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ID0204514700

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    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erni Finselberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich darf wohl annehmen, daß Sie damit einverstanden sind, wenn ich zunächst auf die Drucksache 815 zu sprechen komme, in der von der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen die Rede ist. Mit diesem Antrag wird ein Problem angeschnitten, das zu dem ganzen Fragenkomplex der betrieblichen Altersversorgung gehört. Wir wissen aus den vielen Zuschriften — ich gehöre diesem Hohen Hause erst ein Jahr an, und trotzdem habe ich eine Vielzahl von Zuschriften aus den Kreisen solcher Pensionäre bekommen —, daß es diesen Kreisen außerordentlich schlecht geht. Es wird nicht möglich sein, diese Angelegenheit heute hier zu einer Entscheidung zu bringen, aber es ist dringend notwendig, daß wir uns im Ausschuß für Sozialpolitik sehr ernsthaft mit dieser Frage beschäftigen. Namens meiner Fraktion beantrage ich deshalb, den Antrag Drucksache 815 dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Wir sollten uns bemühen, diese Frage recht schnell zu bearbeiten.
    Nun zu der in den Drucksachen 788 und 820 behandelten Materie! Wir sind der Auffassung, daß man den Antrag der SPD, Drucksache 788, in Verbindung mit dem Entwurf eines Renten-Mehrbetrags-Gesetzes, Drucksache 820, sehen muß, den die Koalitionsparteien eingereicht haben. Meine Fraktion hat diesen Antrag gern mit unterschrieben, weil wir darin den Beginn der Lösung einer Frage gesehen haben, die auch uns — uns ganz besonders — schon seit langer Zeit unter den Nägeln gebrannt hat, weil wir andererseits wissen — das habe ich bei anderer Gelegenheit schon zum Ausdruck gebracht —, daß wir mit der Rentenreform als einem Teil der Sozialreform vorläufig gar nicht rechnen können. Ich möchte dazu Stellung nehmen, inwieweit der Antrag Drucksache 820 den Bedürfnissen der Altrentner entspricht. Meine Fraktion hat sich entschlossen, dem Bundestag noch heute einen Antrag einzureichen, jene Rentnerkreise einzuschließen, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben. Wir haben in diesem Änderungsantrag vorgeschlagen, in § 1 Abs. 1 unter Buchstabe a) die Worte „nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres" und unter Buchstabe die Worte „nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres" zu streichen. Durch einen besonderen Zusatz soll die Möglichkeit gegeben werden, auch die Waisenrenten in das Renten-MehrbetragsGesetz einzubeziehen.
    Ich komme nun auf eine Frage zu sprechen, die doch sicherlich ein Anliegen aller Abgeordneten dieses Hauses ist. Unter § 1 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes sind nämlich nicht diejenigen erfaßt, die in dem Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz mit erfaßt sind. Das sind gerade diejenigen Kreise, die in erster Linie zu den Heimatvertriebenen gehören. Diese können wir unter gar keinen Umständen vom Renten-Mehrbetrags-Gesetz ausschließen. Aus diesem Grunde haben wir auch


    (Frau Finselberger)

    an diesen Kreis gedacht, und der Ausschuß wird sich mit unserem Änderungsantrag ernsthaft beschäftigen müssen.
    Sie werden nun fragen: Habt ihr auch an die Finanzierung gedacht? — In diesem Falle allerdings. Der § 9 müßte einen Zusatz erhalten, daß, wenn die Versicherungsträger mit ihren Mitteln nicht restlos dafür einstehen können, eben Bundesmittel eingesetzt werden müssen.
    Ich erkenne selbstverständlich durchaus die Schwierigkeiten an, die Sie, Herr Bundesarbeitsminister, mit der Frage des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes haben. Ich stimme Ihnen auch vollkommen zu, daß wir die Dinge mit aller Verantwortung und mit allem Ernst durchberaten müssen. Aber ich möchte davor warnen, daß es nicht allzu wenig wird und wir nicht nachher, wenn es einmal mit einer zahlenmäßigen Mehrheit durchgepaukt ist, mit einer gesetzgeberischen Flickschusterei anfangen. Das möchten meine politischen Freunde und ich vermeiden. Wir wollen der Wirklichkeit ins Gesicht sehen und lieber von Anfang an den Kreis der Betroffenen weiter ziehen, als daß wir uns nachher von der Wirklichkeit belehren lassen müssen, daß auf diesem Gebiet zu wenig getan worden ist.
    Nun zu dem Antrag der SPD Drucksache 788 auf Gewährung einer Sonderzulage! Herr Kollege Stingl, Sie haben davon gesprochen, daß dieses Gesetz am 1. Dezember in Kraft treten soll. Meine politischen Freunde befürchten, daß die Vorarbeiten noch nicht so weit gediehen sind, daß schon zum 1. Dezember ausgezahlt werden kann, sondern wir müssen annehmen, daß die erste Auszahlung vielleicht erst am 1. Januar erfolgt. In diesem Falle wären wir allerdings dafür, den Antrag der Opposition ins Auge zu fassen, nach dem eine einmalige Sonderzulage gewährt werden soll. In welcher Höhe diese Sonderzulage gegeben werden soll, wäre im Ausschuß noch zu beraten. Ich habe durchaus Verständnis für die Einwendungen, die der Herr Bundesarbeitsminister in diesem Falle gemacht hat. Ich kann aber auch die Beweggründe der Opposition durchaus verstehen.
    Die Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks ist damit einverstanden, daß sowohl die Drucksache 788 als auch die Drucksache 820 dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen wird. Ich möchte heute schon darauf hinweisen, daß wir dann auch unseren Änderungsantrag behandelt sehen möchten.

