Rede:
ID0203802800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2038

  • date_rangeDatum: 9. Juli 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juli 1954 1773 38. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1773 D, 1821 A, 1834 C, 1843 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 74 und 78 (Drucksachen 605, 680; 619, 679) 1774 A Änderungen der Tagesordnung . . 1805 D, 1820 C, 1842 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FPD betr. Nahzonenregelung in grenznahen Gebieten nach § 2 Abs. 4 Güterkraftverkehrsgesetz (Drucksachen 392) 1774 A, 1821 A, 1828 D Rademacher (FDP), Anfragender . . 1774 A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1774 C Erste Beratung des Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 573) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs durch Entlastung der Straßen (Straßenentlastungsgesetz) (Drucksache 574), mit der Ersten Beratung des von den Abg. Müller-Hermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Drucksache 611), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 612), mit der Ersten Beratung des von den Abg. Müller-Hermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Verkehrswege (Drucksache 613), mit der Ersten Beratung des von den Abg. MüllerHermann, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Verkehrsfinanzgesetzes 1954 (Drucksache 614), mit der Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Donhauser u. Gen. betr. Koordinierung der Verkehrsträger (Drucksache 615), mit der Beratung des Antrags der Abg. Müller-Hermann, Donhauser u. Gen. betr. Maßnahmen im Verkehrswesen (Drucksache 616) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) (Drucksache 678) 1776 A, 1805 D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1776 B, 1829 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1789 C Müller-Hermann (CDU/CSU), Antragsteller 1793 B Dr. Leiske (CDU/CSU) 1805 D Schmidt (Hamburg) (SPD) 1811 D Rademacher (FDP) 1821 A Donhauser (CDU/CSU) 1832 C Jahn (Frankfurt) (SPD) 1837 A Weiterberatung vertagt 1842 D Hochwasserkatastrophe in Südbayern, Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP (Drucksache 693), Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 694), Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 695): Vizepräsident Dr. Jaeger 1820 C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 1828 C Vizepräsident Dr. Schneider . 1828 D, 1843 A Anträge Drucksachen 693 und 694 durch Erklärung der Bundesregierung für erledigt erklärt 1828 D Nächste Sitzung, — zur Geschäftsordnung: Vizepräsident Dr. Schneider . . . 1843 B, D Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 1843 C Dr. Krone (CDU/CSU) 1843 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 6 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Donhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zunächst habe ich etwas nachzuholen, was mein Kollege Müller-Hermann versäumt hat. Ich stelle in aller Form im Namen meines Kollegen Müller-Hermann und der Mitunterzeichner seiner Initiativanträge den Antrag auf Überweisung dieser Anträge in den Verkehrsausschuß und in den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen.
    Ich habe jetzt, nach dieser vielstündigen Debatte, sicherlich nicht mehr die Absicht, noch einmal ein langes, grundlegendes Referat über verkehrspolitische Grundsätze zu halten. Ich habe nur die Absicht, noch einige ergänzende Bemerkungen anzubringen, von denen ich glaube, daß sie noch gemacht werden müssen, wenn die Gesamtdebatte abgerundet werden soll. Allerdings bin ich gezwungen, diese Bemerkungen mit einer Binsenwahrheit einzuleiten. Binsenwahrheiten müssen manchmalausgesprochen werden, wenn man verhindern will, daß man, entweder absichtlich oder auch unabsichtlich, mißverstanden wird.
    Eine Binsenwahrheit ist es, wenn wir hier feststellen, daß für den Deutschen Bundestag, für die gewählten Abgeordneten des deutschen Volkes bei der Verkehrsdebatte nicht in erster Linie ,das Interesse der Bundesbahn oder des Kraftfahrgewerbes im Mittelpunkt der Überlegungen stehen darf, sondern daß in ihrem Mittelpunkt die Frage stehen muß: Wie wirken sich diese Gesetze, wie wirken sich die beabsichtigten Maßnahmen für die gesamte Volkswirtschaft, vor allem aber für die verladende Wirtschaft und letzten Endes für den Verbraucher aus?

