2. Deutscher Bundestag — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954 2321
            48. Sitzung
            Bonn, Donnerstag, den 14. Oktober 1954.
            Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2323 C, 2326 B
            Änderungen der Tagesordnung . . 2323 D, 2376 C
            Wahl des Abg. Stümer als Schriftführer . 2324A
            Glückwünsche zu den Geburtstagen der
            Abg. Gengler und Dr. h. c. Lübke . . . 2324 A
            Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 109, 112, 114, 115 (Drucksachen 824, 865; 829, 881; 844, 870; 846, 882) . 2323 D
            Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP auf Gewährung von Weihnachtsgratifikationen für 1954 (Drucksache 805) 2323 D
            Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 871, 86, 628, 753) 2324 A
            Kunze (Bethel) (CDU/CSU),
            Berichterstatter 2324 B
            Beschlußfassung 2324 C
            Dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319, 708, zu 708; Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Drucksachen 847, 886; Anträge Umdrucke 162, 169, 173, 176, 179, 180, 181, 182) in Verbindung mit der
            Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877) sowie mit der
            Ersten Beratung des von der Fraktion der
            CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG) (Drucksache 876) . . 2324 C,
            2343 D, 2376 B bis 2381 B
            Richter (SPD):
            zur Geschäftsordnung 2324 D
            zur Sache . 2331 C, 2343 B, 2349 D, 2351 C zur Abstimmung 2348 C
            Dr. Schellenberg (SPD):
            zur Geschäftsordnung 2325 A
            zur Sache . 2327 A, 2344 A, 2346 B, 2352 A zur Abstimmung 2354 C
            Dr. Atzenroth (FDP):
            zur Sache . . . 2325 A, 2336 D, 2339 B, C, 2343 D, 2345 C, 2351 A, 2353 B
            zur Abstimmung 2349 A
            Dr. Wuermeling, Bundesminister
            für Familienfragen . . . . 2326 C, 2327 A
            Frau Finselberger (GB/BHE) 2328 B, 2330 A Winkelheide (CDU/CSU) . . 2329 B, 2330 A Dr. Elbrächter (DP) . . . . 2332 D, 2354 A Schmücker (CDU/CSU) 2334 B, 2341 D, 2351 C Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 2339 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2340 A, 2341 B, C
            Frau Dr. Ilk (FDP) 2341 A, B, C
            Präsident D. Dr. Ehlers 2341 C
            Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . 2342 B
            Horn (CDU/CSU):
            zur Geschäftsordnung 2343 C
            zur Sache . . . 2345 D, 2346 C, D, 2355 B
            Unterbrechungen der Sitzung . 2343 D,
            2352 A
            Dr. Jentzsch (FDP) 2344 C, 2351 A
            Wittrock (SPD) 2345 A, 2346 D
            Frau Döhring (SPD)
            (zur Abstimmung) 2347 C
            Dr. von Brentano (CDU/CSU):
            zur Abstimmung 2348 C
            zur Sache 2352 C, 2353 B
            Frau Rösch (CDU/CSU) 2349 B
            Könen (Düsseldorf) (SPD) 2353 B
            Haasler (GB/BHE) 2353 C
            Abstimmungen 2347 B, 2348 B, 2348 D, 2349 B, C, 2350 B, 2351 B, C, D, 2354 B, 2355 B
            Namentliche Abstimmungen 2347 B, D, 2348 A, B,
            2384
            Namentliche Schlußabstimmung . 2354 C, 2384
            Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 876 an den Ausschuß für Sozialpolitik, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Arbeit 2355 B
            Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 879; Umdrucke 174, 175, 184, 185, 188) 2355 B, 2381 C bis 2383
            Meyer (Wanne-Eickel) (SPD):
            als Berichterstatter 2355 C
            als Abgeordneter 2364 C
            Frau Döhring (SPD) 2357 A
            Frau Finselberger (GB/BHE) 2357 D, 2369 B
            Stingl (CDU/CSU) 2358 B, D, 2359 A, 2362 B
            Dr. Schellenberg (SPD) . . 2358 D, 2361 A, 2362 C, 2363 C, 2364 A, 2368 B, D
            Richter (SPD) . . 2359 B, C, 2360 A, 2362 D,
            2370 A, C
            Horn (CDU/CSU) . . 2359 C, 2369 C, 2370 B
            Arndgen (CDU/CSU) 2360 D
            Dr. Atzenroth (FDP) . 2361 C, 2363 C, 2364 D,
            2371 A
            Dannebom (SPD) 2361 D
            Storch, Bundesminister
            für Arbeit 2363 D, 2367 A
            Reitz (SPD) 2364 C
            Frehsee (SPD) 2365 C
            Freidhof (SPD) 2367 C
            Becker (Hamburg) (DP) 2371 C
            Abstimmungen . 2359 B, 2360 A, 2364 B, 2365 B, 2367 B, 2368 A, C, 2370 A, C, 2371 A, 2372 A
            Namentliche Abstimmung über die Änderungsanträge Umdruck 174 Ziffer 1 und Umdruck 175 2359 A, 2363 B, C, 2364 D, 2393
            Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 722) 2372 B
            Jacobi (SPD), Antragsteller . . . 2372 D
            zur Geschäftsordnung:
            Mellies (SPD) 2375 D
            Lücke (CDU/CSU) 2375 D
            Könen (Düsseldorf) (SPD) 2376 C
            Wirths (FDP) 2376 C
            Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 2376 A
            Nächste Sitzung 2376 D
            Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 169) 2376 B
            Anlage 2: Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (zu Umdruck 169) . . 2377 C
            Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 173) 2378 A
            Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 176) 2379 B
            Anlage 5: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 180) - 2380 C
            Anlage 6: Eventualantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 181) 2380 D
            Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und. die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 182) 2381 A
            Anlage 8: Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 162) 2381 A
            Anlage 9: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 179) . . . . 2381 B
            Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 174) . . . . 2381 C
            Anlage 11: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Umdruck 175) . . . 2382 B
            Anlage 12: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 185) 2382 C
            Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 188) 2382 D
            Anlage 14: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Umdruck 184) 2383 A
            Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen
            a) zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 847), und zwar:
            1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu §1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1)
            2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1)
            3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Um-. druck 182 Ziffer 1)
            4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1)
            5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf 2384
            b) zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820), und zwar:
            6. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c
            7. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2
            (Umdruck 174 Ziffer 2) 2393
            Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den 1 Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
        
        
        
          
          
        Anlage 1 Umdruck 169
        Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
        „(2) Werden für Kinder
        1. von Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes,
        2. von Personen, die bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts beschäftigt sind,
        3. von Empfängern von Kinderzulagen nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschüssen nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen
        Leistungen gewährt, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen, so wird für diese Kinder kein Kindergeld gewährt."
        2. In § 10 werden die Absätze 2 und 3 durch die folgenden Absätze 2, 3 und 3a ersetzt:
        „(2) Von der Beitragspflicht für ihre Bediensteten befreit sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen. Das gleiche gilt für die karitativen und erzieherischen Einrichtungen — unbeschadet der Rechtsform dieser Einrichtungen — der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
        (3) Enthält die Satzung einer Berufsgenossenschaft für die Beiträge von Hausgewerbetreibenden eine Bestimmung gemäß § 735 der Reichsversicherungsordnung, so gilt das Entsprechende auch für die Beiträge zur Familienausgleichskasse.
        (3a) Nach § 32 von der Beitragspflicht Befreite sind zu Ausgleichsbeiträgen an die Familienausgleichskasse heranzuziehen, wenn zwischen ihren Aufwendungen für diesem Gesetz entsprechende Leistungen für Kinder und den Beiträgen, die ohne die Befreiung auf sie entfallen würden, ein unbilliger Unterschied besteht."
