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ID0204106700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 41. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954 1913 41. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1915 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 59, 65, 68, 71, 72, 73, 84, 89. (Drucksachen 507, 729; 543, 710; 568, 643; 595, 711; 596, 707; 603, 712; 638, 730; 646, 740) 1915 B Mitteilung über Vorlage eines Rechtsgutachtens des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Drucksache 644) 1915 C Mitteilung über Erledigung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 348) betr. Eingriffe der Besatzungsmächte in die Betriebsführung deutscher Unternehmungen 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des Entwurfs einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 269) 1915 C Mitteilung über Zurückziehung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (Drucksache 30) 1915 D Mitteilung über Stellungnahme der Bundesregierung betr. Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft (Drucksache 723) 19.15 D Mitteilung und Beschlußfassung über Berichtigung zum Gesetzesbeschluß betr. die Vereinbarung vom 23. Februar 1953 über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden (Drucksache 159) . . . . 1916 A Änderungen der Tagesordnung . . 1915 D, 1925 A, 1930 A, 1939 D Beratung der Ubersicht 6 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Drucksache 668) . . . 1916 B Beschlußfassung 1916 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen für die deutschen Vertreter und ihre Stellvertreter bei der Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 667) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) 1916 B Präsident D. Dr. Ehlers 1916 B Annahme des Antrags Drucksache 667 1916 C Überweisung des Antrags Drucksache 715 an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1916 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Kopf, Maier (Freiburg), Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 721, 562) 1916 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 1916 D Beschlußfassung 1917 D Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472; Umdruck 145) 1916 A, C, 1917 D Schwarz (CDU/CSU), Berichterstatter 1918 A Struve (CDU/CSU): zur Sache 1918 B, 1923 C zur Geschäftsordnung 1924 D Frau Strobel (SPD) 1919 A, D, 1920 D, 1923 D Bauknecht (CDU/CSU) 1919 D Dr. Horlacher (CDU/CSU): zur Sache 1921 B zur Geschäftsordnung 1924 C Dr. Siemer (CDU/CSU) 1921 D Dr. Glasmeyer (CDU/CSU) . . . 1922 B Kriedemann (SPD) 1922 C Bender (GB/BHE) 1924 A Präsident D. Dr. Ehlers 1924 D Abstimmungen 1918 B, 1924 B Überweisung des Umdrucks 145 an den Ausschuß für Außenhandelsfragen . 1924 A Mitteilung über Anteilnahme der italienischen Gruppe der Interparlamentarischen Union anläßlich der Überschwemmungskatastrophe in Bayern 1925 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) (Drucksachen 699, 215, 248, 523, 660) 1925 B Präsident D. Dr. Ehlers 1925 B Hoogen (CDU/CSU), Berichterstatter 1925 C Dr. Arndt (SPD) 1926 D Beschlußfassung 1927 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Nichterhebung der Abgabe „Notopfer Berlin" im Lande Berlin (Drucksache 688) . . . . 1927 D, 1930 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Antragsteller 1927 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 1930 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Drucksachen 228, 713) . . . . 1925 A, 1928 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1928 B Beschlußfassung 1928 D Erste Beratung des von den Abg. Naegel, Atzenroth, Samwer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abwicklung der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft und die Errichtung eines Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft (Gesetz über das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft) (Drucksache '719) . . 1915 D, 1928 D Dr. Deist (SPD) 1929 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1928 D, 1929 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Drucksache 545); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (14. Ausschuß) (Drucksache 720) 1915 D, 1929 C Frau Dr. Steinbiß (CDU/CSU), Berichterstatterin 1929 D Beschlußfassung 1929 D Erste Beratung des von den Abg. Schloß, Dr. Pfleiderer, Eberhard, Wirths u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache 554) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Kontrollratsdirektive Nr. 50 (Drucksache 506) 1930 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller 1930 B Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 554 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, des Antrags Drucksache 506 an den Auswärtigen Ausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 1930 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse in der Fassung vom 3. Februar 1951 (Drucksache 467); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 629) 1930 C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 1930 C Beschlußfassung 1930 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 685) . 1931 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1931 B Beschlußfassung 1931 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfüng und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Odenthal (Drucksache 241 [neu]) 1931 D, 1932 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP) 1931 D, 1934 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin 1932 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1933 B, 1934 C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 1935 A Ritzel (SPD) 1935 C Beschlußfassung 1936 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 626, 519) 1932 A Frenzel (SPD), Berichterstatter . 1932 A Beschlußfassung 1932 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abg. Haasler (Drucksache 650) 1936 D Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 1936 D Beschlußfassung 1937 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Dr.-Ing. Seebohm und Dr Kather (Drucksache 651) 1937 A Dr. Wahl (CDU/CSU), Berichterstatter 1937 B Beschlußfassung 1937 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Donhauser (Drucksache 652) 1937 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1937 C Beschlußfassung 1939 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Elsner (Drucksache 698) 1938 B, 1939 B Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Berichterstatter 1938 B Beschlußfassung 1939 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE und DP betr. Hochwasserkatastrophe in Bayern (Drucksache 733) 1939 C Einstimmige Annahme 1939 D Nächste Sitzung 1939 D Anlage: Änderungsantrag der Abg. Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer u. Gen. zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Umdruck 145) 1940 Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 38. Sitzung 1940 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage Umdruck 145 Änderungsantrag der Abgeordneten Struve, Bauknecht, Richarts, Dr. Glasmeyer und Genossen zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 684, 472). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 1 a eingefügt: „§ 1a In § 1 der Verordnung über Zolländerungen vom 10. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 855) wird die Nummer 6 gestrichen." Bonn, den 13. Juli 1954 Struve Bauknecht Richarts Dr. Glasmeyer Barlage Bauer (Wasserburg) Fürst von Bismarck Dr. Conring Diedrichsen Dr. Dittrich Engelbrecht-Greve Dr. Franz Friese Fuchs Dr. Graf Henckel Hilbert Höcherl Dr. Höck Karpf Knapp Knobloch Koops Lermer Lücker (München) Lulay Mayer (Birkenfeld) Menke Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Oesterle Schrader Schulze-Pellengahr Schwarz Dr. Siemer Solke Graf von Spreti Stingl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Wehking Wittmann Berichtigungen zum Stenographischen Bericht der 39. Sitzung Seite 1867 D ist als Zeile 13 von unten nach „zurückweisen." einzufügen: Tatsächlich ist doch die Verantwortung der leiten- Seite 1868 A Zeile 9 ist statt „mit" zu lesen: mir.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte zeigt sowohl eine Neigung zur Behandlung des Falles an sich als auch die Neigung, Grundsatzfragen hier zu erörtern. Ich möchte zunächst einmal zwei Gesichtspunkte, die grundsätzlicher Natur sind, in die Erinnerung des Hohen Hauses rufen. Es war der übereinstimmende Wunsch und die Praxis des Immunitätsausschusses seit 1949, daß sich ein Immunitätsausschuß nicht mit der materiellen Würdigung des jeweils vorliegenden Falles zu befassen habe.
    Ein zweiter Grundsatz steht dem diametral entgegen, der eben von Herrn Kollegen Dr. Becker vertreten worden ist. Das Hohe Haus hat ausdrücklich — ich darf auf die Vorgänge, die in den Protokollen niedergelegt sind, verweisen — in fast voller und restloser Übereinstimmung mit dem Bundesjustizministerium die Auffasung vertreten, daß die Immunität des Abgeordneten ein Privileg des Parlaments und nichts anderes ist.