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Wenn man nämlich aufmerksam die ganzen bisherigen Reden verfolgt hat, könnte man fast den Eindruck gewinnen, als ob wir Verkehr um des Verkehrs willen trieben, als ob es zunächst um Bundesbahn und Kraftverkehr gehe; und das ist doch sicher nicht so.
    Man kann selbstverständlich ,die zur Rede stehenden Probleme nach dem klassischen Vorbild so lösen, wie man seinerzeit den Gordischen Knoten „gelöst" hat, indem man einfach diesen Knoten durchschlägt, durchschlägt mit einem Polizeiknüppel. Man kann aber die zur Debatte stehenden Probleme auch lösen, indem man mühevoll, logisch, von einem Ende beginnend die ganze Problematik aufrollt und so den Knoten langsam entwirrt. Wir sind der Meinung, daß die Möglichkeit dazu sehr wohl besteht. Allerdings braucht man hierfür zunächst einmal die notwendigen theoretischen Grundlagen. Wir bedauern es, daß sie uns bis zum heutigen Tage immer noch nicht zugänglich ge-


    (Donhauser)

    macht worden sind. Wir bedauern, daß man uns die Selbstkosten der Bundesbahn immer noch nicht auf den Tisch gelegt hat und daß man auch die Wegekosten für die Kraftfahrzeugwirtschaft erst in allerletzter Zeit aufgezeigt hat. Diese beiden wesentlichen Voraussetzungen muß man kennen, wenn man die zwei Gesetze, die die Regierung eingebracht hat, beurteilen will.
    Die Bundesregierung hat zwei Gesetze vorgelegt, von denen meine politischen Freunde und ich der Meinung sind, daß sie so, wie sie eingebracht worden sind, zunächst nichts anderes als Stückwerk sind.

