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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung der ersten Lesung des Gesetzes.
    Es liegen nun verschiedenartige Anträge vor. Wie das Haus gehört hat, haben die Antragsteller beantragt: Federführend Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Zwei große Fraktionen — das darf ich wohl unterstellen — haben beantragt: federführend Rechts- und Verfassungsausschuß, damit vorab die Rechtsfrage geklärt wird und sich dann erst die Fachausschüsse mit der Frage befassen. Ich lasse deshalb über den letzten Antrag zuerst abstimmen. Wer der Meinung ist, daß dieser Gesetzentwurf an den Rechts- und Verfassungsausschuß — federführend — gehen soll, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit angenommen.
    Nun zu der Frage, ob noch an irgendwelche Fachausschüsse zusätzlich überwiesen werden soll. Es liegen vor ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik, ein Antrag auf


    (Vizepräsident Dr. Schneider)

    Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Mittelstandsausschuß.

    (Zurufe: Kommunalpolitik!)

    — Kommunalpolitik. Ist das Haus der Meinung, oder soll ich abstimmen lassen?

    (Zurufe: Und Mittelstand!)

    Also Kommunalpolitik. Darüber ist man einig. Dann ist so beschlossen.
    Ich höre hier: Und Mittelstand! Machen wir es doch kurz und debattieren wir nicht lange. Wer der Meinung ist, daß auch an den Mittelstandsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden soll, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit ist Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung abgeschlossen.
    Ich kehre zu dem vorhin schon aufgerufenen
    Punkt 7 der gestrigen Tagesordnung betreffend Rentenversicherungen usw.
    zurück. Ich brauche wohl die einzelnen Punkte nicht noch einmal zu verlesen. Ich erteile jetzt das Wort zur Begründung der Drucksache 788 dem Herrn Abgeordneten Professor Schellenberg.


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit fast einem Jahr hat die Regierung Versprechungen hinsichtlich einer Verbesserung der Rentenleistungen abgegeben. Der Herr Bundeskanzler hat sich in seiner Regierungserklärung mit der Rentenfrage beschäftigt und das bemerkenswerte Eingeständnis gemacht, daß die Rentner bisher nicht ausreichend am wirtschaftlichen Aufstieg teilgenommen haben. In diesem Zusammenhang hat der Herr Bundeskanzler eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Rentner als ein besonderes Anliegen der Bundesregierung bezeichnet. Der Herr Bundesarbeitsminister hat in Reden und sonstigen Verlautbarungen vielfach eine Erhöhung der Renten in Aussicht gestellt und hierüber sowohl konkrete Termine wie konkrete Beträge genannt. So wurde von einer durchschnittlichen Rentenerhöhung von 30 DM je Rente und Monat gesprochen und erklärt, daß das Gesetz, vom November 1953 an gerechnet, in einem halben Jahr, also im Mai dieses Jahres, in Kraft treten werde. Diese Ankündigungen mußten von den Rentnern als Zusagen der Regierung aufgefaßt werden und haben bei Millionen von Rentnern feste Hoffnungen auf eine Rentenerhöhung geweckt. Das führte, da bisher keine Rentenerhöhung eintrat, für viele Rentner zu Enttäuschungen.
Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in ihrer Großen Anfrage zur Sozialreform, über die am 21. Mai hier eine Aussprache stattfand, auch die Frage der Erhöhung der Renten angesprochen und die Regierung um Auskunft über den Stand dieser Angelegenheit gebeten. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage hat der Herr Bundesarbeitsminister wörtlich folgendes erklärt:
Die Arbeiten zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Rentenangleichung werden mit besonderem Nachdruck und in Zusammenarbeit mit den erfahrensten Praktikern der Rentenversicherung durchgeführt. Sie stehen unmittelbar vor dem Abschluß.
Auch das hat bei den Rentnern wieder Hoffnungen erweckt. Zwar hat der Herr Bundesarbeitsminister im Juli seinen Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt, aber die Gesetzesvorlage über die Rentenerhöhungen ist im Kabinett erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Infolgedessen trat eine weitere Verzögerung in der Rentenerhöhung ein. Dadurch wurde die Enttäuschung der Rentner, die nun schon viele Monate auf eine Erhöhung ihrer spärlichen Renten warten, verstärkt. Diese vielfachen Verzögerungen machen dringend Sofortmaßnahmen für die sozial Schwachen, die ihr Recht auf Sicherung des Lebensbedarfs nicht selber vertreten können, erforderlich.
Deshalb hat meine Fraktion am 1. September den vorliegenden Antrag auf Gewährung einer Sonderzulage eingebracht, die im Oktober zur Auszahlung kommen soll. Meine Fraktion beantragt, zu den laufenden Renten eine Sonderzulage in Höhe einer Monatsrente zu gewähren. Diese Zulage soll an alle Rentner der Rentenversicherung gewährt werden. Wiederholt hat der Herr Bundesarbeitsminister davon gesprochen, daß das Mißverhältnis zwischen Löhnen und Renten beseitigt werden muß. Unter diesem Mißverhältnis leiden aber — unabhängig von einer Altersgrenze — alle Rentner.
Es könnte vielleicht entgegnet werden, der Bundesarbeitsminister habe in anderem Zusammenhang lediglich eine Anpassung der Renten an die heutige Kaufkraft des Geldes angekündigt, und hierfür kämen — so wird argumentiert — nicht alle Rentner, sondern nur die Rentner in Frage, die Beiträge vor einem bestimmten Stichtag entrichtet haben. Um einem solchen Einwand von vornherein zu begegnen, weise ich darauf hin, daß die Zahl der Rentner, die vor 1939 keine Beiträge geleistet haben, außerordentlich niedrig ist. Sie beträgt noch nicht einmal 1 % aller Rentner.