        3. § 11 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut*):
        „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt. Werden die Selbständigen für ihren Anteil gesondert zu Beiträgen herangezogen, so darf dieser Beitrag unbeschadet der Bestimmungen der Sätze 2 und 3 eins v. H. des Einkommens der Beitragspflichtigen nicht übersteigen. Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt. Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen. In den Beitragsbescheiden muß auf die Beitragsbegrenzungen der Sätze 2 bis 4 hingewiesen werden. Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde. Das Nähere über die Berechnung der Beiträge und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung."
        4. § 32 erhält folgende Fassung:
        „§ 32
        Besondere Einrichtungen
        (1) Leistungen aus Einrichtuhgen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe, die dem Ausgleich der Familienlast von Erwerbstätigen im Sinne des § 1 dienen, können von der Familienausgleichskasse auf Antrag als Leistungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt werden, wenn sie dem in § 4 Abs. 1 festgesetzten Kindergeld entsprechen. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Leistungen auf Grund sonstiger Regelungen anerkannt werden, wenn diese Regelungen bei Verkündung des Gesetzes bestehen.
        (2) Die Familienausgleichskasse soll die Anerkennung zugunsten solcher Einrichtungen beschließen, die auf einem Ausgleichssystem ähnlich dem der Familienausgleichskasse beruhen, wenn
        1. gewährleistet ist, daß die Einstellung oder Beschäftigung Kinderreicher nicht erschwert oder gefährdet wird,
        *) Vgl. Anlage 2.
        2. eine Verpflichtung übernommen wird, etwaige Ausgleichsbeträge (§ 10 Abs. 4) zu zahlen.
        (3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Personen, die die Mittel für anerkannte Leistungen aufbringen, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind.
        (4) Ist die Anerkennung ausgesprochen, so können Personen Kindergeld von der Familienausgleichskasse nur dann fordern, wenn ihre Ansprüche ganz oder teilweise nicht erfüllt werden.
        (5) Die Familienausgleichskasse hat bei Wegfall eiher der der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen die Anerkennung zurückzunehmen."
        Bonn, den 12. Oktober 1954
        Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 2 z u Umdruck 169
        Nachtrag zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 169, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Im Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 169 — wird die Nummer 3 durch die folgende neue Nummer 3 ersetzt:
        3. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
        „(1) Durch die Beiträge sind die Mittel für den Bedarf der bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder bei der See-Berufsgenossenschaft errichteten Familienausgleichskassen und für den auf sie entfallenden Anteil an dem Bedarf des Gesamtverbandes unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 14 aufzubringen. Der Gesamtbedarf jeder Familienausgleichskasse ist durch eine Gesamtumlage aufzubringen; eine getrennte Berechnung der Umlage für den Bedarf an Kindergeld für die Selbständigen und für die übrigen Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen.
        Beitragsfrei sind Selbständige, deren Einkommen jährlich 4 800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Die Satzung kann hiervon abweichende Bestimmungen treffen mit der Maßgabe, daß der Beitrag dieser Selbständigen zwölf Deutsche Mark im Jahr nicht übersteigt.
        Die Beitragspflicht der Selbständigen im Hinblick auf die Beschäftigung. von Arbeitnehmern und mithelfenden Familienangehörigen bleibt unberührt.
        Fordert die Berufsgenossenschaft einen über die Bestimmungen der Sätze 3 und 4 hinausgehenden Beitrag, so hat der Beitragspflichtige das Recht, innerhalb eines Monats unter Beifügung einer vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung über die letztgültige Einkommensteuerveranlagung Abänderung der Beitragshöhe zu verlangen.
        Die Satzung kann weitere Gruppen von Beitragspflichtigen von der Beitragspflicht befreien, wenn das von diesen Gruppen zu erwartende Beitragsaufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Beitragseinziehung stehen würde.
        Das Nähere über die Berechnung der Beiträge
        und die Befreiung von der Beitragspflicht bestimmt die Satzung."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 3 Umdruck 173
        Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 1 erhält folgende Fassung:
        „§ 1
        Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld
        Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer drei oder mehr Kinder besitzt und die Voraussetzungen des § 2 a erfüllt."
        2. Im § 2 werden die Absätze 2 bis 4 gestrichen.
        3. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:
        „§ 2 a
        Einkommensgrenze
        Der nach den §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigte erhält Kindergeld nur, wenn sein steuerpflichtiges Jahreseinkommen 4800 Deutsche Mark nicht übersteigt. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden (§ 5 Abs. 2), so muß diese Voraussetzung in der Person desjenigen erfüllt
        sein, der ganz oder überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt."
        4. Nach § 2 a wird folgender § 2 b eingefügt:
        „§ 2 b
        Weitere Ausnahmen
        Kindergeld nach diesem Gesetz erhalten nicht
        1. die Bediensteten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie die Empfänger von Versorgungsbezügen, Übergangsgehalt oder Übergangsbezügen des öffentlichen Dienstes,
        2. die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung,
        3. Empfänger von Leistungen der öffentlichen Fürsorge, soweit sie Kinderzuschläge erhalten, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen."
        5. In § 3 wird Absatz 2 gestrichen.
        6. § 5 erhält folgende Fassung:
        „§ 5
        Zuständigkeit
        Das Kindergeld wird ausgezahlt
        1. bei den Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer;
        2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt."
        7. § 6 erhält folgende Fassung:
        ,,§6
        Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht
        (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind.
        (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen.
        (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
        8. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
        „(1) Erhält der Berechtigte beim Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Leistungen für Kinder, so sind die Leistungen während der Geltungsdauer der Regelung, auf der sie beruhen, vorbehaltlich der Vorschriften der Absätze 2 bis 4, neben dem Kindergeld weiterzugewähren."
        9. § 9 erhält folgende Fassung:
        ,, 9
        Aufbringung der Mittel
        (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Beitrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt.
        (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen.
        (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bunde gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund."
        10. Die §§ 10 bis 24 werden gestrichen.
        11. § 25 erhält folgende Fassung:
        „§ 25
        Antrag auf Kindergeld
        (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen.
        (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten."
        12. § 26 erhält folgende Fassung:
        „§ 26
        Bescheid
        (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen An-
        gaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt.
        (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann.
        (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird."
        13. § 27 wird gestrichen.
        14. In § 28 wird in Absatz 2 die Nummer 2 gestrichen.
        15. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen.
        16. In § 34 wird der Absatz 4 gestrichen.
        17. § 35 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
        „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes."
        18. § 36 erhält folgende Fassung:
        „§ 36
        Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
        Wirkungen
        (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung.
        (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
        (3) Absatz 2 gilt auch für freiwillige Leistungen aus Einrichtungen einer Wirtschafts- oder Berufsgruppe oder einer sonstigen überbetrieblichen Regelung, die dem Ausgleich der Familienlast dienen, soweit sie über die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen hinausgehen."
        19. § 37 erhält folgende Fassung:
        „§ 37
        Ausführungsvorschriften
        (1) Der Bundesminister für Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Familienzuschläge in der Arbeitslosenfürsorge an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen.
        (2) Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Kinderzuschläge für Fürsorgeunterstützungsempfänger an die Kindergelder nach § 4 Abs. 1 anzugleichen.
        (3) Der Bundesfinanzminister erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften."
        Bonn, den 13. Oktober 1954
        Dr. Atzenroth
        Dr. Dehler und Fraktion
        Anlage 4 Umdruck 176
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 1 erhält folgende Fassung:
        „§ 1
        Voraussetzungen des Anspruchs auf
        Kindergeld
        Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf Antrag, wer
        a) im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
        b) zwei oder mehr Kinder besitzt."
        2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen.
        3. § 5 erhält folgenden Wortlaut:
        „§ 5
        Zuständigkeit
        Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich gegen das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt."
        4. § 6 erhält folgenden Wortlaut:
        „§ 6
        Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht
        (1) Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes erfüllt sind. Der Berechtigte ist verpflichtet, dem Finanzamt auf Verlangen alle Auskünfte zu geben und Beweisurkunden vorzulegen, die zur Nachprüfung erforderlich sind.
        (2) Entzieht sich der Berechtigte ohne triftigen Grund der Nachprüfung oder bringt er die erforderlichen Beweisurkunden nicht bei, so kann das Finanzamt die Gewährung des Kindergeldes versagen.