    (Abg. Dr. Becker [Hersfeld]: Ohne mich!)

    — Ja, dann haben Sie das Pech, Herr Kollege, daß Sie in einer ,splendid isolation geblieben sind.

    (Abg. Dr. Becker [Hersfeld] : Lesen Sie die Stenographischen Berichte!)

    Das Haus hat in seiner überwältigenden Mehrheit einen anderen Standpunkt eingenommen, Herr Kollege Becker.
    In der Frage der Berücksichtigung des Wunsches eines Abgeordneten, der selbst will, daß seine Immunität aufgehoben wird, hat der Immunitätsausschuß wiederum mit voller Billigung des Hohen Hauses den Standpunkt eingenommen, daß der Wille des Abgeordneten nicht erheblich sei. Er kann auch nicht erheblich sein. Überlegen Sie sich nur, daß. derjenige, der als Abgeordneter draußen mitten im politischen Kampf steht, mit leichter Mühe einem Druck unterworfen werden kann, der ihn zwingen soll, zu verlangen, daß seine Immunität aufgehoben wird. Hier gilt gerade der Grund-


    (Ritzel)

    satz, daß die Wahrung der Immunitätsrechte das Privileg des Hauses und nicht das des betreffenden Abgeordneten ist, auch wenn es sich um die negative Seite, um die Aufhebung der Immunität auf Wunsch des Abgeordneten handelt. — Soviel zum Grundsätzlichen.
    Nun wenige Bemerkungen zu dem uns vorliegenden Fall Odenthal. Er ist ein klassisches Beispiel dafür, in welcher Rechtsstellung sich der Abgeordnete auf Grund der ihm nach dem Grundgesetz zustehenden Immunität nun einmal befindet: Das, was bei einem anderen Staatsbürger zwischen der Staatsanwaltschaft — gegebenenfalls dem Gericht — und dem Beteiligten ausgemacht wird, wird hier auf dem Markt in einer Form und Art — und das ist die Gefahr — ausgebreitet, die in mir lebhafte Bedenken erregt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Kollege Dr. Schneider, Sie sprachen davon, daß ein entsprechender Ausweis für die Grundlosigkeit der Behauptung nicht vorliege. Ich habe den Ausweis gesehen. Sie redeten davon, daß der Abgeordnete Odenthal 500 Mark unterschlagen habe. Unter diesen Umständen scheint es dann notwendig, auf den Werdegang der Sache einzugehen. Die Partie liegt in Wirklichkeit so, daß der frühere Minister Odenthal einmal einem Geschäftsmann irgend etwas verweigerte, worauf sich dessen Zorn gegen den Kollegen Odenthal wendete. Derselbe Geschäftsmann ist aber Gläubiger des Sohnes oder Schwiegersohnes des Kollegen Odenthal.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Er ist der Schuldner!)

