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ID0204107100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 41. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954 1913 41. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1915 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 59, 65, 68, 71, 72, 73, 84, 89. (Drucksachen 507, 729; 543, 710; 568, 643; 595, 711; 596, 707; 603, 712; 638, 730; 646, 740) 1915 B Mitteilung über Vorlage eines Rechtsgutachtens des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Drucksache 644) 1915 C Mitteilung über Erledigung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 348) betr. Eingriffe der Besatzungsmächte in die Betriebsführung deutscher Unternehmungen 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269) 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (Drucksache 30) 1915 D Mitteilung über Stellungnahme der Bundesregierung betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksache 723) 19.15 D Mitteilung und Beschlußfassung über Berichtigung zum Gesetzesbeschluß betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) . . . . 1916 A Änderungen der Tagesordnung . . 1915 D, 1925 A, 1930 A, 1939 D Beratung der Ubersicht 6 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 668) . . . 1916 B Beschlußfassung 1916 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen für die deutschen Vertreter und ihre Stellvertreter bei der Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 667) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) 1916 B Präsident D. Dr. Ehlers 1916 B Annahme des Antrags Drucksache 667 1916 C Überweisung des Antrags Drucksache 715 an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1916 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Kopf, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 721, 562) 1916 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1916 D Beschlußfassung 1917 D Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472; Umdruck 145) 1916 A, C, 1917 D Schwarz (CDU/CSU), Berichterstatter 1918 A Struve (CDU/CSU): zur Sache 1918 B, 1923 C zur Geschäftsordnung 1924 D Frau Strobel (SPD) 1919 A, D, 1920 D, 1923 D Bauknecht (CDU/CSU) 1919 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): zur Sache 1921 B zur Geschäftsordnung 1924 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 1921 D Dr. Glasmeyer (CDU/CSU) . . . 1922 B Kriedemann (SPD) 1922 C Bender (GB/BHE) 1924 A Präsident D. Dr. Ehlers 1924 D Abstimmungen 1918 B, 1924 B Überweisung des Umdrucks 145 an den Ausschuß für Außenhandelsfragen . 1924 A Mitteilung über Anteilnahme der italienischen Gruppe der Interparlamentarischen Union anläßlich der Überschwemmungskatastrophe in Bayern 1925 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) (Drucksachen 699, 215, 248, 523, 660) 1925 B Präsident D. Dr. Ehlers 1925 B Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1925 C Dr. Arndt (SPD) 1926 D Beschlußfassung 1927 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Nichterhebung der Abgabe „Notopfer Berlin" im Lande Berlin (Drucksache 688) . . . . 1927 D, 1930 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Antragsteller 1927 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1930 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksachen 228, 713) . . . . 1925 A, 1928 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1928 B Beschlußfassung 1928 D Erste Beratung des von den Abg. Naegel, Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache '719) . . 1915 D, 1928 D Dr. Deist (SPD) 1929 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1928 D, 1929 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Drucksache 545); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) (Drucksache 720) 1915 D, 1929 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU), Berichterstatterin 1929 D Beschlußfassung 1929 D Erste Beratung des von den Abg. Schloß, Dr. Pfleiderer, Eberhard, Wirths u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache 554) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Kontrollratsdirektive Nr. 50 (Drucksache 506) 1930 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 1930 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 554 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, des Antrags Drucksache 506 an den Auswärtigen Ausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 1930 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse in der Fassung vom 3. Februar 1951 (Drucksache 467); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 629) 1930 C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 1930 C Beschlußfassung 1930 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 685) . 1931 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1931 B Beschlußfassung 1931 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfüng und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Odenthal (Drucksache 241 [neu]) 1931 D, 1932 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 1931 D, 1934 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin 1932 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1933 B, 1934 C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1935 A Ritzel (SPD) 1935 C Beschlußfassung 1936 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 626, 519) 1932 A Frenzel (SPD), Berichterstatter . 