        (3) Fallen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weg, so ist der Berechtigte verpflichtet, dies innerhalb zweier Wochen nach dem Wegfall dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen."
        5. § 7 wird gestrichen.
        6. Die §§ 9 bis 24 werden gestrichen.
        7. Als neuer § 9 a wird eingefügt:
        „§ 9 a
        Aufbringung der Mittel
        (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe von 0,5 v. H. der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht. Diese Beiträge sind zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2 Deutsche Mark nicht übersteigt.
        (2) Der Bund, die Länder, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sind von Beiträgen befreit, soweit sie ihren Bediensteten Kinderzuschläge zahlen, die mindestens dem Kindergeld nach § 4 Abs. 1 entsprechen.
        (3) Reichen die Beiträge zur Durchführung des Gesetzes nicht aus, so wird der Unterschiedsbetrag vom Bund gedeckt. Überschüsse verbleiben dem Bund."
        8. § 25 erhält folgende Fassung:
        „§ 25
        Antrag auf Kindergeld
        (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Finanzamt zu stellen.
        (2) Der Antrag muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten."
        9. § 26 erhält folgende Fassung:
        „§ 26
        Bescheid
        (1) Auf jeden Antrag ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bescheid muß die zum Nachweis der Berechtigung erforderlichen Angaben enthalten. Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte genügt.
        (2) Im Falle der Ablehnung oder der teilweisen Ablehnung des Antrages ist der Bescheid zu begründen und mit einer Belehrung darüber zu versehen, daß, bei welchem Gericht und innerhalb welcher Frist Klage erhoben werden kann.
        (3) Die Regelung nach Absatz 2 gilt entsprechend, wenn das Kindergeld entzogen oder eingestellt wird."
        10. § 27 erhält folgende Fassung:
        „§ 27
        Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt
        1. für Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, durch den Arbeitgeber auf Grund eines Vermerkes auf der Lohnsteuerkarte; der Arbeitgeber verrechnet die gezahlten Kindergelder mit der insgesamt abzuführenden Lohnsteuer;
        2. in allen anderen Fällen durch das für den Anspruchsberechtigten zuständige Finanzamt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nicht vornimmt."
        11. § 28 erhält folgende Fassung:
        „§ 28
        Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten
        (1) Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden, vorbehaltlich des Absatzes 3, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten dieses Gesetzes.
        (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften
        des Sozialgerichtsgesetzes mit der Maßgabe, daß
        1. ein Vorverfahren nicht stattfindet,
        2. die Berufung ausgeschlossen ist, soweit der Beginn oder das Ende des Anspruches auf Kindergeld streitig ist.
        (3) Über Streitigkeiten wegen Aufbringung der Mittel (§ 9 a) entscheiden die Finanzgerichte."
        12. Die §§ 29 bis 33 werden gestrichen.
        13. § 35 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:
        „(2) Gegen Ansprüche auf Kindergeld darf das Finanzamt nur aufrechnen mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes."
        14. § 36 erhält folgende Fassung:
        „§ 36
        Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
        Wirkungen sowie Gebührenfreiheit
        (1) Das Kindergeld ist beim Empfänger steuerfrei und gilt nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung.
        (2) Soweit die Beiträge nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, sind sie Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
        (3) Alle Urkunden, die zur Gewährung von Kindergeld erforderlich werden, sind gebührenfrei."
        15. § 37 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
        „(1) Der Bundesminister für Arbeit erläßt im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften."
        16. § 37 Abs. 2 wird gestrichen.
        17. § 39 erhält folgende Fassung:
        „§ 39
        Inkrafttreten
        Das Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft." Bonn, den 13. Oktober 1954
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 5 Umdruck 180
        Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Für den Fall der Ablehnung der Nr. 10 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP — Umdruck 173 — wolle ,der Bundestag beschließen:
        In § 10 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
        „Hierbei bleiben die Verwaltungskosten außer Betracht."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Dr. Atzenroth
        Dr. Dehler und Fraktion
        Anlage 6 Umdruck 181
        Eventualantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Umdruck 173, Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Für den Fall der Ablehnung der Nr. 15 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP —Umdruck 173 — wolle der Bundestag beschließen:
        1. In § 32 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte „als Beitragspflichtiger" gestrichen.
        2. § 32 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
        „(3) Die Anerkennung hat zur Folge, daß die Unternehmer, die Leistungen im Rahmen der Einrichtungen oder Regelungen im Sinne des Absatzes 1 bewirken, von der Beitragspflicht zur Familienausgleichskasse befreit sind."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Dr. Atzenroth
        Dr. Dehler und Fraktion
        Anlage 7 Umdruck 182
        Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. § 1 erhält folgende Fassung:
        ,, 1
        Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld
        Kindergeld nach diesem Gesetz erhält auf
        Antrag, wer drei oder mehr Kinder hat."
        2. In § 2 werden die Absätze 2, 3 und 4 gestrichen und durch folgenden neuen Absatz 2 ersetzt:
        „(2) Die nach §§ 1 und 2 Anspruchsberechtigten erhalten Kindergeld nur, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 9000 Deutsche Mark nicht übersteigt."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Haasler und Fraktion
        Anlage 8 Umdruck 162
        Entschließungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen '708, zu 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Die mit Drucksache 708 vorgelegte Fassung des
        Kindergeldgesetzes bietet keine ausreichende Möglichkeit für die Gewährung von Kinderbeihilfen an alle Bevölkerungskreise. Die Bundesregierung wird daher ersucht, dem Bundestag umgehend den Entwurf eines umfassenden Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld vorzulegen, der folgenden Mindestgrundsätzen gerecht wird:
        1. Kindergeld ist unter Beachtung der Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes für Kinder aller Bevölkerungskreise zu leisten.
        2. Durchführung und Verwaltung sind Sache des Staates.
        Bonn, den 23. September 1954
        Dr. Eckhardt und FraktionAnlage 9 Umdruck 179
        Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 847, 708, 318, 319).
        Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
        in eine beschleunigte Prüfung darüber einzutreten, in welcher Weise den Familien mit drei und mehr Kindern, die von dem Kindergeldgesetz nicht erfaßt werden konnten und auch von dem noch zu verabschiedenden Kindergeldanpassungsgesetz nicht erfaßt werden, die in dem Kindergeldgesetz festgelegten Leistungen ebenfalls gewährt werden können.
        Die Bundesregierung wird weiter ersucht, dem
        Bundestag bis zum 1. April 1955 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten bzw. dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
        Bonn, den 13. Oktober 1954
        Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 10 Umdruck 174
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG -) (Drucksachen 879, 820).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        1. In § 1 Abs. 1 wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt:
        „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung".
        2. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
        „(2) Der Vomhundertsatz beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die
        a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind,
        in der Rentenversicherung der
        Arbeiter und der Angestellten hundertzwanzig vom Hundert,
        in der knappschaftlichen Rentenversicherung
        hundert vom Hundert,
        b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind,
        in der Rentenversicherung der
        Arbeiter und der Angestellten
        sechzig vom Hundert,
        in der knappschaftlichen Rentenversicherung
        fünfzig vom Hundert."
        3. Die in § 4 Abs. 2 bezeichneten Anlagen A und B werden dahin geändert, daß die Anlage A (Rentenversicherung der Arbeiter) ohne Minderung um 10 v. H. und die Anlage B (Rentenversicherung der Angestellten) statt mit einer Minderung von 20 v. H. nur mit einer solchen von 10 v. II. zu berechnen sind.
        4. Dem § 4 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt:
        „(4) Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, auch bei laufenden Renten die Berechnung des Mehrbetrages gemäß § 3 zu erfolgen. Bis zur Durchführung dieser Berechnungen werden vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung die Mehrbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 gezahlt."
        5. § 6 Abs. 3 wird gestrichen.