(Abg. Dr. Menzel: Hört! Hört!)

Wenn aber über 99 % der Rentner von Veränderungen der Kaufkraft des Geldes seit der Zeit, in der sie Beiträge geleistet haben, betroffen werden, dann ist es ratsam, zweckmäßig und notwendig, alle Rentner in den Genuß einer Sonderzulage kommen zu lassen. Zudem hat auch der Herr Bundeskanzler dadurch, daß er von einer Anpassung der Renten an das gestiegene Sozialprodukt sprach, Hoffnungen auf Erhöhung a 11 e r Renten geweckt.
Meine Fraktion hat beantragt, den Rentnern eine Sonderzulage in Höhe einer Monatsrente zu gewähren. Der Betrag einer Monatsrente rechtfertigt sich in doppelter Weise. Erstens erfolgten die letzten bescheidenen Rentenerhöhungen durch das Grundbetrag-Erhöhungsgesetz in Höhe von 5 DM, 4 DM und 2 DM monatlich mit Wirkung vom 1. Dezember 1952, also vor rund zwei Jahren. Seit dieser Zeit ist das Sozialprodukt um etwa 12 bis 15 % gestiegen. Wenn meine Fraktion als Sonderzulage eine Monatsrente fordert, so bedeutet das, bezogen auf das letzte Jahr, eine Rentenerhöhung um etwa 8 %. Die von meiner Fraktion geforderte Sonderzulage bleibt also noch hinter der Erhöhung des Sozialprodukts, auf die sowohl der Herr Bundeskanzler wie auch der Herr Bundesarbeitsminister in ihren Erklärungen zur Rentenfrage Bezug genommen haben, erheblich zurück.
Zweitens ist darauf hinzuweisen, daß nach den Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers ursprünglich eine Rentenerhöhung vom Mai 1954 an erfolgen sollte, und zwar, wie damals gesagt wurde, in Höhe eines Aufwands zwischen 750- und 800 000 000 DM jährlich. Da nach den jetzigen Plänen der Regierung bzw. der Regierungsparteien, die beim nächsten Punkt der Tagesordnung erörtert werden, das sogenannte Rentenmehrbetragsge-


(Dr. Schellenberg)

