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ID0204513200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2045

  • date_rangeDatum: 24. September 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
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    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Beratung zu Punkt 5 der heutigen Tagesordnung.
    Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 830, dem Antrag Drucksache 810 unverändert zuzustimmen, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle fest: einstimmig angenommen.
    Wir kehren damit zur Tagesordnung von gestern zurück. Da der Punkt 6 a und b abgesetzt ist, rufe ich auf Punkt 7, von dem der Buchstabe b durch interfraktionelle Vereinbarung ebenfalls bis zum 15. Oktober zurückgestellt ist:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in
    den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788);
    c) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820);
    d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789);
    e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksache 815).
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat wollten wir so verfahren, daß diese aufgerufenen Punkte nacheinander begründet und dann zur Debatte zusammengezogen werden.
    Ich erteile das Wort dem Begründer des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Der Bundesarbeitsminister ist noch nicht anwesend, Herr Präsident! Ich würde doch bitten, abzuwarten, bis der Herr Bundesarbeitsminister bei der Behandlung dieser wichtigen Frage anwesend ist!)

    — Ist das Haus dieser Auffassung? (Zustimmung.)

    — Dann fahren wir fort in der Tagesordnung von gestern.
    Ich rufe auf Punkt 8:
    Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637).
    Soll begründet werden? — Bitte!
    Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei politische Tatbestände liegen vor, die meine Fraktion veranlaßt haben, den Antrag auf Beseitigung der Gemeindegetränkesteuer zu stellen.
    Der erste Tatbestand sind die Verhandlungen, Arbeiten und Entscheidungen dieses Hohen Hauses im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform, die ja in den nächsten Wochen zu irgendeiner Entscheidung gebracht werden muß. Die Vorlagen des Herrn Bundesfinanzministers lassen es nicht zu, daß die Fragen der Gemeindegetränkesteuer im Rahmen der Beratungen des Finanz- und Steuerausschusses vorgebracht werden, weil diese Fragen im Gegensatz zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in den Vorlagen des Herrn Finanzministers gar nicht angeschnitten sind. Deshalb ist meine Fraktion der Ansicht, daß diese Frage besonders vorgebracht werden muß, um dem Finanz-und Steuerausschuß Gelegenheit zu geben, sie bei der gesamten Finanzreform, die ja nicht nur die Einnahmen des Bundes, sondern auch die der Länder und Gemeinden zu berücksichtigen hat, im Rahmen des Gesamtprojektes zur Sprache zu bringen. Bei den Gemeindeeinnahmen und damit auch bei der Beratung der finanziellen Fragen der Gemeinden spielen die Realsteuern und vor allem auch die Getränkesteuer eine wichtige Rolle.
    Der zweite Tatbestand ist darin begründet, daß in jedem Frühjahr bei etwa 700 bis 800 Gemeinden unseres westdeutschen Bundesgebietes, in denen die Getränkesteuer erhoben wird, von den Ange-


    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    hörigen der Berufsgemeinschaft des Gaststätten-und Hotelgewerbes, des Konditorhandwerks und anderer ähnlich gelagerter Berufe einschließlich der Industriegewerkschaft Nahrung und Genuß bei der Beratung der Gemeindehaushalte immer wieder der Versuch gemacht wird, die von diesen Kreisen als ungerecht empfundene Getränkesteuer zu beseitigen Es entspricht unseres Erachtens nicht einer echten gesellschaftlichen Beruhigung im gemeindlichen Leben, wenn man jedes Jahr wieder während der Beratung in den Gemeinden, in denen die Getränkesteuer erhoben wird, Plakate in den Gaststätten findet, die sich gegen die Getränkesteuer wenden, und wenn man durch öffentliche Presseverlautbarungen und öffentliche Kundgebungen die Kommunalpolitiker bzw. die Gemeindevertreter auf Beseitigung der Getränkesteuer anspricht, wobei der Erfolg immer sehr verschiedenartig ist. Es gibt Städte in unserem westdeutschen Bundesgebiet, die in den letzten Jahren die Getränkesteuer im Verfolg derartiger Wünsche beseitigt haben. Es gibt auch Städte, die diese Beschlüsse in ihren Gemeindevertretungen gefaßt haben, aber gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde und gegenüber der Landesregierung nicht zum Zuge gekommen sind. Ich erinnere hier z. B. an die Stadt Solingen, die im Jahre 1952 die Beseitigung der Getränkesteuer beschlossen hat, aber bis heute wegen der Streitigkeiten und Differenzen zwischen der Aufsichtsbehörde und der Gemeindevertretung diese Beseitigung nicht hat durchführen können.
    Der dritte Tatbestand, der uns veranlaßt hat, die endgültige Aufhebung dieser Getränkesteuer zu fordern, sind die ständig wachsende Verärgerung, der Mißmut und auch eine gewisse politische Unduldsamkeit, die sich in den betroffenen Kreisen des mittelständischen Gaststätten- und Hotelgewerbes mehr oder weniger breitmachen. Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf den letzten großen Verbandstag hin, der vor einigen Tagen in Bremen stattgefunden hat, auf dem der Mißmut über diese Sonderbelastung, über diese Sonderumsatzsteuer in verschiedenartiger Höhe — 5 %, 10 % oder 15 % je nach Lage der betreffenden Gemeinde —, öffentlich zum Ausdruck gekommen ist.