1932 A Beschlußfassung 1932 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Haasler (Drucksache 650) 1936 D Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 1936 D Beschlußfassung 1937 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Dr.-Ing. Seebohm und Dr Kather (Drucksache 651) 1937 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1937 B Beschlußfassung 1937 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Drucksache 652) 1937 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1937 C Beschlußfassung 1939 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Elsner (Drucksache 698) 1938 B, 1939 B Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1938 B Beschlußfassung 1939 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE und DP betr. Hochwasserkatastrophe in Bayern (Drucksache 733) 1939 C Einstimmige Annahme 1939 D Nächste Sitzung 1939 D Anlage: Änderungsantrag der Abg. Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer u. Gen. zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Umdruck 145) 1940 Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 38. Sitzung 1940 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Umdruck 145 Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer und Genossen zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 1 a eingefügt: „§ 1a In § 1 der Verordnung über Zolländerungen vom 10. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 855) wird die Nummer 6 gestrichen." Bonn, den 13. Juli 1954 Struve Bauknecht Richarts Dr. Glasmeyer Barlage Bauer (Wasserburg) Fürst von Bismarck Dr. Conring Diedrichsen Dr. Dittrich Engelbrecht-Greve Dr. Franz Friese Fuchs Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Dr. Höck Karpf Knapp Knobloch Koops Lermer Lücker (München) Lulay Mayer (Birkenfeld) Menke Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Oesterle Schrader Schulze-Pellengahr Schwarz Dr. Siemer Solke Graf von Spreti Stingl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Wehking Wittmann Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 39. Sitzung Seite 1867 D ist als Zeile 13 von unten nach „zurückweisen." einzufügen: Tatsächlich ist doch die Verantwortung der leiten- Seite 1868 A Zeile 9 ist statt „mit" zu lesen: mir.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus dem Bericht des Herrn Oberstaatsanwalts in Bonn ergibt sich, daß der Herr Abgeordnete Dr. Kather am 3. September 1953 Strafantrag gegen den Abgeordneten Dr. Seebohm wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gestellt hat, desgleichen der Abgeordnete Dr. Seebohm gegen den Abgeordneten Dr. Kather. Die Vorwürfe sind im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zum 2. Deutschen Bundestag erfolgt und vorwiegend in Telegrammen, Briefen und sonstigen formulierten Erklärungen enthalten, die jeweils durch die Öffentlichkeit gingen.
    Dr. Kather stützt seinen Strafantrag u. a. auf Formulierungen des Abgeordneten Dr. Seebohm in einem Telegramm an Dr. Adenauer vom 23. Juli 1953 wie:
    Dagegen hat Dr. Linus Kather bisher nur Haß und Mißgunst gesät. Aus dieser Saat ist der neue Klassenkampf der Heimatvertriebenen entstanden.
    Umgekehrt stützt der Abgeordnete Dr. Seebohm seinen Strafantrag auf Ausführungen in einer Presseerklärung des Dr. Kather vom 24. Juli 1953, in denen Dr. Seebohm in seiner Vertriebenenpolitik politische Geschäftemacherei vorgeworfen wird.
    Der Ausschuß beantragt, da es sich um gegenseitige Beleidigungen politischen Charakters während des Wahlkampfes handelt — entsprechend der schon im 1. Bundestag entwickelten Praxis —, die Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abgeordneten Dr. Seebohm und Dr. Kather nicht zu erteilen, zumal die verletzenden Äußerungen meistens auf der Stelle erwidert worden sind.

    (Heiterkeit.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität auf Drucksache 651, nach dem die Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abgeordneten Dr. Seebohm und Dr. Kather nicht erteilt werden soll. Wer diesem Ausschußantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. April 1954 (Drucksache 652).
An Stelle des verhinderten Berichterstatters hat Herr Abgeordneter Dr. Schneider das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgesehene Berichterstatter, der Kollege von Merkatz, ist heute nicht da. Er kann ja nicht da sein; er hat sich auch entschuldigt. Ich springe für ihn ein als Vorsitzender des Ausschusses. Natürlich habe ich die Akten nicht so eingehend studiert wie er. Ich kann dem Hause natürlich nur einen einfacheren Bericht an Hand des Verhandlungsprotokolls erstatten.
    Was das Verfahren gegen Donhauser anlangt, so heißt es hier:
    Der Bundesminister der Justiz ersucht mit Schreiben vom 12. April 1954, eine Entscheidung über die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Donhauser wegen Meineids und Verleumdung herbeizuführen.
    Der Berichterstatter
    — heißt es hier, ich darf das zitieren —... führt aus, daß es sich um zwei Verfahren handelt, die noch im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Untersuchungsausschuß 44 — Spiegelausschuß — stehen:
    a) ein Verfahren wegen Eidesverletzung und übler Nachrede im Zusammenhang mit Aussagen über den Rechtsanwalt Dr. Berthold in München und
    b) ein Verfahren wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit Aussagen gegen den Journalisten Hornauer.
    Es handelt sich hierbei um Restverfahren im Zusammenhang mit dem Spiegelausschuß, alle anderen Verfahren seien inzwischen eingestellt worden.