        6. Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 3 a angefügt:
        „(3 a) Der Mehrbetrag beträgt mindestens
        für Versichertenrenten sechs Deutsche Mark,
        für Witwenrenten vier Deutsche Mark, für Waisenrenten zwei Deutsche Mark monatlich."
        7. § 7 erhält folgenden Wortlaut: ,,§ 7
        Über Gewährung oder Ablehnung des Mehrbetrages ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen."
        8. § 8 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
        „(1) Die Leistungen aus diesem Gesetz werden für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten vom Bund getragen. Die Mittel für die Mehraufwendungen werden für die Rentenversicherung der Arbeiter von deren Trägern gemeinsam und für die Rentenversicherung der Angestellten von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung bevorschußt."
        9. Die §§ 9 und 10 werden gestrichen.
        10. Es wird ein neuer § 10 a eingefügt: „§ 10 a
        Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 866), den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 446), den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz in der Fassung vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 354) und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistung davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen."
        11. In § 11 a Abs. 1 werden die Worte „Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „Juli bis Dezember 1954".
        12. In § 12 Abs. 1 werden die Worte „1. Dezember 1954" ersetzt durch die Worte „1. Juli 1954".
        Bonn, den 13. Oktober 1954
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 11 Umdruck 175
        Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz - RMG- ) (Drucksachen 879, 820).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In § 1 Abs. 1 wird der folgende neue Buchstabe c eingefügt:
        „c) die Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung".
        Bonn, den 13. Oktober 1954
        Haasler und Fraktion
        Anlage 12 Umdruck 185
        Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG -) (Drucksachen 879, 820).
        Der Bundestag wolle beschließen: § 9 erhält folgenden Abs. 3:
        „(3) Das Mehraufkommen aus der Erhöhung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten gemäß Absatz 1 darf längstens bis zum 31. Dezember 1955 gemäß § 8 Abs. 1 verwandt werden."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Dr. Atzenroth
        Dr. Dehler und Fraktion
        Anlage 13 Umdruck 188
        Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Enturfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Mehrbetrag" eingefügt:
        „vorbehaltlich Absatz 4";
        folgender neuer Absatz 4 wird eingefügt:
        „(4) Für Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter wird außer dem Mehrbetrag nach den Absätzen 2 und 3 ein Mehrbetrag von dreißig vom Hundert des Grundbetrages der Rente einschließlich der Erhöhung nach dem Grundbetragserhöhungsgesetz gewährt."
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Ollenhauer und Fraktion
        Anlage 14 Umdruck 184
        Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksachen 879, 820).
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Der Bundestag ist der Überzeugung, daß die Deckung der den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der knappschaftlichen Rentenversicherung durch Kriegsfolgen und Erhöhung des Lebensstandards entstehenden Mehrkosten grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Hand ist.
        Der Bundestag erwartet daher von der Bundesregierung, daß sie dem Bundestag Gesetzentwürfe über die Reform der Rentenversicherung unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes und bis spätestens zum 30. Juni 1955 vorlegt.
        Bonn, den 14. Oktober 1954
        Dr. Atzenroth
        Dr. Dehler und Fraktion
        Namentliche Abstimmungen
        zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 847, 708, 318, 319)
        1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe a (Umdruck 176 Ziffer 1),
        2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 1 Buchstabe b (Umdruck 176 Ziffer 1),
        3. über den Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu § 1 (Umdruck 182 Ziffer 1),
        4. über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu § 1 (Umdruck 173 Ziffer 1),
        5. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf
        Name Abstimmung
        I 2 3 4 5
        CDU/CSU
        Frau Ackermann . . . . Nein -- Nein Nein Ja
        Dr. Adenauer Nein Nein Nein Nein Ja
        Albers Nein Nein Nein Nein Ja
        Arndgen Nein Nein Nein Nein Ja
        Barlage Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Ja
        Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Bauereisen Nein Nein Nein Nein Ja
        Bauknecht Nein Nein Nein Nein Ja
        Bausch Nein Nein Nein Nein Ja
        Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Berendsen — — Nein Nein Ja
        Dr. Bergmeyer Nein Nein Nein Nein Ja
        Fürst von Bismarck . . . — — — — Ja
        Blank (Dortmund) . . . — -- —
        Frau Dr. Bleyler
        (Freiburg) Nein Nein Nein Nein Ja
        Bock Nein Nein Nein Nein Ja
        von Bodelschwingh . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Brand (Remscheid) . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Frau Brauksiepe . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. von Brentano . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Brese Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Brönner Nein Nein Nein Nein Ja
        Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Brück Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Bucerius Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. von Buchka . • • • Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Ja
        Burgemeister Nein Nein Nein Nein Ja
        Caspers Nein Nein Nein Nein Ja
        Cillien Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Czaja Nein Nein Nein Nein Ja
        Demmelmeier Nein Nein Nein Nein Ja
        Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dietz beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Dr. Dittrich entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Ja
        Donhauser Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Dresbach enthalten enthalten enthalten enthalten enthalten
        Name Abstimmung
        1 2 3 4 5
        Eckstein Nein Nein Nein Nein Ja
        D. Dr. Ehlers -- Nein Nein Nein Ja
        Ehren Nein Nein Nein Nein Ja
        Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — — — --
        Etzenbach beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Even Nein Nein Nein Nein Ja
        Feldmann Nein Nein Nein Nein entschuld.
        Finckh Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Franz Nein Nein Nein Nein Ja
        Franzen Nein Nein Nein Nein Ja
        Friese Nein Nein Nein Nein Ja
        Fuchs Nein Nein Nein Nein Ja
        Funk — Nein Nein Nein Ja
        Dr. Furler Nein Nein Nein Nein Ja
        Gedat Nein Nein Nein Nein Ja
        Geiger (München) • • Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Geisendörfer . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Gengler Nein Nein Nein Nein Ja
        Gerns Nein Nein Nein Nein Ja
        D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Nein Nein Nein entschuld.
