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ID0204502400

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    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Arndgen!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. September 1954 2157 45. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2158 D, 2186 C Gedenkworte des Präsidenten für die Opfer des Explosionsunglücks bei Bitburg . 2158 D Nächste Fragestunde 2159 A Änderungen der Tagesordnung . 2159 A, 2179 A, 2187 A, 2188 D, 2214 D, 2215 A, 2219 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksachen 318, 319); Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksachen 708, zu 708; Umdrucke 147, 148, 155 bis 159, 162, 163, 165, 166) 2159 A Horn (CDU): zur Sache . . . . 2159 B, 2161 C, 2178 A zur Geschäftsordnung 2185 B Richter (SPD): zur Sache 2160 C, 2167 A, 2179 B, 2184 B zur Geschäftsordnung 7185 C Dr. Schellenberg (SPD) . 2161 B, 2162 D, 2167 B, 2174 B, 2178 B, 2180 D, 2182 C, 2183 D Becker (Hamburg) (DP): zur Sache 2161 D, 2162 D zur Geschäftsordnung 2185 D Frau Finselberger (GB/BHE) 2162 B, 2186 B Frau Rösch (CDU/CSU) . . 2163 B, 2167 C Dr. Jentzsch (FDP) . 2163 D, 2172 D, 2175 A Dr. Preller (SPD) 2164 D, 2177 B Arndgen (CDU/CSU) . . 2165 B, 2166 A, D Bals (SPD) 2165 D Dannebom (SPD) 2166 C Freidhof (SPD) 2168 A Schmücker (CDU/CSU) . . 2168 C, 2169 D, 2174 C Dr. Atzenroth (FDP) . . . 2169 A, 2176 A, 2177 D, 2179 D, 2183 B Frehsee (SPD) . . 2170 A, 2173 A, 2175 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . 2171 D, 2173 D, 2175 B Reitz (SPD) 2176 C Dr. Bürkel (CDU/CSU) . . 2176 B, 2178 D, 2181 D, 2182 D, 2184 A Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 2177 C, 2178 C, 2180 B Mellies (SPD) 2179 A Wittrock (SPD) 2181 C Dr. Elbrächter (DP) (zur Geschäftsordnung) 2185 A Abstimmungen . 2163 A, 2164 A, 2165 C, 2166 B, 2167 C, 2174 C, 2175 B, 2176 B, 2177 A, B, 2178 B, 2179 A, C, 2180 D, 2181 B, 2182 B, 2183 D, 2184 B, 2186 A, C, D Namentliche Abstimmung . 2185 D, 2186 B, D, 2221 Dritte Beratung vertagt 2187 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden (Drucksachen 830, 810) 2187 A Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter 2187 A Kriedemann (SPD) 2187 D Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2189 A Elsner (GB/BHE) 2190 D Beschlußfassung 2191 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drucksache 788) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung von Mehrbeträgen an alte Rentner in den gesetzlichen Rentenversicherungen und zur Neufestsetzung des Beitrages in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Rentenversicherung der Angestellten und der Arbeitslosenversicherung (Renten-Mehrbetrags-Gesetz — RMG —) (Drucksache 820), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 789) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Zahlung einer Teuerungszulage an die Rentner der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Druck sache 815) 2191 B, 2195 A Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 2191 C, 2195 A, 2209 C Stingl (CDU/CSU), Antragsteller . 2197 A, 2214 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 2199 D Scheuren (SPD), Antragsteller . . 2200 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2201 C, 2208 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . . . 2202 C Dr. Preller (SPD) 2203 B Arndgen (CDU/CSU) 2211 C Richter (SPD) 2212 A Horn (CDU/CSU) 2213 A Ausschußüberweisung 2214 B, C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Gemeindegetränkesteuer (Drucksache 637) . . . . 2191 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller 2191 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2193 C Heiland (SPD) 2194 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . 2194 D Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache 719, Umdrucke 170, 164); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 804) 2215 A Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 2215 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2217 B Hoogen (CDU/CSU) . . . . 2217 C, 2218 D Naegel (CDU/CSU) 2218 B Abstimmungen 2217 C, 2218 D Nächste Sitzung 2188 D, 2219 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 158) 2219 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 159) 2219 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 163) 2219 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 165) 2219 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Umdruck 166) 2219 D Anlage 6: Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 170) 2220 C Anlage 7: Änderungsantrag der Abg. Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abg. Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Umdruck 164) 2220 D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen betr. Einfügung eines neuen § 36 a (Umdruck 166) 2221 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 158 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Siebente Abschnitt erhält folgende Überschrift: „Ordnungswidrigkeiten, Vergehen". 