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ID0204007000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Benno Graf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, Ihnen den zweiten Teil des Berichts des Haushaltsausschusses vorzutragen. In dem eigentlichen Bericht, den Ihnen Herr Kollege Ohlig soeben vorgetragen hat, haben Sie die grundsätzlichen Gedanken und Ergebnisse kennengelernt, die der Haushaltsausschuß und der Rechnungsprüfungsausschuß erarbeitet haben.
    Die Rechnungsprüfung ist der Abschluß der kontrollierenden Arbeit des Parlaments. Sie ist, wenn ich mich so ausdrücken darf, die Krönung des wichtigsten Rechtes des Hohen Hauses, des Budgetrechts. Es ist die Prüfung, ob die Exekutive den Willen und die Beschlüsse der Legislative tatsächlich richtig ausgeführt hat und ob sich nicht irgendwo Unregelmäßigkeiten eingeschlichen haben.
    Der Haushaltsausschuß hat bei dieser Arbeit nicht verkannt, daß die Jahre 1949 und 1950 nicht ohne weiteres als normale Jahre angesehen werden können und daß manche Unebenheiten und Fehler nicht auf mangelnde Sorgfalt oder auf bösen Willen zurückzuführen, sondern mit den Anlaufschwierigkeiten des Neubaus der Bundesrepublik zu erklären sind. Der Exekutive standen damals die erforderlichen Organe und die hinlänglich ausgebildeten Menschen noch nicht so zur Verfügung wie heute. Deshalb darf der Maßstab, der für die Rechnungsprüfung des Jahres 1954 angelegt werden wird, für das Jahr 1949 und 1950 noch nicht verwendet werden. Trotzdem müssen gewisse Einzelheiten hervorgehoben werden, und ich hoffe Ihre Geduld nicht allzusehr zu überfordern, wenn ich Sie bitte, Ihre liebenswürdige Aufmerksamkeit auf folgende Feststellungen und Bemerkungen zu richten, die der Haushaltsausschuß einstimmig gebilligt hat; sie liegen Ihnen als Anlage zur Drucksache 689 vor.
    Die Aufgabe der parlamentarischen Rechnungsprüfung ist es, etwaige Mängel rechtzeitig festzustellen und damit die notwendigen Unterlagen für die Haushaltsberatung zu schaffen. Die Rechnungsprüfung darf als eine der vornehmsten Aufgaben der Legislative kein lästiges Anhängsel unserer parlamentarischen Arbeit bleiben.
    Zu den allgemeinen Fragen des Haushaltsrechts stellt der Haushaltsausschuß fest, daß er, soweit er nicht ausdrücklich eine andere Stellungnahme vorschlägt, dem Standpunkt des Bundesrechnungshofs beitritt.
    Die rechnungsprüferische Arbeit der Legislative wurde zeitlich dadurch beeinträchtigt, daß die in Art. 114 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebene Bestimmung, wonach
    die allgemeine Rechnung und eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden dem Bundestage und dem Bundesrate im Laufe des nächsten Rechnungsjahres mit den Bemerkungen des Rechnungshofes zur Entlastung der Bundesregierung vorzulegen sind,
    von der Exekutive wegen des Fehlens der verwaltungsmäßigen Voraussetzungen nicht hat eingehalten werden können. Eine abschließende rechnungsprüferische Arbeit des Bundestags für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 war erst möglich, nachdem der Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 11. Februar 1954 die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396 — dem Präsidenten des Deutschen Bundestags übermittelt hatte.
    Befürchten Sie nicht, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen nun dieses umfangreiche Werk ausführlich vortrage. Ich nehme an, daß Sie es alle bereits eingehend studiert haben. Ich möchte Ihnen