    (Beifall beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Preller!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident Meine Damen und Herren! Es ist das dritte Mal in diesen zwei Tagen, daß wir uns mit wichtigen innenpolitischen Fragen beschäftigen. Bei aller Bedeutung, die gerade wir Sozialdemokraten auch den außenpolitischen Fragen zubilligen, muß man sagen, das ist gut so. Die Fragen, die heute und gestern angestanden haben, sind Fragen, die die großen Massen interessieren. Diejenigen, die in Arbeit stehen und auf ihren Lebensabend sehen, oder diejenigen, die Renten bekommen, sagen — ich darf es ruhig einmal aussprechen —: Uns sitzt das sozialpolitische Hemd näher als der außenpolitische Rock. Sie alle sagen: Da haben wir dieses Altrentengesetz, das soviel besprochen, womit soviel Propaganda — auch Wahlpropaganda — getrieben worden ist; es ist unter Schmerzen geboren worden. Nun fragen sie:
    Ist es ein schönes Kind, ist es ein häßliches Kind,
    ist es ein Zwitter, was hat uns der Storch gebracht?

    (Heiterkeit.)

    Wir sind uns alle darüber einig, daß es ein wirklich sehr brauchbarer Gedanke des Herrn Bundesarbeitsministers war, die Not der Rentner einmal dort anzugehen, wo alte Beiträge entwertet sind und kein Äquivalent in den Leistungen der Gegenwart finden. 150 Mark aus der Kaiserzeit sind, das wissen wir alle, sehr viel mehr gewesen als 150 DM in der Gegenwart. Es ist zweifellos ungerecht, Prozentsätze der damaligen Beiträge so zu behandeln, als ob inzwischen nicht mehrere Inflationen über uns gegangen wären.
    Man fragt sich nun, wie soll eigentlich ein solches Altrentengesetz aussehen? Da möchte ich einige Postulate aufstellen, von denen ich sogar annehme, daß wir sie gemeinsam aufstellen könnten und sollten.
    Zunächst einmal das Postulat, daß jedem Altrentner ohne Ausnahme geholfen wird. Meine Damen und Herren, die Not ist unteilbar!
    Zweitens sollten wir den Altrentnern, die niedrige Renten haben — das sind die wahrhaft Notleidenden — mehr helfen als denen, die zwar keine ausreichende, aber immerhin eine bessere, eine höhere Rente haben.
    Drittens sollten wir den Versuch machen, zu vermeiden, daß künftig die Rentner außerdem noch zur Fürsorge laufen müssen, um überhaupt existieren zu können. Denn wer alt ist, hat doch nun einmal einen Anspruch darauf, einen sorgenfreien Lebensabend zu haben, und Fürsorgerichtsatz und sorgenfreies Leben, das paßt nicht zueinander.
    Endlich sollten wir die Gelegenheit benutzen, die Rentenberechnung so zu vereinfachen, daß sie jeder verstehen kann. Es ist doch heute so, daß selbst den Fachleuten diese Versicherung manchmal ein Buch mit diversen Siegeln ist.

    (Abg. Stingl: Der Mehrbetrag aber nicht, der ist einfach!)

    — Der Mehrbetrag ist einfach. Aber sonst sind Berechnungen dabei — auch bei dem Mehrbetrag; ich werde darauf noch zu sprechen kommen, Herr Kollege Stingl —, die nicht ganz so einfach sind.
    Nun liegt also der Gesetzentwurf vor, den die Regierungsparteien neben dem Regierungsentwurf eingebracht haben. Wir müssen uns ganz klarmachen — ich möchte sagen, nüchtern — was er wirklich bedeutet, eben weil diese Propaganda damit gemacht worden ist und weil soviel Nebel
    — wollen wir ganz ruhig sagen — ein Jahr lang um diesen Gesetzentwurf gewesen ist.

    (Abg. Pelster: Da waren andere ganz groß drin!)

    — Nein, nein, der Nebel ist von anderer Seite gemacht worden.

    (Abg. Pelster: Doch!)

    Sind alle Altrenten berücksichtigt worden? Darüber sind schon Ausführungen gemacht worden. Nein, sie sind nicht alle berücksichtigt. Amtlich wird von 3,3 Millionen gesprochen. Herr Stingl, ich nehme an, Sie haben vorhin nur die Rentner und nicht die Witwen berücksichtigt, als Sie von 2,3 Millionen sprachen.

    (Abg. Stingl: Ich habe Rentner gesagt!)



    (Dr. Preller)