setz aber erst am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten soll, ist es auch finanziell gesehen gerechtfertigt, die seit Mai dieses Jahres nicht ausgezahlten Mittel für Rentenerhöhungen in Gestalt einer Sonderzulage den Rentnern zukommen zu lassen.
Im Gesetzentwurf meiner Fraktion ist vorgesehen, daß die Sonderzulage auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet werden darf. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, daß die Sonderzulage wirklich den Rentnern zugute kommt und nicht zur finanziellen Entlastung anderer Einrichtungen führt.
Bezüglich der Finanzierung der Sonderzulage schlägt meine Fraktion in ihrem Gesetzentwurf vor, die endgültige Aufbringung der Mittel dem weiteren Gesetz über Neuregelung der Rentenerhöhungen vorzubehalten. Das ist deshalb erforderlich, weil zu unserem lebhaften Bedauern der Herr Bundesarbeitsminister seine am 21. Mai diesem Hause abgegebene Erklärung bezüglich Vorlage von Zahlenmaterial über die deutsche Rentenversicherung bis jetzt nicht erfüllt hat. Der Herr Minister hat am 21. Mai erklärt — ich zitiere wörtlich —:
Im Ministerium für Arbeit wird seit Monaten an einer versicherungsmathematischen Bilanz gearbeitet. Mit dem Abschluß dieser Arbeiten ist Mitte dieses Jahres zu rechnen.
Es ist mir nicht bekannt, ob diese Arbeiten abgeschlossen sind. Ich kann nur feststellen, daß das Haus diese Unterlagen bis zur Stunde nicht erhalten hat. In der gleichen Sitzung am 21. Mai hat der Herr Bundesarbeitsminister erklärt, daß die ersten Ergebnisse der sogenannten Sozialenquete im August dieses Jahres zu erwarten seien. Auch diese Unterlagen sind dem Hause bisher unbekannt. Ohne dieses Zahlenmaterial kann aber eine endgültige Entscheidung über die Aufbringung der Mittel für die Sonderzulage nicht getroffen werden.
Meine Fraktion schlägt vor, daß die durch die Sonderzulage entstehenden Aufwendungen von den Trägern der Rentenversicherung bevorschußt werden. Das ist den Rentenversicherungsträgern auf Grund ihrer Vermögenslage durchaus möglich. Denn wir haben gestern in der Fragestunde von dem Herrn Bundesarbeitsminister erfahren, daß der Vermögensstand der deutschen Rentenversicherungsträger gegenwärtig rund 5 Milliarden DM beträgt und sich am Schluß des Jahres voraussichtlich auf 5,6 oder 5,7 Milliarden DM belaufen wird. Die Rentenversicherungsträger verfügen, abgesehen von ihren Vermögensanlagen, auch über genügend Barmittel, so daß sie in der Lage sind, vorschußweise bis zur endgültigen Regelung durch den Gesetzgeber diese Beträge zu verauslagen.
Durch den vorgelegten Entwurf meiner Fraktion über die Gewährung einer Sonderzulage in Höhe einer Monatsrente wird weiteren Regelungen zur Erhöhung der Renten selbstverständlich nicht vorgegriffen. Die Sonderzulage bezieht sich, wie aus dem Gesetzentwurf meiner Fraktion hervorgeht, nur auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung.
Erfreulicherweise hat allein schon die Tatsache, daß meine Fraktion den Gesetzentwurf über die Gewährung einer Sonderzulage eingebracht hat, die Arbeiten an dem von der Regierung seit fast einem Jahr angekündigten Gesetzentwurf außerordentlich beschleunigt. Seit Vorliegen unseres Antrags wurden die Beratungen in der Bundesregierung und bei den Regierungsparteien sehr beschleunigt, so daß die Presse — ich zitiere die „Welt" — sogar von einer „Durchpeitschung des Gesetzentwurfs im Kabinett" gesprochen hat. Wie sich die Dinge im einzelnen vollzogen haben, ist der Opposition nicht bekannt. Wir können nur den Tatbestand als solchen feststellen. Im Interesse der Rentner ist es jedenfalls zu begrüßen, daß die Rentenfrage jetzt auch bei der Regierung und den Regierungsparteien mit Beschleunigung behandelt wird und daß auf Grund unseres Gesetzentwurfs über die Gewährung einer Sonderzulage die Rentenfrage endlich in Bewegung geraten ist.

(Abg. Horn: Das wäre ein bißchen überheblich!)

— Ich glaube, Herr Kollege Horn, wenn Sie die Presse der letzten 14 Tage seit Einbringung unseres Antrags verfolgt haben, dann werden Sie diese Dinge bestätigen müssen. Ich bin gern bereit, Ihnen an Hand von Zeitungsausschnitten einzeln zu belegen, wie sich vom Eingang unseres Antrags an die Dinge bei den Regierungsparteien entwickelt haben.

(Abg. Dr. Menzel: Bis zur nächsten Landtagswahl!)

