2. Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1954 2007
43. Sitzung
Bonn, Freitag, den 17. September 1954.
Geschäftliche Mitteilungen 2009 D
Änderungen der Tagesordnung 2010 A,
2032 C, 2042 A
Mitteilung über Vorlage einer berichtigten Fassung der deutschen Übersetzung der vier Genfer Rot-Kreuz-Abkommen vom 12. August 1949 (Drucksache zu 152) 2010 A
Mitteilung über Vorlage der Anleihedenkschrift 1953 2010 B
Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 82 betr. Erhöhung der Postgebühren (Drucksachen 632, 819) . . . . 2010 B
Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksache 767, Umdruck 171) in Verbindung mit der
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Drucksache 768, Umdruck 172) sowie mit der
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache '769) 2010 B
Heye (CDU/CSU) 2010 B
Dr. Arndt (SPD) 2014 A
Dr. Schröder, Bundesminister
des Innern 2015 D, 2019 A,
2020 C, 2026 D, 2029 D
Dr. Menzel (SPD) 2018 B, 2019 B
Präsident D. Dr. Ehlers 2021 B
Kiesinger (CDU/CSU) . . . 2021 B, 2025 B
Welke (SPD) 2022 D, 2024 A
Neumann (SPD) 2024 A, 2025 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu
Löwenstein (FDP) . . . 2027 D, 2030 A
Haasler (GB/BHE) 2030 B
Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 2031 D, 2032 A
Ritzel (SPD) 2032 B
Abstimmungen 2031 D, 2032 A
Namentliche Abstimmung über den Mißbilligungsantrag Drucksache 769 . . . 2031 D,
2032 C, D, 2049
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Schmidt-Wittmack (Drucksache 800) 2032 D
Dr. Klötzer (GB/BHE),
Berichterstatter 2032 D
Wittrock (SPD) (zur Abstimmung) 2033 A
Dr. Schröder, Bundesminister
des Innern 2033 C
Beschlußfassung 2033 C
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden des Jahres 1954 (Drucksache 810) 2033 D
Bauknecht (CDU/CSU),
Antragsteller 2033 D
Dr. Horlacher (CDU/CSU) 2036 D
Kriedemann (SPD) 2036 D
Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und an den Haushaltsausschuß . . . 2037 A
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (Drucksache 674) 2037 A
Miller (Ingolstadt) (CDU/CSU) . 2037 B
Überweisung an den Ausschuß für den
Lastenausgleich 2037 B
Erste Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache 665) . . 2037 C
Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 2037 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 750) 2037 C
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2037 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark
lautenden Wertpapiere der Konversions-kasse für deutsche Auslandsschulden (Drucksache 774) 2037 D
Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . 2037 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Buchprüferordnung) (Drucksache 783) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 784) sowie mit der
Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 785) 2037 D
Dr. Königswarter (SPD) . 2038 A, 2038 B
Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2038 B
Dr. Lindrath (CDU/CSU) 2038 C
Überweisungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Rechtsfragen und Verfassungsrecht 2038 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Drucksache 666) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Drucksache 782) 2039 A
Überweisung der Drucksache 666 an den Ausschuß für Geld und Kredit und der Drucksache 782 an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2039 A
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749) in Verbindung mit der
Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677), mit der
Beratung des Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 763), mit der
Beratung des Entwurfs einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 790) sowie mit der
Beratung des Entwurfs einer Sechsten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 772) . 2039 B
Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . . 2039 C
Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und zusätzliche Überweisung der Drucksache 677 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Drucksache 772 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2039 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2039 D
Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher
Bericht) 2039 D, 2045
Beschlußfassung 2039 D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Abg. Wehking, Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Überbrückungskredit für die Stadt Bad Oeynhausen (Drucksachen 705, 453) 2040 A
Dr. Serres (CDU/CSU),
Berichterstatter 2040 A
Wehking (CDU/CSU) 2040 B
Dr. Bleiß (SPD) 2041 C
Beschlußfassung 2042 A
Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Verwertungsstelle) für das Rumpfgeschäftsjahr 1949/50, das Geschäftsjahr 1950/51 und das Geschäftsjahr 1951/52 (Drucksache 780) 2042 A
Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2042 B
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Überlassung der Grundstücke Briennerstraße 9 und Ottostraße 10 in München an den Freistaat Bayern zur Verwendung für Tauschzwecke (Drucksache 771) 2042 B
Beschlußfassung 2042 B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen (Drucksache 757) 2042 B
Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2042 B
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 22. März 1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (Drucksache 758) 2042 C
Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 11. Dezember 1953 unterzeichnete Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (Drucksache 759) 2042 C
Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C
Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669) 2042 D
Überweisung an den Rechtsausschuß . 2042 D
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675) 2042 D
Überweisung an den Ausschuß für Sozial-
politik und an den Ausschuß für Arbeit 2042 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) 2042 D
Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2042 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) 2043 A
Überweisung an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2043 A
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) 2043 A
Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Rechtsausschuß 2043 A
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 762) 2043 B
Schmidt (Hamburg) (SPD):
als Berichterstatter 2043 B
Schriftlicher Bericht 2046 Jacobi (SPD) 2043 C
Abstimmungen 2043 C, 2044 A
Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Übertragung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 C
Beschlußfassung 2044 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794) 2010 A, 2044 C
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2044 C
Nächste Sitzung 2044 C
Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 767) betr. Fall John (Umdruck 171) 2044 B
Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768) betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Umdruck 172) 2044 B
Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr.
Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 D
Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2045
Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) 2046
Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) 2049
Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
Anlage 1 Umdruck 171
Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 767), betreffend Fall John
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung ist berechtigt, sich gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Rahmen seines Aufgabenbereiches auch mit Fragen zu befassen, die ihm nicht ausdrücklich überwiesen worden sind.
Bonn, den 16. September 1954
Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 172
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/SHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768), betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 768) um die folgende zusätzliche Nr. 6 zu erweitern:
6. ob zu irgendwelcher Zeit von seiten der politischen Parteien Bedenken gegen die Einstellung oder die Amtsführung Johns erhoben, insbesondere ob die Tätigkeit von Dr. John und
seine Zusammenarbeit mit anderen während des Krieges in der Emigration weilenden Deutschen zum Gegenstand von Bedenken gemacht worden sind oder werden können.
Bonn, den 16. September 1954
Hoogen
Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion
Haasler und Fraktion
Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 151 (neu)
Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse
Der Bundestag wolle beschließen:
Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen:
1. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen, betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 702)
an den Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend),
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Einrichtung von ständigen Katastrophendiensten (Drucksache 728)
an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung.
Bonn, den 8. September 1954
Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion
Dr. Dehler und Fraktion
Haasler und Fraktion
Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 4
Schriftlicher Bericht
des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß)
über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann und Genossen
betreffend
Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke
(Drucksachen 400 [neu], 294)
Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen)
Der Antrag Drucksache Nr. 294, Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke, ist in der Sitzung vom 13. März 1954 dem Haushaltsausschuß — federführend — und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, Finanz- und Steuerfragen und Grenzlandfragen zur Mitberatung überwiesen worden.
Im Haushaltsausschuß wurde von den die Vorlage begründenden Abgeordneten vorgetragen, daß die überwiegende Mehrzahl der Grenzbezirke des Bundesgebiets an der günstigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahren nicht oder nur in unzureichendem Ausmaße teilgenommen habe; ferner, daß die Leistungsschwäche dieser Bezirke auf ihrer wirtschaftsgeographischen Lage, zum Teil auch auf landwirtschaftlichen Strukturschäden, hohen Kriegszerstörungen und Überbelegungen mit Heimatvertriebenen, Evakuierten und sozial besonders anfälligen Personen beruhe. Schließlich wurde den Notständen der östlichen Grenzbezirke als Parallele die Notlage in den Grenzkreisen der sogenannten Roten Zone des Landes Rheinland-Pfalz, infolge ungewöhnlich hoher Kriegszerstörung und Schäden in der Landwirtschaft, gegenübergestellt.
Diese Beurteilung, so wurde weiter festgestellt, treffe weitgehend auch auf die Notstandsgebiete Baden-Württembergs, z. B. auf die Odenwaldkreise, das Hotzenwaldgebiet und die Landesteile im Bereich der Roten Zone entlang des Oberrheines zu. Die im Antrag genannten Gebiete seien ähnlich wie der in der Gesetzesbegründung angeführte Landstrich in Rheinland-Pfalz entweder wirtschaftlich außerordentlich zurückgeblieben oder wiesen einen besonders hohen Zerstörungsgrad auf. Konsequenter- und gerechterweise müsse daher dem Lande Baden-Württemberg eine angemessene Quote aus dem Bundesgrenzland-Fonds zugebilligt werden und der Entwurf eines Gesetzes über Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahre 1954 entsprechend geändert werden. Diese Begründung, die auch den Beratungen des Antrages in den mitberatenden Ausschüssen zugrunde lag, wurde als nicht stichhaltig abgelehnt.
Auch wurde im Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung die sogenannte Rote und Grüne Zone habe und nach welchen Gesichtspunkten Gebiete unter diese Bezeichnung subsumiert werden sollen.
Der Regierungsvertreter gab entsprechende Aufklärung durch Hinweis auf die Beschlüsse des interministeriellen Ausschusses und trug weiter vor, daß die Roten Zonen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aus dem Sanierungsprogramm entlassen worden seien.
Die darauf folgende Debatte befaßte sich mit den Fragen:
1. Ist das Gebiet des Hotzenwaldes in Baden-Württemberg Notstandsgebiet?
2. Kann der Antrag Drucksache 294 zurückgestellt werden?
3. Kann das Land Baden-Württemberg selbst für die Sanierung des Notstandsgebietes aufkommen?
4. Ist es dazu aus eigenen Mitteln in der Lage?
Die Ziffern 1 und 2 wurden verneint, die Ziffern 3 und 4 dagegen bejaht.
Die Begründung zum Antrag Drucksache 294, wie sie vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses vorgetragen wurde, wurde verworfen. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Der Grenzlandausschuß konnte sich ebenfalls der Begründung des Antrages nicht anschließen und hat den Antrag mit Stimmengleichheit ebenfalls abgelehnt.
Der Haushaltsausschuß befaßte sich sodann nochmals mit diesem Antrag und kam zu dem Entschluß, dem Hohen Hause zu unterbreiten, den Antrag als erledigt anzusehen. Als Berichterstatter habe ich die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, sich diesem Antrag anzuschließen.