    Der Berichterstatter geht auf die Vorgeschichte ein und erklärt, daß in der Bayernpartei . . . drei widerstrebende Gruppen bestanden hätten. Die Konsequenz daraus sei eine innere schwere Auseinandersetzung . . . gewesen. In diesem Rahmen habe ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll des Dr. Baumgartner eine Rolle gespielt, das an den Spiegel verkauft worden sei und dort veröffentlicht wurde. Insbesondere spielte die Behauptung in dem Protokoll eine Rolle, daß das Abstimmungsergebnis über den Sitz der obersten Bundesbehörden, Bonn oder Frankfurt, durch Geldzuwendungen erreicht worden sei.


    (Dr. Schneider [Lollar])

    Zu a): Der Abg. Donhauser habe unter Eid — der Eid umfaßte das ganze Protokoll — vor dem Untersuchungsausschuß über den Rechtsanwalt Dr. Berthold ausgesagt, daß er Gelder vermittelt habe in Höhe von 30 000 DM, wovon er 5 000 DM einbehalten habe. Berthold hingegen behauptet, er habe keine Provision genommen. Auf Grund dieser Aussagen hat Berthold Privatklage erhoben, die später als Offizialverfahren geführt wurde.
    Die Immunität des Abg. Donhauser wurde in der 118. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 15. 2. 1951 aufgehoben.
    Der Berichterstatter ist der Auffassung, daß das Vorliegen einer Eidesverletzung bei dem vorliegenden Komplex juristisch zweifelhaft sei. Die Aussagen hätten sich abgespielt wie vor einem politischen Forum. Es sei wenig Gelegenheit gewesen, sie nochmals durchzusehen, deshalb müßte man einen geringeren Maßstab anlegen als bei Aussagen vor Gericht. Eine Eidesverletzung komme nach seiner Ansicht aus subjektiven Gründen nicht in Frage. Hinsichtlich des Vorwurfs der üblen Nachrede beruft sich der Abg. Donhauser auf eine Abrechnung, die der Schatzmeister Schmitthuber der Bayernpartei ihm gezeigt habe. Danach seien für Berthold Gebühren abgezogen worden. Eine Liquidation liege jedoch nicht bei den Akten. Es liege weiterhin eine Zeugenaussage einer Sekretärin des Berthold vor, die bekundet, daß Betthold Provision genommen habe.
    Das ist ungefähr der eine Tatbestand. Zu dem anderen Tatbestand heißt es:
    Der Abg. Donhauser wird beschuldigt, vor dem Untersuchungsausschuß gegenüber dem Journalisten Hornauer ausgesagt zu haben, daß dieser sich an dem Verkauf des Gedächtnisprotokolls an den Spiegel beteiligt habe. Er habe Hornauer weiterhin vorgeworfen, daß dieser wegen NS-Umtriebe seinerzeit aus der Schule geflogen wäre und sich an Judenmißhandlungen beteiligt habe.
    Der Berichterstatter hält diese Vorwürfe für belangloser Art und vor allem politischer Art, so daß auch hier im Interesse des Hauses die Aufhebung der Immunität nicht in Frage komme.
    Der Auschuß hat schließlich, wenn ich mich recht erinnere, einstimmig, beschlossen, daß die Immunität im Falle Donhauser nicht aufgehoben werden soll. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu entsprechen.
    Ich darf dann gleich den Bericht zu Punkt 15 der Tagesordnung, Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Elsner, erstatten. Dazu heißt es in dem Protokoll des Ausschusses:
    Der Bundesminister der Justiz hat auf Ersuchen des Oberstaatsanwalts in Braunschweig
    mit Schreiben vom 11. Mai 1954 ersucht, eine
    Entscheidung über die Genehmigung zum
    Strafverfahren gegen den Abg. Elsner wegen
    Beleidigung des Landtagsabgeordneten Büchler
    herbeizuführen.
    Ich betone das. Der Herr Justizminister hat nämlich nicht beantragt, die Immunität aufzuheben. Es handelt sich hier vielmehr um ein sogenanntes mitgebrachtes Verfahren. Der Herr Justizminister von Niedersachsen steht auf dem Standpunkt, bei einem mitgebrachten Verfahren — wie wir es hier
    einmal formuliert haben — bedürfe es der Aufhebung der Immunität überhaupt nicht, sondern er könne da vorgehen, wie er wolle, nach Art. 46 Abs. 4 des Grundgesetzes hätten wir nur die Möglichkeit, zu verlangen, daß das bereits laufende Verfahren gestoppt würde. Das ist etwas ganz anderes als Aufhebung der Immunität. Ich komme am Schluß des Berichts darauf. Deshalb haben wir in der Drucksache auch zwei Ziffern vorgeschlagen.