Die Meldungen waren außerordentlich interessant. Ich will nur einiges aus dem Gedächtnis zitieren. An einem Tag — ich glaube es war am Dienstag, dem 14. September — hieß es, das Bundeskabinett habe sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, aber noch grundsätzliche Bedenken; es sollten deshalb Sondermaßnahmen erwogen werden, über die aber auch noch Beratungen stattfinden müßten. Am nächsten Tage hieß es, daß keine Sondermaßnahmen beabsichtigt seien, sondern daß das Gesetz im Kabinett verabschiedet sei. Das Gesetz wurde aber
— Herr Kollege Horn, ich möchte nicht dem nächsten Punkt vorgreifen — in einer Fassung verabschiedet, die wenig gründlich durchgearbeitet ist. Ich möchte — weil Sie die Frage angeschnitten haben — z. B. nur darauf hinweisen, daß die Begründung, die dem Bundesrat vorgelegt worden ist, in der Paragraphenfolge nicht mit dem Text des Gesetzes übereinstimmt

(Hört! Hört! bei der SPD)

und daß wesentliche Vorschriften, beispielsweise die Vorschriften über die Erhöhung der Beiträge, über Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung, in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt worden sind. Dann behaupte ich — da Sie die Frage angeschnitten haben
— in aller Öffentlichkeit, daß das Zahlenmaterial, mit dem die Bundesregierung operiert — wenn ich die Zahl richtig im Gedächtnis habe, handelt es sich um 684 Millionen DM —, sich auf frühere Entwürfe bezieht und nicht mit dem gegenwärtigen Gesetzestext über die Festsetzung einer Höchstgrenze usw. in Einklang steht.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das nur als Antwort an Sie, Herr Kollege Horn!

(Abg. Horn: Vielen Dank!)

Auf Grund unseres Antrags sind die Dinge jetzt erfreulicherweise in Bewegung gekommen. Meine Fraktion wird alles tun, um diese Angelegenheit so lange nicht mehr zur Ruhe kommen zu lassen, bis eine wirkliche soziale Sicherung für die Rentner gewährleistet ist.

(Beifall bei der SPD.)

Als erster Schritt hierzu ist nach Ansicht meiner
Fraktion die Gewährung einer Sonderzulage an


(Dr. Schellenberg)

alle Rentner erforderlich. Eine solche Maßnahme kann in wenigen Tagen durchgeführt sein. Alle anderen gesetzlichen Regelungen, bei denen Berechnungen durchgeführt werden müssen, erfordern einige Zeit. Schließlich hat das Bundesarbeitsministerium selbst fast ein Jahr benötigt, um überhaupt einen Gesetzentwurf, der recht kompliziert ist, fertigzustellen. Für die Rentner ist aber schnelle Hilfe erforderlich. Deshalb muß vorweg als Sofortmaßnahme eine Sonderzulage gewährt werden. Das duldet keinen Aufschub. Wir sprechen deshalb die Erwartung aus, daß der Sozialpolitische Ausschuß, dem wir unseren Gesetzentwurf zu überweisen bitten, seine Beratung so gestaltet, daß die zweite und dritte Lesung bereits in der nächsten Plenarsitzung durchgeführt werden können.

(Beifall bei der SPD.)


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    Zur Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 820 unter Punkt 7 c hat das Wort der Abgeordnete Stingl.
    Stingl (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der Koalitionsparteien legen dem Hause den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung vor. Herr Professor Schellenberg hat schon erwähnt, daß von der Regierung der gleiche Entwurf sogar in demselben Wortlaut. wie er Ihnen hier vorliegt, dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Daraus, daß sich die Fraktionen der Koalitionsparteien entschlossen haben, den Entwurf, obwohl er dem Bundesrat schon vorliegt, auch als Initiativgesetzentwurf im Bundestag einzubringen, wollen Sie erkennen, daß wir der Meinung sind, daß es höchst dringlich und eilig ist, unseren Altrentnern eine Besserung ihrer Lebensverhältnisse zu gewähren.
    Meine Damen und Herren, ich darf mir die Bemerkung gestatten, daß Herr Professor Schellenberg darauf hingewiesen hat, das Bundesarbeitsministerium habe seit fast einem Jahr an diesem Entwurf gearbeitet. Sie können versichert sein, daß auch wir — ich kann das insoweit natürlich nur für meine Fraktion sagen — mit Ungeduld auf den Entwurf gewartet haben, jedoch davon überzeugt sind, daß die in diesem Jahr geleistete Vorarbeit an dem Entwurf die Gewähr dafür gibt, daß hiermit eine Regelung gefunden wird, die wir den Rentnern gegenüber verantworten können. Ich darf den Vorwurf zurückweisen, daß uns überhaupt erst die Initiative der SPD veranlaßt habe, uns in den Fraktionen mit dem Problem zu beschäftigen und seine Dringlichkeit zu erkennen.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das habe ich nicht gesagt, Herr Stingl! Ich habe gesagt: „beschleunigt"! Sie beschäftigen sich damit schon einige Zeit!)