Bonn, den 17. September 1954
Wacker (Buchen) Berichterstatter
Anlage 5
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß)
über den Entwurf eines Gesetzes über das
Seelotswesen
(Drucksache 393)
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg)
Der Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 393 — wurde in der 27. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 30. April 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen (AfV) zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
In der Zeit vom 1. bis 14. Mai 1954 unternahm der AfV eine Sitzungs- und Besichtigungsreise nach Schleswig-Holstein und besuchte die Städte Lübeck, Kiel, Holtenau und Rendsburg, um sich an Ort und Stelle mit der Praxis des Seelotswesens vertraut zu machen. Gelegentlich dieser Bereisung wurden Sachverständige der Verwaltung, der Schiffahrt, des Deutschen Lotsenbundes als Spitzenorganisation der einzelnen Lotsenbrüderschaften und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gehört. Der Deutsche Lotsenbund und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr haben ihre Stellungnahmen später schriftlich dem AfV vorgelegt.
In seiner 18. Sitzung am 22. Juni 1954 begann der AfV mit der Beratung der Drucksache 393 und beschloß, einen „Unterausschuß Seelotsengesetz" einzusetzen mit der Aufgabe, die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs vorzubereiten.
Der „Unterausschuß Seelotsengesetz" führte in zwei Sitzungen am 25. Juni und 8. Juli 1954 die Einzelberatung des Gesetzentwurfs durch und legte dem Gesamtausschuß für Verkehrswesen in der 19. Sitzung am 13. Juli 1954 das Ergebnis seiner Arbeit vor. Der AfV beschloß einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen.
I. Allgemeines
Durch die jüngere Geschichte des Seelotswesens ziehen sich wie ein roter Faden die Gegensätze zwischen Lotsen und Aufsichtsbehörden in ihrer Auffassung über die Rechtsstellung des Seelotsen. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Straf- und Versorgungsgerichten sowie in Eingaben an die obersten Verkehrsbehörden und die Parlamente bemühten sich die Lotsen mit Nachdruck bisher darum, als echte, freie Gewerbetreibende anerkannt zu werden, die ihr konzessioniertes Gewerbe zwar unter staatlicher Aufsicht ausüben, jedoch für ihre Dienste unmittelbare, privatrechtliche Ansprüche gegen gelotste Schiffe erlangen.
De jure ist den Seelotsen die Rechtsstellung als Gewerbetreibende auch in zahlreichen Lotsordnungen zugesprochen worden.
De facto haben aber die Aufsichtsbehörden der Länder und nach 1919 des Reichs die Seelotsen als abhängige und unselbständige Träger öffentlicher
Aufgaben behandelt, die ihr Entgelt vom Staat aus den als öffentliche Abgaben eingezogenen Lotsgeldern erhalten.
Der AfV sieht es als wesentliche Aufgabe des Entwurfs an, nicht nur das Seelotswesen bundeseinheitlich zu regeln, sondern auch die Rechtsstellung der Seelotsen so klar und ausdrücklich zu umreißen, daß künftige Streitigkeiten darüber vermieden werden.
Hinsichtlich der Seelotsen, die außerhalb der Reviere tätig sind, läßt der Entwurf (Dritter Abschnitt) — auch nach Auffassung des Deutschen Lotsenbundes — keinen Zweifel offen. Sie üben ein echtes freies Gewerbe aus, das lediglich der Gewerbeaufsicht durch die Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung untersteht.
Hinsichtlich der Seelotsen der Reviere (Zweiter Abschnitt) stimmte der AfV mit dem Regierungsentwurf zwar in folgenden Grundsätzen überein:
Auf den Revieren wird dem Bund neben der Aufsicht nur die Einrichtung und die Unterhaltung des Lotswesens, d. h. lediglich die allgemeine Vorsorge für einen leistungsfähigen Lotsbetrieb, als Aufgabe zugewiesen (§ 3). Soweit auf einzelnen Revieren nicht Bedienstete des Bundes als Lotsen eingesetzt sind, erfüllt der Bund diese Aufgabe, indem er ausreichenden Anreiz für die Betätigung erfahrener Nautiker als Lotsen schafft (u. a. § 7 Satz 2), deren Auswahl und Tätigkeit durch Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften sorgfältig überwacht (§§ 9 bis 21, 26 bis 30 und 32) und ihnen erforderlichenfalls auch die technischen Lotseinrichtungen zur Verfügung stellt (§§ 3 und 30). Die Seelotsen sind selbständige Berufstätige und führen die Lotsung in eigener Verantwortung durch. Der Anspruch auf Lots-geld steht dem einzelnen Seelotsen zu; er ist kein Anspruch des Bundes öffentlich-rechtlicher Art (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b).
Dagegen kann sich der AfV dem Regierungsentwurf insofern nicht anschließen, als dessen §§ 1 und 8 auch die Seelotsen der Reviere als Gewerbetreibende bezeichnen. Mit dem Begriff eines „Gewerbes" sind die positive Aufsicht und die Sorgepflicht des Bundes für die technischen Hilfsmittel des Lotsbetriebes, vor allem aber der Ausschluß jeden Wettbewerbs zwischen den einzelnen Seelotsen durch die Börtordnung (§ 32 Abs. 1 Nr. 3) und die strengen Standespflichten kaum zu vereinbaren. Gerade die beiden letzten Merkmale geben, wenn sie auf einen selbständigen Beruf Anwendung finden, dem „freien Beruf" das Gepräge. Der Vorschlag des AfV definiert daher in § 25 die Tätigkeit der Revierlotsen als Ausübung eines freien, nichtgewerblichen Berufs.