    3,3 Millionen betroffene Renten wären es also. Nun wissen wir aber, daß es heute über 6 Millionen Renten gibt. Das heißt, daß nur etwas mehr als die Hälfte aller Rentner den Mehrbetrag bekommen. Wer fällt nun in die Hälfte, die den Mehrbetrag nicht bekommen wird? Da geschieht das Unglaubliche: gerade diejenigen, die notorisch kleine Renten haben, die das Unglück hatten, schon mit 40, mit 50 Jahren invalide, krank, erwerbsunfähig zu werden, die für sich selbst und manchmal für ihre Familie eine besondere Schwierigkeit, ich möchte sagen, eine Bitterkeit sind, läßt man aus. Leute mit geringen Renten, die in jüngeren Jahren noch nicht genügend Beiträge haben ansammeln können, um höhere Renten zu bekommen, läßt man aus. Aber gerade die Leute mit geringen Renten haben große Ausgaben, weil sie krank, weil sie leidend sind. Diese Frühinvaliden läßt der Entwurf aus.
    Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ich beneide Sie wirklich nicht darum, daß Sie diesen Entwurf infolge der Säumigkeit des Herrn Bundesarbeitsministers übernehmen mußten. Wir haben ja schon gehört, daß das auch von einer der Regierungsparteien, die mit unterschrieben hat, vom GB/BHE, ebenso empfundenwird. Was wollen Sie denn den Frühinvaliden sagen? Sollen die etwa zu hören bekommen, sie sollen warten, bis sie das 65. Lebensjahr erreicht haben? Das sind ja kranke Leute; sie stehen in der Gefahr, früher zu sterben. Soll man ihnen diesen Trost geben, der kein Trost ist?
    Es ist zuzugeben, daß die Witwen dieser Frühinvaliden den Mehrbetrag nicht erst vom 65., sondern vom 60. Jahre an erhalten sollen. Das scheint uns durchaus recht so; denn die Witwenrente ist sowieso niedrig. Wir haben immerhin 1 600 000 Witwen, von denen nach Ihrem Entwurf 600 000 nicht in Betracht kommen, weil sie das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Glaubt man, daß diese Witwen unter 60 Jahren nicht auch den Mehrbetrag nötig hätten?
    Ich möchte gleich hinzusetzen: Was ist denn mit der Millionenzahl der Waisen, für die nach dem Versicherungsprinzip seinerzeit auch in Goldmark oder Rentenmark gezahlt worden ist? Warum fallen sie aus diesem Renten-Mehrbetrags-Gesetz heraus?
    Es gibt aber noch weitere sehr, sehr groteske Ergebnisse des Entwurfs — anders kann man es nicht ausdrücken —, den die Koalitionsparteien vertreten. Ein Beispiel: Von zwei Schwestern hat die eine geheiratet und ist nicht zur Arbeit gegangen, die andere muß sich als Unverheiratete ihr Brot selbst verdienen. Die Arbeitende bekommt, wenn sie etwa mit 61 Jahren invalide wird, keinen Mehrbetrag; denn er gilt ja erst vom 65. Lebensjahr an. Die andere aber, wenn sie Witwe wird, bekommt von ihrem 60. Lebensjahr an den Mehrbetrag. Nun, wir gönnen das der Witwe durchaus; aber wo bleibt in diesen Fällen, wie das Beispiel zeigt, die Gerechtigkeit, von der ein solcher Entwurf doch ausgehen muß? Soll die Arbeiterin sagen: Man hat mich abgeschrieben?
    Und wie steht es mit der Aufbesserung der Kleinrenten? Ich meine hier nicht nur die Mindestrenten, die, wie ich zugebe, ein Sonderproblem bilden, sondern jene kleinen Renten, die mit vieljährigen geringen Beiträgen erworben worden sind, weil der Betroffene vielleicht das Unglück hatte, längere Zeit arbeitslos zu sein, oder weil er
    in seinem Dorf nur eine gering entlohnte Arbeit gefunden hat. Wir müssen auch daran denken, daß es sich um Renten handelt, für die Beiträge zu einer Zeit geleistet worden sind, als teilweise nur 36 Beitragsstunden in der Woche angerechnet wurden,

    (Abg. Stingl: Das habe ich ja gesagt!)

    wo also noch nicht so hohe Beträge gegeben werden konnten. Das sind Rentner, die es zweifellos besonders nötig haben. Wie steht es denn nun mit den ganz Armen, die sich in einer Weise durch das Leben schlagen, daß wir uns manchmal fragen, wie sie überhaupt durchkommen?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Werden sie bevorzugt? Nein! Auch hier wird nur prozentual gegeben, und weil die bisherige Rente gering war, erhält dieser arme Teufel — kann man nur sagen — nach diesem Gesetzentwurf nur 3 oder 4 oder 5 DM, nicht die 20 oder 30 DM monatlich, die andere nach dem Entwurf bekommen.

    (Abg. Stingl: Bei der einmaligen Zahlung nach Ihrem Vorschlag aber auch!)

    — Nein, nein! Das hat damit nichts zu tun. Das ist eine Abgeltung für einmal. Das ist ein Übergang. Hier aber handelt es sich um eine endgültige Regelung, Herr Stingl. Es gibt nach unseren Berechnungen dabei auch Rentner, die nur 1,40 DM Mehrbetrag bekommen. Es gibt Witwen, die nur einen Mehrbetrag von 70 Pf. bekommen. Das ist doch wohl nicht in Ordnung. Sie werden sagen: Das ist eine Konsequenz des Versicherungsprinzips. Aber von diesem Prinzip werden die Rentner nicht satt. Das können Sie in jeder Versammlung, in jedem Gespräch mit Rentnern heraushören. Im übrigen ist das Versicherungsprinzip in diesem Gesetz — ich werde noch darauf zu sprechen kommen — mehrfach durchbrochen worden.
    Zunächst möchte ich ein Wort zur Fürsorge sagen. Gerade weil die Rentenaufbesserung in solchen Fällen zu gering ist, werden diese Rentner die Fürsorgeleistungen weiter beziehen müssen. Nun wissen wir doch, daß die Fürsorgeexperten seit Jahr und Tag erklären, dieses Mischsystem sei verkehrt, sie wollten von diesen laufenden Unterstützungen befreit werden. Sie wünschen das, was richtig ist und was wirklich not tut, nämlich eine klare und saubere Grenzziehung. Wäre dieses Gesetz nicht eine passende Gelegenheit gewesen, dieses dringende Anliegen einer echten Sozialreform vorwegzunehmen, etwa indem man den Fürsorgerichtsatz mit einem angemessenen Aufschlag als Ausgangspunkt für eine Staffelung genommen hätte, die ja nach oben hätte abfallen können, indem man also einen Mindestsatz für den Rentner mit langjährigen Beiträgen eingeführt hätte?
    Die Begründung, die dem Gesetzentwurf im Bundesrat beigefügt worden ist, spricht davon — und Herr Kollege Stingl hat das auch erwähnt —, daß durch die bisherigen pauschalierten Zwischenlösungen der individuelle Ablauf des Versicherungslebens nicht genügend berücksichtigt worden sei. Nun, das klingt so, als ob das jetzt geändert, als ob das Versicherungsprinzip erfüllt werden sollte. Wie ist die Wirklichkeit? Wenn ich zu jedem Steigerungsbetrag aus der Zeit vor 1924 jene 80 oder 120 oder 40 % zuschlage und zu dem späteren Betrag bis 1938 40, 60 oder 20 %, — heißt das nicht wieder pauschalieren? Sicher, man wird es kaum anders machen können. Aber dann soll der Vater dieses Gesetzes, unser verehrter Herr Bundesar-


