — Onnen Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Preiß Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Preusker Ja — Ja Ja Nein Rademacher entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schäfer — — Ja Ja — Scheel Ja Nein Ja Ja Nein Schloß entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schneider (Lollar) Ja Nein Ja Ja Nein Schwann Ja Nein Ja Ja Nein Name Abstimmung 1 I 2 I 3 I 4 I 5 Stahl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Stammberger . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Starke Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Wellhausen . . . Ja Nein Ja Ja Nein Wirths Ja Nein Ja Ja Nein GB/BHE Bender — Ja Ja Ja — Dr. Czermak entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. , entschuld. Dr. Eckhardt Ja — Ja Ja Nein Elsner Ja Ja Ja Ja Nein Engell Ja Ja Ja Ja Nein Feller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Finselberger . . Ja Nein Ja Ja Nein Gemein Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Gille Ja Nein Ja Ja Nein Haasler Ja Nein Ja Ja Néin Dr. Kather Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Klötzer Ja Ja Ja J a Nein Körner Ja Ja Ja Ja Nein Kraft — — — — — Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Nein Kutschera — Ja Ja Ja Nein Dr. Mocker Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Oberländer . . . . — — — Ja — Petersen Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Nein Samwer Ja Ja Ja Ja Nein Seiboth Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein Srock Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein DP Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Brühler Ja Nein Ja Ja Nein Eickhoff Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Elbrächter Ja Nein Ja Ja Nein Hellwege Ja — — — — Matthes entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein Ja Ja Nein Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Ja Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja Ja enthalten Ja Nein Dr. Schranz Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Seebohm -- — _-- — — Walter Ja Nein Ja Ja Nein Wittenburg Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Zimmermann . . enthalten Nein Ja Ja Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Nein Nein Nein Nein Ja Stegner Ja Ja Nein Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 413 414 419 419 418 Davon : Ja 200 151 202 202 215 Nein 211 261 215 216 202 Stimmenthaltung . 2 2 2 1 1 Zusammen wie oben . 413 414 419 419 418 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1 2 3 4 5 CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Nein Nein Nein Nein entschuld. Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Dr. Maxsein . . Nein Nein Nein Nein Ja Stingl Nein Nein Nein Nein Ja Dr. Tillmanns Nein Nein Nein Nein Ja SPD Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein Klingelhöfer Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Königswarter . . .. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Mattick Ja Ja Ja Ja Nein Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein Neumann Ja Ja Ja Ja Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . krank krank krank krank krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Nein FDP Dr. Henn Ja Nein Ja Ja Nein Hübner Ja Nein Ja Ja Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Reif Ja Nein Ja Ja Nein Dr. Will Ja Nein Ja Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten 1 2 Abstimmung 4 5 3 Abgegebene Stimmen 18 18 18 18 17 Davon: Ja 13 8 13 13 4 Nein 5 10 5 5 13 Stimmenthaltung . — — — — Zusammen wie oben . . 18 18 18 18 17 Namentliche Abstimmungen zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820) 1. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c, 2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2) Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Nein Fuchs Nein Nein Dr. Adenauer — — Funk Nein Nein Albers Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Arndgen Nein Nein Gedat Nein Nein Barlage Nein Nein Geiger (München) . . . Nein Nein Dr. Bartram Nein Nein Frau Geisendörfer . . . beurlaubt beurlaubt Bauer (Wasserburg) . . Nein Nein Gengler . Nein Nein Bauereisen Nein Nein Gerns Nein Nein Bauknecht Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. entschuld. Bausch Nein Nein Gibbert Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Giencke Nein Nein Berendsen Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Dr. Bergmeyer Nein Nein Dr. Gleissner (München) Nein Nein Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Glüsing entschuld. entschuld. Blank (Dortmund) . . . — Nein Gockeln Nein Nein Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein Nein (Freiburg) Nein Nein Goldhagen Nein Nein Bock Nein Nein Gontrum — Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Dr. Graf Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . — Nein Griem Nein Nein Brand (Remscheid) . • entschuld. entschuld. Günther — — Frau Brauksiepe Nein Nein Gumrum Nein Nein P Dr. von Brentano . . . . Nein Nein Häussler Nein Nein Brese Nein Nein Hahn erstschuld. entschuld. Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Harnischfeger Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein von Hassel entschuld. entschuld. Brookmann Kiel . • • Nein Nein Heix Nein Nein (Kiel) Brück Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein Dr. Bucerius Nein Nein Dr. Graf Henckel Nein Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Heye — — Burgemeister Nein Nein Hilbert Nein Nein Caspers p Nein Nein Höcherl Nein Nein Cillien Nein Nein Dr. Höck Nein Nein Dr. Conring Nein Nein Höfler beurlaubt beurlaubt Dr. Czaa Nein Nein Holla . . . . . . . . Nein Nein J Demmelmeier Nein Nein Hoogen Nein entschuld. Diedrichsen Ja Nein Dr. Horlacher Nein Nein Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn Nein Nein Huth Dr. Dittrich entschuld. entschuld. Illerhaus Nein Nein Dr. Dollinger Nein entschuld. erstschuld. Donhauser Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Dr. Dresbach Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Nein Eckstein Nein Nein D. Dr. Ehlers Nein — Josten ' Nein Nein Nein Ehren Nein Nein Kahn Nein Nein En Nein Nein Kaiser — — Engelbrecht-Greve . g Dr. Dr. h. c. Erhard Karpf Nein Nein . Even Nein Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Nein Etzenbach . beurlaubt beurlaubt Kemper (Trier) Nein Nein Finckh Nein Nein Kiesinger entschuld. entschuld. Feldmann . — — Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Nein Dr. Franz Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Franzen Nein Nein Klausner Nein Nein Friese Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2 Dr. Kliesing Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . . Nein Nein Knapp Nein Nein Richarts Nein Nein Knobloch Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Dr. Köhler Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Koops Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt Rösing entschuld. entschuld. Kortmann Nein Nein Rümmele Nein Nein Kramel Nein Nein Ruf Nein Nein Krammig Nein Nein Sabaß Nein Nein Kroll Nein Nein Sabel Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Nein Schäffer — — Kühlthau Nein Nein Scharnberg Nein Nein Kuntscher Nein Nein Scheppmann Nein Nein Kunze (Bethel) — • Nein Schill (Freiburg) . . . . Nein Nein Lang (München) . . . . Nein Nein Schlick Nein Nein Leibfried Nein Nein Schmücker Nein Nein Dr. Leiske Nein Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Nein Lenz (Brühl) Nein Nein Schrader entschuld. entschuld. Dr. Lenz (Godesberg) . . — — Dr. Schröder (Düsseldorf) — — Lenze (Attendorn) . . . Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Leonhard Nein Nein Schüttler Nein Nein Lermer Nein Nein Schütz Nein Nein Leukert Nein Nein Schuler Nein Nein Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . krank krank Dr. Lindenberg • • • . Nein Nein Schwarz Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Dr. Löhr • Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Dr. h. c. Lübke • • • • — — Seidl (Dorfen) Nein Nein Lücke Nein Nein Dr. Serres Nein Nein Lücker (München) • Nein Nein Siebel Nein Nein Lulay Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein Maier (Mannheim) . . . Nein enthalten Solke Nein Nein Majonica beurlaubt beurlaubt Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Nein Szoege _ Nein Nein Spörl Nein Nein Massoth entschuld. entschuld. Graf von Spreti . . . . Nein Nein Maucher . . . . . . . Nein Nein Stauch enthalten Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Nein Frau Dr. Steinbif3 . . . Nein Nein Menke Nein Nein Stiller Nein Nein Mensing Nein Nein Storch Nein Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Dr. Storm Nein Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Strauß — — Miller Nein Nein Struve Nein Nein Dr. Moerchel Nein Nein Stücklen beurlaubt beurlaubt Morgenthaler Nein Nein Teriete Nein Nein Muckermann Nein Nein Unertl Nein Nein Mühlenberg Nein Nein Varelmann Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein • Frau Vietje Nein Nein Müller-Hermann . . . . Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Müser Nein Nein Voß — — Naegel entschuld. entschuld. Wacher (Hof) Nein Nein Nellen Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Neuburger Nein Nein Dr. Wahl Nein Nein Niederalt Nein Nein Walz Nein Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Dr. Oesterle Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. Oetzel Nein Nein Wehking Nein Nein Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. Welskop Nein Nein Pelster Nein Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . . — — Dr. Werber entschuld. entschuld. Frau Pitz Nein Nein Wiedeck Nein Nein Platner Nein: Nein Wieninger Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — Dr. Willeke . . . . . . Nein Nein Frau Praetorius . . . . Nein Nein Winkelheide Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Wittmann Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein Raestrup Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein Rasner beurlaubt beurlaubt Wullenhaupt Nein Nein Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2 1 2 SPD Frau Albertz Ja Ja Keuning Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Kinat Ja Ja Altmaier Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Dr. Arndt Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Arnholz Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . krank krank Dr. Baade Ja Ja Frau Korspeter . . . . krank krank entschuld. entschuld. Dr. Bärsch Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Ja Kriedemann Ja Banse Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ladebeck Ja Ja Bazille krank krank Lange (Essen) Ja Ja Behrisch Ja Ja Frau Lockmann . . . . Frau Bennemann • • • • Ja Ja Ludwig Ja Ja Bergmann Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt Berlin Ja Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Marx Ja Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Matzner Ja beurlaubt beurlaubt Birkelbach Ja Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Ja Mellies. . . Ja Ja Dr. Bleiß Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Merten Ja Ja Bruse Ja Ja Metzger Ja Ja Corterier Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Daum Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja Dr. Deist entschuld. entschuld. Mißmahl Ja Ja Ja Dewald Ja Ja Moll Ja Ja Diekmann Ja Ja Dr. Mommer Ja Ja Diel Ja Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. Erler Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Eschmann Ja Ja Odenthal Ja Ja Faller Ja Ja Ohlig Ja Ja Franke Ja Ja 011enhauer Ja Ja Frehsee Ja Ja Op den Orth Ja Ja Freidhof Ja Ja Paul Ja Ja Frenzel Ja Ja Peters Ja Ja Gefeller Ja Ja Pöhler Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Geritzmann Ja Ja Dr. Preller entschuld. entschuld. Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Priebe Ja Ja Dr. Greve entschuld. entschuld. Pusch Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Putzig Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Rasch Ja Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Ja Regling Ja Ja Hauffe Ja Ja Rehs entschuld. entschuld. Heide Ja Ja Reitz Ja Ja Heiland Ja Ja Reitzner • Ja Ja Heinrich Ja Ja Frau Renger Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Richter Ja Ja Hermsdorf . . . . . . Ja Ja Ritzel Ja Ja Herold Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Höcker Ja Ja Ruhnke Ja Ja Höhne Ja Ja Runge Ja Ja Hörauf Ja Ja Sassnick krank krank Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja Hufnagel Ja Ja Scheuren Ja Ja Jacobi Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. entschuld. Jacobs Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Jaksch Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Kahn-Ackermann • • • Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja Kalbitzer Ja Ja Schoettle Ja Ja Frau Keilhack Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Frau Kettig Ja Ja Seither krank krank Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2 1 2 Seuffert Ja Ja Stahl entschuld. entschuld. Stierle Ja — Dr. Stammberger . . . Ja Nein Sträter beurlaubt beurlaubt Dr. Starke Ja Nein Frau Strobel Ja Ja Dr. Wellhausen . . . . entschuld. entschuld. Stümer Ja Ja Wirths Ja Nein Thieme Ja Ja Traub Ja Ja Trittelvitz — — Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. Wehner Ja Ja GB/BHE Wehr Ja Ja _ — Welke Ja Ja Bender . . • • • • • • entschuld. entschuld. Weltner (Rinteln) • . Ja Ja Dr. Czermak Dr. Dr. Wenzel -- — Dr. Eckhardt Ja enthalten . . . Wienand Ja Ja Elsner Ja enthalten Wittrock entschuld. entschuld. Engell Ja enthalten Feller beurlaubt beurlaubt Ziegler Ja Ja Ja Gräfin Finckenstein . . Ja enthalten Zühlke Ja Frau Finselberger . . Ja Nein Gemein Ja enthalten Dr. Gille Ja Nein Haasler Ja enthalten FDP Dr. Kather Ja enthalten Dr. Keller Ja enthalten Dr. Atzenroth . . . . • Nein Nein Dr. Klötzer Ja enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . enthalten Nein Körner Ja enthalten Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Kraft . . . . . . . . . — Ja enthalten Dr. h. c. Blücher . . — — Kunz (Schwalbach) . . . . Dr. Bucher entschuld. entschuld. Kutschera Ja enthalten Dannemann Nein Nein Dr. Mocker Ja enthalten B) Dr. Dehler Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Nein Petersen Ja enthalten Eberhard Ja Nein Dr. Reichstein Ja enthalten Euler entschuld. entschuld. Samwer Ja enthalten ,Fassbender — — Seiboth Ja enthalten Frau Friese-Korn . enthalten Nein Dr. Sornik Ja enthalten . Frühwald enthalten Nein Srock Ja enthalten Gaul entschuld. entschuld. Dr. Strosche Ja enthalten Dr. Hammer Nein Nein Held Ja Nein Hepp Nein Nein Dr. Hoffmann Ja Nein Frau Dr. Ilk Ja Nein DP - Dr. Jentzsch Nein Nein Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt Becker (Hamburg) • • • Ja Nein Lahr Ja Nein Dr. Brühler Nein Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Eickhoff Nein Nein Dr. Luchtenberg . . . . enthalten Nein Dr. Elbrächter Nein Nein Dr. Dr, h. c. Prinz zu Lö- Hellwege — — wenstein Ja Ja Matthes entschuld. entschuld. Dr. Maier (Stuttgart) . — Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein von Manteuffel (Neuß) . Ja Nein Müller (Wehdel) . . Nein Nein Margulies Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein Mauk Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja — Dr. Mende Ja Nein Dr. Schranz Ja Ja Dr. Miessner Ja Nein Dr. Seebohm — — Neumayer — Walter Nein Nein Onnen Ja Nein Wittenburg Nein Nein Dr. Pfleiderer Nein Nein Dr. Zimmermann • • • Nein Nein Dr. Preiß Ja Nein Dr. Preusker — — Rademacher entschuld. entschuld. Dr. Schäfer Ja Nein Scheel Nein Nein Fraktionslos Schloß entschuld. entschuld. Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Brockmann (Rinkerode) Nein Ja Schwann Nein Nein Stegner Ja Ja. Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1 I 2 Abgegebene Stimmen . 401 402 Davon: Ja . . 175 133 Nein 220 248 Stimmenthaltung . 6 21 Zusammen wie oben . . 401 402 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung I Name Abstimmung 1 I 2 1 I 2 CDU/CSU Mattick Ja Ja Dr. Friedensburg . . . . entschuld. entschuld. Neubauer Ja Ja Neumann Ja Ja Dr. Krone Nein Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Lemmer entschuld. entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Stingl Nein Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja Dr. Tillmanns Nein — FDP SPD Dr. Henn Ja Nein Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. Hübner Ja Nein Frau Heise Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Klingelhöfer Ja Ja Dr. Reif . . . ...... Ja Nein Dr. Königswarter . . . entschuld. entschuld. Dr. Will Ja Nein Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1 2 Abgegebene Stimmen 17 16 Davon : Ja 13 8 Nein 4 8 Stimmenthaltung . — — Zusammen wie oben . . 17 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen? — Offenbar nicht. Ich schließe die Aussprache zu § 1.
    Wir können über die beiden vorliegenden Anträge der SPD und des BHE wegen der wörtlichen Übereinstimmung gemeinsam abstimmen. Die Fraktion .der SPD hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich darf bitten, die entsprechenden Signale zú geben. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln. — Es geht um die Abstimmung über den Antrag der SPD und des BHE.

    (Einsammeln der Stimmkarten.)

    Meine Damen und Herren, ich frage: sind noch Abgeordnete vorhanden, die bei der Abstimmung über die Änderungsanträge zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c ihre Stimme noch nicht abgegeben haben und dies zu tun wünschen? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die namentliche Abstimmung.

    (Auszählen der Stimmkarten.)

    Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis *) der namentlichen Abstimmung über die beiden Änderungsanträge zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c — Umdrucke 174 und 175 — bekannt. Es sind abgegeben worden 401 Stimmen von stimmberechtigten Abgeordneten und 17 Berliner Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 175 stimmberechtigte Abgeordnete, mit Nein 220, bei 6 Enthaltungen; von den Berliner Abgeordneten stimmten mit Ja 13, mit Nein 4. Die Anträge sind abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über § 1 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; § 1 ist angenommen.
    Ich rufe § 2 auf. Ein Änderungsantrag ist neu gekommen. Bitte, Herr Abgeordneter Richter!


Rede von Willi Richter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 2 des Gesetzentwurfs lautet:
Der Mehrbetrag wird nur gewährt, wenn und solange der Berechtigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, es sei denn, daß zwischenstaatliche Abkommen anderes bestimmen.
In der Ausschußberatung haben wir die Frage aufgeworfen, ob diese Fassung genügend sei. Wir wiesen darauf hin, daß es auch Rentenberechtigte gibt, ,die sich als Verfolgte heute noch im Ausland aufhalten, und daß es auch Vertriebene gibt, denen es ebenso geht und die im Ausland und nicht im Inland sind. Hier nützen zwischenstaatliche Abkommen nichts, und wir sind der Auffassung, daß in diesem Gesetz gleiches Recht für die beiden Per-
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 2397. sonengruppen geschaffen werden muß, die wohl zahlenmäßig relativ weniger ins Gewicht fallen werden. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, bei diesem Paragraphen noch hinzuzufügen:
oder daß der Berechtigte durch Verfolgungsmaßnahmen wegen seiner Rasse, seines Glaubens oder seiner politischen Überzeugung gezwungen war, den Geltungsbereich dieses Gesetzes vor dem 8. Mai 1945 zu verlassen, oder wer nach dem 30. Januar 1933 aus den gleichen Gründen die in § 1 Abs. 1 des BVFG vom 19. Mai 1953 genannten Gebiete verlassen mußte und seinen Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reiches genommen hat.
Wir beziehen uns also hier auf bereits in anderen Gesetzen von uns beschlossenes, geltendes Recht und bitten Sie, diesem Nachsatz zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Horn!