    (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

    Allein das war für uns der zwingende Grund, uns unterstützend den Initiativanträgen 'des Kollegen Müller-Hermann anzuschließen. Denn er hat immerhin als erster so etwas Ähnliches wie eine logische Gesamtkonzeption aufgezeigt. Wir nehmen gern zur Kenntnis, daß die Bundesregierung nun auch eine logische Gesamtkonzeption hat. Ich will im Augenblick diese Gesamtkonzeption gar nicht kritisch würdigen. Nachdem sie uns erst heu te früh um 9 Uhr auf den Tisch des Hauses. gelegt worden ist, darf sich die Bundesregierung nicht wundern, wenn ein ganz erheblicher Teil 'der Regierungskoalition das Versäumnis festgestellt hat und selber initiativ geworden ist.
    Wir sind der Meinung, 'daß, ausgehend von den genannten theoretischen Grundlagen, die notwendig sind, zunächst einmal die Sanierung der Bundesbahn in Angriff genommen werden müßte. Man muß — und 'darum kommen wir keinesfalls herum, auch wenn sich der Herr Bundesfinanzminister bis jetzt begreiflicherweise noch so sehr sträubt — der Bundesbahn die politischen und betriebsfremden Lasten auf jeden Fall abnehmen. Man muß ihr darüber hinaus noch in erheblichem Umfange ausreichende Kredite zur Modernisierung und Rationalisierung zur Verfügung stellen. Man muß aber noch mehr tun. Man muß vor allem auf Grund der zu erarbeitenden theoretischen Grundlagen, nämlich der Selbstkostenermittlung der Bundesbahn, auch einmal zahlenmäßig ganz klar feststellen, wie groß eigentlich die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Bundesbahn sind. Man wird wahrscheinlich auch hier niemals über völlig unumstrittene Werte verfügen können; aber die Größenordnungen müssen annähernd bekanntgemacht werden. Und mehr noch: wir müssen auch einmal wissen, wie groß die Leistungen 'der Bundesbahn auf dem Gebiete der Sozialtarife sind. Diese beiden Forderungen stellen wir nicht nur auf, weil wir das theoretische Zahlenbild für unsere Arbeit geschlossen vor uns sehen wollen. Wir stellen diese Forderungen vor allem auch im Interesse von Hunderttausenden von Eisenbahnern auf. Es ist doch weiß Gott für Hunderttausende von Arbeitern, Angestellten und Beamten der Deutschen Bundesbahn ein sehr niederdrückendes Gefühl, wenn sie immer und immer wieder in den Zeitungen und anderen Publikationsorganen lesen müssen, daß trotz ihrer ungeheuren Hingabebereitschaft an ihre Bahn, an ihren Beruf die Bundesbahn sanierungsbedürftig ist, kräftiger gesagt, ein Pleiteunternehmen ist. In Wahrheit ist sie es nämlich gar nicht. Sie ist es gar nicht, wenn man die gemeinwirtschaftlichen Leistungen und vor allem die Leistungen auf dem Gebiete der Sozialtarife einmal klar herausstellt. Ich glaube, daß wir diese Arbeit auch im Interesse von Hunderttausenden von Eisenbahnern leisten müssen und, wenn wir sie mangels nötiger Unterlagen nicht leisten können, dem Bundesverkehrsminister und der Hauptverwaltung der Bundesbahn abtrotzen müssen.
    Die Hauptverwaltung der Bundesbahn würde an dieser Stelle einwenden: Ach was, was wir brauchen, ist nicht sosehr die Befreiung von den politischen und betriebsfremden Lasten, sind nicht einmal in erster Linie ausreichende Kreditmittel, sondern wir brauchen einfach mehr Verkehr, und dann helfen wir uns schon selber. Dieser Satz „Die Bahn braucht mehr Verkehr" ist mehrfach von Mitgliedern des vierköpfigen Direktoriums der Bundesbahnausgesprochen worden. Gemach, meine Herren von der Hauptverwaltung der Bundesbahn! Sie bekommen mehr Verkehr, wenn nämlich 'das Verkehrsfinanzgesetz, gleichgültig ob in der Form meines Freundes Müller-Hermann oder in der Form des Regierungsentwurfs, Wirklichkeit wird. Wenn dieses Verkehrsfinanzgesetz angenommen wird, werden Sie automatisch eine solche Menge zusätzlichen Verkehrs bekommen, daß Sie ihn wahrscheinlich nicht einmal völlig reibungslos bewältigen können. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Ausführungen versuchen, Ihnen das noch zu beweisen.
    Bevor ich aber das Kapitel der Bahn abschließe, darf ich die verehrten Vorredner noch etwas ergänzen. Man hat heute mehrfach von den nicht bundeseigenen Eisenbahnen gesprochen. Ich möchte hier noch einmal die besondere volkswirtschaftliche, aber auch soziale Bedeutung der nicht bundeseigenen Eisenbahnen kräftig unterstreichen. Ich muß allerdings beklagen, daß durch die bisherige deutsche Verkehrspolitik sowohl die nicht bundeseigenen Eisenbahnen als auch die übrigen nicht bundeseigenen Verkehrsträger recht spärlich bedacht worden sind. Man hat heute schon einmal in ironisierender Weise den Bundesverkehrsminister einen schlechten Vater genannt. Ich möchte meinen, er ist zwar nicht so recht Verkehrsminister, er ist vielmehr ein ausgezeichneter Minister für bundeseigene Verkehrsmittel und ein Bundesstiefvater für nicht bundeseigene Verkehrsmittel. Aber wir haben ja heute aus seinem Munde vernommen, daß das in Zukunft anders wird. Allerdings ist es bis jetzt leider nur ein Versprechen. Wir hätten doch recht gern gesehen, daß im Verkehrsfinanzgesetz die nicht bundeseigenen Verkehrsträger, nicht nur die nicht bundeseigenen Eisenbahnen, sondern vor allem auch die Länder, die Kreise und die Gemeinden, ein gesetzlich begründetes Recht bekommen, von dem zu erwartenden Mehraufkommen etwas für ihre Verkehrsbedürfnisse zu erhalten.
    Das Verkehrsfinanzgesetz findet grundsätzlich die Zustimmung meiner politischen Freunde. Ich sage, es findet grundsätzlich unsere Zustimmung; denn das geschätzte Finanzaufkommen nach den Entwürfen meines Freundes Müller-Hermann wird annähernd 350 Millionen DM umfassen. Dasselbe gilt für die Vorlage der Bundesregierung. Wir sind uns darüber einig — und das klang auch heute durch alle Reden hindurch, von links bis ganz nach rechts hinüber —, daß neue große Belastungen für den Straßenverkehr einfach nicht vermieden werden können. Ich glaube — und da befinde ich mich in voller Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzminister und dem Bundesverkehrsminister —, daß 350 Millionen DM sicherlich das Mindeste sind, was man zusätzlich der Straße, der Kraftverkehrswirtschaft zumuten muß.


    (Donhauser)