    Der eigentliche Tatbestand ist sehr einfach:
    Aus den Akten ergibt sich, ... daß dem Abgeordneten Elsner vorgeworfen wird, er habe im Juli 1951 eine Beschwerdeschrift über den Landtagsabgeordneten Büchler an den Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig und Vorsitzenden des BHE, Minister von Kessel, mit beleidigenden Äußerungen abgefaßt.
    Insbesondere wird in dieser Beschwerdeschrift erklärt, in dem Büchlerschen Betrieb seien Pferde mißhandelt und schlecht gefüttert worden, so daß Büchler auf Grund einer Anzeige wegen Tierquälerei bestraft worden sein soll. Weiterhin habe Büchler für die Flüchtlinge bisher keine Leistungen aufzuweisen, außer hinreichenden Leistungen für die eigene Person.
    Und so weiter, und so weiter!
    Der Ausschuß ist der Meinung, daß wegen dieser Äußerungen die Immunität nicht aufgehoben werden sollte, weil sie damals im politischen Wahlkampf, also im politischen Raum, gefallen sind. Getreu den Grundsätzen, die der Ausschuß jetzt fünf Jahre lang entwickelt hat, glaubt er, auch hier nicht davon abgehen zu sollen.
    Aber nun kommt das Besondere, was ich vorhin schon andeutete. Der Herr Justizminister von Niedersachsen ist mit dem zuständigen Oberlandesgericht — ich glaube, es ist das Oberlandesgericht in Celle, das sich mit diesem Verfahren befaßt und eine entsprechende Entscheidung gefällt hat — der Meinung, es bedürfe hier, da es um ein sogenanntes mitgebrachtes Verfahren geht, gar nicht der Aufhebung der Immunität, sondern das Verfahren laufe legal und könne bezüglich dieser Tat, die vor dem Zeitpunkt liege, zu dem der Abgeordnete die Abgeordneteneigenschaft erworben habe, gar nicht gestoppt werden, sondern es könne höchstens Art. 46 Abs. 4 des Grundgesetzes Platz greifen, wo es heißt, in einem solchen Fall könne der Bundestag verlangen, daß die Strafverfolgung ausgesetzt wird.
    Der Bundestag hat sich früher schon einmal mit dieser Frage befaßt, und das Haus hat hier einstimmig einen anderen Standpunkt eingenommen. Der Bundestag steht auf Grund eines Gutachtens des Bundesministers der Justiz vom 21. Oktober 1949 und eines Beschlusses des Bundestages — Stenographischer Bericht vom 3. November 1949, Seite 331 — auf dem Standpunkt, daß bei Übernahme des Abgeordnetenmandats anhängige Strafverfahren, jede Haft, Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit von Amts wegen auszusetzen sind; die Durchführung derartiger Maßnahmen bedarf der Genehmigung des Bundestags gemäß Art. Nr. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes.
    Wir waren im Ausschuß der Meinung, daß wir diesen unseren Grundsatz, den wir damals in sehr eingehenden Untersuchungen und Diskussionen


    (Dr. Schneider [Lollar])

    entwickelt und hier einstimmig angenommen haben, auch gegenüber dem Herrn Justizminister von Niedersachsen und gegenüber der Entscheidung des Oberlandesgerichts vertreten sollten.
    Deshalb schlägt Ihnen der Ausschuß vor, wie folgt zu beschließen:
    1. Die Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Elsner wird nicht erteilt.
    2. Der Bundestag bestätigt die in der 14. Plenarsitzung vom 3. November 1949 — Stenographische Berichte der 1. Wahlperiode S. 331 D ff. und Gutachten des Bundesministers der Justiz vom 21. Oktober 1949 — vorgetragene Auffassung, wonach bei Übernahme des Abgeordnetenmandats anhängige Verfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten von Amts wegen auszusetzen sind. Solche Verfahren können nur
    – nun bitte ich den Herrn Präsidenten, hier einen
    Druckfehler zu berichtigen; es muß nämlich heißen:
    nach einem Genehmigungsbeschluß des Bundestages gemäß Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes fortgeführt werden.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, diesem Antrage zuzustimmen, namentlich der Ziffer 2, weil das eine grundsätzliche Entscheidung und das Beziehen eines grundsätzlichen Standpunktes bedeutet, den wir meines Erachtens unter gar keinen Umständen verlassen dürfen.