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    554. Unbill: 1
    555. Regimes: 1
    556. ertragen: 1
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    570. Widerstandskampf,: 1
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    572. machen: 1
    573. Bewußtsein: 1
    574. geben,: 1
    575. Leiden: 1
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    577. Schwestern: 1
    578. anerkannt: 1
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    580. wage: 1
    581. sogar: 1
    582. behaupten,: 1
    583. verfassungsmäßige: 1
    584. hat,: 1
    585. anzunehmen,: 1
    586. machen.: 1
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    588. Präambel: 1
    589. stellvertretend: 1
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    591. diejenigen,: 1
    592. Gebieten: 1
    593. leben,: 1
    594. Freiheit: 1
    595. beraubt: 1
    596. sind.Ich: 1
    597. möchte: 1
    598. Hohe: 1
    599. Haus: 1
    600. bitten,: 1
    601. unserem: 1
    602. Antrag: 1
    603. zuzustimmen,: 1
    604. glauben,: 1
    605. er: 1
    606. ebenso: 1
    607. rasche: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat in der Drucksache 396 die Entlastung der Bundesregierung in bezug auf die Rechnungslegung der Jahre 1949 und 1950 beantragt. Ich kann nicht unterlassen, meinem Erstaunen darüber Ausdruck zu geben, daß die Bundesregierung bei der Beratung der ersten Rechnungslegung, die gegenüber dem Hohen Hause erfolgt, so „stark" vertreten ist, daß sich auf der Regierungsbank ein einziger Minister,

    (lebhafter Beifall bei der SPD) ein Minister ohne Portefeuille befindet.


    (Zurufe von der SPD: Unerhört!)

    Meine Damen und Herren! Sie haben die eingehenden Berichte über die sachliche Prüfung, d. h. über die Prüfung der Kassenrechnung durch den Bundesrechnungshof und die Schlußfolgerungen gehört, die der Haushaltsausschuß nach gründlicher Vorarbeit durch seinen Unterausschuß für die Rechnungsprüfung gezogen hat. Ich will nicht in Einzelheiten eintreten, sondern mich auf die Feststellung beschränken, daß die Aufgabe des Parlaments in bezug auf die Rechnungsprüfung weniger — schon mangels der erforderlichen Unterlagen — in einer Einzelprüfung der Kassenrechnung zu sehen ist. Diese kann auch von dem betreffenden Ausschuß nicht so durchgeführt werden, wie wir es gern möchten. Die Aufgabe des Parlaments besteht vielmehr in der politischen Kontrolle der Bundesrechnung. Diese politische Kontrolle kann nicht an den Tatsachen vorübergehen, die sich bei der Rechnungsprüfung im einzelnen ergeben.
    Der Antrag auf Entlastung der Bundesregierung, den der Herr Bundesfinanzminister in der Drucksache 396 gestellt hat, gründet sich auf Art. 114 des Grundgesetzes. Darauf haben die Berichterstatter bereits hingewiesen. Aus dem, was wir bei der Prüfung der Unterlagen festgestellt haben, ergibt sich die Berechtigung für das dringende Verlangen des Bundestages nach einer Beschleunigung. Es ist nach dem Beispiel des seinerzeitigen Reichstages unter allen Umständen anzustreben, daß die Rechnungslegung künftig frühzeitig genug erfolgt. Bei der Beratung des Haushaltsplanes von 1956 beispielsweise müßten bereits die Rechnungsergebnisse des Rechnungsjahres 1954 vorliegen.

    (Sehr richtig! bei der SPD und rechts.)