    Wir sind allerdings auch der Meinung, daß mit diesem Verkehrsfinanzgesetz allein, sei es nun nach den Modifikationen des Regierungsentwurfs oder nach den Vorschlägen meines Kollegen Müller-Hermann, finanzpolitisch noch lange nicht alles getan ist. Die zweite große ergänzende Maßnahme zur Sanierung der Bundesbahn sowohl als auch zur Aufbringung der notwendigen Mittel für die Intensivierung unseres Straßenbaus sind tarifpolitische Maßnahmen. Hier bedauern wir ebenso wie die anderen Redner der heutigen Debatte sehr, daß uns die Grundzüge der kommenden Tarifpolitik nicht bekannt sind. Es ist furchtbar schwer, ich möchte fast sagen, nahezu unmöglich, die beiden Regierungsvorlagen zu verabschieden, ohne zu wissen, wohin die Reise auf tarifpolitischem Gebiet in Zukunft gehen soll.
    Bevor ich zur Detailerörterung schreite, lassen Sie mich noch einiges Grundsätzliches zum Straßenentlastungsgesetz sagen. Dieses Gesetz ist ja in der heutigen Debatte der eigentliche Stein des Anstoßes. Meine politischen Freunde und ich meinen, daß nach Inkrafttreten des Verkehrsfinanzgesetzes ein Straßenentlastungsgesetz wohl kaum mehr notwendig ist; denn das Verkehrsfinanzgesetz wird nach unseren Schätzungen und wahrscheinlich auch nach den Schätzungen der Bundesregierung annähernd eine halbe Milliarde D-Mark Verkehrseinnahmen auf die Bahn hinüber verlagern. Das bedeutet eine so nachdrückliche Entlastung der Straße, daß dann Polizeivorschriften und Verbote nicht mehr notwendig sind. Sollten wir uns aber doch getäuscht haben — und wir sind allzumal Menschen —, dann müßte nach unserer Meinung ein Straßenentlastungsgesetz ausschließlich zum Zwecke der Sicherheit auf der Straße geschaffen werden, nicht aber, um damit hintenherum auch noch Verkehrs- oder gar Wirtschaftspolitik zu machen. Im besonderen sind wir aber der Meinung, daß das Straßenentlastungsgesetz unter gar keinen Umständen zu einer Verschiebung der Wettbewerbsverhältnisse innerhalb unserer Wirtschaft beitragen darf. Wenn das Straßenentlastungsgesetz nach dem Inkrafttreten des Verkehrsfinanzgesetzes und dessen wirklich bedeutenden Auswirkungen noch notwendig sein sollte, dann muß es sich nur auf Sicherheitsvorschriften beschränken. Angesichts des ungeheuren Blutzolls, der dem deutschen Volk Tag für Tag auf den Straßen abgefordert wird, ist sogar — weiß Gott! — eine Ergänzung durch scharfe Sicherheitsvorschriften notwendig. Diese Ergänzung muß unter allen Umständen sogar ziemlich rigoros durchgeführt werden. Sie muß sich aber auf technische Bestimmungen beschränken, auf Lichtraumprofile, auf Zuglänge, auf Ladelänge, auf das Gesamtgewicht, auf Geschwindigkeitsbegrenzungen nach unten und oben, auf allgemeine Normen für die Belastungsfähigkeit unserer Straßen und Brücken, unter Umständen auch auf zwingende Überholvorschriften oder Überholverbote.
    Meine Damen und Herren, ein Straßenentlastungsgesetz, das außer seinem eigentlichen Zweck noch Wirtschaftspolitik betreibt, wird von meinen politischen Freunden und von mir ganz radikal und entschieden abgelehnt werden.

    (Beifall bei der CSU.)

    Ich will versuchen, sowohl zum Verkehrsfinanzgesetz als auch zum Straßenentlastungsgesetz einige kurze Beispiele zu bringen. Unserer Debatte kann es nur dienlich sein, und sie wird gegenständlicher, wenn wir das, was wir meinen, mit praktischen Beispielen unterbauen. Das Verkehrsfinanzgesetz wird, nach dem Entwurf Müller-Hermann oder nach dem Regierungsentwurf, auf jeden Fall mit 345 oder 350 Millionen DM Mehraufkommen Wirklichkeit werden.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, darf ich einen Moment unterbrechen. Ich muß bekanntgeben, daß die Sitzung des Ausschusses für Beamtenrecht um 17 Uhr nicht stattfinden soll.
Bitte, Herr Abgeordneter!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Donhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Es fragt sich nur noch, ob man nicht gewisse Bestimmungen des Verkehrsfinanzgesetzes, vor allem im Hinblick auf sonstige sozial- und wirtschaftspolitische Absichten, revidieren muß. Was hat es denn beispielsweise für einen Sinn, daß sich viele unserer verehrten Kollegen viele Stunden lang abquälen, um ein Paritätsgesetz für die Landwirtschaft zu schaffen, wenn die Früchte ihrer Arbeit gleichzeitig mit einem einzigen Federstrich im Bundesfinanzministerium — durch eben dies Verkehrsfinanzgesetz — wiederum über den Haufen geworfen werden?