Schmidt [Hamburg])
II. Im einzelnen
Änderungen
gegenüber dem Regierungsentwurf (RE)
Zu §1
Da die Definition des § 1 sowohl die Revierlotsen als auch die Seelotsen außerhalb der Reviere umfassen soll, muß nach den Ausführungen unter I das Wort „gewerbsmäßig" durch den Oberbegriff „berufsmäßig" ersetzt werden. Die Sätze 3 und 4 des Regierungsentwurfs wurden gestrichen und in den § 25 als Absatz 2 aufgenommen, um die Legaldefinition der Rechtsstellung des Seelotsen zu ergänzen.
Zu §5
Nach der Änderung des § 1 Abs. 1 werden auch die Bediensteten des Bundes, die als Seelotsen eingesetzt sind, von der Definition erfaßt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist die Bestimmung des § 55 Abs. 1 RE, welche die Anwendung des Gesetzes für diesen Kreis der Seelotsen einschränkt, in den Ersten Abschnitt aufgenommen. Der Vorschlag des AfV hat die Zahl der anwendbaren Vorschriften erweitert; er schließt für Bedienstete des Bundes nur diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs aus, die mit dem Dienstverhältnis zum Bund unvereinbar oder wegen der beamtenrechtlichen Vorschriften überflüssig sind.
Zu § 6( § 5 RE)
In Absatz 1 wird die Anhörung der Bundeslotsenkammer vorgeschrieben. Die Rechtsverordnungen zur Regelung der Lotsgebühren und -gelder werden als Lotstarifordnungen bezeichnet, um jeden Zweifel über die privatrechtliche Art des Lotsgeldes auszuschließen.
Zu Absatz 2 vertrat der AfV die Auffassung, daß den Lotstarifordnungen wegen ihres beschränkten Anwendungsbereichs kaum eine Bedeutung für das allgemeine Preisgefüge zukommt.
Die Möglichkeit einer Delegation an die Aufsichtsbehörden wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch auf Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c ausgedehnt.
Der neue letzte Satz ist erforderlich, um Zweifel über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen für den Fall auszuschließen, daß der Bundesrat das Gesetz als ganzes weiterhin für zustimmungsbedürftig hält. Sachlich erscheint dem AfV der Ausschluß der Zustimmungsbedürftigkeit berechtigt, da Rechtsverordnungen zu § 6 nur Angelegenheiten regeln können, die in bundeseigener Verwaltung durchgeführt werden.
Zu § 7 (§ 6 RE)
Die Ergänzung im letzten Satz stellt klar, daß bei der Errechnung der Lotsgeldtarife auch auf die Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung Bedacht zu nehmen ist.
Zu § 9 (§ 8 RE)
Siehe Bemerkung zu § 1.
Zu §§ 10 bis 14 (§§ 9, 10, 11 und 13 RE)
Der Regierungsentwurf läßt eine genaue Regelung des Werdeganges vom Bewerber zum Seelotsen vermissen. Der Vorschlag des AfV stellt klar, daß der Anwärter bei Erfüllung aller Voraussetzungen Anspruch auf Bestallung hat, und bringt nähere Vorschriften über die Behandlung der Bewerber und Anwärter. Die sachlichen Voraussetzungen für die Bestallung zum Seelotsen bleiben gegenüber dem RE unverändert.
Zu § 15 (§ 12 RE)
Eine Einschränkung der Lotstätigkeit nach Art und Größe der Schiffe lediglich auf die Dauer von zwei Jahren wird vor allem auf den Revieren nicht ausreichen, auf denen große Passagierschiffe verkehren. Nach dem Vorschlag des AfV soll es den Lotsordnungen überlassen bleiben, ,die Dauer nach den Verhältnissen der einzelnen Reviere festzusetzen.
Zu § 18 (§ 16 RE)
Nicht jede Handlung oder Unterlassung eines Seelotsen, die seine weitere Tätigkeit als Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs erscheinen läßt, wird einen Seeunfall im Sinn des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen verursacht haben. Trotzdem muß auch in solchen Fällen die Möglichkeit der vorläufigen Berufsuntersagung gegeben sein. Indem sie nach dem Vorschlag des AfV auf Fälle beschränkt bleibt, die Gegenstand einer seeamtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sind, ist gleichzeitig ihrer extensiven Ausnutzung durch die Verwaltung vorgebeugt.
Zu § 21 (§ 19 RE)
Die neue Fassung stellt klar, daß die Behörde über einen Antrag auf Verlängerung der Bestallung nach billigem Ermessen entscheidet.
Zu § 25
Der neu eingefügte § 25 bringt die Legaldefinition für die Rechtsstellung des Seelotsen, die der AfV für erforderlich hält (siehe I. Allgemeines). Entsprechend wurde auch die Überschrift des 3. Unterabschnittes ergänzt.