    (Dr. Graf Henckel von Donnersmarck)

    nur einige besonders hervorstechende Punkte ins Gedächtnis zurückrufen.
    Nach Herstellung der verwaltungsmäßigen Voraussetzungen muß es ein unverrückbares Ziel der Exekutive bleiben, zu erreichen, daß beispielsweise die Bundeshaushaltsrechnung 1954, die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs sowie die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs über die vorausgegangene Bundeshaushaltsrechnung 1953 so rechtzeitig dem Bundestag zugeleitet werden, daß ihm und insbesondere seinem Haushaltsausschuß ausreichend Gelegenheit bleibt, vor Beratung des Bundeshaushaltsplans 1956 die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs für 1953 sowie den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Bundeshaushaltsrechnung 1954 zur Kenntnis zu nehmen, zu erörtern und die dazu notwendigen Beschlüsse zu fassen.
    Der Haushaltsausschuß schließt sich den kritischen Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu den Bundeshaushaltsrechnungen 1949 und 1950 an und empfiehlt dem Hohen Hause, die Entlastung zu erteilen.
    Ausdrücklich aber ist zu betonen, daß der Haushaltsausschuß schon für das Jahr 1951 einen strengeren Maßstab anlegen wird.
    Im einzelnen lenkt der Haushaltsausschuß die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf die folgenden Sachverhalte.
    Zur Drucksache 396 Teil I B Ziffer I Nr. 3, zweiter und dritter Absatz: Es handelt sich im Rechnungsjahr 1949 um einen Fehlbetrag im Sinne des § 75 der Reichshaushaltsordnung in Höhe von 374 215 409,02 DM. In diesem Betrag sind die Ausgabereste in Höhe von 130 208 317,90 DM enthalten. Der Bundesrechnungshof bemerkt hierzu, daß die Begründung für die Nichtberücksichtigung der Ausgabereste nicht als stichhaltig anerkannt werden könne, da die am Schluß eines abgelaufenen Rechnungsjahres verbliebenen Ausgabereste das Ergebnis belasten. Im Abschluß, der zeigen soll, wie der Haushalt auch von früheren Rechnungsjahren her verbessert oder belastet sei, müßten deshalb diese Reste berücksichtigt werden. Daß nach § 11 des Haushaltsgesetzes 1949 die Länder dem Bund Mittel zur Deckung der durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben zur Verfügung zu stellen hatten, sei für die Ermittlung des Ergebnisses unerheblich.
    Die Stellungnahme des Haushaltsausschusses zur Deckung der Ausgabereste aus dem Haushalt 1949 und ihre Umlegung auf die Länder wird im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung 1951 erfolgen.
    Zum Einzelplan VI, Bundesministerium des Innern, Kap. 2 Tit. 33, Institut für Raumforschung, wird in der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396, S. 81 — darauf hingewiesen, daß das Kuratorium die zweckmäßige Verwendung der für wissenschaftliche Zwecke bereitgestellten Mittel nicht überwacht und der Wissenschaftliche Rat die ihm durch die Satzung übertragenen Aufgaben nicht wahrgenommen hat und daß bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die maßgebenden Vorschriften nicht eingehalten worden sind. Die vorgekommenen Unregelmäßigkeiten sind noch nicht vollständig aufgeklärt. Es liegt deshalb noch ein Vorbehalt des Bundesrechnungshofs gemäß § 107 Abs. 4 der Reichshaushaltsordnung vor.
    Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, daher vor, von der Regierung einen Bericht bis zum 31. Oktober 1954 zu verlangen. Die hier vorliegenden Tatbestände haben dem Haushaltsausschuß Veranlassung zu dem Entschließungsentwurf unter Ziffer 6 c gegeben, den Ihnen Herr Kollege Ohlig vorhin vorgetragen hat.
    Zum Einzelplan XI, Arbeitslosenhilfe, Kap. 1 a, wurden mancherlei Mängel festgestellt, die der Präsident des Bundesrechnungshofs in seiner Denkschrift — Drucksache 396, S. 103 und 104 — darlegt. Ich will nur ganz kurz einiges erwähnen.
    Bei der Kurzarbeiterunterstützung wurden in größerem Umfange Mängel festgestellt, die auf unzureichende Betriebsprüfung der Arbeitsämter zurückzuführen waren. Auch wurde festgestellt, daß vielfach die Angaben der Arbeitgeber in den Unterstützungslisten über Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage nicht genügend geprüft worden waren. Angaben über Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kurzarbeit waren teilweise unrichtig.
    Bei der Förderung von Notstandsarbeiten im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge war oft die Zahl der beschäftigten Stammarbeiter im Verhältnis zur Zahl der Notstandsarbeiter bei weitem zu hoch. In einigen Fällen sind auch Maßnahmen zu Unrecht gefördert worden.
    Besonderes Augenmerk hat der Bundesrechnungshof auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Unterstützungsmißbrauchs gerichtet. Die festgestellten Mängel wurden den Landesarbeitsämtern zur Abstellung mitgeteilt. Verschiedene weitere Mängel, deren Aufzählung Ihre Geduld über Gebühr in Anspruch nehmen würde, wurden beobachtet, und für ihre Abstellung wurde gesorgt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, die beabsichtigte weitere Intensivierung der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nachdrücklich zu fördern, zumal es dringend geboten erscheint, die einheitliche Anwendung des materiellen Rechts bei den einzelnen Arbeitsämtern zu prüfen und die sich hierbei ergebenden Mängel abzustellen, weil erst nach Herstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung ein klarer Überblick über die ganzen Verhältnisse gewonnen werden kann.
    Aus Gründen der Kostenersparnis regt der Haushaltsausschuß an, die Bundesregierung zu veranlassen, im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit die Frage zu prüfen, ob nicht durch sinnvolle Aufrundung der Pfennigbeträge eine lohnende Arbeitsentlastung herbeigeführt werden könnte. Zur Zeit besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung der Pfennigbeträge. Daher würde eine gesetzliche Regelung erforderlich sein, wenn eine Abrundung nach oben und unten auf volle oder halbe Markbeträge vorgenommen werden sollte.
    Zum Einzelplan 23, Allgemeine Finanzverwaltung, Kap. 3 Titel 7 (neu), bemerkt der Haushaltsausschuß, daß beim Branntweinmonopol noch einige ungeklärte Fälle vorliegen. Dies hängt zum Teil damit zusammen, daß die Länder bis zum 31. März 1950 das Branntweinmonopol treuhänderisch verwaltet haben. Eine Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist erst durch das Gesetz vom 8. August 1951 — Bundesgesetzblatt I Seite 491 — mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 errichtet worden. Beim Übergang an den Bund haben sich nun wegen der zu bildenden Betriebsmittelrücklage, die


