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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, damit scheint mir die Rednerliste aber erschöpft zu sein. Ich schließe die Besprechung.
    Ich befinde mich geschäftsordnungsmäßig in einer gewissen Schwierigkeit, weil auf Umdruck 144 steht: „Änderungsantrag". Es handelt sich für mich hier nicht um einen Änderungsantrag, sondern um eine Ergänzung; denn an sich widersprechen alle drei Formulierungen einander nicht, es könnten theoretisch alle drei nebeneinander angenommen werden. Ich mache Ihnen den Vorschlag, so zu verfahren, daß wir zunächst über den Antrag der Fraktion der DP abstimmen und dann über den der Fraktion der SPD; und da darf ich nach Lage der Dinge wohl vorschlagen, absatzweise abzustimmen.
    Ich komme also zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei, Drucksache 718. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Dieser Antrag ist mit ganz überwiegender Mehrheit angenommen.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck 144*) —, und zwar zunächst über den ersten Absatz. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist ein völlig unübersichtliches Ergebnis;

    (Widerspruch)

    *) Siehe Anlage 1.
    ich muß Sie also bitten, diese Frage im Wege des Hammelsprungs zu entscheiden. Es gibt bei der Besetzung des Hauses keine Möglichkeit, von hier aus festzustellen, wo die Mehrheit ist.
    Ich bitte die Damen und Herren, die für den Antrag der Fraktion der SPD sind, das Haus durch die Ja-Tür zu betreten.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.


    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte, zum Schluß der Abstimmung zu kommen. — Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Abstimmung ist geschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Für den Abs. 1 des sozialdemokratischen Antrags Umdruck 144 haben gestimmt 152 Abgeordnete, dagegen 188, bei 20 Enthaltungen. Dieser Absatz ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Abs. 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abs. 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit. Dieser Absatz ist angenommen. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
    Ich komme zu Punkt 2:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 696). (Erste Beratung: 37. Sitzung.)
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schütz. Ich bitte zur kurzen Berichterstattung!


Rede von Hans Schütz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das am 1. Jänner 1953 in Kraft getretene Erste Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung vom 21. April 1951 bestimmt, daß die deutschen und österreichischen Versicherungsträger Leistungsansprüche und Anwartschaften, die vor dem Zusammenbruch und vor der Trennung der beiden Staatsgebiete im Jahre 1945 in der deutschen Unfallversicherung und in den deutschen Rentenversicherungen entstanden sind oder aus fremdstaatlichen Versicherungen übernommen worden sind, nur dann übernehmen, wenn bestimmte sachliche und persönliche Beziehungen der Versicherten zum Bundesgebiet oder zum Gebiet der Republik Österreich gegeben sind. Zu den Personen, deren Ansprüche durch das Abkommen nicht geregelt worden sind, zählen vor allem die sich in Österreich aufhaltenden Flüchtlinge und Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit, die sich aus ihren Heimatländern unmittelbar nach Österreich begeben haben und seitdem dort verblieben sind. Bereits im Schlußprotokoll zum Ersten Abkommen wurde vorgesehen, hinsichtlich der noch nicht geregelten Ansprüche und Anwartschaften in einer Zusatzvereinbarung zu bestimmen, inwieweit die beiderseitigen Staatsangehörigen und die Volksdeutschen Leistungen oder Unterstützungen erhalten können, solange sie sich im Gebiet eines Vertragsstaates aufhalten.
Im Hinblick auf die große Bedeutung der zu regelnden Frage und die verhältnismäßig große Zahl


(Schütz)