    (Dr. Preller)

    beitsminister — um einmal mit seinen Worten zu sprechen —, nicht „hergehen" und so tun, als ob damit eine Individualisierung erreicht würde. Der Mehrbetrag ist variiert, das stimmt; aber die Variierung selbst ist pauschaliert. Das ist alles. Was ist der Erfolg? Die an sich schon recht unglückselige Streuung der Renten, die wir heute haben — Minimalrenten um 50 DM herum bis zu Renten um 200 DM; es gibt sogar Renten um 400 DM —, wird noch vergrößert. Die Rentner werden sich das nicht erklären können, und die Undurchsichtigkeit des Rentensystems wird noch mehr verdichtet als bisher.
    In diesem Zusammenhang noch etwas anderes. Die Mehrbeträge errechnen sich nach unterschiedlichen Prozentsätzen. Die Angestellten — das sagte ich — bekommen die 120 %, die Arbeiter 80, die Bergleute 40. Die Begründung heißt — das hat Herr Stingl auch ausgeführt -: Der eine erhält von seinem Beitrag 0,7 % Steigerungsbetrag, der andere 1,2 %, der dritte 2,4 %. Insoweit ist die Erklärung durchaus begreiflich. Aber wenn man schon auf gleiche Leistungen aus gleichen Beiträgen zusteuert — und das scheint uns durchaus richtig zu sein —, warum macht man dann nicht reinen Tisch und gleicht auch die Grundbeträge an?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Denn jenen 1,2 % Steigerungsbetrag der Arbeiter entspricht doch der niedere Grundbetrag von augenblicklich insgesamt 40 DM im Monat, dem niederen Steigerungsbetrag der Angestellten von 0,7 % der höhere Grundbetrag von 70 DM, und die Bergleute mit 2,4 % Steigerungsbetrag haben im Augenblick einen Grundbetrag von 23,75 DM, wie man in der Begründung nachlesen kann.
    Wenn ich das hier anführe, dann komme man doch nicht damit, daß man den Grundsatz einer Angleichung in dem Entwurf durchführen wolle; denn der Entwurf hat diesen Grundsatz der Angleichung selbst dadurch durchbrochen, daß wieder ein Höchstbetrag von 30 DM eingeführt worden ist. Der Grundsatz wird also nicht eingehalten, und das widerspricht nun wirklich dem Grundgedanken der Versicherung, wie ja auch die Variierung des Mehrbetrags, von der vorhin die Rede war, dem Grundgedanken der Versicherung zweifellos widerspricht. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam. Dieser Grundsatz der Versicherung heißt: Für gleichen Beitrag gleiche Leistungen!
    Ich habe einige Rechenbeispiele hier, die zeigen, daß noch viel tollere Ergebnisse aus diesem Entwurf herauskommen. Ein Arbeiterrentner, dessen Rente erst in den kommenden Jahren festgesetzt wird, bekommt nach diesem Gesetz 26 % Mehrbetrag; sein Kollege, der nach dieser Tabelle behandelt wird, weil er jetzt schon Rente bezieht, bekommt aber nicht 26 %, sondern nur 18 %. Das sind 8 DM im Monat Unterschied bei völlig gleichen Voraussetzungen. Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit? Bei den Angestellten ist es ähnlich. Der eine, dessen Rente erst später berechnet wird, bekommt nach diesem Rechenbeispiel 51 %, der andere nur 42 %. Effekt: 10 DM monatlich Unterschied!
    Nun sagte der Herr Bundesarbeitsminister häufig, zuletzt in seiner Rede in Bad Nauheim vor dem Verband der Rentenversicherungsträger im März dieses Jahres, man solle das Versicherungsprinzip einhalten. Was hier geschieht, hat mit diesem Prinzip, das Sie ja so hochhalten und das wir in gewissen Fällen auch hochgehalten sehen
    möchten, nichts mehr zu tun. Es bleibt eine ganz unbegreifliche, unerklärliche Ungerechtigkeit. Wenn schon Angleichung, dann volle Angleichung, und wenn Gerechtigkeit, dann volle Gerechtigkeit! Ich habe vorhin gehört, daß auch der BHE hinsichtlich der Gerechtigkeit Bedenken hat, etwa wegen der Herausnahme der Vertriebenen und der Sowjetzonenflüchtlinge dadurch, daß diejenigen, die unter das Fremdrentengesetz fallen, praktisch von diesem Gesetz nicht erfaßt werden.
    Nur die Hälfte aller Rentner wird also praktisch in den Genuß dieses Renten-Mehrbetrags kommen. Aber auch von dieser Hälfte wird mancher leer ausgehen. All denen nämlich, die bisher außerdem Leistungen aus der Kriegsopferversorgung oder eine Unterhaltshilfe aus dem Lastenausgleich oder Ausgleich aus der Fürsorge hatten, wird mit der linken Hand wieder genommen, was man mit der rechten Hand zunächst angeblich gibt. In dem früheren Entwurf des Bundesarbeitsministers, der, soviel wir wissen, noch dem Kabinett vorgelegen hat, war wenigstens für die Gruppe, die in § 1274 RVO und den benachbarten Paragraphen angesprochen ist, die Anrechnungsbestimmung gestrichen. Diese Sache ist aus jedenfalls mir nicht begreiflichen und unbekannten Gründen jetzt weggefallen. Erfolg: daß die Unfallrentner, die Kriegsopfer, die Vertriebenen, dazu viele Frauen wieder einmal die Ungerechtigkeit der Anrechnungsbestimmungen zu spüren bekommen werden. Warum macht man denn eigentlich immer wieder den gleichen Fehler, von dem wir jedesmal bei solchen Gesetzen sprechen müssen!
    Nun ist endlich noch gesagt worden, die Durchführung dieses Gesetzes werde schnell ermöglicht werden. Eine Feststellung, die vom Bundesarbeitsministerium kommt: Zunächst einmal müssen 3 1/2 Millionen Fragebogen gedruckt, ausgegeben und von den Rentnern ausgefüllt werden. Es müssen demnach 3 1/2 Millionen Renten neu berechnet werden, darunter vor allem die Renten der Wand erversicherten, das sind immerhin 60 % aller Renten, die mehrfache Rechengänge erfordern. Das will man angeblich in kurzer Zeit bewältigen. Ich glaube, man kann voraussagen: keine Rente wird im Dezember dieses Jahres gegeben werden können, wenige Renten im Januar, die meisten vielleicht zu Ostern, zum Teil noch viel später. Mir liegen Äußerungen von Landesversicherungsanstalten vor, die sagen, es dauere bis zu neun Monaten, ehe das alles ausgearbeitet worden sei.
    Hier darf ich eine Bemerkung zu dem machen, was der Herr Bundesarbeitsminister vorhin angeführt hat. Er hat darauf hingewiesen, daß Herr Staatssekretär Auerbach gestern in dem Bundesratsausschuß gesagt habe, dies sei ein Entwurf, der klar und sorgfältig ausgearbeitet worden sei. Ich will das nicht bestreiten, ich war nicht dabei. Ich weise nur darauf hin, Herr Bundesarbeitsminister: damals bei unserer Sozialreformdebatte sind Sie mit einer solchen Behauptung auch reingeflogen. Was Herr Auerbach gemeint hat, kann doch nur die Form betroffen haben. Inhaltlich ist dieses Gesetz unzulänglich; und daß Herr Auerbach das meint, weiß ich von ihm selbst.
    Nun komme ich nach einmal auf die Abschlagszahlungen zurück. Wenn en solches Rechenwerk durchgeführt werden muß, ist vorauszusehen, daß mich die Abschlagszahlung, die sich doch in irgendeinem Verhältnis zu dem Mehrbetrag verhalten muß, ebenfalls längere Zeit dauern wird.