Zu § 28 (§ 25 RE)
Die Einfügung der Worte „nach der Lotsordnung" in Absatz 2 beseitigt den Zweifel, ob die Bestimmung auch dann schon anwendbar ist, wenn der Kapitän zur Annahme eines Lotsen nach allgemeinen nautischen Erfahrungen oder nach Anweisungen seines Reeders verpflichtet gewesen wäre.
Zu § 29 (§ 26 RE)
Lediglich aus sprachlichen Gründen wurde das Wort „die" durch das Wort „seine" ersetzt.
Zu § 32 (§ 29 RE)
Der Vorschlag des AfV nimmt die Bestimmung des Absatzes 3 des Regierungsentwurfs aus Gründen der Systematik als neue Nr. 9 in den Absatz 1 auf.
Bei dem neuen Absatz 3 geht der AfV von der Überlegung aus, daß gegen die vorläufige Berufsuntersagung nicht nur die Klage vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch der Antrag zulässig ist, die Vollziehung von Gerichts wegen auszusetzen. Darüber hinaus hat der Betroffene Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Rechtsvorschriften, falls sich der Verwaltungsakt als Amtspflichtverletzung erweisen sollte. Damit ist für genügenden Rechtsschutz gesorgt. Im übrigen sollen
(Schmidt [Hamburg])
im Fall der Erkrankung und der vorläufigen Berufsuntersagung (§ 18 Abs. 1) die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft ihren vorübergehend berufsuntätigen Kollegen unterstützen, da seine Tätigkeit inzwischen von der Gesamtheit der Mitglieder zusätzlich übernommen wird und die entsprechenden Entgelte der Gesamtheit zufließen.
Zu § 35 (§ 32 RE)
Absatz 1 RE wurde lediglich aus sprachlichen Gründen geändert.
Zu § 36 (§ 33 RE)
Absatz 6 RE wurde gestrichen; die darin enthaltene Regelung soll der Satzung überlassen bleiben.
Zu § 40 (§ 37 RE)
Siehe Bemerkungen im letzten Absatz zu § 6. Zu § 41 (§ 38 RE)
In dem Bestreben, den Gedanken der Selbstverwaltung zu fördern, räumt der Vorschlag des AfV der Mitgliederversammlung das Recht ein, den Sitz der Bundeslotsenkammer zu bestimmen.
Der Vorschlag des AfV gibt jeder Brüderschaft mindestens eine Stimme; Brüderschaften mit mehr als 100 Mitgliedern jedoch zwei Stimmen, um das Gleichgewicht zwischen großen und kleineren Revieren herzustellen.
Der Absatz 3 wurde aus sprachlichen Gründen geändert.
Zu § 45 (§ 42 RE)
Die Einfügung in Absatz 1 Satz 1 stellt sicher, daß auch ein stellvertretender Vorsitzender gewählt I wird. Satz 2 entspricht Absatz 3 RE.
Die Umstellung in Absatz 2 Satz 2 stellt klar, daß der „wichtige Grund" Voraussetzung sowohl für die Versagung als auch für den Widerruf der Bestätigung ist. Im Satz 3 fehlt der letzte Satz des Absatzes 4 RE; es soll der Satzung überlassen bleiben, die Entschädigung für den Vorsitzenden zu regeln.
Zu § 46 (§ 43 RE)
Absatz 1 Satz 2 RE erscheint dem AfV entbehrlich.
Nach der Neufassung des Satzes 2 soll bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben, damit in jedem Fall ein Beschluß zustandekommt.
Der neue Absatz 4 entspricht im wesentlichen § 55 Abs. 2 RE. Der AfV hält es für richtig, die
Zahl der Vertreter für die Bediensteten des Bundes vom Bundesminister für Verkehr bestimmen zu [assen, damit Veränderungen der Verhältnisse jederzeit berücksichtigt werden können.
Zu § 48 (§ 45 RE)
Nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ist es Aufgabe der Lotsenbrüderschaft, die einzelnen Seelotsen auf die Erfüllung der Berufspflichten hin zu überwachen. Die positive Aufsicht der Behörden soll deshalb nach Ansicht des AfV auf Maßnahmen gegenüber der Lotsenbrüderschaft beschränkt bleiben.
Zu § 49 (§ 46 RE)
Die Lotstätigkeit auf hoher See kann durch ein Bundesgesetz nur für Deutsche geregelt werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Aus diesem Grund erscheint es dem AfV entbehrlich, im vorliegenden Gesetzentwurf besonders darauf hinzuweisen.
Zu §§ 50 und 53 (§§ 47 und 50 RE)
Die Einfügung der Worte „ohne Zustimmung des Bundesrats" dient lediglich der Klarstellung (siehe letzter Absatz der Bemerkung zu § 6).
Zu § 54 (§ 51 RE)
Wegen der Neufassung des Absatzes 1 siehe Bemerkung zu § 28.
In Absatz 2 ist das Wort „beratende" eingefügt, um klarzustellen, daß die Strafbestimmung nur die Tätigkeit des Seelotsen im Sinn des § 27 Abs. 1 schützt.