        Gibbert Nein Nein Nein Nein Ja
        Giencke Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Glasmeyer Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Gleissner (München) Nein Nein Nein Nein Ja
        Glüsing entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Gockeln Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Götz Nein Nein Nein Nein Ja
        Goldhagen Nein Nein Nein Nein Ja
        Gontrum Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Graf Nein Nein Nein Nein Ja
        Griem Nein Nein Nein Nein Ja
        Günther . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Gumrum Nein Nein Nein Nein Ja
        Haussier Nein Nein Nein Nein Ja
        Hahn entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Harnischfeger Nein Nein Nein Nein Ja
        von Hassel Nein Nein Nein Nein Ja
        Heix Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Hellwig Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Graf Henckel • • • Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Hesberg Nein Nein Nein Nein Ja
        Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Hilbert Nein Nein Nein Nein Ja
        Höcherl Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Ja
        Höfler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Holla Nein Nein Nein Nein Ja
        Hoogen Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Horlacher Nein Nein Nein Nein Ja
        Horn Nein Nein • Nein Nein Ja
        Huth Nein Nein Nein Nein Ja
        Illerhaus entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Jaeger Nein Nein Nein Nein Ja
        Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Josten Nein Nein Nein Nein Ja
        Kahn Nein Nein Nein Nein Ja
        Kaiser Nein Nein Nein Nein Ja
        Karpf Nein Nein Nein Nein Ja
        Kemmer (Bamberg) • • • Nein Nein Nein Nein Ja
        Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Ja
        Kiesinger entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Ja
        Klausner Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Kleindinst . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Name Abstimmung
        2 3 4 5
        Dr. Kliesing Nein Nein Nein Nein Ja
        Knapp Nein Nein Ja Nein Ja
        Knobloch Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Köhler Nein Nein Nein Nein Ja
        Koops Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Kortmann Nein Nein Nein Nein Ja
        Kramel Nein Nein Nein Nein Ja
        Krammig Nein Nein Nein Nein Ja
        Kroll Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Kühlthau Nein Nein Nein Nein Ja
        Kuntscher Nein Nein Nein Nein Ja
        Kunze (Bethel) Nein Nein Nein Nein Ja
        Lang (München) . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Leibfried Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Leiske Nein Nein Nein Nein Ja
        Lenz (Brühl) Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Lenz (Godesberg) . . — Nein Nein Nein Ja
        Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Leonhard Nein Nein Nein Nein Ja
        Lermer Nein Nein Nein Nein Ja
        Leukert Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Löhr Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. h. c. Lübke . . . . — — -- — —
        Lücke Nein Nein Nein Nein Ja
        Lücker (München) . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Lulay Nein Nein Nein Nein Ja
        Maier (Mannheim) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Majonica beurlaubt beurlàubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Dr. Baron Manteuffel-
        Szoege Nein Nein Nein Nein Ja
        Massoth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Maucher Nein Nein Nein Nein Ja
        Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Menke Nein Nein Nein Nein Ja
        Mensing Nein Nein Nein Nein Ja
        Meyer (Oppertshofen) Nein Nein Nein Nein Ja
        Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Miller Nein Nein Nein — Ja
        Dr. Moerchel Nein Nein Nein Nein Ja
        Morgenthaler Nein Nein Nein Nein Ja
        Muckermann Nein Nein Nein Nein Ja
        Mühlenberg Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Nein Nein Ja
        Müller-Hermann . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Müser . . . . . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Naegel Nein Nein Nein Nein Ja
        Nellen Nein Nein Nein Nein Ja
        Neuburger Nein Nein Nein Nein Ja
        Niederalt Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Oesterle Nein Nein Nein Nein Ja
        Oetzel Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Orth Nein Nein Nein Nein Ja
        Pelster Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Pferdmenges . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Pitz Nein Nein Nein Nein Ja
        Platner Nein Nein Nein. Nein Ja
        Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — — -- —
        Frau Praetorius . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein -- Nein Ja
        Dr. Dr. h. c. Pünder . Nein Nein Nein Nein Ja
        Raestrup Nein Nein Nein Nein Ja
        Rasner beurlaubt beurlaubt . beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Name Abstimmung
        1 2 3 4 5
        Frau Dr. Rehling . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Richarts entschuld. Nein Nein Nein Ja
        Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Rinke Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Rösch Nein Nein Nein Nein Ja
        Rösing Nein Nein Nein Nein Ja
        Rümmele Nein Nein Nein Nein Ja
        Ruf Nein Nein Nein Nein Ja
        Sabaß Nein Nein Nein Nein Ja
        Sabel Nein Nein Nein Nein Ja
        Schäffer Nein Nein Nein — —
        Scharnberg Nein Nein Nein Nein Ja
        Scheppmann Nein Nein Nein Nein Ja
        Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Schlick Nein Nein Nein Nein Ja
        Schmücker Nein Nein Nein Nein Ja
        Schneider (Hamburg) . Nein Nein Nein Nein Ja
        Schrader entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — —
        Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Nein Nein Ja
        Schüttler Nein Nein Nein Nein Ja
        Schütz Nein Nein Nein Nein Ja
        Schuler Nein Nein Nein Nein Ja
        Schulze-Pellengahr . . krank krank krank krank krank
        Schwarz Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja
        Seidl (Dorfen) Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Serres Nein Nein Nein Nein Ja
        Siebel Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Ja
        Solke Nein Nein Nein Nein Ja
        Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Spies (Emmenhausen) Nein Nein Nein Nein Ja
        Spörl Nein Nein Nein Nein Ja
        Graf von Spreti . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Stauch Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Steinbiß . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Stiller Nein Nein Nein Nein Ja
        Storch Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Storm Nein Nein Nein Nein Ja
        Strauß Nein Nein Nein Nein Ja
        Struve Nein Nein Nein Nein Ja
        Stücklen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Teriete Nein Nein Nein Nein Ja
        Unertl Nein Nein Nein Nein Ja
        Varelmann Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Vietje Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Ja
        Voß — — — — —
        Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Ja
        Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Wahl Nein Nein Nein Nein Ja
        Walz Nein Nein Nein Nein Ja
        Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Wehking Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Welskop entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Ja
        Frau Welter (Aachen) Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Werber entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Wiedeck Nein Nein Nein Nein Ja
        Wieninger Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Willeke Nein Nein Nein Nein Ja
        Winkelheide Nein Nein Nein Nein Ja
        Wittmann Nein Nein Nein Nein Ja
        Wolf (Stuttgart) Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Wuermeling . . . • Nein Nein Nein Nein Ja
        Wullenhaupt Nein Nein Nein Nein Ja
        Name Abstimmung
        1 2 3 4 5
        SPD
        Frau Albertz Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Nein
        Altmaier Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Nein
        Arnholz Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Baade — — — — Nein
        Dr. Bärsch Ja Ja Ja Ja Nein
        Bals Ja Ja Ja Ja Nein
        Banse Ja Ja Ja Ja Nein
        Bauer (Würzburg) . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ja Ja Nein
        Bazille krank • krank krank krank krank
        Behrisch Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Bergmann Ja Ja Ja Ja Nein
        Berlin Ja Ja Ja Ja Nein
        Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Nein
        Birkelbach Ja Ja Ja Ja Nein
        Blachstein Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Bleiß Ja Ja Ja Ja Nein
        Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Bruse Ja Ja Ja Ja Nein
        Corterier Ja Ja Ja Ja Nein
        Dannebom Ja Ja Ja Ja Nein
        Daum Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Deist entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dewald Ja Ja Ja Ja Nein
        Diekmann Ja Ja Ja Ja Nein
        Diel Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Nein
        Erler Ja Ja Ja Ja Nein
        Eschmann Ja Ja Ja Ja Nein
        Faller Ja Ja Ja Ja Nein
        Franke Ja Ja Ja Ja Nein
        Frehsee Ja Ja Ja Ja Nein
        Freidhof Ja Ja Ja Ja Nein
        Frenzel Ja Ja Ja Ja Nein
        Gefeller Ja Ja Ja Ja Nein
        Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Nein
        Geritzmann — — — Nein
        Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja entschuld.
        Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein
        Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Hauffe Ja Ja Ja Ja Nein
        Heide Ja Ja Ja Ja Nein
        Heiland Ja Ja Ja Ja Nein
        Heinrich Ja Ja Ja Ja Nein
        Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Nein
        Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Nein
        Herold Ja Ja Ja Ja Nein
        Höcker Ja Ja Ja Ja Nein
        Höhne Ja Ja Ja Ja Nein
        Hörauf Ja . Ja Ja Ja Nein
        Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Hufnagel Ja Ja Ja Ja Nein
        Jacobi Ja Ja Ja Ja Nein
        Jacobs Ja Ja Ja Ja Nein
        Jahn (Frankfurt) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Jaksch Ja Ja Ja Ja Nein
        Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Kalbitzer Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Nein
        Name Abstimmun
        1 2 3 4 5
        Keuning Ja Ja Ja Ja Nein
        Kinat • Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Koenen (Lippstadt) . . krank krank krank krank krank
        Frau Korspeter . . . . krank krank krank krank krank
        Dr. Kreyssig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Kriedemann Ja Ja Ja Ja Nein
        Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Nein
        Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Nein
        Ladebeck Ja Ja Ja Ja Nein
        Lange (Essen) Ja Ja Ja Nein Nein
        Frau Lockmann . . . . -- -- — — —
        Ludwig Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Marx Ja Ja Ja Ja Nein
        Matzner Ja Ja Ja Ja Nein
        Meitmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Mellies Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Nein
        Merten Ja Ja Ja Ja Nein
        Metzger Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Nein
        Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Mißmahl Ja Ja Ja Ja Nein
        Moll Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Nein
        Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Nein
        Odenthal Ja Ja Ja Ja Nein
        Ohlig Ja Ja Ja Ja Nein
        011enhauer Ja Ja Ja Ja Nein
        Op den Orth Ja — Ja Ja Nein
        Paul Ja Ja Ja Ja Nein
        Peters Ja Ja Ja Ja Nein
        Pöhler — -- — — Nein
        Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Preller entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Priebe Ja Ja Ja Ja Nein
        Pusch Ja Ja Ja Ja Nein
        Putzig Ja Ja Ja Ja Nein
        Rasch Ja Ja Ja Ja Nein
        Regling Ja Ja Ja Ja Nein
        Rehs entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Reitz Ja Ja Ja Ja Nein
        Reitzner Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Renger Ja Ja Ja Ja Nein
        Richter Ja Ja Ja Ja Nein
        Ritzel Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Nein
        Ruhnke Ja Ja Ja Ja Nein
        Runge Ja Ja Ja Ja Nein
        Sassnick krank krank krank krank krank
        Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Scheuren Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Schmid (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Ja Ja Nein
        Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja Ja Ja • Nein
        Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Schöne Ja Ja Ja Ja Nein
        Schoettle Ja Ja Ja Ja Nein
        Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Nein
        Seither krank krank krank krank krank
        Name Abstimmung
        1 2 3 4 5
        Seuffert Ja Ja Ja Ja Nein
        Stierle Ja Ja Ja Ja Nein
        Sträter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Nein
        Stümer Ja Ja Ja Ja Nein
        Thieme Ja Ja Ja Ja —
        Traub Ja Ja Ja Ja Nein
        Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Nein
        Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld. entschuld, entschuld. entschuld.