    (Dr. Preller)

    Was ich anführe, sind mehr als Schönheitsfehler. Mir scheint, daß die Dinge zum Teil — lassen Sie mich das ganz offen aussprechen — bis an die Fahrlässigkeit hinanragen, Dinge, die in einem Gesetz, das doch von einem Dutzend Ministerialreferenten, zum Teil, wir wir gehört haben, in strenger Klausur ausgearbeitet worden ist, einfach nicht passieren dürfen. Es sind systematische Fehler, zum Teil Ungeheuerlichkeiten wie die Herausnahme der Frühinvaliden und der vom Fremdrentengesetz Betroffenen, Dinge, die menschlich und politisch unbegreiflich sind.
    Lassen Sie mich von der Systematik her noch einiges sagen. Für die Aufbringung der Mittel für diese Mehrbeträge hat man, bekanntlich nach einem sehr harten Kampf im Kabinett, jetzt eine Lösung gefunden, die ich beinahe genial nennen möchte, wenn sie nicht einen ungeheuren Haken hätte. Der Sachverhalt ist folgender. Da der Herr Bundesfinanzminister fürchtete, daß die Beträge, die sein Kollege Storch aus dem gegenwärtigen Rentenfonds nehmen wollte, in wenigen Jahren nicht mehr verfügbar seien und daß damit die Zahlungsverpflichtung auf ihn, den Finanzminister, zurückfallen werde, fand man den Ausweg, den Großteil der erforderlichen Summen — ich glaube, es ist sogar die gesamte Summe — aus der Arbeitslosenversicherung zu nehmen.

    (Zuruf von der Mitte: Nein!)

    Der Rentenversicherung bleibt damit der gegenwärtige Kassenüberschuß, allerdings, meine Damen und Herren, zu einem hohen Preis. Sie setzen nämlich damit die Schraube der Beitragserhöhung an, die wir doch alle vermeiden wollten und sollten.

    (Abg. Pelster: Bis dahin hat es doch noch lange Zeit!)