    (Abg. Heiland: Morgen kommen die Kinobesitzer mit der Vergnügungsteuer!)

    Die Getränkesteuer ist von höchstens 700 bis 800 Gemeinden, vor allem von Städten, eingeführt worden, d. h. weit über 20 000 Gemeinden haben die Getränkesteuer nicht eingeführt. Das bedeutet praktisch, daß die Bevölkerung in zwei Gruppen eingeteilt ist, in die eine Gruppe, die Getränkesteuer bezahlen muß, und die andere, die sie nicht bezahlen muß.

    (Abg. Dr. Dresbach: Kommunale Selbstverwaltung heißt kommunale Ungleichheit!)

    Das bedeutet ferner, daß_ die Städte und Gemeinden, die die Getränkesteuer eingeführt haben, sogar an ihren nachbarlichen Grenzen völlig unterschiedliche Verhältnisse in den Verzehrpreisen in Gaststätten und Hotels haben. Es bedeutet weiterhin, daß auch der allgemeine Preisspiegel der Marktpreise im Gaststättenverzehr nicht den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft entspricht, d. h. daß er so unterschiedlich ist, daß sich die Bevölkerung letzten Endes über die Normalpreise infolge der Verschiedenartigkeit der Belastung durch Getränkesteuer kein zutreffendes Bild machen kann.
    Die Getränkesteuer hat im westdeutschen Bundesgebiet im letzten Jahr ein Aufkommen von insgesamt 85 Millionen DM erbracht. Das sind im Verhältnis zu dem gesamten Steueraufkommen der Kommunen in Höhe von etwa 4,8 Milliarden DM knapp 2 °/o. Wenn Sie auf Bundesebene die Getränkesteuer als Teil aller Steuern, die überhaupt erhoben werden, betrachten, dann kann man von Prozentsätzen beinahe gar nicht mehr reden. Deshalb ist, vom finanzpolitischen Standpunkt aus gesehen, die Quote, die im Rahmen unseres Gesamtsteueraufkommens auf die Getränkesteuer entfällt, einerseits sehr gering und betrifft andererseits einen einzigen Berufsstand

    (Abg. Heiland: Das ist ja wieder einmal nicht wahr!)

    — in der Erhebung —,

    (Abg. Kunze [Bethel]: Das gehört alles nicht hierher!)

    so daß man doch wohl überlegen müßte, eine derartige Sonderbehandlung langsam aber sicher aufzuheben.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Gehen Sie in den Landtag!)

    Die Frage, ob der Bund dazu berechtigt ist oder die Länder, ist eine strittige Frage.

    (Abg. Kunze [Bethel] : Nein!)