Zu §§ 56 und 58 (§§ 53 und 56 RE)
Nach dem Vorschlag des AfV wird in § 58 als neue Nr. 4 eine Ermächtigung zum Erlaß einer Lotsensignalordnung eingefügt, um die in ihrem rechtlichen Bestand zweifelhafte Ermächtigung des § 145 StGB entbehrlich zu machen. Die Vorschriften der danach zu erlassenden Lotsensignalordnung werden durch die Ergänzung in § 56 Abs. 1 Nr. 5 strafrechtlich geschützt.
Zu dem Zusatz „ohne Zustimmung des Bundesrats" im § 58 siehe Bemerkung zu §§ 50 und 53.
Bonn, den 13. Juli 1954
Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
Namentliche Abstimmung
über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern
(Drucksache 769)
Name Abstimmung
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . Nein
Dr. Adenauer —
Albers Nein
Arndgen Nein
Barlage Nein
Dr. Bartram Nein
Bauer (Wasserburg) Nein
Bauereisen Nein
Bauknecht Nein
Bausch Nein
Becker (Pirmasens) . Nein
Berendsen Nein
Dr. Bergmeyer Nein
Fürst von Bismarck . . . entschuld.
Blank (Dortmund) . —
Frau Dr. Bleyler
(Freiburg) Nein
Bock Nein
von Bodelschwingh . . . Nein
1 Dr. Böhm (Frankfurt) Nein
Brand (Remscheid) , . Nein
Frau Brauksiepe . . Nein
Dr. von Brentano . . . Nein
Brese Nein
Frau Dr. Brökelschen . Nein
Dr. Brönner Nein
Brookmann (Kiel) . • • • Nein
Brück Nein
Dr. Bucerius krank
Dr. von Buchka Nein
Dr. Bürkel entschuld.
Burgemeister Nein
Caspers Nein
Cillien krank
Dr. Conring Nein
Dr. Czaja Nein
Demmelmeier Nein
Diedrichsen Nein
Frau Dietz –
Dr. Dittrich Nein
Dr. Dollinger Nein
Donhauser Nein
Dr. Dresbach Nein
Eckstein Nein
D. Dr. Ehlers Nein
Ehren Nein
Engelbrecht-Greve . Nein
Dr. Dr. h. c. Erhard . Nein
Etzenbach . Nein
Even entschuld.
Feldmann . Nein
Finckh Nein
Dr. Franz Nein
Franzen Nein
Friese Nein
Name Abstimmung
Fuchs Nein
Funk Nein
Dr. Furler Nein
Gedat Nein
Geiger (München) . Nein
Frau Geisendörfer . Nein
Gengler . entschuld.
Gerns entschuld.
D. Dr. Gerstenmaier entschuld.
Gibbert Nein
Giencke . Nein
Dr. Glasmeyer Nein
Dr. Gleissner (München) entschuld.
Glüsing Nein
Gockeln . —
Dr. Götz Nein
Goldhagen Nein
Gontrum Nein
Dr. Graf Nein
Griem Nein
Günther Nein
Gumrum Nein
Häussler —
Hahn Nein
Harnischfeger Nein
von Hassel entschuld.
Heix Nein
Dr. Hellwig entschuld.
Dr. Graf Henckel Nein
Dr. Hesberg Nein
Heye Nein
Hilbert Nein
Höcherl Nein
Dr. Höck Nein
Höfler entschuld.
Holla Nein
Hoogen Nein
Dr. Horlacher Nein
Horn Nein
Huth Nein
Illerhaus Nein
Dr. Jaeger Nein
Jahn (Stuttgart) . Nein
Frau Dr. Jochmus . . Nein
Josten Nein
Kahn Nein
Kaiser Nein
Karpf Nein
Kemmer (Bamberg) Nein
Kemper (Trier) Nein
Kiesinger Nein
Dr. Kihn (Würzburg) . Nein
Kirchhoff Nein
Klausner Nein
Dr. Kleindinst . . Nein
Name Abstimmung
Dr. Kliesing Nein
Knapp Nein
Knobloch Nein
Dr. Köhler Nein
Koops Nein
Dr. Kopf entschuld.
Kortmann . Nein
Kramel entschuld.
Krammig Nein
Kroll Nein
Frau Dr. Kuchtner . . Nein
Kühlthau Nein
Kuntscher Nein
Kunze (Bethel) Nein
Lang (München) . —
Leibfried Nein
Dr. Leiske Nein
Lenz (Brühl) entschuld.
Dr. Lenz (Godesberg) . . —
Lenze (Attendorn) . Nein
Leonhard Nein
Lermer Nein
Leukert Nein
Dr. Leverkuehn . Nein
Dr. Lindenberg . Nein
Dr. Lindrath Nein
Dr. Löhr Nein
Dr. h. c. Lübke . Nein
Lücke Nein
Lücker (München) . . entschuld.
Lulay Nein
Maier (Mannheim) . . . Nein
Majonica entschuld.
Dr. Baron Manteuf f el-
Szoege Nein
Massoth Nein
Maucher Nein
Mayer (Birkenfeld) . Nein
Menke Nein
Mensing Nein
Meyer (Oppertshofen) Nein
Meyer-Ronnenberg . . . entschuld.