    — Ja, ja, bis dahin noch lange Zeit! Aber heute kommt es darauf an, daß wir nicht etwas beginnen, was uns später Sorgen machen wird. Herr Finanzminister Schäffer glaubt nun, daß er nichts zu befürchten hat; denn die Absichten, die er sowieso auf die Mittel der Arbeitslosenversicherung hatte, gehen nun in Erfüllung. Aber eines, meine Herren von der Regierung, bleibt nach wie vor unverändert: es sind die Versicherten, die mit der Aufwertung dieser Rente belastet werden. Denn auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden bekanntlich von den Arbeitern und Angestellten aufgebracht. Die versicherten Arbeitnehmer sind damit die einzigen, die die Last ihrer Rentenaufwertung selbst zu tragen haben. Jedem, der ein Sparkassenbuch hatte, jedem Inhaber eines Bankkontos, einer Lebensversicherung hat der Staat die 6,5 oder 10 % Aufwertung gegeben, die die Währungsumstellung gebracht hat.

    (Abg. Stingl: In der Sozialversicherung 1 : 1!)

    — Herr Stingl, ich komme gleich darauf zu sprechen: In der Sozialversicherung wurde im Verhältnis 1 : 1 umgestellt, aber das Vermögen dieser Sozialversicherung ist restlos weggenommen worden im Gegensatz zu allen anderen Vermögen. Und wer bezahlt denn diese Aufwertung 1 : 1? Doch wieder zu mindestens zwei Dritteln die Versicherten selbst, wie wir alle wissen. Jetzt aber, wo eine echte Aufwertung erfolgen soll, werden wieder die Versicherten herangezogen, und ihnen verweigert man die staatliche Wiedergutmachung.
    Wir befinden uns mit dieser Auffassung in sehr guter Gesellschaft, nicht nur in Übereinstimmung
    mit den Gewerkschaften und mit den Arbeitgebern, sondern auch, wie wir eben aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Atzenroth entnommen haben, in Übereinstimmung mit der FDP, die in ihrem Zwölfpunkte-Sozialprogramm ausdrücklich darauf hinweist, daß diese Mittel auch vom Staat gegeben werden sollten. Darüber hinaus befinden wir uns aber auch in Übereinstimmung mit der sozialpolitischen Wissenschaft und nicht zuletzt mit jener Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Versicherungsgestaltung, der ja einige Herren Ihres Ministeriums, Herr Minister Storch, nicht ganz fernstehen. Alle diese Experten, alle diese Sachverständigen haben vor diesem Sachverhalt gewarnt. Sollen die Warnungen in den Wind gesprochen sein? Will der Finanzminister den Arbeitnehmern verweigern, was den Bankkonteninhabern zugebilligt wurde?
    Nun, Herr Kollege Storch, haben Sie die Versicherungsansprüche häufig mit Eigentumsansprüchen verglichen, die nicht angetastet werden sollen, und jene Gesellschaft für Versicherungswissenschaft hat das aufgegriffen. Was hier aufgewertet wird, sind zweifellos jene von Ihnen angesprochenen Eigentumsansprüche. Warum, Herr Kollege Storch, Herr Bundesarbeitsminister, stehen Sie nicht jetzt, wo es auf die Tat ankommt, zu diesem Ihrem Wort, das Sie so oft wiederholt haben? Sie könnten es, denn die Bundesregierung hat offenbar schon damit gerechnet, diese Leistungen doch übernehmen zu müssen. Ich habe hier die Drucksache 808, die Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Förderung der Zonenrandgebiete. Darin sagt der Bundeswirtschaftsminister, Herr Dr. Erhard, daß eine Erhöhung der verfügbaren 120 Millionen DM nicht möglich sei, weil von verschiedenen Seiten auf den Bundeshaushalt „Anforderungen zukämen durch die Steuerreform und die Erhöhung der Sozialleistungen". So der Herr Bundeswirtschaftsminister. Ich weiß, der Herr Finanzminister hat sich gesträubt, die Dinge zu übernehmen. Entweder war er letztlich doch bereit, diese Mittel zu übernehmen, oder der Herr Bundeswirtschaftsminister hat in dieser Antwort, nun, sagen wir, ein wenig ungenaue Angaben gemacht.
    Besonders gestraft wird dabei eine Arbeitnehmergruppe, nämlich die höher bezahlten Angestellten und die freiwillig Versicherten. Die Angestellten mit einem Gehalt von 500 bis 750 DM müssen ihre Rentenmehrbeträge selbst bezahlen wie alle anderen. Aber außerdem müssen sie noch 1% Beitrag mehr zahlen, denn sie sind' ja nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Aus diesem Grunde kommt die Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags um 1 % auf diese höher bezahlten Angestellten selbst zu.

    (Abg. Stingl: Darüber wollen wir noch sprechen!)

    Wir sollten im übrigen nicht übersehen, daß die Fürsorge zum Teil — nicht überall — auch wiederum entlastet wird, allerdings entlastet wird auf Kosten eben der versicherten Arbeitnehmer, die diese Mehrbeträge, wie ich Ihnen zeigte, selbst zahlen müssen. Die Fürsorge wird also durch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer entlastet. Darüber werden wir uns noch unterhalten müssen. Ich möchte nur auf eins hier schon hinweisen: die Stadtkämmerer und die Kreiskämmerer in den Gemeinden und Kreisen sollten nun nicht kommen und etwa der Fürsorge diese Mittel wegnehmen wollen, die hier erspart werden; sie sollten dafür


    (Dr. Preller)

    sorgen, daß diese Ersparnisse nun dafür gebraucht werden, wofür sie da sind, für die individuelle Fürsorgeleistung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie den Leuten das!)