    (Dr. Graf Henckel von Donnersmarck)

    dem Bund zustehen würde, Meinungsverschiedenheiten ergeben. Darüber haben schon verschiedentlich Besprechungen stattgefunden, und es schweben noch einige Verfahren, die erforderlichenfalls durch den Vereinigten Senat beim Bundesrechnungshof zu entscheiden sein werden. Streitgegenstand ist ein Betrag von etwa 30 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß lenkt die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf diese Beanstandungen des Bundesrechnungshofs und die noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die zu dem Entschließungsentwurf 6 d von Herrn Kollegen Ohlig Anlaß gegeben haben.
    Zum Einzelplan 27, Sonstige Kriegsfolgelasten, beanstandet der Haushaltsausschuß Mißstände bei den Besatzungsbauten. Hier sind unlautere Machenschaften hervorgetreten, wie z. B. unzulässige Ringbildungen, Preisabsprachen und unzulässige Zuwendungen von Unternehmern. Die Untersuchungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Die ihnen zugrunde liegenden Tatbestände haben zum Entschließungsentwurf 6 e Veranlassung gegeben. Die zweifellos wichtigen und interessanten Einzelheiten aufzuzählen, muß ich mir zwar versagen; ich möchte jedoch auf die Einzelangaben auf Seite 7 der Anlage zu Drucksache 689 hinweisen. ich kann allerdings dazu bemerken, daß diese Dinge mehrere Jahre zurückliegen und daß für die Gegenwart ähnliche Mißstände nicht mehr zu befürchten sind.
    Bei der Prüfung der Unternehmen des Bundes hat der Bundesrechnungshof festgestellt, daß die Notwendigkeit einer Beteiligung der öffentlichen Hand an manchen Unternehmen zweifelhaft erscheint. Bei einigen von ihnen hält der Bundesrechnungshof die Prüfung der Frage, ob nicht deren Auflösung geboten sei. für erforderlich. Diesen großen und schwierigen Komplex möchte ich hier nur erwähnen, aber keinesfalls vertiefen. Besprechungen und Beratungen über diese Dinge sind ja schon im Gange; sie müßten nach Auffassung des Haushaltsausschusses nachdrücklich gefördert werden.
    Auf die Ausführungen des Bundesrechnungshofs über die Beteiligung des Bundes an Unternehmen des Privatrechts — Drucksache 396, Seite 50 bis 51, Nr. 77 bis 80 — weist der Haushaltsausschuß wegen ihrer Aktualität ganz besonders hin. Er hielte es für zweckmäßig, daß das Hohe Haus hierzu eine Stellungnahme der Bundesregierung herbeiführt. Vom Bundesrechnungshof werden Grundsätze über die Vertretung des Bundes in den Aufsichtsräten und Vorständen von Gesellschaften dargelegt, die ernster Beachtung würdig sind. In einer Reihe von Fällen mußte der Bundesrechnungshof feststellen, daß entgegen § 33 der Reichshaushaltsordnung Haushaltsüberschreitungen vorgenommen und Maßnahmen, die der v o r h er i-g e n Zustimmung des Herrn Bundesministers der Finanzen bedürfen, ohne diese getroffen worden sind. Der Haushaltsausschuß legt Wert auf die Feststellung, daß er besonders für die Zukunft unter Anlegen eines sehr strengen Maßstabes dem Hohen Hause die nachträgliche Genehmigung solcher Mehrausgaben bei unzureichend erscheinenden Begründungen oder Rechtfertigungen keineswegs empfehlen wird, so daß die bestimmungswidrig verausgabten Beträge künftig von den dafür verantwortlichen Personen nach Maßgabe des § 84 der Reichshaushaltsordnung eingezogen werden. Bei den Ausgaben für die Hochbauten mußte der