der Betroffenen wurde an Stelle einer Zusatzvereinbarung ein Zweites Abkommen geschlossen. Dieses enthält in Teil I einige Klarstellungen bezüglich des Ersten Abkommens. Teil II sieht die Einbeziehung des Landes Berlin in den Geltungsbereich des Ersten und des Zweiten Abkommens rückwirkend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens beider Abkommen vor. Teil III regelt die im Ersten Abkommen nicht erfaßten Ansprüche und Anwartschaften der deutschen und österreichischen Staatsangehörigen und der Volksdeutschen. Das Zweite Abkommen gilt demnach nur für Personen, die am 11. Juli 1953, dem Tag der Unterzeichnung des Abkommens, deutsche oder österreichische Staatsangehörige waren oder als Personen deutscher Sprachzugehörigkeit, die staatenlos sind oder deren Staatszugehörigkeit ungeklärt ist, anzusehen waren und sich im Gebiet der Republik Österreich nicht nur vorübergehend aufgehalten haben.
In sachlicher Hinsicht werden zwei Gruppen von Ansprüchen und Anwartschaften erfaßt. Die erste Gruppe umfaßt die Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Mai 1945 in der deutschen Unfallversicherung oder in den deutschen Rentenversicherungen entstanden sind oder in diese übernommen wurden. In die zweite Gruppe gehören die Ansprüche, die vor dem 1. Mai 1945 in einer fremdstaatlichen Unfall- oder Rentenversicherung entstanden und nicht in die deutsche Versicherung übernommen worden sind. Es handelt sich um die Sozialversicherungen in Bulgarien, Estland, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn. Das Abkommen gilt nicht für volksdeutsche Umsiedler aus Italien. Für diese sind Verhandlungen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik, Österreichs und Italiens in Aussicht genommen. Auf Grund der zu berücksichtigenden Ansprüche und Anwartschaften werden ausschließlich Leistungen aus der österreichischen Sozialversicherung gewährt. Ist Antrag auf Feststellung einer solchen Leistung gestellt, so kann der österreichische Versicherungsträger vorläufige Leistungen gewähren.
Die Artikel 7 bis 16 regeln im einzelnen das Verfahren und die Berechnung der Leistungen aus der Unfallversicherung und den Rentenversicherungen. Nach Art. 17 hat der österreichische Staat den Mehraufwand zu erstatten, der den österreichischen Versicherungsträgern aus der Durchführung des Abkommens entsteht. Nach Art. 18 beteiligt sich die Bundesrepublik in einem gewissen Umfang an den Aufwendungen, die der Bundesrepublik Österreich aus den Erstattungen nach Art. 17 erwachsen. Es wird geschätzt, daß für die nächsten Jahre eine jährliche Summe von rund eineinhalb Millionen aufzubringen ist. Die Bundesrepublik deckt demnach die Ausgaben, die österreichischen Versicherungsträgern auf Grund des Abkommens für Personen entstehen, die bei Inkrafttreten des Abkommens nicht österreichische Staatsbürger sind und nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 in Deutschland, in Danzig, Estland, Lettland, Litauen, Polen und der Tschechoslowakei mit Ausnahme der später in die Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau eingegliederten Gebiete entweder einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall erlitten oder Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Von Österreich werden dagegen die Aufwendungen für Personen getragen, die bei Inkrafttreten des Abkommens österreichische Staatsbürger sind und deren Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Rentenversicherungszeiten in Jugoslawien, Rumänien, Ungarn oder den in die ehemaligen Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau eingegliederten tschechoslowakischen Gebieten eingetreten bzw. zurückgelegt worden sind.
Teil IV enthält die Übergangs- und Schlußbestimmungen. Danach gelten bei Anwendung des Zweiten Abkommens die gleichen Grundsätze und gewisse Verfahrensvorschriften des Ersten Abkommens entsprechend. Leistungen nach dem Zweiten Abkommen werden — ebenso wie die Leistungen nach dem Ersten Abkommen — erst für die Zeit ab 1. Januar 1953 gewährt.
Da die künftige Höhe der durch das Zweite Abkommen entstehenden finanziellen Verpflichtungen noch nicht genau übersehbar ist, bestimmt das Schlußprotokoll, daß die Bestimmungen über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Aufwand zu überprüfen sind, wenn in den Berechnungsgrundlagen eine wesentliche Änderung eintritt.
Das Zweite Abkommen soll ebenso wie das Erste Abkommen rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft treten. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat in seiner letzten Sitzung einstimmig dem Gesetz zugestimmt. Ich bitte das Hohe Haus, ebenfalls zuzustimmen.

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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich darf auch bei dieser Gelegenheit auf die in der Geschäftsordnung vorgesehene Möglichkeit der schriftlichen Berichterstattung hinweisen.
    Ich komme zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Allgemeine Aussprache kann entfallen, Einzelbesprechung ebenfalls.
    Ich bitte die Damen und Herren, die in der dritten Beratung dem aufgerufenen Gesetzentwurf über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung zustimmen, ihre Hand zu erheben. — Das ist einstimmig angenommen. Die Schlußabstimmung entfällt gemäß § 88 der Geschäftsordnung. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 655). (Erste Beratung: 36. Sitzung.)
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Arndgen. Darf ich den Vorschlag einer kurzen Berichterstattung machen.