    Noch etwas anderes werden die Rentner schwer zu spüren bekommen. Was ihnen mit einen Mehrbetrag, der in der Großzahl der Fälle um 10 DM herum liegen wird — die 30 DM sind fast die Ausnahme —, gegeben wird, das wird ihnen gleichzeitig ganz oder teilweise durch die Mieterhöhung wieder weggenommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die ist ja gar nicht da!)

    Der Entwurf der Regierung für die Mieterhöhung ist doch nicht zufällig gleichzeitig erschienen. Der Herr Bundeswohnungsbauminister Preusker hat schon am Anfang dieses Jahres gesagt, Mieterhöhung und Rentenerhöhung müßten gleichzeitig vor sich gehen. In der Begründung zu dem Mieterhöhungsgesetzentwurf spricht man es ganz deutlich aus; man spekuliert auf die Rentenerhöhung, damit man keine Beihilfe für die Mieterhöhung zu gewähren braucht. Nun, über die Beihilfen für Rentner und andere sozial Bedürftige wird man bei dem Gesetzentwurf über die Mieterhöhung sprechen müssen. Aber, meine Damen und Herren, dem Rentner ein Jahr lang von Rentenerhöhung zu sprechen, die seine Not lindern soll, und ihm dann diese Erhöhung in Form von höheren Mieten teilweise wieder abzuknöpfen, das ist doch eine Grausamkeit und muß als solche empfunden werden.
    Außerdem mache ich noch auf folgendes aufmerksam. Diese Koppelung von Mieterhöhung und Rentenerhöhung

    (Abg. Pelster: Das steht doch gar nicht zur Debatte!)

    wird auf Grund des Finanzierungssystems, das hier gewählt worden ist, doch nichts anderes heißen, als daß die versicherten Arbeitnehmer den Rentnern auch noch die Mieterhöhung zahlen sollen. Das ist ein Taschenspielerkunststück; anders kann man es gar nicht bezeichnen.
    Was ich hier aufzähle, sind Dinge, die die Rentner und die Arbeitnehmer, die unmittelbar Beteiligten, angehen. Dieses Gesetz wurde draußen schon diskutiert, und es wird sicher jetzt weiter diskutiert werden, in der Fabrik, im Altersheim und in der Familie. Ich fürchte, es werden nicht sehr freundliche Worte sein, die die Regierung und die Regierungsparteien hier zu hören bekommen. Es wird heißen: warum waren und sind die Gelder etwa für Beträge an die Industrie, für Subventionen an die Landwirtschaft, für Diäten, für militärische und andere Zwecke da, und warum verschließt sich der Säckel des Finanzministers nun, wo es an die Altrenten geht? Sind die Altrentner nicht bereits um ein Jahr Rentenerhöhung gebracht worden dadurch, daß der Arbeitsminister leider die Tat nicht seinen Reden unmittelbar folgen ließ?
    Nicht nur die Rentner werden sich Gedanken machen, sondern auch diejenigen, die die Notwendigkeit, ja, ich möchte sagen, die Überfälligkeit der Sozialreform kennen. Sie fragen sich doch: wie verhält sich dieses Altrentengesetz zu jener vom Bundeskanzler zugesagten umfassenden Sozialreform? Diese Besorgten, diese Wissenden werden auf die Verzerrung des Rentengefüges hinweisen, die hier noch vergröbert wird, wovon ich sprach, und sie werden sagen: Hier wird etwas getan, was die
    Richtung der Sozialreform vorwegbestimmt, ohne daß man gewiß sein kann, daß das, was hier geschieht, nun in die Rentenreform auch tatsächlich hineinpaßt. Fast 700 Millionen DM werden für diesen Teil der künftigen Sozialreform ausgegeben, und damit zweifellos ein großer Teil der gesamten Mittel, die überhaupt für die Sozialreform in Betracht zu ziehen sind. Andere Gruppen — ich erinnere an die sogenannten älteren Witwen oder an die Militärpflichtigen des Kaiserreichs oder diejenigen, die im ersten Weltkrieg Dienst getan haben —, diese und andere, die, wie wir alle wissen, gewisse Ungerechtigkeiten aus der Sozialversicherung zu erleiden haben, werden damit evtl. vor die Lage gestellt, daß man ihnen sagt: Für euch ist kein Geld mehr da. Jede Teilreform, auch diese hier, muß notwendig mit dem Blick auf die Gesamtreform angelegt werden; sonst wird die Gesamtreform immer schwieriger. Der Beirat beim Bundesarbeitsminister ist zweifellos nicht zu beneiden, da er wiederum vor eine Tatsache gestellt wird, auf die er selbst gar keinen Einfluß hatte. Ihm werden die Wege damit vorgeschrieben. Und wie soll denn eine organische Sozialreform zustande kommen, wenn auf Veranlassung des zuständigen Ressortministers so unsystematisch, so nebeneinander her, so ohne Rücksicht auf die Zukunft gearbeitet wird?!
    Es handelt sich nicht um eine kleine, um eine bedeutungslose Angelegenheit, die man etwa vorweg so nebenher mal erledigen kann. Es sind 5 Millionen Menschen, und ich schätze; mit ihren. Angehörigen und Wohnungsgenossen etwa 10 Million Menschen, die auf diesen Augenblick gewartet haben. Die Hälfte von ihnen wird, wie ich sagte, enttäuscht sein, daß sie gar nichts bekommen wird, und die andere, daß das Wort des Bundesarbeitsministers von den 30 DM nicht erfüllt worden ist. Ich nehme gern zur Kenntnis, daß dieses Wort von Ihnen, Herr Bundesarbeitsminister, in dieser Form nicht ausgesprochen wurde. Aber, Herr Minister, dieses Wort hätten Sie dementieren müssen! Es ist hinausgegangen in die Rentnerkreise. Ich habe es selbst erlebt, daß einer gesagt hat: „Von irgendeinem Monat an bekomme ich 30 Mark mehr, und da kann ich ein Abzahlungsgeschäft drauf aufbauen." Meine Damen und Herren, so kann man nicht Sozialpolitik machen, so kann man auch nicht wichtige innerpolitische Fragen behandeln. Es kann hier als zu leicht genommen empfunden werden, was doch von höchstem Gewicht für die Gesamtheit ist. Ich muß hier zum wiederholten, zum hundertsten Male sagen: das große Versäumnis des amtierenden Bundesarbeitsministers, vor nunmehr drei Jahren jene Soziale Studienkommission nicht angenommen, nicht in Lauf gesetzt zu haben, rächt sich gerade jetzt wieder einmal recht bitter. Die Altrentenerhöhung war eine Notwendigkeit. Aber sie hätte ein organischer Bestandteil der Gesamtreform sein müssen. Ich glaube mich berechtigt, nicht nur von der Opposition aus davor zu warnen, diesen Weg weiter zu beschreiten.
    Ich möchte im übrigen aber ganz deutlich sagen: die Grundgedanken des Gesetzes halten wir für gut. Wir bejahen die Aufwertung jener alten Beiträge und die Erhöhung der Leistung, die hier erfolgt, und wir halten es für notwendig, diese Angelegenheit vorweg zu regeln. Was wir vermissen, ist etwas anderes: die Erfüllung jener vier Grundforderungen, die ich an den Anfang meiner Ausführungen gestellt habe, der Forderung, allen Sozialrentnern zu helfen, niedrige Renten besonders zu berücksichtigen, die Fürsorge nach aller Mög-