    Rechnungsprüfungsausschuß vielfach die Beachtung des Gesichtspunktes der Wirtschaftlichkeit vermissen. Die Prüfungsergebnisse — Drucksache 396, Seite 69 bis 72 — zählen eine Reihe von Mißständen auf, die unbedingt beseitigt werden müssen. Auf die Einzelheiten einzugehen, würde hier zu weit führen, zumal durch die Weiterentwicklung und bessere Organisation der zuständigen Behörden auf diesem Gebiete viele Fehlerquellen beseitigt werden konnten. Trotzdem möchte ich die verehrten Damen und Herren des Hauses, die an diesen Dingen Interesse haben, auf die genannten Ausführungen hinweisen, über die auch in der Ihnen vorliegenden Drucksache 689 mehr gesagt ist. Ich möchte nur hervorheben, daß der Haushaltsausschuß die Zulassung von Generalunternehmern unter allen Umständen für unzweckmäßig ansieht und daher ablehnt. Um die rechnungsprüferischen Arbeiten des Hohen Hauses intensivieren zu können und die Möglichkeit zu schaffen, wirklich mit Erfolg zu prüfen, werden Haushaltsausschuß und Rechnungsprüfungsausschuß im Benehmen mit der Bundesregierung und dem Bundesrechnungshof Möglichkeiten für bessere Arbeitsmethoden suchen und gegebenenfalls darüber berichten.
    Zusammenfassend hat der Haushaltsausschuß die Feststellung getroffen, daß durch die Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs die Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ganz erheblich gefördert worden ist. Im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 689 — finden Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber Einzelheiten und Zahlenmaterial, mit dem ich Sie hier jetzt nicht belasten möchte. Es sind unter anderem hohe Einsparungen durch Minderung unberechtigt hoher Schadenersatzansprüche, bei Preisausgleich und bei der Beitreibung preisrechtlich zu Unrecht gekürzter Beträge möglich gewesen.
    Die finanzielle Auswirkung der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396, Seite 139 — läßt sich nicht ohne weiteres genau in Zahlen angeben, auch deswegen nicht, weil Mehreinnahmen oder Minderausgaben als Folge von Vorschlägen und Anregungen des Bundesrechnungshofs zahlenmäßig nicht erfaßbar sind. Viele solcher Verbesserungsvorschläge werden sich erst in Zukunft auswirken. Die tatsächlich feststellbaren finanziellen Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs ergaben aber für die Jahre 1949 und 1950 bei einer Gesamtausgabe für die Verwaltung des Bundesrechnungshofs von nur 3 861 475,45 DM den beachtlichen Betrag von 90 Millionen DM. Damit dürfte der Wert und die Bedeutung der rechnungsprüferischen Arbeit des Parlaments eindeutig und klar erwiesen sein. Die Bedeutung des Bundesrechnungshofs und seiner Arbeit für die gesamte staatliche Ordnung kann auch für die Zukunft nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Hohe Haus wird durch diese Arbeit sein Budgetrecht wirksam durchsetzen können und dadurch Ordnung und Sauberkeit in unserem Staatsleben als Grundlage fruchtbarer politischer Arbeit aufrechterhalten.
    Das ist der Sinn und Zweck des Berichts, den Ihnen, meine Damen und Herren, der Kollege Ohlig vorgetragen hat und zu dem ich hier sozusagen nur einige Illustrationen beigetragen habe.