    Zumindest gehen die Rechtsgelehrten in dieser Frage im wesentlichen mit den Rechtsauffassungen der Berufsvertretungen des Hotel- und Gaststättengewerbes konform. Auch der Herr Bundesfinanzminister hat in seinen Begründungen und Darlegungen zur Steuer- und Finanzreform die Frage offengelassen, ob es sich um eine örtlich bedingte Steuer handelt oder um eine Steuer, über die die Bundesgesetzgebung zu entscheiden hat. Im erstgenannten Fall hätte ja die Landesgesetzgebung zu entscheiden.
    Wie die Dinge aber auch immer liegen, die Befürworter der Getränkesteuer — —

    (Abg. Dr. Dresbach: Herr Schild, jede Gemeinde, die sie noch hat, kann sie ja aufheben!)

    — Sicher kann jede Gemeinde sie aufheben, wenn nicht durch die Haushaltserlasse der Länder die meisten Gemeinden, wenn sie sie einmal eingeführt haben, mehr oder weniger gezwungen werden, sie fortzuführen, und zwar auch gegen den Willen der Gemeindevertretung.

    (Beifall bei der DP. — Abg. Dr. Dr. h. c. Müller [Bonn] : Daran können wir doch nichts ändern!)

    — Ob wir daran etwas ändern können, hängt ja von der Rechtsfrage ab, ob der Bund oder das Land zuständig ist. Diese Frage hat zumindest in den Vorlagen des Herrn Bundesfinanzministers, die zur Steuerreform vorgelegt worden sind, keine Klärung gefunden.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Müller [Bonn] : War auch nicht nötig!)

    Sooft die Befürworter der Getränkesteuer auf Landesebene oder Gemeindeebene angegriffen werden, heißt es: „Wir können in der Sache nichts machen; der Bund ist zuständig." Wenn aber die Getränkesteuer auf Bundesebene angegriffen wird, dann wird von seiten der Befürworter der Getränkesteuer behauptet, das Land, die Landesgesetzgebung sei zuständig.


    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    So kommen wir ja in dieser Frage nicht weiter. Deshalb sind wir der Auffassung, daß auch die Rechtsfrage, wer denn nun wirklich zuständig ist, geklärt werden muß, und zwar in diesem Hause geklärt werden muß. Nach den bisherigen Darlegungen, Erläuterungen und Kommentaren zum Grundgesetz läßt sich eine eindeutige Klärung dieser Rechtslage im Augenblick nicht geben.
    Von den Befürwortern der Getränkesteuer wird immer wieder darauf hingewiesen, sie belaste die breite Masse des Volkes gar nicht so sehr, daß man überhaupt darüber reden könne. Nun sind heute in den Großstädten ganz bestimmte Bevölkerungsteile aus der Lebenslage, in der sie sich befinden, gezwungen, in Gaststätten zu verkehren. Es ist keineswegs gesagt, daß diese Bevölkerungskreise nun gerade zu den begüterten gehören. Denken Sie nur an die reisenden Kaufleute, Handelsvertreter und Handelsmakler, die ständig auf der Straße liegen müssen! Denken Sie an einen großen Teil der im Berufsleben stehenden Jugendlichen zwischen 20 und 25, 26 Jahren, die in Berufs- und Fachschulen und in sonstiger Berufstätigkeit versuchen, sich einen Beruf zu erobern, die nicht zu Hause wohnen, keinen Haushalt haben können, also gezwungen sind, mehr oder weniger in Gaststätten zu leben! Denken Sie an die alleinstehenden Männer und Frauen ohne Haushalt, die im wesentlichen auf Gaststätten angewiesen sind. Ein großer Teil der Bevölkerung fühlt sich dadurch belastet, in Gaststätten Gaststättenverzehr zu sich zu nehmen, aus der Zwangslage einer Lebenshaltung heraus, in der sich diese Menschen befinden.
    Man kann also nicht sagen, daß die breite Masse kein Interesse an dieser Frage habe. Man kann das um so weniger sagen, als bei all den Besprechungen in den Gemeinden über die Aufhebung der Getränkesteuer doch auch die Industriegewerkschaft Nahrung und Genuß als Vertreter der Arbeiterschaft, und zwar nicht nur der einschlägigen Facharbeiterschaft, sondern darüber hinaus auch als Vertreter der Gesamtarbeiterschaft, sich immer wieder für diese Belange eingesetzt hat.
    Das Gewerbe selbst — und die Ansicht des Gewerbes macht sich die Fraktion der Deutschen Partei zu eigen — betrachtet diese Steuer als eine Sonderumsatzsteuer, eine Umsatzsteuer sowohl der Höhe wie dem Grunde nach, als Sonderumsatzsteuer, mit der bisher kein Gewerbe belastet ist. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ferner der Auffassung, daß diese Sonderumsatzsteuer auch eine ungerechte Steuer ist.
    Es ist nunmehr bei der Steuer- und Finanzreform zu prüfen, ob man nicht endgültig dazu übergehen sollte, diese Steuer bei den Gemeinden zu beseitigen und sie aus dem Recht der Selbstverwaltung herauszunehmen. Es geht auf die Dauer nicht an, dieses Getränkesteuerrecht beizubehalten, wenn von über 20 000 Gemeinden knapp 700 bis 800 davon Gebrauch machen und der größte Teil der Gemeinden noch nicht einmal aus Gründen einer sozialen Notlage die Getränkesteuer einführt oder beibehalten möchte.
    Einer der wesentlichsten Gründe, die für die Beseitigung der Getränkesteuer vorgebracht werden müssen, ist die Tatsache, daß die Getränkesteuer zu einem ganz bestimmten, gesetzlich dekretierten Zweck, der ausdrücklich in den Erlassen zur Durchführung der Brüningschen Notverordnungen von 1930 erwähnt ist, eingeführt worden ist: nämlich zur Deckung von Aufwendungen, die den Gemeinden aus der WohlfahrtsErwerbslosenfürsorge entstanden, und zwar in den dreißiger Jahren, als es sich um 6 bis 7 Millionen Arbeitslose handelte. Dieser Grund, dieser gesetzlich dekretierte Zweck ist in der heutigen Zeit nicht mehr gegeben, weder formell noch materiell. Deshalb müßte schon aus Gründen einer Klarstellung der Rechtsverhältnisse die Getränkesteuer nun langsam, aber sicher verschwinden.