2. § 30 erhält folgende Fassung: „§ 30 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. die Pflicht zur Auskunft oder zur Vorlage der Beweisurkunden nach § 6 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wissentlich unrichtige Auskünfte gibt oder 2. es unterläßt, die in § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder seiner Meldepflicht nach § 10 Abs. 4 zu genügen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 177) ist die Aufsichtsbehörde." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 159 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird Abs. 3 gestrichen. In Abs. 4 werden die Worte „nach den Absätzen 2 und 3" ersetzt durch die Worte „nach Absatz 2". Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 163 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichkassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 27 erhält folgenden Wortlaut: „§ 27 Auszahlung des Kindergeldes Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienausgleichskasse." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 165 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgenden neuen Absatz 6: „(6) Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, wird das ihnen zustehende Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung der Tätigkeit weitergezahlt. Kindergeld, das ihnen während der Dauer der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen gewährt wird, wird angerechnet." Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 166 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) (Drucksachen 708, zu 708, 318, 319) Der Bundestag wolle beschließen: Es wird ein neuer § 36 a eingefügt: „§ 36 a (1) § 182 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 3: Versicherten, die Krankengeld oder Hausgeld (§ 186) erhalten und drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht, wenn der Versicherte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (2) § 191 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 4: Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Krankengeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind (§ 182 Abs. 3) an Stelle dieses Zuschlages. (3) § 11 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) erhält folgenden Absatz 3: (3) Wo für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschlag zum Hausgeld gewährt wird, tritt ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind an Stelle dieses Zuschlages.' (4) § 559 b der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: ,Bei Unfallverletzten, die drei oder mehr Kinder haben und für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage von weniger als 25 Deutsche Mark erhalten, wird die Kinderzulage auf 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Dies gilt nicht, wenn der Verletzte ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält. (5) § 1271 der Reichsversicherungsordnung erhält folgenden Absatz 7: Wer drei oder mehr Kinder hat, erhält ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Das Kindergeld tritt an Stelle des Kindergeldzuschlages nach Absatz 2.' (6) Dem § 105 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird folgender Absatz 4 a eingefügt: (4 a) An Stelle des nach §§ 103 und 105 zu gewährenden Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung.' (7) Dem § 1 des Gesetzes über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 221) wird folgender Absatz 3 a eingefügt: (3 a) An Stelle des zustehenden Familienzuschlages wird für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark monatlich entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldgesetz) gezahlt, soweit kein Anspruch gegen die Familienausgleichskasse besteht. Das Kindergeld ist zu gewähren, solange die Arbeitslosigkeit besteht, auch dann, wenn zeitweilig oder dauernd keine Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gemäß §§ 90, 91, 92, 93, 93 c, 94, 110, 112, 113, 114 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder wegen mangelnder Bedürftigkeit oder Anrechnung des eigenen Einkommens oder des seiner Familienangehörigen gewährt wird. Die Bestimmung über die Höchstbeträge nach der Alu-(Alfu-) Tabelle findet bei der Gewährung des Kindergeldes keine Anwendung. (8) Empfängern von Ausgleichsrenten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld in Höhe von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn ein Kindergeld bereits von einer Familienausgleichskasse gewährt wird. (9) Empfängern von Unterstützungen der öffentlichen Fürsorge, die drei oder mehr Kinder haben, wird ein Kindergeld von 25 Deutsche Mark für das dritte und jedes weitere Kind gewährt. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Unterstützungsempfänger ein Kindergeld von einer Familienausgleichskasse erhält." Bonn, den 23. September 1954 011enhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 170 (zu Drucksache 804) Berichtigung zu dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 719, 804). Artikel 4 des Gesetzentwurfs muß richtig lauten: „Artikel 4 Das Bundesamt hat, soweit es zur Durchführung der in Artikel 3 genannten Aufgaben erforderlich ist, Aufzeichnungen zu führen und Zusammenstellungen zu fertigen." Bonn, den 16. September 1954 Anlage 7 Umdruck 164 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Serres, Dr. Bürkel, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Naegel, Dr. Atzenroth, Samwer und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksachen 804, zu 804, 719, Umdruck 170). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 7 wird gestrichen. Bonn, den 23. September 1954 Hoogen Dr. Serres Dr. Bürkel Dr. Dr. h.c. Müller (Bonn) Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen, betreffend Einfügung eines neuen § 36a (Umdruck 166) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Fuchs entschuld: Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Nein Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . entschuld. Dr. Bartram — Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Gengler . entschuld. Bauereisen erstschuld. Gerns entschuld. Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer entschuld. Dr. Gleissner (München) entschuld. Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Bock Nein Gontrum Nein von Bodelschwingh . . . Nein Dr. Graf Nein Dr. Böhm (Frankfurt). Nein Griem Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Günther Nein Frau Brauksiepe . . . . Nein Gumrum Nein Dr. von Brentano . . • . Nein Häussler Nein Brese enthalten Hahn Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Harnischfeger Nein Dr. Brönner Nein von Hassel entschuld. Brookmann (Kiel) . Nein Heix Nein Brück Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Bucerius krank Dr. Graf Henckel . . . Nein Dr. von Buchka . . . . Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bürkel Nein Heye entschuld. Burgemeister Nein Hilbert entschuld. Caspers Nein Höcherl Nein Cillien krank Dr. Höck Nein Dr. Conring Nein Höfler erstschuld. Dr. Czaja Nein Holla Nein Demmelmeier Nein Hoogen Nein Diedrichsen Nein Dr. Horlacher entschuld. Frau Dietz Horn Nein Dr. Dittrich Nein Huth krank Dr. Dollinger Nein Illerhaus Nein Donhauser entschuld. Dr. Jaeger Nein Dr. Dresbach enthalten Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Eckstein Nein Frau Dr. Jochmus erstschuld. D. Dr. Ehlers Nein Josten Nein Ehren Nein Kahn Nei n Engelbrecht-Greve Nein Kaiser . Dr. Dr. h. c. Erhard Nein Karpf Nein . Etzenbach Nein Kemmer (Bamberg) . . Nein Even Nein Kemper (Trier) Nein Feldmann . Nein Kiesinger entschuld. Finckh Nein Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Dr. Franz Nein Kirchhoff Nein Franzen Nein Klausner Nein Friese Nein Dr. Kleindinst Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Frau Dr. Rehling . . entschuld. Knapp Nein Richarts Nein Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Köhler entschuld. Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Nein Dr. Kopf entschuld. Rösing Nein Kortmann . Nein Rümmele Nein Kramel Nein Ruf Nein Krammig enthalten Sabaß Nein Kroll entschuld. Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Schäffer Nein Kühlthau Nein Scharnberg Nein Kuntscher Nein Schenpmann Ja Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . krank Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried entschuld. Schmücker Nein Dr. Leiske entschuld. Schneider (Hamburg) Nein Lenz (Brühl) Nein Schrader . . . . . . . . Nein Dr. Lenz (Godesberg) Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Lenze (Attendorn) Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Nein Schüttler Nein Lermer Nein Schütz entschuld. Leukert Nein Schuler Nein Dr. Leverkuehn krank Schulze-Pellengahr krank Dr. Lindenberg . . . . Nein Schwarz entschuld. Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr Nein Dr. Seffrin entschuld. Dr. h. c. Lübke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücke Nein Dr. Serres entschuld. Lücker (München) entschuld. Siebel Nein Lulay Nein Dr. Siemer Nein Maier (Mannheim) Ja Solke Nein Majonica entschuld. Spies (Brücken) Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth Nein Graf von Spreti entschuld. Maucher entschuld. Stauch Nein Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing enthalten Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . — Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß Nein Miller Nein Struve Nain Dr. Moerchel Nein Stücklen entschuld. Morgenthaler Nein Teriete Nein Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Nein Varelmann Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann enthalten Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Nein Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Nein Wacker (Buchen) Nein Neuburger entschuld. Dr. Wahl Nein Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Oesterle eni schuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop Nein Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . Nein Dr. Pferdmenges Nein Dr. Werber Nein Frau Pitz entschuld. Wiedeck Nein Platner Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Nein Frau Praetorius Nein Winkelheide Nein Frau Dr. Probst Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Wolf (Stuttgart) entschuld. Raestrup Nein Dr. Wuermeling Nein Rasner Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning — Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier entschuld. Frau Kipp-Kaule. Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter krank Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) Ja Bauer (Würzburg). Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) Ja Ladebeck Ja Bazille Ja Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . . Ja Frau Bennemann . Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens entschuld. Berlin Ja Maier (Freiburg) . Ja Bettgenhäuser Ja Marx entschuld. Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach entschuld. Meitmann Ja Blachstein entschuld. Mellies • • Ja Dr. Bleiß entschuld. Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . entschuld. Merten Ja Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. Dr. Deist entschuld. MiBmahl entschuld. Dewald Ja Moll Ja Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) Ja Erler entschuld. Frau Nadig Ja Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig entschuld. Franke Ja 011enhauer Ja Frehsee Ja Op den Orth Ja Freidhof Ja Paul entschuld. Frenzel Ja Peters entschuld. Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . krank Priebe Ja Dr. Greve Ja Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) entschuld. Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs entschuld. Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger krank Hellenbrock Ja Richter Ja Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker entschuld. Ruhnke . Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Frau Schanzenbach. Ja Hufnagel Ja Scheuren Ja Jacobi Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . entschuld. Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Schmidt (Hamburg). Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . — Dr. Schöne Ja Kalbitzer entschuld. Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert entschuld Stahl enthalten Stierle Ja Dr. Stammberger enthalten Sträter Ja Dr. Starke Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen entschuld. Stümer Ja Wirths enthalten Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) entschuld. Wehner Ja GB/BHE Wehr Ja Bender enthalten Welke Ja Weltner (Rinteln) Ja Dr. Czermak Ja Dr.Dr. Wenzel Ja Dr. Eckhardt Ja Wienand entschuld. Elsner Ja Wittrock Ja Engell Ziegler Ja Ja Zühlke Ja Gräfin Finckenstein entschuld. Frau Finselberger Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler entschuld. FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth enthalten Dr. Klötzer Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten h. c. Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) Ja ( ) . . Dr. Bucher entschuld. Kutschera Ja Dannemann entschuld. Dr. Mocker krank Dr. Dehler enthalten Dr. Dr. Oberländer . — Dr.-Ing. Drechsel . . . . enthalten Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler enthalten Samwer Ja Fassbender enthalten Seiboth Ja Frau Friese-Korn . . . entschuld. Dr. Sornik Ja Frühwald entschuld. Srock Ja Gaul enthalten Dr. Strosche Ja Dr. Hammer krank Held entschuld. Hepp enthalten Dr. Hoffmann entschuld. Frau Dr. Ilk enthalten DP Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Ja Lahr enthalten Dr. Brühler entschuld. Lenz (Trossingen) . enthalten Eickhoff entschuld. Dr. Luchtenberg entschuld. Dr. Elbrächter enthalten Dr. h. c. Prinz zu Lb- Hellwege — wenstein entschuld. Matthes enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . . entsehuld. Dr. von Merkatz enthalten . . . . von Manteuffel (Neuß) . enthalten Müller (Wehdel) Nein Margulies enthalten Dr. Schild (Düsseldorf) . enthalten Mauk enthalten Schneider (Bremerhaven) — Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz enthalten Dr. Miessner entschuld. Dr. Seebohm — Neumayer — Walter enthalten Onnen enthalten Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein . . . Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher entschuld. Dr. Schäfer Nein Scheel enthalten Fraktionslos Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) . — Brockmann (Rinkerode) Nein Schwann enthalten Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 369 Davon: Ja 145 Nein 189 Stimmenthaltung . 35 Zusammen wie oben . . 369 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neubauer Ja Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns FDP SPD Dr. Henn enthalten Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 9 Nein 5 Stimmenthaltung . 3 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Antrag gestellt, den § 7 zu streichen. Die Dinge liegen so, daß die Absätze 1 und 4, die vorsehen, daß Leistungen auch dann weiter zu gewähren sind, wenn sie durch betriebliche und andere Maßnahmen gegeben werden, durchaus in Ordnung sein könnten. Aber wir bedürfen einer Rechtsregelung dieser Art nicht; das ist auch ohne eine derartige Regelung rechtsgültig.
    Sehr starke Bedenken haben wir dagegen gegen die Absätze 2 und 3. In Abs. 2 wird festgestellt, daß betriebliche und andere Regelungen, die Kindergeld betreffen, durch eine einfache schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers — im Rahmen einer gewissen Monatsfrist — beseitigt werden können oder auch nicht einmal durch schriftliche Mitteilung, sondern nur durch Anschlag im Betrieb.