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Hierzu ein praktisches Beispiel. Nehmen Sie mal ein Obstanbaugebiet, ein Kirschenanbaugebiet an der Wasserkante oben im Norddeutschen, im Alten Land. 50 % der dortigen Erzeugung werden erfahrungsgemäß mit Lkw. im Werkverkehr nach München geliefert, 50 % der Erzeugung! Dieser Transport mit einem 10-t-Lkw. kostet 86 DM. Künftig wird er 430 DM kosten,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    zuzüglich sieben Pfennig pro Liter Kraftstoff für die Erhöhung der Dieselpreise. Sie sagen: Ja, das wird wohl hingenommen werden müssen. Sicher. Hat man sich aber auch über die Auswirkungen bei allen verantwortlichen Stellen Klarheit verschafft?
    Ein anderes Beispiel: Der Landhandel. Er wird, wenn das Verkehrsfinanzgesetz ohne Änderungen, ohne Milderungen, in der Form, in der es eingebracht ist, Wirklichkeit wird, eine ganz erhebliche Verteuerung seiner Betriebsunkosten erfahren. Sein Bruttoertrag, den er im Durchschnitt vielleicht mit 3 % schätzt, wird um mindestens 0,4 % gekürzt. Die Verteuerung seines Lkw.-Betriebs macht allein nach diesem Verkehrsfinanzgesetz 124 % aus. Dabei sind die besonderen Schwierigkeiten, die ihm vor allem durch die Position 12 des Straf3enentlastungsgesetzes — bekanntlich Getreide — erwachsen werden, noch gar nicht berücksichtigt.
    Aber lassen Sie mich noch ein anderes, besonders gravierendes Beispiel vortragen. Die deutsche Milchwirtschaft kämpft bekanntlich seit Jahr und Tag um den Zehntelpfennig. Sie kämpft mit allen möglichen Schikanen um Produktionsverbilligung und Rationalisierung. Die Milchwirtschaft wird, wenn das Verkehrsfinanzgesetz, so wie es vorgelegt ist, Wirklichkeit wird, ohne daß also Ausnahmen vorgesehen werden, die traurige Feststellung machen, daß ein Kilo Milch mindestens 0,4 bis 0,5 Pfennig weniger Ertrag bringt. Also ausgerechnet der Bauer, der beispielsweise am Autobahnbau am allerwenigsten interessiert ist und der sich außerdem noch furchtbar darüber ärgert, daß er mit seinem langweiligen Schlepper von der Autobahn verbannt ist, ausgerechnet der soll noch mit einem halben Pfennig pro Kilo Milch an den Auswirkungen des Verkehrsfinanzgesetzes mittragen.


    (Donhauser)

    Das Verkehrsfinanzgesetz wird in seiner Größenordnung von rund 350 Millionen DM sicherlich nicht zu umgehen sein. Es wird aber möglich sein, Herr Bundesfinanzminister, daß man gewisse Härten -- ich habe versucht, an Hand von einigen Beispielen solche Härten aufzuzeigen — abmildert.
    Das Straßenentlastungsgesetz aber halten meine politischen Freunde und ich nicht nur für untragbar, sondern auch für unrettbar, zumindest die Form einer Verbotsliste. Das Straßenentlastungsgesetz bringt eine Reihe von sozialen und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten und schafft vor allem eine Reihe von verkehrspolitisch diskriminierten Gewerbezweigen; das sind insbesondere die Industrie der Steine und Erden, die holzverarbeitende Industrie, Teile der Bauindustrie und Teile der Zementindustrie. Aber fast in vollem 'Umfang, mit einem nahezu vernichtenden Schlag wird das mittelständische Mühlengewerbe getroffen werden

    (Sehr richtig! bei der CSU.)

    Unsere agrarpolitischen Freunde im Hause haben sich in den letzten-Wochen und Monaten viele Stunden lang mit der Frage beschäftigt, wie man das mittelständische Mühlengewerbe retten, wie man es aus der derzeitigen Krise herausführen kann. Dieses Straßenentlastungsgesetz macht die Bemühungen dieses Ausschusses restlos zunichte.

    (Zustimmung bei der CSU.)

    Das mittelständische Mühlengewerbe verfügt über so gut wie keine Gleisanschlüsse, verfügt insbesondere auch über keine Hafenanlagen wie die Großmühlen. Das Mühlengewerbe wird nach Punkt 12 der Verbotsliste des Straßenentlastungsgesetzes gezwungen werden, nahezu in jedem Fall gewaltige Verteuerungen und Verschlechterungen seiner Ausgangsposition in Kauf zu nehmen.
    Aber der entscheidende Denkfehler des Straßenentlastungsgesetzes besteht doch darin, daß es den Begriff „gefährliches Ladegut" — und aus Sicherheitsgründen macht man doch das Gesetz — einführt, den es nach meiner Meinung überhaupt nicht gibt. Ich sehe nicht ein, warum 10 t Kleineisen beispielsweise unter sonst gleichen verkehrstechnischen Bedingungen gefährlicher sein sollen als etwa 10 t Tonrohre.
    Im Mittelpunkt all unserer Einwendungen gegen das Straßenentlastungsgesetz steht die Feststellung, daß das Straßenentlastungsgesetz in der vorliegenden Form eine wesentliche Verschiebung der Standortbedingungen und der Wettbewerbsverhältnisse innerhalb der Volkswirtschaft und innerhalb wesentlicher Teile unserer Industrie und unseres Gewerbes mit sich bringt.