        Wehner Ja Ja Ja Ja Nein
        Wehr Ja Ja Ja Ja Nein
        Welke Ja Ja Ja Ja Nein
        Weltner (Rinteln) • • • Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Dr. Wenzel . . . — — — — —
        Wienand Ja Ja Ja Ja Nein
        Wittrock Ja Ja Ja Ja Nein
        Ziegler Ja Ja Ja Ja Nein
        Zühlke Ja Ja Ja Ja Nein
        FDP
        Dr. Atzenroth Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Nein Ja r Ja Nein
        Dr. h. c. Blücher . . . — — — — —
        Dr. Bucher • entschuld. entschuld, entschuld. entschuld. entschuld.
        Dannemann Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Dehler Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr.-Ing. Drechsel . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Eberhard Ja Nein Ja Ja Nein
        _
        Euler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Fassbender — -- — — Nein
        Frau Friese-Korn . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Frühwald Ja Nein Ja Ja Nein
        Gaul entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Hammer Ja Nein Ja Ja Nein
        Held Ja Nein Ja Ja Nein
        Hepp Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Hoffmann Ja Nein Ja Ja Nein
        Frau Dr. Ilk Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Jentzsch Ja Nein Ja Ja Nein
        Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Lahr • Ja Nein Ja Ja Nein
        Lenz (Trossingen) • . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö-
        wenstein Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Luchtenberg . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Maier (Stuttgart) . . - — — — —
        von Manteuffel (Neuß) Ja enthalten Ja Ja Nein
        Margulies Ja Nein Ja Ja Nein
        Mauk Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Mende Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Miessner Ja Nein Ja Ja Nein
        Neumayer — — -- -- —
        Onnen Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Pfleiderer Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Preiß Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Preusker Ja — Ja Ja Nein
        Rademacher entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Schäfer — — Ja Ja —
        Scheel Ja Nein Ja Ja Nein
        Schloß entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Schneider (Lollar) Ja Nein Ja Ja Nein
        Schwann Ja Nein Ja Ja Nein
        Name Abstimmung
        1 I 2 I 3 I 4 I 5
        Stahl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. Stammberger . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Starke Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Wellhausen . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Wirths Ja Nein Ja Ja Nein
        GB/BHE
        Bender — Ja Ja Ja —
        Dr. Czermak entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. , entschuld.
        Dr. Eckhardt Ja — Ja Ja Nein
        Elsner Ja Ja Ja Ja Nein
        Engell Ja Ja Ja Ja Nein
        Feller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt
        Gräfin Finckenstein . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Finselberger . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Gemein Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Gille Ja Nein Ja Ja Nein
        Haasler Ja Nein Ja Ja Néin
        Dr. Kather Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Keller Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Klötzer Ja Ja Ja J a Nein
        Körner Ja Ja Ja Ja Nein
        Kraft — — — — —
        Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Nein
        Kutschera — Ja Ja Ja Nein
        Dr. Mocker Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Oberländer . . . . — — — Ja —
        Petersen Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Nein
        Samwer Ja Ja Ja Ja Nein
        Seiboth Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Sornik Ja Ja Ja Ja Nein
        Srock Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Nein
        DP
        Becker (Hamburg) . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Brühler Ja Nein Ja Ja Nein
        Eickhoff Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Elbrächter Ja Nein Ja Ja Nein
        Hellwege Ja — — — —
        Matthes entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Müller (Wehdel) . . . . Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Nein Ja Ja Nein
        Schneider (Bremerhaven) Ja Ja enthalten Ja Nein
        Dr. Schranz Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Seebohm -- — _-- — —
        Walter Ja Nein Ja Ja Nein
        Wittenburg Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Zimmermann . . enthalten Nein Ja Ja Nein
        Fraktionslos
        Brockmann (Rinkerode) Nein Nein Nein Nein Ja
        Stegner Ja Ja Nein Nein Nein
        Zusammenstellung der Abstimmungen
        Abstimmung
        1 2 3 4 5
        Abgegebene Stimmen 413 414 419 419 418
        Davon :
        Ja 200 151 202 202 215
        Nein 211 261 215 216 202
        Stimmenthaltung . 2 2 2 1 1
        Zusammen wie oben . 413 414 419 419 418
        Berliner Abgeordnete
        Name Abstimmung
        1 2 3 4 5
        CDU/CSU
        Dr. Friedensburg . . . . Nein Nein Nein Nein entschuld.
        Dr. Krone Nein Nein Nein Nein Ja
        Lemmer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Frau Dr. Maxsein . . Nein Nein Nein Nein Ja
        Stingl Nein Nein Nein Nein Ja
        Dr. Tillmanns Nein Nein Nein Nein Ja
        SPD
        Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Frau Heise Ja Ja Ja Ja Nein
        Klingelhöfer Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Königswarter . . .. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld.
        Mattick Ja Ja Ja Ja Nein
        Neubauer Ja Ja Ja Ja Nein
        Neumann Ja Ja Ja Ja Nein
        Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Schroeder (Berlin) . krank krank krank krank krank
        Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Nein
        Frau Wolff (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Nein
        FDP
        Dr. Henn Ja Nein Ja Ja Nein
        Hübner Ja Nein Ja Ja Nein
        Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Reif Ja Nein Ja Ja Nein
        Dr. Will Ja Nein Ja Ja Nein
        Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
        1 2 Abstimmung 4 5
        3
        Abgegebene Stimmen 18 18 18 18 17
        Davon:
        Ja 13 8 13 13 4
        Nein 5 10 5 5 13
        Stimmenthaltung . — — — —
        Zusammen wie oben . . 18 18 18 18 17
        Namentliche Abstimmungen
        zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
        zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner usw. (Drucksachen 879, 820)
        1. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD (Umdruck 174 Ziffer 1) und der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 175) zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c,
        2. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 3 Abs. 2 (Umdruck 174 Ziffer 2)
        Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2
        CDU/CSU
        Frau Ackermann . . . . Nein Nein Fuchs Nein Nein
        Dr. Adenauer — — Funk Nein Nein
        Albers Nein Nein Dr. Furler Nein Nein
        Arndgen Nein Nein Gedat Nein Nein
        Barlage Nein Nein Geiger (München) . . . Nein Nein
        Dr. Bartram Nein Nein Frau Geisendörfer . . . beurlaubt beurlaubt
        Bauer (Wasserburg) . . Nein Nein Gengler . Nein Nein
        Bauereisen Nein Nein Gerns Nein Nein
        Bauknecht Nein Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. entschuld.
        Bausch Nein Nein Gibbert Nein Nein
        Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Giencke Nein Nein
        Berendsen Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein
        Dr. Bergmeyer Nein Nein Dr. Gleissner (München) Nein Nein
        Fürst von Bismarck . . . Nein Nein Glüsing entschuld. entschuld.
