Rede von
Dr.
Heinrich
Schneider
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte nicht gesprochen, wenn ich mich nicht in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Immunitätsausschusses angegriffen fühlte. Denn der Herr Kollege Schmid hat dahin formuliert, es schiene in der jetzigen Legislaturperiode der Fall zu sein, daß wir gegenüber früher viel leichter geneigt wären, die Immunität aufzuheben, d. h. also auf deutsch, daß unter meinem Vorsitz — denn ich bin ja jetzt erst Vorsitzender geworden — eine andere Praxis im Immunitätsausschuß einreiße als früher. Er hat dann zum Schluß formuliert: Man muß den Anfängen wehren.
Ich wundere mich, daß gerade hier in dem Fall Odenthal von der sozialdemokratischen Fraktion heute noch einmal Stellung genommen wird. Sie hatte nämlich die Möglichkeit — und hat sie auch reichlich ausgenutzt —, im Ausschuß Stellung zu nehmen. Denn ich habe entgegenkommenderweise, obwohl der Ausschuß schon einmal Beschluß gefaßt hatte, gerade auf Intervention der sozialdemokratischen Fraktion die Sache Odenthal noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt. Ja, ich bin sogar so weit gegangen, daß ich zugestimmt und dann schließlich eine Rückfrage bei dem zuständigen Justizminister und beim Oberstaatsanwalt veranlaßt habe, weil nämlich von den Sprechern der SPD behauptet wurde, es lägen jetzt am Gericht Belege vor, schriftliche Beweisstücke, aus denen sich ohne weiteres die Unschuld des Abgeordneten Odenthal folgern ließe. All dem sind wir im Ausschuß nachgegangen. Wir haben gerade den Fall Odenthal sehr sorgfältig behandelt, und die Behauptung, daß aus vorliegenden Urkunden ohne weiteres der Beweis der Unschuld geführt werden könne, hat sich eben als nicht wahr herausgestellt. Der Oberstaatsanwalt und der Justizminister haben auf der Aufhebung der Immunität bestanden. Wir haben deshalb die Sache noch einmal behandelt. Da der Abgeordnete Odenthal selbst gebeten hat, seine Immunität aufzuheben, haben wir entsprochen, aber nicht nur deshalb, sondern weil wir der Meinung waren: dieser Fall muß nun einmal geklärt werden.
Mit politischen Bereichen hat das gar nichts zu tun, Herr Kollege Schmid. Diese Konstruktion ist sehr weit hergeholt. Vielmehr ist der Tatbestand sehr einfach. Es tut mir leid, daß ich ihn jetzt sehr einfach zeichnen muß. Aber wenn Sie den Fall zur Diskussion stellen, dann zwingen Sie mich dazu, ihn sehr einfach zu, zeichnen, damit das Haus weiß, worum es geht. Es geht einfach darum: Ist es wahr, wie jemand behauptet, daß der Abgeordnete Odenthal 500 DM, die man ihm für einen bestimmten Zweck anvertraut hat, für sich oder far seinen Sohn verwandt hat oder nicht? Das ist die ganze Frage. Die Frage ist also: Hat er unterschlagen oder hat er nicht unterschlagen? Gar nichts anderes! Mit Politik hat das gar nichts zu tun. Ich bin der Meinung: Wenn es, wie der Herr
Kollege Schmid glaubt und wie ich es auch glaube, dem Herrn Kollegen Odenthal möglich sein wird, sich im Strafverfahren von diesem Verdacht reinzuwaschen, dann tun wir ihm durch die Aufhebung der Immunität persönlich auch einen großen Gefallen. Er hat dann die Möglichkeit, sich vor dem Strafrichter reinzuwaschen und den Verdacht, daß er 500 DM unterschlagen habe, von sich abzuwenden. Ich bin also der Meinung, der Immunitätsausschuß hat seine Praxis nicht geändert. Denn wie Sie sehen werden, Herr Kollege Schmid, sind die nächsten Verfahren, die auf der Tagesordnung stehen, alle anders, in gegenteiliger Richtung, entschieden worden. In diesen Fällen wird empfohlen, die Immunität nicht aufzuheben. Aber im Falle Odenthal waren wir nun einmal nach dreimaliger Prüfung der Meinung, daß die Immunität aufzuheben sei. Die Frau Berichterstatterin hat ja schon darauf hingewiesen, daß auch alle Vertreter der SPD im Immunitätsausschuß diesem Beschluß zugestimmt haben, weil auch sie damals der Meinung gewesen sind, die Immunität müsse aufgehoben werden.
Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.