    — Ich kann Ihnen zur Kenntnis geben, daß, bevor Ihr Antrag kam, in unserer Fraktion immer wieder darauf gedrängt wurde, daß dieser Antrag fertiggestellt würde.

    (Lachen und Zurufe bei der SPD. — Abg. Mellies: Dann wäre er heute noch nicht da, wenn unser Antrag nicht gekommen wäre; seien wir ganz ehrlich! — Gegenruf des Abg. Arndgen: Da habt ihr eine gute Nase gehabt!)

    Ich darf bemerken, daß der Umstand, daß wir den gleichen Entwurf einreichen, den die Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet hat, natürlich einschließt, daß die Fraktion der CDU/CSU und gewiß auch andere Fraktionen der Regierungskoalition in den Ausschußberatungen noch gewisse Dinge besprechen und vielleicht in einigen Punkten Änderungen vorschlagen werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Weil er trotz der Länge der Vorbereitung ein überhasteter Entwurf war, Herr Stingl!)

    — Ich bin nicht ganz Ihrer Meinung; aber das ist nun ihre Auffassung.
    Bei diesem Gesetz geht es darum, die echte Not der alten Rentner zu beheben und ihnen die Möglichkeit zu geben, nunmehr aus ihrer Bedrängnis und der Sorge um den täglichen Lebensunterhalt herauszukommen, die Sie ja aus den Briefen alle genau so gut kennen wie ich.
    Ich darf im übrigen daran erinnern, daß dieser Entwurf nicht die erste Maßnahme seit dem Zusammenbruch ist, womit versucht wird, die Lage der Rentner an die veränderte Kaufkraft und das veränderte Preis- und Lohngefüge anzupassen. Sie wissen alle selbst, daß das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz schematisch eine Erhöhung um 15 DM und eine Festsetzung der Mindestrente auf 50 DM in der Invalidenversicherung brachte. Sie wissen auch, daß das Rentenzulagengesetz von 1951 insoweit eine schematische Aufbesserung der Renten brachte, als 25 % zur Gesamtrente zugeschlagen wurden, also sowohl zum individuellen Teil wie zum generellen Teil, zur Grundrente und zum Steigerungsbetrag. Die Erhöhung des Grundbetrags der Rente im Jahre 1953 wiederum brachte ebenfalls einen generellen Zuschlag, der sich nicht auf die Beitragsleistungen der Rentenempfänger bezog. Diese Regelungen — ich darf es noch einmal betonen — waren also alle schematisch. Im übrigen beinhaltet der SPD-Antrag auch eine schematische Erhöhung.
    Von diesem Prinzip der schematischen Erhöhung aller Renten geht unser Entwurf nun ab. Der Grundgedanke dabei ist, daß wir zunächst die Altrentner herausnehmen wollen, weil wir der Meinung sind, daß sie nicht in der Lage sind, noch zu warten, bis eine Gesamtreform der Sozialversicherung, die ja erarbeitet wird, durchgeführt werden kann. Wir sind also der Meinung, daß die bisherigen Regelungen nicht ausreichten, und wollen deshalb die Altrenter besserstellen.
    Woher ergeben sich nun die Gründe für die Besserstellung derjenigen, die vor diesen beiden großen Eingriffen — 1939 Ausprägung der Rüstungswirtschaft und 31. Dezember 1923 Ende der Inflation — günstiger dagestanden haben? Wir wissen, daß wir es bei der Beitragszahlung in der Rentenversicherung — und das ist der erste Grund — mit einem unterschiedlichen Wert der geleisteten Beiträge zu tun haben. Der weitere Grund ergibt sich daraus, daß die in der Rentenversicherung Beiträge zahlenden Arbeitnehmer früher unterversichert waren, unterversichert nicht nur deshalb, weil sie im Vergleich zum heutigen Lohngefüge einen geringeren Lohn bezogen, sondern unterversichert auch deshalb, weil die Beitragsgrenze, also das zur Sozialversicherung herangezogene Einkommen, wesentlich niedriger lag, als wir es heute gewohnt sind. Diese Unterversicherung wirkt sich natürlich bei der Berechnung der Steigerungsbeträge aus. Gerade die alten Rentner, die schon sehr lange