        Blank (Dortmund) . . . — Nein Gockeln Nein Nein
        Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein Nein
        (Freiburg) Nein Nein Goldhagen Nein Nein
        Bock Nein Nein Gontrum — Nein
        von Bodelschwingh . . . Nein Nein Dr. Graf Nein Nein
        Dr. Böhm (Frankfurt) . — Nein Griem Nein Nein
        Brand (Remscheid) . • entschuld. entschuld. Günther — —
        Frau Brauksiepe Nein Nein Gumrum Nein Nein
        P
        Dr. von Brentano . . . . Nein Nein Häussler Nein Nein
        Brese Nein Nein Hahn erstschuld. entschuld.
        Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Harnischfeger Nein Nein
        Dr. Brönner Nein Nein von Hassel entschuld. entschuld.
        Brookmann Kiel . • • Nein Nein Heix Nein Nein
        (Kiel)
        Brück Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein
        Dr. Bucerius Nein Nein Dr. Graf Henckel Nein Nein
        Dr. von Buchka . . . . Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein
        Dr. Bürkel Nein Nein Heye — —
        Burgemeister Nein Nein Hilbert Nein Nein
        Caspers p Nein Nein Höcherl Nein Nein
        Cillien Nein Nein Dr. Höck Nein Nein
        Dr. Conring Nein Nein Höfler beurlaubt beurlaubt
        Dr. Czaa Nein Nein Holla . . . . . . . . Nein Nein
        J
        Demmelmeier Nein Nein Hoogen Nein entschuld.
        Diedrichsen Ja Nein Dr. Horlacher Nein Nein
        Frau Dietz entschuld. entschuld. Horn Nein Nein
        Huth
        Dr. Dittrich entschuld. entschuld. Illerhaus Nein Nein
        Dr. Dollinger Nein entschuld. erstschuld.
        Donhauser Nein Nein Dr. Jaeger Nein Nein
        Nein Jahn (Stuttgart)
        . . . .
        Dr. Dresbach Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . . Nein Nein
        Eckstein Nein Nein
        D. Dr. Ehlers Nein — Josten ' Nein Nein
        Nein
        Ehren Nein Nein Kahn Nein Nein
        En Nein Nein Kaiser — —
        Engelbrecht-Greve . g
        Dr. Dr. h. c. Erhard Karpf Nein Nein
        .
        Even Nein Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Nein
        Etzenbach . beurlaubt beurlaubt Kemper (Trier) Nein Nein
        Finckh Nein Nein Kiesinger entschuld. entschuld.
        Feldmann . — — Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Nein
        Dr. Franz Nein Nein Kirchhoff Nein Nein
        Franzen Nein Nein Klausner Nein Nein
        Friese Nein Nein Dr. Kleindinst Nein Nein
        Name Abstimmung 1 2 Name Abstimmung 1 2
        Dr. Kliesing Nein Nein Frau Dr. Rehling . . . . Nein Nein
        Knapp Nein Nein Richarts Nein Nein
        Knobloch Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein
        Dr. Köhler Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein
        Koops Nein Nein Frau Rösch Nein Nein
        Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt Rösing entschuld. entschuld.
        Kortmann Nein Nein Rümmele Nein Nein
        Kramel Nein Nein Ruf Nein Nein
        Krammig Nein Nein Sabaß Nein Nein
        Kroll Nein Nein Sabel Nein Nein
        Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Nein Schäffer — —
        Kühlthau Nein Nein Scharnberg Nein Nein
        Kuntscher Nein Nein Scheppmann Nein Nein
        Kunze (Bethel) — • Nein Schill (Freiburg) . . . . Nein Nein
        Lang (München) . . . . Nein Nein Schlick Nein Nein
        Leibfried Nein Nein Schmücker Nein Nein
        Dr. Leiske Nein Nein Schneider (Hamburg) . . Nein Nein
        Lenz (Brühl) Nein Nein Schrader entschuld. entschuld.
        Dr. Lenz (Godesberg) . . — — Dr. Schröder (Düsseldorf) — —
        Lenze (Attendorn) . . . Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein
        Leonhard Nein Nein Schüttler Nein Nein
        Lermer Nein Nein Schütz Nein Nein
        Leukert Nein Nein Schuler Nein Nein
        Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . krank krank
        Dr. Lindenberg • • • . Nein Nein Schwarz Nein Nein
        Dr. Lindrath Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Nein Nein
        Dr. Löhr • Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein
        Dr. h. c. Lübke • • • • — — Seidl (Dorfen) Nein Nein
        Lücke Nein Nein Dr. Serres Nein Nein
        Lücker (München) • Nein Nein Siebel Nein Nein
        Lulay Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein
        Maier (Mannheim) . . . Nein enthalten Solke Nein Nein
        Majonica beurlaubt beurlaubt Spies (Brücken) . . . . Nein Nein
        Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Nein
        Szoege _ Nein Nein Spörl Nein Nein
        Massoth entschuld. entschuld. Graf von Spreti . . . . Nein Nein
        Maucher . . . . . . . Nein Nein Stauch enthalten Nein
        Mayer (Birkenfeld) . . Nein Nein Frau Dr. Steinbif3 . . . Nein Nein
        Menke Nein Nein Stiller Nein Nein
        Mensing Nein Nein Storch Nein Nein
        Meyer (Oppertshofen) . Nein Nein Dr. Storm Nein Nein
        Meyer-Ronnenberg . . . Nein Nein Strauß — —
        Miller Nein Nein Struve Nein Nein
        Dr. Moerchel Nein Nein Stücklen beurlaubt beurlaubt
        Morgenthaler Nein Nein Teriete Nein Nein
        Muckermann Nein Nein Unertl Nein Nein
        Mühlenberg Nein Nein Varelmann Nein Nein
        Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein • Frau Vietje Nein Nein
        Müller-Hermann . . . . Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein
        Müser Nein Nein Voß — —
        Naegel entschuld. entschuld. Wacher (Hof) Nein Nein
        Nellen Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein
        Neuburger Nein Nein Dr. Wahl Nein Nein
        Niederalt Nein Nein Walz Nein Nein
        Frau Niggemeyer . . . Nein Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein
        Dr. Oesterle Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld.
        Oetzel Nein Nein Wehking Nein Nein
        Dr. Orth entschuld. entschuld. Dr. Welskop Nein Nein
        Pelster Nein Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Nein
        Dr. Pferdmenges . . . . — — Dr. Werber entschuld. entschuld.
        Frau Pitz Nein Nein Wiedeck Nein Nein
        Platner Nein: Nein Wieninger Nein Nein
        Dr. Pohle (Düsseldorf) . — — Dr. Willeke . . . . . . Nein Nein
        Frau Praetorius . . . . Nein Nein Winkelheide Nein Nein
        Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Wittmann Nein Nein
        Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Nein Nein
        Raestrup Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Nein
        Rasner beurlaubt beurlaubt Wullenhaupt Nein Nein
        Name Abstimmung Name Abstimmung 1 2
        1 2
        SPD
        Frau Albertz Ja Ja Keuning Ja Ja
        Frau Albrecht Ja Ja Kinat Ja Ja
        Altmaier Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja
        Dr. Arndt Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja
        Arnholz Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . krank krank
        Dr. Baade Ja Ja Frau Korspeter . . . . krank krank
        entschuld. entschuld.
        Dr. Bärsch Ja Ja Dr. Kreyssig Ja
        Bals Ja Ja Kriedemann Ja
        Banse Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja
        Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Kurlbaum Ja Ja
        Baur (Augsburg) • • • • Ja Ja Ladebeck Ja Ja
        Bazille krank krank Lange (Essen) Ja Ja
        Behrisch Ja Ja Frau Lockmann . . . .