    (Beifall.)




Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die Aussprache ein.
Das Wort hat der Abgeordnete Ritzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat in der Drucksache 396 die Entlastung der Bundesregierung in bezug auf die Rechnungslegung der Jahre 1949 und 1950 beantragt. Ich kann nicht unterlassen, meinem Erstaunen darüber Ausdruck zu geben, daß die Bundesregierung bei der Beratung der ersten Rechnungslegung, die gegenüber dem Hohen Hause erfolgt, so „stark" vertreten ist, daß sich auf der Regierungsbank ein einziger Minister,

    (lebhafter Beifall bei der SPD) ein Minister ohne Portefeuille befindet.


    (Zurufe von der SPD: Unerhört!)

    Meine Damen und Herren! Sie haben die eingehenden Berichte über die sachliche Prüfung, d. h. über die Prüfung der Kassenrechnung durch den Bundesrechnungshof und die Schlußfolgerungen gehört, die der Haushaltsausschuß nach gründlicher Vorarbeit durch seinen Unterausschuß für die Rechnungsprüfung gezogen hat. Ich will nicht in Einzelheiten eintreten, sondern mich auf die Feststellung beschränken, daß die Aufgabe des Parlaments in bezug auf die Rechnungsprüfung weniger — schon mangels der erforderlichen Unterlagen — in einer Einzelprüfung der Kassenrechnung zu sehen ist. Diese kann auch von dem betreffenden Ausschuß nicht so durchgeführt werden, wie wir es gern möchten. Die Aufgabe des Parlaments besteht vielmehr in der politischen Kontrolle der Bundesrechnung. Diese politische Kontrolle kann nicht an den Tatsachen vorübergehen, die sich bei der Rechnungsprüfung im einzelnen ergeben.
    Der Antrag auf Entlastung der Bundesregierung, den der Herr Bundesfinanzminister in der Drucksache 396 gestellt hat, gründet sich auf Art. 114 des Grundgesetzes. Darauf haben die Berichterstatter bereits hingewiesen. Aus dem, was wir bei der Prüfung der Unterlagen festgestellt haben, ergibt sich die Berechtigung für das dringende Verlangen des Bundestages nach einer Beschleunigung. Es ist nach dem Beispiel des seinerzeitigen Reichstages unter allen Umständen anzustreben, daß die Rechnungslegung künftig frühzeitig genug erfolgt. Bei der Beratung des Haushaltsplanes von 1956 beispielsweise müßten bereits die Rechnungsergebnisse des Rechnungsjahres 1954 vorliegen.

    (Sehr richtig! bei der SPD und rechts.)