    (Sehr richtig! bei der CSU.)

    Gerade das soll eine echte und gute Verkehrspolitik nicht. Eine echte und gute Verkehrspolitik soll doch eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse und der Standortbedingungen mit sich bringen. Es leuchtet sicherlich ein, daß ein 50-km-Kreis, dieser berühmte Nahzonenkreis, außerhalb dessen die 13 auf der Verbotsliste aufgeführten Güter nicht mehr befördert werden dürfen, wenn er meinetwegen um Rendsburg, um Lüneburg oder um Ingolstadt beschrieben wird, wesentlich geringere wirtschaftliche Absatzmöglichkeiten einschließt als etwa ein 50-km-Zirkel um München, um Düsseldorf, um Köln, um Bochum oder um Frankfurt. Allein schon deshalb bedeutet diese Bestimmung eine wesentliche Verschiebung der Standortbedingungen und der Wettbewerbsverhältnisse.
    Ich möchte aber das, was ich hier ausführe, an Hand von einigen praktischen Beispielen etwas untermauern. In unseren Notstandsgebieten beispielsweise bedeutet die Brecherproduktion, die Schotter- und Pflastersteinproduktion einen wesentlichen Teil unserer Erwerbsgrundlage. Wenn dieses Straßenentlastungsgesetz so, wie es entworfen ist, in Kraft tritt, hat das nach unseren Ermittlungen zur Folge, daß in Zukunft die Tonne Brecherproduktion durch mehrfaches Umladen und durch das Anrollen zur nächsten Bahnstation sowie durch die Abbeförderung von der Bahnstation an die Baustelle um durchschnittlich 5 DM verteuert wird. Welche entscheidende Verschlechterung und welche Preisbildung auf dem Bausektor damit Hand in Hand geht, das können Sie sich selber ausrechnen.
    Ich möchte aber an ein paar anderen meiner Meinung nach zwingenden Beispielen aufzeigen, warum wir dieser Verschiebung der Standortbedingungen und Wettbewerbsverhältnisse, die das Straßenentlastungsgesetz in dieser Form bringen wird, nicht zustimmen können. Nehmen Sie einen praktischen Fall an. Eine Tonwarenfabrik in Nordbayern — übrigens in einem Notstandsgebiet —, die bis zum heutigen Tage 80 % ihrer Erzeugung in Form von Tonrohren in den Frankfurter Raum liefert, wird nach Inkrafttreten der Verbotsgesetzgebung ihre Tonrohre nicht mehr über Lkw. nach Frankfurt fahren können; sie wird gezwungen sein, ihre Tonrohre zweimal umladen zu lassen. Sie muß damit eine solch entscheidende Verteuerung ihrer Transporte in Kauf nehmen, daß sie bei dem starken Wettbewerb auf dem Frankfurter Baumarkt gar keine Chance mehr hat, ihre Waren abzusetzen. 80 % ihrer Erzeugung, sage ich, hat sie bis dato nach Frankfurt geliefert. Der Rest von 20 %, der ihr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes noch verbleiben wird, reicht sicherlich nicht mehr aus, die allgemeinen Regiekosten zu decken. Die Firma wird in der Gnadenfrist, in der Übergangsfrist, die ihr die Verbotsliste noch läßt, sicherlich ihre Tore schließen. Der Bundesfinanzminister wird dann zu einem anderen, allerdings viel späteren Zeitpunkt Mittel für die Behebung der erneut gewachsenen Notstände in den Notstandsgebieten bereitstellen müssen, der Arbeitsminister aber wird aus wiederum einem anderen Topf noch größere Mittel für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesem Raum aufwenden.
    Das gleiche, was ich für die Tonwaren gesagt habe, gilt in ähnlichem Umfang für die bekannte Solnhofener Plattenfabrikation im mittelfränkischen Jura. Diese Solnhofener Platten vertragen ein mehrmaliges Umladen kaum. Erfahrungen haben gezeigt, daß der Bruch beim Bahntransport und beim mehrmaligen Umladen 5 bis 10 % ausmacht, beim reinen Lkw.-Transport dagegen nur 1 bis 2 %. Nun steht in der Begründung zum Straßenentlastungsgesetz und in der Begründung zu dieser Verbotsliste, daß die dort aufgezählten 13 Güter nicht besonders bruchgefährdet seien. Ich würde dem Minsterialreferenten, der da beispielsweise Tonrohre und Steinplatten mit aufgenommen hat, empfehlen, einmal ein paar Monate lang in einem solchen Steinbruch zu praktizieren.
    Ein weiteres praktisches Beispiel, ein Beispiel von ungeheurer Häufigkeit: Die Sägewerksbetriebe vor allem in den Notstandsgebieten — ich spreche jetzt nicht nur von den Notstandsgebieten entlang unserer Ostgrenzen — verfügen höchstens zu 20 % über Gleisanschlüsse. Daß sich durch mehrmaliges