    Abs. 3 sagt, daß in ähnlicher Weise durch eine einfache schriftliche Mitteilung sogar ein Tarifvertrag in diesen Fragen abgeändert werden kann. Dagegen erheben sich sehr starke rechtsdogmatische und praktische Bedenken. Wir alle, die wir hier sitzen, haben, soweit wir schon im Parlamentarischen Rat waren, seinerzeit dem Tarifvertragsgesetz und dem Grundsatz der Unabdingbarkeit zugestimmt. Und nun soll etwas geschehen, was außer in der Brüningschen und Papenschen Gesetzgebung in Deutschland überhaupt noch nicht vorgekommen ist: es soll nämlich durch ein Gesetz in den Tarifvertrag eingegriffen werden. Das


    (Dr. Preller)

    widerspricht den Grundsätzen unseres kollektiven Arbeitsrechts, wie wir es in diesem Hause allgemein anerkennen. Wir sollten uns doch darüber im klaren sein, daß wir eine solche Durchbrechung des Rechtes nicht durchführen können. Die Tarifparteien — es wird ja in erster Linie auf die Arbeitgeber ankommen — haben durchaus die Möglichkeit, nach Kündigung des betreffenden Tarifvertrags die in Frage kommenden Bestimmungen zu ändern. Warum aber soll nun die Möglichkeit gegeben werden, bereits in einem kürzeren Zeitraum diese Regelung zu durchbrechen? Meine Damen und Herren, den Erfolg, den Sie sich vielleicht davon versprechen, daß neben dem Kindergeld auf gesetzlicher Grundlage das Kindergeld in den Betrieben nicht mehr gezahlt wird, diesen Erfolg — wenn es einer wäre — können Sie doch erreichen, wenn Sie vorher rechtzeitig die Tarifverträge kündigen. Aber um eines solchen sehr fragwürdigen Erfolges willen nun das gesamte Gebäude des Tarifrechts in Frage zu stellen, das geht viel zu weit.
    Das andere ist das Materielle, was dahinter steht. Was ist denn dieses Kindergeld, das in den Betrieben gegeben wird? Es ist praktisch eine Art Lohn und nichts anderes. Wir erleben es bei Tarifverhandlungen — die Tarifpartner können es bestätigen — immer und immer wieder, daß Lohnerhöhungen abgelehnt werden mit dem Hinweis darauf, daß ja bereits tarifvertraglich ein Kindergeld gegeben werde. Wenn Sie nun dieses Kindergeld wegfallen lassen, so vermindern Sie den Lohn, Sie fügen dem betreffenden Arbeitnehmer einen Lohnverlust zu, gesetzlich! Welche Begründung liegt hierfür denn vor? — Auch das können Sie meines Erachtens nicht verantworten.
    Meine Damen und Herren, leisten wir uns doch auch auf diesem Gebiet ein wenig Demokratie! Halten wir doch an den Gesetzen fest, die wir auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet erlassen haben, und durchbrechen wir nicht durch eine solche Bestimmung selber ein Gesetz, das die Grundlage unseres Arbeitsrechts ist! Wir bitten um Ablehnung des § 7.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Arndgen!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen der Auffassung des Kollegen Preller bin ich der Meinung, daß der § 7 so, wie er vom Ausschuß verabschiedet worden ist, bleiben muß, und zwar aus folgenden Gründen. Wenn dieser Paragraph gestrichen würde, dann wäre das eine Bestrafung derjenigen Unternehmer und Wirtschaftszweige, die schon in der hinter uns liegenden Zeit sozial fortschrittliche Einrichtungen geschaffen haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Dr. Preller: Sie können doch den Tarifvertrag kündigen!)

    Außerdem läge die Beseitigung dieses Paragraphen auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Denn wenn irgendwelche betrieblich und tariflich geregelte soziale Leistungen und nachher durch ein Gesetz verankerte ähnliche Leistungen von einem Unternehmer gleichzeitig gewährt werden müssen, dann werden wir in der Zukunft kaum noch Arbeitgeber finden, die sich für irgendwelche sozial fortschrittliche Einrichtungen bereit finden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir haben auch schon in der Geschichte der Gesetzgebung Fälle zu verzeichnen, wo durch Gesetz soziale Leistungen festgelegt und gleichzeitig gleiche tarifvertragliche Regelungen beseitigt wurden. Ich erinnere an die ersten Jahre der Nachkriegszeit, wo in einer ganzen Reihe von betrieblichen und tariflichen .Vereinbarungen Sonderurlaub für die Schwerbeschädigten festgelegt war. In der Zwischenzeit ist das Schwerbeschädigtengesetz mit ähnlichen Regelungen erlassen worden. Es hat aber dann kein Mensch daran gedacht, zu den im Schwerbeschädigtengesetz vorgesehenen Sonderurlaubstagen noch die betrieblich und tariflich vereinbarten Urlaubstage zusätzlich zu gewähren.
    Wollen wir also die Bestrebungen einer Weiterentwicklung unserer Sozialpolitik nicht durch gesetzliche Bestimmungen unterbinden, dann ist es notwendig, daß der § 7 der Ausschußvorlage beibehalten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)