    Was wir von der öffentlichen Verwaltung, was wir auf Grund bestehender Gesetze in bezug auf die Rechnungslegung von Privatgesellschaften verlangen, das müssen wir von der deutschen Bundesregierung in erster Linie verlangen.
    Die Prüfung der Rechnungen hat ergeben, daß in nicht wenigen Fällen notwendige Zustimmung des Finanzministers nicht eingeholt worden ist, daß bedenkliche Abweichungen vom Haushaltsplan vorliegen, wenn auch die Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit rund 1,1 Milliarden DM im großen und ganzen zwangsläufige Posten enthält, unter anderem auf Grund der Tatsache, daß sich die Bundesregierung seinerzeit gründlich verschätzt hat, als sie Beträge für die Arbeitslosenfürsorge eingestellt und mit einer weit geringeren Zahl von Arbeitslosen gerechnet hat, als sie das Rechnungsergebnis nachher ausgewiesen hat.
    Die nachträglichen Genehmigungen sind, wie die Unterlagen ausweisen, in einem erheblichen Umfang mit durchaus unzureichenden Begründungen angefordert worden. Ich glaube, es ist an der Zeit, daß das Parlament darauf hinweist, daß bei ungenügenden Entschuldigungen verantwortlicher Beamter künftig Gebrauch gemacht wird von den Bestimmungen des Gesetzes, so z. B. auf Grund der Bestimmungen der §§ 32 und 33 der Reichshaushaltsordnung von ihrem § 84:
    Werden über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht nachträglich genehmigt, so sind sie von den dafür verantwortlichen Personen insoweit einzuziehen, als dies nach den gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
    Ich will es mir im Hinblick auf die Geschäftslage des Hohen Hauses versagen, auf mehr Einzelheiten einzugehen, als sie die Herren Berichterstatter in der Kürze der ihnen zugewiesenen Zeit gebracht haben; aber auf eine Einzelheit darf ich doch noch abheben. Es handelt sich hier um eine gründlichere Untersuchung der Verhältnisse im Bereich des Einzelplans XXIII, wo bei der Branntweinbesteuerung nach gewissen Feststellungen im Unterausschuß offensichtlich sehr erhebliche Reserven vorhanden sind.
    Der Kampf des Bundestags bei der jeweiligen Beratung des Haushalts scheint offensichtlich nicht seine Fortsetzung zu finden in der Bekundung des gleichen Interesses bei der Vorlage der Rechnung. Ich habe jedenfalls keinen Anlaß, anzunehmen, daß man sich über die politische Bedeutung der Rechnungslegung allzu große Sorgen macht. Trotzdem muß ich im Namen meiner Fraktion darauf hinweisen, daß es in dieser Rechnung entscheidende Faktoren gibt, die es uns nicht ermöglichen, der beantragten Entlastung der Bundesregierung zuzustimmen, Faktoren, die sich der Kontrolle, ja selbst der einfachsten Kenntnisnahme des Bundestages entziehen.
    Ich will zum besseren Verständnis und in Fortsetzung dessen, was ich an dieser Stelle zur Etatsberatung 1954 aus anderem Anlaß ausgeführt habe, sagen, um was es sich handelt. Es geht um die Vorenthaltung jeder Kontrollmöglichkeit auch im Bereich der Haushaltsrechnung auf dem Gebiet der sogenannten Geheimfonds.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, damit Sie klarer sehen, was gemeint ist, will ich Ihnen die entsprechenden Beträge des Haushaltsplans 1954 in Ihre Erinnerung zurückrufen. Da ist in Kap. 401 Tit. 300 für Bundeskanzler und Bundeskanzleramt zur Verfügung des Bundeskanzlers die Summe von 200 000 DM, über die nur gegenüber dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs, nicht aber gegenüber dem Parlament oder einem seiner Ausschüsse oder, wie wir es wiederholt vorgeschlagen haben, einem ganz kleinen Vertrauensgremium dieses Hohen Hauses Rechnung zu legen ist. Weiter handelt es sich um Kap. 403 Tit. 300, ein Posten, der schon in den vorliegenden beiden Jahresrechnungen zu finden ist. Da ist in 1954 zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens ohne jede Kontrolle — außer der des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — der Betrag von 10 Millionen DM angefordert worden. Weiter geht es um Kap. 404 Tit. 301 mit 700 000 DM un-


    (Ritzel)

    kontrollierbarer Ausgabemöglichkeit und um Kap. 502 Tit. 301: Bundesminister des Auswärtigen, geheime Ausgaben 3 Millionen DM, um Kap. 609 Tit. 33: Bundesminister des Innern für Zwecke des Verfassungsschutzes 3 900 000 DM ohne Kontrolle des Parlaments, zusammen in diesem Rechnungsjahr 17 800 000 DM. Für 1949 und 1950 finden Sie entsprechende Posten in der Ihnen vorliegenden Drucksache.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion vertritt die Auffassung, daß die Kontrolle derartiger Geheim- oder Reptilienfonds, wie ich sie einmal genannt habe, durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs das Parlament von seiner eigenen Verantwortung bei der Verabschiedung der Rechnung nicht entlasten kann.