    Was wir von der öffentlichen Verwaltung, was wir auf Grund bestehender Gesetze in bezug auf die Rechnungslegung von Privatgesellschaften verlangen, das müssen wir von der deutschen Bundesregierung in erster Linie verlangen.
    Die Prüfung der Rechnungen hat ergeben, daß in nicht wenigen Fällen notwendige Zustimmung des Finanzministers nicht eingeholt worden ist, daß bedenkliche Abweichungen vom Haushaltsplan vorliegen, wenn auch die Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit rund 1,1 Milliarden DM im großen und ganzen zwangsläufige Posten enthält, unter anderem auf Grund der Tatsache, daß sich die Bundesregierung seinerzeit gründlich verschätzt hat, als sie Beträge für die Arbeitslosenfürsorge eingestellt und mit einer weit geringeren Zahl von Arbeitslosen gerechnet hat, als sie das Rechnungsergebnis nachher ausgewiesen hat.
    Die nachträglichen Genehmigungen sind, wie die Unterlagen ausweisen, in einem erheblichen Umfang mit durchaus unzureichenden Begründungen angefordert worden. Ich glaube, es ist an der Zeit, daß das Parlament darauf hinweist, daß bei ungenügenden Entschuldigungen verantwortlicher Beamter künftig Gebrauch gemacht wird von den Bestimmungen des Gesetzes, so z. B. auf Grund der Bestimmungen der §§ 32 und 33 der Reichshaushaltsordnung von ihrem § 84:
    Werden über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht nachträglich genehmigt, so sind sie von den dafür verantwortlichen Personen insoweit einzuziehen, als dies nach den gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
    Ich will es mir im Hinblick auf die Geschäftslage des Hohen Hauses versagen, auf mehr Einzelheiten einzugehen, als sie die Herren Berichterstatter in der Kürze der ihnen zugewiesenen Zeit gebracht haben; aber auf eine Einzelheit darf ich doch noch abheben. Es handelt sich hier um eine gründlichere Untersuchung der Verhältnisse im Bereich des Einzelplans XXIII, wo bei der Branntweinbesteuerung nach gewissen Feststellungen im Unterausschuß offensichtlich sehr erhebliche Reserven vorhanden sind.
    Der Kampf des Bundestags bei der jeweiligen Beratung des Haushalts scheint offensichtlich nicht seine Fortsetzung zu finden in der Bekundung des gleichen Interesses bei der Vorlage der Rechnung. Ich habe jedenfalls keinen Anlaß, anzunehmen, daß man sich über die politische Bedeutung der Rechnungslegung allzu große Sorgen macht. Trotzdem muß ich im Namen meiner Fraktion darauf hinweisen, daß es in dieser Rechnung entscheidende Faktoren gibt, die es uns nicht ermöglichen, der beantragten Entlastung der Bundesregierung zuzustimmen, Faktoren, die sich der Kontrolle, ja selbst der einfachsten Kenntnisnahme des Bundestages entziehen.
    Ich will zum besseren Verständnis und in Fortsetzung dessen, was ich an dieser Stelle zur Etatsberatung 1954 aus anderem Anlaß ausgeführt habe, sagen, um was es sich handelt. Es geht um die Vorenthaltung jeder Kontrollmöglichkeit auch im Bereich der Haushaltsrechnung auf dem Gebiet der sogenannten Geheimfonds.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, damit Sie klarer sehen, was gemeint ist, will ich Ihnen die entsprechenden Beträge des Haushaltsplans 1954 in Ihre Erinnerung zurückrufen. Da ist in Kap. 401 Tit. 300 für Bundeskanzler und Bundeskanzleramt zur Verfügung des Bundeskanzlers die Summe von 200 000 DM, über die nur gegenüber dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs, nicht aber gegenüber dem Parlament oder einem seiner Ausschüsse oder, wie wir es wiederholt vorgeschlagen haben, einem ganz kleinen Vertrauensgremium dieses Hohen Hauses Rechnung zu legen ist. Weiter handelt es sich um Kap. 403 Tit. 300, ein Posten, der schon in den vorliegenden beiden Jahresrechnungen zu finden ist. Da ist in 1954 zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens ohne jede Kontrolle — außer der des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — der Betrag von 10 Millionen DM angefordert worden. Weiter geht es um Kap. 404 Tit. 301 mit 700 000 DM un-


    (Ritzel)

    kontrollierbarer Ausgabemöglichkeit und um Kap. 502 Tit. 301: Bundesminister des Auswärtigen, geheime Ausgaben 3 Millionen DM, um Kap. 609 Tit. 33: Bundesminister des Innern für Zwecke des Verfassungsschutzes 3 900 000 DM ohne Kontrolle des Parlaments, zusammen in diesem Rechnungsjahr 17 800 000 DM. Für 1949 und 1950 finden Sie entsprechende Posten in der Ihnen vorliegenden Drucksache.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion vertritt die Auffassung, daß die Kontrolle derartiger Geheim- oder Reptilienfonds, wie ich sie einmal genannt habe, durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs das Parlament von seiner eigenen Verantwortung bei der Verabschiedung der Rechnung nicht entlasten kann.