    (Stingl)

    Beiträge gezahlt haben, erhalten nicht die ihren damaligen Einkommensverhältnissen entsprechenden Rentenleistungen. Dabei muß erwähnt werden, daß die Rentenversicherung zur Zeit ihrer Gründung und in den ersten Anfängen schließlich nicht als alleinige Alterssicherung für die Rentenbezieher gedacht war, sondern daß man der Meinung war, jeder Rentner werde in seinem Alter von dem, was er sich auch sonst erspart habe, noch leben können. Die beiden Inflationen und die Kriege überhaupt mit ihren Folgen haben diese Vorsorge des einzelnen, des Privaten, weithin zunichte gemacht. Infolgedessen sind wir gezwungen, heute auf gesetzgeberischem Wege demjenigen, der in einem langen, arbeitsreichen Leben Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und eine Pflichttreue und Treue zur Rentenversicherung bewiesen hat, das auch zu vergelten. Wir meinen dabei, daß sich diese Anhebung der Renten der Alten irgendwie auf den Entgelt beziehen muß, den sie zur Zeit ihrer Beitragsleistungen bezogen haben. Das ist ein wesentlicher Grundgedanke dieses Gesetzes. Insofern unterscheidet sich die von uns vorgeschlagene Regelung von einer schematischen Anhebung. Wer in seiner Versicherungszeit annähernd gleichen Entgelt bezogen hat, soll für sich auch die annähernd gleiche Erhöhung der Renten in Anspruch nehmen können; eine völlige Gleichstellung wird sich nicht erreichen lassen. Wir wollen damit erreichen, daß sowohl individuell die Beitragsleistungen des Versicherten berücksichtigt werden als auch zugleich auf das Gesamteinkommen abgehoben wird, das er zu der Zeit hatte, als er in die Versicherung einzahlte.
    Im einzelnen darf ich zu dem Entwurf des Gesetzes bemerken, daß, ausgehend von diesem Gedanken, der § 1 die Regelung auf diejenigen Versicherten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, und auf diejenigen Witwen und Witwer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, begrenzt, im Moment also auf solche, die bereits im Genuß der Rente sind.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Weshalb, Herr Stingl? Wollen Sie das vielleicht erläutern, weshalb?)

    — Weil wir der Meinung sind, daß die Regelung für die Bezieher von Invalidenrente oder einer sonstigen Rente, die unter 65 bzw. 60 Jahre alt sind, eine Angelegenheit ist, die im Zuge der gesamten Regelung der Sozialversicherung erledigt werden muß.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Die können warten!)

    Nach dem § 2 — das ist ja wohl selbstverständlich — soll diesen Mehrbetrag nur derjenige erhalten, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt.
    Die praktische Durchführung des Gesetzes für den Kreis der Rentenberechtigten ergibt sich aus dem § 3 bzw. den §§ 4 und 5. Der § 3 des Gesetzentwurfs beschäftigt sich damit, wie die Errechnung des Mehrbetrages durchzuführen ist, wenn eine Rente neu festgestellt wird, also für diejenigen Rentenberechtigten, die nach dem Erlaß dieses Gesetzes in die Rente hineinwachsen und 65 Jahre als Versicherte, 60 Jahre als Witwer und Witwen alt werden. Sicherlich ist Ihnen hier beim Lesen des Gesetzentwurfs aufgefallen, daß in Abs. 2 Buchstabe a und in Abs. 2 Buchstabe b die Vomhundertsätze, mit denen die Beitragsleistungen der Versicherten multipliziert werden sollen, in den einzelnen Versicherungsarten verschieden sind. In der Rentenversicherung für Arbeiter sollen sie für
    die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 80 v. H. betragen, in der Rentenversicherung der Angestellten 120 v. H. und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 40 v. H. In der Zeit nach dem 1. Januar 1924 bis zum 31. Dezember 1938 sollen die Vomhundertzahlen jeweils die Hälfte der eben angegebenen betragen. Die unterschiedliche Bewertung in den verschiedenen Rentenversicherungsarten ergibt sich daraus, daß die Berechnung der Steigerungsbeträge in den einzelnen Rentenversicherungsarten verschieden ist.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Und der Grundbeträge, Herr Stingl! Wollen Sie sich dazu äußern?)