    (Donhauser)

    Umladen von Schnittholz die Transportkosten ganz erheblich verteuern, wird doch wohl von niemand bestritten werden. Unsere Untersuchungen haben ergeben, daß die Verteuerung nahezu 100 % ausmachen wird. Selbst wenn man noch einkalkuliert, daß das Verkehrsfinanzgesetz ganz allgemein die Frachtraten hinaufsetzen wird, bleibt immer noch bei mehrmaligem Brechen des Verkehrs eine Verteuerung von einheimischem Schnittholzmaterial von mindestens 50 % bestehen. Die Reihe dieser Beispiele könnte man fast bis ins Uferlose erweitern.

    (Zuruf von der SPD: Aber nicht in einer kurzen Rede!)

    Wir sind der Meinung, daß die Diskussion um das Straßenentlastungsgesetz in dem Augenblick überflüssig ist, wo das Verkehrsfinanzgesetz so oder so Wirklichkeit wird, weil das Verkehrsfinanzgesetz ganz bestimmt in solch erheblichem Umfang Verkehr von der Straße weg hinüber auf die Schiene verlagern wird, daß damit allein schon eine ganz fühlbare Entlastung der Straße erfolgt.
    Nun sagte der Bundesfinanzminister, daß nach den Entwürfen Müller-Hermann ein Loch von 800 Millionen in den Bundeshaushalt gerissen wird. Ich glaube aber, Herr Bundesfinanzminister, dieses Loch ist so oder so vorhanden; denn weit über 600 Millionen DM beträgt ja heute schon das Defizit der Bundesbahn, und ein paar hundert Millionen DM zusätzlich sollen für den Straßenbau investiert werden. Da kommt so die runde Ziffer von 800 Millionen DM heraus.
    Nun rechnen wir einmal so, wie offenbar im Bundesfinanzministerium gerechnet worden ist: Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz 350 Millionen DM, schätzungsweise Mehrverkehr bei der Bundesbahn — nach dem Wort eines prominenten Mannes der Bundesbahn — für 70 Millionen DM. Vorhin haben wir in der Diskussion gehört, daß ein Hörfehler vorliegt und daß es 170 Millionen DM sein müßten. Gut, lassen wir das gelten, es sollen 170 Millionen DM sein. Bleibt also nach Adam Riese ein Mehraufkommen von 520 Millionen DM. Dann bleibt aber doch immer noch ein ganz erhebliches Defizit von weiteren 280 Millionen DM! Wie soll denn das gedeckt werden? Ich kann Ihnen verraten, wie es gedeckt werden soll. Die verkehrspolitischen Folgewirkungen des Verkehrsfinanzgesetzes bringen offenbar auch nach Meinung der Bundesregierung eine so starke Verlagerung von Verkehr von der Straße zur Schiene mit sich, daß diese Lücke mit Sicherheit noch abgedeckt wird. Darin stimme ich den Überlegungen der Bundesregierung völlig zu. Ich glaube, daß nicht nur 280 Millionen DM Einnahmen aus Mehrverkehr zu erwarten sein werden, sondern wahrscheinlich noch wesentlich mehr.
    Meine Damen und Herren, wenn es aber so ist, dann braucht es doch wirklich keine Verbotsliste mehr. Dann brauchen wir dem armen, gequälten Polizeiorgan, dem wir ohnehin schon soviel Aufgaben aufgebürdet haben, nicht auch noch zuzumuten, auf jede Wagenbrücke zu steigen, um nachzusehen, ob dort nicht etwa verbotenes Gut transportiert wird.
    Ich glaube, daß an sich das Gesamtergebnis der bisherigen Debatte des Deutschen Bundestags über die Verkehrsprobleme eigentlich gar nicht so unerfreulich ist. Es ist gar nicht so unerfreulich, weil heute in vielen, ich darf wohl sagen, in fast
    allen entscheidenden Punkten Übereinstimmung festgestellt worden ist. Wir sind absolut einig in der Auffassung, daß der Bundesbahn geholfen werden muß. Wir sind über alle Bänke des Hauses hinweg völlig einig in der Auffassung, daß die Gemeinwirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn aufrechterhalten werden muß, und wir sind einig in der Auffassung, daß leider Gottes dem Kraftwagenverkehr noch einmal erhebliche Belastungen etwa in der Größenordnung von 350 Millionen DM zugemutet werden müssen. Warum dann soviel Aufregung, wenn wir in allen Punkten — wenigstens in allen entscheidenden Punkten — völlig einer Meinung sind und wenn es wirklich nur noch um die Ausführung geht? Ich meine, daß es möglich sein muß, in der Ausschußarbeit zu Ergebnissen zu kommen, die letzten Endes Regierungskoalition wie Opposition einigermaßen befriedigen.
    Ich darf daher zum Schluß noch einige Bernerkungen im Anschluß an die Ausführungen der vorhergehenden Redner machen. Der Herr Kollege Rademacher hat heute mehrfach persönliche Bemerkungen des Bundesverkehrsministers zitiert, die dieser in seiner manchmal temperamentvollen Art in einem vielleicht unkontrollierten Augenblick gemacht hat. Herr Kollege Rademacher, wir sind in allen wesentlichen Punkten so einer Meinung, und es hat mich eigentlich betrübt, daß Sie diese Äußerungen des Herrn Bundesverkehrsministers zitiert haben. Ich glaube, daß das der Demokratie und dem Ansehen von uns allen nicht dienlich ist. Warum sollen wir denn halb private Bemerkungen, die einmal in irgendeiner Stimmung gesagt worden sind, vor dieses offizielle Forum zerren?
    In diesem Zusammenhange noch ein Wort an den Herrn Bundesverkehrsminister. Herr Bundesverkehrsminister, wir haben uns erlaubt, selbständig zu denken und in einem sehr wichtigen Punkte eine von Ihrer Auffassung abweichende Meinung zu haben. Herr Bundesverkehrsminister, das heißt nicht, daß wir Ihnen als Koalitionsgenossen das Vertrauen entzogen hätten. Wir haben in Ihre Person — das darf ich nicht nur für mich, sondern auch für meine politischen Freunde hier ausdrücklich feststellen — das Vertrauen, daß Sie die Fähigkeiten, das Temperament, die Tatkraft und nicht zuletzt das rechtliche Denken haben, um mit uns zusammen in der Ausschußarbeit eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die uns zum Schluß wenigstens einigermaßen befriedigen wird. Ich habe gesagt, wir haben das Vertrauen in Sie, daß Sie das notwendige rechtliche Denken haben. Das notwendige rechtliche Denken scheint mir bei dieser berühmten Verbotsliste, die in dieser Debatte in der Hauptsache der Stein des Anstoßes ist, besonders notwendig zu sein.