Miller Nein
Dr. Moerchel Nein
Morgenthaler Nein
Muckermann Nein
Mühlenberg Nein
Dr. Dr. h . c. Müller (Bonn) Nein
Müller-Hermann . . . Nein
Müser Nein
Naegel Nein
Nellen Nein
Neuburger Nein
Niederalt Nein
Frau Niggemeyer Nein
Dr. Oesterle entschuld.
Oetzel Nein
Dr. Orth Nein
Pelster Nein
Dr. Pferdmenges . . entschuld.
Frau Pitz Nein
Platner Nein
Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein
Frau Praetorius Nein
Frau Dr. Probst . Nein
Dr. Dr. h. c. Pünder entschuld.
Raestrup Nein
Rasner Nein
Name Abstimmung
Frau Dr. Rehling . . entschuld.
Richarts entschuld.
Frhr. Riederer von Paar Nein
Dr. Rinke Nein
Frau Rösch Nein
Rösing Nein
Rümmele Nein
Ruf Nein
Sabaß Nein
Sabel Nein
Schäffer Nein
Scharnberg Nein
Scheppmann Nein
Schill (Freiburg) entschuld.
Schlick Nein
Schmücker Nein
Schneider (Hamburg) . . entschuld.
Schrader Nein
Dr. Schröder (Düsseldorf) —
Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
Schüttler Nein
Schütz entschuld.
Schuler Nein
Schulze-Pellengahr . entschuld.
Schwarz Nein
Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld.
Dr. Seffrin Nein
Seidl (Dorfen) Nein
Dr. Serres Nein
Siebel Nein
Dr. Siemer Nein
Solke Nein
Spies (Brücken) . Nein
Spies (Emmenhausen) Nein
Spörl Nein
Graf von Spreti entschuld.
Stauch Nein
Frau Dr. Steinbiß entschuld.
Stiller Nein
Storch Nein
Dr. Storm Nein
Strauß Nein
Struve Nein
Stücklen entschuld.
Teriete Nein
Unertl Nein
Varelmann Nein
Frau Vietje Nein
Dr. Vogel Nein
Voß Nein
Wacher (Hof) Nein
Wacker (Buchen) . Nein
Dr. Wahl entschuld.
Walz Nein
Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld.
Dr. Weber (Koblenz) Nein
Wehking —
Dr. Welskop Nein
Frau Welter (Aachen) —
Dr. Werber Nein
Wiedeck Nein
Wieninger entschuld.
Dr. Willeke Nein
Winkelheide entschuld.
Wittmann Nein
Wolf (Stuttgart) Nein
Dr. Wuermeling . Nein
Wullenhaupt Nein
Name Abstimmung
SPD
Frau Albertz Ja
Frau Albrecht Ja
Altmaier Ja
Dr. Arndt Ja
Arnholz Ja
Dr. Baade entschuld.
Dr. Bärsch Ja
Bals Ja
Banse Ja
Bauer (Würzburg) . . . Ja
Baur (Augsburg) . . . Ja
Bazille Ja
Behrisch Ja
Frau Bennemann . Ja
Bergmann Ja
Berlin Ja
Bettgenhäuser Ja
Frau Beyer (Frankfurt) Ja
Birkelbach entschuld.
Blachstein Ja
Dr. Bleiß Ja
Böhm (Düsseldorf) . entschuld.
Bruse Ja
Corterier Ja
Dannebom Ja
Daum Ja
Dr. Deist Ja
Dewald Ja
Diekmann Ja
Diel Ja
Frau Döhring Ja
Erler entschuld.
Eschmann Ja
Faller Ja
Franke Ja
Frehsee Ja
Freidhof Ja
Frenzel Ja
Gefeller Ja
Geiger (Aalen) Ja
Geritzmann Ja
Gleisner (Unna) . Ja
Dr. Greve Ja
Dr. Gülich Ja
Hansen (Köln) —
Hansing (Bremen) . . Ja
Hauffe Ja
Heide Ja
Heiland entschuld.
Heinrich Ja
Hellenbrock Ja
Hermsdorf Ja
Herold Ja
Höcker Ja
Höhne Ja
Hörauf Ja
Frau Dr. Hubert . . . Ja
Hufnagel Ja
Jacobi Ja
Jacobs Ja
Jahn (Frankfurt) . . Ja
Jaksch Ja
Kahn-Ackermann . . Ja
Kalbitzer entschuld.
Frau Keilhack Ja
Frau Kettig Ja
Name Abstimmung
Keuning Ja
Kinat Ja
Frau Kipp-Kaule . . . Ja
Könen (Düsseldorf) . . . entschuld.
Koenen (Lippstadt) . . krank
Frau Korspeter . . krank
Dr. Kreyssig Ja
Kriedemann Ja
Kühn (Köln) Ja
Kurlbaum entschuld.
Ladebeck Ja
Lange (Essen) Ja
Frau Lockmann . . . Ja
Ludwig Ja
Dr. Lütkens entschuld.
Maier (Freiburg) . Ja
Marx entschuld.
Matzner Ja
Meitmann Ja
Mellies Ja
Dr. Menzel Ja
Merten Ja
Metzger Ja
Frau Meyer (Dortmund) Ja
Meyer (Wanne-Eickel) . Ja
Frau Meyer-Laule . entschuld.
Mißmahl entschuld.
Moll Ja
Dr. Mommer entschuld.