    — Wir wollen die Grundbeträge so lassen, wie sie sind, und wollen bei dem Mehrbetragsgesetz auf die Steigerungsbeträge abheben — ich sagte es vorhin schon — unter Bezugnahme sowohl auf die geleisteten Beiträge wie unter Bezugnahme auf das Entgelt, das derjenige bezogen hat, der die Versicherungsbeiträge geleistet hat.
    Ich sagte, die Verhältniszahlen, die Sie hier finden, erklären sich daraus, daß die Steigerungsbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter, also in der Invalidenversicherung, mit 1,2 %, in der Rentenversicherung der Angestellten mit 0,7 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung mit 2,4 % berechnet werden.
    In Abs. 3 legen wir fest, daß für die Ersatzzeiten ebenfalls diese Zulagen, soweit Steigerungsbeträge zu gewähren sind, berechnet werden sollen. Für diejenigen Rentner, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits ihre Rente bekommen, deren Rente also schon festgestellt ist und die über 65 bzw. 60 Jahre alt sind, mußte naturgemäß ein anderes Verfahren gefunden werden. Hierin ist der Grund zu suchen, weshalb umfangreiche und sehr langwierige Vorarbeiten bis zur Einbringung dieses Gesetzes notwendig waren. Hier mußte ja — ich darf es noch einmal erwähnen — davon ausgegangen werden, daß man ungefähr feststellt oder einen Anhaltspunkt dafür findet, wie lange und in welcher Höhe der Versicherte Beiträge geleistet hat. Dafür ist natürlich zunächst der Steigerungsbetrag ein Maßstab, aber nicht für sich allein. Er muß selbstverständlich zum Beginn der Beitragsleistung in der Rentenversicherung in Beziehung gesetzt werden. Da bei den meisten Rentenversicherungsträgern Unterlagen nicht nur durch den Krieg verlorengingen, sondern auch deshalb nicht mehr vorhanden sind, weil sie nach Feststellung der Rente nach einer gewissen Zeit vernichtet werden, mußte man von der Wahrscheinlichkeit eines normal verlaufenen Arbeitslebens ausgehen. Das hat dazu geführt, daß man als Anhaltspunkt neben dem Steigerungsbetrag das Geburtsjahr des Versicherten berücksichtigt und dann im allgemeinen einen Normalbeginn des Arbeitslebens festlegt. Auch diese Relation allein genügt jedoch nicht. Man muß auch noch berücksichtigen, zu welcher Zeit dem Rentenempfänger seine Rente festgestellt wurde. Erst dann wird sich ja zeigen, welche Beitragsanteile er in den von uns zu erfassenden Zeiten mit anderem Lohn- und Preisgefüge, also vor 1923 bzw. 1938, geleistet hat. Diese Berechnung ist naturgemäß für die Einzelrente äußerst schwierig. Es kam uns aber darauf an — und das Arbeitsministerium ist diesem Wunsch gefolgt —, die Errechnung des Mehrbetrages zwar individuell, aber so schnell wie möglich durchzuführen. Deshalb ist für die Rentenversicherung der Angestellten und für die der Arbeiter eine Tabelle erstellt


    (Sting))

    1 worden, die nach den von mir eben genannten Grundsätzen errechnet ist und die — das darf ich mit allem Nachdruck sagen — es ermöglicht, die Arbeit zur Erhöhung der Renten auch von Hilfskräften durchführen zu lassen.

    (Abg. Heiland: Sie Optimist!)