    (Zustimmung bei der CSU.)

    Ich bin der Meinung, daß wir Verkehrsgesetze schaffen müssen, die nicht, so wie es hier der Fall zu sein scheint, einen wesentlichen Teil der notwendigen Lasten auf die Schultern nahezu unbeteiligter Gewerbezweige wie z. B. der Bauern abwälzt. Wir müssen eine Verkehrsgesetzgebung schaffen, die die notwendigen Lasten möglichst nicht auf die Schultern der Schwachen legt.

    (Zustimmung bei der CSU.)

    Und noch ein Wort an die Bundesregierung im ganzen. Ich bin der Meinung, daß der Bundesregierung weiß Gott keine Perle aus der Krone fällt, wenn sie zugibt, daß es auch außerhalb ihrer Rei-


    (Donhauser)

    hen einige Männer gibt, die nicht ausgesprochene verkehrspolitische Dummköpfe sind. Unsere Wähler haben uns nicht hierhergeschickt, damit wir etwa vor jedem Augenrollen gleich in die Knie gehen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Sie haben uns hierhergeschickt, damit wir selbstverantwortlich mitarbeiten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Sie haben uns auch nicht etwa hierhergeschickt, damit wir uns nach dem Muster von braven, aber talentierten Schülern benehmen, die nur gelegentlich noch, wenn sie mal gefragt werden, ihre Meinung sagen,

    (erneute Zustimmung in der Mitte) sondern sie haben uns hierhergeschickt,


    (Zuruf von der Mitte: Um eigene Gedanken zu entwickeln!)

    damit wir dann, wenn wir es nach unserem Gewissen für notwendig halten, auch durch eine eigene Konzeption mitarbeiten.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Wir haben das getan; das war unser gutes Recht, mehr noch, es war unsere Pflicht!

    (Beifall in der Mitte und rechts.)