    (Zuruf rechts: Nicht langsam; schnell!)

    Meine Partei beantragt deshalb, diese Frage dem Finanz- und Steuerausschuß — federführend —, dem Rechts- und Verfassungsausschuß, dem Kommunalpolitischen Ausschuß und dem Mittelstandsausschuß — mitberatend — zu überweisen.

    (Beifall bei der DP. — Zuruf von der CDU/CSU: Ausschuß für Sozialpolitik! — Heiterkeit.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Dresbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in meinem Leben immer sehr darauf gehalten, mit den Gasträten in einem guten menschlichen Einverständnis zu stehen.

    (Heiterkeit.)

    Das könnte dazu verleiten, in eine ebenso sachlich breite Debatte einzutreten wie mein Kollege Dr. Schild. Aber das will ich mir versagen; denn meine Freundschaft zu den Gastwirten ist unbestritten, ich brauche sie nicht erst unter Beweis zu stellen.

    (Heiterkeit.)

    Deshalb will ich es kurz machen.
    Da es sich hier in erster Linie um die Klärung einer Rechtsfrage handelt, obschon der Begriff „Steuern mit örtlich begrenztem Wirkungskreis" im Grundgesetz meines Erachtens auf den Landesgesetzgeber verweist, beantrage ich Überweisung an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß — Herr Schild, sehen Sie mal, was ich für ein netter Mensch bin; ich bin Mitglied des Steuerausschusses und schalte den Steuerausschuß vollkommen aus! — und beantrage weiterhin Mitberatung im Ausschuß für Kommunalpolitik. Meine Damen und Herren, im benachbarten Köln gilt das Wort: „Schmitz, mer kann och alles överdrieve". Sie werden ja inzwischen etwas rheinisches Platt gelernt haben, so daß ich mich in dieser Sprache ausdrücken kann.

    (Heiterkeit.)

    Ich halte dafür, daß wir bei dieser Frage nicht so viele Ausschüsse belasten sollten. Herr Kollege Schild, sind Sie so nett und stimmen Sie zu: federführend der Rechtsausschuß, damit die auch von Ihnen als Rechtsfrage anerkannte Frage zunächst geklärt wird, und dann an den Kommunalpolitischen Ausschuß, und damit ist es dann genug.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)