    Wie mir gesagt wurde, haben einige Rentenversicherungsträger, einige Landesversicherungsanstalten, erklärt, die Durchführung sei in dieser Form mit einem Lochkartensystem sehr einfach. Im übrigen können wir uns, wenn wir im Ausschuß der Meinung sein sollten, auch diese Art ergebe eine allzu lange Verzögerung, über eine Vorschußzahlung durchaus unterhalten.
    In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Dinge, da die Unterlagen vorhanden sind, einfacher. Hier können wir auch bei den schon festgestellten Renten darauf zurückgreifen, was wir bei den noch festzustellenden gesagt haben und was in § 3 festgelegt ist.
    § 6 unseres Gesetzentwurfes besagt, daß dieser Mehrbetrag ein Bestandteil der Rente ist. Ich habe im Anfang angemerkt, die Einreichung der gleichlautenden Anträge hier und im Bundesrat werde dazu führen, daß im Ausschuß auch von uns unter gewissen Bedingungen Änderungen dieser oder jener Art vorgeschlagen würden. Ich darf für die CDU/CSU bemerken, daß wir uns gewiß über eine Unter- und Obergrenze dieses Mehrbetrages im Ausschuß eingehend unterhalten werden. Wir werden hier sicherlich zu einer allseits befriedigenden Lösung kommen.
    Der Mehrbetrag dieser Rentenerhöhung wird gezahlt mit Beginn des Monats, in dem das maßgebende Lebensjahr vollendet wird; das weicht also von der sonstigen Handhabung, bei der die Rente erst im nächsten Monat beginnt, etwas ab.
    Die Leistungen sollen unbeschadet des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes von dem Träger der Rentenversicherung der Arbeiter oder dem Träger der Rentenversicherung der Angestellten aufgebacht werden, je nach dem, von wem sie festgestellt sind.
    Nun zu § 9 dieses Gesetzenwurfes! Herr Professor Schellenberg hat vorhin bemerkt, dieser § 9 sei offenbar nicht die glänzendste Lösung, die man sich denken könne. In § 9, meine Damen und Herren, mußte ja für die Deckung eine Möglichkeit gefunden werden. Herr Professor Schellenberg hat den Betrag von 684 Millionen DM genannt. Das ist der Mehrbetrag, der ohne diese Begrenzung in Höhe von 30 DM entsteht. Insoweit gebe ich Ihnen recht, Herr Professor.

    (Abg. Dr. Schellenberg: In der Berechnung sind noch andere Fehler!)

    Ich darf aber bemerken, daß dieser jährliche Aufwand von 684 Millionen DM mit der Zeit abnehmen wird, nämlich insofern, als ja immer weniger Rentenempfänger in die Rentenversicherung hineinwachsen, die vor den beiden Stichtagen Beiträge an die Rentenversicherung geleistet haben. Allerdings ist das etwas, was in weiter Ferne liegt.
    Nun, diese Mehrleistung, die wir hier erbringen wollen, muß getragen werden. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, einen Ausgleich zu suchen in den Beiträgen, die den Versicherten abgezogen und vom Arbeitgeber getragen werden, und zwar nach dem Gesetzentwurf in der Form, daß bei der Rentenversicherung zusätzlich 1 % Beiträge eingeführt werden, aber bei der Arbeitslosenversicherung 1 % weniger. Der Zeitpunkt des Beginns dieser Neuregelung der Beiträge, der auf den 1. April 1955 festgelegt ist, sagt Ihnen schon, daß wir die Vorhaben der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr keineswegs gefährden wollen. Er besagt aber zugleich, daß wir uns auch über diesen Punkt im Ausschuß unterhalten müssen. Ich darf hier anmerken, daß ich nachher den Antrag stellen werde, zur Mitberatung auch den Ausschuß für Arbeit zuzuziehen, und zwar gerade wegen dieser Angelegenheit in § 10.
    Daß das Gesetz auch in Berlin gelten soll, braucht, glaube ich, nicht besonders erwähnt zu werden, sondern versteht sich von selbst.
    Meine Damen und Herren, durch dieses Gesetz werden 2 195 300 Rentenempfänger, die selbst versichert waren, einen Mehrbetrag bekommen. Ich glaube, daß das schon eine Leistung ist, mit der wir — in diesem Ansatz — unseren Alten entgegenkommen. Die beste Lösung, die wir uns denken konnten, war die, die möglichst schnell und möglichst umfassend denen hilft, die in einem langen und arbeitsreichen Leben Versicherungstreue bewiesen haben, die außerdem in dieser Sozialversicherung von Gesetzes wegen versichert waren und somit einen Anspruch darauf haben, daß ihnen ihr Lebensabend durch den Gesetzgeber gesichert wird, der sie ja in diese Versicherung hineingebracht hat. Wir sind der Meinung, daß in dieser Form eine wirksame Hilfe für die Alten gebracht wird, denen wir nicht zumuten wollen, auf die Gesamtreform der Sozialversicherung zu warten.
    Ich darf Sie bitten, den Gesetzentwurf federführend dem Ausschuß für Sozialpolitik und zur Mitberatung dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)