    (Dr. Preller)

    lichkeit auszuschalten und eine Rente zu schaffen, die jeder sich ohne Mühe selbst berechnen kann. Wenn man von diesen Grundsätzen ausgegangen wäre, hätte man ein Gesetz bekommen, dessen Leitgedanke gleichzeitig der großen Sozialreform gedient hätte.
    Wir wissen, daß wir in dieser Kritik nicht nur mit den Rentnern und mit den Arbeitnehmern, sondern auch mit den Arbeitgebern und der Sozialwissenschaft einig gehen. Was wir besonders beklagen — das möchte ich zum Ende sagen —, das ist die Form dieser Regelung. Wir beklagen sie auch aus allgemein politischen Gründen. Wir haben doch jetzt so häufig gehört, welche Bedeutung der Innenpolitik gerade im gegenwärtigen Kalten Krieg zukommt. Der Herr Bundesinnenminister hat seine Erklärung zum Fall John auf dieser These aufgebaut. Nun fragen wir: dient der Entwurf dem, was man soziale Befriedung nennt? Wird der Sohn befriedigt sein können von der Rente, die der alte Vater erhält? Wird dieser Sohn an seinem Arbeitsplatz beruhigt arbeiten, wenn er weiß, daß ihm, wenn er frühzeitig invalide wird, weniger zugebilligt wird als einem älteren Rentner? Und wird dieser Sohn bereit sein, im gegebenen Falle mit echter, innerer Anteilnahme ein System zu verteidigen, das den Vater am Rande der Not hält? Denn so sieht doch die Bevölkerung diese Dinge!

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Das ist ja professoral!)

    Das ist nicht professoral, Herr Zwischenrufer,

    (Abg. Becker [Pirmasens] : Doch!)

    sondern das sind die Dinge, die Sie draußen, wenn Sie in die Versammlungen gehen, immer wieder zu hören bekommen, und Sie müssen den Menschen, die Sie doch auch gewählt haben, etwas sagen, was sie verstehen können. Diese Menschen messen das Parlament doch an dem, was sie selbst kennen und was ihnen auf den Nägeln brennt. Ihnen von der Regierungskoalition und insbesondere von der CDU kann niemand die große Verantwortung abnehmen, die Sie mit Ihrer Mehrheit erhalten haben. Sie sollten dabei auch auf die Stimmen jener hören, die doch wohl teilweise auch Ihnen Ihr Vertrauen geschenkt haben!

    (Abg. Horn: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen!)

    — Dann machen Sie ein anderes Gesetz! Übernehmen Sie nicht solche Gesetze, Herr Horn! Die Forderung, daß die Innenpolitik gegenüber dem bisherigen Primat der Außenpolitik stärker zur Geltung kommen müßte, ist ja in der letzten Zeit, auch hier im Parlament, laut und lauter geworden. Dieser Entwurf, meine ich, hätte ein Beweis dafür sein können, daß die Regierung diesen Mahnruf verstanden hat. Ich befürchte allerdings, daß diese Probe von der Regierung wiederum nicht bestanden worden ist, und ich darf ruhig sagen, daß wir dies bedauern. Denn in einem sollten wir doch wohl einig sein: für die, die ein Leben lang für uns gearbeitet haben und auf deren Leistungen das wirtschaftliche Fundament unseres gegenwärtigen Staates beruht, für die Alten und die Siechen, die Väter und die Mütter sollte das Beste gerade gut genug sein. Dieser Entwurf aber ist nicht gut. Er gibt weithin Almosen, wo wir Opfer bringen sollten.

    (Beifall bei der SPD.)