    (Abg. Hilbert: Wie ist das denn in Hessen?)

    Diese Geheimfonds sind wesentliche Bestandteile der Rechnung und schließlich sollte die Bestimmung des § 89 der Reichshaushaltsordnung nicht in dem Sinne angewandt werden, wie es geschieht, sondern vielleicht mehr in dem Sinne der Ausführungen eines der hohen Beamten des Bundesfinanzministeriums, der einmal erklärt hat:
    Regelmäßig begründet die Exekutive mit erhöhter Staatsräson die Fernhaltung eines
    kritischen Prüfers von den obengenannten gefährlichen Fonds (Informationsfonds, Dispositionsfonds usw.). Es stellt sich aber oft heraus,
    daß diese Tendenz nur den Versuch zur Aufrechterhaltung eines Ministeriums oder den
    Wunsch nach ganz selbständiger Bewirtschaftung bedeutet.
    Es ist eine Aufgabe des Parlaments, gegenüber der Regierung ein gesundes Mißtrauen zu beobachten. Es ist eine Pflicht des Parlaments, die es vor allem auch in den Kontrollfunktionen seiner Ausschüsse ausübt. Ein gesteigertes Mißtrauen aber sollte das Parlament gegenüber den Geheimfonds der Bundesregierung empfinden.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder: Herr Ritzel, das war genau so in ,der Weimarer Zeit unter sozialdemokratischen Reichskanzlern! — Zuruf von der Mitte: Heute noch in den Ländern!)

    — Ja, Sie wissen aber ganz genau, Herr Kollege Dr. Pünder, daß in der Weimarer Zeit eine interfraktionelle Regelung bestand, nach der ohne ausdrücklichen Beschluß des Parlaments ein kleiner Kreis von Vertrauenspersonen der einzelnen Fraktionen über die Verwendung der Mittel informiert wurde.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder: Das ist mir völlig unbekannt!)

    Einer der Herren Berichterstatter hat den Wunsch ausgesprochen — und diesen Wunsch möchte ich auch im Hinblick auf gewisse Bemerkungen in dem Bericht des Bundesrechnungshofs sehr stark unterstreichen —, daß der Herr Präsident des Bundestages veranlaßt werde, mit gutem Beispiel voranzugehen und dafür zu sorgen, daß Ordnung, im eigenen Haus beobachtet wird. Denn es gibt gewisse Dinge, die sich vielleicht mit den Verhältnissen der Vergangenheit einigermaßen entschuldigen lassen, die aber unter keinen Umständen eine fröhliche Wiederkehr erfahren dürfen. Ich glaube, es ist richtig, so zu verfahren, wie die Herren Berichterstatter es angekündigt haben.
    Künftig wird bei der Prüfung der Rechnung auch von dem Unterausschuß des Haushaltsausschusses und vom Haushaltsausschuß sowie wohl dann auch hier vom Hohen Hause selbst nicht mehr mit jener Großzügigkeit vorgegangen werden können, mit der man in Würdigung der Zustände und Umstände, die für 1949 und 1950 immerhin noch galten, dieses Mal verfahren ist.
    Meine Damen und Herren, wir werden den Entschließungen des Haushaltsausschusses zu Ziffer 6 a—e unsere Zustimmung geben. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion sind im Hinblick auf die Nichtdarlegung der tatsächlichen Verwendungszwecke der Geheimfonds der Bundesregierung nicht in der Lage, die von dem Herrn Bundesfinanzminister beantragte Entlastung zu erteilen, und werden uns im übrigen der Stimme enthalten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zuerst zu Punkt 13 a, Drucksache 689. Es handelt sich um die Anträge des Ausschusses. Wer den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des Antrags auf Drucksache 689 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu heben. —

(Abg. Dr. Menzel: Bitte getrennte Abstimmung!)