    — Verzeihung: er ist der Schuldner. Ich glaube, dieser Schwiegersohn hat eine sehr große Forderung, eine vielfach größere als die 500 Mark dieses Scheckes, die hier zur Diskussion stehen. Bei einem Zusammenkommen hat der Herr Odenthal zur Ermäßigung der Schuldsumme des Geschäftsmannes einen Scheck zur Verrechnung zugunsten seines Sohnes oder Schwiegersohnes entgegengenommen und hat ihn seinem Sohn oder Schwiegersohn zugeführt. Nachträglich behauptet aber der Geschäftsmann. es habe sich um eine Spende für die Partei des Herrn Odenthal gehandelt. Hier sind zwei politische Momente für die Beurteilung der Sache vorhanden, einmal die zuletzt erwähnte Behauptung und zweitens der Haß, der in der Zwischenzeit ins Kraut geschossen ist, weil der Minister a. D. Odenthal diesen oder jenen Wunsch des Geschäftsmannes nicht erfüllen konnte.
    Ohne daß ein Ausschuß in die materielle Würdigung einzutreten hat — da spreche ich nun aus vierjähriger Erfahrung —, hat er doch die Verpflichtung, wie von dem Hohen Hause anerkannt worden ist. die politischen Momente und Hintergründe zu beachten. Ich sage Ihnen, daß ich. wenn ich in dem Ausschuß gewesen wäre, in Würdigung dieser Situation niemals bereit gewesen wäre, einer Aufhebung der Immunität zuzustimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. — Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Abgeordnete Dr. Schmid hat noch einmal den Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt. Dieser Antrag ist vom Hohen Hause zu diesem Punkt der Tagesordnung in dieser Sitzung bereits abgelehnt werden. Er kann deshalb geschäftsordnungsmäßig nicht mehr gestellt werden. Er hat dann beantragt. dem Antrag in dem Bericht des Ausschusses nicht zu entsprechen. Das kann nicht in Form eines Antrages geschehen, sondern nur in der Weise, daß der Bericht des Ausschusses von denen, die gleicher Meinung sind, abgelehnt wird. Ich lasse also abstimmen über den Antrag in dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität auf Drucksache 241 (neu):
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Genehmigung zum Strafverfahren gegen
den Abgeordneten Odenthal wird erteilt. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich darf die Abstimmung wiederholen, da eine Einigung über das Ergebnis der Abstimmung im Sitzungsvorstand nicht erzielt werden kann. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Vorstand ist sich nicht einig. Ich bitte Sie, durch Hammelsprung zu entscheiden. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich, durch die Ja-Tür zu gehen, wer ihn ablehnen will, durch die Nein-Tür.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, die Türen zu schließen.

Ich eröffne die Abstimmung und bitte, die Türen wieder zu öffnen.

(Wiedereintritt und Zählung.)

Meine Damen und Herren, ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen.
Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 181 Mitglieder des Hauses, mit Nein 140, enthalten haben sich 14. Der Antrag des Wahlprüfungsausschusses ist damit angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität (1. Ausschuß) betreffend Genehmigung zum Ehrengerichtsverfahren gegen den Abgeordneten Haasler gemäß Schreiben des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Braunschweig vom 4. Mai 1954 (Drucksache 650).
Als Berichterstatter hat das Wort der Abgeordnete Dr. Dittrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Stefan Dittrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Wahlprüfung und Immunität beschäftigte sich in seiner Sitzung vom 29. Juni 1954 mit einem Antrag des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Braunschweig vom 4. Mai 1954, die Genehmigung zur Fortführung des Ehrengerichtsverfahrens gegen den Abgeordneten Haasler zu erteilen. Mit Urteil des Ehrengerichts der Rechtsanwaltskammer Braunschweig vom 7. März 1951 wurde der Abgeordnete Haasler aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Ihm wurden mehrere Verstöße gegen das Standesrecht zur Last gelegt: er habe Aufträge nicht erledigt, Anfragen nicht beantwortet, Mandanten nicht benachrichtigt, er sei für längere Zeit nicht an seinem Dienstsitz gewesen, er soll in Geldangelegenheiten nachlässig gewesen sein usw.
    Hiergegen richtete sich die Berufung des Abgeordneten Haasler. Die zweite Instanz, das Ehrengericht der Rechtsanwaltskammer für die britische


    (Dr. Dittrich)

    Zone in Hamburg, hat das Urteil aus formellen Gründen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der Zwischenzeit, am 13. März 1954, ist der Abgeordnete Haasler freiwillig aus der Anwaltschaft ausgeschieden.
    Der Ausschuß stellte sich auf den Standpunkt, daß das Parlament nach vierjährigem Verfahrenslauf kein Interesse an der Durchführung des Verfahrens haben kann. Dem Hohen Hause wird deshalb vorgeschlagen, die Genehmigung zur Fortführung des Ehrengerichtsverfahrens nicht zu erteilen.