    (Abg. Hilbert: Wie ist das denn in Hessen?)

    Diese Geheimfonds sind wesentliche Bestandteile der Rechnung und schließlich sollte die Bestimmung des § 89 der Reichshaushaltsordnung nicht in dem Sinne angewandt werden, wie es geschieht, sondern vielleicht mehr in dem Sinne der Ausführungen eines der hohen Beamten des Bundesfinanzministeriums, der einmal erklärt hat:
    Regelmäßig begründet die Exekutive mit erhöhter Staatsräson die Fernhaltung eines
    kritischen Prüfers von den obengenannten gefährlichen Fonds (Informationsfonds, Dispositionsfonds usw.). Es stellt sich aber oft heraus,
    daß diese Tendenz nur den Versuch zur Aufrechterhaltung eines Ministeriums oder den
    Wunsch nach ganz selbständiger Bewirtschaftung bedeutet.
    Es ist eine Aufgabe des Parlaments, gegenüber der Regierung ein gesundes Mißtrauen zu beobachten. Es ist eine Pflicht des Parlaments, die es vor allem auch in den Kontrollfunktionen seiner Ausschüsse ausübt. Ein gesteigertes Mißtrauen aber sollte das Parlament gegenüber den Geheimfonds der Bundesregierung empfinden.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder: Herr Ritzel, das war genau so in ,der Weimarer Zeit unter sozialdemokratischen Reichskanzlern! — Zuruf von der Mitte: Heute noch in den Ländern!)

    — Ja, Sie wissen aber ganz genau, Herr Kollege Dr. Pünder, daß in der Weimarer Zeit eine interfraktionelle Regelung bestand, nach der ohne ausdrücklichen Beschluß des Parlaments ein kleiner Kreis von Vertrauenspersonen der einzelnen Fraktionen über die Verwendung der Mittel informiert wurde.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder: Das ist mir völlig unbekannt!)

    Einer der Herren Berichterstatter hat den Wunsch ausgesprochen — und diesen Wunsch möchte ich auch im Hinblick auf gewisse Bemerkungen in dem Bericht des Bundesrechnungshofs sehr stark unterstreichen —, daß der Herr Präsident des Bundestages veranlaßt werde, mit gutem Beispiel voranzugehen und dafür zu sorgen, daß Ordnung, im eigenen Haus beobachtet wird. Denn es gibt gewisse Dinge, die sich vielleicht mit den Verhältnissen der Vergangenheit einigermaßen entschuldigen lassen, die aber unter keinen Umständen eine fröhliche Wiederkehr erfahren dürfen. Ich glaube, es ist richtig, so zu verfahren, wie die Herren Berichterstatter es angekündigt haben.
    Künftig wird bei der Prüfung der Rechnung auch von dem Unterausschuß des Haushaltsausschusses und vom Haushaltsausschuß sowie wohl dann auch hier vom Hohen Hause selbst nicht mehr mit jener Großzügigkeit vorgegangen werden können, mit der man in Würdigung der Zustände und Umstände, die für 1949 und 1950 immerhin noch galten, dieses Mal verfahren ist.
    Meine Damen und Herren, wir werden den Entschließungen des Haushaltsausschusses zu Ziffer 6 a—e unsere Zustimmung geben. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion sind im Hinblick auf die Nichtdarlegung der tatsächlichen Verwendungszwecke der Geheimfonds der Bundesregierung nicht in der Lage, die von dem Herrn Bundesfinanzminister beantragte Entlastung zu erteilen, und werden uns im übrigen der Stimme enthalten.

    (Beifall bei der SPD.)