— Sie wünschen getrennte Abstimmung? — Dann stimmen wir über die Ziffern getrennt ab.
Ich rufe also nochmals auf Drucksache 689 Ziffer 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Ziffer 2. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen angenommen.
Ziffer 3. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.
Ziffer 4. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ziffer 5. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ziffer 6. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Damit ist die Drucksache 689 erledigt.
Ich komme zur Abstimmung über die Drucksache 690 und lasse zunächst über Ziffer 1 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Ziffer 2. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betreffend Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700);
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701).
Das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP hat Frau Abgeordnete Maxsein.
Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der Koalition:
Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, durch welche Maßnahmen gesetzlicher oder verwaltungsmäßiger Art den aus politischen Gründen in der sowjetischen Besatzungszone Inhaftierten, die nach ihrer Entlassung oder Flucht in das Bundesgebiet gelangt sind, zusätzlich zu den bisher für diesen Personenkreis bereits getroffenen Betreuungs- und Entschädigungsmaßnahmen Hilfen zuteil werden können,
betrifft einen Personenkreis, der in den bestehenden Betreuungs- und Entschädigungsgesetzen nicht voll bedacht wird und nicht voll bedacht werden kann. Es handelt sich unter den Sowjetzonenflüchtlingen um die Sowjetzonenhäftlinge, die inzwischen amnestiert wurden oder noch amnestiert werden. Gerade heute kommen wieder 150 Sowjetzonenhäftlinge aus dem Lager Friedland.
Wie dringlich das Anliegen ist, das uns hier beschäftigt, und wie furchtbar das ganze Problem ist, geht aus einem Artikel der heutigen „Welt" hervor, der die Überschrift trägt: „Alle Waldheim-Häftlinge sollen entlassen werden". Einen anschaulichen Absatz gestatte ich mir mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten Ihnen vorzulesen:
Nach einem Bericht des Informationsbüros West verabschiedeten Pankows weiblicher Justizminister Hilde Benjamin und der Oberstaatsanwalt Melzheimer aus dem Zuchthaus Waldheim persönlich 42 schwer tuberkulosekranke Häftlinge. 30 von ihnen wurden zunächst in das Krankenhaus zu Hubertusburg im Kreise Oschatz gebracht. Sie waren gesundheitlich nicht in der Lage, sofort in ihre Heimatorte zu reisen. Aus dem gleichen Lazarett wurden auch fünf Ärzte entlassen, von denen vier Westberliner sind. Sie sagten, daß im Krankenhaus des Zuchthauses von Waldheim seit 1950 etwa 600 Häftlinge verstorben sind.
Der Sowjetzonenhäftling ist eine Gestalt der Nachkriegszeit. Im Zuge der russischen Eroberung wurden zunächst Nationalsozialisten verhaftet, aber auch Großagrarier, Intelligenzler, sogenannte Großkapitalisten, kurzum alle jene Gruppen, von denen man annehmen mußte, daß sie sich dem kommunistischen System widersetzen würden.
Die Inhaftierungen wurden durchaus nicht immer systematisch durchgeführt. Wenn sich beispielsweise auf einem Transport herausstellte, daß die Kopfzahl der Gefangenen nicht mehr stimmte, dann wurde die Lücke willkürlich ausgefüllt, indem man wahllos einen Passanten mitschleppte, also irgendeinen Bürger von der Straße weg abtransportierte. Es konnte geschehen, daß in dem KZ, in dem GPU-Keller der waschechte alte Nazi gemeinsam mit dem echten Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische System „büßte".
Im Zuge der fortschreitenden Sowjetisierung des Ostsektors von Berlin und der Zone entwickelte sich der echte Widerstandskämpfer gegen das kommunistische System. Mit diesen Widerstandskämpfern mischten sich allerdings auch mißliebig gewordene Funktionäre, die man zwar als Opfer des Systems, aber nicht als Kämpfer gegen das System ansprechen kann. Aus dieser Überlegung heraus wird klar erkenntlich, wie schwer es ist, den Begriff des Sowjetzonenhäftlings als eines echten Widerstandskämpfers klar herauszustellen.
Wie kompliziert der Fall ist, geht auch aus anderen Beispielen hervor. Nehmen wir z. B. zwei Gefangene, die von dem gleichen sowjetischen Tribunal zur gleichen Strafe verurteilt worden sind, von denen aber der eine nach Rußland geschleppt worden ist und dort seine Haft in sowjetischem Gewahrsam verbüßte, während der andere sich in einem KZ der Sowjetzone aufhalten mußte. Als beide später nach der Amnestie in die Bundesrepublik zurückkehrten, kam der aus Rußland Heimgekehrte in den Genuß sämtlicher Vorteile und Vergünstigungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, während der aus der Sowjetzone Heimkehrende sich mühsam die Anerkennung als Heimkehrer erkämpfen mußte.
Es ist nun die verpflichtende und bedeutsame Aufgabe der Bundesregierung, den Personenkreis derer herauszustellen, die wir als echte Widerstandskämpfer ansprechen dürfen. Dabei ist die Frage zu stellen, was über die bestehenden Hilfsmaßnahmen, wie sie im Bundesvertriebenen-, Heimkehrer-, Bundesversorgungs-, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz usw. festgelegt sind, hinaus getan werden kann zur Regelung der Schäden, die der echte politische Widerstandskämpfer erlitten hat.
Die Befürchtung der Häftlinge, daß ihre Angelegenheit auf dem Wege einer Rechtsverordnung zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geregelt werden solle, ist unbegründet. Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz anerkennt nur Schäden in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen. In der Auswirkung dieser Bestimmung könnte eine große Anzahl gerade derjenigen Häftlinge unberücksichtigt bleiben, die als echte Kämpfer wider das kommunistische System mit Vorrang bedacht werden sollen. Wir sind der Meinung, daß diese ganze Angelegenheit nur durch ein neues selbständiges Gesetz zu regeln ist. Wie dieses Gesetz beschaffen sein muß, hat die Bundesregierung zu prüfen. Ob es nur eine Abgrenzung der in Frage kommenden Personen in Betracht zieht und dann Härteklauseln vorsieht, um den Ermessenentscheiden freien Spielraum zu lassen, sei dahingestellt.
Unsere Aufgabe ist es, die Bundesregierung zu drängen, dem Anliegen auf dem schnellsten Wege und wirksam Rechnung zu tragen. Einem Ondit zufolge findet schon in dieser Woche erfreulicherweise eine interministerielle Besprechung dieser Frage unter Herbeiziehung der zuständigen Ressorts statt. Das Bundesministerium für Vertriebene, für gesamtdeutsche Fragen, das Arbeits-, Finanz-, Justiz- und Innenministerium werden an dieser Besprechung beteiligt sein. Uns hier ist es eine moralische Verpflichtung, die Sache auf dem schnellsten Wege