Müller (Erbendorf) . Ja
Müller (Worms) . . Ja
Frau Nadig Ja
Odenthal Ja
Ohlig Ja
011enhauer Ja
Op den Orth Ja
Paul entschuld.
Peters Ja
Pöhler Ja
Pohle (Eckernförde) Ja
Dr. Preller Ja
Priebe Ja
Pusch Ja
Putzig Ja
Rasch Ja
Regling Ja
Rehs Ja
Reitz Ja
Reitzner Ja
Frau Renger krank
Richter Ja
Ritzel Ja
Frau Rudoll Ja
Ruhnke Ja
Runge Ja
Sassnick Ja
Frau Schanzenbach . Ja
Scheuren Ja
Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld.
Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
Schmidt (Hamburg) . . Ja
Schmitt (Vockenhausen) . Ja
Dr. Schöne entschuld.
Schoettle Ja
Seidel (Fürth) Ja
Seither Ja
Name Abstimmung
Seuffert Ja
.Stierle Ja
Sträter —
Frau Strobel Ja
Stümer Ja
Thieme Ja
Traub Ja
Trittelvitz entschuld.
Wagner (Deggenau) Ja
Wagner (Ludwigshafen) Ja
Wehner Ja
Wehr Ja
Welke Ja
Weltner (Rinteln) . Ja
Dr. Dr. Wenzel Ja
Wienand entschuld.
Wittrock Ja
Ziegler Ja
Zühlke Ja
FDP
Dr. Atzenroth enthalten
Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld.
Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten
Dr h. c Blücher . . . . —
Dr. Bucher enthalten
Dannemann entschuld.
Dr. Dehler enthalten
Dr.-Ing. Drechsel . . . enthalten
Eberhard enthalten
Euler enthalten
,Fassbender enthalten
Frau Friese-Korn . . enthalten
Frühwald enthalten
Gaul enthalten
Dr. Hammer enthalten
Held enthalten
Hepp enthalten
Dr. Hoffmann enthalten
Frau Dr. Ilk enthalten
Dr. Jentzsch enthalten
Kühn (Bonn) enthalten
Lahr enthalten
Lenz (Trossingen) . enthalten
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö-
wenstein enthalten
Dr. Maier (Stuttgart) . enthalten
von Manteuffel (Neuß) enthalten
Margulies krank
Mauk enthalten
Dr. Mende entschuld.
Dr. Miessner enthalten
Neumayer —
Onnen enthalten
Dr. Pfleiderer entschuld.
Dr. Preiß enthalten
Dr. Preusker —
Rademacher enthalten
Dr. Schäfer —
Scheel enthalten
Schloß enthalten
Dr. Schneider (Lollar) enthalten
Schwann enthalten
Name Abstimmung
Stahl enthalten
Dr. Stammberger . . . enthalten
Dr. Starke enthalten
Dr. Wellhausen entschuld.
Wirths enthalten
GB/BHE
Bender enthalten
Dr. Czermak Nein
Dr. Eckhardt Nein
Elsner enthalten
Engell enthalten
Feller enthalten
Gräfin Finckenstein . entschuld.
Frau Finselberger . Nein
Gemein enthalten
Dr. Gille Nein
Haasler Nein
Dr. Kather enthalten
Dr. Keller Nein
Dr. Klötzer Nein
Körner Nein
Kraft Nein
Kunz (Schwalbach) . Nein
Kutschera enthalten
Dr. Mocker entschuld.
Dr. Oberländer .
Petersen enthalten
Dr. Reichstein Nein
Samwer Nein
Seiboth Nein
Dr. Sornik enthalten
Srock enthalten
Dr. Strosche Nein
DP
Becker (Hamburg) . enthalten
Dr. Brühler Nein
Eickhoff enthalten
Dr. Elbrächter Nein
Hellwege —
Matthes Nein
Dr. von Merkatz . . —
Müller (Wehdel) . Nein
Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein
Schneider (Bremerhaven) enthalten
Dr. Schranz Nein
Dr. Seebohm Nein
Walter —
Wittenburg Nein
Dr. Zimmermann . . . Nein
Fraktionslos
Brockmann (Rinkerode) enthalten
Schmidt-Wittmack . . . —
Stegner Nein
Zusammenstellung der Abstimmung
Abstimmung
Abgegebene Stimmen . 401
Davon:
Ja 128
Nein . 223
Stimmenthaltung . 50
Zusammen wie oben . . 401
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung
CDU/CSU
Dr. Friedensburg . . Nein
Dr. Krone Nein
Lemmer —
Frau Dr. Maxsein . . Nein
Stingl Nein
Dr. Tillmanns —
SPD
Brandt (Berlin) . Ja
Frau Heise entschuld.
Klingelhöfer Ja
Dr. Königswarter . Ja
Name Abstimmung
Mattick Ja
Neubauer Ja
Neumann Ja
Dr. Schellenberg . Ja
Frau Schroeder (Berlin) . krank
Schröter (Wilmersdorf) . Ja
Frau Wolff (Berlin) . . . entschuld.
FDP
Dr. Henn enthalten
Hübner enthalten
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten
Dr. Reif enthalten
Dr. Will enthalten
Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 17
Davon :
Ja 8
Nein 4
Stimmenthaltung . 5
Zusammen wie oben . . 17