        Frau Bennemann • • • • Ja Ja Ludwig Ja Ja
        Bergmann Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt
        Berlin Ja Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Ja
        Bettgenhäuser Ja Ja Marx Ja Ja
        Ja
        Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Matzner Ja beurlaubt
        beurlaubt
        Birkelbach Ja Ja Meitmann Ja
        Blachstein Ja Ja Mellies. . . Ja Ja
        Dr. Bleiß Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja
        Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Merten Ja Ja
        Bruse Ja Ja Metzger Ja Ja
        Corterier Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
        Dannebom Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja
        Daum Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Ja
        Dr. Deist entschuld. entschuld. Mißmahl Ja Ja
        Ja
        Dewald Ja Ja Moll Ja Ja
        Diekmann Ja Ja Dr. Mommer Ja Ja
        Diel Ja Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja
        Frau Döhring Ja Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. entschuld.
        Erler Ja Ja Frau Nadig Ja Ja
        Eschmann Ja Ja Odenthal Ja Ja
        Faller Ja Ja Ohlig Ja Ja
        Franke Ja Ja 011enhauer Ja Ja
        Frehsee Ja Ja Op den Orth Ja Ja
        Freidhof Ja Ja Paul Ja Ja
        Frenzel Ja Ja Peters Ja Ja
        Gefeller Ja Ja Pöhler Ja Ja
        Geiger (Aalen) Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja
        Geritzmann Ja Ja Dr. Preller entschuld. entschuld.
        Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Priebe Ja Ja
        Dr. Greve entschuld. entschuld. Pusch Ja Ja
        Dr. Gülich Ja Ja Putzig Ja Ja
        Hansen (Köln) Ja Ja Rasch Ja Ja
        Hansing (Bremen) . . . Ja Ja Regling Ja Ja
        Hauffe Ja Ja Rehs entschuld. entschuld.
        Heide Ja Ja Reitz Ja Ja
        Heiland Ja Ja Reitzner • Ja Ja
        Heinrich Ja Ja Frau Renger Ja Ja
        Hellenbrock Ja Ja Richter Ja Ja
        Hermsdorf . . . . . . Ja Ja Ritzel Ja Ja
        Herold Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja
        Höcker Ja Ja Ruhnke Ja Ja
        Höhne Ja Ja Runge Ja Ja
        Hörauf Ja Ja Sassnick krank krank
        Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja
        Hufnagel Ja Ja Scheuren Ja Ja
        Jacobi Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. entschuld.
        Jacobs Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja
        Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. entschuld. Schmidt (Hamburg) . . Ja Ja
        Jaksch Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja
        Kahn-Ackermann • • • Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja
        Kalbitzer Ja Ja Schoettle Ja Ja
        Frau Keilhack Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja
        Frau Kettig Ja Ja Seither krank krank
        Name Abstimmung Name Abstimmung
        1 2 1 2
        Seuffert Ja Ja Stahl entschuld. entschuld.
        Stierle Ja — Dr. Stammberger . . . Ja Nein
        Sträter beurlaubt beurlaubt Dr. Starke Ja Nein
        Frau Strobel Ja Ja Dr. Wellhausen . . . . entschuld. entschuld.
        Stümer Ja Ja Wirths Ja Nein
        Thieme Ja Ja
        Traub Ja Ja
        Trittelvitz — —
        Wagner (Deggenau) . . Ja Ja
        Wagner (Ludwigshafen) entschuld. entschuld.
        Wehner Ja Ja GB/BHE
        Wehr Ja Ja _ —
        Welke Ja Ja Bender . . • • • • • • entschuld. entschuld.
        Weltner (Rinteln) • . Ja Ja Dr. Czermak
        Dr. Dr. Wenzel -- — Dr. Eckhardt Ja enthalten
        . . .
        Wienand Ja Ja Elsner Ja enthalten
        Wittrock entschuld. entschuld. Engell Ja enthalten
        Feller beurlaubt beurlaubt
        Ziegler Ja Ja Ja Gräfin Finckenstein . . Ja enthalten
        Zühlke Ja
        Frau Finselberger . . Ja Nein
        Gemein Ja enthalten
        Dr. Gille Ja Nein
        Haasler Ja enthalten
        FDP Dr. Kather Ja enthalten
        Dr. Keller Ja enthalten
        Dr. Atzenroth . . . . • Nein Nein Dr. Klötzer Ja enthalten
        Dr. Becker (Hersfeld) . . enthalten Nein Körner Ja enthalten
        Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Nein Kraft . . . . . . . . . — Ja enthalten
        Dr. h. c. Blücher . . — — Kunz (Schwalbach) . .
        . .
        Dr. Bucher entschuld. entschuld. Kutschera Ja enthalten
        Dannemann Nein Nein Dr. Mocker Ja enthalten
        B) Dr. Dehler Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — —
        Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Nein Petersen Ja enthalten
        Eberhard Ja Nein Dr. Reichstein Ja enthalten
        Euler entschuld. entschuld. Samwer Ja enthalten
        ,Fassbender — — Seiboth Ja enthalten
        Frau Friese-Korn . enthalten Nein Dr. Sornik Ja enthalten
        .
        Frühwald enthalten Nein Srock Ja enthalten
        Gaul entschuld. entschuld. Dr. Strosche Ja enthalten
        Dr. Hammer Nein Nein
        Held Ja Nein
        Hepp Nein Nein
        Dr. Hoffmann Ja Nein
        Frau Dr. Ilk Ja Nein DP -
        Dr. Jentzsch Nein Nein
        Kühn (Bonn) beurlaubt beurlaubt Becker (Hamburg) • • • Ja Nein
        Lahr Ja Nein Dr. Brühler Nein Nein
        Lenz (Trossingen) . . . Nein Nein Eickhoff Nein Nein
        Dr. Luchtenberg . . . . enthalten Nein Dr. Elbrächter Nein Nein
        Dr. Dr, h. c. Prinz zu Lö- Hellwege — —
        wenstein Ja Ja Matthes entschuld. entschuld.
        Dr. Maier (Stuttgart) . — Dr. von Merkatz . . . . Ja Nein
        von Manteuffel (Neuß) . Ja Nein Müller (Wehdel) . . Nein Nein
        Margulies Ja Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Nein
        Mauk Ja Nein Schneider (Bremerhaven) Ja —
        Dr. Mende Ja Nein Dr. Schranz Ja Ja
        Dr. Miessner Ja Nein Dr. Seebohm — —
        Neumayer — Walter Nein Nein
        Onnen Ja Nein Wittenburg Nein Nein
        Dr. Pfleiderer Nein Nein Dr. Zimmermann • • • Nein Nein
        Dr. Preiß Ja Nein
        Dr. Preusker — —
        Rademacher entschuld. entschuld.
        Dr. Schäfer Ja Nein
        Scheel Nein Nein Fraktionslos
        Schloß entschuld. entschuld.
        Dr. Schneider (Lollar) Nein Nein Brockmann (Rinkerode) Nein Ja
        Schwann Nein Nein Stegner Ja Ja.
        Zusammenstellung der Abstimmungen
        Abstimmung
        1 I 2
        Abgegebene Stimmen . 401 402
        Davon:
        Ja . . 175 133
        Nein 220 248
        Stimmenthaltung . 6 21
        Zusammen wie oben . . 401 402
        Berliner Abgeordnete
        Name Abstimmung I Name Abstimmung 1 I 2
        1
        I 2
        CDU/CSU Mattick Ja Ja
        Dr. Friedensburg . . . . entschuld. entschuld. Neubauer Ja Ja
        Neumann Ja Ja
        Dr. Krone Nein Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja
        Lemmer entschuld. entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank krank
        Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja
        Stingl Nein Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Ja
        Dr. Tillmanns Nein —
        FDP
        SPD
        Dr. Henn Ja Nein
        Brandt (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. Hübner Ja Nein
        Frau Heise Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Nein
        Klingelhöfer Ja Ja Dr. Reif . . . ...... Ja Nein
        Dr. Königswarter . . . entschuld. entschuld. Dr. Will Ja Nein
        Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten
        Abstimmung 1 2
        Abgegebene Stimmen 17 16
        Davon :
        Ja 13 8
        Nein 4 8
        Stimmenthaltung . — —
        Zusammen wie oben . . 17 16