(Frau Dr. Maxsein)

zu erledigen, eine moralische Verpflichtung gegenüber den Deutschen, die ja 1945 nicht die Möglichkeit hatten, sich zu entscheiden, unter welchem Besatzungsregime sie zu leben wünschten, und die heute die ganze Unbill des kommunistischen Regimes zu ertragen haben. Es ist uns im Blick auf die Zone eine politische Verpflichtung, all denen dort seelisch zu helfen, unter deren Augen sich die ganze unerhörte Drangsalierung durch die kommunistische Diktatur ausbreitet. Wir haben sie zu stärken im Widerstandskampf, sie freudiger zu machen und ihnen das Bewußtsein zu geben, daß ihre Leiden bei ihren Brüdern und Schwestern in der Bundesrepublik voll anerkannt und gewertet werden. Ich wage sogar zu behaupten, daß die Bundesregierung eine verfassungsmäßige Verpflichtung hat, sich der Anliegen der Sowjetzonenhäftlinge anzunehmen, ihre Anliegen zu den ihren zu machen. Nach der Präambel hat die Bundesregierung stellvertretend zu wirken für alle diejenigen, die in Gebieten leben, in denen sie der Freiheit beraubt sind.
Ich möchte das Hohe Haus bitten, unserem Antrag zuzustimmen, von dem wir glauben, daß er eine ebenso rasche wie saubere und gerechte Lösung dieses Problems, das in seiner ganzen Furchtbarkeit immer wieder deutlich wird, herbeiführen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Korspeter.